Als ich regelmäßige Zugriffe aus Griechenland auf meine Blogbeiträge zu dem Justizopfer Thomas Meuter feststellte, erahnte ich bereits, dass sich der Journalist in diesem EU-Land aufhielt. Mir war klar, dass das nicht lange gut gehen konnte. Meine Befürchtungen sollten sich sehr bald bewahrheiten. Es gibt ein Auslieferungsabkommen mit Griechenland und ich rechnete damit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden nicht locker lassen würden, denn nichts ist denen wichtiger als die Vollstreckung eines Unrechtsurteils. Nur so lässt sich nach außen hin der Schein einer Rechtsstaatlichkeit wahren. Gerade im Fall politischer Verurteilungen kann auf die Dauer nur eine Flucht ins außereuropäische Ausland von Erfolg sein, in Länder z. B. in Asien oder Südamerika, die nur in Ausnahmefällen und bei schweren Straftaten nach Deutschland ausliefern. Das sagt sich so leicht, ist aber ohne entsprechende Kontakte und Unterstützung vor Ort und vor allem ohne die passende finanzielle Ausstattung nur schwer umzusetzen – besonders zu Corona-Zeiten mit stark eingeschränkter Reisefreiheit, Einreisesperren, weltweit verstärkter Überwachung und Visumspflicht.
Seit dem 16. April ist Thomas Meuter nun in Haft. In einem Brief von 24. Juni 2021 aus der JVA Rheinbach, den ich am 15. Juli erhalten habe, berichtet er über seine Behandlung durch die griechische Justiz und beantwortet Fragen zum Stand der Dinge.
In Griechenland wurde Thomas Meuter nach eigenen Aussagen in der Auslieferungshaft drei Tage in einem Verlies gehalten und am Schlafen gehindert. Polizeibeamte sollen ihm mehrfach gedroht haben, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil er ein Verräter militärischer Geheimnisse sein soll. Deutsche Ermittler, das Auswärtige Amt und das BKA sollen massiv Druck auf Griechenland ausgeübt haben, um eine Auslieferung zu erzwingen. Nach Angaben von Thomas Meuter wurde durch den GBA auch ein fehlerhafter Haftbefehl ausgestellt. Nach einem Urteil vom 27. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland verboten, europäische Haftbefehle durch Staatsanwälte ausstellen zu lassen, weil diese aufgrund der Weisungsgebundenheit nicht politisch unabhängig sind. Allerdings bedeutet das Urteil des EuGH keineswegs, dass nicht von Griechenland nach Deutschland ausgeliefert werden darf, sondern lediglich, dass bei nicht gegebener Zustimmung der auszuliefernden Person das Verfahren länger dauert, weil ein Gericht den Fall prüfen und ein Richter den europäischen Haftbefehl unterzeichnen muss. Thomas Meuter schreibt hierzu, es sei betont worden, „dass europäische Gesetze nicht in seinem Fall gelten“, was auch immer das heißen soll. Es folgte eine Irrfahrt von zwei Monaten durch zahlreiche Gefängnisse ohne Wechselwäsche und andere persönliche Gegenstände. Nach Angaben der Behörden soll es Monate dauern können, bis die beschlagnahmten Gegenstände, darunter auch Kreditkarten, Computer und Sticks, wieder zurück in Deutschland sind.
Thomas Meuter wartet nun mittlerweile seit 16 Monaten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme seiner Beschwerde gegen das Fehlurteil. Leider hat die Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt und es ist ohnehin zu befürchten, dass der politisch besetzte Senat entweder in Kürze ablehnt oder aber erst nach dem Absitzen der zweijährigen Reststrafe entscheidet.
Thomas Meuter beantwortet in seinem Brief sechs von im selbst formulierte Fragen, die ich hier zusammen mit den Antworten leicht gekürzt wiedergeben möchte.
Frage 1: Wie geht es heute und was ist passiert?
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