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Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

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Ein Gedanke zu „Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg“

  1. Guter Anwalt. Kommt auch nicht wie ein typischer Vertreter der ASPERGER-JUSTIZ rüber. Dass Familiengerichte oder Jugendämter in hochstrittigen Fällen (also wo Eltern sich sehr streiten) Kinder in Heime verfrachten, kommt leider immer wieder vor. Auch mir wurde damit gleich von der Fallverantwortlichen des Jugendamtes gedroht bzw. später noch von dem Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle, da kam es eher als Warnung rüber. Jeweils im ersten Einzelgespräch und gleich anfangs, um negative Äußerungen über meinen psychopathischen Ex zu unterbinden.

    Bei Eltern aus Dietzenbach (ich kenne den Vater und die Akten gut), wollte das Kind, das zuerst entschieden hatte, mehr beim Vater zu leben, aber auch die im selben Haus lebende Mutter regelmäßig gesehen und öfter bei ihr übernachtet hatte, wieder öfter zur Mutter — und landete dann im Kinderheim! Die Richterin war eigentlich dagegen, hat sich aber vom Jugendamt, dass die Inobhutnahme für den Tag des Gerichtstermins schon vorbereitet hatte, überrumpeln lassen. Sie hat ein Jahr später, obwohl sich Jugendamt und Gutachterin für einen weiteren Verbleib des Kindes in der Enrichtung ausgesprochen hat, das „Experiment“ (O-Ton Gerichtsbeschluss!) für gescheitert erklärt, der Gutachterin gleich mehrmals voll zu Recht nachgewiesen, dass Ihre Argumentation „nicht nachvollziehbar“ sei und das 10-jährige Kind aus der Heimhaft (so empfand das Kind es) entlassen. Es muss offenbar der Richterin und der Verfahrensbeiständin recht eindrücklich auseinandergesetzt haben, wie pervers es ist, ein Kind dafür abzustrafen, weil sich die Eltern streiten.

    Ich kenne auch einen anderen Fall aus Kronberg, wo das Kind letztlich im Heim gelandet ist, weil die Mutter sich geweigert hatte, mit dem psychisch schwer angeschlagenen Vater gemeinsam das Sorgerecht auszuüben, dem Vater dann das alleinige Sorgerecht von einem psychisch debilen Finanzwirt/Anwalt für Steuer- und Familienrecht / Psychotherapeuten (Georg Königstein aus Frankfurt; Asperger sammeln gerne Abschlüsse) förmlich aufgedrängt wurde. Der Vater hat dann nach nicht ganz einem Jahr dem Jugendamt gegenüber erklärt, „psychisch und physisch nicht in der Lage zu sein […] ein Kind zu betreuen“. Daraufhin hat das Jugendamt das Kind zu einer (problematischen) Pflegemutter verfrachtet. Kuriosum: in der Kindermeldung an die Pflegemutter schreibt das Jugendamt „Laut Vater hat die Mutter Schizophrenie und Paranoia.“ Dabei waren lediglich bei seinen Tests im Rahmen der familiengerichtlichen Begutachtung problematische Werte bei zwei von drei globalen Werten sowie 8 Unterskalen, darunter „paranoides Denken“, festgestellt worden . Während ihre Testergebnisse negativ waren, aber als nicht ernstzunehmen abgetan wurden, weil sie zu lange überlegt und zu viele Nachfragen gestellt habe.
    Weiteres Kuriosum: Es wurde vom Jugendamt im direkt darauffolgenden Gerichtsverfahren auch noch schriftlich bescheinigt, dass man bei der Mutter „KEINE akute Kindeswohlgefährdung“ sehe. Man bezog sich lediglich auf die Aussage der selbst gesundheitlich schwer angeschlagenen Kindergartenleiterin, die noch vor Ende des Kindergartenjahres von ihrem Posten abgerufen wurde, „Mit der Mutter stimmt irgendetwas nicht“. Wer jetzt erwartet, dass dazu irgendwelche Erläuterungen gegeben wurden, den muss ich enttäuschen.

    Gerade der Umgang mit Hochstrittigkeit führt an Familiengerichten regelmäßig zu furchtbaren Entscheidungen. Es ist dann oft ganz egal, wer von den beiden Elternteilen die Hochstrittigkeit forciert und ein trennungspsychopathisches Verhalten an den Tag legt. In einem Vortrag der ISUV in Frankfurt hat OLG-Richterin Gretl Diehl sogar mal auf ein derartiges Ansinnen so reagiert, dass sie extra eine entrüstete Pose einnahm, um.
    mit einer etwas lauteten Stimme zum Besten zu geben, dass es doch nicht Aufgabe der Justiz sei, herauszufinden, wer von beiden Elternteilen der größere Schweinehund sei.

    Diesen Anspruch kann eine Asperger-Richterin auch nicht haben, weil es ihr an der dafür erforderlichen Urteilskraft (Hannah Arendt) bzw. kognitiven Empathie mangelt.

    Die ASPERGER-JUSTIZ ist regelmäßig ein faschistoider Betrieb, weil die Verantwortlichen regelmäßig mit einer nur instrumentellen Vernunft (Frankfurter Schule) und einer nur „konventionellen Moral“ (Jean Piaget) ausgestattet sind, ohne Urteilskraft (siehe Hannah Arendt). Leider fühlen sich Asperger und Menschen mit autistischen Zügen logischerweise und auch nachweislich besonders zum Jurastudium und zur Justiz hingezogen.

    Vgl. Dazu: „Autistische Richter“, „Richard Posner + „Interpreting the Law““, „The Psychopathology of Unjust Prosecutions“ und meine Pinnwand zur ASPERGER-JUSTIZ auf pinterest.

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