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Justiz im Mittelalter, Justiz in Chemnitz

Justitia trägt üblicherweise eine Augenbinde. Warum wohl? Vielleicht weil man an manchen Gerichten eher Blindekuh spielt als Recht zu sprechen?

1990 gab es in Hohenstein-Ernstthal (Sachen) einen Wessi, der ein Unternehmen für Schul- und Kinderfotografie gegründet hatte. Lange sollte das Unternehmen nicht existieren. Obwohl das Unternehmen ordnungsgemäß beim Gewerbeamt der Stadt Hohenstein-Ernstthal angemeldet wurde, kam unmittelbar nach der Wirtschafts- und Währungsunion ein Gewerbeverbot durch das Landratsamt Glauchau. Angeblich bräuchte man für dieses Gewerbe eine Meisterausbildung, obwohl diese Gewerbe zuvor auch schon in Westdeutschland ausgeübt wurde, und zwar ohne Meisterausbildung, weil es sich nämlich um ein Minderhandwerk handelt, für das keine Meisterausbildung benötigt wird.

Nach dem Gewerbeverbot wurde aus der Not BUNTSPECHT-FOTO in Hohenstein-Ernstthal gegründet. Sechs Monate nach der Eröffnung war dieses Geschäft das größte Fotofachgeschäft im Kreis. Neun Monate nach der Eröffnung wurde im Nachbarort Oberlungwitz das nächste Fotogeschäft eröffnet. Wiederum neun Monate später wurde ein weiteres Fotofachgeschäft übernommen. In Kreis gab es damit drei Geschäfte in Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Oberlungwitz.

Sechs Monate nach dem dritten Geschäft im Kreis folgte ein neues Geschäft in Chemnitz. Wieder sechs Monate wurde Geschäft Nummer 6 eröffnet. Allerdings gab es ein kleines Problem zwischen der Eröffnung von dem 5 und dem 6. Geschäft.

Der Geschäftsmann landete mal eben für 8 Tage im Knast.

Wenn das Landratsamt schon so blöde ist und ein Gewerbeverbot wegen fehlender Meisterausbildung verhängt, obwohl für das Gewerbe gar keine Meisterausbildung nötig ist, dann sollte man von der Justiz wohl besser auch nicht viel erwarten. Zwar hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass man für die Schul- und Kindergartenfotografie keine Meisterausbildung benötigt, dafür haben sich dann das Amtsgericht Chemnitz, das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, das Amtsgericht Stollberg und die Staatsanwaltschaft an Dämlichkeit überboten.

Wegen eines bellenden Hundes wurde der Geschäftsmann 1990 von einer stadtbekannten Alkoholikerin und deren Mutter angegriffen. Die ersten Angriffe konnten abgewehrt werden, und der vierte Angriff wurde dann endgültig durch den Einsatz von Tränengas beendet. Dies führte zu einem Strafverfahren.

Zunächst versuchte es damals das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Die als Zeugin geladene Alkoholikerin erzählte bei der Verhandlung so einen Schwachsinn, dass sich die Richterin einige Fragen erlaubte. Das führte dazu, dass die Alkoholikerin anfing zu heulen, und erklärte, sie wüsste gar nicht warum sie überhaupt kommen musste, weil sie Post von der Staatsanwaltschaft und man ihr mitgeteilt hatte, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Auch der Angeklagte hatte so ein Schreiben erhalten.

Daraufhin hat das Amtsgericht das Verfahren beendet, weil weder die Richterin noch der Staatsanwalt wusste was das zu bedeuten hatte.

Weil das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal dann aufgelöst wurde, inzwischen gibt es jedoch wieder ein AG in Hohenstein-Ernstthal, wurde dann das Amtsgericht Stollberg/Sachen zuständig. Dort kam es dann zu einer Gerichtsverhandlung zu der alle Geladenen kamen, nur der Staatsanwalt nicht. Der Angeklagte hatte sogar mehrfach mit der Richterin gesprochen, und diese hatte die zuständige Staatsanwaltschaft angerufen, konnte aber nicht erfahren ob der Staatsanwalt noch kommen würde. Aus diesem Grund verließ der Angeklagte nach gut 15 Minuten nach offiziellem Verhandlungsbeginn das Gericht.

Später stand in der Gerichtsakte, dass der Staatsanwalt angeblich 10 Minuten nach Verhandlungsbeginn aufgetaucht wäre, und der Angeklagte angeblich nicht anwesend gewesen wäre. Das muss man dann wohl als Rechtsbeugung und Urkundenfälschung bezeichnen, denn der Angeklagte war über 15 nach der Verhandlung noch im Büro der Richterin, die zu dieser Zeit mit der Staatsanwaltschaft telefonierte. Der Staatsanwalt war zu dieser Zeit nicht im Gericht.

Später wurde der angeklagte Geschäftsmann dann 3 Stunden verhaftet und zum AG Stollberg gebracht. Dort wurde der Haftbefehl unter Auflagen aufgehoben. Der Geschäftsmann meldete sich nun wöchentlich bei der Polizei in Hohenstein-Ernstthal, bis er an einem Samstag dort von einem Polizisten bedroht wurde.

Dieser Polizist wurde ca. zwei bis drei Wochen nach der Drohung von seinen Kollegen verhaftet, weil er ein kleines Nebengewerbe betrieb. Sein Gehalt besserte er dadurch auf, dass er Bürger erpresste. Bei einer fingierten Geldübergabe wurde der Polizist dann in der Nacht hinter dem Landratsamt von seinen Kollegen verhaftet.

Durch die Bedrohung konnte der Geschäftsmann seine Auflagen nicht erfüllen. Das führte dazu, dass er erneut verhaftet wurde. Wieder wurde er zu dem zuständigen Gericht nach Stollberg/Sachen gefahren. Der erneute Haftbefehl wurde von einer Richterin ausgestellt, die aber nicht vor Ort war, als der Verhaftete zum Amtsgericht gebracht wurde. Der Geschäftsverteilungsplan sieht dann vor, wer dann die gesetzliche Richterin vertritt. Was der Geschäftsverteilungsplan natürlich nicht wissen konnte ist, dass entweder der Richter oder die Staatsanwaltschaft zu dumm waren ein Faxe zu empfangen oder zu versenden.

Ohne Fax wusste der Richter nicht was er machen sollte. Deshalb ließ er den Geschäftsmann durch die Polizei vom zuständigen Gericht zum nicht zuständigen Gericht nach Chemnitz bringen lassen.  Natürlich ist das nicht zulässig, denn am nicht zuständigen Gericht kann es natürlich auch keinen gesetzlichen Richter geben.

Rechtswidrig hat dann der nicht gesetzliche Richter vom Amtsgericht Chemnitz den Geschäftsmann inhaftieren lassen. Nach acht Tagen hat dann die gesetzliche Richterin am Amtsgericht Stollberg den Haftbefehl wieder aufgehoben.

Die Geschichte ist noch nicht zu Ende, aber sie soll nur sehr kurz wieder gegeben werden. Nach mehr als einem weiteren Jahr, erfolgte eine weitere Inhaftierung. Vier Tage danach wurde dann das Strafverfahren gegen den Geschäftsmann, der längst keine Lust mehr auf Sachen hatte, endgültig eingestellt, und zwar ohne dass überhaupt eine Gerichtsverhandlung durchgeführt worden wäre.

Auch das ist noch nicht das Ende. Wieder eine Woche nach der Einstellung des Strafverfahrens und der Haftentlassung erfolgte die nächste Verhaftung am Grenzübergang Oberwiesenthal. Nach drei Stunden merkte das dortige Beamtendumm dann, dass es gar keinen gültigen Haftbefehl mehr gab.

Wenn man also in Sachen von einer Alkoholikerin und deren Mutter angegriffen wird, dann wird man dort insgesamt vier Mal verhaftet, und man landet 8 und 4 Tage in Untersuchungshaft. Tolle Leistung. Kein Wunder, dass man da Sachsen schnell wieder verlässt.

Jetzt hab es kurzfristig eine Rückkehr nach Chemnitz. Der ehemalige Geschäftsmann ist inzwischen Rentner und Rollstuhlfahrer. Leider war das Hotelzimmer so gar nicht behindertengerecht. Der Rollstuhl konnte nicht in das Zimmer und deshalb konnte der Elektrorollstuhl über Nacht nicht aufgeladen werden. Kein Problem, oder?

Man war nach Chemnitz gekommen, um dort eine Gerichtsverhandlung von Frank Engelen zu besuchen. Beim Amtsgericht gibt es doch sicherlich die Möglichkeit den Rollstuhl mal zu laden, besonders da die Verhandlung in weiten Teilen nicht öffentlich war.

Normalerweise ist so etwas kein Problem, aber in Chemnitz ticken die Uhren wohl noch anders.

Zunächst muss festgestellt werden, dass es in Chemnitz ein ziemlich neues Gerichtsgebäude gibt. 2007 war der Baubeginn, 2009 dürfte das Gericht eröffnet worden sein. Man hat es aber geschafft das Niveau des Gebäudes und auch teilweise die dortigen Mitarbeiter auf einem mittelalterlichen Niveau zu halten.

Ganz ehrlich, es wird weder als besonders menschenfreundlich noch als zeitgemäß angesehen, dass man dort Untersuchungshäftlinge ständig in Handschellen und in Begleitung von Justizwachleuten durch das ganze Gericht führt. Am Donnerstag den 5.12.2019 wurde ein Gefangener mindestens 6x auf dem Flur gesehen. Mit Handschellen gefesselt, und mit zwei Justizwachleuten im Schlepptau wurde der Gefangene wie auf dem Präsentierteller von der Zelle im Gericht zum Sitzungssaal gebracht. In der Sitzungspause ging der zoolauf dann wieder zurück zu den Zellen, um dann 10 oder 15 Minuten später wieder in den Sitzungssaal gebracht zu werden.

Damit es klar ist, nach deutschem Recht ist jemand solange unschuldig, bis seine Schuld gerichtlich festgestellt wurde, und das Urteil rechtskräftig wurde. Damit werden dort zwar Verdächtige in Handschellen durch das Gebäude getrieben, aber die sind eben in diesem Moment auch noch alles unschuldige Bürger.

Es wurde mit vielen Prozessbeobachter gesprochen, und alle fanden das Vorführen solcher Menschen als absolutes No-Go.

Frank hatte es da besser. Sein Fall wurde in einem Sitzungssaal verhandelt, der einen separaten Zugang für Gefangene hatte. Im blieb das Schaulaufen also erspart.

Auch das Laden des Elektrorollstuhls wurde von einem Justizwachmann verweigert. Das passiert nun wirklich nicht alle Tage.

Als mal wieder die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. sollte diese Zeit genutzt werden um den Elektrorollstuhl an das mitgebrachte Ladegerät angeschlossen zu werden. Um keinen Ärger mit den anwesenden Justizwachleuten zu riskieren, wurden diese gefragt, ob der Rollstuhl geladen werden darf. Natürlich an einer völlig unproblematischen Stelle, an der auch eine Steckdose vorhanden war.

Der erste Justizwachmann hatte nichts dagegen, aber ein zweiter Justizwachmann meldete sich, und untersagte das Vorhaben. Natürlich hat sich das der kampferprobte Rollstuhlfahrer dies nicht einfach gefallen lassen.

Die meisten Amtsgericht haben einen Direktor. Das Amtsgericht Chemnitz hat als eines der wenigen Amtsgerichte sogar einen Präsidenten. Auf dem Weg zu dem Präsidenten kam der Rollstuhlfahrer an einem Zimmer vorbei. Die dortige Mitarbeiterin hieß ausgerechnet MÖBIUS. Das klang doch mal bekannt. Immerhin gibt es einen bekannten Rechtsanwalt Möbius, und Frank Engelen ist zur Zeit angeklagt, weil er Dave Möbius geholfen hat. Also wurde diese Frau angesprochen. Dieser Frau mitgeteilt, dass der Justizwachmeister das Laden des Elektrorollstuhls verweigerte. Frau Möbius rief dann den Präsidenten an, oder vielleicht auch nur das Vorzimmer, aber danach wurde es genehmigt den Rollstuhl im Gericht zu laden. Etwas was wohl ziemlich normal sein sollte.

Natürlich sind nicht alle Leute beim Gericht bekloppt. aber manche können schon einen kräftigen Arschtritt vertragen.

Aktuell gibt es wieder einen Justizskandal in Sachen, der vermutlich vertuscht werden sollte.

Die BILD berichtet, dass ein 16-jähriger Gefangener bei einem Fluchtversuch aus dem Knast einem Schließer ein Stuhlbein auf den Kopf geschlagen hat. Nur durch eine sofortige OP konnte das Leben des Mannes gerettet werden.

Bei dem 16-Jährigen handelt es sich um einen Schwerkriminellen, und um den Sohn einer Richterin. Die Richterin ist beim Landgericht Chemnitz tätig.

Vielleicht hätte hier mal das Jugendamt tätig werden sollen. Die sind doch sonst so schnell beim Kinderklau, aber bei dem kriminellen Kind einer Richterin haben sie sich das wohl nicht getraut.

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