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FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.

Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.

Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?

Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.

Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen  seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.

Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.

Dennoch gab es bis Februar 2021 nur ein einziges Telefonat zwischen der Mutter und ihrem Kind. Dieses Telefonat wurde sogar rechtswidrig von der Klinik überwacht. Umgänge fanden gar nicht statt. Der Grund dafür liegt aber nicht im fehlenden Interesse des Kindes oder der Mutter, sondern ist damit begründet, dass die Klinik, angeblich im Auftrag von Frau Mahlstedt, Auflagen gemacht hat, die weder das Jugendamt noch die Klinik  machen durften.

Zunächst hat die Klinik sowohl Telefonate als auch Umgang komplett verweigert. Später wäre man bereit gewesen Telefonate nur zuzulassen, wenn man diese mithören kann. Auch Umgänge wollte man nur unter Bewachung durchführen, obwohl es weder einen Gerichtsbeschluss für die Telefonate, noch für die Umgänge gab, der solche Auflagen vorsah.

Die Klinik erklärte zwar, wie wichtig Telefonate und Umgänge für das Kind wären, vereitelte diese aber regelmäßig durch ihre rechtswidrigen Auflagen.

Nachdem Frau Koch die gesetzlich zustehenden Umgänge durch das Gericht einklagen wollte, lenkte die Gegenseite zunächst etwas ein. Im Februar war es Frau Koch plötzlich möglich mit ihrem Sohn in der Klinik zu telefonieren, ohne dass jemand das Telefonat überwachte.

Auch Umgänge sollten plötzlich möglich sein, weil die so wichtig für das Kind wären. Am Mittwoch, dem 3.2.2021 wurde eine Besuchsmöglichkeit für Donnerstag, den 4.2.2021, eingeräumt. Da Frau Koch überwachte Telefonate und  begleitete Umgänge immer abgelehnt hatte, und jetzt nicht überwachte Telefonate möglich waren, ging man natürlich davon aus, dass auch der Umgang ohne Überwachung stattfindet.

Der Klinik war bekannt, dass Frau Koch überwachte Umgänge ablehnt. Beim Anruf am Mittwoch war auch nie von überwachten Umgängen die Rede. Auch am Donnerstag wurde zwischen 9 und 10 Uhr nochmals in der Klinik angerufen. Der Klinik wurde mitgeteilt, dass der Bruder von Tilman und ich auch mitkommen. Für die Klinik war das ok. Auch am Donnerstagvormittag hat keiner gesagt, dass die Umgänge nur begleitet stattfinden sollen.  Man kann davon ausgehen, dass auch die Klinik davon ausging, dass der Umgang unbegleitet stattfindet.

Im Laufe des Tages hat sich offenbar etwas geändert. Grund soll ein Brief des Jugendamtes an das Familiengericht, und eine Forderung des Jugendamtes an die Klinik gewesen sein.

Richtig ist, dass man der Mutter in der Vergangenheit Telefonate und Umgänge, bzw. auch nicht überwachte Telefonate und unbegleitete Umgänge verwehrt hatte. Deshalb hat sie einen Antrag beim Familiengericht gestellt. Der zuständige Familienrichter hat daraufhin beim Jugendamt nachgefragt, warum es bisher keine Umgänge gibt. Als Antwort auf das Schreiben des Familiengerichts hat die Ergänzungspflegerin Mahlstedt dem Gericht am 4.2.2021 ein Schreiben geschickt, und darin beantragt bis zur Verhandlung am 10.2.2021 nur noch begleitete Umgänge zuzulassen. Natürlich hat das Famiiengericht darüber noch nicht entschieden. Es bestehen auch Zweifel, dass das Gericht darüber vor der Verhandlung am 10.2.2021 noch eine Entscheidung treffen wird.

Dennoch soll Frau Mahlstect vom Jugendamt Bremerhaven der Klinik in Bremen am 4.2.2021, vermutlich telefonisch, mitgeteilt haben, dass die nur begleiteten Umgang zwischen der Mutter und Tilman zulassen sollen. Ein Schriftstück  konnte die Klinik aber nicht vorlegen. Inzwischen gibt es zwar eine E-Mail von Frau Mahlstedt an die Klinik, aber diese E-Mail stammt vom Freitag, den 5.2.2021. Die sind sich wirklich zu nichts zu blöd.

Frau Mahlstedt bezeichnet sich selbst als Amtsvormündin, obwohl sie das bei Tilman gar nicht ist. Da sie nur Teile des Sorgerechts besitzt, kann sie kein Vormund sein, sondern nur eine Ergänzungspflegerin. Doch sie begeht vermutlich nicht nur sprachlich eine Amtsanmaßung, sondern erlaubt sich auch in das Umgangsrecht einzumischen, obwohl das Familiengericht nicht bestimmt hat, dass ihr das zusteht. Ist das also auch tatsächliche eine Amtsanmaßung?

Wir waren also am Donnerstag in der Klinik. Das war auch die Klinik, wo Angela Masch mit ihrer Lungenentzündung lag, bevor sie starb.

Wir überspringen hier einen Vorfall im Hauptgebäude, wo es um einen Toilettenbesuch ging. Hierzu wird es einen separaten Beitrag geben.

Wir trafen um 15:08 Uhr am Haus 13 an. Dort soll die Haupttür eigentlich geschlossen sein, obwohl das angeblich eine offene Station ist. Frau Koch betätigte die Rufanlage. Da ging aber etwas schief. Die Rufanlage stammelte minutenlang: „Diese Funktion ist nicht möglich“.

Da die Tür offen war, ging sie ins Haus, und sprach dort jemand an. Man fragte sie dann, wie sie ins Haus gekommen wäre. Eine dämliche Frage. Frau Koch meinte dann: „Durch die Tür“.

Man wollte Frau Koch nicht zu Tilman lassen, weil die Stationsärztin sich mit ihr noch unterhalten wollte. Also wartete Frau Koch wieder vor der Tür.

Nach einigen Minuten kamen die Stationsärztin Frau Dr. Gonther, sowie mit Frau Becker eine weitere Mitarbeiterin der Station. Man erklärte uns, dass Tilman auf uns wartet, und das es wichtig ist, das Tilman Umgang hat, und er sich darauf auch schon freut, aber der Umgang sollte nur in Begleitung des Klinikpersonals stattfinden.

Dies lehnte Frau Koch kategorisch und sofort ab, aber man bestand darauf, weil Frau Mahlstedt vom Jugendamt darauf bestehen würde. Sie soll heute einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt haben. Auf die Frage von Frau Koch, ob es einen entsprechenden Beschluss des Familiengerichts gibt, weichte man zunächst aus, und eierte rum. Erst als Frau Koch nicht locker ließ, gaben sie zu, dass es aktuell keinen Beschluss gibt.

Eigentlich würde die Geschichte jetzt erst richtig losgehen, aber zeitlich ist das im Moment nicht zu schaffen den Tag zu schildern. Immerhin waren wir mindestens 3 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs, und  wir standen dann noch 2 Stunden vor der Klinik, weil wir zu Tilman wollten.

Es gibt einen Fremdbeitrag von Frank Engelen, der telefonisch viel mitbekam, und der soll hier verlinkt werden.

FREMDBEITRAG

Entziehung Minderjähriger in der Kinder und Jugendpsychiatrie des Klinik-Verbundes Bremen „Gesundheit Nord“, strafbar nach § 235 StGB

https://lichtblickevblog.wordpress.com/2021/02/04/entziehung-minderjahriger-in-der-kinder-und-jugendpsychiatrie-des-klinik-verbundes-bremen-gesundheit-nord-strafbar-nach-%c2%a7-235-stgb/

und

Der Dr. med MARC DUPONT Report

https://lichtblickevblog.wordpress.com/2021/02/05/der-dr-med-marc-dupont-report/

 

 

 

 

 

 

 

 

3 Kommentare zu „FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.“

  1. In solchen Fällen scheint es nach „Blaupause“ zu laufen: Kontaktabbruch ist das Ziel, Entfremdung setzt zwangsläufig ein. Eltern, die in Gegenhaltung zu den Jugendämtern gezwungen werden (wer will schon mit „denen“ zu tun haben. Man muss es, wenn man der irrigen Meinung ist, dort Hilfe für das Kind zu bekommen) sind auffällig geworden durch „Unbotmäßigkeit“ und werden es bleiben.
    Jetzt kann man nur auf Wunder hoffen.

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