Ja, wer es nicht erlebt hat der meint er wüsste alles besser.
Einige Mütter mit Kindern mit Handicaps bekommen angedroht das Sorgerecht zu verlieren wenn sie Schulbegleiter beim Jugendamt beantragen und gerichtlich versuchen deren Recht (das Recht der Kinder!) durchzusetzen(Bayern) 5 Fälle.
Eine Mutter musste zu einer OP und Reha und bekam danach ihr Kind nicht wieder und angedroht wenn sie einen Anwalt einschalten würde verliere sie das Sorgerecht. Selbst nach einem Gutachten in dem geraten wurde das Kind sofort nach Hause zur Mutter zu lassen hat das JA noch über ein Jahr nichts dergleichen unternommen, im Gegenteil.
Die Mutter hat ihren Sohn nach 3 Jahren wieder weil sie ins Ausland zog und sich entschied bei vollem Sorgerecht ihren Sohn nachzuholen und es einfach getan hat (nach rechtlicher Beratung und Zusicherung Unterstützung eines Anwalts + Unterstützung des JA dort, das dem bayerischen Mitarbeiter zeigte er hat da nichts zu sagen). Seit er wieder daheim ist ist er ein glückliches Kind, gut in der Schule. Lacht endlich wieder. 3 Jahre war er im Heim und hat unsäglich gelitten genau wie seine Mutter. Es gab nie eine KWG!
Einschüchterung ist Usus, Vorverurteilung, Falschaussagen, Verdrehung und selbst Versuche Eltern die sich nicht bekriegen zu entzweien haben wir selbst erlebt und auch bei anderen geschildert bekommen.
Wir haben es selbst erlebt.
Es spricht keiner davon dass Kinder vor offensichtlicher Verwahrlosung und Gewalt nicht beschützt werden müssen. Aber wenn Alleinerziehende die sich an das JA wenden um Hilfen zu bekommen damit rechnen müssen ihre Kinder zu verlieren dann stimmt mit diesen Behörden etwas nicht und sie müssen das Recht verlieren eine KWG auszusprechen und eigenmächtig zu handeln und Mütter (Eltern) einzuschüchtern.
Das gehört untersagt und unter Strafe gestellt. Das ist ein klarer Verstoß lt BGB: Nötigung. Verleumdung.