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LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.

In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?

Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.

Die Veranstaltung fand bereits vor einer Woche auf dem Husemannplatz statt. Damals hatten die Veranstalter die Kundgebung von 15 bis 20 Uhr angemeldet. Die Behörden haben diese Veranstaltung jedoch nur von 15 bis 17 Uhr genehmigt. Das war Gegenstand eines Redebeitrags des BdF.

Solche Veranstaltungen können lt. Grundgesetz anmeldepflichtig sein. Genehmigungspflichtig sind sie dagegen nicht. Die Reduzierung der Dauer auf 2 Stunden lässt sich nicht mit dem Grundgesetz begründen. Der Redner erklärte dann auch, dass es in der BRD keine 2-Stunden-Demokratie gibt, und auch das Grundgesetz 24 Stunden am Tag gilt. Es ist im GG kein Artikel bekannt, der das Grundgesetz auf zwei Stunden täglich begrenzen würde.

Der Redner erinnerte am 9.5.2020 auch, dass das Grundgesetz nur eine einzige Obrigkeit in diesem Land kennt. Nicht Beamte, Behördenmitarbeiter, Politiker, Polizisten oder Richter sind in diesem Land die Obrigkeit. Das Volk ist die einzige Obrigkeit, die das Grundgesetz kennt. In Artikel 20 findet man eben den Satz, dass alle Macht vom Volke ausgeht, damit ist klar, wer in diesem Land die einzig legitime Obrigkeit ist.

Erfreulicherweise konnte dann festgestellt werden, dass es die zeitliche Begrenzung am 16.5.2020 nicht mehr gab. Die angemeldete Veranstaltung konnte von 15 bis 20 Uhr durchgeführt werden.

Ein Zeichen, dass es sich lohnt auf die Straße zu gehen, und den Protest in die Öffentlichkeit zu tragen.

Entsprechend der Corona-Verordnung gab es aber bei beiden Veranstaltungen Auflagen der Behörden. Die Veranstaltungsfläche musste mit Flatterband abgesperrt werden. In der abgesperrten Fläche durften sich maximal 15 Personen aufhalten. Am 9.5.2020 wurde auf der Fläche für jede Person ein 2 Meter großes Achteck eingezeichnet. Dort hielt sich jeweils eine Person auf.

Auch am 16.5.2020 wurde für jede Person ein Platz markiert. Jedoch nicht mit einem Achteck, sondern mit einem einfacheren Kreuz. 14 Kreuze, und somit 14 Plätze für Demonstranten plus einen Platz für einen Redner gab es dort. Es war also gar nicht möglich, bzw. zulässig, dass dort viel mehr als ein Dutzend Menschen sich in dem abgesperrten Bereich aufhielten. Das „winzige“ Detail hat die WAZ sicherlich mal wieder „vergessen“ zu erwähnen.

Noch so ein „winziges“ Detail wurde offenbar „bewusst?“ vergessen zu erwähnen.

Der Husemannplatz ist deutlich größer als die abgesperrte Fläche. Die Teilnehmer wollten natürlich mit der Veranstaltung ein Publikum erreichen. Dieses Ziel wurde bei beiden Veranstaltungen erreicht. Außerhalb der abgesperrten Fläche gab es viele Zuhörer welche die Veranstaltung interessiert verfolgten.  Zusammen mit diesen interessierten Zuhörern waren natürlich deutlich mehr als ein dutzend Menschen bei der Veranstaltung. Sollte dies der WAZ tatsächlich entgangen sein?

Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Natürlich ist das völlig falsch. Die WAZ behauptete doch, dass angeblich nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz gewesen wären. Schon die abgesperrte Fläche war fast 100 qm groß. Auf dieser befanden sich maximal die zulässige Personenzahl von 15 Teilnehmern. Der Platz reichte also aus für alle.

Grotesk war allerdings eine ganz andere Situation welche die WAZ in ihrem Beitrag nicht erwähnt.

Da gab es also 15 Coronakritiker auf 100 Quadratmeter, und außerhalb der abgesperrten Fläche gab es auch noch 20 bis 30 linke Meinungsfaschisten, die offenbar der Meinung waren, dass der Coronavirus eine Erfindung von ADOLF HITLER sein müsste, denn sie riefen so unverständlich dummes Zeug, wie:

Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda.

Klar, für so linke Verschwörungstheoretiker ist Kritik an der Corona-Verordnung  und Kritik an Grundrechtsverletzungen Nazipropaganda. Da muss man erstmal draufkommen, aber auch solche linke Verschwörungstheoretiker haben natürlich ein Recht ihre armselige Meinung zu verbreiten.

Natürlich durfte auch ein Schild nicht fehlen, welches den Teilnehmern der angemeldeten Veranstaltung ANTISEMITISMUS vorwarfen.

Eines ist klar. Zwei und zwei ist bekanntlich vier, aber das die Kritik an der Corona-Verordnung und Kritik an Grundrechtseinschränkungen gleich Antisemitismus sein soll, darauf muss man erstmal kommen. Wahrscheinlich ist für die auch zwei und zwei nicht vier, sondern fünf.

Diese Gegendemonstranten hatten natürlich ihre Veranstaltung nicht angemeldet. Offenbar gab es auch keine angemeldete Spontandemo. Die Polizei duldete dies einfach und erklärte auf Nachfrage, dass sie keine Kräfte hätten, um gegen diese Leute vorzugehen.

Nun gab es also zwei Gruppen vor Ort mit einer unterschiedlichen Meinung.

Die Teilnehmer der angemeldeten Veranstaltung bezweifeln also die Gefährlichkeit des Coronavirus, während die Teilnehmer der nicht angemeldeten Veranstaltung systemtreu an die Gefährlichkeit des Virus glauben. Welche Gruppe hat sich denn nun an die Abstandsregeln bezüglich der Corona-Verordnung gehalten?

Es ist grotesk. Während die Kritiker sich an die verordneten Abstände hielten, hielten sich die linken Verschwörungstheoretiker keineswegs daran, obwohl sie doch angeblich die Meinung vertreten, dass das Coronavirus so gefährlich ist. 20 bis 30 von denen hielten sich in einer Gruppe auf, und das auf einer Fläche von 15 bis 20 Quadratmeter.

Natürlich wurde auch die Polizei diesbezüglich angesprochen. Die war aber nicht bereit einzuschreiten, und man begründete dies mit fehlenden Kräften. Auf den Hinweis, dass man diese ja nachfordern könne, gab es die Antwort, dass es deutschlandweit keine freien Kräfte mehr gäbe.

Den Verstoß gegen die Corona-Verordnung sah die Polizei, sah sich dafür aber nicht zuständig. Man solle sich diesbezüglich an das anwesende Ordnungsamt wenden. Das wurde natürlich gemacht, und es gab die Antwort, dass man ja alleine wäre, und man sich auch wünschen würde, dass die Polizei hier mehr machen würde.

Bleibt zum Schluss noch die Frage offen, ob wir die WAZ mal wieder beim Lügen erwischt haben?

 

https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/protest-gegen-corona-regeln-in-diesen-staedten-gibt-es-demos-id229125008.html

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