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Elektrorollstuhl und angebliche Bedrohung, Beleidigung und Nachstellen

5 Jahre ist es genau her, als man mir einen Elektrorollstuhl mit Aufstehhilfe verordnete.
Um diesen Rollstuhl geht es. Verordnet wurde dieser Rollstuhl im Dezember 2008. Geliefert wurde der Elektrorollstuhl dann im Juni 2013. Mehr als 4,5 Jahre sollten zwischen Verordnung und Lieferung des Elektrorollstuhls mit der Aufstehfunktion vergehen.
Weil ich es gewohnt bin, dass ich bei meiner Krankenkasse fast alles gerichtlich klären lassen muss, wurde bereits im April 2009 erstmalig das Sozialgericht eingeschaltet.
Bereits mehrere Verfahren gab es gegen die IKK. Die erste Klage war nötig, weil eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höxter verweigert wurde. Das Eilverfahren gegen die IKK wurde beim Sozialgericht Gelsenkirchen verloren, beim Landessozialgericht NRW dagegen gewonnen.
Die Übernahme der Fahrtkosten zur Krankengymnastik wurden von der IKK verweigert. Das Eilverfahren beim SG Gelsenkirchen verloren, beim Landessozialgericht NRW dagegen wieder gewonnen.
Weitere Verfahren wurden in Gelsenkirchen verloren, und in Essen anschließend gewonnen, bzw. zumindest stark geändert.

Auch bezüglich des Elektrorollstuhls gab es mehrere Eilverfahren beim Sozialgericht Gelsenkirchen, die immer verloren wurden, aber beim LSG NRW zumindest stark geändert wurden.
Eine der Hauptakteure war Richterin Sandra Ide vom SG-Gelsenkirchen. Mit schöner Regelmäßigkeit hat sie die Eilverfahren abgelehnt, und kein Trick war ihr dabei zu blöd.
Beim ersten Eilverfahren war die IKK bereit mir statt eines Elektrorollstuhls mit Aufstehfunktion einen manuellen Trippelrollstuhl zu liefern. Einen manuellen Rollstuhl für einen Muskelkranken erklärt vielleicht, warum man die Versicherung Krankenkasse nennt. Ein manueller Rollstuhl für einen Muskelkranken kann man wirklich kaum noch als Hilfsmittel bezeichnen.
Damit kam die Krankenkasse beim Sozialgericht natürlich durch. Beim Landessozialgericht erklärte die IKK dann im August 2009, dass doch ein Elektrorollstuhl nötig sei. Doch trotz Zusage wurde dieser weder 2009, 2010 noch 2011 geliefert.
2011 besorgte ich mir dann in meiner Not ein ausrangiertes Elektromobil von einer Bekannten, um hin und wieder die Wohnung verlassen zu können. Als dieses auf dem Weg zur Krankenkasse kaputt ging, verlangte ich nun von der IKK endlich die Lieferung des verordneten Elektrorollstuhls, oder hilfsweise die Lieferung des bereits im August 2009 zugesagten Elektrorollstuhl ohne Hubfunktion, oder hilfsweise die Reparatur des Elektromobils. Wieder lehnte die IKK alles ab, obwohl die IKK bereits 2009 gegenüber dem LSG die generelle Notwendigkeit eines Elektrorollstuhls anerkannt hat.
Natürlich hat auch Richterin Ide das Eilverfahren in allen Punkten abgelehnt. Lt. dieser Richterin sollte die IKK weder die Reparatur des defekten Elektromobils bezahlen, noch den bereits 2009 zugesagten Elektrorollstuhl liefern, und auch nicht den verordneten Elektrorollstuhl mit der Aufstehhilfe.
Um dies zu erreichen musste die Richterin kräftig in die Trickkiste greifen. Das Elektromobil hatte eine gebrochene Hinterradaufhängung links. Die Hinterachse war dadurch nur noch rechts mit dem Elektrorollstuhl verbunden, das linke Hinterrad hing durch und schleifte am Rollstuhl, das rechte Vorderrad hatte keinen Bodenkontakt mehr, und hing nur noch in der Luft. Dieser Defekt wurde von Richterin als „denklogisch nicht völlig unbrauchbar“ bezeichnet, und eine Reparatur damit abgelehnt.
Das Landessozialgericht hat dann der IKK mitgeteilt, dass sie entweder die Reparatur übernehmen müssen, oder den bereits 2009 zugesagten Elektrorollstuhl zu liefern hätten. Die IKK entschied sich für den Elektrorollstuhl, der im Januar 2012, über 3 Jahre nach der Verordnung, dann geliefert wurde.
Eine endgültige Entscheidung in Sachen Elektrorollstuhl mit Hubfunktion war damit aber noch nicht getroffen.
Der Rollstuhl ging schnell kaputt, weil er für mich nicht geschaffen war. Durch meine Probleme beim Aufstehen musste ich mich zu sehr am Rollstuhl abstützen. Die linke Seite machte das nicht lange mit. Der Rollstuhl wurde gewechselt, und ich reichte das nächste Eilverfahren wegen dem verordneten und zweckmäßigen Elektrorollstuhl mit der Aufstehhilfe ein. Vom Sozialgericht kam daraufhin Post.
Diese Seite wurde mir geschickt.  Den Blödsinn konnte man natürlich nicht lesen, Ich dachte, dass das eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ähnlich unwichtiges sein sollte.
Später wurde mir dann das Eilverfahren von Richterin Ide erneut verweigert, weil ich dieses „Formular“ nicht ausgefüllt zurückgeschickt hätte.
Im Februar 2012 wurde ich dann notfallmäßig in´s Krankenhaus gebracht, weil ich gar nicht mehr laufen konnte. Nach einer Schmerztherapie ging es danach in die REHA. 5 Wochen war ich dort. Auch in dieser Klinik wurde bestätigt, dass der vorhandene Elektrorollstuhl unzureichend ist, und ich den Elektrorollstuhl mit Aufstehfunktion brauche.
Nach der REHA kam die o.gen. Ablehnung des Eilverfahrens. Ich berichtete auf der Montagsdemo in Gelsenkirchen darüber. Hier das Video.
00:00 ***
Ich habe dann die Richterin im Hauptsacheverfahren wegen Befangenheit abgelehnt. Ide behauptete, dass sie nicht befangen wäre, der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Dennoch war diese Frau ganz „plötzlich“, und natürlich ganz „zufällig“ nicht mehr für das Verfahren zuständig.
Im Juni 2013 wurde dann der 2008 verordnete Elektrorollstuhl mit der Aufstehhilfe geliefert. In den vergangenen 4,5 Jahren haben 2 Hausärzte, ein Orthopäde, eine REHA-Klinik und ein Gutachter im Auftrag des Gerichts den Elektrorollstuhl mit der Hubfunktion als notwendig bescheinigt.
Durch die Lieferung des Elektrorollstuhls wäre ein Hauptsacheverfahren nicht mehr notwendig gewesen. Ich habe aber darauf bestanden, dass das Gericht dennoch ein Hauptsacheverfahren durchführt, und die fehlerhaften Bescheide der IKK ausdrücklich für rechtswidrig erklärt. Für das Hauptsacheverfahren war eine andere Richterin zuständig. Meinem Antrag wurde stattgegeben. Damit sollten eigentlich auch die Beschlüsse des Sozialgerichts Gelsenkirchen, in den Eilverfahren eigentlich rechtswidrig gewesen sein.
Doch trotz der Lieferung des Elektrorollstuhls und des positiven Ausgangs der Verfahrens geht die Sache noch weiter. Richterin Ide und dem Landessozialgericht gefällt die Berichterstattung hier nicht. Das Video von der Montagsdemo scheint nicht zu gefallen.
00:00 ***
Auch ein satirischer Beitrag über die Nichtteilnahme am Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen fand kein Gefallen. Richterin Ide unterstellte eine angebliche Beleidigung und Bedrohung. Die damalige Präsidentin schrieb eine Strafanzeige.
20120315-E-STA-Beleidigung 20120315-E-STA-Beleidigung_0001 20120315-E-STA-Beleidigung_0002 20120315-E-STA-Beleidigung_0003 20120315-E-STA-Beleidigung_0004 20120315-E-STA-Beleidigung_0005
In dem Schreiben wird behauptet, dass es beim Einwohnermeldeamt angeblich Nachfragen nach der Adresse der Richterin Ide gegeben hätte. Deshalb habe ich sowohl beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, und auch mit einer Datenschutzbeauftragten der Stadt Gelsenkirchen telefoniert.
Wenn es tatsächlich solche Anfragen gegeben hätte, dann hätte man dies Richterin Ide weder mitteilen dürfen noch können, da solche Anfragen weder gespeichert werden dürfen, noch tatsächlich gespeichert werden.
Demnach könnte Ide solch eine Auskunft gar nicht erhalten haben. Die Behauptung muss daher als falsch bezeichnet werden.
Die Präsidentin schrieb also eine Anzeige wegen Beleidigung und möglicher Bedrohung. Also sie selbst machte einen Unterschied zwischen der angeblichen Beleidigung, und der angeblichen Bedrohung. Die Beleidigung sah sie als erfüllt an, die Bedrohung aber anscheinend nicht.
Tatsächlich gab es beides nicht. Als Verfasser der Beiträge muss ich schon regelmäßig darauf achten, dass mir die Schwarzkittel nichts können. Auch in diesem Beitrag
https://beamtendumm.wordpress.com/2011/11/25/internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen/ gibt es weder eine Beleidigung noch eine Bedrohung. Das sah auch die Staatsanwaltschaft so.
Mit Seite 49 vom 8.3.2013 teilt die STA dem LSG mit, dass nach nochmaliger Prüfung das Verfahren eingestellt werden soll, weil keine Straftat erkennbar sei.
Seite 52 der Akte enthält dann ein Bettelbrief des LSG. Dort bittet Herr Schöndeling im Auftrag der Präsidentin
nachdrücklich darum. von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens abzusehen.
Seite 53 der Akte bestätigt dann nochmals meine Unschuld.
4012 (kein Tatnachweis)
4013 (erwiesene Unschuld)
und
keine für eine Überführung geeigneten Beweismittel
wurden von der Staatsanwaltschaft angekreuzt.

Seite 55 der Akte besteht aus einem Schreiben des Präsidenten des LSG. Die bisherige Präsidentin wurde versetzt. Bei dem Schreiben handelt es such um eine Sachstandsanfrage.
Seite 56 bzw. 57 beinhaltet das Antwortschreiben der STA vom 23.7.2013. Es wird kein neuer Sachstand mitgeteilt.
Seite 58 beinhaltet nun wieder ein Schreiben des LSG vom 25.9.2013.
Wirklich peinlich genug, wenn eine Richterin so einen Schwachsinn von sich gibt, aber wenn nun das Landessozialgericht NRW noch versucht meine angebliche Gefährlichkeit damit zu begründen, dass ich zufällig auf dem Bahnsteig bin und nach Düsseldorf will, während eine „Denklogikerin“ des SG den Bahnsteig betritt und mit dem Zug nach Essen fährt, dann wird das doch wirklich lächerlich.
Selbst die Polizistin musste über den Schwachsinn lachen.
Während man Gustl Mollath 7,5 Jahre unschuldig in die Psychiatrie eingesperrt hatte, dürfen hier Frauen angeblich ein „Urteil im Namen des Volkes“ sprechen, die hier schreiben, sie seien in Essen auf Umwegen nach Hause gegangen, damit ihnen keiner folgt, weil ich in Gelsenkirchen nicht in den Zug nach Essen eingestiegen bin.
Halleluja, ist bei der Frau eigentlich das ganze Jahr Weihnachten, hört die ganztägig die Glocken klingen?
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Hier gibt es ein Schreiben des SG aus einem anderen Verfahren, was ebenfalls bestätigt, dass die völlig unfähig sind. In dem Schreiben wird bestätigt, dass man mir zuvor meine eigenen Schriftsätze in Kopie zur Kenntnis übersandt hatte. Vielleicht wäre es besser gewesen, die der gegnerischen Partei zu übersenden.
schwarz-rot-gold
Sie glauben doch an Zufälle, oder? Hier ein Schreiben des Sozialgericht vom 8.6.2012. Es wird mir mitgeteilt, dass eine von mir wegen Befangenheit abgelehnte Richterin „ganz plötzlich“, aber natürlich „rein zufällig“ nicht mehr für meine Sache zuständig ist. Zufälle gibt`s.
So schlau. Das SG Gelsenkirchen teilt mir in einem Verfahren das neue Aktenzeichen mit. Sogar extra mit einem roten Stempelabdruck.
Vielleicht wäre es aber noch schlauer gewesen, wenn man irgendwo auch mal das alte Aktenzeichen erwähnt hätte, damit mal einen Zusammenhang zwischen dem alten und dem neuen Aktenzeichen hätte herstellen können.
Aber Zusammenhänge, wen interessiert schon beim SG irgendwelche Zusammenhänge.
(Dieser Beitrag stammt aus dem alten Portal des BdF. Der Beitrag wurde von archive.is übernommen. Die im ursprünglichen Beitrag verlinkten Videos existieren wohl nicht mehr. )

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