Familiengericht in Corona-Zeiten

In diesen Corona-Zeiten wurden viele Gerichtsverhandlungen abgesagt. Nicht so bei einem Familiengericht. Dort bekam eine Mutter mitten in den Corona-Zeiten die Ladung zu einem Termin der heute (23.4.2020) stattfinden soll.

Kann der Termin überhaupt stattfinden?

Die Psychologin und der Anwalt der Mutter stehen inzwischen unter Corona-Quarantäne und können deshalb nicht an der geplanten Verhandlung teilnehmen.

Normalerweise ist klar, was nun passieren muss, aber sieht das auch das Familiengericht so, oder wird der Richter darauf bestehen den Termin auch ohne Anwalt und ohne die Psychologin durch zuziehen?

Logisch wäre dies ein Verfahrensfehler, aber bei Gericht, besonders beim Familiengericht ist grundsätzlich alles möglich.

2 Kommentare zu „Familiengericht in Corona-Zeiten“

  1. „Normalerweise ist klar, was nun passieren muss, aber sieht das auch das Familiengericht so, oder wird der Richter darauf bestehen den Termin auch ohne Anwalt und ohne die Psychologin durch zuziehen“.

    Was müsste nun passieren? Wenn kein Antrag auf Terminsverlegung rechtzeitig gestellt wurde, wird am länger bekannten Termin verhandelt.
    Für den Fall von Erkrankungen, die immer auftreten können, bestimmt der gewissenhafte Anwalt oder die Anwaltskammer einen Vertreter. Hat er das nicht getan, so wird ihm dies angelastet (Mandant kann Schadensersatz fordern).
    Wenn also verhandelt wird – notfalls auch ohne Anwalt, wird es schwer werden für die betroffene Mutter, dagegen etwas einzuwenden.
    Man weiß ja, dass die Justiz stets etwas dagegen parat hat, wenn ein vor Gericht stehender Mensch eine andere Meinung vertritt wie der erkennende Richter. Schließlich ist der Richter „der Herr“ und stets der Herr des Verfahrens.
    Übrigens, so sagt die Erfahrung: Ist der Anwalt unliebsam, trifft es den Mandanten. (Der hat ja den Falschen gewählt.) Ist der Mandant gerichts-unliebsam, trifft das den Anwalt nicht, sondern mit voller Wucht nur den Mandanten.

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    1. Der Termin hat tatsächlich stattgefunden, aber das lag daran, dass sich die Voraussetzungen unerwartet geändert hatten.

      Die Mutter hatte vor einigen Wochen einen anderen Anwalt kontaktiert. Der wollte den Fall auch übernehmen, hat aber niemals eine Vollmacht übersendet. Auch telefonisch war er nicht erreichbar. Aus diesem Grund hat die Mutter einen anderen Anwalt genommen. Der stand jetzt unter Quarantäne.
      Überraschend erschien heute der erste Anwalt, damit war die Mutter anwaltlich vertreten, auch wenn nicht mit ihrem Wunschanwalt, für den das Gericht gestern PKH bewilligt hatte. Jetzt wird die Mutter natürlich den heute anwesenden Anwalt bezahlen müssen, aber der Termin konnte stattfinden.

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