Die Polizei in Bremerhaven hat mehr drauf. Die können nicht nur einem Reporter ins Bein schießen, wie 2016 geschehen.
Nein, die können auch einem Rollstuhlfahrer eine schriftliche Verwarnung mit 50 € Verwarngeld und Anhörungsbogen schicken, der am 19.4.2021 nach einer Demo eine Maske trug, obwohl es an dem betreffendem Ort, vor dem Stadthaus keine Maskenpflicht gab.
Wenn schon, dann denn schon.
Oder gab es dort vielleicht doch eine Maskenpflicht?
Eine Maske zu tragen, wo es eine Maskenpflicht gibt, das wäre weder lustig noch strafbar. Eine Verwarnung mit Verwarngeld für das Tragen einer Maske, wo es keine Maskenpflicht gab, das ist zwar auch kein berechtigter Grund für eine Verwarnung oder ein Verwarngeld, ist aber zumindest im gewissen Sinne lustig.
Es ist zwar nicht unbedingt zum Lachen, aber zumindest äußerst lachhaft. Immerhin könnte man das als (wissentliche) Verfolgung Unschuldiger bezeichnen, oder als (vorsätzliche) falsche Verdächtigung, und dann vergeht einem das Lachen wieder.
Als Zeugen wurden von der Bußgeldstelle (Amt 91/7) PB Klose und PB`in Brüggemann angegeben.
Wenn also PB Klose bezeugen können, dass ich eine Maske getragen habe, und PB´in, dass es keine Maskenpflicht gab, oder umgekehrt, wofür sollen dann die 50 € sein?
Sollte das Geld vielleicht für ein neues Filmprojekt sein?
Gerne hätte der Rollstuhlfahrer dafür 50 € bezahlt, aber die Zeugin Brüggemann von der Polizei durfte bisher in dem Film nie mitspielen, oder ist jemand was anderes bekannt? Ein Bild der Zeugin wurde jedenfalls bisher nicht gefunden.
Ob einer die beiden beim Kinderklau von Tilman mitspielen durfte, ist leider auch nicht bekannt.
NACHTRAG:
Das Verfahren wurde natürlich inzwischen eingestellt.
Oje,oje…der „Gruselmagistrat“ war wieder aktiv….
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