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CORONA: Bremen-Ost, Psychiatrie dringend notwendig.

Am Donnerstag den 4.2.2021 waren wir im

Klinikum Bremen-Ost
Züricher Straße 40
28325 Bremen | Fon 0421 408-0

Dort gibt es auch eine Psychiatrie, und die haben die dort auch dringend notwendig.

Wir wollten zu Tilman, der dort seit dem 3. Dezember in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht ist. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, es wird nicht grundsätzlich kritisiert, dass Tilman in der Psychiatrie untergebracht wurde, sondern die Umstände der Unterbringung, die Lügen, die das Jugendamt und die Klinik verbreiten, und die direkte und indirekte Verweigerung von Telefonaten und Umgang zwischen Tilman und seiner Mutter.

Zur Erinnerung, die Mutter selbst, und eine Psychologin haben Tilman in der Klinik vorgestellt, weil das Kind dringend Hilfe braucht. Diese Hilfe wurde von der Klinik verweigert. Mutter und Psychologin wurden sogar beschimpft. Es wurde die Qualifikation der Psychologin bezweifelt.

Tatsächlich war der Klinik sehr genau bekannt, dass Tilman dringend Hilfe benötigt. 99 Strafanzeigen gegen einen achtjährigen im Monat November sprechen wohl eine eindeutige Sprache. Doch die Kinder- und Jugendpsychiatrie spielte von Anfang an ein falsches Spiel. Während man der Mutter und der Psychologin erklärte, dass Tilman gar keine Hilfe benötigt, informierte man das Jugendamt, damit die, die Inobhutnahme von Tilman vorbereiten konnten. Gleichzeitig teilt man dem Jugendamt mit, dass man für Tilman einen Platz für Tilman ab der 49. Woche hätte.

Wieso hat man für Tilman einen Platz in der Klinik ab der 49. Woche, wenn Tilman doch angeblich gar keine Hilfe nötig hätte?

Am 3. Dezember rückte dann ein Großaufgebot von Jugendamt und Polizei bei der Familie an, und nahm Tilman in Obhut. Dann wurde er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost gesteckt.

Zuvor hatte das Familiengericht einen Eilantrag des Jugendamtes durchgewinkt, und Teile des Sorgerechts an das Jugendamt übertragen.

Wohlgemerkt, und das ist wichtig, es wurde der Mutter nicht das Sorgerecht vollständig entzogen, sondern nur Teile des Sorgerechts wurden an das Jugendamt übertragen. Deshalb wurde vom Familiengericht das Jugendamt als Ergänzungspfleger  eingesetzt. Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremerhaven bezeichnet sich gerne als AMTSVORMÜNDIN, das ist sie aber nicht.

AMTSVORMUND:

Gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaft

Amtsvormundschaft kann zum einen als gesetzliche, zum anderen als bestellte Vormundschaft gegeben sein.

Gesetzlicher Amtsvormund (ohne vorherigen gerichtlichen Entzug des Sorgerechtes) ist das Jugendamt bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist (§ 1791c BGB) sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens (§ 1751 Abs. 1 BGB).

Das Familiengericht kann eine Amtsvormundschaft beschließen (bestellte Vormundschaft), wenn keine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist (§ 1779 BGB). In diesem Fall tritt das Jugendamt als „Ausfallbürge“ ein.

Aufgabenübertragung auf Jugendamtsmitarbeiter

Im landläufigen Sprachgebrauch wird oft der Mitarbeiter des Jugendamtes, dem gemäß § 55 SGB VIII die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung übertragen wird, als Amtsvormund bezeichnet. Tatsächlich ist aber das Jugendamt (als Teil der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft kreisfreie Stadt bzw. Landkreis) Inhaber der Vertretungsbefugnis.

Befreite Vormundschaft

Das Jugendamt hat den Status eines „befreiten Vormundes“, ist also z. T. von gerichtlicher Aufsicht und Beschränkungen bei der Vermögensanlage von Mündelgeld befreit (§ 1857a BGB). Dem Jugendamt als Vormund kann kein Gegenvormund bestellt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsvormund

Da die Mutter noch Teile des Sorgerechts besitzt, und andere Teile des Sorgerechts wurden an das Jugendamt übertragen. Das Jugendamt ist lt. Gerichtsbeschluss nicht für die Regelung des Umgangsrechts zuständig. Das Jugendamt ist also nur als Ergänzungspfleger eingesetzt.

Ergänzungspflegschaft

Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht (§ 1909 BGB). Wegen der hohen Voraussetzungen, die bei einem Entzug der gesamten elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) vorliegen müssen, erfolgt oft nur ein Teilentzug der elterlichen Sorge und die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Als Vormundschaft bezeichnet man einen vollständigen juristischen Ersatz für die elterliche Sorge, etwa beim Tod der Eltern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erg%C3%A4nzungspflegschaft

Hier ist also die Frage erlaubt, ob die Jugendamtsmitarbeiterin AMTSANMASSUNG betreibt, da sie nicht nur fälschlicherweise behauptet, dass sie AMTSVORMÜNDIN wäre, sondern sich auch rechtswidrig anmaßt Regelungen  zu treffen, für die sie nicht zuständig ist.

Wir hatten einen Termin zum unbegleitetem Umgang mit Tilman. 15:15 Uhr war vereinbart. Wir waren natürlich etwas früher auf dem Gelände der Klinik. Ich wollte vorher im Haupthaus noch zur Toilette. Das war sowohl eine dumme, als auch eine geniale Idee.

Genial, weil wir später unerwartet 2 Stunden in der Kälte stehen sollten, was wir natürlich nicht durchgehalten hätten, wenn wir nicht vorher auf der Toilette gewesen wären.

Dumm, weil wir nicht mit der Hirnkrankheit Corona gerechnet hatten. Der Haupteingang war wegen Corona geschlossen. Man musste an einem Seiteneingang rein, und an einem anderen Seitenausgang später wieder raus. Als wir in der Klinik waren, wurden wir von einem Asiaten im Empfang genommen. Der wollte natürlich wissen, wohin wir wollen. Ich teilte ihm mit, dass wir eigentlich zur Kinder- und Jugendpsychiatrie wollen, aber jetzt müssten wir erstmal auf die Toilette.

Der Mitarbeiter teilte uns mit, dass er nicht sicher ist, dass die Psychiatrie hier wäre. Da lag er aber verdammt richtig. So was von richtig, denn die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zwar auf dem Geländer der Klinik, aber nicht im Haupthaus der Klinik. Ich teilte ihm mit, dass wir wissen, dass die Psychiatrie nicht hier wäre, aber wir wären ja auch nur hier, weil wir auf die Toilette wollten.

Er hat es kapiert, und ließ uns gehen. Wir kamen nicht weit. 5 Meter weiter war die Info. Von dort brüllte jemand: „Hallo, wo wollen sie hin?“.

Echt jetzt, muss man in dieser Klinik jedem zweiten Mitarbeiter erklären, dass man auf die Toilette muss? Da fragt man sich, ob schon mal einer die Toilette gefunden hat, bevor er sich in die Hose gepinkelt hat.

Wir gingen, bzw. fuhren nicht alleine zur Toilette. Der asiatische Mitarbeiter vom Eingang begleitete uns. Nach einigen Metern mussten wir links abbiegen. Dort gab es eine Besuchertoilette für Frauen und Männer. Mit dem Rollstuhl passte ich dort nicht rein. Allerdings war neben der Toilette ein Schild. Demnach ging es zur Behindertentoilette noch ein paar Meter weiter, und dann nochmals links.

Ich fuhr natürlich Richtung Behindertentoilette, was dem asiatischen Mitarbeiter offenbar nicht gefiel. Er rief mir hinterher, dass die Toilette hier sei.

Klarer Fall, Corona ist keine Lungenkrankheit, sondern ganz offenbar eine schwere Hirnkrankheit. Da kennen sich die dortigen Mitarbeiter regelmäßig nicht aus. Da soll ein Rollstuhlfahrer auf eine Toilette, wo man niemals hereinkam, und das,  obwohl es  einige Meter weiter eine Behindertentoilette gab.

Weil es kalt war, war ich besonders warm angezogen und eingepackt. Die Mutter von Tilman ging deshalb mit mir auf die Behindertentoilette, um mir zu helfen, überhaupt auf die Toilette gehen zu können. Auch das gefiel dem asiatischen Begleiter wieder nicht. Wieder hatte er was zu meckern. Wir waren froh, als wir den Laden wieder verlassen konnten. Wir stellten uns die Frage, ob die dort alle ein Fall für die Psychiatrie waren.

Was wir dann später bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie erlebten, bestätigte dann den Verdacht nochmals eindeutig.

Zwei Stunden sollten wir vor der Jugendpsychiatrie warten, ohne Tilman sehen zu können, weil die Psycho-Ärzte und Mitarbeiter der Meinung waren, dass sie die Bedingungen für den Besuch kurzfristig ändern zu müssen.

 

 

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