Wenn der Verdacht besteht, dass ein Richter nicht unabhängig ist, wenn es möglich ist, dass ein Richter in dem Verfahren befangen ist, dann gibt es die gesetzliche Regelung, dass man so einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt. Außerdem sieht das Gesetz auch vor, dass ein Richter sich wegen Besorgnis der Befangenheit selbst ablehnt.
Er ist sogar verpflichtet sich selbst abzulehnen, wenn Ablehnungsgründe vorliegen.
Wenn man einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt, dann ist nicht aus der Sicht des Richters zu bewerten, der üblicherweise schreiben wird, dass er sich nicht für befangen hält. Vielmehr ist das aus der Sicht der ablehnenden Prozesspartei zu bewerten.
Rechtsanwalt Udo Schwerd schreibt dazu auf seiner Seite:
„Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Befangenheit des Richters aus persönlichen oder sachlichen Gründen tatsächlich besteht. Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist vielmehr bedeutend, ob für einen VERNÜBFTIG denkenden Menschen Zweifel an der Objektivität des Richters begründet sind.“
https://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/
Und genau hier ist das Problem, genau das ist der Trick. Die meisten Befangenheitsanträge werden nämlich in der Realität regelmäßig abgelehnt. Ein genauer Prozentsatz ist zwar nicht bekannt, aber man kann wohl davon ausgehen, dass Richter mindestens 90 % der Befangenheitsanträge gegen einen Kollegen ablehnen werden, und meistens wird das damit begründet, dass ein vernünftig denkender Mensch den Bedenken des Antragstellers nicht teilen würde.
Das würde also bedeuten, dass mindestens 90 % der Befangenheitsanträge von unvernünftigen Menschen gestellt würden. Davon ist aber in Wirklichkeit nicht auszugehen.
Im Gegenteil, es ist vielmehr davon auszugehen, dass viele berechtigte Befangenheitsanträge niemals gestellt werden. Dies liegt an den niedrigen Erfolgsaussichten, und dem parteiischen Vorgehen der Richterschaft.
Es lohnt auch ein Blick in den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Häufig wird man feststellen, dass Richter A über Befangenheitsanträge gegen Richter B zu entscheiden hat, und Richter B entscheidet über Anträge gegen Richter A. Das ist heute der Normalfall, aber eigentlich ein Unding. Richter A wird noch seltener einem Befangenheitsantrag gegen Richter B stattgeben, wenn er befürchten muss, dass dann Richter B einem Befangenheitsantrag gegen ihn schneller zustimmen wird.
Besonders Anwälte scheuen häufig Befangenheitsanträge aus den o. gen Gründen, und weil das natürlich das Verfahren in die Länge zieht. Ich aber bin kein Anwalt, und mir ist es egal wie lange das Verfahren läuft. Mein Ziel ist es zu gewinnen, und deshalb nutze ich auch das Rechtsmittel des Befangenheitsantrags. Und dass Befangenheitsanträge eben gerade nicht immer von unvernünftigen Menschen gestellt werden, zeigt mein Erfolgsergebnis.
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