Es ist schon einige Jahre her, da haben FRANK ENGELEN, WINFRIED SOBOTTKA und der Beamtendumm-Förderverein die Befreiung eines Marokkaners aus dem Knast bewirkt. Damals wurde der Beamtendumm-Förderverein, und die oben genannten, von der Familie und von Freunden des Marokkaners um Hilfe gebeten, weil diese den Eindruck hatten, dass man den Marokkaner im Knast dazu bringen wollte sich selbst umzubringen, da es keine Gerichtsverhandlung mehr geben sollte.
Der Marokkaner hat den Knast damals überlebt, und am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Essen wurde der Mann auch aus der Haft entlassen, weil sich bestätigte, was wir schon öffentlich gemacht hatten, dass die Vorwürfe gegen den Marokkaner weitgehend konstruiert waren.
Zurzeit, und zwar seit ca. sechs Monaten, befindet sich jetzt auch Frank Engelen schon in Haft. Er befindet sich in Untersuchungshaft, und in den letzten Wochen sollte es zwei Haftprüfungstermine geben. Die für den Haftprüfungstermin zuständige Richterin soll schon signalisiert haben, dass Frank gute Chancen hätte aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Allerdings befindet sich Frank noch immer in Haft, und von daher stellt sich die Frage, ob Frank mit dem Fall des Marokkaners vergleichbar ist. Die Vorwürfe gegen Frank, es geht um angebliche Kindesentführung eines damals 15-jährigen Jugendlichen, der bereits dreimal aus einem Kinderheim abgehauen war, stehen auf sehr wackligem Fuß. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte wohl öffentlich werden, dass nicht Frank Engelen der Kriminelle ist, sondern das Jugendamt und die Kinderheime. Aus diesem Grund ist durchaus zu vermuten, dass man kein wirkliches Interesse an einem öffentlichen Verfahren gegen Frank Engelen hat. Gerne würde man Frank dauerhaft in die Psychiatrie abschieben, oder es stellt sich auch die Frage, ob man es gerne sehen würde, wenn sich das Problem durch Tod in der JVA erledigen würde?
Es gab also zwei Termine für einen Haftprüfungstermin, aber beide Termine konnten merkwürdigerweise nicht stattfinden, was natürlich dazu führte, dass Frank weiterhin in Haft bleiben muss. Gleichzeitig haben wir erfahren, dass Frank in der JVA von einem anderen Häftling angegriffen wurde, ohne dass die JVA Dresden etwas gegen den Angreifer unternommen hätte.
Beim vorletzten Haftprüfungstermin hatte man Frank sogar schon zum Amtsgericht Chemnitz gekarrt, dann aber wieder unverrichteter Dinge zurück in die JVA Dresden gebracht, weil sein eigener Pflichtverteidiger Frank Engelen in den Rücken gefallen war, und ca. 2 Stunden vor dem angesetzten Termin den Antrag auf Haftprüfung zurückgezogen hatte, weil der Anwalt offenbar keinen Bock hatte mehrere 100 km zum Amtsgericht Chemnitz zu fahren. Muss man dies als Mandanten Verrat bezeichnen? Frank hat noch einen weiteren Anwalt, der an den Tag sogar beim Gericht war, und den Termin hätte wahrnehmen können und auch wollen. Aber zu der angegebenen Uhrzeit war der Richter bzw. die Richterin nicht mehr zu erreichen, weil der Pflichtverteidiger den Termin 2 Stunden vorher abgesagt hatte.
Am 18.9.2019 gab es einen weiteren Haftprüfungstermin. Auch dieser Haftprüfungstermin wurde wieder vereitelt. Verantwortlich dafür war ein Richter vom Amtsgericht Freiberg.
Wenn man sich mit dem Thema Psychopathen beschäftigt, stellt man fest, dass diese besonders häufig bei den Juristen zu finden sind. Psychische Auffälligkeiten sind in diesen Berufen nicht selten. Es gibt zahlreiche Richter, die die „richterliche Unabhängigkeit“ für ihre eigenen kranken, perversen Spielchen missbrauchen. Auch beim Amtsgericht Freiberg gibt es einen Richter, der schon in der Presse auffällig wurde. Die BILD-Zeitung berichtete über den Richter Sven Sch.
ES GEHT UM EIN 10-EURO-KNÖLLCHEN
Steht ein Richter vor dem Richter
https://www.bild.de/news/inland/richter/steht-vor-einem-richter-53818786.bild.html
Bild schrieb am 10.11.2017:
Dresden – Eigentlich entscheidet Sven Sch. (54) am Amtsgericht Freiberg (Sachsen) in schwarzer Robe über Schuld und Unschuld. Diesmal saß er in „seinem“ Gerichtssaal auf der Anklagebank, das Gesicht hinter einem Aktenhefter versteckt.
Gesicht hinter einem Aktenhefter versteckt.
Und das alles, weil der Richter ein 10-Euro-Knöllchen nicht bezahlen wollte! Solange, bis der Fall vor Gericht landete. Und der Vorgesetzte des Richters als (Vorsitzender) Richter über den (angeklagten) Richter richten musste. …
Und weiter schrieb die BILD:
Seit Anfang des Jahres stritt sich Sch. (war bis 2016 selbst für Bußgeld-Sachen verantwortlich) mit seinen Richter-Kollegen. „Es ist schwierig, ein unvoreingenommenes Gericht zu bekommen“, bemängelte er. Gleich drei Mal versuchte er, seinen eigenen Vorgesetzten, den Amtsgerichts-Direktor Jochen Sell (57), als Vorsitzenden seines Verfahrens abzulehnen. Ohne Erfolg.
Wenn man das liest, dann kann das den Eindruck erwecken, als ob dieser Richter jemand wäre, den die Justiz so gerne als Querulant bezeichnet. Besonders schlau scheint dieser Richter auch nicht zu sein, denn er begründete sein Rechtsmittel damit, dass er das Auto nur 2 Minuten abgestellt hätte, um Geld für die Parkuhr zu wechseln. Dumm gelaufen, denn die Parkuhr besaß eine BRÖTCHEN-TASTE, mit der der Richter 15 Minuten kostenlos hätte parken können. Genügend Zeit, um Geld für die Parkuhr zu wechseln, bzw. den angeblichen Einkauf in der Apotheke durchzuführen.
Frank Engelen hatte am 18.9.2018 am Vormittag ein Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung eines Gerichtsvollziehers. Diese Verhandlung fand beim Amtsgericht Freiberg statt, zuständig für das Verfahren war Richter Sven Scheele. Nun sind Verfahren wegen Beleidigung normalerweise nicht besonders aufwendig, aber Richter Sven Scheele, wurde bis 15:00 Uhr nicht fertig. Er war also nicht in der Lage in 6 Stunden festzustellen, ob Frank Engelen den Gerichtsvollzieher beleidigt hat oder nicht. Dem BdF wurde inzwischen mitgeteilt, dass der Richter für dieses Beleidigungsverfahren zwei weitere Verhandlungstage angesetzt haben soll. Zur Erinnerung bei dem Verfahren wegen dem Knöllchen hatte Richter Sven Sch. gemeint, dass es nicht angemessen wäre ihm ein Knöllchen wegen Falschparkens zu verpassen, wenn er nur 2 Minuten auf dem Parkplatz gestanden hätte. Aber drei Verhandlungstage für eine angebliche Beleidigung, das soll wohl beim Amtsgericht Freiberg angemessen sein.
Der Rechtsanwalt von Frank Engelen hat etwas gemacht, was Rechtsanwälte normalerweise gar nicht so gerne machen. Er hat den Richter Sven Scheele wegen Befangenheit abgelehnt. Dies geschah am 18.9.2019 aber nicht nur einmal, sondern es wird berichtet, dass es insgesamt fünf Befangenheitsanträge gegen den Richter gab. Dennoch hat der Richter das Verfahren weiter durchgezogen.
Normalerweise werden Verfahren wegen Beleidigung von der Staatsanwaltschaft regelmäßig eingestellt, und die Opfer auf dem Privatklageweg verwiesen. Genauso regelmäßig ist aber festzustellen, dass von dieser Vorgehensweise kein Gebrauch gemacht wird, wenn der vermeintliche Täter ein normaler Bürger ist, und das vermeintliche Opfer für den Staat arbeitet. Hier findet quasi eine Justizumkehr statt, denn bei genauer Betrachtung des Grundgesetzes müsste es genau umgekehrt sein. Beleidigt der Mitarbeiter einer Behörde einen Bürger, dann müsste es eigentlich regelmäßig zu einer Anklage kommen, weil wir als Bürger der einzige Souverän sind, den das Grundgesetz kennt. Der Bürger ist Inhaber von Grundrechten (Grundrechtsadressat) während Mitarbeiter von Behörden diese Grundrechte zu gewähren und zu beachten haben. Das Persönlichkeitsrecht ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, sowie aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Da das Grundgesetz die Grundrechte der Bürger gegenüber dem Staat definiert, ist der normale Bürger der Grundrechteinhaber (Grundrechtsadressat), während Behördenmitarbeiter, Staatsdiener, Richter etc. sich nicht darauf berufen können. Es ist also fraglich, wie Frank Engelen überhaupt einen Gerichtsvollzieher hätte beleidigen können. Zumindest aber geht es nicht, dass man regelmäßig Bürger wegen angeblicher Beleidigung von Behördenmitarbeitern, Staatsdienern, etc. strafrechtlich verfolgt, während man grundgesetzwidrig im umgekehrten Fall solche Verfahren regelmäßig einstellt.
Durch das stundenlange Verfahren beim Amtsgericht Freiberg war es nicht möglich, dass Frank Engelen und/oder sein Anwalt zu dem Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz um 13:00 Uhr pünktlich erschien. Eine mögliche Haftentlassung aus der Untersuchungshaft hat der Richter am Amtsgericht Freiberg damit erfolgreich verhindert. Frank Engelen darf dies dann mal wieder ausbaden, und es wird immer deutlicher, dass Frank Engelen nicht wirklich wegen einer angeblichen Straftat in Haft ist, sondern als politischer Gefangener in Geiselhaft gehalten wird. Dies wird aber nichts an dem Umstand ändern, dass weder die deutschen Jugendämter, noch die deutsche Justiz in den nächsten Jahren den in das Ausland geflüchteten Dave Möbius einfangen werden.
Es ist im Moment noch nicht bekannt, wann in Freiberg der nächste Termin wegen angeblicher Beleidigung stattfinden soll. Auch ist noch nicht bekannt, ob bzw. wann es einen Haftprüfungstermin geben wird, für den am 18.9.2019 ausgefallenen Termin. Allerdings gibt es auf termine.home.blog bereits Termine beim Amtsgericht Chemnitz, wo es um den Vorwurf der angeblichen Kindesentziehung geht.