Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten

SZ: In fremden Händen – gekürzt Ursula K/Koch

In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

 

Fall 3



Fall 4

 

Fall 5

Fall 6

 

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Viele Eltern erleben das Jugendamt als Kontrolle und nicht als Hilfe. Das hängt viel mit dem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter zusammen und ist bedauerlich: Die meisten Eltern sind in Situationen, in denen sie ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, einfach überfordert. Erleben diese Eltern das Jugendamt nur als Kontrolle und Machtfaktor, werden sie sich in der Not nicht mehr an dessen Mitarbeiter wenden. So wird wirkungsvolle Hilfe verhindert, die viel Leid und Misshandlung in den Familien vermeiden könnte.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Das Jugendamt sieht sich einer Gemengelage von Aufgaben gegenüber, die für die Mitarbeiter kaum unter einen Hut zu bringen ist. Die Behörde soll einerseits Eltern beraten und ihnen helfen. Andererseits soll sie gegebenfalls Kind und Eltern durch eine Inobhutnahme ohne vorherige richterliche Überprüfung oder Anordnung voneinander trennen. Dafür reicht, dass die Mitarbeiter in quasi richterlicher Funktion eine Situation als »Gefahr« für das Kind einschätzen. Eine richterliche Kontrolle findet auch im Nachhinein dann nicht statt, wenn die betroffenen Eltern gegen dieses Verfahren keinen Einspruch erheben – was sie oft nicht tun, weil sie ohnehin keine Chance sehen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: In manchen Städten, zum Beispiel in Hamburg und Bremen, hat ein Jugendamtsmitarbeiter hundert Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Dieser Notstand führt dazu, dass viele Jugendamtsmitarbeiter nicht mehr ihr Büro verlassen und in ihren Berichten Defizite von Leuten – also meistens Eltern – beschreiben, die sie noch nie gesehen haben.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Tragödien wie der Fall Kevin in Bremen oder der Fall Chantal in Hamburg, die massive Kritik an den Behörden nach sich zogen, haben natürlich dazu beigetragen, dass die Jugendämter heute lieber zu früh eingreifen als zu spät. Das Problem ist allerdings, dass viele Ämter äußerst zurückhaltend sind, eine Herausnahme von Kindern wieder rückgängig zu machen. Obwohl die höchsten Gerichte herausgestellt haben, dass die Rückführung der Kinder in ihre Familien das oberste Ziel amtlichen Handelns sein sollte.

Reinhard Wiesner — Rechtswissenschaftler, langjähriger Ministerialrat im Bundesfamilienministerium:
Das Recht hat hohe Hürden errichtet, bevor der Staat in das Sorgerecht der Eltern eingreifen darf. Zum einen muss das Kindeswohl gefährdet sein. Das ist aber schon die erste Schwierigkeit: Was bedeutet Gefährdung des Kindeswohls? Das lässt sich ja nicht wie mit einem Fieberthermometer messen. Die Kindeswohlgefährdung allein reicht aber noch nicht. Gericht und Behörden müssen auch nachweisen, dass die Eltern aller Voraussicht nach nicht in der Lage sind, diese Gefährdung abzustellen. Die Gerichte und Behörden müssen also zusätzlich eine Prognose abgeben. Das birgt die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden können, die sich im Nachhinein als falsch erweisen.

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

 

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Oft habe ich in Sorgerechtsverfahren den Eindruck: Hier sitzt ein Dutzend Experten, deren einziges Ziel es ist, herauszuarbeiten, wie schlecht die jeweiligen Eltern für ihr Kind sind. Das gilt besonders, wenn die Inobhutnahme bereits erfolgt ist: Das Jugendamt wie auch das Gericht haben dann ja ein großes Interesse, wirklich etwas zu finden, was sie den Eltern vorwerfen können. Sonst hätten sie ein Kind zu Unrecht aus der Familie genommen und quasi eine Menschenrechtsverletzung begangen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

 

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Leider ist es gängige Praxis, Kinder nach einer Inobhutnahme für mehrere Tage oder Wochen von ihren Eltern zu isolieren. Es heißt dann, sie sollen sich erst mal auf ihr neues Leben einstellen. In Wirklichkeit hilft diese Praxis nur den Mitarbeitern der Jugendhilfe, indem sie es Pflegefamilien und Heimen leichter macht, da sie sich zunächst einmal nicht mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen müssen. Oft fürchtet man, Kontakte zu den Eltern machten die Kinder rebellisch oder traurig und verhinderten die Akzeptanz der Fremdunterbringung. Diese Praxis ist ein Unding! Die Kinder sollen sich mit den Gründen der Fremdunterbringung auseinandersetzen. Sie sollen wissen, dass es ihre Eltern noch gibt, dass die Eltern sich für die Kinder interessieren, auch, dass sie darum kämpfen, die Kinder wieder zu sich zu holen. Pflegeeltern und Betreuer müssen das aushalten.

 

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin: Im Paragraf 42 des Achten Sozialgesetzbuches ist klipp und klar festgehalten, dass dem Kind bei einer Inobhutnahme unverzüglich die Möglichkeit zu geben ist, einen Menschen seines Vertrauens zu benachrichtigen. Aber die Jugendamtsmit-arbeiter haben leider oft große Mühe, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

 

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Der Wille des Kindes sollte erhört werden – je älter die Kinder sind, umso mehr. Sie haben das Recht, sich zu äußern – oder sich auch nicht zu äußern.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Wer garantiert eigentlich, dass eine Heimunterbringung wirklich besser ist als das angeblich defizitäre Zuhause? Niemand.Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter Im Selbstverständnis mancher Mitarbeiter der Jugendhilfe, sei es in Heimen oder im Jugendamt, ist die Ursache der Fremdunterbringung stets das Versagen der Eltern. Diese Sichtweise verleitet dazu, die eigene Funktion und Rolle pauschal gegen die Eltern abzugrenzen, als sei für das Kind alles besser als seine Eltern. Zum Wohl des Kindes ist es jedoch wichtig, tatsächlich anzuerkennen und zu würdigen, dass es leibliche Eltern hat.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

 

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, befindet er sich dadurch in der Situation, mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten wie Jugendamtsmitarbeitern, psychologischen und anderen Sachverständigen oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit prüfen zu können.

 

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Bei manchen Jugendamtsmitarbeitern herrscht die Ansicht vor, dass es eine Mutter, die es einmal nicht hin- gekriegt hat, möglicherweise auch beim nächsten Mal nicht hinkriegt. Die Bereitschaft, ihr das Kind nicht zurückzugeben, ist dann erheblich. Dabei fehlt jede Empathie, jedes Grundgefühl, was Kinder ihren Eltern bedeuten.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Wir wissen, wie verheerend sich Beziehungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern auswirken können. Ein geschwächtes Selbstwertgefühl – »Ich bin es nicht wert, dass sich mein Vater oder meine Mutter um mich kümmert« – führt zu fundamentalem Verlust von Selbstvertrauen, Vertrauen in menschliche Beziehungen und deren Dauerhaftigkeit. Eigene anklammernde oder unverbindliche, häufig wechselnde Beziehungen sind oft die Folge.

Bei Eltern führt der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind nahezu immer zu einem Bruch in der eigenen Biografie. Väter wie Mütter leiden. Oft ein Leben lang. Ein Vater schilderte mir das einmal so: »Seit ich begriffen habe, dass ich meinen Sohn durch die Manipulation der Mutter und durch die Mitwirkung von Familiengericht und Jugendamt nie mehr sehen werde, hat sich über mein ganzes Leben eine dicke, graue, staubige Decke gelegt.«

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

 

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«, der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht. Der Begriff eröffnet in einem Verfahren über die Rechte des Kindes ein Lottospiel. Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter, Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger schlicht nicht voraussehbar. Wer »Kindeswohl« verwendet, wird immer seinen eigenen Wertmaßstab, seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen. Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher. Damit verschwindet aus dem Blick, mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen ihre Aufgabe künftig meistern können.

Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt: Das System gibt vor, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern, und treibt deren Eltern oft in den Wahnsinn. So als ob es nicht im ureigensten Interesse der Kinder wäre, dass es auch ihren Eltern gut geht. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt und steigt. Aber die Politik scheint es nicht groß zu interessieren.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin:
Es macht den Eindruck, als dränge der Staat zusehends in die Familien. Wegen der Zwangserziehung von Kindern während des Nationalsozialismus besteht in Deutschland verfassungsrechtlicher Konsens, dass wir eben keinen staatlichen Erzieher wollen, auch keine Jugendhilfe als graue Eminenz. Ein Kind hat das Recht auf seine Eltern – aber eben nicht auf die besten Eltern. Eltern sind immer auch Schicksal.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Für mich stellt sich die Frage: Wer schützt das Kind vor seinen Beschützern? Außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine Form der Kontrolle des Jugendamts. Die Jugendämter sagen immer: Wir werden doch von den Gerichten kontrolliert. Aber wie soll das Gericht seinen wichtigsten Gehilfen kontrollieren?

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

 

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

%d Bloggern gefällt das: