Bekanntlich bin ich Opfer eines Verkäufers geworden, der bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät angeboten hatte. Ich habe mich 2021 mit dem Verkäufer auf einen Preis incl. Versand geeinigt, und die Ware bezahlt, aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten. In dieser Sache gibt es ein Strafverfahren, aber mal wieder nicht gegen den Täter, sondern mal wieder versucht man mich dafür zu verurteilen.
Ich will nochmal auf das Thema Versand eingehen. Bei EBAY habe ich als Beispiel eine Fernbedienung gefunden.
https://www.ebay.de/itm/354492455558#shpCntId
Dieser Artikel wird mit kostenlosen Versand angeboten.
Als Versandart wird ausdrücklich SPARVERSAND angegeben. Geht auf den Link WEITERE DETAILS FÜR VERSAND, erhält man den Hinweis:
Kostenloser Versand |
Deutschland |
Sparversand (Deutsche Post Bücher-/Warensendung) |
Bei einer Schlafmaske ist eine Bücher-/Warensendung technisch nicht möglich, weil so eine Maske in keinen Briefumschlag passt.
Nehmen wir als Beispiel einen anderen Artikel.
https://www.ebay.de/itm/304783287113?hash=item46f67fe349:g:FvsAAOSw0zxjpXYL&amdata=enc%3AAQAHAAAAoHHP9DIwNlPWRg9DlFV1Md8hyen%2Bzq8%2FpzNzNsWxk0CxoFeRXJe8jyLKoioXsuqbjmImRfCgMNLeQ0JvGASAlnYQkkUI7%2BpYOjZApI6%2FS5%2BkfYPj7i1gk5QnKGhLO%2BR3Hn5tOQh2DgdmhK%2BvwZkkmx1wx4CVLcRfv5KNJBoH9kBH7P7xsNnTbhqUNgLCii23evOu7DeK%2FuHiMVkqn8x69kU%3D%7Ctkp%3ABk9SR9Lshr3CYQ
Hierbei handelt es sich um eine Maske. Als Versandart
Als Versandart wird STANDARDVERSAND angegeben. Geht man auf den Link WEITERE DETAILS, erhält man den Hinweis:
EUR 5,49 |
Deutschland |
Standardversand (DHL Paket) |
Standardversand ist also der Versand als Paket und nicht als Päckchen.
Es wird auch noch eine weitere Schlafmaske angeboten,
https://www.ebay.de/itm/184979074061?hash=item2b119cac0d:g:BvwAAOSwMeVh-RTB&amdata=enc%3AAQAHAAAA4Kq%2F52K%2BaA0fQEuAgOoPYDUqPj%2BqgiFetOuZVYzieAX3j28m9FE%2F2Abn3k0PQiKV5eRQDT94WwX%2Fj8Lf9YcFv9e2Yzit3m5mM3JIPuUNlOZmM4kdDj8LEAqyLHHOFv6RPVZ6y7qt4yBEUdNFxiopbwazA1RFJJiXI0UzM8gVSoBKDoagmbuWXgxKf9%2F%2ByYd2Hlvn24EJLHKFao1yzJYR770qiMYyFEqcFXI2FIWtsHX7hKYyoYBHaHnKGslQDeB7YE9f3FX6D3ikOJtNgjf9uHEljlNcT7RNP6vwQienZdeL%7Ctkp%3ABk9SR9Tshr3CYQ
Diese wird incl. Versand angeboten
Gratis 3-Tage-Lieferung – Sendungsverfolgung
Lieferung zwischen Sa, 4. Feb und Mo, 6. Feb nach 45883 bei heutigem Zahlungseingang | Weitere Details
Geht man hier auf den Link WEITERE DETAILS, erscheint folgender Hinwies:
Kostenloser Versand |
Kostenlos |
Deutschland |
Standardversand (DHL Paket) |
Gratis 3-Tage-Lieferung – Sendungsverfolgung Lieferung zwischen Sa, 4. Feb und Mo, 6. Feb nach 45883 |
Demnach ist also bei EBAY der STANDARDVERSAND der Versand als Paket und nicht als Päckchen, unabhängig davon, ob das Porto incl. ist, oder extra berechnet wird.
Zugegeben, das stammt von EBAY. Mir ist nicht bekannt, ob es eine gesetzliche Regelung bezüglich der Versandart gibt. Sollte es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung geben, so besagt das BGB, dass der Verkäufer für den Schaden haftet, wenn er die Versandart ändert.
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Sieht man sich Punkt 1 an, so kann das natürlich nicht gelten, da die Sache bekanntlich an ihn zurück geliefert wurde. Due Rücklieferung bedeutet nämlich nicht, dass er die Sache nun behalten darf.
Interessant ist aber Punkt 2. Sollte mal ein anderer Versand durchgeführt werden, als der Standardversand, bzw. dem ursprünglich vereinbarten Versand, dann muss der schon ausdrücklich angegeben werden, Eine andere Versandart hatte der Verkäufer aber niemals angegeben. Im Gegenteil, im Chat teilte er ja mit, dass er die Versandart PÄKCHEN gewählt hat, weil ich nicht bereit war, den Artikel zum ursprünglich angebotenem Preis zu erwerben. Die Tatsache, dass wir einen anderen Preis vereinbart haben, gab dem Verkäufer nicht das Recht auch einseitig die Versandart zu ändern.
Hier hat er also eine einseitige Vertragsänderung vorgenommen, die nicht zulässig war, und wo er für evtl. Schäden aufzukommen hatte. Außerdem wollte er mit dem Wechsel der Versandart einen Vermögensvorteil sichern, was natürlich den Straftatbestand des Betrugs erfüllt, auch wenn es sich nur um 50 Cent handelt.
Natürlich hätte ich wegen den 50 Cent keinen Strafantrag gestellt, wenn die Ware dennoch zugestellt worden wäre, aber bekanntlich wurde die Ware niemals zugestellt, und die Verantwortung dafür trägt der Verkäufer, weil es wegen der geänderten Versandart weder eine Sendungsnummer noch eine Versicherung gab.
Hätte es eine Anzeige wegen Betrug gegeben, dann hätte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren sicherlich wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, aber das berechtigt die Staatsanwaltschaft noch lange nicht, jetzt mich mal wieder willkürlich anzuklagen.
Bekanntlich hatte ich die Polizei Gelsenkirchen sogar angerufen, was meine FRITZ.BOX bestätigt, und später sogar noch per Fax informiert, aber das war faktisch nicht nötig, weil es den angezeigten Straftatbestand noch immer gab.
Neben der angezeigten Straftat gab es aber noch eine weitere Straftat. Ich weiß nicht, in welcher Kantine einer Uni man der Richterin beigebracht hatte, dass Unterschlagung/Untreue keine Straftat sei, sondern nur das Zivilrecht betreffen würde. Tatsächlich handelt es sich sowohl bei der Unterschlagung, als auch bei der Untreue um eine Straftat.
Da der Verkäufer sich bisher weigert, und dies sogar im Chat angekündigt hatte, die gekaufte und bezahlte Ware an mich (erneut) zu liefern, handelt es sich um Untreue bzw. Unterschlagung. (Lt. Richter Esders handelt es sich um Untreue und nicht Unterschlagung, weil die die Sache nie in meiner Verfügungsgewalt war. Da ich große Stücke von dem Richter halte, gehe ich davon auch aus, dass er Recht hat mit seiner Aussage.)
Nach der Rücklieferung der Sache verlangte der Verkäufer von mir die Übernahme von zusätzlichen Portokosten, die aber tatsächlich nicht angefallen wären. Tatsächlich wäre die erneute Versendung kostenlos möglich gewesen, aber darauf gehe ich später nochmal ein.
Betrachten wir hier zunächst die Situation, wenn tatsächlich zusätzliche Versandkosten angefallen wären.
Der Verkäufer hatte die Sache zunächst zum Preis X plus Versandkosten angeboten. Ich teilte ihm mit, dass ich die Sache nicht zu diesem Preis kaufen würde, und bot einen Preis Y plus Versandkosen an. Der Gegenvorschlag des Verkäufers lautete dann Preis Z, incl. Versandkosten. (Ich meine mich erinnern zu könne, dass der Preis X und Z sogar identisch waren, und ich somit lediglich die Versandkosten gespart hätte.)
Den Preis Z incl. Versandkosten habe ich dann akzeptiert. Der Verkäufer war somit damit einverstanden, dass er die Versandkosten übernimmt. Alleine schon aus dieser Vereinbarung ergibt sich, dass ich keine Versandkosten, auch keine zusätzlichen, zu bezahlen hatte.
Doch es kommt ja noch schlimmer. Obwohl ich keine (zusätzlichen) Versandkosten zu bezahlen hatte, verlangte der Verkäufer genau diese angeblich zusätzlichen Versandkosten, die ihm weder zustanden, noch tatsächlich angefallen wären.
Wenn jemand Versandkosten verlangt, die ihm weder zustanden, noch tatsächlich angefallen wären, dann darf ich doch wohl von einer weiteren Straftat durch den Verkäufer ausgehen. Ich sehe den Straftatbestand des (versuchten) Betrugs als erfüllt an. Eine Notwendigkeit meine Anzeige zurückzunehmen, kann ich hier nicht sehen, obwohl ich die Polizei dennoch angerufen hatte, und per Fax informiert hatte.
Im Schreiben vom xxxxxx teilte ich dem Gericht bereits mit, dass ich mit DHL telefoniert hatte, und mir mitgeteilt wurde, dass kein Porto für die erneute Versendung der Sache anfällt. Diesbezüglich habe ich auch bereits einen Beweisantrag gestellt. Inzwischen liegen mir weitere Informationen dazu vor.
Herr Joachim Bxxx aus Bielefeld, ist Geschäftsmann und inzwischen auch zum Justizkritiker geworden. Als Geschäftsmann hat er schon sehr viele Waren mit DHL versendet. Natürlich ist es auch schon bei ihm vorgekommen, dass er eine Sache versendet hat, und diese nicht zugestellt wurde, sondern an ihn zurückgeschickt wurde. Herr Bxxx teilte mir mit, dass er dann diese Pakete kostenlos mit DHL erneut verschickt hat, in dem er das Paket einfach nochmal so abgeschickt hat, wie er es empfangen hatte.
Auch mit meinem Nachbarn, Herrn Andree Fxxx, habe ich mich über die anstehende Gerichtsverhandlung gesprochen. Auch er hat mir bestätigt, dass er mit DHL schon so ein Problem hatte. Auch er bestätigte mir nochmal, dass DHL in so einem Fall die Sache erneut versendet, und zwar ohne zusätzliche Portokosten. Man muss das Packet nur erneut bei einer Filiale abgeben, und erklären, dass der Empfänger tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnt. DHL versendet dann die Sache erneut, und zwar ohne zusätzliche Kosten.
Im vorherigen Schreiben habe ich bezüglich der Aussage von DHL einen Beweisantrag gestellt. Allerdings kann das Gericht auf den Beweisantrag verzichten, wenn die getätigte Aussage als wahr unterstellt wird.
Nun würde ich bedingt beantragen auch noch die beiden genannten Zeugen zu lade, aber nur dann, wenn das Gericht Zweifel an den getätigten Aussagen haben sollte. Immerhin muss Herr Bxxx aus Bielefeld anreisen, und hat als Geschäftsmann auch noch was anderes zu tun.
Herr Fxxx wohnt zwar in Gelsenkirchen, aber er ist auch schwer körperbehindert, was eine Anreise deutlich erschwert, und zeitweise auch unmöglich macht.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass
1.) der Betrugsvorwurf war von Anfang an berechtigt.
2.) Einen Wechsel der Versandart hat der Verkäufer eigenmächtig vorgenommen, um einen Vermögensvorteil zu erzielen (Betrug, wenn auch nur geringfügig).
3.) Über die Rücksendung der Sache hatte ich telefonisch versucht die Polizei am selben Tag zu informieren.
4.) Ca. 2 Stunden nach dem Telefonat hatte ich die Polizei per Fax über die Rücksendung informiert, und gleichzeitig mitgeteilt, dass der Verkäufer eine Unterschlagung (richtig wäre wahrscheinlich Untreue) abgekündigt hat.
5.) Für die erneute Rücksendung der Ware wären keine zusätzlichen Portokosten angefallen.
5a.) Die Forderung nach zusätzlichen Portokosten, die nicht angefallen wären, erfüllt ebenfalls den Straftatbestand des Betrugs.
5b.) Der Kaufpreis schloss ausdrücklich die Portokosten ein, so dass der Verkäufer zusätzliche Portokosten auch deshalb nicht verlangen durfte, selbst wenn diese angefallen wären.
6.) Da die Ware bisher tatsächlich nicht an mich geliefert wurde, und der Verkäufer auch nicht die Absicht hat, diese zu liefern, bzw. den gezahlten Kaufpreis zu erstatten, erfüllt dies den Straftatbestand der Unterschlagung, in diesem Fall der Untreue.
Eine falsche Verdächtigung meinerseits gab es also niemals.
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Ähnliche Beiträge