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Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist Freiheitsberaubung oder Rechtsbeugung vermutlich keine Straftat

BECK-COMMUNITY berichtet am 28.7.2009

BGH: Verurteilung eines Betreuungsrichter rechtskräftig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg,

Der Autor meint in dem Beitrag:

Zum Glück kommt es selten vor, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB verurteilt  wird, aber es kommt vor und zeigt, dass die Justiz funktioniert.

Diese Aussage ist natürlich völlig falsch. Es ist keineswegs Glück, dass Richter nur selten wegen Rechtsbeugung verurteilt werden. Glück wäre es nur, wenn es selten vorkommen würde, wenn Richter das Recht beugen würden.

Das rechtsbeugende Richter nur selten verurteilt werden, das ist in der Tat alles andere als Glück, es ist höchstens eine Schande.  Hier sollte also der Professor seinen Text nochmals überdenken.

Das Urteil des LG Stuttgart, nach dem sich ein Richter am Amtsgericht Nürtingen wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, ist nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Richter habe systematisch auf vorgeschriebene Anhörungen verzichtet, um seine Freizeit zu optimieren. Um dies zu vertuschen, habe er Anhörungsprotokolle fingiert, so der BGH (Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 1 StR 201/09).

https://community.beck.de/2009/07/28/bgh-verurteilung-eines-betreuungsrichter-rechtskaeftig

Und das Landgericht Wuppertal urteilte am 19.4.2018 zur Rechtsbeugung durch Richter bei Betreuerbestellung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen

Der Angeklagte ist der Rechtsbeugung in zehn Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

– Angewandte Vorschriften: §§ 3392153 Abs. 1 StGB –

https://xn--rabro-mva.de/zur-rechtsbeugung-durch-richter-bei-betreuerbestellung-ohne-vorherige-anhoerung-des-betroffenen/

Und das Landgericht Wuppertal hatte 2020 eine Entscheidung getroffen, dass Richter auch während der Corona-Pandemie Betroffene vom Richter aufgesucht werden müssen, bevor sie zwangsuntergebracht werden.

Aktuell gibt es wieder einen Fall. Beim Landgericht Stade ist eine Richterin vom Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme)angeklagt wegen Rechtsbeugung.

Anklage gegen Rotenburger Richterin

Rotenburg/Stade – Seit Montag muss sich eine Richterin des Rotenburger Amtsgerichts wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung vor dem Landgericht Stade verantworten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betreuungsrichterin soll sie in 15 Fällen eine geschlossene Unterbringung angeordnet haben, ohne die Betroffenen zuvor persönlich anzuhören. …

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/richterin-landgericht-stade-anklage-gegen-rotenburger-92017532.html

Stade, Stuttgart, Wuppertal, überall erfüllt es also den Straftatbestand der Rechtsbeugung, wenn Richter Unterbringungen anordnen, ohne den betroffenen vorher persönlich angehört und gesehen haben, außer natürlich beim Amtsgericht Gelsenkirchen und der Staatsanwaltschaft Essen.

Das Jahr 2020 war gesundheitlich nicht das beste Jahr für mich. Bekanntlich hatte mich der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen 2018 wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts angezeigt. 2022 hat das OLG Hamm die Sache endgültig eingestellt, weil es keine Beleidigung gab, und der Direktor des AG überhaupt nicht berechtigt war, überhaupt den Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Das war aber 2022. Am 2. Oktober sollte die Verhandlung beim Amtsgericht Essen sein, allerdings kam mir am 1. Oktober einen Sturz im Badezimmer. Die Folge, ein Oberschenkelhalsbruch.  Am 2. Oktober gab es also eine OP, anstatt einer Gerichtsverhandlung.

Ohne den Strafantrag und die bevorstehende Gerichtsverhandlung hätte es auch den Sturz und den Oberschenkelhalsbruch nicht gegeben.

Normalerweise liegt man mit einem Oberschenkelhalsbruch ca. 10 Tage im Krankenhaus, dann geht es in die REHA. Wegen Corona fand man nicht so schnell eine REHA, deswegen lag ich volle 5 Wochen im Krankenhaus.

Danach ging es doch noch in die REHA. 5 Wochen war ich da. Bei der Verlegung ins Pflegeheim konnte kein Corona Test durchgeführt werden, weil der  Oberarzt beim Corona-Test meine Nase zerstochen hatte.

Fakt ist aber, dass die REJA ein Corona-Hotspot war, als ich ins Pflegeheim verlegt wurde.

Bochum: Corona-Ausbrüche in 2 Bochumer Krankenhäusern

In jetzt zwei Bochumer Krankenhäusern gibt es größere Corona-Ausbrüche. Im Marienhospital in Wattenscheid haben sich mittlerweile 60 Patienten und mehr als 30 Mitarbeiter mit dem Virus infiziert. 

https://www.lokalkompass.de/wattenscheid/c-ratgeber/bochum-corona-ausbrueche-in-zwei-bochumer-krankenhaeusern_a1489890

Ohne positiven Test, aber mit Corona wurde ich dann in das Pflegeheim gefahren. Dort hatte ich den üblichen Geschmacksverlust, und in der ersten Nacht 1 bis 2 Stunden Schüttelfrost. Ich blieb nur 3 Tage dort, und fuhr dann nach Bremerhaven. Dass ich Corona hatte, wusste ich nicht, denn es gab ja keinen positiven Test, weil der Oberarzt mein Nase kaputt gemacht hatte.

Wegen der Nase suchte ich in Bremerhaven ein Krankenhaus auf. Auch dort wurde ich nicht auf Corona getestet. Die Untersuchung war schnell erledigt, aber da man mich ohne Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht hatte, musste ich auf den Rücktransport 4 Stunden und 15 Minuten warten. Dumm, dass in dem Krankenhaus nur die Behandlungsräume warm waren, aber der Flur saukalt. Deshalb ging es mir dort von Stunde zu Stunde schlechter.

3 Tage hielt ich noch durch, dann landete ich mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus. Jetzt versuchte man es nicht mehr mit einem Schnelltest, jetzt wurde ein PCR-Test gemacht, und der war natürlich positiv.

Bis zum 24.12.2020 war ich im Krankenhaus. Zum Glück hatte man mir meinen Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht. Damit bin ich dann am 24.12.2020 abgehauen.

Sogar an Heilig Abend haben die ungefähr zwei Hundertschaften der Polizei auf mich gehetzt. Bei meiner Pflegeperson haben die mich gesucht, und gegen Mitternacht hat man mich auch in Gelsenkirchen gesucht, und leider auch gefunden. Man brachte mich jetzt in Gelsenkirchen in Krankenhaus. Dort gab es zwei Corona-Tests. Der Schnelltest war schon wieder negativ, also kein Corona mehr, aber der PCR-Test war wieder positiv. Allerdings werden die PCR-Test in Deutschland meistens mit einem deutlich zu hohem CT-Wert durchgeführt. Falsche positive Ergebnisse sind damit vorprogrammiert. Man kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass ich damals nicht mehr ansteckend war.

Auch die Ärztin im Krankenhaus bestätigte, dass es medizinisch nicht mehr notwendig war wegen Corona im Krankenhaus zu bleiben, aber man weigerte sich mich wieder nach Hause zu lassen. Bei der Ärztin handelte es sich nämlich nicht um eine einfache Ärztin, sondern um eine Psychiaterin, denn in diesem Krankenhaus hatte man die Psychiatrie zur Corona-Station gemacht. Um mich daran zu hindern, das Krankenhaus wieder zu verlassen, behauptete die Ärztin, dass ich für sie selbstmordgefährdet wäre.

Offenbar war diese Irrenärztin ganz schön irre. So fragte sie mich z.B. woher ich die beiden Gehstützen her hätte. Ich dachte noch, was ist das für eine blöde Frage. Dann erzählte ich ihr, dass die meine Krankenkasse bezahlt hat, und ich die vom Sanitätshaus habe. Sie teilte mir dann mit, dass ich die vom Krankenhaus geklaut habe, und damit aus dem Krankenhaus flüchten wollte. Ganz schön dämlich. Übrigens hätte ich das auch niemals geschafft.

Am 25.12.2020 zwischen 5 und 6 Uhr brachte man mich nach Stunden dann auf die Station. Da hat mir diese irre Ärztin dann meine beiden Gehhilfen genommen und versteckt, weil sie wieder Angst hatte, dass ich aus dem Krankenhaus flüchten könnte. Jetzt konnte ich also noch nicht einmal auf die Toilette.

Am Nachmittag kam dann der leitende Oberarzt. Mit dem habe ich mich unterhalten, und er meinte, dass ich eine Nacht dableiben sollte, und am nächsten Tag nach Hause könnte.

Am nächsten Tag kam erst ein Pfleger und bereitete die Entlassung vor. Stunden später kam dann wieder diese irre Ärztin, die mich aufgenommen hatte, und erzählte mir, dass sie mich nicht entlassen würde, weil sie der Meinung war, dass ich selbstmordgefährdet wäre. Außerdem teilte sie mir mit, dass sie einen Gerichtsbeschluss beantragt hat.

Am Nachmittag kam wieder der leitende Oberarzt. Trotz Zusage vom Vortag wollte er mich nun doch nicht mehr entlassen.

Lt. PsychKG hätte sich nun eine Richterin auf dem Weg machen müssen, und mit mir sprechen müssen. Das passierte aber nicht. Die Richterin für Betreuungsrecht hatte frei, und es stand nur die Bereitschaftsrichterin zur Verfügung. Diese unterschrieb den Antrag der Ärztin blind, ohne mich gesehen oder gesprochen zu haben. Man teilte mir zwar einen Pflichtverteidiger zu, aber den habe ich bis zum heutigen Tag weder gesprochen oder gesehen.

Ich brauchte übrigens keinen Pflichtverteidiger, weil ich einen eigenen Anwalt gehabt hätte.

Lt. Beschluss hätte ich 7 Tage im Krankenhaus verbringen sollen, aber es kam mal wieder ganz anders.

Es ist bekannt, dass ich im Internet nicht ganz unbekannt bin, und dass es auch Richter gibt, die mich schon seit Jahren unterstützt haben. So hatte z. B. schon vor Jahren der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer am Landgericht, Herr Esders, mir schon vor Jahren mitgeteilt, dass ich ihn anrufen solle, wenn man mal versuchen würde, mich in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Natürlich habe ich Herrn Esders angerufen, und auch im Internet wurde man aktiv. So klappte es nicht mit der geplanten Unterbringung von 7 Tagen. Am 1. Werktag nach Weihnachten war wieder die Betreuungsrichterin zuständig, die einige Anrufe bekam, und auch der leitende Oberarzt beschwerte sich bei mit, dass es wegen meiner Person etliche Anrufe in der Klinik gab.

Am Abend des 1. Werktags kam dann kein Psychiater zu mir, sondern es kam von einer anderen Station ein normaler Arzt, der meine Meinung teilte, dass ich keineswegs selbstmordgefährdet bin, und ich wurde aus dem Krankenhaus umgehend entlassen. Eine Stunde nach der Entlassung, hob dann die Betreuungsrichterin den Unterbringungsbeschluss auch auf, mit der Begründung, dass ich ja nicht mehr im Krankenhaus bin.

Nur zur Erinnerung, nach der Krankenhausentlassung gab es von meiner Seite genauso viele Selbstmordversuche wie in den Jahren vor der Unterbringung. Es steht also 0:0

Während also das Verhalten der Bereitschaftsrichterin in Stuttgart, Wuppertal oder jetzt in Stade eine Straftat ist, hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich das Verfahren gegen die Richterin eingestellt. Man versucht halt lieber mich ständig anzuklagen, auch wenn man immer, und immer wieder verliert.

 

Ein Gedanke zu „Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist Freiheitsberaubung oder Rechtsbeugung vermutlich keine Straftat“

  1. Sehr interessant!Hab' evtl. auch eine gute Idee für DEINE weiteren Kämpfe für Recht und gegen Justizirrsinn und -unrecht! Thema: Einstellung wegen "Mangel an öffentlichen Interesse".Lass' uns morgen mal telefonieren. Heute Abend passt es bei mir nicht mehr.GrußNord-Bernd

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