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Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung

Er kann es noch immer. Unser ehemalige Vorsitzende war heute angeklagt wegen schwerer Körperverletzung. Von dem Vorfall hatte die Gegenseite sogar ein Video gemacht.

Und, wie ging das Strafverfahren wohl aus?

Bereits seit ca. 1996 versucht die Staatsanwaltschaft Essen Herrn Schreiber immer, und immer wieder ans Bein zu pinkeln. Kein Vorwurf konnte blöd genug sein, um nicht als Anklagevorwand gegen Herrn Schreiber genutzt zu werden. Auch das Amtsgericht Gelsenkirchen beteiligt sich offenbar ganz gerne an diesem perversen Spiel.

Z. B. ein Polizist tritt bei einer völlig ungerechtfertigten Inobhutnahme das damals 12-jährige Kind. Von dem Vorfall gibt es sogar ein Video. Ein Spezialist für videoforensische Gutachten bestätigt auch das Vorliegen des eindeutig erkennbaren Trittes.

Und, wird der Polizist für diese gefährliche Körperverletzung angeklagt und verurteilt? Natürlich nicht, die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren schneller ein, als ein Windhund seine Rennstrecke bewerkstelligt. Aber das ist natürlich kein Grund, nicht andere Bürger anzuklagen.

Z. B. wurde ANGELA MASCH und auch BERND SCHREIBER, vom BEAMTENDUMM-Förderverein wegen Beleidigung angeklagt. Angela, weil sie das Video der widerlichen Tat veröffentlicht hatte, und der damalige Vorsitzende des BdF, weil er den Polizisten und seine Tat, natürlich ohne seinen Namen zu veröffentlichen, kritisiert hatte.

Richterin Klumpe war die Richterin am Amtsgericht, die damals Herrn Schreiber wegen Beleidigung zu 90 Tagen Geldstrafe verurteilte. Das Prekäre daran, für die Verurteilung hat die Richterin ein Video benutzt, von dem sie genau wusste, dass dies tatsächlich niemals auf dem Blog vom BdF veröffentlicht wurde.

2020 hat dann das LG das Müllurteil der Klumpe wieder aufgehoben, und das, obwohl die Staatsanwaltschaft deutlich gezeigt hatte, dass ihr sehr viel an einer Verurteilung von Bernd Schreiber gelegen war.

Richterin Klumpe wurde für dieses Urteil dann auch der VOLLPFOSTEN DES MONATS verliehen.

Zuvor wurden aber auch schon besser Erfahrungen mit dieser Richterin gemacht. Zwar schaffte sie es zuvor schon Herrn Franz wegen Schwarzfahren zu verurteilen, obwohl dieser mit gleich zwei gültigen Dauerfahrkarten im Bus unterwegs war.

Herr Schreiber hatte diese Richterin noch in 2 bis 3 weiteren Strafverfahren wegen Beleidigung. Der Jurist von der FUNKE-GRUPPE (WAZ) fühlte sich beleidigt, als Herr Schreiber auf dem Vorgänger Blog vom BdF über die Person berichtete, weil der sich unmöglich gegenüber Frau Lützenkirchen verhielt.

Und auch der ehemalige Anwalt von Rainer Hoffmann (SOLARKRITIKER) fühlte sich beleidigt, weil auf dem Blog vom BdF sein Verhalten kritisiert wurde.

Und dann gab es dort auch noch gleich zwei Strafverfahren wegen Beleidigung einer Autistin, die die Welt nicht versteht. Sämtliche Verfahren wurden von Richterin Klumpe eingestellt.

Sie kann also auch Rechtssprechung. Vielleicht kommt es dabei aber darauf an, wer den Strafantrag stellt.  Wenn ein straffälliger Polizist die Anzeige aufgibt, wird es schwer das Verfahren bei ihr zu gewinnen.

Ein anderes Beispiel wo das Amtsgericht Gelsenkirchen Herrn Schreiber verurteilt hatte, war wegen angeblicher falschen Verdächtigung. Schon der Begriff ist eigentlich falsch, er müsste lauten „vorsätzliche falsche Verdächtigung“, denn nur die ist überhaupt strafbar.

Der ursprüngliche Vorwurf lautete, dass eine Frau und ein Mann des Finanzamts Gelsenkirchen, sich bei den Nachbarn von Herrn Schreiber als Polizisten ausgegeben hätten. Zumindest behaupten dies die Nachbarn.

Damit konnte eine Strafanzeige gegen die beiden Finanzbeamten nicht vorsätzlich falsch gewesen sein, denn wenn die Nachbarn das behaupten, dann darf auch die Wahrheit unterstellt werden.

Richter Grewer verurteilte dann Herrn Schreiber, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Herr Schreiber nicht kriminell wäre. (Was soll denn so ein Quatsch?) Richter Grewer setzte auf seinen Schwachsinn noch einen drauf.

Er verkündete, dass Finanzbeamte sich niemals als Polizisten aufgeben würden, weil der Bürger einem Finanzbeamten viel eher Auskunft geben würden, als der Polizei.

Am Schluss des Beitrags findet der Leser noch ein Video mit Bernd Schreiber und Richter Grewer.

Es sieht also so aus, als ob Staatsbedienstete mit allen Mitteln geschützt werden sollen. Dabei bleibt dann auch mal der Bürger und der Rechtsstaat auf der Strecke. Auch diese Entscheidung wurde dann am Landgericht korrigiert.

Kurios auch das Verfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattliche Versicherung. Herr Schreiber hatte in seinem ganzen Leben noch keine eidesstattliche Versicherung abgegeben, und konnte von daher auch keine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Richterin Blanc hatte das dann auch erkannt, und der Staatsanwaltschaft Essen schriftlich mitgeteilt, dass Herr Schreiber keine Straftat begangen habe, und man deshalb das Verfahren einstellen müsse.

Die Staatsanwaltschaft Esse teilte dann schriftlich mit, dass ihnen das egal ist, und man trotzdem ein Strafverfahren gegen Herrn Schreiber durchführen wolle.

Die wissentliche Verfolgung von Unschuldige ist natürlich eine Straftat. Aus diesem Grund hatte Herr Schreiber von seinem Jedermanns-Recht gebrauch gemacht, und die Richterin und den Staatsanwalt während der Sitzung verhaftet.

Herr Schreiber wurde also schon bestimmt 20 mal angeklagt, aber der Zentralregisterauszug von ihm ist blütenrein. Es gibt keine Einträge, es gibt keine Verurteilungen. Das ist manchem ein Dorn im Auge.

Besonders dem SONNENSTAATLAND, und BLUEOCAN, der dort seinen Unsinn zum Besten gibt, und bei der Staatsanwaltschaft Essen tätig ist.

Die Voraussetzungen das Strafverfahren zu gewinnen, waren nicht die Besten. Da gibt es das Bemühen Herrn Schreiber zu verurteilen, auch wenn die Annahme, ein Rollstuhlfahrer würde einen 18-Jährigen angreifen, schon von Anfang an pervers ist. Außerdem hatte Herr Schreiber keine Zeugen, die seine Version des Angriffs bestätigen konnten.

Das sah bei der Gegenseite wesentlich besser aus. Der 18-Jährige hatte als Zeugen einen Italiener der den Zwischenfall mit seinem Handy aufgenommen hatte.

Außerdem behauptete auch der Polizist, der nach der Tat vor Ort war, dass Herr Schreiber der Angreifer gewesen wäre, nachdem ihm das Beweisvideo gezeigt wurde.

Allerdings hatte sich der 18-Jährige, der noch die 9. Klasse besuchte, mal wieder gründlich verrechnet. Es gilt, was schon seit Jahren gilt, am Ende gewinnt halt immer der Beamtendumm-Förderverein.

Wie gewinnt man ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wenn es nur Zeugen der Gegenseite gibt.?

Ganz einfach, in dem der Zeuge der Gegenseite dem Gericht mitteilt: „Ich habe sogar ein Video von der Tat“. Natürlich ließ sich die Richterin und die Staatsanwältin das nicht entgehen. Gemeinsam betrachteten sie das Video, und die Richterin musste dann erklären: „Für mich ist das Verfahren jetzt zu Ende. Das Video zeigt, dass Herr Schreiber angegriffen wurde. Deshalb durfte er sich auch gegen den Angriff wehren, er handelte in Notwehr.

Aus Persönlichkeitsrechten musste das Video verpixelt werden, aber man sieht mindestens  zwei Situationen, die Herrn Schreiber berechtigten sich gegen den Jugendlichen zu wehren

Nach 5 Sekunden täuscht der 18-Jährige einen ersten Angriff vor.

Man sieht nach 18 und 28 Sekunden, wie der Angreifer Herrn Schreiber versucht zu provozieren.

Nach 32 Sekunden täuscht er sogar einen Kopfstoß vor, was wohl bereits eine Abwehrhandlung gerechtfertigt hätte.

Nach 33 Sekunden könnte es auch noch eine Spuck Attacke gegeben haben, was man aber in der verpixelten Version nicht mehr so sehen kann. Zumindest sahen das einige so, die das Ursprungsvideo gesehen hatten.

Nach 45 Sekunden schlug er dann mit seinem linken Arm gegen die rechte Brust des Rollstuhlfahrers.

Danach wandte er sich von dem Rollstuhlfahrer ab, und wollte flüchten um eine Gegenwehr des Rollstuhlfahrers zu entziehen.  Der Rollstuhlfahrer schlug dann mit der Gehhilfe gegen den Angreifer und erwischte den flüchtenden Angreifer auf dem Rücken.

Nach 46 Sekunden kehrte der Angreifer zurück, und trat den Rollstuhlfahrer gegen sein gelähmtes Bein.

Nach 47 Sekunden benutzte dann der Rollstuhlfahrer sein Tierabwehrspray gegen den Angreifer, dem danach die Lust an weiteren Angriffen verging.

Natürlich war eine Anreise zu dem Prozess auch der Schweiz nicht möglich, aber wir bedanken uns für 4 Prozessbeobachter, die Herrn Schreiber unterstützten.

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SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

VIDEO MIT BERND SCHREIBER UND RICHTER GREWER

9 Kommentare zu „Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung“

  1. Nicht ihr Ernst, verstehe ich das richtig, dass der Rollstuhlfahrer angegriffen, und dann auch noch angeklagt wurde?

    Ehrlich,, wie man bei dem Video den Rollstuhlfahrer anklagen kann, versteht wohl kaum einer. Man sieht von Anfang an, wie aggresiv der Schläger war. Man kann ja 18 Jahre alt sein, und dumm oder au.ch agressiv, aber einen Rollstuhlfahrer anzugreifen, das geht ja wohl gar nicht.
    Und der Bulle hat das Video gesehen, und behauptet, dass der Rollstuhlfahrer der Angreifer gewesen wäre?
    Was ist los, was ist das für einer, arbeitet bei der Blindenhundstaffel?
    Herr Schreiber, vergessen sie nicht Strafantrag und auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Typen in Uniform zu stellen.

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  2. Du solltest jetzt ein Zeichen setzten und den Jugendlichen gegen-Anzeigen. So etwas darf einfach nicht unbestraft bleiben. Eine Mahnung an alle Nachahmer.

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    1. Sämtliche Strafanzeigen gegen den Angreifer wurden von der Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld eingestellt.
      Die durften sich trotz Corona straffrei mit 16 Personen treffen, obwohl das offiziell eine Straftat war.
      Er durfte mich straffrei angreifen.
      Er durfte mich später sogar auch noch nötigen.
      Und ein Gewaltschutzverfahren wurde vom Amtsgericht/Familiengericht wieder aufgehoben, obwohl die Richterin das Video gesehen hat.
      Zunächst behauptete die Frau, ich hätte zuerst zugeschlagen. Als sie das nicht mehr aufrecht halten konnte, begründete sie die Aufhebung damit, dass der Tyo ja nicht fest zugeschlagen hat.

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      1. Dann schreibe die Zeitungen an, dass MUSS an die Öffentlichkeit. Setze ein Zeichen. Auch eine Richterin darf sich so nicht verhalten. Ich weiß nicht ob es das gibt, aber eine Anzeige gegen die Richterin … Dann bekommen ihre Kollegen auch davon Kenntnis.

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