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Das Urteil ist da

Herr Schreiber hat uns mitgeteilt, dass er sein Urteil endlich erhalten hat. Unklar ist, wann er es bekommen hat. Herr Schreiber hat es am 9.6.2022 im Briefkasten gefunden, aber als Zustelldatum ist der 8.6.2022 angegeben.

Wir hatten ja über die eigentliche Verhandlung hier noch nichts geschrieben, obwohl wir natürlich Informationen von Herrn Schreiber erhalten hatten. Herr Schreiber und wir hatten uns entschlossen über die Verhandlung erst zu berichten, wenn das Urteil vorliegt, weil wir wissen, dass die Damen und Herren vom Amtsgericht Gelsenkirchen, die hier natürlich niemals mitlesen, wie uns berichtet wurde, komischerweise äußerst informiert sind, über das, was hier geschrieben wird.

Gegen die Richterin, Herr Schreiber nennt sie gerne Richterin Lump, eine Kurzform ihres Namens, gab es einen Befangenheitsantrag, den sie selbst abgelehnt hat, was in Deutschland wohl möglich sein soll. Das Urteil zeigt dann nochmal, dass der Befangenheitsantrag wohl berechtigt war.

In der mündlichen Verhandlung soll die Richterin behauptet haben, dass Herr Schreiber lt. Bundeszentralregisterauszug vom Amtsgericht Essen wegen Beleidigung verurteilt worden wäre.

Von so einem Eintrag war und ist Herrn Schreiber aber nichts bekannt. Es gibt bisher keine rechtskräftige Verurteilung durch irgendein Amtsgericht, auch nicht vom Amtsgericht Essen. Das war der Richterin anscheinend auch bekannt, denn dann hätte sie das in ihrer mündlichen Urteilsverkündung, als strafverschärfend erwähnen müssen. Lt. Herrn Schreiber hat sie dies aber nicht getan.

Außerdem steht in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas ganz anderes, wie wir uns überzeugen konnten. Haben wir es also hier mit einer bewusst lügenden Richterin zu tun, die dann tatsächlich wegen Befangenheit abgelehnt gehört?

Herr Schreiber wird dazu hier heute noch etwas persönlich veröffentlichen, schließlich war er ja bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

Befangenheitsantrag gegen Richterin Lichtinghagen wurde natürlich kollegial abgelehnt

 

Dies ist hier nur ein kurzer und kurzfristiger Beitrag zu dem Thema. Später wird dieser Beitrag durch einen umfangreicheren Beitrag ersetzt werden.

Im Mai 2021 wurde Richterin Lichtinghagen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Obwohl nicht nur ich den Befangenheitsantrag für berechtigt gehalten haben, wurde sowohl der Befangenheitsantrag als auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin und weitere Mitarbeiter des Amtsgericht/Landgericht Essen abgelehnt.

Befangenheitsantrag gegen Richterin Lichtinghagen wurde natürlich kollegial abgelehnt

FREMDBEITRAG: Richterin Ide erfolglos wegen Befangenheit abgelehnt

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Richterin Ide ist oder war Richterin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Vermutlich war sie es mal, ist es aber nicht mehr. Zumindest findet man keine aktuellen Beiträge über diese Person. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn diese Person psychische Probleme hat oder hatte, und sie deswegen ihren ursprünglichen Job nicht mehr ausüben kann.

Allerdings darf man auch nicht ausschließen, dass die Frau durch Hochzeit evtl. unter anderem Namen unterwegs ist.

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FREMDBEITRAG: Thema Befangenheitsantrag bei Rechtsanwalt Möbius

Auch einer meiner Anwälte hat auf seinem Blog das Thema BEFANHEITSANTRAG, BEFANGENHEIT EINES RICHTERS thematisiert.

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FREMDBEITRAG: AG Essen: 1. Erfolgreicher Befangenheitsantrag

Ungefähr 1998, wahrscheinlich schon 1997 hatte ich eine Richterin des Amtsgericht Essen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Keine Ahnung wie diese Richterin hieß. Ich weiß auch heute nicht mehr, was diese Richterin damals falsch gemacht hatte, dass ich sie abgelehnt habe.

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