Da gab es doch mal einen Straftäter, der eine minderjährige vergewaltigt hatte. Natürlich wurde die Person verurteilt. Für die Vergewaltigung einer 11-Jährigen gab es aber nur eine Bewährungsstrafe. Zugegeben, der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber trotzdem wurde das milde Urteil von einigen Politikern kritisiert.
Im Januar 2023 wurde eine erwachsene Person zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Vorwurf lautete Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Dabei hatte der Verurteilte das Gespräch nicht selbst aufgenommen, und auch nicht persönlich veröffentlicht, sondern das Video nur in einem Internetbeitrag verlinkt.
Der Normalbürger sind die Urteile kaum nachvollziehbar, wenn man sie vergleicht. Dabei ist das ja nicht so scher. Der Grundsatz, VOR DEM GESETZ SIND ALLE GLEICH, scheint schon lange nicht mehr zu gelten. Vielleicht liegt es ja daran, dass einer der Verurteilten ein Deutscher war, und der andere Verurteilte ein Asylbewerber. Da stell sich nur die Frage, wer kassierte welches Urteil?