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Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Tim Kellner schreibt auf seinem Internetblog über sich:
Ich heisse Tim Kellner, bin 46 Jahre alt, Deutscher, und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich bin weder links, noch bin ich rechts. Ich habe allerdings eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist. Ich lasse mir dennoch von Niemandem vorschreiben, wie ich zu leben oder was ich zu unterlassen habe. Deshalb schreibe ich Bücher und setze mich für die Meinungsfreiheit ein. Ich bin Member im Motorradclub Brothers MC Salt City, der aus Mitgliedern besteht, die eine gleichgelagerte Einstellung besitzen, die guten Werte leben wollen und sich für Schwächere einsetzen.
Klarer Fall, so ein Mensch wird heute automatisch in die rechte Ecke gesteckt. Dazu muss man heute nicht mehr
AUSLÄNDER RAUS
rufen.  Um in die rechte Ecke gesteckt zu werden reicht es völlig aus wenn man nicht regelmäßig
DEUTSCHLAND VERRECKE
oder
NAZIS VERPISST EUCH
auf der Straße brüllt.
Tim Kellner war also mal Polizist. War mal, also ist er keiner mehr. Das ist natürlich Pech für ihn. Wäre er noch Polizist, dann dürfte er wahrscheinlich sogar Kinder treten, ohne dass er mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen müsste.
Erst aber kein Polizist mehr, und deshalb sollte er sich besser nicht darauf verlassen, dass das Grundgesetz für ihn tatsächlich noch eine Gültigkeit besitzt. Z.B. kann es äußerst gefährlich werden, wenn er glaubt, dass er als ehemaliger Polizist noch straffrei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch machen könnte.
Tim Kellner hatte sich in einem seiner Videos kritisch mit einer Staatssekretärin auseinandergesetzt.
Der 46-Jährige hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
bezeichnet. Während
DEUTSCHLAND VERRECKE
üblicherweise zu keiner Strafverfolgung führt, gab es für
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl gegen den Tim Kellner erlassen und eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Strafbefehle sind ein interessantes Thema und juristisch bedenklich, denn hier wird dem Beschuldigten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren verweigert, und es gibt auch kein rechtliches Gehör.
Wenn ein Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er mit so einem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, dann kann man sicherlich über die Zulässigkeit eines Strafbefehls nachdenken, aber ohne diese ausdrückliche Zustimmung gehört ein Strafbefehl in die Tonne. Das gilt ganz besonders für die automatische Rechtskraft. Ohne ausdrückliche Zustimmung hat ein Strafbefehl keine Rechtskraft zu erlangen.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Meinung vertritt, der Beschuldigte hätte tatsächlich eine Straftat begangen. Das muss also die Staatsanwaltschaft zunächst prüfen. Dann wird der Strafbefehl einem Richter, hoffentlich sogar dem gesetzlichen Richter zur Unterschrift vorgelegt. Tatsächlich sollte der Richter den Strafbefehl nochmals prüfen. Das sollte man eigentlich erwarten dürfen, aber häufig werden solche Strafbefehle „blind“ unterschrieben, weil es für einen Richter wesentlich weniger Arbeit bedeutet, wenn er den Strafbefehl unterzeichnet anstatt diesen wirklich zu prüfen und abzulehnen.
In der schönen Theorie ist es also so, dass sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter der Meinung sein müssten, dass der Beschuldigte wirklich eine Straftat begangen hat.
Hier war das also so. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter müssten mal (zumindest theoretisch) der Meinung gewesen sein, dass der ehemalige Polizist mit den Aussagen:
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
die Staatssekretärin beleidigt hätte, denn sonst hätte man den Strafbefehl (theoretisch) nicht ausstellen dürfen.
Leider ist nicht bekannt, wie oft gegen Strafbefehle Rechtsmittel eingelegt werden, und wie häufig dann das Rechtsmittel zu einer Einstellung oder sogar zu einem Freispruch führt.
In diesem Fall kann gesagt werden, dass Juristen klar sein dürfte, dass es sich bei
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
keineswegs um eine Beleidigung handelt, sondern dass dies entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung des BVerfG von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Heute (27.2.2020) hat das nun auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten so erkannt, und den Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Richter meint:
Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar.
Da bleibt dann noch die Frage unbeantwortet, weshalb das Gericht zuvor den Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizisten überhaupt unterzeichnet hatte.

Die Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales hat palästinensische Wurzeln. Die 41-Jährige erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz und für eine offene Gesellschaft. Allerdings gilt das vermutlich nicht, wenn die offene Gesellschaft Kritik an der Frau, bzw. ihren provozierenden Äußerungen übt. Das Übliche halt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen von TimmKellner als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen. Das sah der ehemalige Polizist allerdings ganz anders.

Er wolle ihr Paroli bieten, so der Angeklagte über Chebli

Der Angeklagte selbst wies vor Gericht die Vorwürfe zurück und berief sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Er hege keinen Groll und keine bösen Absichten gegen Chebli, sagte der frühere Polizist, der sich nun als konservativ-bürgerlicher Buchautor bezeichnet und einen YouTube-Kanal (200.000 Abonnenten) betreibt. Doch die SPD-Staatssekretärin trete polarisierend in der Öffentlichkeit auf, er wolle ihr Paroli bieten. Nach eigenen Aussagen hat sie offenbar eine Vorliebe kritisch Bürger durch Strafanzeigen mundtot machen zu wollen. Häufiger will sie mehr als 20 Strafanzeigen in einer Woche gestellt haben.

Der Prozessauftakt wurde von einem großen öffentlichen Andrang sowie verstärkten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Während der Angeklagte seine Verteidigung offensiv anging, und natürlich anwesend war, glänze die Anzeigeerstatterin nur durch Abwesenheit.

Der Freispruch ist aber noch nicht rechtskräftig. Sowohl die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft als auch die Staatssekretärin haben bereits angekündigt. dass sie Rechtsmittel einlegen wollen.

Ein Gedanke zu „Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden“

  1. So wie Tim Kellner und auch der/die Betreiber dieses Blogs: MACHT WEITER !!! Irgendwann, wird auch dem letzten blinden Deutschen klar werden, was aus diesem Land geworden ist und wer federführend dahinter steckt. Wie hat es M. Klonovsky einmal richtig beschrieben? „Die Rechte hetzt, die Linke macht nur einen Witz“

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