Tanja Kaschel und Jessica Radtke sind, bzw. waren Schöffen beim Landgericht Essen. Sie waren Schöffen auch im Berufungsverfahren unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden beim Landgericht Essen.
Gemeinsam mit Richterin Postert verurteilten sie Herrn Schreiber zu einer Geldstrafe zu 800 Euro (80 Tagessätze a 10 Euro) wegen angeblicher Beleidigung, die es aber tatsächlich niemals gab, weil sowohl die unfähige Richterin, als auch die Schöffen Tanja Kaschel und Jessica Radtke den Unterschied zwischen Beleidigung und Satire offenbar nicht kennen.
Bei dem Strafvorwurf der Beleidigung handelt es sich nicht um ein Offizialdelikt. Das bedeutet, der Staat, bzw. die Staatsanwaltschaft ist nicht berechtigt einen evtl. Täter strafrechtlich anzuklagen, wenn es nicht ausdrücklich einen Strafantrag einer beleidigten Person gibt.
Einen Strafantrag einer anzeigeberechtigten Person gab es aber nicht. Der Direktor des Amtsgericht hatte zwar Strafantrag gestellt, weil er angeblich der Dienstvorgesetzte der Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen sei, aber das ist er nicht. Anzeigeberechtigt wäre dagegen der Präsident/die Präsidentin des zuständigen Landgerichts Essen. Von dieser Seite gab es aber niemals eine Anzeige und schon gar nicht den notwendigen Strafantrag. Das interessierte aber weder die Richterin Postert, noch die beiden Schöffinen Tanja Kaschel und Jessica Radtke.
Das Oberlandesgericht Hamm hat inzwischen das Urteil des Amtsgericht Essen und des Landgerichts Essen wieder aufgehoben, und dabei festgestellt, dass noch nicht einmal festgestellt wurde, dass unser Herr Schreiber tatsächlich der Autor des Beitrags war, denn es ist bekannt, dass auf dem alten, und auch auf dem neuen Blog des BdF, jedes Mitglied des Vereins Beiträge veröffentlichen kann. Auch Herr Schreiber, der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr der Vorsitzendes des Vereins ist, kann hier aber noch immer Beiträge veröffentlichen, wenn er das möchte.
Der Richterin Postert, und die Schöffen Tanja Kaschel und Jessica Radtke hat das aber nicht interessiert. Auch ohne festgestellte Täterschaft verurteilten die 3 Weiber Herrn Schreiber.
Das OLG Hamm stellte auch noch einen vierten Fehler des Landgerichts Essen fest.
Mit Begriffen wie VOLLJURISTEN, bzw. z. B. einem Gedicht wie:
Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,
denn schließlich seid ihr Volljuristen.
.kann man nicht die Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigen.
Die Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen wird nicht nur von Richtern des Amtsgericht Gelsenkirchen genutzt, sondern auch von Richtern des dortigen Arbeitsgerichts Gelsenkirchen und des Sozialgerichts Gelsenkirchen, außerdem auch von Rechtsanwälten und Staatsanwälten. Damit schließt das die ausschließliche Beleidigung der Amtsrichter aus. Auch das interessierte weder die unfähige Richterin Postert, noch die beiden Ja-Sager Tanja Kaschel und Jessica Radtke.
Es ist natürlich nicht die Aufgabe der Schöffen jeden Blödsinn der Richter abzunicken, und unqualifiziert Schwachsinnsurteile der Richter zuzustimmen. Im Gegenteil, Kritik aus ausdrücklich vorgesehen. Hier hat also nicht nur das Amtsgericht Essen und Richterin Postert ein Totalversagen hingelegt, sondern auch die beiden Schöffinnen Tanja Kaschel und Jessica Radtke.
Wenn sie nicht in der Lage sind ihre Aufgabe vernünftig zu machen, dann sollten sie das einfach lassen, als Fehlurteile zu produzieren.
Tanja Kaschel ist übrigens beim Kreisverband der CDU in Ennepe-Ruhr bzw. Sprockhövel aktiv. Wenn sie dort so begrenzte Fähigkeiten an den Tag legt, wie beim LG-Essen, dann erklärt das sicherlich, warum ich nicht mehr in dieser Partei aktiv bin, und diese Partei auch nicht mehr wähle. Hier findet man mehr über diese Frau.
https://www.cdu-ennepe-ruhr.de/personen/tanja-kaschel
Und wenn man sich dieses Profil ansieht, dann versteht man vielleicht, dass sie noch öfters nur als „Ja“-Sagerin unterwegs sein kann. Vorsorglich noch der Hinweis, dass das Bild nur verlinkt wurde, und damit keine Persönlichkeitsverletzung oder Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Hier gibt es mehr zu diesem Verfahren
Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.
und hier
Beisitzerin im CDU-Kreisvorstand und Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion
Adresse
Hobeuken 37, 45549 Sprockhövel
Telefon(02339) 124489
Mobil(0175) 2344597
Fax(02339) 121872
E-Mail
tanja.kaschel@t-online.de
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Ich habe gerade versucht mit dieser Person zu telefonieren. Sie meldete sich zunächst mit wirren Worten, und erklärte dann, dass das bei ihr üblich sei, wenn sie einen Anruf von einer nicht bekannten Person bekommt.
Ich habe dann verscht, sie auf hre Tätigkeit als Schöffin anzusprechen, und besonders auf den oben geschilderten Fall. Offenbar mag sie keine Kritik, und legte dann wortlos auf.
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ja, da hast Du vollkommen Recht. Solche „Justizpersonen in Roben“, die sich gern Richter nennen und nennen lassen, und auch solche unfähigen Schöffinnen, wie die in dem Beitrag benannten, braucht kein Mensch!
Zur Zeit bin ich in Bayern, aus genau den von Dir geschilderten Gründen. Ich sage nur: RA Claus Plantiko und seine Erfahrungen mit dieser Art Klientel.
Ich halte Dich auf dem Laufenden, sollte sich da was konkretes ergeben.
Hoffe, sonst geht es Dir soweit gut! Bist Du z.Zt. in GE oder weiter oben im Norden?
Gruß aus dem Lederhosenland
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Ich sage nur: Igitt! Kotz! Brech!
Das Bild sagt mehr als tausend Worte!
Und solche Leute wollen „Recht“ sprechen … ?
Kein Wunder, dass es mit diesem Land immer stärker bergab geht …
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Der Kommentar stammt von einem Volljuristen. Er sagt nur das, was vor ihm schon viele andere Volljuristen geäußert hatten. Das Strafverfahren gegen Herrn Schreiber hätte es niemals geben dürfen, und die zweifache Verurteilung natürlich schon gar nicht. Es gab gleich mindestens 4 Rechtsfehler, die eine rechtmäßige Verurteilung ausschlossen.
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