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DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium

 

Letzte Woche Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Natürlich hat niemand vom Justizministerium offiziell mitgehört, aber in der Folge gab es dann reichlich Zugriffe vom Provider INFORMATION UND TECHNIK, über den die Landesbehörden NRW ins Internet gehen.

Hier zunächst noch ein Foto von Herrn Schreiber. Er hat mich gebeten, dies hier zu veröffentlichen. Dazu wird er noch selbst etwas kommentieren. Bitte Kommentare lesen.

Vor diesem Besuch in Düsseldorf war Herr Schreiber schon vor dem AG Gelsenkirchen aktiv, was dazuführte, dass man dort einen Strafbefehl gegen Herrn Schreiber zurückziehen musste, und einen Verhandlungstermin am 11.3.2022 absagen musste. (Allerdings hat man jetzt den Strafbefehl jetzt erneut erlassen, und zwar unter genau demselben Aktenzeichen wie den ersten, also wieder aus 2019, obwohl die behauptete Straftat doch im März 2021 begangen worden sein sollte.)

Nach Düsseldorf sah man Herrn Schreiber noch vor dem Landgericht Essen, und ganz wichtig, vor der Staatsanwaltschaft Essen. Auch Gelsenkirchen war nochmal fällig.

Heute war dann wieder das Justizministerium in Düsseldorf dran.

Hier das Video vom Justizministerium, in Düsseldorf.

2 Kommentare zu „DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium“

    1. Danke nochmal für den Beitrag, und das Foto.
      Gestern fuhr ich von Düsseldorf nach Hause. Ich fuhr noch an der Polizei vorbei, weil ich da auch nochmal laut werden wollte. Da es aber zu windig war, und deshalb durch die Windgeräusche keine vernünftigen Tonaufnahmen möglich waren, wurde ich dort nicht laut, sondern fuhr nach Hause.
      Im Briefkasten fand ich die veröffentlichten Briefe. Post von sechs verschiedenen Gerichten. Man sieht schon zu, dass man beschäftigt wird.
      Unter anderem auch eine Kontopfändung vom OLG Hamm.
      Haben die sie noch alle? Glauben die wirklich, ich würde ihre Rechtsbeugung auch noch finanziell unterstützen?
      Es ging um den Angriff auf mich, und dafür soll ich auch noch ca. 1.200 € Gerichtskosten bezahlen. Echt, wie irre muss die Justiz eigentlich sein.
      Zur Erinnerung, ich wurde von einem 18-jährigen Dummpatz aus der Siedlung angegriffen. Dann gab es ein Strafverfahren, aber natürlich nicht gegen den Angreifer, sondern gegen das Opfer, also gegen mich. Auf die Dummheit kann man sich verlassen, denn der Täter meinte während der Verhandlung, dass er von der Tat ein Video hätte. Dies sollte zeigen, dass ich den armseligen Täter angegriffen hätte. Nachdem die Richterin und die anwesende Staatsanwältin sich das Video mehrfach angesehen hatten, waren beide der Überzeugung, dass ich angegriffen wurde, und mich nur in Notwehr verteidigt hatte. Es folgte ein Freispruch, und Gerichtskosten durften mir nicht in Rechnung gestellt werden.
      Wurden sie aber doch, denn es gab parallel dazu noch einige weitere Verfahren.
      Der Kollege des Angreifers hatte die Tat gefilmt, und später Unwahrheiten über mich verbreitet. Ich habe ihn dann auf Unterlassung verklagt. Das Verfahren habe ich gewonnen, und damit durften mir auch hier keine Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden.
      Gegen den Täter gab es noch ein Gewaltschutzverfahren. Zunächst hatte Richterin Huthmacher, die offenbar den Beruf verwechselt hat, dem Antrag statt. Der Täter musste ein Mindestabstand von 25 Meter von mir und meiner Wohnung einhalten. Hier fielen somit, zumindest vorläufig, keine Gerichtskosten an.
      Der Täter legte Rechtsmittel ein. Auch dieser Richterin zeigte er das Video, das belegen sollte, dass ich ihn angegriffen hätte. Zunächst behauptete die Richterin, dass ich den Täter tatsächlich angegriffen hätte. Ich forderte sie auf, sich das Video erneut anzusehen. Die Richterin musste dann bestätigen, dass doch der Jugendliche der Täter, und ich das Opfer war, aber sie hob das Gewaltschutzverfahren trotzdem wieder auf, mit der bescheuerten Begründung, dass der Täter nicht so fest zugeschlagen hätte.
      Zunächst stieß der Täter mit seinem rechten Arm, der im Gips war, mich gegen die Brust. Dann zeigt das Video, wie der Täter mir einen Kopfstoß versetzte, bzw. dies zumindest versuchte. Und dann versetzte er mir mit seinem linken Arm einen Schlag in den Magen, bevor ich mit dem Gehstock zurückschlug. Der Täter kam dann nochmal zurück, und trat mich gegen das linke Knie. Seinen Angriff konnte ich dann unterbinden, weil ich Pfefferspray eingesetzt habe.
      4 Angriffe des Täters gegen mein Recht auf körperliche Unversehrtheit reichen also angeblich nicht aus, um gerichtlichen Schutz vor dem Täter zu bekommen. Jetzt fallen für beide Verfahren Gerichtskosten an.
      Gegen das schwachsinnige Urteil wurde Rechtsmittel eingelegt. Die Sache landete vor dem OLG. Im Gegensatz zu der Amtsrichterin hat das OLG aber das Video niemals gesehen, und trotzdem behauptete, dass die Entscheidung des AG richtig gewesen wäre. Leider lag ich damals mit einem Oberschenkelhalsbruch im Krankenhaus, und bekam anschließend auch noch Corona mit einem schweren Verlauf. Ich war also nicht in der Lage, mich entsprechend zu wehren. Weil das OLG seine Entscheidung getroffen hatte, ohne sich das Video anzusehen, kann ich das nur als Rechtsbeugung betrachten. Und wegen so einer Rechtsbeugung soll ich ca. 1.200 Euro Gerichtskosten bezahlen?
      Im Leben nicht. Ich glaube, ich muss mal mit meiner Lautsprecheranlage das OLG in Hamm besuchen. Ich glaube, sie werden mich dann lieben. Und dann können diese Richterclowns mal überlegen, ob sie die Rechnung selbst bezahlen.
      1.200 Euro macht bei 3 Richtern dann 400 € pro Person, das werden die sich ja wohl leisten können. Das sollte denen ihre Rechtsbeugung doch wert sein, oder?
      Hier das Video von dem Angriff

      Aus Datenschutzgründen musste der Täter verpixelt werden, dadurch sieht man in dieser Version des Videos den ersten Angriff mit dem Gipsarm kaum, und auch den Kopfstoß bei 0:35 auch nicht so besonders gut. Der Richterin lag aber das nicht verpixelte Video vor.

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