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AMTSGERICHT NIENBURG: In Nienburg darf man nicht sagen, was man im Rest des Landes sagen darf

Bernd Bargemann ist Direktor des Amtsgerichts Nienburg. Es ist nicht das erste Mal, dass wir feststellen müssen, dass Direktoren eines Gerichts entweder besonders unfähig sind, oder ganz besonders willkürlich handeln.

Bernd Schreiber ist uns kein Unbekannter. Immerhin ist er Gründungsmitglied des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN, und hatte auch schon auf dem vorherigen Blog des BdF zahlreiche Beiträge veröffentlicht.

Im letzten Jahr wurde Herr Schreiber beim Amtsgericht Nienburg in einem EA-Verfahren verklagt. Eine bekannte Mobberin wollte Herrn Schreiber untersagen lassen, dass er sie als Turboquerulantin bezeichnet.

Es ist schon merkwürdig, dass eine Person sich im Internet selbst stolz als bekannte Turboquerulantin bezeichnet, aber dann anderen untersagen lassen will, dass andere Personen den Begriff TUROQUERULANTIN für diese Frau benutzen.

Das schreibt WIKIPEDIA über den Begriff

Querulant

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Das trifft sicherlich auf die Klägerin zu. Immer wieder mobbt sie im Internet andere Personen, obwohl sie deshalb schon zahlreiche Gewichtsverfahren verloren hat, zu zahlreichen Ordnungsgeldern verurteilt wurde, und deshalb auch schon einige Tage im Frauenknast verbringen durfte. Aktuell gibt es zwar wieder einen Haftbefehl gegen die Frau, aber wegen COVID19 (Coronavirus) wird zurzeit der Haftbefehl gegen die Frau nicht vollstreckt.

SO geht es weiter auf WIKIPEDIA.

Begriffsverwendung

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in Schutzhaft genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.

Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches Recht pocht.[1] Die Eigenschaft einer solchen Person wird als Querulanz bezeichnet.

Der Begriff QUERUALNT wird von Behörden und Justiz manchmal schon inflatorisch und rechtsmissbräuchlich verwendet, aber bei dieser Person sehen wir den Begriff als gerechtfertigt und zutreffend an.

Wie die Begriffserklärung auf WIKIPEDIA zeigt, handelt es sich nicht um eine Beleidigung. Ein Richter darf z. B. nicht feststellen, dass die Klägerin ein ARSCHLOCH ist, aber ein Gericht darf feststellen, dass die Klägerin  eine QUERULANTIN ist. Würde mal also die Klägerin, oder auch eine andere Person, als ARSCHLOCH bezeichnen, dann könnte dies eine Verurteilung wegen Beleidigung nach sich ziehen, bezeichnet man die Klägerin, oder eine andere Person, als QUERULANTIN, dann wird das von der Meinungsfreiheit gedeckt, und in einem Rechtsstaat zu keine Verurteilung wegen Beleidigung  führen.

Wenn es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, und keine Beleidigung darstellt, dann gibt es natürlich im Normalfall auch keinen Unterlassungsanspruch, den Begriff QUERULANT, QUERULANTIN oder auch TURBOQUERULANTIN zu benutzen.

Deutschland ist in der Realität kein wirklicher Rechtsstaat. Das ist nicht nur uns, sondern auch Herrn Schreiber schon lange bekannt. Ein Land in dem Rechtsbeugung von Richtern in der Realität nicht wirklich strafrechtlich verfolgt wird, wird der richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, und tatsächliche Rechtssprechung kann somit nicht immer garantiert werden.  Rechtsbeugung wird bewusst hingenommen.

Beim Amtsgericht Nienburg war der Direktor des Gerichts für das Verfahren zuständig. Natürlich ist auch diesem Gericht bekannt, wer die Klägerin ist. Oft genug hatte das Gericht mit der Person zu tun. Offenbar hat man beim Gericht auch Zweifel am Geisteszustand der Frau, und der Direktor hat beim Termin auch gegenüber dem Rechtsanwalt erklärt, dass TURBOQUERULANTIN keine Beleidigung ist, aber es ist den Mobbingopfern dieser Frau schon lange bekannt, dass das Gericht in Nienburg, besonders der dortige Direktor, anscheinend ein besonderes Interesse hat die Internethetzerin zu schützen.

Im Eilverfahren wurde Herrn Schreiber, als Beklagter, untersagt, die Frau als TURBOQUERULANTIN  oder ähnlich zu bezeichnen. Dies gilt aber nur für Herrn Schreiber. Andere Personen, egal ob in Deutschland, oder wie wir hier in der Schweiz, dürfen die Frau weiterhin als TURBOQUERULANTIN bezeichnen.

Jetzt wurde das auch juristisch in Deutschland festgestellt. Die Frau hatte auch einen Unterlassungsanspruch an Rechtsanwalt Möbius geschickt. Der hat dann eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Jetzt hat das Amtsgericht Hannover festgestellt, dass die Bezeichnung TURBOQUERULANTIN von der Meinungsfreiheit gedeckt, und damit zulässig ist.

Aufgrund der Rechtsbeugung beim Amtsgericht Nienburg haben wir nun die perverse Situation, dass zurzeit auf der ganzen Welt jeder diese Frau als TURBOQUERULANTIN bezeichnen darf, nur Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen, der darf das zurzeit nicht.

Bisher ist das Verbot zwar nur im Eilverfahren festgestellt worden, und im Hauptsacheverfahren könnte dies wieder aufgehoben werden, zumindest wenn für das Verfahren nicht der Direktor Bernd Bargemann  zuständig sein sollte, darf man auch von der Aufhebung des Beschlusses ausgehen. Allerdings wird das Gericht im Moment wohl kein Hauptsacheverfahren gegen diese Person durchführen. Dies liegt an dem Coronavirus und auch daran, dass die Frau anscheinend wohl psychiatrisch untersucht werden soll. Offenbar soll (mal wieder?) geklärt werden, ob die Frau überhaupt noch prozessfähig ist. Vor Abschluss dieser Untersuchung ist nicht davon auszugehen, dass ein Hauptsacheverfahren in dieser Sache überhaupt durchgeführt wird.

Außerdem behindert offenbar auch das Coronavirus den Fortgang eines Hauptsacheverfahrens. So wurde z. B. im Juni 2020 ein existierender Haftbefehl gegen die Frau nicht durchgesetzt, weil man wegen dem Coronavirus die Frau nicht in den Knast bringen wollte.

Auch wenn das hier die Wirklichkeit ist, und kein Märchen, so müssen wir doch feststellen, dass auch hier noch immer gilt:

Und wenn sie nicht gestorben ist, dann mobbt sie auch noch heute.

2 Kommentare zu „AMTSGERICHT NIENBURG: In Nienburg darf man nicht sagen, was man im Rest des Landes sagen darf“

  1. Das Urteil wurde gekippt, auch Sie Herr Bernd Schreiber dürfen die kriminelle und mehrfach im Gefängnis eingesessene Turboquerulantin alias Simone Pfeiffer als Turboquerulantin betiteln. Amtsgericht Nienburg hat verloren.

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    1. Eine erfreuliche Nachricht, die aber bezweifelt werden muss.

      Es ist richtig, dass ein anderes Gericht festgestellt hat, dass der Begriff TURBOQUERULANTIN von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, aber damit ist der Beschluss des AG Nienburg vermutlich nicht aufgehoben. Das ist ja das Dilema.
      Vermutlich wird der auch nicht aufgehoben, da das AG Zweifel an der Prozessfähigkeit der Frau hat, die sie hier als „TURBOQUERULANTIN“ bezeichnet hat.
      Damit würde bestehen bleiben, dass Sie, wir als Verein, und alle anderen das sagen dürften, aber nicht unser Ehrenvorsitzende Bernd Schreiber.
      Trotzdem gibt es auch von Bernd Schreiber positive Nachrichten. Wie den Vereinsmitgliedern bekannt, befindet sich Herr Schreiber seit fast einem Monat im Krankenhaus. Nächste Woche soll er jetzt entlassen werden. Wir wünschen ihm natürlich weiterhin eine Gute Besserung.

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