Der alte Mann, Ehrenvorsitzende und Gründungsmitglied des BdF hat mal wieder gewonnen.
- Der Direktor des AG Gelsenkirchen hat Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt, weil der angeblich das Amtsgericht beleidigt hätte.
- Die Staatsanwaltschaft hat natürlich wieder sofort Anklage wegen Beleidigung gestellt.
- Das Amtsgericht Essen hat dann Opi zu 80 Tagen a 10 € verurteilt.
- Das Landgericht Essen hat in der Berufung das Urteil des AG übernommen.
- Die Revision gegen das Urteil war dann beim OLG Hamm erfolgreich, weil
5.1 Es keinen gültigen Strafantrag gab, da der Direktor des AG nicht berechtigt war überhaupt Strafantrag für das AG Gelsenkirchen zu stellen.
5.2 Es gab keine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen.
5.3 Es gab generell keine Beleidigung, weil es sich bei dem betreffenden Beitrag um Satire handelte, wie Herr Schreiber das schon immer behauptet hatte.
5.4 Es keinen Beweis für die Täterschaft von Herrn Schreiber gab. Immerhin hätte auch ich den Beitrag geschrieben haben können, oder jedes andere Vereinsmitglied.Der BdF und seine Mitglieder gratulieren.
Hier gibt es Beiträge zu diesem Verfahren und den Beschluss des OLG
Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.
hier auch
und hier auch noch.
Postert, wer hat bloß diese Frau zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht gemacht?
Hier ein Video zu diesem Strafverfahren.
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https://demomobil.wordpress.com/2022/09/03/rede-vom-3-9-2022-in-essen-am-handelshof/
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