Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.
Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.
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