Wie die meisten Leser wahrscheinlich wissen, bin ich nicht nur Gründungsmitglied des BdF, sondern war auch langjähriger Vorsitzender des Vereins. Auch der alte Blog, beamtendumm.wordpress.com, mit über 5000 Beiträgen, entstand damals unter meiner Federführung. 2021 gab es eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Essen. Zu diesem Termin war als Zeuge auch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft geladen worden, der aussagte, der (alte) Blog habe bei der Justiz durchaus Gewicht gehabt. Ein Zeichen dafür, dass unsere Arbeit nicht völlig vergeblich war.
Wenn das Thema Justiz zur Sprache kam, dann ging es nicht selten um die beiden Amtsgerichte in Gelsenkirchen, sowie um die Staatsanwaltschaft Essen und auch um das Sozialgericht Gelsenkirchen. War ich zunächst ein Bürger wie jeder andere, also einer, von dem die Justiz anfangs geglaubt hatte, man könne mich verarschen, wie viele andere auch, so änderte sich dies mit der Zeit, als ich immer bekannter wurde.
Die meisten Bürger dieses Landes haben überhaupt kein Interesse daran, sich mit der Justiz auseinanderzusetzen. Das war bei mir auch gar nicht anders. Ich hatte immer versucht um Gerichte einen weiten Bogen zu machen. 1958 bin ich geboren, und bis zur Wiedervereinigung 1990 habe ich persönlich nur ein einziges Gerichtsverfahren angestrengt. Damals ging es um einen erhöhten BAföG-Anspruch, der mir verweigert wurde, und dem auch gerichtlich nicht durchsetzen konnte. Ein Grund mehr gerichtlichen Auseinandersetzungen zukünftig aus dem Weg zu gehen.
Obwohl ich in meiner Kindheit mal ein Jahr in einem Kinderheim gewohnt hatte, und später einige Jahre in einem Lehrlingsheim wohnte, war ich dennoch kein Kind, bzw. Jugendlicher, der strafrechtlich mal in Erscheinung getreten wäre. Im Gegenteil, ich hatte mal eine Ausbildung bei einem Autohändler gemacht, und Jahre später die ehemaligen Kollegen mal besucht. Als ich Ihnen erzählte, dass ich zwischenzeitlich einige Hafterfahrungen gemacht hatte, konnten die das gar nicht glauben, weil sie sich das von mir nicht vorstellen konnten. Tatsächlich jedoch hatte ich seit der Wiedervereinigung immer wieder unliebsame Erfahrungen mit der deutschen Justiz machen müssen. Zunächst ein Beispiel von einem Strafverfahren, in dem ich nicht der Angeklagte war, sondern ich mir das Verfahren nur angesehen habe, weil die Angeklagten in eines meiner Fotogeschäft eingebrochen haben sollten.
In diesem Strafverfahren gab es einen Zeugen, bei dem es sich um den bereits verurteilten Haupttäter gehandelt hatte. Außerdem gab es noch zwei Angeklagte, die in Untersuchungshaft saßen. Die „Straftat“ des einen Angeklagten bestand darin, dass er sich im Asylantenwohnheim zufällig ein Zimmer mit dem Haupttäter teilen musste. Mit den beiden Einbrüchen in mein Geschäft, sowie einen weiteren versuchten Einbruch in ein anderes Geschäft von mir hatte der arme Kerl überhaupt nichts zu tun.
Bei dem zweiten Angeklagten handelte es sich ebenfalls um einen Rumänen, dem man im Asylantenwohnheim sein Geld geklaut hatte, und der deshalb am Tattag sich die Birne vollgesoffen hatte, als er mit seinen Kollegen unterwegs war. Zur Tatzeit lag er also besoffen im Auto, und bekam von dem Einbruch zunächst überhaupt nichts mit. Als die Mittäter den Laden aufgebrochen hatten, und Diebesgut aus dem Laden geschafft hatten, hatten die ihn aus dem Rausch geweckt, und ihn aufgefordert, Ihnen beim Verladen des Diebesgut zu helfen. Nach eigenen Angaben hat er sich dann eine Zimmerantenne geschnappt, die die Kollegen vor das Ladengeschäft gelegt hatten, und hatte diese Zimmerantenne in den Kofferraum des mitgeführten PKWs gelegt.
Die anwesende Staatsanwältin war der Knaller. Ich erinnere mich heute noch, wie sie während der Verhandlung einen völlig schwachsinnigen Satz von sich gab, als sie den ersten Angeklagten fragte:
„gibt es in Rumänien keine Züge?“
Natürlich kann man so eine Satz zu Papier bringen, aber leider ist es nicht möglich dem Leser klarzumachen, wie dämlich und hysterisch die Frau das damals gesagt hatte. Selbst der Richter, der zum Glück nicht so dämlich war, wie die Staatsanwältin, hat die Frau dann zur Ordnung ermahnt.
Natürlich war es auch Aufgabe der Staatsanwältin ein Strafmaß für die beiden Angeklagten zu beantragen.
Sie forderte für den ersten Angeklagten, der ja unschuldig war, tatsächlich eine höhere Haftstrafe, als für den zweiten Angeklagten, der im stark besoffenen Zustand, eine bereit gelegte Zimmerantenne zum Auto gebracht hatte.
Ich als Geschädigter hatte natürlich ein Interesse daran, dass die Täter verurteilt werden, aber selbst ich hatte kein Interesse daran, dass man einen Unschuldigen verurteilt. Ich war also über das geforderte Strafmaß für den Unschuldigen ebenso erstaunt, wie der Anwalt des Angeklagten.
Der Richter hatte aber seine Arbeit durchaus vernünftig gemacht. Der unschuldig Angeklagte und Inhaftierte erhielt seinen Freispruch, und der betrunkene Mittäter konnte das Gericht als freier Mann verlassen, weil er eine Bewährungsstrafe bekam.
Erwähnen möchte ich noch, dass der erste Angeklagte, trotz Freispruch, zurück in den Knast musste, denn er sollte in seiner Heimat abgeschoben werden, während der Verurteilte in Deutschland bleiben durfte. Natürlich blieb auch der verurteilte Haupttäter in Deutschland.
Auch ich persönlich sollte noch meine Erfahrung mit den Amtsgerichten Hohenstein-Ernstthal, Stollberg/Erzgebirge und Chemnitz machen, weil ich im Jahr der Wiedervereinigung von einer Alkoholikerin angegriffen wurde.
Zunächst sorgte die Frau dafür, dass meine beiden Hunde im Auto bellten, dann verwerte sie mir den Zugang zu meinem Auto, als ich die Hunde rausholen wollte, und nachdem ich mir dann Zugang verschafft hatte, wurde ich von ihr, und von ihrer Mutter, von hinten angegriffen, und mehrfach am Hals gewürgt. Nach dem vierten Angriff beendete ich dies durch den Einsatz von mitgeführten Tränengas, das damals noch zulässig war. Wir stellten gegenseitig Strafantrag, und genau ein Jahr nach der Tat teilte mir die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit, dass ich wegen Körperverletzung angeklagt werden soll. Monate später kam eine Ladung zur Gerichtsverhandlung. Diese sollte an einem Montag stattfinden. Drei Tage davor, also an einem Freitag, kam Post von der Staatsanwaltschaft, man teilte mir mit, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden wäre, und es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gäbe, weil es sich um ein gegenseitiges Auseinandersetzunf handeln würde. Das merkwürdige dabei war, dass das Aktenzeichen der Ladung nicht mit dem Aktenzeichen des Einstellungsbescheid übereinstimmte. Die Verhandlung fand also trotzdem statt, dauerte aber nicht lange, weil weder die Richterin, noch die Staatsanwaltschaft erklären konnten, warum es da eine Einstellung gab.
Es verging bestimmt wieder ein Jahr, bis es eine neue Ladung gab. Jetzt sollte das Verfahren nicht mehr beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal stattfinden, sondern beim Amtsgericht Stollberg/Erzgebirge. Wieder waren alle da, nur ein Staatsanwalt erschien nicht. Ich wartete also eine Viertelstunde, und unterhielt mich in der Zwischenzeit mehrfach mit der Richterin. Dieser hatte sogar noch die Staatsanwaltschaft Chemnitz angerufen, zu erfragen, warum der Staatsanwalt nicht zum Termin erschienen. Die Staatsanwaltschaft konnte sich dies auch nicht erklären. Nachdem also auch nach 15 Minuten noch kein Staatsanwalt zu sehen war, verließ ich das Gericht wieder. Dies führte dann dazu, dass ich in der Folgezeit insgesamt viermal verhaftet wurde. Die Richterin hatte doch glatt behauptet, dass ich angeblich nicht zur Verhandlung erschenen wäre.
Offenbar gilt in Sachsen auch nicht die mitteleuropäische Zeitzone (MEZ), denn laut Sitzungsprotokoll soll die Verhandlung zwischen 10:10 Uhr und 10:15 Uhr stattgefunden haben, obwohl das Parkticket des Staatsanwalts erst um 10:18 Uhr abgestempelt wurde. Wenn er dann um 10:10 Uhr im Sitzungssaal gewesen sein soll, dann muss das wohl an einer anderen Zeitzone liegen, oder ist der Mann vielleicht rückwärts vom Auto zum Gericht gelaufen?
Meine erste Verhaftung dauerte ca. 3 Stunden. Die zweite Verhaftung war dann auch wieder ziemlich merkwürdig verlaufen. Nach der Verhaftung wurde ich zum zuständigen Gericht nach Stollberg gefahren, und da die Richterin nicht anwesend war, musste ein anderer Richter über den Haftbefehl entscheiden. Die Zuständigkeit ergibt sich dann normalerweise aus dem Geschäftsverteilungsplan. Ich weiß nicht, ob der Richter laut Geschäftsverteilungsplan für die Vertretung zuständig war, das ist aber auch egal, denn es war nicht möglich ein Fax von der Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Amtsgericht Stollberg zusenden. Da war wohl irgend einer mit der Technik überfordert. Daraufhin wurde ich vom zuständigen Amtsgericht Stollberg, zum nicht zuständigen Amtsgericht Chemnitz transportiert. Dort hat dann ein Richter, der natürlich nicht der gesetzliche Richter sein konnte, über den Haftbefehl entschieden. Acht Tage war ich dann in Untersuchungshaft, und man ließ mich dann wieder raus, nach dem ich beantragt hatte, man solle doch den Staatsanwalt verhaften, denn schließlich war er es ja der nicht zur Verhandlung erschienen war.
Nach der Haftentlassung verging fast ein Jahr, ohne dass es einen neuen Verhandlungstermin mehr gegeben hätte. Da ich keinen Bock mehr auf Deutschland hatte, hatte ich ungefähr zehn Monate später das Land verlassen. Zwischenzeitlich war ich aber immer wieder einige Tage in Deutschland, und wurde dann zum dritten Mal verhaftet, und zum zweiten Mal inhaftiert, weil man vermutlich inzwischen mal wieder verhandeln wollte. Jetzt dauerte die U Haft von Freitag bis Montag, bis man dann das schwachsinnige Strafverfahren endgültig einstellte.
Eine Woche nach der erneuten Haftentlassung wollte ich Deutschland wieder verlassen, und wurde dann, in ein und demselben Verfahren, zum vierten Mal verhaftet. Obwohl ich die Entlassungspapiere dabei hatte, war ich am Grenzposten wieder für drei oder 4 Stunden inhaftiert, bevor ich wieder entlassen wurde.
Es war jetzt zu spät, um noch weiter zu fahren. Ich fuhr zurück nach Hohenstein-Ernstthal, um am nächsten Tag diese Bananenrepublik wieder zu verlassen. Vorher fuhr ich aber noch zum Amtsgericht Stollberg. „Meine“ Richterin hatte Sitzungstag. Ich besuchte die Verhandlung, so wie es mein Recht, und das Recht der Öffentlichkeit war. Als anständiger Mensch habe ich mich natürlich ordentlich und ruhig verhalten. Allerdings hatte die Richterin offenbar ein ziemlich schlechtes Gewissen, und meine Anwesenheit schien ihr auf den Magen zu schlagen, deshalb unterbrach sich die Sitzung nach 10-15 Minuten, und verließ den Sitzungssaal fluchtartig. Hatte ihr etwa meine Anwesenheit dermaßen auf den Magen geschlagen? Ich verließ das Gericht wieder, und setzte meine Fahrt ins benachbarte Ausland fort. Ich denke, so eine kleine Genugtuung, stand mir da durchaus zu.
Man sollte jetzt aber nicht denken, dass die Justiz nur in Ostdeutschland zu blöde war ihren Job zu machen. Parallel zu den oben erwähnten Strafverfahren gab es auch noch ein Verfahren in Bochum, wegen angeblichen Betrug. Betrug? Ich hasse Betrüger, und da soll ausgerechnet ich ein Betrüger sein?
Bevor ich nach Ostdeutschland fuhr hatte ich ein Computergeschäft in Wattenscheid. Auch in diesem Geschäft gab es mal einen Einbruch, aber der Schaden war deutlich geringer, als bei den beiden Einbrüchen in meine Fotogeschäfte. Es gab damals drei Geschädigte. Einem Geschädigten wurden ca. 150 DM Bargeld geklaut, einem anderen wurden für ca. 2000 DM Computerteile geklaut, und mir wurden mehrere Computer und Computerteile im Wert ca. 15.000 DM geklaut. Wir waren zwar versichert, aber die Versicherung weigerte sich für den Schaden aufzukommen, und da die beiden anderen Partner nur einen geringeren Schaden hatten, wollten die auch nicht das Risiko eines Prozesses tragen. Der Einbruch dürfte ungefähr im Oktober/November gewesen sein, also kurz vor dem Weihnachtsgeschäft. Ich kaufte also weiter Ware, zunächst in dem Glauben, dass die Versicherung ja für den Schaden aufkommen würde. Wegen dem Weihnachtsgeschäft hatte ich auch tatsächlich etwas den Überblick verloren, deshalb war ich etwas verwundert, als mein Lieferant mir erklärte, ich hätte unbezahlte Rechnungen im Wert von ca. 7500 DM. So viel Geld hatte ich aktuell tatsächlich nicht auf meinem Konto. Auf meinem Konto waren noch etwas über 5000 DM. Diese Summe holte ich umgehend ab, und brachte das Geld zu meinem Lieferanten. Eine juristisch erfahrene Person, zu der ich mich damals garantiert nicht zählen durfte, wird an der Handlung erkennen, dass es niemals eine Betrugsabsicht von mir gegeben haben konnte, denn ein wirklicher Betrüger hätte zwar die 5000 DM vom Konto abgeholt, diese aber nicht an den Großhändler übergeben. Außerdem war ja mit dieser Zahlung die Schuld zumindest anbezahlt, was im juristischen Sinne dann keinen Betrug mehr erfüllen kann.
Dennoch wurde ich von dem Lieferanten angezeigt, wegen angeblichen Betrug in Höhe von ca. 7500 DM. Ich weiß nicht, wie man auf diese Summe kam. Ich sollte offene Rechnungen in Höhe von 7500 DM gehabt haben, zahle dann darauf 5000 Mark ein, und dann ergibt das für mich eine Restsumme von 2500 DM und nicht von 7500 DM.
Wegen der Wiedervereinigung dauerte das alles ziemlich lange. Es vergingen also einige Jahre, bis es zur Verhandlung kam. In dieser Zeit hatte ich natürlich manche schon wieder vergessen, außerdem hatte ich auch genug damit zu tun mich um meine Fotogeschäfte, damals dürften es noch drei gewesen sein, zu kümmern. Es kam also beim Amtsgericht Bochum zu einer Gerichtsverhandlung. Eines kann ich den Richter nicht vorwerfen. Ich kann mir nicht vorwerfen, dass er ein Aschloch war, auch wenn sein Urteil letztendlich doch falsch war.
Es ging also um fünf Rechnungen im Wert von ungefähr 7500 DM, in Wirklichkeit 2500 DM. Zunächst musste ich feststellen, dass da einiges falsch war. Die Firma, die ich angeblich betrogen haben sollte, gab es zweimal. Einmal als Großhändler XY AG, und einmal als Einzelhändler XY GmbH. Vier Rechnungen stammten von XY AG, und wurden auf Rechnung geliefert. Die fünfte Rechnung stammte jedoch von der Firma XY GmbH, und wurde von daher vor Ort direkt beim Einkauf bar bezahlt. Damit konnte ich also die Firma XY AG überhaupt nicht mit fünf Rechnungen im Wert von ca. 7500 DM betrogen haben, selbst wenn ich dies vorgehabt hätte. Das Verfahren in diesem einen Fall, es ging um ca. 1500 DM, musste also eingestellt werden.
Eine weitere Rechnung wurde ebenfalls eingestellt, weil diese Rechnung überhaupt nicht mich betraf. Nachweislich wurden diese Waren, im Wert von fast 2000 DM, nicht von mir gekauft. Damit blieb also noch ein Betrag von 4000-4500 DM übrig.Vermutlich wäre das Verfahren gegen mich bereits vom Amtsgericht eingestellt worden, wenn ich mich daran erinnert hätte, dass ich doch persönlich 5000 DM von der Bank abgeholt hatte, und dem Lieferanten übergeben hatte. Das war mir aber nicht erinnerlich, und so wurde ich damals vom Amtsgericht verurteilt, obwohl es von meiner Seite niemals eine Betrugsabsicht gehabt, denn ich war ja damals davon ausgegangen, dass die Versicherung, früher oder später, für den Schaden aufkommen würde, und dann hätte man ja die Rechnung auf jeden Fall bezahlen können.
Gegen das Urteil legte ich Rechtsmittel ein. Im Gegensatz zum Amtsgericht bekam ich am Landgericht Bochum eine richtig widerliche Richterin. Die litt (zum Glück) unter einem Strafverfolgswahn. Weil sie gerne eine Verurteilung erreichen wollte, hat sie die Kontoauszüge von meiner damaligen Bank pfänden lassen. Das war aber in meinem persönlichen Fall ein echter Glücksfall für mich. Zu Beginn der Verhandlung wollte sie nicht dazu nötigen, dass ich mein Rechtsmittel zurücknehmen, und sie drohte mir sogar damit, dass ihr Urteil höher ausfallen würde, als das Urteil des Amtsgerichts. Außerdem fragte sie meinen Anwalt, ob wir nur die drei offenen Rechnungen verhandeln würden, oder etwa alle fünf Rechnungen, wie das ja ursprünglich angeklagt war.
Zur Erinnerung, ich bin kein Volljurist. Man hat mich in den letzten Jahren quasi gezwungen mich mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich wusste damals nicht, dass es ein Verbot der Verschlechterung gibt, wenn nur der Angeklagte Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt. Eine Richterin am Landgericht sollte das aber garantiert wissen, und ich bin mir sicher, dass sie dies auch wusste, von daher kann ich ihre Drogen nur als Nötigung betrachten. Und die Richterin sollte auch wissen, dass bereits zwei eingestellte Verhandlungspunkte nicht mehr zu verhandeln sind, zumindest wenn nur der Angeklagte Rechtsmittel gegen das AG-Urteil eingelegt hat.
Ich habe mich nicht einschüchtern lassen. Ich habe auf mein Rechtsmittel bestanden, denn schließlich wusste ich, durch die Pfändung meiner Unterlagen, dass ich ja 5000 DM von meinem Konto abgehoben hatte, und dem Lieferanten bar übergeben hatte. Das war natürlich keine guten Nachrichten eine Richterin, die den Angeklagten so gerne verurteilt hätte.
Beim Amtsgericht ging es ursprünglich um 7500 DM. Beim Landgericht ging es dann nur noch um 4500 DM. Und wenn es sich dann noch herausstellt, dass der vermeintliche Betrüger sogar 5000 DM dem Lieferanten in bar übergeben hat, dann hat es auch eine widerliche Richterin schwer den Angeklagten zu verurteilen, denn es ist bislang noch keine Straftat, wenn jemand mehr Geld bezahlt, als er das eigentlich müsste.
Dieser ganze Dreck passierte bevor ich Deutschland verlassen hatte. Nach meiner Rückkehr nach Gelsenkirchen ging es dann munter weiter.
Zunächst bekam ich Besuch von einer Frau und einem Mann. Da ich nicht da war klingelten diese bei den Nachbarn, und fragten diese über mich aus. Meine Nachbarn kannten meinen Bruder, und teilte der Frau und dem Mann mit, dass ich öfters dort wäre, und teilte ihnen die Adresse mit. Anschließend riefen die Nachbarn meinen Bruder an, und teilten ihm mit, dass eine Frau und ein Mann da waren, und sich als Polizeibeamte ausgegeben hätten. Als am nächsten Tag die vermeintlichen Polizeibeamten bei meinem Bruder waren, stellte sich heraus, dass es sich in Wirklichkeit nicht um Polizeibeamte handelte, sondern um Finanzbeamte.
Ich war nicht dabei, als die Frau und der Mann die Nachbarn befragten, aber ich habe auch keinen Grund an der Aussage der Nachbarnin zu zweifeln, wenn diese behauptet, die beiden Besucher hätten sich als Polizisten ausgegeben, und nicht als Finanzbeamte. Wenn sich zwei Finanzbeamte tatsächlich als Polizisten ausgegeben haben sollten, dann handelt es sich dabei um den Straftatbestand der Amtsanmaßung. Für die Strafermittlung ist der Bürger nicht zuständig, dass ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Ich stellte deshalb Strafantrag. Man weiß ja wie so etwas bei unserer unseriösen Staatsanwaltschaft ausgeht. Beamte und Behördenmitarbeiter haben ja Narrenfreiheit, und so stellte die Staatsanwaltschaft Essen das Verfahren gegen die Finanzbeamten ein. Man begründete die Einstellung damit, dass es angeblich ja möglich sei, dass sowohl die beiden Finanzbeamten als auch noch zwei Polizisten am selben Tag im Haus gewesen wären. Offenbar ist die Staatsanwaltschaft der Meinung gewesen, dass meine Nachbarn nicht bis vier zählen könnten, denn es müssten ja vier Personen bei Ihnen gewesen sein, und sich nach mir erkundigt haben, und dann von den Nachbarn zu meinem Bruder geschickt worden sind. Es waren aber nur zwei.
Während man also das Strafverfahren gegen die Finanzbeamten eiligst einstellte, wurde natürlich gegen mich ein Strafverfahren eröffnet, wegen angeblich falscher Verdächtigung. Dies ist eigentlich von vorneherein ziemlich dämlich, denn eine falsche Verdächtigung ist überhaupt nicht strafbar, strafbar ist nur eine vorsätzlich falsche Verdächtigung. Die kann aber gar nicht vorgelegen haben, wenn mir meine Nachbarn erzählen, es sei eine Frau und ein Mann im Haus gewesen, die sich über mich erkundigt haben, und behauptet hätten, dass sie von der Polizei wären.
Es kam zum Strafverfahren bei Richter Grewer der mich natürlich auch noch verurteilte. Das Highlight war, dass der Richter bei seiner Urteilsverkündung auch noch verkündete, dass ich nicht kriminell wäre, und dass die Demokratie Menschen wie mich brauchen würde, und dann fragt man sich natürlich schon, warum er mich dann überhaupt verurteilt hatte. Während der Urteilsverkündung behauptete auch noch, dass Finanzbeamte sich nicht als Polizisten ausgegeben müssten, weil man gegenüber Finanzbeamten viel eher Auskunft erteilen würde, als Polizisten.
Richter Grewer wurde später stellvertretender Direktor am Amtsgericht Gelsenkirchen-Bue, und danach Direktor des Amtsgerichts Witten. Während einer Veranstaltung zum Thema JUSTIZ IM 3. REICH, stellte ich ihn zur Rede. Hier das dazugehörige Video.
Natürlich legte ich Rechtsmittel ein. Ich ging damals davon aus, dass die Richter am Landgericht Essen genauso unfähig sein würden, wie die, die ich zuvor kennengelernt habe. Entsprechend fielen meine wenig freundlichen Schreiben aus. Allerdings musste ich feststellen, dass ich mich bei Richterin Pohlmann geirrt hatte. Man konnte dies schon zwischen den Zeilen lesen. Richterin Pohlmann hat mir gezeigt, dass doch nicht sämtliche Richter verblödet sind. Sie hatte ganz klargemacht, dass das Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen rechtsfehlerhaft war, und den Mist wieder aufgehoben.
Das nächste Verfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung fand vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer statt. Damals war ich schon einigermaßen bei der Justiz bekannt. Unter anderem auch bei Richter Esders, der mich auch schon mal gegen die Präsidentin des Landgerichts Essen, also seine eigene Präsidentin, unterstützt hatte.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer war damals nicht gerade als Hort für gehobene Rechtsprechung bekannt, eher vom Gegenteil. Die Richter Rottländer und Rumberg hatten offenbar ihre eigene Meinung von Rechtsprechung. Kritik möchte solche Richter natürlich gar nicht. Ich habe mir trotzdem erlaubt die Machenschaften dieser Richter zu kritisieren. Dies führte dazu, dass ich eines Tages eine Hausdurchsuchung hatte, weil ich angeblich eine Hakenkreuz an das Gericht geschmiert haben sollte, und dabei die Namen ROTTLÄNDER und RUMBERG verwendet haben soll. Das dumme ist aber, dass ich das angebliche Hakenkreuz niemals gefunden habe, obwohl ich es ausdrücklich gesucht hatte. Auch Richter Stratmann teilte mir mit, dass er das Hakenkreuz niemals sah. War das der Grund warum das Strafverfahren gegen mich damals eingestellt wurde?
Mein Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung fand bei Richter Rumberg statt. Eine Woche vor der Verhandlung war ich als Zuschauer bei diesem Richter. Damals ließ mich Rumberg drei Tage verhaften, weil ihm angeblich mein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER nicht gefiel. Wenn er geglaubt hat, er könne mich mit dieser Maßnahme einschüchtern, dann hatte er sich aber gewaltig geirrt. In der Folgewoche hatte ich mein Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, weil ich einen Bankmitarbeiter angezeigt hatte, der meinem Vermieter, der der Vater des Bankmitarbeiters war, Bankgeheimnisse weitergegeben hatte.
Natürlich wurde das Verfahren gegen den Bankmitarbeiter wieder eingestellt, und gegen mich Anklage wegen falscher Verdächtigung erhoben. Richter Rumberg meinte während der Verhandlung sogar, dass es überhaupt nicht strafbar wäre, wenn der Bankmitarbeiter solche Daten an seinen Vater weitergegeben würde.
Fakt ist, dass der Amtsanwalt am Ende der Verhandlung einen Freispruch für mich verlangte, und auch bei Rumberg ein Freispruch vom Vorwurf der falschen Verdächtigung raus kam, aber dennoch landete ich wieder für vier Tage in Ordnungshaft, weil ich erneut das T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER getragen hatte.
Das machte mich nun zu einer gewissen Berühmtheit im Landgerichtsbezirk Essen. Egal ob Richter Esders, Dr. Kirsten, Richterin Pohlmann oder die Präsidentin des Landgerichts, die Verhaftung fand keiner lustig. Sogar die WAZ berichtete zweimal über die beiden Verhaftungen.
Das dritte Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung fand dann wieder vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen statt. Hier ging es darum, dass ich mir erlaubt hatte, einen Polizisten anzuzeigen. (Das ist nicht ganz richtig, tatsächlich stellte ich Strafabtrag gegen unbekannt.) Über diesen Polizisten könnte ich fast ein eigenes Buch schreiben. Der hatte von mir mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten, was dazu führte, dass für den armen Kerl zunächst ein halbes Jahr lang Fußstreife angesagt war. Danach durfte er dann wieder mit dem Fahrrad durch den Stadtteil radeln. Es dauerte also mindestens ein Jahr, bis er sich wieder in ein Polizeiauto setzen durfte. Der Mann war ausgesprochen nachtragen. Als es mal gegen mich einen Haftbefehl hatte, weil ich mich weigerte, ein Knöllchen zu bezahlen, da verhaftete mich dieser Polizist mit gezogener Dienstwaffe.
Angezeigt hatte ich ihn aber nicht deshalb. Eigentlich hatte ich ihn überhaupt nicht angezeigt, sondern ich stellte Strafantrag gegen unbekannt, weil ich Einbruchspuren am Schloss meiner Wohnungstür fand, als ich eines Tages nach Hause kam. In der Anzeige teilte ich mit, dass mir ein Nachbar erzählt hatte, dass am Vormittag ein Polizist mich gesucht hätte. Ich hatte der Staatsanwaltschaft aber auch mitgeteilt, dass mir die Polizei auf Nachfrage mitgeteilt hatte, dass bei mir keine Polizei gewesen wäre, deshalb hatte ich auch nicht den Polizisten angezeigt, sondern Strafantrag gegen unbekannt gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Essen hatte dann herausgestellt, dass doch die Polizei bei mir war, aber der Polizist ausgesagt hätte, dass er nicht versucht hätte bei mir einzubrechen. So einfach werden Strafverfahren eingestellt. Natürlich gab es dann gegen mich wieder ein Verfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, obwohl ich ja ausdrücklich den Polizisten überhaupt nicht beschuldigt hatte.
Auch diese Strafverfahren habe ich wieder gewonnen.
Und nun erreicht mich wieder ein Strafbefehl wegen angeblicher falscher Verdächtigung, wobei dies richtigerweise schon vorsätzliche falsche Verdächtigung heißen müsste, denn nur die ist bekanntlich strafbar. Der Vorwurf ist mindestens so blöde, wie die vorherigen Vorwürfe auch.
2021 hatte ich über eBay-Kleinanzeigen etwas gekauft und auch bezahlt, aber bis heute nicht erhalten, und deshalb den Verkäufer angezeigt. Der Verkäufer hatte die Ware zu einem bestimmten Preis angeboten, und in dem Angebot stand auch, dass er die Ware als Paket per DHL versenden würde.
Das Angebot interessierte mich, allerdings war mir der Preis zu hoch. Ich verabredete also mit dem Verkäufer einen niedrigeren Preis, und bezahlte den auch, aber auf die Ware warte ich noch bis heute. Einige Tage nach der Bezahlung fragte ich den Verkäufer, wo denn die Ware bliebe. Er behauptete dann, er hätte die Ware abgesendet, und ich sollte noch einige Tage warten. Als die Ware noch immer nicht ankam, wollte ich die Sendungnummer erfahren, und erfihr dann, dass es keine geben soll, weil der Verkäufer eigenmächtig die Versandart geändert haben will. Die Ware wurde angeblich nicht als DHL-Paket versendet, sondern vertragswidrig nur als Päckchen. Damit wäre die Ware weder versichert, noch gäb es eine Sendungsverfolgung. Der Verkäufer konnte noch nicht einmal nachweisen, dass er die Ware auch tatsächlich verschickt hat. Normalerweise erhält man von DHL eine Quittung, egal ob die Ware als Paket oder als Päckchen versendet wurde. Da der Verkäufer auch dies nicht nachweisen konnte, oder vielleicht nicht nachweisen wollte, musste ich natürlich davon ausgehen, dass er weder, wie vereinbart, die Ware als Paket versendet hatte, noch als unversichertes Päckchen. Mir blieb also nichts anderes übrig, als Strafantrag gegen den Verkäufer zu stellen.
Einige Tage nach der Anzeige behauptete der Verkäufer dann, dass das Päckchen angeblich zu ihm zurück gekommen wäre, weil ich an dem Tag X nicht Zuhause gewesen wäre. Aus der Ferne kann ich aber überhaupt nicht überprüfen, was stimmt, oder was nicht stimmt. Fakt ist jedoch, dass ich an dem Tag X Zuhause war, und es bei mir weder eine Zustellung, noch eine Benachrichtigung über einen Zustellungsversuch gab. Außerdem gibt es in diesem Coronazeiten andere Regeln. Bei uns ist es üblich, dass Pakete und Päckchen üblicherweise beim Nachbarn abgegeben werden, wenn ich mal nicht zu Hause bin, oder diese auf dem Briefkasten oder vor der Haustür abgelegt werden, da die Paketboten in Coronazeiten keinerlei Unterschriften für die Zustellung brauchen, egal ob Paket oder Päckchen.
Doch selbst wenn die Lieferung tatsächlich unverständlicherweise an den Absender zurück gegangen wäre, befreit ihn dies nicht von der Pflicht mir die bereits bezahlte Ware endlich vertragsgemäß per DHL Paket zu übersenden. Ich als Käufer kann schließlich nichts dafür, dass der Verkäufer zu dumm dazu ist die bereits bezahlte Ware ordnungsgemäß als Paket zu übersenden. Zur Erinnerung, zur Zeit fehlt mir sowohl die bezahlte Ware, als auch das bezahlte Geld.
Wenn das Päckchen tatsächlich an den Absender zurückging, dann mag zwar der strafrechtkiche Vorwurf eines Betrugs sich nicht bestätigt haben, aber das bedeutet deshalb noch nicht, dass deshalb keine Straftat des Verkäufers vorliegt. Wie sieht es z. B. mit einer Unterschlagung aus? Immerhin ist das mein Eigentum, und wenn der Verkäufer zu dumm dazu ist, die Ware vereinbarungsgemäß als Paket, mit Sendungsverfolgung und Versicherung, zu versenden, dann gibt das ihm noch immer nicht das Recht die Ware, also mein Eigentum, einfach zurückzuhalten. Und wo bitte soll da meine Straftat vorliegen? Eine vorsätzliche falsche Verdächtigung gibt es jedenfalls nicht.
Dann kommen wir doch mal zur Klumpe, nein, ich will mich heute mal von meiner besseren Seite zeigen, also kommen wir mal zu Richterin Klumpe.
Ich habe nun wirklich keinen Bock hier sämtliche Anklagen gegen mich zu thematisieren. Es gab da schon ein paar Strafverfahren am Amtsgericht Gelsenkirchen, bevor Richterin Klumpe dort tätig wurde, und laut Geschäftsverteilungsplan für mich zuständig wurde. Zuvor hatte Richterin Blanc die „ehrenwerte“ Aufgabe mich verurteilen zu sollen. Der Vorwurf der falschen Verdächtigungen war dabei, angebliche Beleidigung war dabei, eine angeblich falsche eidesstattliche Versicherung war dabei, obwohl ich niemals überhaupt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, und auch mein Angriff gegen so einen Drecksack vom Sozialamt, der geglaubt hatte, er könne mich ungestraft schikanieren, und in die Obdachlosigkeit treiben, in der Hoffnung, dass ich die Stadt Gelsenkirchen dann verlasse, war auch dabei.
Besonders im letzten Fall konnte man nicht wirklich davon ausgehen, dass ich aus der Sache ungeschoren davonkommen. Die Justiz duldet es sicherlich, wenn eine Behörde mir sechs Monate jegliche Hilfe verweigert, einem chronisch Krankem medizinische Versorgung verweigert, und einen Schwerbehinderten in die Obdachlosigkeit treibt, aber in der Regel akzeptiert die Justiz es gar nicht, wenn der Betroffene mit einem Elektroschockgerät beim Sozialamt auftritt, und mittels Elektroschock nicht nur das Kleinhirn des dortigen Mitarbeiters auf Vordermann bringt.
Bei der Tat ging ich natürlich davon aus, dass das Amtsgericht Gelsenkirchen mich dafür verurteilen würde. Dass dies nicht geschah, lag sicherlich nicht an mir, sondern an Richter a. D. Esders, der damals meine Verteidigung übernommen hatte. Allerdings muss ich Richterin Blanc anerkennen, dass sie einen Mitarbeiter des Sozialamts Gelsenkirchen gefragt hat, warum ich zunächst sechs Monate lang kein Geld mehr bekam, aber das Sozialamt nach meinem Angriff innerhalb von 14 Tagen die Zahlungen wieder aufnahm. Also auch ihr war klar, dass das Sozialamt rechtswidrig und willkürlich gehandelt hatte.
Und Richterin Blanc hatte auch erkannt, dass der Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung nicht stimmte, denn sie hatte vor dem Termin die Staatsanwaltschaft Essen angeschrieben, und mitgeteilt, dass man das Verfahren gegen mich einstellen müsse, weil ich ja gar nichts gemacht hätte. Es war dann diese kriminelle und unfähige Staatsanwaltschaft Essen, die der Richterin mitgeteilt hatten, dass das ihnen egal wäre, und sie dennoch eine Verhandlung gegen mich wollten.
Es gibt den Straftatbestand der (wissentlichen) Verfolgung Unschuldiger, und genau den sah ich jetzt als erfüllt an. Deswegen habe ich mir erlaubt, nach der Anklageverlesung die Richterin und den Staatsanwalt vorläufig festzunehmen. Gefallen hat das der Richterin nicht, und seither war sie auch nicht mehr die gesetzliche Richterin für den Buchstabenbereich SCH, wie Schreiber. Das kann man natürlich verstehen.
Richterin Klumpe war mir schon bekannt, bevor sie die gesetzliche Richterin in meinen Verfahren wurde. Der Freund meiner Mutter, ein Gerd Franz, fuhr mal ins Krankenhaus, um seiner Mutter ihre Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr vorbei zu bringen. Weil er nicht nur ins Krankenhaus musste, die Fahrkarte seiner Mutter abzugeben, sondern auch wieder zurückmusste, nutzte er für die Fahrt die Monatskarte meiner Mutter. Beide Fahrkarten sind ab 19:00 Uhr übertragbar. Herr Franz konnte also mit beiden Fahrkarten zum Krankenhaus fahren. Herr Franz geriet in eine Kontrolle, und das Gerät konnte die Fahrkarte meiner Mutter nicht lesen. Herr Franz musste daraufhin die Straßenbahn verlassen, und lief zum Kundenzentrum der BOGESTRA. Dort konnte man die Karte zwar lesen, aber dennoch hat meine Mutter sicherheitshalber eine neue Fahrkarte zugeschickt bekommen.
Unverständlicherweise bekam Herr Franz aber eine Anzeige, weil er nicht bereit war die Kosten eine erhöhtes Beförderungsgels zu bezahlen. Der Fall landete bei Richterin Blanc. Obwohl Herr Franz gleich zwei gültige Fahrkarten hatte, und somit garantiert kein Schwarzfahrer war, verurteilte Richterin Blanc den Mann im schriftlichen Verfahren.
Zur Erinnerung, es heißt im Strafrecht, im Zweifel für den Angeklagten, oder auch, es ist besser 100 Schuldige freizusprechen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Doch manchen Richtern geht das gerade am Arsch vorbei.
Später bekam ich es auch mit dieser Richterin zu tun, denn einer musste ja die Nachfolge von Richterin Blanc übernehmen, die den Buchstabenbereich SCH, wie Schreiber, offenbar nicht mehr haben wollte. Angeklagt war ich wegen angeblicher Beleidigung von zwei Rechtsanwälten. Über einen Anwalt hatte ich einen Beitrag geschrieben, weil dieser Mandantenverrat begangen hatte, und der andere Anwalt war damals der Oberjurist der Funke-Gruppe (WAZ etc.), und hatte wohl geglaubt, er könne auf YouTube eine ältere Dame, die beim Landgericht Essen nicht ganz unbekannte Frau Lützenkirchen, als „Graffiti-Oma“ beschimpfen. Das Video über die „Graffiti-Oma“ verschwand aber sehr schnell, als das Treiben dieses Anwalts auf BEAMTENDUMM thematisiert wurde. Der Anwalt war durchaus bereit einige ungesetzliche Maßnahmen gegen Frau Lützenkirchen zu betreiben, mochte es aber gar nicht, wenn dann über ihn darüber berichtet wurde. Er fühlte sich ebenfalls beleidigt, aber Richterin Klumpe mochte darin keine strafbare Beleidigung erkennen, und das Strafverfahren wurde eingestellt, allerdings bleibt die Frage, warum es dann überhaupt ein Verfahren gab. Ein Hinweis noch, der Rechtsanwalt ist inzwischen nicht mehr in Essen beschäftigt.
Ich habe bei Richterin Klumpe noch zwei weitere Verfahren wegen angeblicher Beleidigung gewonnen. Eine psychisch äußerst auffällige Person hatte im Internet behauptet, dass sich angeblich ins Waschbecken kacken würde. Außerdem versuchte sie mich unter gesetzliche Betreuung stellen zu lassen. Letzteres klappte nicht, und auch gegen die Verleumdungen dieser Person wehrte ich mich öffentlich, was sie offenbar nicht gefiel. Sie versuchte daraufhin mit zahlreichen Klagen gegen mich vorzugehen, unter anderem auch mit zwei Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung. Richterin Klumpe erkannte durchaus, dass ich mich hier nur zur Wehr gesetzt hatte, und es mir nicht um Beleidigungen ging. Beide Strafverfahren gewann ich also, genauso wie zwei Gewaltsschutzverfahren. Auch eine Unterlassungsklage der Person scheiterte beim Landgericht Essen. Um vor dieser Person zukünftig Ruhe zu haben, habe ich mich in Essen jedoch auf einen Vergleich eingelassen, und nicht auf ein Urteil bestanden.
Man sieht also, die Bilanz von Richterin Klumpe mir gegenüber ist ja gar nicht so schlecht. Im letzten Jahr traf ich in unserer Siedlung einen Mann, der Richterin Klumpe persönlich kannte. Er teilte mir mit, dass die Richterin manchmal überhaupt kein Strafverfolgungsinteresse hätte, und manchmal völlig übertreiben würde. Auch ich musste das noch kennenlernen.
Irgendwelche Trolle, die beim SONDERNSTADTLAND aktiv sind, hatten der Polizei in Kaiserslautern mitgeteilt, dass sich angeblich einen Polizisten beleidigt hätte, von dem es ein Video gab. Dort war deutlich zu sehen, dass er bei einer Inobhutname ein zwölfjähriges Kind getreten hatte. Obwohl der Polizist von der Mutter des Kindes angezeigt wurde, und das Video auf vielen TV Sendern zu sehen war, hat die zuständige Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Polizisten innerhalb kürzester Zeit eingestellt.
Mir wurde vorgeworfen, dass ich den Polizisten auf BEAMTENDUMM angeblich als widerlichen Kindertreter bezeichnet hätte. Der Name des Polizisten wurde aber auf BEAMTENDUMM überhaupt nicht erwähnt. In der Strafakte existierte auch ein Video über mehr als 50 Minuten, das den Polizisten und seine Tat zeigte, aber dieses Video war auf BEAMTENDUMM überhaupt nie veröffentlicht worden. Natürlich rechnete ich mit einem Freispruch, aber anscheinend zählen Polizisten mehr, als der Rest der Bevölkerung, und so wurde ich damals von der Klumpe verurteilt. Das Landgericht hob das Urteil aber wieder auf.
Es gab noch ein weiteres Strafverfahren mit Richterin Klumpe, dass uns deutlich zeigt, dass die Staatsanwaltschaft keinesfalls unabhängig ist, sondern seit Jahren immer wieder versucht mir irgendwelche Straftaten anzudichten.
Das Problem sind aber nicht die jeweiligen Staatsanwälte, die während der Verhandlung den Dreck ausbaden dürfen, sondern jemand der bei der STA im Hintergrund seine Fäden zieht. Jemand der bei der halbstaatlichen, kriminellen Vereinigung SONNENSTAATLAND aktiv ist. Dort wurde in 966 Beuträgen gegen mich gehetzt.
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=410.960
Die meisten User dort sind Beamte und Behördenmitarbeiter, die dort anonym und rechtswidrig unterwegs sind. Z. B. ist der User VOLLSTRECKER ein Rechtspfleger bei der STA Darmstadt. Und der User BLUEOCEAN ist bei der Staatsanwaltschaft Essen beschäftigt (gewesen?). BLUEOCEAN hatte sich z. B. eine Gerichtsverhandlung als Zuschauer von Mostafa Bayyoud angesehen, und verschwand anschließend bei der STA Essen. Später hat er dann beim SONNENSTAATLAND über die Verhandlung berichtet.
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=410.msg43410#msg43410
Während BLUEOCEAN über Mostafa Bayyoud hetzte, hat das LG Essen den Marokkaner am ersten Verhandlungstag aus der U-Haft entlassen. Offenbar hatte ich doch wieder Recht.
2020 wurde ich vor meiner Haustür von einem 18-jährigen, der damals noch immer die neunte Klasse besuchte, angegriffen. Zunächst boxte mich der Typ mit seinem rechten Arm, den er eingibst hatte, leicht gegen meine linke Brust. Ich reagierte nicht. Dann täuschte, oder versuchte er einen Kopfstoß gegen mich, und hätte mir dabei leicht die Nase brechen können. Weil er mich aber nicht getroffen hatte, reagierte ich auch jetzt nicht. Erst als er mich mit seinem linken Arm in den Magen schlug, nahm ich meine Gehhilfe, und schlug zurück. Da der Feigling nach seinem Angriff versuchte zu flüchten, traf ich ihn gut auf den Rücken. Sein Kumpel hatte von dem Vorfall ein Video gemacht, und man behauptete auch noch frech, dass ich den 18-jährigen angegriffen hätte. Selbst die herbeigerufene Polizei behauptete dies, nachdem sie das Video gesehen hatten. Ich hatte die Polizei ausdrücklich aufgefordert das Video als Beweismittel zu sichern, aber das lehnte der Beamte ab. Und so kam es dann dazu, dass nicht der 18-jährige Jugendliche angeklagt wurde, weil er einen Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, sondern der Rollstuhlfahrer wurde angeklagt, weil er angeblich den 18-jährigen angegriffen haben sollte. Ein Vorwurf der von vorneherein völlig lebensfremd war. Der Angreifer war in dem Strafverfahren gegen mich natürlich als Zeuge geladen, und zum Glück dumm genug, während der Zeugenaussage zu erklären, dass er ein Video von dem Vorfall hätte. Die Richterin, und die Staatsanwältin sahen sich also das Video an, und kamen gemeinsam zu dem Schluss, dass ich nicht der Angreifer war. Eindeutig war zu erkennen, dass der 18-jährige Jugendliche der tatsächliche Angreifer. Also auch diese Strafverfahren endete wieder zu meinen Gunsten. Ich habe mir dann noch erlaubt die anwesende Staatsanwältin zu fragen, warum denn die Staatsanwaltschaft Essen so offenkundig bemüht ist, mir immer, und immer wieder, ihr irgendwelche Straftaten anzubieten. Natürlich hatte sie darauf keine Antwort.
Hier noch das Video von der Tat.
bzw. ein Beitrag dazu.
Ganz ehrlich, ich muss mich schon wundern. Auch Richterin Klumpe weiß inzwischen, dass mich die Staatsanwaltschaft Essen immer und immer wieder zu Unrecht anklagt. Da muss man sich schon wundern, dass sie jetzt schon wieder so einen blödsinnigen Strafbefehl, wegen angeblich falscher Verdächtigungen, unterzeichnet. Sie weiß doch, dass ich gegen solche schwachsinnigen Strafbefehle immer Rechtsmittel einlegen. Sie muss inzwischen auch wissen, dass die Staatsanwaltschaft Essen ständig versucht mir irgendwelchen Schwachsinn zu unterstellen. Wie bereits geschildert, gibt es in diesem Fall mal wieder keine Straftat meinerseits. Insbesonders gibt es garantiert keine falsche Verdächtigung von meiner Person. Und für den Fall dass es die Justiz noch nicht kapiert hat, dieses Schreiben ist als Rechtsmittel gegen den unsinnigen Strafbefehl zu betrachten.
Gentlemen’s Agreement
Im Prinzip machen Richter auch nur ihren Job, bzw. sollte dies zumindest so sein. Meine Erfahrungen haben aber häufig etwas anderes gezeigt. Trotz meiner manchnal schlechten Erfahrung behandel ich nicht alle Richter gleich (schlecht). Nur deshalb hatte ich z. B. Kontakt mit Richter Esders und auch Richter Stratmann bekommen.
Das Video mit Richter Grewer a. D. zeigt z. B., dass ich durchaus bereit bin mich mit Richtern zu unterhalten, die mal (vermutlich aber nicht vorsätzlich) Mist gemacht haben.
Richterin Klumpe war mir schon unangenehm aufgefallen bevor ich mir ihr persönlich zu tun hatte. Siehe Verfahren mit Herrn Franz.
Als mich die ehemalige Verwaltungsfachangestellte der Polizei Bochum mit mindestens 5 Verfahren in die Knie zwingen wollte, entwickelte sich ein Art nicht ausgesprochenes Gentlemen’s Agreement.
Meine Gegnerin ist der Justiz und dem Land NRW keine Unbekannte. Immerhin hatte die ehemalige Beamtin in der Vergangenheit mehrfach gegen ihre Kündigungen geklagt, und gewonnen. In 2021 hatte sie gegen das Jugendamt Recht bekommen, und das dürfte ihr in einer Amtshaftungsklage ca. 200.000 € einbringen.
Ihre ständigen Klagen gegen mich waren nicht nur unberechtigt, sondern gingen für die Frau auch entsprechend schlecht aus. Richterin Klumpe war für 2 Strafverfahren zuständig. In diesen beiden Verfahren gab es nur eine kleine „Aufregung“, als EMZ, vom SONNENSTAATLAND, die extra aus Bad Driburg angereist kam, gkeich wieder den Sitzungssaal verlassen „durfte“. Es schien also so, als ob sich die Situatuin dauerhaft entspannedn könnte. Das war aber ein Irrtum.
Die Art und Weise, wie ich verurteilt werden sollte, weil ich angeblich einen kindertretenden Polizisten beleidigt haben sollte, hat die Situation wieder verschlechtert. Da wurde doch ein Video als Beweismittel genommen, obwohl der Richterin bekannt war, dass weder ich, noch eine andere Person des BdF, dieses Video überhaupt jemals veröffentlicht hatten.
Wenn man jetzt wieder so einen unsinnigen Strafbefehl unterzeichnet,kann man nun wirklich nicht glauben, dass ich hier irgendwelche Rücksicht nehmen würde.
Man muss nicht jeden schwachsinnigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Essen unterzeichnen. Ein Richter des Amtsgericht Essen hat es mal vorgemacht, als die Staatsanwaltschaft zwar ein Strafverfahren gegen einen Beamten der JVA Essen eingestellt hatte, der mal auf BEAMTENDUMM schrieb:
1938 hätte man euch alle erschossen, schade dass wir 2014 haben.
aber natürlich wieder gegen mich vorgehen wollte, weil ich geschrieben hatte, dass mir die Frau von Prof. Bayyoud erzählt hatte, dass ihr Man ihr im Knast erzählt hatte, wie schlecht er im Knast behandelt wurde.
Der Richter weigerte sich den beantragten Strafbefehl zu unterzeichnen, weil er keine Straftat meinerseits erkennen klnnte. Geht doch!
NACHTRAG:
Heute kam Post von der Generallstaatsanwaltschaft Hamm. Wie zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Essen weigert sich auch die Generallstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen eine angezeigte Richterin des AG Gelsenkirchen aufzunehmen. Offenbar hält man Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung für keine Straftat.
Jetzt folgt ein Klageerzwingungsverfahren, ein entsprechender Anwalt wurde bereits gefunden.
STRAFBEFEHL
Ich wurde gebeten den Strafbefehl hier zu veröffentlichen. Das würde ich gerne machen, aber das könnte dann Probleme geben, weil der wahrscheinlich erst veröffentlicht werden darf, wenn das Verfahren abgeschlossen wurde. Allerdings darf zitiert werden.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie am 22.8.2019 in Gelsenkirchen
einen anderen bei einer Behörde wider besseren Wissens einer rechtswidriigen Tat verdächtigt zu haben …
Hahahaha, man achte auf das Datum. Am 22.8.2019 also. Vielleicht hätte sich die Klumpe das mal durchlesen sollen, bevor sie so einen Dreck unterzeichnet.
Am 17.3.2021 erstatteten Sie persönlich im Präsidizm der Polizei Gelsenkirchen … Strafanzeige gegen den Zeugen … wegen Betrugs. Sie trugen vor am 28.2.2021 über EBAY … eine Atemschutzmaske bestellt und den Kaufpreis von 40 € überwiesen, die Maske aber nie erhalten zu haben.
Geile Nummer, die Staatsanwaltschaft hat ja zu ermitteln, und zwar sowohl belastende, als auch entlastende Dinge. Hätten die das gemacht, dann hätten die mitbekommen, dass ich niemals eine Atemschutzmaske bestellt oder bezahlt habe, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät. Weil ich am 28.2.2021 die Ware bestellt und bezahlt habe, und am 17.3.2021, also 19 Tage später, die Ware noch immer nicht hatte, durfte ich lt. STA nicht von Betrug ausgehen? LACHHAFT:
Und wenn ich am 17.3.2021 Strafantrag stelle, wieso habe ich dann 1,5 Jahre vorher, am 22.8.2019, eine Straftat begangen?
Tatsächlich war Ihnen …. bekannt, dass dieser die Ware zunöchst absprachegemäß versendet hatte
Wieder völliger Quatsch. Lt. der Announce sollte die Ware als Paket mit DHL versendet werden. Das war auch Gegenstand der Kommunikation. Der Verkäufer hat die Ware aber nicht, wie die STA unterstellt, absprachegemäß als Paket mit DHL versendet. Hätte er das getan, dann hätte es ja auch eine Sendungsnummer gegeben, und die Sendungsnummer hätte man mir dann auch mitteilen können.
Sie hatten die … Sendung jedoch absichtlich nicht abgeholt …
Wie dämmlich ist das denn? Es gab weder ein Abholschein, noch eine Sendungsnummer. Ich hatte also gar keine Kenntnisse davon, dass irgendwo ein Paket abholbereit liegen könnte.
Warum sollte jemand absichtlich eine Ware nicht abholen, die er bezahlt hat, und auch haben will?
Dass eine Straftat des von Ihnen beschuldigten Zeugen nicht vorlag, bei ihnen im Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bewusst.
Ich weiß, der Satz macht keinen Sinn, aber ich zitiere ja nur.
Frage, wo ist die Ware jetzt?
Der Verkäufer hat die von mir bezahlte Ware noch immrt.
Und wer hat das von mir bezahlte Geld jetzt?
Das hat der Verkäufer auch noch.
Der Verkäifer hat also seit fast einem Jahr sowhl meine bezahlte Ware, als auch mein Geld, und das soll also keine Straftat sein?
Betrug soll der Verkäufer ja lt. STA nicht begangen haben, aber wie sieht das eigentlich dan mit Unterschlagung aus, bzw. mit Untreue?
Und welche Straftat soll ich denn am 22.8.2019 in Gelsenkirchen begangen haben? Falsche Verächtigung kann es ja wohl nicht gewesen sein. Weder am 22.8.2019, noch später.
VERFAHREN AM AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN
Wie bereits erwähnt, sollen Richter ja nur ihren Job macheen. Mehr verlangt man ja nicht von denen. Natürlich wünscht man sich, dass man jedes Verfahren gewinnt, aber das kann logischerweise nicht immer funktionieren. Ob ein Richter ein brauchbarer Richter ist, kann man nicht nur davon abhängig machen, ob man Verfahren gewinnt oder verliert.
Bei ROTTLÄNDER hatte ich niemals ein eigenes Verfahren, trotzdem würde ich diesen Richter niemals als brauchbaren oder guten Richter bezeichnen.
Bei RUMBERG hatte ich sogar einen Freispruch erhalten, trotzdem bin ich der Meinung eines Rechtsanwalts, der mir vor zwei Wochen erklärt hatte, dass der auch nicht viel besser als Rottländer gewesen wäre.
Richter GREWER, der Richter aus dem Video, hatte mich sogar mal verurteilt, und das LG hatte das Urteil wieder aufgehoben, und damit begündet, dass das AG Urteil rechtsfehlerhaft war, aber dennoch würde ich diesen Richter nicht als grundsätzlich schlechten Richter bezeichnen.
Auch bei Richter ESDERS hatte ich (zum Glück) niemals ein eigenes Strafverfahren, aber ohne jegliche Zweifel muss man diesen Richter zu den ausgesprochen guten Richter zählen. (Die Geiselgängster aus Gladbeck werden das aber vielleicht ganz anders sehen.)
Die Richterin Lichtinghagen hat mich auch niemals verurteilt, aber ich habe niemals Zweifel daraan gelassen, dass ich diese Frau für eine absolut unfähige Richterin gehalten habe. Deswegen habe ich diese Person auch wegen Befangenheit abgelehnt.
Ihre Nachfolgerin, eine Richterin auf Probe, wollte mich wohl auch wieder verarschen. Auf dem alten Blog von BEAMTENDUMM gab es mal einen eindeutig satirischen Beitrag. Hier wurde ich angeklagt, weil ich angeblich diesen satirischen Beitrag veröffentlicht haben soll.
Zunächst muss man mal feststellen, dass man nicht erkennen kann, wer auf diesem Blog etwas veröffentlicht. Obwohl ich ja nicht mehr der Vorsitzende des Vereins bin, kann ich dennoch hier Beiträge veröffentlichen, wie alle anderen Mitglieder auch, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten wie man hier Beiträge veröffentlicht. Über die zugeordnete geheime E-Mail-Adresse kann jedes Mitglied eine E-Mail senden, die dann als Beitrag veröffentlicht wird. Das haben anchweislich auch schon viele Mitglieder so gemacht.
Andreas Ganser, Bernd Vogt, Frank Engelen, Joachim Baum, Werner Korte sind nur einige, die hier auch schon Beiträge veröffentlicht haben.
In dem betreffenden Beitrag hat sich jemand Gedanken darüber gemacht, wie er die Kantine eines Gerichts führen würde, wenn er dort der Pächter wäre. Damals wurde geschrieben, dass der Verfasser des Beitrags der Kantine den Namen FREISSLER-STUBEN geben würde, wenn er denn Pächter wäre.
Der geolante Name sollte dann angeblich eine Beleidigung des gesamten Gerichts gewesen sein. Das war es natürlich nicht. Zunächst ist es schlichtweg nicht verboten eine Gaststätte, Kantine, etc. als FREISLER STUBEN zu benennen. Außerdem war der Verfasser des Beitrags niemals tatsächlich der Betreiber der Kantine, und hat deshalb tatsächlich die Kantine niemals FREISLER-STUBEN getauft.
Es war also ein rein fiktiver Beitrag, eine Satire also.
In München gibt es einen Anwalt, der hat mal über den Senat eines OLG gesagt,dass der Senat schlimmer wäre, als Freisler. Auch da war dann das Geschrei groß. Das AG und das LG München hat den Anwalt wegen Beeidigung verurteilt. Ein anderer Senat des OLG hat dann festgestellt, dass der Anwalt die Richter des OLG NICHT beleidigt hat, weil seine Aussage von der Meinungsfreiheit (ARTIKEL 5 des GG) gedeckt ist.
Dann kann ja wohl die Namensbezeichnung FREISLER-STUBEN für die Kantine auch keine Beleidigung gewesen sein. Es stellt sich auch die Frage, wer denn beleidigt gewesen sein könnte?
Die Kantine? Als Pächter würde sich der Betreiber wohl kaum selbst beleidigen.
Ein Richter? Welcher Richter sollte denn mit dem Namen beleidigt worden sein?
Der Direktor des AG meint, damit hätte man das gesamte Gericht beleidigt.
Wie das mit dieser Satire passieren könnte ist ein Rätsel.
Auch die Speisekarte soll das AG beleidigt haben. Da stand doch, dass der Renner auf der Speisekarte HÄHNCHENSCHENKEL QUADRO sein würde. 4 Hähnchenschenkel zum Preis von 3.
Eine merkwürdige Beleidigung, oder?
Eine weitere Beleidiung soll die Aussage gewesen sein, dass man JURISTEN manchal eine Nähe zu Kindern nachsagt. Auch damit sollen Richter beleidigt worden sein. Kennt der Direktor des Gerichts eigentlich den Unterschied zwischen der Berufsbezeichnung JURISTEN und RICHTER nicht?
Die Kantine wird nicht nur von Richtern des Gerichts genutzt, sondern auch z.B. von Rechtsanwälten und Staatsanwälten genutzt, also von JURISTEN. Würde es sich bei der Aussage tatsächlich um eine Beleidigung handeln, dann hätte man damit weder das Gericht als Ganzes, noch die dortigen Richter beleidigt, sondern eine unbestimmte hohe Masse, die lt. BVerfG nicht belediigungsfähig ist.
Außerdem bestreiten Anwälte, dass man ein ganzes Gericht überhaupt beleidigen kann. Im Übrigen gibt es zahlreiche Urteile, dass man Gerichte und Richter sogar straffrei beleidigen dürfte, weil der Bürger ein Recht hat Maßnamehn des Staates zu kritisieren, ohne Angst vor ener (schwachsinnige) Starfverfolgung zu haben.
Richtig frech, wenn nicht sogar kriminell, wurde die Richterin am AG, als sie behauptete, ich dürfte das Gericht auch nicht beleidigen, denn es hätte ja zuvor keine Auseiandersetzung mit dem betreffenden Gericht gegeben.
Gehts noch? Um so einen Schwachsinn zu behaupten, hätte man das überhaupt bei der Verhandlung thematisieren müssen, aber das war überhaupt kein Thema der Verhandlung. Dieses Schreiben zeigt doch deutlich, dass es sehr wohl schon seit Jahren eine regelmäßige Auseiandersetzung mit der Justiz und besonders dem anzeigenden Gericht gibt. Selbst die Zeugenaussage des als Zeugen heladenen Staatsanwaltes belegte doch deutlich, dass es in der Vergangenheit sehr wohl eine Auseiandersetzung mit der Justiz gab. Da hatte doch der Staatsanwalt ausgesagt, dass er regelmößig Verfahren gegen mch geführt hätte. Wie man dann zu der Aussage kommen kann, es gäbe keinen Grund sich mit dem AG zu beschäftigen, ist mehr als fraglich.
Hier die letzten Problemfälle.
I.) Die Staatsanwaltschaft Essen klagt mich wegen angeblich gefährlicher Körperverletzung eines 18 Jährigen an, obwohl das Video deutlich zeigt, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer, also mich, angegriffen hatte.
II.) Richterin Klumpe hat mich wegen angeblicher Beleidigung eines Polizisten verurteilt, und dafür ein Video untergejubelt, das niemals von mir oder dem BdF genutzt wurde.
III.) Richterin hob ein Gewaltschutzverfahren gegen den 18-Jährigen wieder auf, weil mich dieser angeblich nicht fest genug geschlagen hatte. Zunächst hatte sie sogar behauptet, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte. Im Strafverfahren sah das Richterin Klumpe aber anders.
IV.) Der Hammer war aber Richter Albracht. Der hatte in über 160 Fällen auf Unterlassung, und in weiteren Fällen von mir gegen die damalige Klägerin gegen mich entschieden, und die Klägerin hatte sogar mitgeteilt, dass ihr das der Richter bei einem ersten Termin sogar schon zugesagt hatte. Das Landgericht hatte dann auch kaum ein gutes Haar an der Entscheidung des Richters gelassen, und den Unsinn wieder aufgehoben.
V.) Zudem gab es ja noch die zweifache Verhaftung meiner Person, weil einem Richter angeblich mein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER nicht gefallen hat.
Es gibt als mehr als genügend Gründe sich kritisch mit der Justiz und dem Amtsgericht Gelsenkirchen auseianderzusetzen. Aber es bleibt dabei, bei dem Beitrag handelte es sich eindeutig nur um Satire, und das ist erlaubt.
TECHNISCHER HINWEIS
Dieser Beitrag wurde mit Hilfe eines Sprachprogramms gefertigt. Leider führt das manchmal dazu, dass mich das Programm nicht richtig versteht, und dann unlogische Sätze entstehen. In der ersten Version des Beitrags gab es einige solche Sätze, die aber inzwischen korrigiert wurden.
Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Rechtschreibprüfungen. DRAGON, OPERA und WORD sind sich nicht immer einige. DRAGON schreibt gerne was auseinadner, was z. B. WORD zusammenschreibt. Auch hier wurden nachträglich einige Rechtschreibfehler entfernt.
Nachdem der Beitrag in WORD kopiert wurde, um den Beitrag auszudrucken, wurden weitere Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert. Allerdings nur in WORD, bzw. in der gedruckten Version. Die gefunden Fehler wurden hier nicht korrigiert, da es mir mehr um die Sache geht, und weniger um Rechtschreibfehler. Wer also noch einen Rechtschreibfehler findet, darf in gerne behalten.
3 Kommentare zu „Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?“