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Verbrühtes Kind im SOS-Kinderdorf Sulzburg

2019 behauptete das SOS-Kinderdorf Worpswede, dass Herr Schreiber angeblich in mindestens zwei SOS-Kinderdörfern Hausverbot hätte. Herr Schreiber, das ist der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN, und in dieser Funktion unterstützt er auch erfolgreich Eltern den man unrechtmäßig die Kinder weggenommen hat.

Ein Hausverbot in, bzw. von einem SOS-Kinderdorf hat Herr Schreiber aber niemals erhalten. Das SOS-Kinderdorf Worpswede musste zwar in der Sache inzwischen zurückrudern, aber eine Entschuldigung für so eine Falschbehauptung gab es von den Verantwortlichen bisher nicht.

Überhaupt muss man feststellen, dass man bei den SOS-Kinderdörfern zwar gerne monatlich 6.000 €, oder auch mal mehr, für ein Kind kassiert, was weder im SOS-Kinderdorf leben möchte, noch leben müsste, weil dieses Kind absolut unrechtmäßig aus dem Elternhaus genommen wurde, aber wenn es darum geht Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, dann lässt das Verhalten der SOS-Kinderdörfer doch häufig zu wünschen übrig.

Es fehlt nicht nur die Entschuldigung aus Worpswede, sondern es wurde jetzt ein Fall bekannt, wo das Verhalten des verantwortlichen SOS-Kinderdorf überhaupt nicht geht.

Im SOS-Kinderdorf Sulzburg gab es im Oktober 2019 einen Unfall. Unfälle sind bei Kinder nicht grundsätzlich ungewöhnlich, Unfälle können bei Kindern passieren. Allerdings muss man bei Kindern in der Fremdunterbringung grundsätzlich etwas genauer hinsehen.

Ein zweijähriges Mädchen hat sich dort verbrüht, oder wurde dort verbrüht. Die Verbrühung war so schwer, dass das Kind in die 30 Kilometer entfernte UNI-Klinik nach Freiburg gebracht werden musste, und dort vom 5.10. – 7.10. stationär bleiben musste.

Wie bereits erwähnt sind Unfälle bei Kindern durchaus möglich, aber der Umgang damit muss kritisch betrachtet werden.

Zunächst ist festzustellen, dass es über den Hergang des Vorfalls wohl unterschiedliche Schilderungen gibt. Soweit bekannt, hat sich das Kind die Verbrühung nicht selbst beigebracht, sondern die zuständige Dorfmutter soll für die Verbrühung des Kindes verantwortlich sein.

Es ist natürlich bedenklich, wenn das SOS-Kinderdorf bei der Aufarbeitung  des Vorfalls mauern sollte. Aktive Kinderschützer sind auch erzürnt darüber, dass die Mutter des Kindes nicht zeitnah über den Unfall und den Aufenthalt des Kindes in der UNI-Klinik unterrichtet wurde. Diese Heimlichkeiten bestätigen uns, dass es bei der Fremdunterbringung häufig nicht wirklich um das Kindeswohl geht, sondern es den Beteiligten, außer den Eltern, meistens mehr um ihren finanziellen Vorteil geht.

Dieser Blog wird bekanntlich nicht mehr aus Deutschland geführt, sondern aus der Schweiz. Das SOS-Kinderdorf  Sulzburg ist nicht soweit von der Schweizer Grenze entfernt, deshalb wird es sicherlich in den nächsten Tagen mal ein Besuch in Sulzburg geben.

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