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Straftat wegen Kinderklau kein Einzelfall

In Freiburg gab es einen Brandanschlag aus Verzweiflung, auf das Amtsgericht, weil das örtliche Jugendamt einer Mutter drei Kinder weggenommen hatte. Was die Eltern häufig als Kinderklau bezeichnen, wird von den Jugendämtern meist Inobhutnahme bezeichnet.

Sicherlich ist so eine Bezeichnung richtig, wo Behörden eingreifen müssen, wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber auch die Bezeichnung KINDERKLAU ist berechtigt, denn häufig erfolgen solche angebliche Inobhutnahmen eben nicht rechtmäßig. auch dann nicht, wenn Familiengerichte die angebliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen.

Hier liegt schlichtweg ein Systemversagen vor. Wenn Jugendämter zuschlagen, dann machen sie dies nicht nur häufig vorschnell, weil das für die Behörde meist der einfachste Weg ist. Und das System funktioniert dann so, dass die Eltern dann kaum eine wirklich Chance haben.

Wir haben auf der einen Seite die Eltern, oder sogar nur einen Elternteil, auf der anderen Seite stehen dann eine gante Armee von Profiteuren des angeblichen Hilfesystems, denen es nicht hauptsächlich um das Kindeswohl oder die Wahrheit geht-

Wenn das Jugendamt im Kindergarten oder der Schule auftaucht, und eine Kindeswohlgefährdung behauptet, dann fällt den Kindergärtnerinnen und den Lehrern bestimmt was ein, was die Eltern mal verkehrt gemacht haben sollen, selbst wenn sie bisher keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatten.

Dann werden sogenannte Gutachter beauftragt, die aber genau wissen, dass es nicht um die Feststellung der Wahrheit geht, sondern sie nur dann weitere Aufträge erhalten werden, wenn sie eine angebliche Kindeswohlgefährdung diagnostizieren.

Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gutachter festgestellt haben, dass die Eltern nichts verkehrt gemacht haben, und denen dann das Gericht sogar den Auftrag wieder entzogen haben.

Auch kommt es vor, dass Gerichte einen Gutachter erst beauftragt haben, und dann das Ergebnis des Gutachters übergangen haben, wenn das positiv für die Eltern, bzw. ein Elternteil ausgegangen ist.

Und wenn dann der Fall beim Gericht anhängig ist, dann ist für das Gericht wesentlich einfacher eine Inobhutnahme zu bestätigen und eine Kindeswohlgefährdung zu unterstellen, als sich gegen die Behörde zu stellen, denn Freunde macht sich das Gericht damit nicht bei den Behörden.

Vermutlich glauben sogar viele Richter, dass ihre Entscheidung richtig war, und es bisher nur selten gelungen Richtern im Nachhinein davon zu überzeugen, dass nicht sämtliche Maßnahmen der Jugendämter richtig sind. Das ist eigentlich erstaunlich, denn immer wieder gelangen doch Jugendamtsskandale in die Öffentlichkeit.

Bei den zahlreichen Willkürmaßnahmen der Jugendämter ist es eigentlich schon erstaunlich, dass sich nur wenige Eltern mit Straftaten gegen die Behörden wehren. Immerhin ist es eine schwere Straftat. die die Familiengerichte und die Jugendämter sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Kinder begehen. Sowohl Eltern, als auch Kinder werden durch solche Aktionen häufig schwer traumatisiert, und zwar nicht selten ein ganzes Leben lang.

Die meisten Straftaten betroffener Eltern bestehen nur aus einer Flucht mit ihren Kindern. Noch seltener sind Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Sachen, aber sie kommen vor.

Bei diesen Gewaltmaßnahmen geht es aber häufig nicht darum, wirklich eine Person oder eine Sache zu beschädigen, sondern es geht häufig nur um Aufmerksamkeit- Es handelt sich also nur um einen Hilfeschrei betroffener Eltern, die sich sonst nicht mehr zu wehren wissen-

Auch einer Mutter aus Freiburg ging es um einen Hilferuf, als sie im Amtsgericht Freiburg Benzin ausschüttete, und versuchte ein Feuer anzuzünden-

Kein Einzelfall.

Behörde nimmt drei Geschwister in Obhut – 15 Monate später werden die Eltern gewalttätig

LEMGO: Brandanschlag aufs Jugendamt?

Detmold (WB)

Versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung – seit Montag steht ein nigerianisches Ehepaar in Detmold vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im August im Jugendamt Lemgo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen haben.

Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe Benzin im Treppenhaus der Behörde verteilt. „Wir wollten niemanden verletzen. Wir wollten nur, dass uns endlich jemand zuhört und wir unsere Kinder sehen können!“, sagte Itogo S. (35).

Selbst im Strafverfahren gegen die Eltern konnte nicht geklärt werden, weshalb das Jugendamt die 3 Kinder in Obhut genommen hatte.

 

TRIER: Brand im Jugendamt

Löscharbeiten am Freitagmorgen im dritten Stockwerk des Verwaltungsgebäudes II am Augustinerhof.

In fünf Büroräumen des Jugendamts im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof hat es in den frühen Morgenstunden von Donnerstag auf Freitag gebrannt. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, derzeit ist die Spurensicherung vor Ort.

Den Brand in den Büros des Jugendamts entdeckte eine Mitarbeiterin am Freitagmorgen, als sie in ihr Büro wollte. Sie habe sofort die Feuerwehr alarmiert, erläuterte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Andreas Kirchartz, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus. Die Meldung bei der Feuerwehr ging um 7:18 Uhr ein. Bereits vier Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. „Papierstapel haben noch leicht gebrannt, größere Flammen gab es jedoch nicht mehr. Allerdings stellten wir in Aktenstapeln immer noch Glutnester fest“, informierte Kirchartz. Schnell hatten die 15 Feuerwehrleute, die mit sechs Fahrzeugen anrückten, den Brand unter Kontrolle und verhinderten dessen Ausbreitung.

Laut einer Pressemitteilung der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor, welche die Kriminalpolizei noch genau untersuchen und prüfen muss. In mehreren Büros entdeckten die Ermittler Farbschmierereien, auch wurden Bestandteile von Computern in den Büros geklaut, auf denen sich jedoch keine Daten befinden. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich um Brandstiftung handelt“, sagte auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Möglich sei, dass die Brandstifter über ein Baugerüst an der Rückseite des Gebäudes in die Büros eingedrungen seien, sagte der OB.

Es macht wohl wenig Sinn, wenn man nur die Straftaten der Eltern verfolgt. Sinn würde es machen, wenn man mal gegen das Treiben der Jugendämter vorgehen würde. denn dort liegt ja die eigentliche Ursache für die späteren Straftaten der Eltern.

Der BdF hat heute mit dem Strafverteidiger der Mutter aus Freiburg telefoniert. Er bestätigt, dass er erneut zu Versagen im familiengerichtlichen Verfahren gab.

Wir bleiben dran, und werden den Fall weiter verfolgen.

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

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FREMDBEITRAG: Richter Köster, schlimmer als …?

Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.

(…weiterlesen…)

https://tilman.news.blog/2021/03/12/richter-koester-schlimmer-als/

Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.

ACHTUNG, am Mittwoch gab es beim Familiengericht Bremerhaven ein Sorgerechtsverfahren, wo es darum ging, dass man einer Mutter Teilbereiche des Sorgerechts entzogen hatte, und auf das Jugendamt übertragen hatte.

Im Vorfeld des Verfahrens wurde im Internet über den Fall berichtet. Da es bisher in diesem Verfahren noch kein Ergebnis gibt, konnte über den Ausgang hier auch noch nichts berichtet werden.

Allerdings gab es in der Woche vorher noch ein anderes Verfahren bei einem Familiengericht. Über dieses andere Verfahren wurde hier aus taktischen Gründen nichts berichtet. Der Ausgang war zwar bekannt, aber da der schriftliche Beschluss noch nicht vorlag, wurde hier das Ergebnis noch nicht kommuniziert.

Heute ist der Beschluss endlich eingegangen. Das Kind, das bereits 2020 aus der ersten Kindereinrichtung flüchtete, und seit Sommer wieder bei seinen Eltern wohnt, und bei seiner Schwester, hat jetzt auch das erreicht, was erreichen wollte. Das Sorgerecht wurde wieder an die Eltern übertragen.

Weiterlesen „Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.“

FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.

Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.

Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?

Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.

Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen  seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.

Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.“

Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen

Es ist schon unfassbar, was sich Behörden immer wieder so erlauben im Umgang mit dem Bürger.

In Bremerhaven lebt ein Kind, dass der Mutter direkt bei der Geburt vom Jugendamt regelrecht geklaut wurde. Das Krankenhaus war im Vorfeld von dem geplanten Kinderraub informiert worden, und spielte das grausige Spiel auch sofort mit. Man täuschte eine schwere Krankheit des Babys vor, um sofort jeglichen Kontakt zwischen der Mutter und dem Kind zu unterbinden.

Erst als das Jugendamt das Kind abholte, erfuhr die Mutter, dass der Kinderraub schon vorher geplant war. Kinderraub oder Inobhutnahme, das Familiengericht fand jedenfalls, so geht das nicht. Das Kind kommt sofort zurück zu den Eltern. Allerdings sind Jugendämter schlechte Verlierer. Das Jugendamt interessierte der Gerichtsbeschluss nicht. Daraufhin mussten die Eltern ihr eigenes Kind aus den Fängen des Jugendamtes entführen.

Zwar wollte das Jugendamt den Eltern das Baby erneut klauen lassen, aber natürlich weigerte sich die gerufene Polizei tätig zu werden, wenn ein Gericht entschieden hat, dass das Baby zu den Eltern zurückdarf.

Inzwischen lebt der Junge mit seinem kleineren Bruder bei der Mutter. Allerdings hatte ihn das so sehr mitgenommen, dass bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt wurde.

2018 wurde der Junge in Bremerhaven eingeschult. Die Zeitung berichtete sogar über die Einschulung des Kindes. Lange dauerte der Schulbesuch aber nicht. Die Lehrerin, die Schulpsychologin und eine Sozialarbeiterin kamen mit dem Kind nicht klar. Das war eigentlich vorhersehbar. Der Junge braucht eine Schulassistenz. Einzig die Mutter kümmerte sich um einen Schulassistenten und fand auch eine erfahrene Person. Natürlich muss ein Schulassistent auch bezahlt werden, und dafür gibt es das PERSÖNLICHE BUDGET. Leider verweigerte das zuständige Jugendamt Bremerhaven bisher das PERSÖNLICHE BUDGET. Man wollte unbedingt erreichen, dass ein Schulassistent von der AWO oder dem DRK genommen wird, obwohl die gar keinen eigenen Schulassistenten hatten.

Weiterlesen „Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen“

Familiengericht in Corona-Zeiten

In diesen Corona-Zeiten wurden viele Gerichtsverhandlungen abgesagt. Nicht so bei einem Familiengericht. Dort bekam eine Mutter mitten in den Corona-Zeiten die Ladung zu einem Termin der heute (23.4.2020) stattfinden soll.

Kann der Termin überhaupt stattfinden?

Die Psychologin und der Anwalt der Mutter stehen inzwischen unter Corona-Quarantäne und können deshalb nicht an der geplanten Verhandlung teilnehmen.

Normalerweise ist klar, was nun passieren muss, aber sieht das auch das Familiengericht so, oder wird der Richter darauf bestehen den Termin auch ohne Anwalt und ohne die Psychologin durch zuziehen?

Logisch wäre dies ein Verfahrensfehler, aber bei Gericht, besonders beim Familiengericht ist grundsätzlich alles möglich.

Auch in Gelsenkirchen konnte ein Kinderklau beendet werden.

Erstaunlich was sich in den letzten 7 Jahren im Bereich Kinderklau alles getan hat. Erinnern wir uns zurück an 2013. Vor ziemlich genau 7 Jahren wurde in Worpswede die wirklich hübsche MISS MEYERHOFER von dem Jugendamt und einer Richterin gewaltsam aus der Schule geholt, und in ein Kinderheim gesteckt.

MEYERHOFFER ist ein Möbelhaus in Niedersachsen, und das Mädchen hatte bei einer Kinder-Miss-Wahl mitgemacht, und auch gleich gewonnen. MISS MEYERHOFER, das war unsere hübsche Antonya. Am Rande bemerkt, wer die heute 19-Jährige kennt, weiß, dass die junge Frau heute ein richtiger Leckerbissen geworden ist. (Das muss ja mal gesagt werden)

Als Antonya im Sommer 2013 aus dem Kinderheim flüchtete bekam sie viel Unterstützung von vielen Aktivisten, aber sowohl Antonya, ihre Eltern und die Aktivisten bekamen auch viel Hass zu spüren. Hass gab es besonders auf ALLMYSTERY, und  beim SONNENSTAATLAND. Besonders eine RENTINA, die inzwischen als EMZ bei ALLMYSTERY und auch beim SONNENSTAATLAND unterwegs ist versprühte dort ihren Hass und ihre Hetze gegen Antonya, ihre Eltern und die Unterstützer. Als EMZ konnte eine Eva (Maria) Zückert enttarnt werden.

Doch Frau Zückert viel nicht nur durch ihren Hass und Hetze im Internet auf, sondern bedrohte in Wittmund nach einer Gerichtsverhandlung sogar einen Rollstuhlfahrer der zum Unterstützerkreis der Familie gehörte. Sie teilte ihm dort mit, dass sie ihn zusammenschlagen wollte.

Doch nicht nur Frau Zückert war bei ALLMYSTERY unterwegs. Auch die Heimleiterin des Kinderheims äußerte sich dort, und war zusammen mit EMZ auch bei der Gerichtsverhandlung in Wittmund.

Trotz der Hetze und den Lügen von Frau Zückert und Co bekamen die Eltern das Sorgerecht für Antonya zurück.

Trotz der Hetze und den Lügen auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND hat sich viel getan beim Thema KINDERKLAU durch Jugendämter. Es vergeht kaum eine Woche ohne dass ein neuer Fall in der Presse thematisiert wird. Auch die Politik hat inzwischen teilweise erkannt, dass Jugendämter zu häufig unfähig sind, dass man dort überzogen und willkürlich agiert.

Ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und Heimleiter haben die Seiten gewechselt,  und unterstützen betroffenen Familien. Und auch Richter sind nicht mehr gleich bereit den Jugendämtern alles zu glauben und den Kinderklau immer zu unterstützen.

In Gelsenkirchen wurde jetzt auch ein Fall von Kinderklau bekannt. Hier soll nicht im Detail auf den Fall eingegangen werden. Fakt ist, dass das Familiengericht jetzt entschieden hat, dass die Kinder wieder nach Hause können. Es gibt zwar Auflagen, aber das ist völlig ok. Hier hat also mal wieder das Gericht das Jugendamt gestoppt, und die Arbeit gemacht, die eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen. Der Kinderklau jedenfalls war mal wieder völlig überzogen.

Dass man beim Amtsgericht Gelsenkirchen dem Jugendamt durchaus kritisch gegenübersteht ist durchaus bekannt. Auf dem gelöschten Blog vom BdF hatte Herr Schreiber mal einen Beitrag veröffentlicht, nachdem er ein Gespräch von Mitarbeitern des Amtsgericht mitbekommen hatte. Auch dort äußerte man sich äußerst kritisch über die Arbeit der Jugendämter.

Es hat sich also insgesamt viel getan in den letzten Jahren.

NACHTRAG:

Die Kinder kamen mit Krätze aus dem Kinderheim zurück. Die Verhandlung lief völlig anders ab, als wir uns das bisher gedacht haben.

Der Anwalt der Eltern kam aus dem Landgerichtsbezirk Essen, sogar aus dem Bezirk des Amtsgericht Gelsenkirchen. Wir empfehlen ja immer, dass man keinen Anwalt aus dem LG-Bezirk nehmen sollte, aber hier hat es trotzdem geklappt.

Natürlich hatten die Kinder auch einen Verfahrensbeistand vom Gericht beigeordnet bekommen. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Einen eigenen Anwalt können sich Kinder erst ab 14 Jahren nehmen. Das Problem dabei ist, dass ein Verfahrensbeistand nur Geld verdient, wenn die Kinder nicht bei den Eltern sind. Normalerweise bedeutet dies, dass die meistens mehr an ihren Geldbeutel denken, als an das Kindeswohl. Auch das war hier anders. Der beigeordnete Verfahrensbeistand war nicht auf der Seite des Jugendamtes, wie wir das sonst kennen, sondern war eindeutig für die sofortige Rückführung der Kinder.

In solchen Fällen hat dann das Jugendamt auch kaum eine Chance. So war das auch hier. Mit „Bauschmerzen“ knickte dann auch das Jugendamt ein.

Doch zumindest eine Sache war hier wie üblich. Auch hier konnte das Jugendamt es nicht lassen beim Gericht Lügen zu verbreiten. Erfolgreich war man damit aber nicht.

Hier noch eine FACEBOOK-Seite zum Thema Jugendamt.

https://www.facebook.com/Jugendamtspresse/

Dort werden Pressebeiträge über Jugendämter geteilt.

ANTONYA: Post vom OLG

Das Ende von Rumpelstilzchen lautet,

Da könnt ihr denke, wie die Königin froh war, als sie den Namen hörte, und als bald hernach das Männlein hereintrat und fragte:  „Nun, Frau Königin, wie heiß ich?“ Da fragte sie erst: „Heißt du Kunz?“ „Nein.“ „Heißt du Heinz?“ „Nein.“ „Heißt du etwa Rumpelstilzchen?“

„Das hat dir der Teufel gesagt, das hat dir der Teufel gesagt“, schrie das Männlein und stieß mit dem rechten Fuß vor Zorn so tief in die Erde, dass es bis an den Leib hineinfuhr, dann packte es in seiner Wut den linken Fuß mit beiden Händen und riss sich selbst mitten entzwei.

Es kann schon sein, dass sich heute manche vor Wut zerreißen und endgültig zur Hölle fahren. Ich denke da an einen Misthaufal-Forum besonders an rentina, und natürlich . Anne H., die geborene Verliererin.

Ich denke an das Jugendamt OHZ und Richterin Ziemer. Sie alle hätten heute genug Grund, wie Rumpelstilzchen zur Hölle zu fahren.
Das was ihnen das OLG heute angetan hat, das muss die doch maßlos ärgern. Und dabei war doch klar, am Ende gewinn. immer der Beamtendumm-Förderverein.

Rentina mird nun sicherlich den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Hatte sie doch noch groß gepost., dass das OLG gar nicht anders könnte, dass dos OLG gesetzlich dazu verpflichtet wäre, die Familie persönlich vorzuladen und anzuhören. Wenn man den Blödsinn von ihr ließt, dann hätte sie am Liebsten die Bundeswehr in Polen einmarschieren lassen, um die Familie zur Verhandlung vorzuführen. Und nun hat das OLG entschieden, ohne auf rentina zu hören, ohne die Familie, nie von renthu gefordert, vorzuführen.

Da wird manch einer viel Jägermeister schlucken müssen, um das zu verkraften. Liebe retina und co. schickt mir mal ein Bild von euch. Möchte gerne eine Galerie erstellen unter dem Motto: _So sehen Loser aus..

Das OLG hat der Familie heute mitgeteilt, dass sämtliche Maßnahmen des AG Osterholz-Scharmbeck aufgehoben wurden Zwar hat man bei der Formulierung einen Handstand gemacht, und sich dabei auch noch fast beide Beine gebrochen, aber das Ergebnis ist eindeutig.

Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts Osterholz-Seharinbeek vom 16.September abgeändert und von der Anordnung fandhengerichtlicher Maßnahmen abgesehen.

Mehr braucht man von dem Beschluss nicht veröffentlichen. Der meiste Rest ist juristisch, Schwachsinn. Es dient anscheinend dazu die Familie von ihren berechtigten Schadensersatzforderungen abzuhalten.

Ich möchte dies wie folgt umschreiben.

1.). Das Jugendamt hat alles richtig gemacht.

2.). Das Amtsgericht hat alles richtig gemacht.

3.). Antonya gehört in ein Heim.

4.). Die Eltern sind ganz böse.

Dennoch ist es richtig, dass Antonya bei ihren Eltern bleibt.

Erwähnenswert ist auch, dass mal wieder der Grund für die ursprüngliche Maßnahme geändert wurde. Das Jugendamt hatte zunächst was von angeblich, häuslicher Gewalt geschwätzt.

Als man damit kräftig auf die Schnauze gefallen war, behauptete man dann dass Antonya zu wenig soziale Kontakte außerhalb der Schule gehabt hätte, und dies der Grund für die Heimunterbringung gewesen wäre.

Hier wurde belegt, dass dies eine Erfindung war. Anonya hatte mehr als genügend soziale Kontakte außerhalb der Schule.

Beim OLG wird nun mangelnder Schulbesuch als Grund angeführt Auch das Jugendamt hatte zwar mal behauptet, da, Anton, angeblich 200 Fehltage gehabt hätte, aber vergessen zu erwähnen, in welchem Zeitraum dies gewesen sein soll.

Auch hatte das Jugendamt schon lange zugegeben, dass Antonya nicht ein Tag unentschuldigt gefehlt hatte. Wenn aber ein Kind wegen Krankheit tatsächlich Fehltage hat, kann dies kein berechtigter Grund für ein Kinderraub sein. Es sollte auch noch erwähnt werden, dass Antonya während der Zeit bei den Eltern das Gymnasium in Lilienthal besucht hatte, und dort gut mitkam. Schulschwänzerin war Antonya niemals, dazu ist sie gar nicht der Typ, Antonya lernt gerne..

Antonya und ihre Eltern haben nicht nur gewonnen, sondern die Geschichte zeigt sehr deutlich, dass Jugendämter tatsächlich unbegründet und willkürlich Kinder entziehen.

Wir gratulieren Antonya und ihren Eltern zu dem Sieg. Wir danken gleichzeitig allen Spendern und sonstigen Unterstützern. Und wir danken besonders Jo Conrad, der mit bewusst.tv die Geschichte ins Rollen brachte.

Wir sind stolz, dass wir mit unserer Arbeit mal wieder zu einem Erfolg über das Beantendumm und der Justizmafia beitragen konnten.