Wie bereits im Vorfeld berichtet, gab es in der letzten Woche (10.2.2021) u. a. eine Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Bremerhaven. Da noch kein Ergebnis vorliegt, wurde über das Verfahren bisher noch nichts wieder berichtet.
Hier konnte aber über ein anderes Sorgerechtsverfahren berichtet werden. Nach jahrelangem Kampf bekam eine bekannte Familie das Sorgerecht für eines ihrer Kinder zurück. Für ein anderes Kind hatte die Familie das Sorgerecht bereits zurück erkämpft. Damit sind seit Sommer 2020 zwei Kinder wieder bei den Eltern, und seit letzter Woche haben die Eltern auch wieder das Sorgerecht für beide Kinder zurück.
Ein weiteres Kind wartet aber noch auf die dauerhafte Rückführung. Zwar darf sie schon seit 2020 am Wochenende zu den Eltern und Geschwistern, aber dennoch endete die Rückkehr ins Heim immer wieder in einem Drama. Das Kind hat enorm bei ihrer Rückkehr ins Heim gelitten, und sie zeigte es auch deutlich.
Das Kind hat nur noch selten im Heim gegessen, viel geweint und schlecht geschlafen. Sogar das Heim hat sich Sorgen gemacht.
Bereits 2020 hatte ich Richterin Ziemer über die geplante Rückführung informiert. Jetzt wird die Richterin nicht mehr gebraucht. Heute wurde entschieden, dass das Kind Ende Februar endgültig zu den Eltern und Geschwister zurückkommt. Mit der Rückkehr in den elterlichen Haushalt wechselt dann auch die Zuständigkeit des Gerichts, und Richterin Ziemer wird über die Rückübertragung des Sorgerechts nicht mehr zuständig sein.
Schade eigentlich, denn nach der falschen Entscheidung bei A. hat sie offenbar umgedacht, und hätte es in diesem Fall verdient gehabt den damaligen Fehler durch eine positive Entscheidung wieder gut zu machen.
Jetzt wird das Sorgerecht durch die Richterin rückübertragen, die bereits bei den anderen zwei Geschwistern für die Rückübertragung des Sorgerechts zuständig war.
Wir gratulieren den Eltern, den Geschwistern und natürlich besonders dem betroffenem Kind, das durch ihren persönlichen Einsatz und Kampf die jetzt schnelle Rückführung ermöglicht hat.
Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass das inzwischen zuständige Jugendamt, ganz klar erklärt, dass man diese Familie von Anfang an unrechtsmäßig zerstört hat.