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0 Einträge im Bundeszentralregister bei 37 Aktenzeichen in nur 8 Jahren

Eigentlich ist die Überschrift nicht ganz richtig. Richtig ist, dass mit ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 3.11.2021 vorliegt, und dort steht:

REGISTERINHALT: Das Register enthält 0 Einträge.

Ich verstehe zunächst nicht, warum der Zentralregisterauszug so alt ist, denn immerhin gab es ja 2022 noch 4 Verfahren.

Da gab es ein Verfahren beim AG Essen, was zunächst zu einer Verurteilung führte.

Dann gab es das Berufungsverfahren beim Landgericht Essen, was die Verurteilung des AG Essen bestätigte.

Es gab ein weiteres Verfahren, beim AG Gelsenkirchen, was auch mit einer Verurteilung endete. Diese 3 Verfahren sind jedoch alle bisher nicht rechtskräftig geworden. Im Gegenteil.

Die Verurteilung des Amtsgerichtes Essen, und des Landgerichts Essen hat das OLG kassiert. Direkte Auswirkungen auf die Einträge im Register hätten die Entscheidungen also nicht gehabt, denn auch wenn man einen Zentralregisterauszug vom 31.12.2022 vorliegen hätte, enthielte das Register noch immer 0 Einträge.

Allerdings ist der Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 3.11.2021 etwas anders, als vorherige Auszüge. Bisher gab es immer nur ein Blatt vom Bundeszentralregister, mit dem Text

REGISTERINHALT: Das Register enthält 0 Einträge.

Jetzt lagen aber noch 4 Seiten Anlagen dabei, und die sind nun wirklich mehr als interessant.

Ich berichte ja immer, dass ich ständig von der Staatsanwaltschaft Essen angeklagt und verfolgt werde. Die genaue Anzahl der Verfahren habe ich mir jedoch nicht gemerkt. Waren es 20 Verfahren, 25 Verfahren, oder sogar fast 30?

Egal ob 20, 25 oder 30, dass keine der Anklagen zu einer Verurteilung geführt haben, zeigt doch wohl deutlich, dass meine Vorwürfe gegen die Justiz, und besonders die Staatsanwaltschaft Essen, nicht grundlos sind.

In den 4 Seiten Anlagen wimmelt es nur so von Aktenzeichen.

Seite 1 enthält 10 Einträge,

Seite 2 enthält 11 Einträge,

Seite 3 enthält 11 Einträge und

Seite 4 enthält nochmal 5 Einträge.

Das sind 37 Einträge. Das älteste Datum stammt dabei aus 2009 (Einstellung 2013), und der neuste Eintrag trägt das Datum 3.11.2021.

Diese 37 Einträge sind aber bei weitem noch nicht alle Aktenzeichen, denn immerhin verfolgt mich diese Staatsanwaltschaft bereits seit ca. 1996. Außerdem fehlen natürlich auch noch die Einträge aus 2022, wo ein Strafverfahren bis zum OLG gegangen ist, bis ich gewonnen habe.

Die 37 Einträge betragen also einen Zeitraum von 8 Jahren, und das bedeutet dann mal eben, dass es mehr als 4 Aktenzeichen pro Jahr gab, die jedoch alle keine wirklichen Straftaten waren.

Wie viel Energie hat die Justiz/Staatsanwaltschaft wohl in diese sinnlosen Strafverfahren gesteckt? Wie viel Islamisten, Kinderschänder, Messerstecher, Mörder, Totschläger, Vergewaltiger konnten vielleicht nicht verfolgt werden, weil man lieber mich für nichts verfolgt hat?

Aber egal, Hauptsache die Justiz/Staatsanwaltschaft hatte Spaß dabei. Übrigens, nicht alle Richter sind dabei auf meiner Seite, aber es sind doch verdammt viele.

Noch ein Hinweis an das Justizministerium Düsseldorf, im Gegensatz zu Richterin sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Was bedeutet das?

Ich muss mir natürlich die Frage stellen, ob das Justizministerium an der sinnlosen Verfolgung meiner Person beteiligt ist, oder aber ob die nicht mal in der Lage sind, diese Damen und Herren aufzufordern, ihren geistigen Schwachsinn sein zu lassen.

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