Peinlicher Faktenckeck auf CORRECTIV

Der Beitrag über den VOLKSVERPETZER gehört hier bekanntlich zu den besonders häufig gelesenen Beiträgen. Dies, obwohl der VOLKSVERPETZER seine Beiträge inzwischen so geändert hat, dass unser ursprünglicher Beitrag nicht mehr die Beweise veröffentlichen kann, die die Ungereimtheiten des VOLKSVERPETZER belegen.

Jetzt soll hier mal auf einen Faktencheck von CORREVTIV eingegangen werden. Es geh dabei um den Beitrag:

NEIN, DIE PRODUKTION EINER TESLA-BATTERIE VERURSACHT KEINE 17 TONNEN CO2

Hier sind einige Ungereimtheten aufgefallen, auf die hier eingegangen werden soll. Es wird aber sicherlich keine generelle Abrechnung mit CORRECTIV, wie das bei dem Beitrag über den VOLKSVERPETZER der Fall war.

Am 6. Juli schrieb ein Matthias Bau:

Angeblich verursache die Produktion einer Tesla-Batterie mehr CO2 als ein Verbrennungsmotor auf 200.000 Kilometer, wird auf Facebook behauptet. Das stimmt nicht, wie unser Faktencheck zeigt.

Weiter ist dort zu lesen:

Behauptung

Die Produktion einer Tesla-Batterie stoße 17 Tonnen CO2 aus, so viel wie ein Verbrennungsmotor auf 200.000 Kilometer. Aufgestellt von: Viraler Facebook-Beitrag Datum: 03.06.2021

Und:

Bewertung Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Die Produktion einer Tesla-Batterie verursacht keine Emissionen von 17 Tonnen CO2. Ein Verbrennungsmotor produziert zudem auf 200.000 Kilometern durchschnittlich deutlich mehr als 17 Tonnen CO2.

Es folgen dann noch Berechnungen, die bestätigen sollen, dass bei der Produktion einer Tesla-Batterie nur 13 Tonnen Co2-Emissionen anfallen.

Eine Recherche von CORRECTIV.Faktencheck zeigt: Die Behauptung ist falsch. Ein Auto mit Verbrennungsmotor produziert durchschnittlich mehr als 35 Tonnen CO2 auf 200.000 Kilometer. Die Produktion einer Batterie für ein Elektrofahrzeug des Herstellers Tesla verursacht hingegen im schlechtesten von uns berechneten Fall 13 Tonnen CO2-Emissionen. 

Hier soll aber nicht der gesamte Beitrag von CORREVTIV veröffentlicht werden, denn es geht hier um eine nicht behandelte Frage.

Wie lange, wie viel Kilometer beträgt denn so eine Lebensdauer einer Tesla-Batterie? Diese ganz entscheidende Frage wird von CORREVTIV nicht gestellt, noch beantwortet.

Was nützt es z. B., dass die Herstellung so einer Batterie „nur“ 13 Tonnen CO2 betragen soll, wenn der Akku z. B. nur 50.000 oder vielleicht 100.000 Kilometer hält, und dann erneuert werden müsste. Die angegebenen 13 Tonnen Co2 müssten dann verdoppelt, oder sogar vervierfacht werden, und dann wäre das Elektroauto nicht mehr umweltfreundlicher als ein Auto mit Verbrennungsmotor.

Wir haben uns diese Frage gestellt, und auch fast unglaubliche Antworten gefunden. Aber zunächst kommen wir zur nächsten Ungereimtheit.

CORRECTIV schreibt:

Um zu überprüfen, ob der Vergleich korrekt ist, haben wir zunächst berechnet, wie viel CO2 ein Auto mit Verbrennungsmotor im Durschnitt auf 200.000 Kilometer verursacht. 

Laut dem Kraftfahrtbundesamt waren am 1. Januar 2021 in Deutschland 48,2 Millionen PKW mit einem Durchschnittsalter von 9,8 Jahren zugelassen. Zahlen des Bundesumweltamtes zufolge verbrauchten PKW und Kombis im Jahr 2019 durchschnittlich 7,4 Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer. Dabei handelt es sich um einen Mittelwert, unabhängig von der Art des Kraftstoffs (Benzin oder Diesel).

Unabhängig von der Art des Kraftstoffs, das kann man zwar machen, aber dann bekommt man halt auch ungenaue Ergebnisse, und benachteiligt eindeutig den Diesel, wie wir hier später belegen werden, weil dieser bekannterweise mit weniger Liter auskommt, als ein entsprechendes Fahrzeug, welches mit Benzin betrieben wird.

Bei der Verbrennung eines Liters Diesel entstehen laut der Helmholtz-Gemeinschaft etwa 2,65 Kilogramm CO2, bei einem Liter Benzin etwa 2,37 Kilogramm CO2. Anhand dieser Angaben können wir den CO2-Ausstoß eines Autos mit Verbrennungsmotor auf 200.000 Kilometer berechnen. Wenn ein Auto im Schnitt auf 100 Kilometern 7,4 Liter Kraftstoff verbraucht, dann verbraucht es auf 200.000 Kilometern 14.800 Liter. 

Den Gesamtverbrauch an Kraftstoff multiplizieren wir mit der Menge CO2, die laut der Helmholtz-Gemeinschaft entsteht, wenn ein Liter Diesel beziehungsweise ein Liter Benzin verbrannt wird. Im Ergebnis entstehen bei der Verbrennung von 14.800 Litern Benzin 35,076 Tonnen CO2. Bei der Verbrennung von Diesel sind es 39,220 Tonnen CO2. 

Und so setzt man dann die Ungenauigkeit fort. Zunächst nimmt man einen Mittelwert beim Verbrauch, was zu schlechteren Werten beim Diesel führt, und dann nimmt man beim zweiten Wert der Rechenaufgabe keinen Mittelwert mehr, sondern nimmt beim Diesel 2,65 Kilogramm Co2 und multipliziert das mit einem Verbrauchswert, der für einen Diesel deutlich zu hoch ist. Logischerweise kommt man dann zu einem falschen Wert.

Es wird Zeit für einen eigenen Faktencheck.

Als Beispiel wird der VW Golf7 genommen, weil dort zwei PS gleiche Varianten zur Verfügung stehen. Die Daten wurden von carwiki.de genommen.

Der Golf 7 1.5 TSI BlueMotion mit 150 PS verbraucht nach Werksangaben zwischen 4,9 und 5,0 Litern Superbenzin auf 100 Kilometer. Der echte Verbrauch wird von den Fahrern dieser Motorisierung allerdings mit 7,6 Litern im Schnitt (kombiniert aus Stadt / Landstraße / Autobahn) angegeben.

https://carwiki.de/golf-7-benzin-diesel-verbrauch

Der Golf 7 2.0 TDI BlueMotion mit 150 PS verbraucht nach Werksangaben zwischen 4,1 und 4,7 Litern Diesel. Der echte Verbrauch pro 100 Kilometer wird von den Fahrern dieser Motorisierungen aber mit 5,7 Litern Diesel im Schnitt angegeben.

https://carwiki.de/golf-7-benzin-diesel-verbrauch

Wir haben also pro Motorentyp drei Werte. Um einen Vergleichswert zu erhalten, werden die drei Werte addiert und dann durch 3 geteilt. Das ergibt die in der Addition die Werte

17,5 Liter beim Benziner und

14,5 Liter beim Diesel.

Schon jetzt kann man erkennen, dass der Diesel nach der Teilung einen Liter weniger verbrauchen wird, als der Benziner.

17,5 / 3 = 5,83 Liter beim Benziner mal 2,37

14,5 /3 = 4,83 Liter beim Diesel x 2,65

5,83*2,37 = 13,8171 beim Benziner

4,83 * 2,65 = 12,79 beim Diesel.

Die Behauptung von Matthias Bau/CORRECTIV

Im Ergebnis entstehen bei der Verbrennung von 14.800 Litern Benzin 35,076 Tonnen CO2. Bei der Verbrennung von Diesel sind es 39,220 Tonnen CO2. 

kann also niemals stimmen.

Doch wie sieht es denn jetzt mit der angeblichen Haltbarkeit/Laufleistung der Akkus aus? Halten die tatsächlich mindestens 200.000 Kilometer? Sind es tatsächlich weniger, dann kann auch hier die Berechnung von CORRECTIV nicht richtig sein.

Wenn die Akkus tatsächlich wesentlich länger halten als 200.000 Kilometer, dann ist die Berechnung von Matthias Bau/CORRECTIV zwar nicht falsch, weil er ja nur eine Behauptung im Internet als falsch belegen wollte, aber eine wirklich richtige Antwort hat er damit auch nicht geliefert.

Zugegeben, ich hatte nicht gedacht, dass die Akkus mindestens 200.000 Kilometer halten würden. Hier im Internet findet man einige Beiträge über die Laufleistung der ersten Batterien.

Wie lange hält ein Tesla? (Lebensdauer Akku und Motor)

Wie lange, genauer gesagt wie viele Kilometer hält denn ein Tesla? Beträgt die Lebensdauer es Tesla überhaupt mehr als 200’000 Km, oder ist der Akku dann bereits Schrott? Die ständige Batterieentladung, wie man es ja vom Handy kennt, lässt den Akku mit der Zeit doch immer schwächer werden. Oder etwa nicht?

Ein Model X des amerikanischen Tesla Vermieters Tesloop verfügt aktuell über 560’000 km Laufleistung und wird unter Extrembedingungen gefahren. Das Fahrzeug wird bis zu viermal täglich mit Supercharger auf einen Ladestand von 95 % geladen, aber seine Batterie befindet sich noch immer auf einem Level von 88 % der Originalkapazität. Und das, obwohl sehr häufiges Schnellladen auf einen Ladestand von über 90 % gemäß Tesla einen eher negativen Effekt auf die Batteriekapazität hat. Nur 12 % Verlust an Kapazität ist somit ein sehr guter Wert.

https://teslawissen.ch/wie-lange-haelt-ein-tesla-lebensdauer-akku-und-motor/

Gemäß Electrek hat Tesla auch eine Batterie im Labor getestet und nach simulierten 800’000 km hatte die Batterie noch 80% der ursprünglichen Kapazität.

https://teslawissen.ch/wie-lange-haelt-ein-tesla-lebensdauer-akku-und-motor/

Auch im deutschen TFF Forum sind einige „Kilometerkönige“ mit weit mehr als 250’000 km Laufleistung unterwegs. In dieser Tabelle tragen begeisterte Tesla Fahrer Online ihre eigenen Werte ein und tragen so zu einer inoffiziellen Statistik bei. Diese Daten zeigen bereits jetzt: in der Regel haben Fahrzeuge mit mehr als 200’000 Km noch über 90 % der ursprünglichen Batteriekapazität.

https://teslawissen.ch/wie-lange-haelt-ein-tesla-lebensdauer-akku-und-motor/

Die Werte betragen zwar nur TESLA-Modelle, aber zumindest hier wäre es völlig falsch. Die von Matthias Bau/CORRECTIV angegebenen Zahlen für die TESLA-Akkus gelten nicht für 200.000 Kilometer, sondern eher für 500.000 Kilometer, oder sogar für 800.000 Kilometer.

Für einen angeblichen Faktenchecker ist er Beitrag auf CORRECTIV eher peinlich.

FREMDBEITRAG: 100 Euro für TILMAN

Ich habe heute 100 € für TILMAN gespendet.

Es gibt viele Probleme in Deutschland. Ein Problem sind die Jugendämter. Manchmal interessieren sie sich einen Dreck für Kinder die Hilfe brauchen. Manchmal nehmen sie Kinder in Obhut und geben diese Kinder in geldgierige Kindereinrichtungen, oder gleich zu pädophilen oder zumindest völlig ungeeigneten Pflegeeltern. Immer häufiger nehmen Jugendämter auch völlig unberechtigt Kinder aus dem Elternhaus, und schaden den Kindern für den Rest ihres Lebens.

Ein ganz besonders krasser Fall ist TILMAN.

Das Jugendamt stellte noch vor der Geburt Besitzansprüche an Tilman, und informierte die Geburtsklinik. Einige Tage nach der Geburt nahm man Tilman in Obhut, und brachte ihn bei ungeeigneten Pflegeltern unter. Die Mutter schaltete das Familiengericht ein, und dies verurteilte das Jugendamt zur Herausgabe des Kindes. Als die Mutter mit dem Beschluss vom Jugendamt die Herausgabe des Babys verlangte, verweigerte das Jugendamt die Herausgabe. Die Mutter musste ihr eigenes Baby entführen, um das Recht von Mutter und Kind durchzusetzen.

Einige Wochen hatten Mutter und Kind dann Ruhe vor dem Jugendamt. Sie fuhren sogar gemeinsam zu den Großeltern in den Kosovo. Nach der Rückkehr nach Deutschland kam es zur nächsten Inobhutnahme, weil das Jugendamt die Meinung vertrat, dass eine Reise zu den Großeltern in den Kosovo eine Kindeswohlgefährdung wäre.

Erneut wurde Tilman zu den ungeeigneten Pflegeeltern gebracht. Spätere Äußerungen von Tilman über den Pflegevater lassen auch den Verdacht aufkommen, dass der pädophil gewesen sein könnte. Während der Zeit bei den Pflegeeltern entwickelte sich Tilman verhaltensauffällig. Es wurde bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt.

Nach der erneuten Rückkehr zur Mutter besuchte Tilman einen Behindertenkindergarten. Die Kosten trug das Jugendamt. Beim Wechsel zur Schule versäumte es das Jugendamt 2019 das zu planen. Die Mutter wurde mit den Problemen allein gelassen. Ca. 4 Wochen versuchte die Schule Tilman zu beschulen. Danach wurde ihm der Schulbesuch verweigert. Seit September 2019 darf Tilman die Schule nicht mehr besuchen. Die Mutter hat dann einen erfahrenen Schulbegleiter gesucht, aber das Jugendamt verweigerte das persönliche Budget für das seelisch behinderte Kind, mit dem der Schulbegleiter bezahlt werden sollte.

2021 bekam dann die Mutter beim Oberverwaltungsgericht Bremen Recht. Das Jugendamt wurde verurteilte dem Kind das persönliche Budget zu gewähren. Doch das Jugendamt war anscheinend noch immer nicht am Schulbesuch des verhaltensauffälligen und seelisch behinderten Kindes interessiert. Vermutlich um die Fehler des Jugendamtes zu vertuschen, hat die Behörde Tilman im Dezember 2021 mal wieder in Obhut genommen.

Es gibt viele Probleme in Deutschland. Ein Problem sind die Jugendämter. Manchmal interessieren sie sich einen Dreck für Kinder die Hilfe brauchen. Manchmal nehmen sie Kinder in Obhut und geben diese Kinder in geldgierige Kindereinrichtungen, oder gleich zu pädophilen oder zumindest völlig ungeeigneten Pflegeeltern. Immer häufiger nehmen Jugendämter auch völlig unberechtigt Kinder aus dem Elternhaus, und schaden den Kindern für den Rest ihres Lebens.

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Ein ganz besonders krasser Fall ist TILMAN.

Das Jugendamt stellte noch vor der Geburt Besitzansprüche an Tilman, und informierte die Geburtsklinik. Einige Tage nach der Geburt nahm man Tilman in Obhut, und brachte ihn bei ungeeigneten Pflegeltern unter. Die Mutter schaltete das Familiengericht ein, und dies verurteilte das Jugendamt zur Herausgabe des Kindes. Als die Mutter mit dem Beschluss vom Jugendamt die Herausgabe des Babys verlangte, verweigerte das Jugendamt die Herausgabe. Die Mutter musste ihr eigenes Baby entführen, um das Recht von Mutter und Kind durchzusetzen.

Einige Wochen hatten Mutter und Kind dann Ruhe vor dem Jugendamt. Sie fuhren sogar gemeinsam zu den Großeltern in den Kosovo. Nach der Rückkehr nach Deutschland kam es zur nächsten Inobhutnahme, weil das Jugendamt die Meinung vertrat, dass eine Reise zu den Großeltern in den Kosovo eine Kindeswohlgefährdung wäre.

Erneut wurde Tilman zu den ungeeigneten Pflegeeltern gebracht. Spätere Äußerungen von Tilman über den Pflegevater lassen auch den Verdacht aufkommen, dass der pädophil gewesen sein könnte. So wundert es auch nicht, dass Tilman während der Zeit bei den Pflegeeltern immer mehr verhaltensauffällig wurde. Es wurde bei ihm dann eine seelische Behinderung festgestellt.

Nach der erneuten Rückkehr zur Mutter besuchte Tilman einen Behindertenkindergarten. Die Kosten trug das Jugendamt. Beim Wechsel zur Schule versäumte es das Jugendamt 2019 das zu planen. Die Mutter wurde mit den Problemen allein gelassen. Ca. 4 Wochen versuchte die Schule Tilman zu beschulen. Danach wurde ihm der Schulbesuch verweigert. Seit September 2019 darf Tilman die Schule nicht mehr besuchen. Die Mutter hat dann einen erfahrenen Schulbegleiter gesucht, aber das Jugendamt verweigerte das persönliche Budget für das seelisch behinderte Kind, mit dem der Schulbegleiter bezahlt werden sollte.

2021 bekam dann die Mutter beim Oberverwaltungsgericht Bremen Recht. Das Jugendamt wurde verurteilte dem Kind das persönliche Budget zu gewähren. Doch das Jugendamt war anscheinend noch immer nicht am Schulbesuch des verhaltensauffälligen und seelisch behinderten Kindes interessiert. Vermutlich um die Fehler des Jugendamtes zu vertuschen, hat die Behörde Tilman im Dezember 2021 mal wieder in Obhut genommen.

Eine Schule besucht er dennoch nicht. Natürlich handelt es sich bei dem Fall von Tilman um eine amtliche Kindeswohlgefährdung. Nicht eine der 3 bisherigen Inobhutnahmen war jemals berechtigt, noch nötig. Auch wurde Tilman zu völlig ungeeigneten Pflegeeltern gesteckt, die zu den pädophilen Kreisen zu rechnen sind.

Die aktuelle Inobhutnahme wurde wahrscheinlich durchgeführt, um Fehler des Jugendamtes zu vertuschen.

Bei Tilman wird es jetzt eine Amtshaftungsklage gegen die Behörden geben. Bei dieser Klage müssen die Gerichtskosten in Höhe von ca. 200 € im Voraus bezahlt werden. Aus diesem Grund wurde jetzt eine Spendenaktion für Tilman gestartet. Ich habe mich entschieden dieses Kind und seine Mutter mit 100 € zu unterstützen.

Dieses Bild hat ein leeres alt-Attribut; sein Dateiname ist bild_2021-07-10_215828.png.

Es gibt schon weitere Spender, aber es werden auch noch weitere Spender gesucht, die bereit sind die Amtshaftungsklage zu ermöglichen, und die Rückkehr von Tilman und seine Zukunft zu unterstützen.

Die Spendenaktion wurde von Rechtsanwalt Michael Langhans gestartet. Mehr dazu findet man u.a.

hier weiterlesen (… https://tilman.news.blog/100-fur-tilman/ …)

BREMERHAVEN: Ist Maske tragen im Freien jetzt strafbar?

Die Polizei in Bremerhaven hat mehr drauf. Die können nicht nur einem Reporter ins Bein schießen, wie 2016 geschehen.

BILD

Nein, die können auch einem Rollstuhlfahrer eine schriftliche Verwarnung mit 50 € Verwarngeld und Anhörungsbogen schicken, der am 19.4.2021 nach einer Demo eine Maske trug, obwohl es an dem betreffendem Ort, vor dem Stadthaus keine Maskenpflicht gab.

Wenn schon, dann denn schon.

Oder gab es dort vielleicht doch eine Maskenpflicht?

Eine Maske zu tragen, wo es eine Maskenpflicht gibt, das wäre weder lustig noch strafbar. Eine Verwarnung mit Verwarngeld für das Tragen einer Maske, wo es keine Maskenpflicht gab, das ist zwar auch kein berechtigter Grund für eine Verwarnung oder ein Verwarngeld, ist aber zumindest im gewissen Sinne lustig.

Es ist zwar nicht unbedingt zum Lachen, aber zumindest äußerst lachhaft. Immerhin könnte man das als (wissentliche) Verfolgung Unschuldiger bezeichnen, oder als (vorsätzliche) falsche Verdächtigung, und dann vergeht einem das Lachen wieder.

Als Zeugen wurden von der Bußgeldstelle (Amt 91/7) PB Klose und PB`in Brüggemann angegeben.

Wenn also PB Klose bezeugen können, dass ich eine Maske getragen habe, und PB´in, dass es keine Maskenpflicht gab, oder umgekehrt, wofür sollen dann die 50 € sein?

Sollte das Geld vielleicht für ein neues Filmprojekt sein?

Gerne hätte der Rollstuhlfahrer dafür 50 € bezahlt, aber die Zeugin Brüggemann von der Polizei durfte bisher in dem Film nie mitspielen, oder ist jemand was anderes bekannt? Ein Bild der Zeugin wurde jedenfalls bisher nicht gefunden.

Ob einer die beiden beim Kinderklau von Tilman mitspielen durfte, ist leider auch nicht bekannt.

NACHTRAG:

Das Verfahren wurde natürlich inzwischen eingestellt.

Richterin Huthmacher, zum 2. Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS

Richterin Huthmacher ist Richterin beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Im August 2021 bekam diese Richterin den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS.

Da Herr Schreiber im Oktober 2021 einen Unfall hatte, von dem er sich noch immer nicht vollständig erholt hat, und in der REHA auch noch mit Corona verseucht wurde, hat er uns erst heute den geschwärzten Beschluss der Richter zugeschickt. Man muss schon sagen, da hat sich einer den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS aber wirklich redlich verdient. Der Beschluss hat einige Anmerkungen, auf die wir hier näher eingehen wollen.

(Hier sollte eigentlich der Beschluss des AG abrufbar sein. Leider ist es bisher nicht gelungen den bereits hochgeladenen Beschluss auch abrufbar zu machen. Deshalb hier ein Sicherheitshinweis an die Betreiber eines alten WORDPRESS-Blogs. Ändert bloß nicht das Thema eures alten Blogs, denn mit der Änderung bekommt ihr ein neues WORDPRESS. Der Classic-Editor verschwindet damit, und ihr seid gezwungen auf einen neuen Editor umzusteigen. Auch wenn ich bereits seit Monaten mit dem neuen Editor arbeiten (muss), muss ich feststellen, dass das der größte Schrott ist, und keineswegs empfohlen werden kann. Es wird natürlich weiter versucht, die Datei abrufbar zu machen, zur Not wird hier jede Seite als Grafik hochgeladen. Bitte noch etwas Geduld!

Hier gibt es übrigens eine Anleitung wie es funktionieren soll, aber, zumindest hier, nicht funktioniert, weil beim Öffnen immer eine Fehlermeldung erfolgt, auch wenn das PDF inzwischen schon mehrfach hochgeladen wurde.

https://www.oliverpfeil.de/wordpress/wordpress-pdf-einbinden#PDF-Datei_in_WordPress_einbinden_Gutenberg_Editor

(So, jetzt hat es also doch noch halbwegs geklappt. Eigentlich sollte das PDF nicht nur zum Herunterladen, bzw. zum Öffnen in einem neuen TAB verlinkt werden, sondern hier in den Beitrag eingebunden werden, aber das macht er bisher nur im Editor. Im veröffentlichten Beitrag scheint das Einbinden bisher nicht zu funktionieren.) )

Zu dem Beschluss gibt es auch noch das Video. Das musste natürlich aus Datenschutzgründen verpixelt werden, deshalb ist leider nicht alles erkenntlich, was man auf dem Originalvideo sieht.

  1. Balken auf Seite 2
    Man kann im Originalvideo zwischen der 38. und 40. Sekunden zwei Bewegungen des 18.-Jährigen sehen, der mit seinem rechten Gipsarm in Richtung des Rollstuhlfahrers schlug. Welche Bewegung den Rollstuhlfahrer traf, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wahrscheinlich war es die erste Bewegung.
  2. Balken auf Seite 2
    Da der Rollstuhlfahrer am Telefonieren war, als der Täter mit seinen Kollegen kam, gab es eine Zeugin von dem Vorfall.
  3. Balken auf Seite 2
    Das Video zeigt eindeutig, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und seine Aussage damit falsch war.
  4. Balken auf Seite 2
    Wie kommt der Typ auf die Idee, er könne die Herausgabe des Handys verlangen. Natürlich wurde auch seine Schwester nicht gefilmt, denn der Rollstuhlfahrer war ja am Telefonieren.
  5. Balken auf Seite 2
    Bezüglich der präsenten Zeugin bekam die Richterin noch einen weiteren Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS, weil sie mitteilte, dass einer präsenten Zeugin angeblich kein Zeugengeld zustehen würde, auch dann nicht, wenn diese im Verfahren gehört wurden.
  6. Balken auf Seite 3, dort ist es der 1. Balken
    Der Rollstuhlfahrer wurde auch noch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Im Strafverfahren sah die Richterin dies aber ganz anders, und der Rollstuhlfahrer bekam einen Freispruch, weil er in Notwehr handelte.
  7. Balken auf Seite 3, dort ist es der 2. Balken
    Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass der Rollstuhlfahrer in Notwehr handelte, und nicht der 18-jährige Angreifer.
  8. Balken auf Seite 3, dort ist es der 3. Balken.
    Nein, die Videoaufnahme zeigt deutlich was anderes.
  9. Balken auf Seite 3, dort ist es der 4. Balken.
    Wir konnten kein aggressives Verhalten oder Drohgebärden von dem Rollstuhlfahrer erkennen.
  10. Balken auf Seite 3, dort ist es der 5. Balken.
    Bei Richterin Huthmacher schlug oder boxte der Angreifer nicht, sondern sie verniedlichte dies als STUPSEN. Außerdem behauptete, sie, dass der Antragsteller, also der Rollstuhlfahrer, dem Antragsgegner, also dem 18-Jährigen, sehr nahe gekommen wäre. Auch das sieht in dem Video ganz anders aus. Der Rollstuhlfahrer bewegte sich gar nicht, in Richtung des Angreifers. Nur der 18-Jährige ging immer wieder auf den Rollstuhlfahrer zu.
  11. Balken auf Seite 3, dort ist es der 6. Balken.
    Anders als die Richterin behauptet, zeigt das Video doch, dass der 18-Jährige zwischen der 38. und 40. Sekunden zweimal mit dem linken Arm auf den Rollstuhlfahrer zuschlug.
  12. Balken auf Seite 3, dort ist es der 7. Balken.
    Die Richterin Huthmacher behauptete, dass es keine Körperverletzung durch den 18-jährigen Angreifer gab. Das sah Richterin Klumpe im Strafverfahren aber wieder ganz anders. Auch die anwesende Staatsanwältin sah es wie Richterin Klumpe.
  13. Balken auf Seite 4, dort ist es der 1. Balken.
    Für Richterin Hutmacher handelte es sich nicht um eine Körperverletzung, sondern nur um eine Aufregung.
  14. Balken auf Seite 4, dort ist es der 2. Balken.
    Wieder so ein totaler Blödsinn. Der Rollstuhlfahrer hatte eine leichte Verletzung an der linken Brust, und blaue Flecken am Knie. Ob die leichte Verletzung der Brust von dem Schlag mit dem Gipsarm kam, oder von dem Schlag mit seinem rechten Arm, ist dabei unerheblich. Beide Schläge fanden statt, bevor der Rollstuhlfahrer mit dem Gehstock zurückschlug.
  15. Balken auf Seite 5, dort ist es der 1. Balken.
    Natürlich konnte die Zeugin, mit der der Rollstuhlfahrer zu dem Zeitpunkt der zweiten Auseinandersetzung telefoniert hatte, nicht aussagen, dass es der 18-Jährige war, der von dem Rollstuhlfahrer die Herausgabe des Handys forderte, aber sie konnte belegen, dass es gesagt wurde. Außerdem gab es ja mit keiner anderen Person eine Auseinandersetzung. Wer also 1 und 1 addieren kann, kommt schon zum richtigen Ergebnis, wenn man nur will.
  16. Balken auf Seite 5, dort ist es der 2. Balken.
    Auch wenn die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde, bedeutet das ja nicht, dass der 18-Jährige nicht gegen diese Verstoßen hat, als die noch galt. Er hatte also damals den Beschluss einhalten müssen.

    Vielleicht braucht man viel Dummheit, und wenig Verstand, umso einen Beschluss zu verhunzen.

    Hier noch die Links zu den beiden Titeln.
    https://vollpfosten.home.blog/2020/09/01/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-september-2020-richterin-huthmacher/

    https://vollpfosten.home.blog/2021/06/17/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-juni-2021-richterin-huthmacher/

    Hier noch ein Link zu dem gewonnenen Strafverfahren.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/

    Staatsanwaltschaft Essen stellt auch Strafverfahren wegen Verstoß gegen den damals geltenden Gewaltschutzbeschluss ein. Obwohl der (rot eingezeichnete) Weg direkt an der (gelb eingezeichneten) Wohnung vorbeiführte, behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Angeklagte einen Mindestabstand von 25 Meter eingehalten hätte.
    https://beamtendumm.home.blog/2021/06/09/bernd-schreiber-zur-unfahigkeit-der-staatsanwaltschaft-essen/








FREMDBEITRAG: Die REVOLUTION – Abhörsichere Mobiltelefone (Handys) von Wings Mobile

„Vorsicht, Geheimdienst hört mit!“ lässt der KOPP Verlag wissen! – In Zeiten fast täglicher Abhör-Skandale – sogar Rechtsanwälte wie z.B. RA ULF ISRAEL, Dresden werden zuweilen ausspioniert – ist es heute quasi ein MUSS, sich und seine Daten zu schützen.

Wir haben lange gesucht und nun einen Hersteller gefunden, der die noch recht neue und entsprechend aufwendige und ebenso SICHERE TECHNOLOGIE zu einem UNSCHLAGBAREN EINFÜHRUNGSPREIS anbietet:

(…weiterlesen…)

https://lichtblickevblog.wordpress.com/2021/01/05/abhorsichere-mobiltelefone-handys/

BREMERVÖRDE: Spiel, Satz und Sieg, für ZOE und Familie Stelling.

Das war’s dann. Spiel, Satz und Sieg für Zoe und ihre Eltern.

Seit Ende Februar (April*) 2021 ist Zoe wieder zu Hause. Was noch fehlte, ist das Sorgerecht für die 10-Jährige. Anfang April hatte ich den Antrag auf Sorgerechtsübertragung gestellt, und schon nach 2 Monaten gab es dann den Gerichtstermin.

Machen wir es mal kurz, einen längeren Beitrag kann man ja noch später bringen.

Am Montag, dem 7.6.2021 war Zoe beim Amtsgericht, und hatte dort ihre Anhörung. Sie hat das offenbar gut gemacht, und der Richter war sehr zufrieden mit ihr. Zoe ist auch ein aufgewecktes Kind.

Am Dienstag ging es dann mit den Eltern weiter. Gute 30 Minuten dauerte die Veranstaltung. Es ging also sehr schnell. Da sich alle einig waren, gab es auch keine strittigen Punkte. Das Sorgerecht für Zoe ging also im allseitigen Wunsch, quasi im Eilverfahren, an die Eltern zurück.

Eine schnelle und auch gute Entscheidung. Das sieht man an den Geschwistern von Zoe. Sowohl ihr Bruder, als auch ihre Schwester haben sich prächtig entwickelt, seit sie wieder bei den Eltern leben dürfen.

Seit über 4,5 Jahren beschäftigt mich die Familie, und jetzt ist das endlich erfolgreich beendet. Das war ja eine fast unendliche Geschichte.

Hier muss man auch dem Jugendamt Bremervörde danken. Die waren wirklich wesentlich besser, als das ursprüngliche Jugendamt Stade.

Und natürlich waren auch die drei Kinder prima. Wieder hat sich bestätigt, dass man erfolgreich gegen ein Jugendamt und den staatlichen Kinderklau kämpfen kann, wenn die Kinder aktiv den Kampf unterstützen.

Die älteste Tochter hatte 2017 in Meppen den Anfang gemacht. 1,5 Jahre später sagte der Bruder dem Kinderheim in Steinau erstmalig Tschüss. Auch das SOS-Kinderdorf in Worpswede musste erkennen, dass man Zoe nicht halten kann und kapitulierte. Bei Zoe ging es dann aber am schnellsten.

(*) Zunächst wurde geschrieben, dass Zoe seit April 2021 wieder im Elternhaus wohnt, das war aber nicht richtig. Zoe wohnt bereits seit Ende Februar 2021 wieder bei ihren Eltern und den Geschwistern. Anfang April 2021 wurde der Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts gestellt.

Es war einmal: DIE WALTONS: Gute Nacht …

«Gute Nacht, John-Boy!», «Gute Nacht, Elizabeth!», «Gute Nacht, Jim-Bob!», «Gute Nacht, Ma», «Gute Nacht Kinder!» So verabschiedeten sich die Waltons am Ende eines arbeitsreichen Tages in jeder Folge. Das ist schon eine Weile her. Fast 50 Jahre. 1972 wurde die Sendung erstmalig ausgestrahlt.

Heute würde sich das bestimmt ganz anders anhören. So zum Beispiel.

«Gute Nacht, JakupBurak!», «Gute Nacht, Esengül!», «Gute Nacht, Junus-Birol!», «Gute Nacht, Anne», «Gute Nacht çocuklar!» (Kinder). So verabschiedet man sich heute in Deutschland, zumindest in einigen Gebieten.

BERND SCHREIBER zur Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft Essen.

Herr Schreiber schickt uns folgenden Bericht zur Unfähigkeit der STA Essen.

Hallo Leute,

ihr erinnert euch, dass auf dem alten Blog hin und wieder etwas (lustiges) über D. B. geschrieben wurde. Zunächst hatte unser Verein die Mutter noch unterstützt, bis die Person eine Unwahrheit über die nächste im Internet verbreitete.

So behauptete die Person, dass Familie S. versteckte Kameras in ihrem Badezimmer angebracht hätte. Weiter behauptete sie, dass ich bei dieser Familie ins Waschbecken gekackt hätte. Natürlich war ihr bekannt, dass ich dazu aus gesundheitlichen Gründen zu solchen akrobatischen Leistungen niemals in der Lage gewesen wäre.

Irgendwann musste ich mich gegen den Unsinn dieser Frau wehren. Das gefiel ihr aber nicht wirklich.

Immer wenn auf dem Blog was geschrieben wurde, wurde sie darüber informiert, weil sie den Blog abonniert hatte. Wurde was über sie geschrieben, dann wurde sie wieder sauer, aber wehe, wenn längere Zeit nichts über sie geschrieben wurde, dann wurde sie richtig wütend, dann geriet sie sogar in Panik. Das erfuhren wir aus den Akten.

Die Frau wollte mich zwar loswerden, aber sie wollte auch keine Ruhe geben. Mit allen Mitteln versuchte sie ihr Ziel zu erreichen.

  1. Sie behauptete, ich würde ins Waschbecken kacken, aber keiner glaubte ihr den Unsinn.
  2. Sie wollte mich unter Betreuung stellen lassen, aber beim Gesundheitsamt fragte man sich, ob sie vielleicht unter Betreuung steht.
  3. Sie versuchte es mit einem Gewaltschutzverfahren gegen mich, aber die Richterin riet er dazu das Verfahren zurückzunehmen, weil sie keine Chancen hatte.
  4. Sie versuchte es mit einem weiteren Gewaltschutzverfahren, und verlor mit Pauken und Trompeten.
  5. Sie versuchte es mit zwei Eilverfahren auf Unterlassung, und natürlich scheiterte sie auch damit wieder. Allerdings teilte sie ihren damaligen Freunden mit, dass ihr Richter Albracht vom Amtsgericht Gelsenkirchen zugesagt habe, er würde ihr im Hauptsacheverfahren recht geben. Sie teilte auch noch mit, dass ihr der Richter zugesagt habe, er würde das Hauptsacheverfahren besonders schnell durchziehen, und die Akte auch nicht zum Landgericht geben, um eine anhängige Beschwerde dort bearbeiten zu lassen.
  6. Sie freute sich auf das Hauptsacheverfahren, weil sie ja davon ausging, dass sie das gewinnen würde. Deshalb lehnte sie auch jeden Vergleich ab. Allerdings war es nichts mit der versprochenen Schnelligkeit, weil der Richter einen Befangenheitsantrag kassierte. Das bremste seinen Eifer erheblich. Dennoch konnte sie bei diesem Richter zunächst gewinnen, aber das Landgericht kassierte das Urteil wieder. Wieder war es nichts mit einem Sieg der Dame.
  7. Immerhin, die Staatsanwaltschaft Essen fiel gleich zweimal auf die Person rein. Zwei Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung führten zur Anklage, obwohl es ja die Frau war, die mich im Internet beleidigt und verleumdet hatte.
    Beide Strafverfahren wurden von mir gewonnen

Das war also 2018 nicht nur eine peinliche Niederlage für D.B., sondern natürlich auch mal wieder für die Staatsanwaltschaft Essen.

  1. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte mich also wegen angeblicher Beleidigung angeklagt, obwohl ich zuvor von dieser Person auf das Übelste beleidigt und verleumdet wurde. Ich hatte gewonnen, die Staatsanwaltschaft Essen verloren.
  2. Die Staatsanwaltschaft hatte mich dann erneut wegen angeblicher Beleidigung angeklagt, dieser Person angeklagt, und ich habe wieder gewonnen, die Staatsanwaltschaft wieder verloren.
  3. Es gab dann eine weitere Anklage. Nun sollte ich also einen Polizisten beleidigt haben. Aber nicht irgendeinen, sondern einen Kindertreter. Ich soll diese Person in einem Beitrag als „widerlicher Kindertreter“ bezeichnet haben. Als Beweis sollte ein Video dienen, das aber nachweislich niemals auf dem Blog veröffentlicht war.
    Zur Verwunderung gab es in diesem Fall 2019 eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen. Sieh auch hier:
    https://vollpfosten.home.blog/2019/11/30/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-november-2019-richterin-klumpe/
    Dagegen wurde dann Rechtsmittel eingelegt.
    Das Landgericht Essen, und die anwesende Staatsanwältin wollten das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen spielte da nicht mit.
    Bereits die Amtsrichterin hatte erklärt, dass sie in dem Video deutlich einen Tritt des Polizisten gesehen hat. Also dass ein Polizist straffrei ein Kind tritt, war für die Staatsanwaltschaft ok, denn das Verfahren gegen den Polizisten wurde damals sofort eingestellt, während man die Leute, die diese Schweinerei kritisierten, mundtot machen wollte, und mit einem Strafverfahren überzog. Meine Verurteilung wäre wohl wichtiger gewesen, als die Verurteilung eines Polizisten, der Kinder tritt.
    Die Staatsanwaltschaft wollte weitere Beweise besorgen, scheiterte aber, sodass das Landgericht auch dieses Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen wieder aufhob, und das Verfahren einstellte. Siehe auch hier:
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2020/04/23/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-landgericht-essen/
  4. Das war nicht alles. Richtig spannend wurde es 2020/2021.
    Zunächst gab es eine Versammlung von jungen Leuten, die sich mit bis zu 15-16 Personen versammelten. Das war damals wegen Corona nicht statthaft. Bis zu 9 Personen war das eine Ordnungswidrigkeit, ab 10 Personen eine Straftat. Jemand machte von einem Teil der Gruppe ein Foto, und stellte mir das später zur Verfügung.
    Eigentlich wäre mir das ja sogar egal gewesen, aber wegen der weiteren Entwicklung an diesem Tag entschloss ich mich dann doch eine Strafanzeige zu stellen. Es wurden der Staatsanwaltschaft auch einige Namen und Adressen zur Verfügung gestellt, u. a. die von Robin. Die Staatsanwaltschaft hat dann bestätigt, dass es sich damals bei der Versammlung in dieser Größe tatsächlich um eine Straftat handelte, es aber trotzdem nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, weil nach Rückgang der Corona-Fälle, dies zwischenzeitlich nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre.
    Also im Mai war das tatsächlich noch eine Straftat, aber wenn die Versammlung im Juni stattgefunden hätte, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Deshalb teilte mir die Staatsanwaltschaft Essen im Juli mit, dass man die Straftat von Mai nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln würde, und dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr zuständig.
  5. Später am Abend dieses Tages gab es noch eine körperliche Auseinandersetzung mit Robin. Dazu zunächst eine Frage an den gesunden Menschenverstand.
    Wenn es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem Rollstuhlfahrer, der damals 61 Jahre alt war, und einem 18-Jährigen gibt, von wem würde die wohl ausgegangen sein? Wird der Rollstuhlfahrer eher einen 18-Jährigen angreifen, oder wird ein 18-Jähriger, der dazu noch auf dem Entwicklungsstand eines 15-Jährigen sein dürfte, und von daher noch immer die 9. Klasse besuchte, eher den Rollstuhlfahrer angegriffen haben?
    Unbestritten ist, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer wegen Körperverletzung anzeigte, und der Rollstuhlfahrer den 18-Jährigen.
    Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft Essen das Strafverfahren gegen den 18-Jährigen wegen Körperverletzung einstellte, und Anklage gegen den Rollstuhlfahrer, also mich, erhob.
    Von dem Angriff gibt es ein Video, das wusste auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft Essen, aber das Video wurde niemals als Beweis gesichert, obwohl ich dies mehrfach gefordert hatte. Am 19.3.2021 kam es dann zur Gerichtsverhandlung. Zum Glück hatte Robin das Video dabei, und präsentierte es stolz der Richterin als Beweismittel. Was Dümmeres hätte er gar nicht machen können. Die Richterin und die anwesende Staatsanwältin sahen sich das Video gemeinsam an, und kamen auch gemeinsam zum selben Ergebnis.
    DER ANGEKLAGTE ROLLSTUHLFAHRER HANDELTE EINDEUTIG IN NOTWEHR; DER ANGRIFF GING VON DEM 18-JÄHRIGEN ROBIN AUS:
    Hier das Video
    https://youtu.be/rqFSp_Fg2eg

    Man erkennt also eindeutig, dass der 18-jährige Robin den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und nicht umgekehrt. Man sieht weiterhin, dass es vor dem eigentlichen Angriff noch weitere Situationen gab, die eine Notwehrhandlung durch den Rollstuhlfahrer gerechtfertigt hätten.
    Es ist also schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen und die Polizei, trotz mehrfacher Aufforderung, das Beweisvideo niemals gesichert hatten, und der Polizist, der das Video am Tatort gesichtet hatte, behauptete, der Rollstuhlfahrer habe den 18-jährigen Schüler angegriffen. Manche Beamte sollten halt besser einen Blindenhund mitführen, und keinen Polizeihund.
    Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen auch jetzt wieder das Strafverfahren gegen den 18-Jährigen einstellte.
    Weiter ist es erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen wieder den Rollstuhlfahrer angeklagt hatte, als hätten die nichts anderes zu tun.
    Hier ein Beitrag über den Fall.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/
  6. Das reichte der Staatsanwaltschaft Essen aber noch immer nicht. Es gab eine weitere Strafanzeige gegen den 18-Jährigen, und auch dies hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich auch wieder eingestellt.
    Im März 2019 gab es den Angriff auf mich, und einige Wochen später wollte mich der Typ zur Herausgabe meines Handys nötigen. Auch hier erfolgte keine Anklage gegen den Beschuldigten, aber die Beweislast war in diesem Fall auch etwas dünn.

Wer ist hier also eigentlich kriminell?

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“ … Führe möglichst keinen Prozess … das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. … von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.

„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen:

Nach der Regel müsste er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden.

Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden.

Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein:

Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil.

Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325

GEZ-Verweigerer aus Borken in Erzwingungshaft in der JVA Münster

Mal wieder wurde ein GEZ-Verweigerer wegen nicht bezahlten Rundfunkgebühren in Erzwingungshaft gesteckt. Seit inzwischen über 80 Tagen sitzt Georg Thiel in der JVA Münster in Erzwingungshaft, weil er weder Radio noch TV besitzt, und deswegen auch nicht bereit ist dafür Gebühren zu bezahlen. Dabei geht es ihm aber weniger darum, dass er kein Radio/TV besitzt, sondern mehr darum, dass er die GEZ für insgesamt ungerecht hält.

Die Erzwingungshaft kann bis zu 6 Monate (180) Tage dauern. Ungefähr die Hälfte hat er bereits erreicht. Herr Thiel hat bereits erklärt, dass er auch noch die restlichen Tage schaffen will.

Erstaunlich ist das Verhalten des WDR. Eigentlich hatten die Rundfunkanstalten mal erklärt, dass es keine Erzwingungshaft mehr geben soll, weil das dem Image der Rundfunkanstalten in der Vergangenheit geschadet hat.

Demos vor der JVA sind natürlich ein gutes Mittel, aber man sollte dann, evtl. auch zeitgleich noch eine Versammlung vor dem WDR anmelden.

Muss das ärztliche Attest zur Maskenbefreiung die Diagnosen beinhalten?

Herr Schreiber, der Gründer und langjähriger Vorsitzender des Vereins hatte mal wieder eine Gerichtsverhandlung. Der Termin war jetzt nicht beim Amtsgericht Gelsenkirchen, sondern beim Amtsgericht Essen.

Natürlich wären wir gerne dabei gewesen, aber wegen der Entfernung, und der zwischenzeitlich entwickelten Deutschlandallergie, war das natürlich nicht möglich. Wir sind deshalb auf fremde Berichterstattung angewiesen.

Berichte über Gerichtsverhandlungen mit, bzw. gegen Bernd Schreiber könnten eigentlich fast immer gleich lauten.

AND THE WINNER IS Bernd Schreiber

Das gilt ganz besonders für Strafverfahren. Bei dem Strafverfahren am 7.5.2021 können wir diesen Standardsatz jedoch noch nicht verwenden, denn es wurde letztendlich gar nicht verhandelt. Während die Staatsanwältin die Anklageschrift vorlas, lümmelte die Richterin hinter der Richterbank rum. Ihre Maske trug sie dabei nur pseudohaft. Ist die Richterin etwa eine Querdenkerin, oder bekam sie durch die FSP2-Maske zu wenig Luft?

Die Staatsanwaltschaft warf Herrn Schreiber vor, dass er 2018 das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt hätte, weil er auf dem alten Blog kritisch und überspitzt über die Justiz berichtet hat.

Ja liebe Leute, was soll daran eine Straftat sein, und warum wird eine angebliche Beleidigung aus April 2018 erst im Mai 2021 terminiert?

Angeblich soll Herr Schreiber sich damals Gedanken gemacht haben, wie er die geschlossene Kantine des Amtsgerichts betreiben würde. Ob der satirische Beitrag wirklich von Herrn Schreiber stammt, ist bisher nicht festgestellt worden.

Natürlich darf jeder Cafe-/Gaststätten-/Kantinen-/Restaurant-Betreiber seinen Betrieb nennen, wie er das möchte. Natürlich darf nicht nur Frau oder Herr Freisler den Betrieb FREISLER-STUBEN nennen.

Es ist auch nicht verboten 4 Hähnchenschenkel zum Preis von 3 zu verkaufen.

Auch Richter können sich nicht wirklich beleidigt fühlen, wenn in dem Beitrag von JURISTEN die Rede ist. Juristen sind neben Richter eben auch Rechtsanwälten und Rechtspfleger etc. Und Juristen gibt es auch nicht nur beim AG Gelsenkirchen. Somit trifft also auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu, das festgestellt hat, dass

„SOLDATEN SIND MÖRDER“,

keine Beleidigung eines einzelnen Soldaten ist.

Am 7.5.2021 gab es kein Urteil, denn Herr Schreiber lehnte die Richterin Lichtinghagen wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Für die Befangenheit gab es zwei Gründe.

Da die Richterin, die nach eigener Aussage der Risikogruppe angehört, ihre FSP2-Maske nicht vorschriftsmäßig trug, also die Nase nicht von der Maske bedeckt wurde, wurde sie deswegen abgelehnt, denn immerhin gelten Gesetze für alle, und somit auch für Richter. Immerhin gehört auch Herr Schreiber der Risikogruppe an.

Außerdem hatte die Richterin einer Zuschauerin den Zutritt zum Sitzungssaal verweigert, und damit rechtswidrig die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Richterin verweigerte der Zuschauerin den Zutritt zum Sitzungssaal, weil die Beamtin aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist.

Es kann ja wohl nicht sein, dass einer Zuschauerin, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, der Zutritt zum Sitzungssaal untersagt wird, weil eine Richterin, die der Risikogruppe angehört, keine ordnungsmäßige Maske tragen will.

Die Beamtin besucht öfters Gerichtsverhandlungen, nicht nur von Herrn Schreiber. Im März 2020 war sie bei einer Verhandlung im AG Gelsenkirchen. Mit ihrem Attest war es kein Problem das Gerichtsgebäude und den Sitzungssaal zu betreten, und die Verhandlung zu verfolgen.

Beim AG/LG Essen gab es dagegen von Anfang an Probleme. Der Geschäftsstellenleiter H. Winbrake verweigerte der Besucherin zunächst schon den Zutritt zum Gericht. Er verlangte ein ärztliches Attest, das auch die Diagnosen beinhalten musste. Dabei bezog er sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus September 2020. (Az.: 13 B 1368/20)

In dem Verfahren ging es um Klagen von Schülern und die Maskenbefreiung an Schulen. Herr Schreiber teilt das Ergebnis der Klage nicht, und wir können uns Herrn Schreiber da nur anschließen.

Das OVG Münster meinte dazu z. B.

Nach § 1 Abs. 4 CoronaBetrVO kann die Schulleiterin oder der Schulleiter aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht des Absatzes 3 Satz 1 befreien. Die Gründe sind nach Satz 2 Halbsatz 1 der Regelung auf Verlangen nachzuweisen. Um der Schule eine sachgerechte Entscheidung über die Befreiung von der sog. Maskenpflicht aus medizinischen Gründen zu ermöglichen, bedarf es für diesen Nachweis grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss.

1) Aus dem Attest muss sich regelmäßig jedenfalls nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist.

Dabei ist entgegen der Ansicht der Antragsteller die rechtliche Situation nicht vergleichbar mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegenüber einem Arbeitgeber.

2) Vorliegend ist Ziel der Antragsteller, mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil zu erwirken, nämlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. In derartigen Konstellationen muss die Verwaltung – hier die Schulleitung – bzw. das Gericht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen.

3.) Insoweit dürften auch, anders als die Antragsteller meinen, der Benennung konkreter medizinischer Gründe in einer entsprechenden Bescheinigung keine datenschutzrechtlichen Aspekte entgegenstehen.

4.) Konkrete Anhaltspunkte, die einen nicht datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten befürchten lassen, haben die Antragsteller im Übrigen nicht vorgetragen. …

https://www.ra-kotz.de/maskenpflichtbefreiung-auf-schulgelaende-und-in-schulgebaeuden-aerztliche-bescheinigung.htm

Dazu meint Herr Schreiber:

Zu 1.) Die Schule muss, und kann auch keine wirklich sachgerechte Entscheidung treffen, denn an der Schule findet man in der Regel keine Mediziner, sondern Pädagogen, die nicht in der Lage sind ein medizinisches Attest zu interpretieren oder auf die Richtigkeit zu überprüfen.

Zu 2.) Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, und deswegen von der Maskenpflicht befreit wird, erwirbt damit keinen rechtlichen Vorteil.

Zu 3.) Das Verlangen ein Attest mit konkreten medizinischen Gründen vorzulegen, ist tatsächlich nicht mit dem Datenschutz vereinbar und verstößt gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht.

Zu 4.) Es ist auch nicht notwendig konkrete Anhaltspunkte bezüglich evtl. nicht konformen Umgang mit Daten zu benennen. Die persönlichen gesundheitlichen Daten gehen die Schule schlichtweg nichts an.

Zugegeben, andere Oberverwaltungsgerichte entschieden ähnlich, das änder aber nichts an unserer Einschätzung. Außerdem kann eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezüglich eines Maskenattests für den Schulbesuch nicht einfach auf andere Fälle übertragen werden.

Wenn Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, dann enthält diese aus gutem Grund keine Diagnosen. Wenn man dann aber ein Attest über eine Maskenbefreiung vorliegt, wäre es absurd, wenn man dann dort dem Arbeitgeber doch wieder Diagnosen und Vorerkrankungen mitteilen müsste.

Der Geschäftsstellenleiter des Landgerichts Essen machte es sich also etwas leicht, wenn er (angeblich) das Urteil des OVG zur Grundlage für seine Entscheidung macht.

Zunächst verlangte er von Frau Dr. H. ein Attest mit Diagnosen, wie dies das OVG in seiner Entscheidung gefordert hatte. Als ihm die Beamtin Frau Dr. H. ein entsprechendes Attest mit Diagnosen vorlag, da teilte er ihr mit, dass er diese Diagnosen nicht anerkennen würde.

Was ist das für eine Willkür! Wer ist dieser Geschäftsleiter Winbrake? Ist der Mediziner, dass er sich anmaßt Diagnosen nicht anzuerkennen? Das schreit doch wohl förmlich nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Erst teilt er mit, dass er sich auf die Entscheidung des OVG Münster beruft, und wenn er dann genau so ein Attest vorgelegt bekommt, kennt er dieses nicht mehr an, dann ist die Entscheidung des OVG nicht mehr relevant.

Herr Schreiber hatte bereits mitgeteilt, dass er die Entscheidung des OVG für falsch hält. Die Gründe wurden hier genannt. Also hat Herr Schreiber im Internet ein weiteres Urteil gefunden.

Das Land Brandenburg hat in der Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 verlangt, dass das ärztliche Zeugnis die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten muss, warum sich hieraus eine Befreiung von der Maskentragepflicht ergibt.

Vielleicht hat das Land Brandenburg dies gemacht, weil ihnen die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bekannt waren, und man sich es deswegen traute die Verordnung so zu verlangen.

Jetzt spielte aber das OVG Berlin/Brandenburg nicht mehr mit, und entschied am 4.1.2021:

§ 2 Abs. 2 Satz 2 der Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV) vom 15. Dezember 2020, geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2020,

wird insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als das ärztliche Zeugnis danach die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten muss, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt.

… Zur Begründung seines Antrags macht der Antragsteller im Wesentlichen geltend:

Die erst mit der 3. SARS-CoV-2-EindV eingeführte Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 der 3. SARS-CoV-2-EindV, dass das schriftliche ärztliche Zeugnis darüber, dass die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist – neben dem vollständigen Namen und Geburtsdatum – auch „die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten muss, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt“, verletze sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterlägen, seien als Gesundheitsdaten sensible Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG und genössen insoweit besonderen Schutz. Eine Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen komme auch in psychischer Hinsicht in Fällen des sexuellen Missbrauchs bei Fesselung bzw. Knebelung des Opfers und hierbei erlebten Ohnmachtsgefühlen in Betracht. Es sei weder erforderlich noch angemessen, dass er (auch) diese Daten zum Nachweis seiner Befreiung quasi täglich jedermann „vor Ort“, z.B. in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, im öffentlichen Nahverkehr, aber auch gegenüber seinem Arbeitgeber offenbaren müsse. Die Personen „vor Ort“ seien mangels medizinischer Fachkenntnisse ohnehin zu keiner inhaltlichen Überprüfung des ärztlichen Attestes befähigt, so dass die Vorschrift im Verhältnis zur bisherigen Regelung keinen zusätzlichen Nutzen bringe. Er indes habe ein starkes subjektives Interesse daran, dass seine Diagnose und ihre konkreten Folgen (privaten) Dritten nicht zur Kenntnis gelangt. Konkret befürchte er, dass seine hochsensiblen Gesundheitsdaten, wenn er das Attest mit der „Klarfassung“ seiner Krankheit im Supermarkt, in der Apotheke, in der Poststelle etc. vorzeigen müsse, durch Mund-Propaganda im Dorf schnell „die Runde machten“. …

https://www.ra-kotz.de/corona-maskenpflichtbefreiung-aus-gesundheitlichen-gruenden-attest-anforderungen.htm

Das ist wohl nachvollziehbar und entspricht unserer vorherigen Argumentation. Das OVG folgte dann auch der Argumentation, und hob die Verordnung in diesem Punkt auf.

Ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung muss also die Diagnosen nicht beinhalten?

FREMDBEITRAG: Prozess bei Richterin Magrit Lichtinghagen – wie das Landgericht und das Amtsgericht Essen den Öffentlichkeitsgrundsatz aushebeln

Es gibt Prozesse, bei denen die Öffentlichkeit eher unerwünscht ist, und es gibt Gerichte, die die Corona-Lage ausnutzen, um lästige Zuschauer vom Prozessbesuch auszuschließen. Hinzu kommt, dass die Corona-Maßnahmen als heilige Regeln bei Teilen der Justiz keine Ausnahmen kennen, außer für den Fall, dass eine Zeugenaussage unumgänglich und erwünscht ist.

Was vor Corona als unveräußerliches Grundrecht galt, wird heute nur noch in Auswahl zurückgegeben oder unter strengen Voraussetzungen zeitlich befristet gewährt.

Wer keine Maske tragen kann, hat zwar – wenn er denn das Glück hat, einen Arzt zu finden – die Möglichkeit, sich von der Maskenpflicht befreien zu lassen, wird aber dafür von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, in Abhängigkeit von der Willkür der jeweiligen Hausrechtsinhaber. Zu diesen zählen auch die Geschäftsleiter von Gerichten, denen die Durchsetzung des Hausrechts in den Gerichtsgebäuden übertragen wurde. Direkt vor und im Gerichtssaal übt der zuständige Richter das Hausrecht aus.   

Am Freitag, 7. Mai 2021, wollte ich am Prozess gegen Bernd Schreiber am Amtsgericht Essen als Prozessbeobachterin teilnehmen. Hierfür musste ich die Verhandlung benennen, die ich zu besuchen gedachte. Als ich dem Justizmitarbeiter bei der Eingangskontrolle dabei mein Attest vorzeigte, erntete ich einen zweifelnd-fragenden Blick. Mir war sofort klar, dass es wohl eine Weisung gab, Besuchern mit Maskenattesten grundsätzlich den Zutritt zu verweigern. So erklärte mir der ansonsten freundliche Beamte nach einem Telefonat dann auch erwartungsgemäß, dass bei diesem Verfahren keine Zeugen geladen seien und es daher keinen zwingenden Grund gäbe, mich ohne Maske teilnehmen zu lassen. Außerdem habe der Geschäftsleiter des Landgerichts ihm erklärt, dass er meine Gründe für die Maskenbefreiung nicht anerkenne. Ich musste schlucken, hatte ich doch mit solch einer massiven Unterstellung nicht gerechnet. Da erdreistete sich ein Geschäftsleiter, der weder Arzt noch Richter ist, ein ärztliches Attest anzuzweifeln. Es ist schon eine enorme Belastung, ein Attest vorzeigen zu müssen, das eine höchst persönliche Diagnose enthält. In einem Rechtsstaat, der die Würde des Menschen achtet, wäre solch eine Vorgabe undenkbar!

<… bitte weiterlesen …>

Keine Demo am 3.5.2021

Am 19.4.2021 gab es in Bremerhaven eine um 11 Uhr erste Demo von Eltern vor dem Stadthaus. Die Eltern demonstrierten gegen die Maskenpflicht an Schulen, besonders Grundschulen, und gegen Corona-Zwangstest an den Kindern.

Die Teilnehmerzahl betrug ca. 150-200 Personen. Fernsehsender, Radio und örtliche Zeitungen berichteten im Vorfeld und danach über die Demonstration.

Am Ende der Demo wurde vereinbart, dass man am 26.4.2021 eine weitere Demo ab 16 Uhr anmelden wird. Leider wurde nicht abgeklärt, wo diese Demo stattfinden soll. Deshalb gingen die Teilnehmer davon aus, dass diese Veranstaltung wieder vor dem Stadthaus stattfinden würde.

Die Veranstalter haben jedoch den Ort gewechselt. Weil man für die zweite Veranstaltung mit mehr Teilnehmern rechnete, und der Platz vor dem Stadthaus deshalb unter Corona-Bedingungen nicht ausreicht entschieden sich die Organisatoren die Demo auf dem Theodor-Heuss-Platz anzumelden. Dies war auch sinnvoll, weil im Stadthaus ab 16 Uhr kaum noch Mitarbeiter anwesend sein dürften.

Natürlich wurde der neue Ort in allen Gruppen geteilt, trotzdem dürfte die Verlegung des Veranstaltungsorts einige Teilnehmer gekostet haben, besonders da eine Zeitung berichtete, dass die Demo erneut vor dem Stadthaus stattfinden würde.

In den TELEGRAM und WhatsApp-Gruppen wurde dann später mitgeteilt, dass einige Personen gleich wieder gegangen sind, weil nicht von Anfang an genügend Teilnehmer vor Ort gewesen wären. So kann man natürlich auch zukünftige Demos kaputt machen, wenn man gleich wieder geht, weil nicht von Anfang an alle Teilnehmer vor Ort sind. Immerhin waren am 26.4.2021 etwas mehr Teilnehmer vor Ort, als am 19.4.2021, wenn auch nicht von Anfang an.

Auch die Behörden haben natürlich ein Interesse so eine Veranstaltung zu behindern. Es ist bekannt, dass wir gegen die Maskenpflicht und Zwangstest an den Schulen demonstrieren, und damit dürfte auch klar sein, dass die meisten Teilnehmer die Maskenpflicht insgesamt ablehnen. Aber genau so eine Maskenpflicht wurde bei der Demo-Anmeldung als Auflage festgeschrieben. Das ist ein Dilemma für die Teilnehmer. Manche Demonstranten zogen es vor nicht zur Demo zu kommen, weil sie die Maskenpflicht generell ablehnten. Damit schaden sie natürlich ihren Kindern, denn wenn man nicht bereit ist auf die Straße zu gehen, wird man eine Maskenpflicht und Zwangstest für Kinder wohl kaum verhindern können.

Es gab auch Kritik an der Demo nach der Veranstaltung. Manche lamentierten, dass von Anfang an nicht genügend Teilnehmer vor Ort waren, andere hatten wohl geglaubt, dass wir an diesem Tag die Weltrevolution starten würden. Das war aber nie unser Ziel. An beiden Veranstaltungen hatte ich klargemacht, dass es hier um unsere Kinder und Enkelkinder geht, und nicht um Bill Gates, den Illuminaten oder sonstigen Gruppen. Dennoch meldete sich während der Demo eine Teilnehmerin, die uns was erzählen wollte von Völkermord etc.

Ich glaube nicht, dass das Zielführend ist, und ich glaube schon gar nicht, dass man mit solchen Aussagen von der Presse ernst genommen wird.

Auch unsere Reden wurden von einigen Personen kritisiert. Obwohl ausdrücklich erwähnt wurde, dass es gewünscht wird, dass auch andere am Mikrofon sprechen, haben sie dich Kritiker zwar nicht am Mikrofon gemeldet, aber hinterher die Reden kritisiert.

Für Montag, den 3.5.2021 wurde eine weitere Demo vereinbart. Diese sollte an dem Platz zwischen der großen Kirche und dem ehemaligen Karstadt starten, und von dort zum Theodor-Heuss-Platz ziehen.

Diese Demo wird weder von Frau Koch angemeldet werden, noch von mir organisiert werden. Aus den o. gen Gründen haben wir uns entschlossen keine Veranstaltung mehr anzumelden und zu organisieren.

BERLIN: Hat die Polizei jetzt ein Rad ab?

In einer Gruppe für Empathen wird man wohl kaum Polizisten finden. Dies scheint beim Betrachten dieses Videos kaum vorstellbar zu sein.

NACHTRAG:

Das untere Video wurde ursprünglich zuerst veröffentlicht. Nachträglich wurde dann dieses Video eingefügt, weil es aussagekräftiger ist.

Oder hat der Rollstuhlfahrer seine Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt, und die Polizei hat im Rahmen der Zwangsvollstreckung sein Rad vom Rollstuhl abmontiert?

Aufruhr in Bremerhaven

Wenn man Bremerhaven mit Gelsenkirchen vergleicht, dann muss man feststellen, dass in Gelsenkirchen 2020 die Coronawerte wesentlich höher lagen als in Bremerhaven.

Das änderte sich dann 2021. In Gelsenkirchen gingen die Werte ein Stück zurück, während die Werte in Bremerhaven ganz plötzlich nach oben schossen. Natürlich musste sich nun die örtliche Politik Gedanken machen, wie man die Pandemie wieder eindämmt.

Ihre Antwort, nächtliche Ausgangssperre und regelmäßige Zwangstests in den Schulen. Eine gute Idee?

Die nächtliche Ausgangssperre wurde noch ohne großes Murren hingenommen. Nur wenige Bürger klagten gegen die nächtliche Ausgangssperre.

Ein Bürger klagte, und verlor vor dem Gericht. Das Gericht war der Meinung, dass man diese Grundrechtseinschränkung hinnehmen müsse. Es gab aber noch eine Klage von Jan Timke. Er ist Vorsitzender von „Bürger in Wut“, und seine Klage war erfolgreich. Zwar bedeutete dieser Sieg nicht, dass das Gericht die Ausgangssperre für alle Bürger aufgehoben hat, aber auch andere Bürger hätten jetzt gegen die Ausgangssperre klagen können, und hätten sich auf das Urteil von Jan Timke berufen können. Das bedeutete, dass sich die Bürgerschaft mit der neuen Situation auseinandersetzen musste.

Inzwischen wurde die Ausgangssperre wieder aufgehoben, und das ist letztendlich Jan Timke von Bürger in Wut zu verdanken. Gratulation.

Anders sieht es mit dem Maskenzwang und dem Testzwang an den Schulen aus. Jedes Kind soll zweimal in der Woche auf Corona getestet werden. Das hört sich vielleicht harmlos aus, aber der Coronatest bedeutet, dass man den Kindern mit einem Wattestäbchen in den Rachen geht, und anschließend mit dem Wattestäbchen tief in der Nase Abstriche vornimmt.

Das geht aber manchmal auch schief. Ich habe das an der eigenen Nase erfahren müssen.

Das finden die Eltern in Bremerhaven nicht mehr lustig. Jetzt proben sie den Aufstand. Wegen Corona sind auch die Klassen in Bremen/Bremerhaven kleiner. Sie bestehen z.B. nur aus 7 Schülern, aber am Montag erschienen statt sieben nur 2 Schüler, und am Dienstag waren es von sieben Schüler 3 Schüler die am schulischen Maskenball noch teilnahmen. Die anderen Kinder blieben zu Hause. Es gibt sogar mehrere Eltern, die inzwischen beim Gericht klagen, und sie haben durchaus Chancen. Es gibt inzwischen zwei positive Gerichtsurteile, die festgestellt haben, dass die schulischen Zwangsmaßnahmen bei den Coronatests eine Kindeswohlgefährdung darstellen.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

UPDATE

Auch am Mittwoch waren weniger als 50 % der Schüler anwesend. Das betrifft zumindest die Klasse, die hier beobachtet wird. Auch sind die Eltern inzwischen so weit, dass sie für Montag, den 19.4.2021 eine Demo anmelden möchten.

Auch in Bremervörde demonstrieren Eltern Montags für ihre Kinder gegen die Corona-Maßnahmen. Dort hat die Demo inzwischen schon ca. 120 Teilnehmer. Wir werden auch das beobachten und darüber berichten.

Auch die BREMERVÖRDER-ZEITUNG berichtete bereits über die Eltern-Demo. Hier der google-Fund.


Hunderte Menschen demonstrieren in Bremervörde für den …www.brv-zeitung.de › bildergalerien_mediagalid,1126
„Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Zukunft klaut!“ schallte es durch die Bremervörder Innenstadt. Die Angst vor der drohenden …

Folgt man dem Link findet, man nur noch:

Das passiert öfters, wenn Beiträge zu gut für die Corona-Kritiker ausgefallen sind. Nach einem Anruf bei der Redaktion wurde mitgeteilt, dass das angeblich daran liegen könnte, weil man eine neue Internetseite habe..

Das erscheint aber fraglich, weil so etwas vielleicht bei der Übernahme von der alten Seite passieren kann. Bei neuen Beiträgen sind solche technischen Probleme eher unwahrscheinlich. Hier darf man eher von Vorsatz ausgehen.

Von der Redaktion wurde noch mitgeteilt, dass nicht alle Beiträge aus der Zeitung online veröffentlicht werden.

Dass das dann ausgerechnet Beiträge über eine größere Demo von kritischen Eltern betrifft, verwundert dann wohl niemand.

POLIZEI: So mut dat

Hallo XXX,

wenn ihr wollt, könnt ihr den Beitrag auf dem Blog veröffentlichen.

Ich hatte heute Krankengymnastik. Danach fuhr ich zur Polizeiwache. Ich musste etwas warten, außerdem hat sich noch so eine Kopftuchtussy vorgedrängt. Ach egal, ich bin ja gutmütig.

Ich nehme an, dass die sich regelmäßig bei der Polizei melden muss, weil gegen sie ein Strafverfahren läuft, denn sie zeigte den Polizisten ihren Ausweis durch die Fensterscheibe. Dann verschwand sie wieder.

Danach war ich dran, und ich wurde standesgemäß empfangen.

„Hallo Herr Schreiber, was können wir für sie tun?“, fragte mich der ältere Polizist. Ich kannte ihn zwar nicht, aber offenbar kannte man mich.

So mut dat.

Ich habe dann erzählt, dass ich mein Pfefferspray abholen will.

Natürlich hatten die das nicht parat, was ich auch schon erwartet hatte. Man meinte, dass ich diesbezüglich den Polizeipräsidenten anschreiben solle.

Ich habe der Polizei natürlich noch erzählt, dass ihr Kollege mir das Pfefferspray abgenommen hat, weil ich angeblich einen 18-Jährigen angegriffen hätte. Tatsächlich hatte ich mich nur gewehrt, und wie die Amtsrichterin und die Staatsanwältin festgestellt hatten, in berechtigter Notwehr gehandelt.

Hier nochmal das Beweisvideo.

Simone Pfeiffer – mehr Schärfe

Der letzte Beitrag über Simone Pfeiffer wurde kritisiert, weil er zu wenig Schärfe enthalten würde.

Wie bereits kommentiert besitzt, der Schweizer Admin halt nicht die scharfe Zunge eines Herrn Schreiber. Dennoch möchte ich versuchen hier noch etwas mehr Würze ins Spiel zu bringen, auch wenn das einige vielleicht wieder als zu süß empfinden werden.

Frage:

Was trennt Frau Pfeiffer demnächst von einer wirklich guten Schweizer Schokolade?

Weiterlesen „Simone Pfeiffer – mehr Schärfe“

Frau Pfeiffer, sie sind doch bestimmt für den Umweltschutz.

Hallo Frau Pfeiffer, wir gehen davon aus, dass auch sie den Umweltschutz unterstützen. Ok, das kann man ja verstehen, Umweltschutz ist ja auch ein wichtiges Thema, wenn es auch nicht immer logisch diskutiert wird.

Wer für den Umweltschutz ist, und per Haftbefehl(en) gesucht wird, der sollte natürlich nicht unbedingt von Hoya nach München bzw. Bayern flüchten.

Sie können sich doch auch bei der nächsten Polizeistation stellen, damit die Polizei nicht ständig den wertvollen Sprit vergeuden  muss, wenn die mal wieder unterwegs sind um die Haftbefehle gegen sie zu vollstrecken.

Bitte flüchten sie nicht zu uns in die Schweiz, denn auch wir sind hier für Umweltschutz, und stehen auch nicht auf ihre ständigen Beleidigungen, Unterstellungen und Verleumdungen.

Eine Frage hätten wir noch. Herr Schreiber teilte uns mit, dass sie mal wieder ein Verfahren verloren haben sollen. Ist es richtig, dass das LG Itzehoe ihnen verboten hat,  weiterhin zu behaupten, dass ihr Bruder sie vergewaltigt hätte?

Das wäre ja fatal für sie. Dann haben sie ja gar keine Hobbys mehr, die sie noch ausüben können. Dann könnten sie ja eigentlich schon freiwillig in den Knast wandern, denn dann macht doch das Leben für sie in Freiheit gar keinen Sinn mehr.

Sie haben also in der Vergangenheit behauptet, dass sie von ihrem Bruder sexuell missbraucht wurden, so wie sie es schon bei anderen Männern behauptet hatten. Stimmt es, dass sie inzwischen auf dessen Kosten untergetaucht sind?

Warum haben sie eigentlich fälschlicherweise behauptet, dass sie von ihrem Bruder sexuell missbraucht worden wären?

Kann es sein, dass sie gedacht haben, sie wären für andere Männer interessant, wenn sie behaupten, dass sie Sex mit einem Adeligen hatten?

Frau Pfeiffer, wenn sie in den nächsten Tagen in den Frauenknast einfahren sollten, dann lassen sie es uns wissen, denn Herr Schreiber hat uns mitgeteilt, dass er ihnen gerne wieder ein Geburtstagsgeschenk in den Frauenknast  senden würde. Und auch von hier aus könnten wir ihnen dann ja mal eine echte Schweizer Schokolade zum Geburtstag senden.

Grafiken für Zoe

Hier mal einige Grafiken die wir im Kampf für die Freiheit und das Recht auf Eltern für Zoe gemacht hatten. Veröffentlicht wurden die hier bisher nicht, sondern nur außerhalb des Internets verwendet.

Jetzt wo das Mädchen wieder bei der Familie ist, können wir die Grafiken auch im Internet veröffentlichen.

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Rassismus auf tilman.news.blog?

Es ist doch immer wieder dasselbe. Wird in einem Beitrag über Ausländer, besonders bestimmte Ausländergruppen berichtet, dann kommt wie beim pawlowscher Hund der Sabber aus dem Maul, bei manchen Leuten gleich wieder der Vorwurf, es würde sich um Rassismus handeln.

Für manche Leute ist Rassismus jegliche Kritik an Ausländern, besonders wenn es sich um Kritik an bestimmten Ausländergruppen handelt.

Auf dem Blog

http://tilman.news.blog findet man den Beitrag:

DSDS: Deutschland sucht den Superdepp

Dort findet man diesen Text:

Meine Mutter hat natürlich gegen meine Fremdunterbringung und den teilweisen Sorgerechtsentzug geklagt. Ergebnis, das Sorgerecht wurde ihr nun vollständig entzogen, und ausgerechnet an die Clowns vom Jugendamt übertragen, die mir jahrelang jegliche Unterstützung verweigerte. Was für ein Witz. Vielleicht sollte sich Richter Dr. Köster mal bei DSDS bewerben. Dr. Köster ist nicht nur Direktor des Amtsgerichtes, sondern anscheinend auch noch ganz besonders unfähig. Vermutlich kann man solche Leute nur im Familienrecht unterbringen.

Der Beschluss von Dr. Köster wurde von mehreren Juristen kritisiert.

Handelt es sich bei dieser Kritik um Rassismus? Nein, natürlich nicht. Die Kritik ist unbedenklich, denn bei dem Richter handelt es sich um einen Deutschen.

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TILMAN: Neues Video von Rechtsanwalt Langhans und neuer Beitrag auf tilman.news.com

Tilman ist sicherlich ein richtiges Hardcorekind. Mit seiner seelischen Behinderung ist er nicht unbedingt ein Kind zum Verlieben. Aber eine Person gibt es trotzdem die Tilman liebt, seine Mutter.

Seit Jahren versucht die Mutter die Hilfe für ihren Sohn zu bekommen, die das Kind dringend benötigt. Mutter und Sohn sind also den Behörden und Gerichten bekannt.

Vor einigen Jahren hatte die Mutter sogar das Gericht bemüht, weil man in Bremerhaven das gesetzliche Recht auf einen Kindergartenplatz nicht umgesetzt hatte.

2020 hatte sie dann sogar einen Erfolg beim Oberverwaltungsgericht OVG-Bremen gegen das Jugendamt der Stadt Bremerhaven erreicht. Das Urteil des OVG fand deutschlandweit Beachtung. Es stärkte die Rechte von behinderten Kindern.

Ob das Jugendamt der Stadt Bremerhaven das Urteil nicht gelesen hat, oder nicht kapiert hat, das ist leider nicht bekannt. Das Jugendamt verweigerte weiter die Umsetzung des Urteils.

Jetzt setze der Direktor des Amtsgerichts Bremerhaven noch einen drauf. Auch ihn interessierte das Urteil des OVG herzlich wenig.  Doch nicht nur das, er missachtete nicht nur das Urteil des OVG, sondern sein Beschluss ist so dilettantisch daneben, dass der Volljurist Michael Langhans extra eine Sondersendung auf seinem Videokanal ausstrahlte, und dort schonungslos mit dem Schwachsinnbeschluss des AG Bremerhaven abrechnete.

Wir möchten noch anmerken, dass der Beschluss nicht von einer 450-Euro Kraft erlassen wurde, sondern von dem Direktor des Amtsgerichts. Ob der wirklich mehr wert ist, als eine 450-Euro Kraft?

Weil wir wollen, dass der Zähler des Videos auch ansteigt, veröffentlichen hier das Video nicht, sondern setzen einen Link auf YOUTUBE.

VIDEO

Außerdem gibt es einen neuen Beitrag auf

tilman.news.blog.

 

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