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WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

Frau Masch hatte also das Video bezüglich der Inobhutnahme als erste auf YouTube veröffentlicht. Einige Tage später haben sich auch die Mainstream Medien mit dem Fall beschäftigt. Verschiedene Fernsehsender (SAT1, RTL, etc.) berichteten über die Inobhutnahme, und zeigten auch Teile des Videos. Natürlich waren die Personen dort verpixelt worden. Auch die BILD, bzw. BILD-online berichteten über den Fall. Dabei wurde die Frage gestellt:

Tritt ein Polizist hier einen Zwölfjährigen?

Man muss schon sagen, die Frage erübrigte sich, sie konnte nur rhetorischer Natur gewesen sein. Zu offensichtlich war das Video. Es gibt sogar ein Video forensisches Gutachten, was genau bestätigt, was eigentlich schon jeder auf den ersten Blick erkannt hatte.

Nochmals zur Erinnerung, eigentlich wäre es die Aufgabe des Gerichtsvollziehers gewesen, die Inobhutnahme durchzuführen, und nicht die Aufgabe eines Polizisten.

Der Fernsehsender RTL befragte damals einen Experten zu der Inobhutnahme, der damals sehr deutlich bemängelte, dass man ständig Druck auf das Kind aufgebaut hatte, und zu keiner Zeit einer der Verantwortlichen versucht hatte die Situation zu beruhigen.

Weil der Skandal eine große Öffentlichkeit erreichte durfte der Junge schon bald wieder in sein Elternhaus zurück. Es bestätigte sich genau das, was die Mutter schon vorher festgestellt hatte. Der Junge brauchte Hilfe beim Schulbesuch und keine Traumatisierung durch Kinderklau, oder durch Tritte eines Polizisten.

Tritt ein Polizist hier einen Zwölfjährigen?,

das war also die Frage. Außer den Staatsquerulanten vom SONNENSTANDLAND, sowie dem beteiligten Polizisten gab es wohl kaum jemand, der diese Frage mit NEIN beantwortet hätte.

Noch schlimmer wurde aber die Situation, weil die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingestellt hatte.

Für einen Unrechtsstaat ist es sicherlich typisch, wenn Straftaten von Staatsbediensteten zulasten der Bürger eingestellt werden, aber jeder verfolgt wird, der es wagt Kritik am Staat und seinen Mitarbeitern zu üben.

In diesem Fall war dies nicht anders. Wie im Mittelalter wurde der Überbringer der schlechten Nachricht verfolgt. Es gab zahlreiche Verfahren gegen Behördenkritiker und Familienaktivisten, die es wagten kritisch über den Fall zu berichten.

  1. Masch wurde nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern der Polizist, der natürlich genau wusste, was er damals dem Jungen angetan hatte, wollte auch noch Schmerzensgeld von Frau Masch erstreiten. Dies konnte ich aber verhindern, weil ich zweimal nach Syke gefahren war, und mit meiner Lautsprecheranlage vor dem Amtsgericht lautstark dagegen protestierte.

Auch bei mir versuchte man sein Glück, als 2018 auf BEAMTENDUMM ein Beitrag über den Fall veröffentlicht wurde. Dabei spielte Peter Hauser aus Frohburg eine peinliche Rolle.

Peter Hauser wohnte in Pinneberg. Aus Pinneberg kamen manchmal beleidigende Kommentare auf BEAMTENDUMM. Diese kamen über den Provider DATAPORT. DATAPORT ist ein Zusammenschluss der Rechenzentren der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Vermutlich kamen die von einer Person, die der halbstaatlichen Organisationen SONNENSTAATLAND angehört. Man darf wohl davon ausgehen, dass es sich bei dem SONNENSTADTLAND um eine kriminelle Vereinigung handelt. Ob auch Peter Hauser dieser Organisationen angehört, ist zwar nicht eindeutig belegt, aber vermutlich darf man durchaus davon ausgehen.

Peter Hauser wohnt inzwischen nicht mehr in Pinneberg, sondern ist zwischenzeitlich nach Frohburg umgezogen. Jener Peter Hauser hatte auf BEAMTENDUMM den Beitrag über A. Masch gelesen, und die Polizei in Kaiserslautern darüber informiert, obwohl in dem Beitrag auf BEAMTENDUMM kein Name eines Polizisten veröffentlicht wurde. Der Polizeipräsident stellte dann Strafantrag wegen angeblicher Verleumdung eines Polizisten aus Kaiserslautern. Obwohl in dem Beitrag auf BEAMTENDUMM kein Name eines Polizisten veröffentlicht wurde, behauptete der Polizeipräsident, dass es sich bei dem Beitrag um eine Verleumdung gehandelt hätte.

Auch der Polizist, der bei der Inobhutnahme bei Familie Kucharz vor Ort war, behauptete, dass es sich bei dem Beitrag auf BEAMTENDUMM um eine Verleumdung handeln würde, weil dort unter anderem der Begriff WIDERLICHER KINDERTRETER benutzt wurde.

Natürlich könnte es sich dabei nur um eine Verleumdung handeln, wenn auf BEAMTENDUMM behauptet wird, der Polizist habe T. Kucharz getreten, und dies hätte nicht der Wahrheit entsprochen.

Wer jemals das Video über die Inobhutnahme gesehen hat, wird nicht daran zweifeln, dass der Vorwurf der Verleumdung nicht erfüllt worden sein konnte.

Tatsächlich gab es auch niemals eine Anklage, ein Strafbefehl oder eine Verurteilung wegen angeblicher Verleumdung eines Polizisten.

Allerdings gab es eines Tages einen Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung, obwohl der Polizeipräsident diesen angeblichen Straftatbestand gar nicht angezeigt hatte.

Noch schlimmer ist dies bei dem betreffenden Polizisten abgegangen. Dieser hatte nämlich in einem Schreiben an das Amtsgericht Gelsenkirchen mitgeteilt, dass er nicht als Zeuge zum Gericht kommen möchte, weil er gar nicht wüsste, was er dazu aussagen können sollte. Die Anzeige wegen der angeblichen Verleumdung stammte demnach auch nicht von ihm, sondern soll diesem Polizisten angeblich durch den Polizeipräsidenten einfach so zu Unterschrift vorgelegt worden sein. Da er dem Gericht noch mitteilte, dass er angeblich psychisch stark angestrengt wäre, kann man wohl davon ausgehen, dass seine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft gar nicht wirklich von ihm gewollt war.

Obwohl die Strafanzeige sich auf die Straftat VERLEUMDUNG bezog, war im Strafbefehl, und in der späteren Verhandlung die angebliche Verleumdung überhaupt kein Thema. Dort war von BELEIDIGUNG die Rede. Beleidigung ist kein Offizialdelikt, und deshalb reicht eine einfache Anzeige gar nicht aus, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Strafantrags.

In der Gerichtsakte wurde kein Strafantrag vom Polizeipräsidenten, wegen angeblicher Beleidigung, gefunden. Außerdem stellt sich die Frage, ob ein Strafverfahren wegen Beleidigung überhaupt möglich war, da es im Vorfeld keinen Einigungsversuch gab. Normalerweise kann man wegen Beleidigung nicht gleich zum Amtsgericht gehen. Von daher ist es schon fraglich, ob der Erlass eines Strafbefehls, oder eine Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung überhaupt möglich wäre.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat das nicht gestört. Der Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung war schnell unterschrieben, das macht es für die Richter immer sehr leicht.

Richterin Klumpe, vom Amtsgericht Gelsenkirchen, hatte den Strafbefehl unterzeichnet. Diese Richterin ist hier keine Unbekannte mehr. Auf dem gelöschten Blog von BEAMTENDUMM wurde bereits über sie berichtet.

….

Zunächst war mir die Richterin unangenehm aufgefallen, weil sie Herrn Franz wegen angeblichen Schwarzfahren verurteilte, obwohl Herr Franz damals gleich zwei gültige Monatskarten bei sich hatte, und mit beiden Monatskarten durfte er zu diese Uhrzeit den Nahverkehr nutzen, da beide Monatskarten übertragbar waren. Es ist nicht gerade eine juristische Meisterleistung so einen Fahrgast wegen Schwarzfahren zu verurteilen.

Auch ich hatte mit Richterin Klumpe im Vorfeld dieser Verhandlung bereits mehrfach persönlich zu tun. Einmal weich angeklagt, weil ich angeblich einen Juristen der Funke-Gruppe beleidigt haben sollte. Außerdem fühlte sich auch noch ein Rechtsanwalt aus Dorsten von mir beleidigt, der mal den SOLAR-KRITIKER vertreten hatte. Dieses Verfahren habe ich bei Richterin Klumpe gewonnen.

Später gab es ein weiteres Strafverfahren gegen mich. Zunächst gab es einen Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung einer möglicherweise schwer gestörten Frau, die mal versucht hatte mich unter Betreuung stellen zu lassen, und die mehrfach bei Behörden angerufen hatte, weil sie mir schaden wollte.

Gegen den Strafbefehl hatte ich natürlich Rechtsmittel eingelegt, und so kam es zu einem Strafverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Richterin Klumpe erklärte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sie der Meinung vertritt, dass diese Angelegenheit keine Sache für ein Strafgericht wäre, weil es bekanntlich zuvor Beleidigungen dieser Frau gab, und ich mich dagegen nur zur Wehr gesetzt hatte.

Diese Ansicht ist nicht zu bemängeln, aber man darf sich natürlich die Frage stellen, warum die Richterin dann zuvor den Strafbefehl gegen mich überhaupt erst erlassen hatte?

Dieses Strafverfahren gegen mich, wurde also von mir gewonnen.

Es gab noch ein weiteres Strafverfahren gegen mich. Auch hier ging es wieder um angebliche Beleidigung dieser vielleicht schwer gestörten Frau

Hier kam es erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung, denn Richterin Klumpe hatte angeregt, dass man auch dieses Verfahren einstellen soll, weil natürlich mit demselben Ergebnis zu rechnen war, wie beim ersten Verfahren. Da ich der Einstellung zugestimmt hatte, wurde dieses Strafverfahren geworden, ohne dass es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kam.

Ich habe also beide Strafverfahren gewonnen, so wie ich sämtliche Verfahren gewonnen habe, die im Zusammenhang mit dieser evtl. schwer gestörten Person standen.

Sollte also das Fehlurteil bei Herrn Franz eine Ausnahme gewesen sein?

Bei dem Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung eines Polizisten zeigte Richterin Klumpe deutlich, dass sie nicht für höhere Aufgaben geeignet sein dürfte.

Ich hatte bis Ende 2019 einen Strafverteidiger an meiner Seite, der früher mal als Vorsitzender Richter am Landgericht Essen tätig war. Ich glaube, dass Richter Esders der berühmteste Richter des Landgerichts Essen ist, und bei mir auch immer einen erstklassigen Eindruck hinterlassen hatte. Nach dem Ausscheiden aus dem Richterdienst war der ehemalige Richter noch ca. 20 Jahre als Strafverteidiger tätig. Auch ich nutze seine Dienste gerne. Seit Januar 2020 ist er nicht mehr als Anwalt tätig, steht mir aber noch für Nachfragen zur Verfügung.

Natürlich hatte er sich auch die Unterlagen angesehen, wegen der angeblichen Beleidigung des Polizisten. Wie andere Juristen auch ging er davon aus, dass das Amtsgericht das Strafverfahren gegen mich einstellen würde. Mit großer Verwunderung mussten wir aber zur Kenntnis nehmen, dass Richterin Klumpe das Strafverfahren gegen mich keineswegs einstellte, sondern mich zu 80 Tagessätzen wegen angeblicher Beleidigung verurteilte.

Nicht nur das Urteil wurde als Skandal angesehen, sondern vielmehr wie man sich die Beweise zurecht bog.

Richterin Klumpe unterstellte fälschlicherweise, dass sämtliche Beiträge auf dem alten Blog von BEAMTENDUMM von mir stammen müssten, und auch von mir freigeschaltet worden wären. Das ist natürlich vollkommen falsch. Ein Nachweis, dass der fragliche Beitrag überhaupt von mir geschrieben und veröffentlicht worden war, hat die Richterin nicht erbracht.

In dem Beitrag wurde ein Polizist, der einen zwölfjährigen Jungen tritt unter anderem als WIDERLICHER KINDERTRETER bezeichnet. Es gab aber keine Hinweise auf einen bestimmten Polizisten. Der Name des Polizisten wurde niemals genannt, es gab keine genaue Ortsangabe, und auch keinen Tattag.

In dem Beitrag, sollte aber ein Video veröffentlicht worden sein, was den Polizisten angeblich erkenntlich gemacht haben sollte.

Es entspricht der Tatsache, dass in dem Beitrag ursprünglich ein Video verlinkt werden sollte, aber das Gericht hatte keine Beweise, dass dies auch wirklich geschehen war. Ursprünglich sollte in dem Beitrag ein Video verlinkt werden, welches BILD-ONLINE veröffentlicht hatte. Anders als A. Masch hatte die BILD die Gesichter aber verpixelt. Es war also auch von daher in Wirklichkeit kein Rückschluss auf einen bestimmten Polizisten möglich. Das Video von BILD stand dem Gericht aber nicht zur Verfügung, weil die BILD das Video inzwischen wieder gelöscht hatte.

Es ist auch fraglich, ob das Video überhaupt jemals auf BEAMTENDUMM zu sehen war, denn normalerweise erscheint ein Vorschaubild in dem Beitrag, wenn man ein Video verlinkt.

In der Gerichtsakte findet man natürlich einen Ausdruck des Beitrags, aber das Vorschaubild des Videos ist dort nicht zu sehen. Das deutet darauf hin, dass das Video von BILD in dem Beitrag tatsächlich niemals richtig verlinkt war. Zumindest funktionierte der Link an dem Tag nicht mehr, als Strafanzeige wegen VERLEUMDUNG gestellt wurde.

Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft fehlte also der Beweis, dass es das Video, überhaupt gab, und es fehlte auch der Beweis, dass durch das Video der Polizist erkenntlich gewesen wäre. Aus diesem Grund schrieb man die Anzeigeerstatter an, und fragte nach, ob denen das Video vorliegt, welches angeblich auf BEAMTENTUM veröffentlicht, bzw. verlinkt war.

In der gedruckten Version des Beitrags, der natürlich der Anzeige beilag, fehlte das Vorschaubild eines Videos, was darauf hindeutet, dass es kein korrekt verlinkt es Video gab, und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die Polizeidirektion mitteilen musste, dass das Video nicht vorliegen würde. Nun versuchte man es mit einem Trick. Die Polizeidirektion teilte mit, dass das Video in der Strafakte gegen Frau Masch vorliegen würde. Perfiderweise ging man nun hin, und forderte einfach das das Video an, welches Frau Masch auf YouTube hochgeladen hatte. Dieses Video war wesentlich länger, als das Video von BILD, außerdem war es natürlich unverpixelt, und hatte nichts mit dem Video zu tun, welches angeblich auf BEAMTENTUM veröffentlicht, bzw. verlinkt worden sein sollte. Als Beweis taugte dieses Video von daher nicht.

In der Gerichtsverhandlung sah man sich natürlich das Video an, und die Richterin bestätigte ausdrücklich, dass sie in dem Video einen Tritt des Polizisten sehen würde. Auf Nachfrage bestätigte sie dieses nochmals.

Wenn also die Richterin in dem Verfahren ausdrücklich erklärt, sie habe in dem Video gesehen, dass der Polizist das Kind getreten hat, dann kann die angezeigte Straftat VERLEUMDUNG überhaupt nicht von mir begangen worden sein, selbst wenn der damalige Beitrag tatsächlich von mir geschrieben und veröffentlicht worden wäre.

Obwohl beide Polizisten den Straftatbestand der Verleumdung angezeigt hatten, ging es weder in dem Strafbefehl, noch in dem Strafverfahren jemals um den Vorwurf der Verleumdung, der ja auch durch die Aussage der Richterin, dass sie einen Tritt des Polizisten gesehen habe, widerlegt worden wäre. Stattdessen ging es sowohl im Strafbefehl, als auch im Strafverfahren um den nicht ausdrücklich angezeigten Straftatbestand der Beleidigung.

Ich habe vor einigen Monaten Strafantrag gegen so einen linken Spinner eingereicht, weil mich dieser im Bus geschlagen hatte. Einige Wochen später begegnete mir dieser Typ erneut, und er beleidigte mich am Aufzug. Die Staatsanwaltschaft Essen teilte mir damals mit, dass eine Strafverfolgung wegen Beleidigung angeblich nicht möglich wäre, weil man zuvor ein Verfahren beim Schiedsmann durchführen müsste.

Es ist schon sehr merkwürdig, wenn ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle, dann ist es nötig, dass man vorher ein Verfahren beim Schiedsmann durchführt, wenn aber Rechtsanwälte, oder eine vermutlich völlig gestörte Frau gegen mich Strafantrag wegen Beleidigung stellen, ist so ein Verfahren nicht nötig, und auch wenn zwei Polizisten Strafantrag wegen Verleumdung stellen, und die Staatsanwaltschaft daraus eine Anklage wegen Beleidigung bastelt, scheint so ein Verfahren beim Schiedsmann vorher nicht nötig zu sein.

Das ursprünglich von A. Masch veröffentlichte Video taugte natürlich als Verteidigungsmittel, denn es belegte ja, dass der angezeigte Straftatbestand der Verleumdung nicht erfüllt sein konnte, weil ja sogar die Richterin mehrfach bestätigte, dass sie den Tritt gesehen hatte.

Als Beweismittel gegen mich war das Video natürlich völlig untauglich. Weder das Video von A. Masch, noch das Video von BILD hätte den Beweis erbracht, dass der Beitrag von mir geschrieben oder veröffentlicht worden wäre.

Dazu hätte auch das Video von BILD den Polizisten nicht erkenntlich gemacht, weil dort die Gesichter verpixelt waren.

20200112-vollpfosten-01Natürlich gab es von mir den ausdrücklichen Hinweis, dass das Video von A. Masch nicht das Video sein kann, welches auf BEAMTENDUMM veröffentlicht worden sein sollte, weil schon die in dem Beitrag erwähnten Zeitangaben nicht mit dem Video von A. Masch übereinstimmten. Das interessierte die Richterin aber herzlich wenig. Sie meinte, dass ich angeblich das Video von A. Masch genommen hätte, und dieses nur gekürzt und verpixelt hätte, und anschließend hochgeladen hätte.

Das ist natürlich völlig falsch gewesen, aber selbst wenn es so gewesen wäre, dann würde das Originalvideo von A. Masch nicht als Beweis brauchbar sein. Weil mit ihrer Theorie hat Richterin Klumpe selbst eingeräumt, dass ihr angebliches Beweisvideo nicht auf BEAMTENDUMM veröffentlicht war, und somit konnte dies auch kein wirklicher Beweis sein.

Man kann nur hoffen, dass man Richterin Klumpe nicht als Richterin bekommt, wenn man unschuldig als Bankräuber angeklagt wurde. Wird man zum Beispiel beschuldigt, am Tag X die Sparkasse überfallen zu haben, und man erklärt Richterin Klumpe in der Verhandlung, dass die entsprechende Sparkasse an diesem Tag überhaupt nicht überfallen wurde, dann könnte man bei Richterin Klumpe vielleicht davon ausgehen, dass sie so „flexibel“ in ihrer „Rechtsprechung“ ist, und erklärt, dass dies egal sei ob eine bestimmte Sparkasse am Tag X überfallen wurde, denn es reicht Ihrer Meinung nach vermutlich aus, dass man in ihrer Wohnung 1,50 € gefunden hat, deren Herkunft sie nicht belegen können, und man muss damit rechnen, dass Richterin Klumpe ihnen mitteilte, sie hätten am Tag X halt eine andere Bank überfallen, zur Not auch eine Parkbank, oder sie hätten die Sparkasse vielleicht an einem anderen Tag überfallen.

Man muss so ein Vorgehen nicht unbedingt als Rechtsbeugung bezeichnen, sondern man kann als humorvoller Mensch dies gerade noch als kreative Rechtsprechung empfinden. Allerdings gehöre ich wohl nicht unbedingt  zu diesen humorvollen Menschen.

Richterin Klumpe vom Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte mich Ende November 2019 zu einer Geldstrafe. 80 Tagessätze waren ihr die angebliche Beleidigungen wert. Mir war dies ein sofortiger Widerspruch wert. Trotz Weihnachten und Neujahr sollte schon zwei Monate später die Berufungsverhandlung beim Landgericht Essen stattfinden. Mann, was muss ich doch wichtig sein, wenn unsere völlig überlastete Justiz schon zwei Monate nach dem Urteil des Amtsgerichts die Berufungsverhandlung durchführen kann. Bei anderen dauert es auch schon mal über ein Jahr.

Zugegeben, ich traue auch dem Landgericht nicht unbedingt, aber ich habe dort doch deutlich bessere Erfahrungen gemacht.

Bei dem Termin im Januar 2020 war ich alleine beim Gericht, bedauerlicherweise gab es damals keine Prozessbeobachter. Das Verfahren sollte nicht so lange dauern, denn die Richterin hatte sofort erkannt, dass es überhaupt keine Beweise gegen eine Täterschaft meiner Person gab. Nachweislich veröffentlichen sowohl auf dem alten, als auch auf dem neuen Blog von BEAMTENDUMM mehrere Personen ihre Beiträge. Weil hier auch „bloggen per Mail“ aktiviert ist, kann hier jeder einen Beitrag veröffentlichen, der die entsprechende E-Mail-Adresse kennt.

Die anwesende Staatsanwältin, vermutlich eine Referendarin, hat eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Auch die Richterin wollte das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen gab der anwesenden Staatsanwältin nicht das o. k. für eine Einstellung.

In der Folge schrieb die Staatsanwaltschaft WORDPRESS an, und bat um Übersendung der IP-Adresse, von der Person, die damals den Beitrag veröffentlicht hatte. Es war wohl kaum zu erwarten, dass dies etwas bringen würde. Immerhin ist der alte Blog jetzt schon einige Monate gelöscht, außerdem dürfte es sehr schwierig sein eine IP-Adresse mitzuteilen, wenn der Beitrag per E-Mail veröffentlicht wurde. Doch selbst wenn die Staatsanwaltschaft eine IP-Adresse erhalten hätte, dürfte sie dies kaum weitergebracht haben immerhin erschien der Beitrag im April 2018. Hätte die Staatsanwaltschaft die gewünschte IP-Adresse 2020 erhalten, hätte man anschließend beim Provider nachfragen müssen, zu wem im April 2018 die IP-Adresse gehörte. Das dürfte nach einer so langen Zeit kaum noch möglich gewesen sein. Immerhin ändern sich die meisten IP-Adressen mindestens einmal täglich.

WordPress hat dem BdF mitgeteilt, dass man der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse nicht mitteilen wird. Wäre es nun nicht mal an der Zeit gewesen das Verfahren endgültig einzustellen?

Die Staatsanwaltschaft Essen wollte mal wieder ein Beschäftigungsprogramm für offenbar unterbeschäftigte Staatsanwälte durchführen. Statt einer Einstellung kam die Ladung, dass am 28.4.2020, mitten in der Coronazeit, also gut drei Monate nach den ersten Termin beim Landgericht das Verfahren fortgeführt werden solle.

Mit dem Ergebnis bin ich nicht ganz zufrieden, denn es ist mir nicht gelungen, das Gericht dazu zu bewegen, dass man das Video von A. Masch vorführt. Ich hätte es schon gern gesehen, dass sowohl bei dem ersten Termin im Januar, als auch beim zweiten Termin im April, die Schöffen das Video von dem trittfreudigen Polizisten zu sehen bekommen, damit sie mal mitbekommen, was in Deutschland so abgeht.

Anscheinend trittfreudige Polizisten werden von der Justiz erst gar nicht verfolgt, während Kritiker jahrelang verfolgt werden, wenn sie über solche Verfehlungen berichten.

Ich darf noch mal daran erinnern, dass der Polizist in dem Beitrag aus April 2018 keineswegs erkenntlich war. Weder wurde sein Name im Beitrag genannt, noch war sein Gesicht im Video zu sehen. Ich hätte es deshalb gerne gesehen, dass das Landgericht im Ergebnis feststellt, dass es keine Beleidigung ist, wenn man einen Polizisten, der laut der Erkenntnis des Amtsgericht Gelsenkirchen ein Kind getreten hat, als „widerlichen Kindertreter“, oder als „Arschloch in Uniform“ oder nur als „Bullen“ bezeichnet.

Vor dem Hintergrund, dass das OLG München2 festgestellt hat, dass ein Rechtsanwalt Richter „schlimmer als Freisler“ bezeichnen durfte, vor dem Hintergrund, dass der ehemalige Polizist Tim Kellner eine Politikerin als „moslemische Sprechpuppe“ bezeichnen durfte, und vor dem Hintergrund, dass man einen Staatsanwalt als „völlig durchgeknallten Staatsanwalt“ bezeichnen durfte, und vor dem Hintergrund dass das LG Berlin Äußerungen wie

„Schlampe“, „Drecks Fotze“, „Diese hohle Nuß gehört entsorgt, aufe Mülldeponie, aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen“, „Schlamper“ und „Ferck du Drecksau“

und weitere Äußerungen für zulässig hielten, weil die in einer Sachauseinandersetzung gefallen sein sollten, würde ich auch „widerliche Kindertreter“ etc. als zulässig ansehen, wenn ein Polizist tatsächlich ein Kind getreten hat, ganz besonders dann, wenn der Polizist noch nicht mal namentlich erwähnt wurde, oder sonst erkennbar waren.

Zwar hat das LG Berlin seine Entscheidung wieder etwas geändert. Demnach sind die Äußerungen

„Schlampe“, „Drecks Fotze“, „Diese hohle Nuß gehört entsorgt, aufe Mülldeponie, aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen“, „Schlamper“ und „Ferck du Drecksau“

doch Formalbeleidigungen, da sie lediglich die Person herabsetzen sollen und keinen Sachbezug enthalten.

Das ist aber in dem Fall des Polizisten völlig anders. Natürlich enthält die Äußerung WIDERLICHER KINDERTRETER einen Sachbezug, wenn der Polizist tatsächlich ein Kind getreten hat.

Leider wurde dieses Thema nur am Rande behandelt, weil diese Auseinandersetzung nicht mehr geführt werden musste, wenn schon klar war, dass in der Sache ein Täter nicht wirklich ermittelt werden kann.

Nach weniger als 10 Minuten war klar, dass das Verfahren eingestellt werden soll. Die Richterin entschuldigte sich auch noch mal dafür, dass ich wegen der Staatsanwaltschaft noch mal extra zum Gericht kommen musste, was für mich als Rollstuhlfahrer natürlich eine besondere Belastung darstellt. Die Kosten des Verfahrens trägt natürlich die Landeskasse.

Diese Entscheidung des LG-Essen ist nicht nur eine gute Entscheidung für mich, sondern sicherlich auch noch eine späte Genugtuung für die verstorbene A. Masch, und für Familie Kucharz.

Besonders auch, weil es keine Anklage wegen VERLEUMDUNG gab, und Richterin Klumpe ausdrücklich erklärte, dass sie auch den Tritt des Polizisten gesehen hat.

Ein harter Schlag auch für die STASI, ach nein, das heißt ja jetzt SONNENSTAATLAND. Die Typen vom SONNENSTAATLAND wollen ja den Tritt des Polizisten angeblich nicht gesehen haben. Ob das vielleicht ein geheimer Blindenverein ist?

Ein Gimmick noch zum Schluss. Nach der Verhandlung meinte die Richterin noch, dass sie meine Wortwahl nicht gut finden würde, und ich zukünftig eine mildere Wortwahl wählen sollte.

Wie jetzt? Da stellt die Richterin fest, dass es keine Beweise dafür gibt, dass der Beitrag überhaupt von mir stammt, aber dann soll ich zukünftig eine mildere Wortwahl wählen. Wie soll man das denn jetzt verstehen?

Ich danke noch den Prozessbeobachter die trotz der Coronakrise aus Bielefeld, Bochum und Selm angereist kamen. Ich meine dies gehört besonders in dieser außerordentlichen Zeit auch mal extra erwähnt und gewürdigt.

8 Kommentare zu „WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz“

  1. Ein sehr umfangreicher Einblick in die Arbeit des Justitzapperates, die schon „Losbudencharakter“ hat. Dennoch Glückwunsch zu diesem Ausgang und der späten Genugtuung. Diese ist mir sehr wichtig!

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  2. Interessant, was die Justiz hinter den Kulissen so treibt. Haben Sie wegen des fehlenden Strafantrages Anzeige wegen der Verfolgung Unschuldiger erstattet?

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    1. Die Anzeige lautete ja auf VERLEUMDUNG. Die Hal…. wussten natürlich, dass der behauptete Tritt niemals eine Verleumdung war. Das Video von Angela Masch, von BILD und RTL etc. zeigt den Tritt eindeutig, und der Polizist wusste natürlich auch, dass er das Kind getreten hat. Damit dürfte wohl auch noch der Straftatbestand der (vorsätzlich) FALSCHEN VERDÄCHTIGUNG erfüllt worden sein.Vielleicht wird deshalb noch Strafantrag gestellt.

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