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Weil es angeblich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin gab hat das OLG Koblenz einen Lehrer nun freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte, und von den Eltern des Mädchens angezeigt wurde. Ein Urteil das vielen nicht gefällt. Dazu gehört sogar der OLG-Richter, der den Freispruch mit dem Gesetzestext begründet, und empfiehlt diesen zu ändern. Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.
ARD: PANORAMA: OLG Koblenz: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben
In der Justiz ist alles, auch das Undenkbare möglich, weil jeder Jeden deckt. Da sind auch die Justizminister keine Ausnahme, denn Fehler zuzugeben ist so gut wie unmöglich. Auch die Erfahrung mußte ich 3 X machen.
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