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DÜSSELDORF: Trampolinverbot wegen Gefahr für den Flugverkehr?

DÜSSELDORF ist bekanntlich die Landeshauptstadt von NRW. Deswegen gibt es dort ja auch einen Flughafen, denn die Politiker gerne nutzen, um z. B. von A. nach B. zu jetten. Zur Sicherung des Flugbetriebes gibt es natürlich besondere Schutzmaßnahmen.

So darf man z. B. DROHNEN im Umkreis von 1,5 Kilometer um einen Flughafen nicht fliegen, weil das den Flugbetrieb gefährden kann.

Für KINDERLUFTBALLONS muss man eine extra Genehmigung einholen, wenn man im Umfeld eines Flughafens mehr als 500 Ballons steigen lassen möchte.

Weiterhin gibt es noch den Punkt SONSTIGE AKTIVITÄTEN, für die es besondere Regelungen geben kann.

Gehört in DÜSSELDORF auch das TRAMPOLIN SPRINGEN zu den SONSTIGE AKTIVITÄTEN, die den Flugbetrieb stören könnten, und deshalb verboten werden müssen?

Bekanntlich wird behauptet, dass KINDER unter den aktuellen CORONA-MAßNAHMEN besonders leiden würden. In DÜSSELDORF scheint man da aber anderer Meinung zu sein, oder man meint, dass Kinder noch nicht genug leiden würden.

Manche Eltern besitzen einen Schrebergarten. In Corona-Zeiten ist das fast schon so etwas wie ein Erlebnispark für Kinder. Manche dieser Kleingarten-Erlebnisparks haben sogar eine Schaukel oder noch besser ein Trampolin. Allerdings besteht vielleicht die Gefahr, dass die Behörden bei der Nutzung dieser Kinderspielgeräte eine akute Gefahr für den Flugverkehr sehen, denn immerhin könnten die Kinderchen mit einer Kinderschaukel, und besonders mit einem Trampolin in die Flugverbotszone eindringen.  Da ist es sicherlich hilfreich, wenn man solche Spielgeräte am besten gleich verbietet.

Genau so etwas haben die Behörden in Düsseldorf inzwischen auch gemacht. Bisher allerdings nur für die Nutzung eines Trampolins in den städtischen Kleingartenanlagen. Zum Glück aber bisher nicht wegen einer Gefahr für den Flugbetrieb, sondern, und das ist auch nicht viel besser, weil der Aufbau eines Trampolins  eine unzulässige Flächenversiegelung ist.

Glück gehabt, es besteht also keine Gefahr für den Flugbetrieb.

Unverständlich, es gibt in Düsseldorf Menschen, die da kein Verständnis dafür haben, die meinen, so ein Trampolin wäre etwas Sinnvolles für ihre Kinder, besonders in dieser schweren Corona-Zeit.

Natürlich ist es quatsch, dass so ein Trampolin eine unzulässige Flächenversiegelung ist, denn so ein Trampolin versiegelt schlichtweg keine Flächen, aber auf solche Kleinigkeiten kommt es ja nicht an. Wichtig ist ja nur, dass das Trampolin verbot nicht mit einer Gefahr für den Flugverkehr begründet ist. Darüber sollte man sich freuen, und auch mal einige Eingeständnisse machen.

Übrigens, möglicherweise handelt es sich bei diesem Beitrag, zumindest teilweise um Satire. Das möchte ich nur mal anmerken, denn bei Satire, da verstehen die Behörden nämlich auch keinen Spaß.

https://www.spiegel.de/panorama/trampolin-verbot-erregt-gemueter-in-duesseldorf-a-1d6c1aba-d4d6-4340-b2f5-3bb30b8f2752?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

 

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