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Das Urteil ist da

Herr Schreiber hat uns mitgeteilt, dass er sein Urteil endlich erhalten hat. Unklar ist, wann er es bekommen hat. Herr Schreiber hat es am 9.6.2022 im Briefkasten gefunden, aber als Zustelldatum ist der 8.6.2022 angegeben.

Wir hatten ja über die eigentliche Verhandlung hier noch nichts geschrieben, obwohl wir natürlich Informationen von Herrn Schreiber erhalten hatten. Herr Schreiber und wir hatten uns entschlossen über die Verhandlung erst zu berichten, wenn das Urteil vorliegt, weil wir wissen, dass die Damen und Herren vom Amtsgericht Gelsenkirchen, die hier natürlich niemals mitlesen, wie uns berichtet wurde, komischerweise äußerst informiert sind, über das, was hier geschrieben wird.

Gegen die Richterin, Herr Schreiber nennt sie gerne Richterin Lump, eine Kurzform ihres Namens, gab es einen Befangenheitsantrag, den sie selbst abgelehnt hat, was in Deutschland wohl möglich sein soll. Das Urteil zeigt dann nochmal, dass der Befangenheitsantrag wohl berechtigt war.

In der mündlichen Verhandlung soll die Richterin behauptet haben, dass Herr Schreiber lt. Bundeszentralregisterauszug vom Amtsgericht Essen wegen Beleidigung verurteilt worden wäre.

Von so einem Eintrag war und ist Herrn Schreiber aber nichts bekannt. Es gibt bisher keine rechtskräftige Verurteilung durch irgendein Amtsgericht, auch nicht vom Amtsgericht Essen. Das war der Richterin anscheinend auch bekannt, denn dann hätte sie das in ihrer mündlichen Urteilsverkündung, als strafverschärfend erwähnen müssen. Lt. Herrn Schreiber hat sie dies aber nicht getan.

Außerdem steht in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas ganz anderes, wie wir uns überzeugen konnten. Haben wir es also hier mit einer bewusst lügenden Richterin zu tun, die dann tatsächlich wegen Befangenheit abgelehnt gehört?

Herr Schreiber wird dazu hier heute noch etwas persönlich veröffentlichen, schließlich war er ja bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

FREMDBEITRAG: Erguss der Volljuristen

(zum Strafprozess gegen Bernd Schreiber am 10.03.2022 vor dem LG-Essen)

Seit der Fußball-WM 2006 hisste der Australien-Fan Erich Dierolfs vor seinem Haus in Crailsheim die satirisch inspirierte Fahne der Bananenrepublik Deutschland:
Quelle: https://www.welt.de/politik/article2991680/Bananenrepublik-Variante-deutscher-Flagge-erlaubt.html
Herr Dierolfs wurde angezeigt, aber schließlich wurde das Strafverfahren eingestellt, mit der Begründung,

„Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar. Durch den Aufdruck der Banane werde nicht die Flagge selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als ‚Bananenrepublik‘ bezeichnet.“

 

Zur rechtlichen Überprüfung kam somit das Schutzziel Flagge, jedoch nicht als Persönlichkeitsrecht nach dem § 185 StGB (Beleidigung), sondern nach § 90a StGB.

 

 

 

Ein Herr Schreiber aus Gelsenkirchen hatte, als Vorsitzender des BEAMTENDUMM_FÖRDERVEREIN, auf dem alten, von WordPress gelöschten Blog schon öfters Roland Freisler zum Thema und dies gilt auch für den neuen Blog: Die Suche nach „Freisler“ ergibt derzeit 7 Fundstellen.

Wohl im Jahre 2020 veröffentlichte Joanna Niedobecka ein Kochrezept: „Hähnchenschenkel mit Kartoffeln aus dem Backofen“ (Quelle: https://www.kochen-mit-spass.de/rezepte/hauptspeisen/362-haehnchenschenkel-kartoffeln-aus-dem-backofen) und wurde dafür (wahrscheinlich) nicht verklagt.

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: Erguss der Volljuristen“

FREMDBEITRAG: Thomas Meuter – das lange Warten und erste Erfolge

Nach seiner gescheiterten Flucht ins europäische Ausland verbüßt Thomas Meuter nun bereits seit April 2021 seine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug der JVA Rheinbach. Über die Verfassungsbeschwerde vom 20. März 2020 gegen das Urteil wurde erwartungsgemäß noch nicht entschieden. Ein Bundesverfassungsgericht, das die Aufhebung unserer grundrechtlich garantierten Freiheiten im Rahmen der Corona-Pandemie völlig bedenkenlos mitträgt, wird sich wohl kaum für einen als Bauernopfer für den angesehenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Lamers zu Unrecht verurteilten angeblichen Verräter von Staatsgeheimnissen einsetzen. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland steht immer über unbedeutenden Einzelschicksalen, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Beitrag leisten können zur staatlichen Propaganda zwecks Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen der Welt.

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https://unrechtsverfahren.wordpress.com/2022/02/27/thomas-meuter-das-lange-warten-und-erste-erfolge/

ARD: PANORAMA: Vergewaltigung: Fünf Jahre unschuldig im Knast

Das Landgericht Lüneburg hat Karl-Heinz Wulfhorst und Ralf Witte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Allerdings hatte das Landgericht Hannover im Jahr 2004 die beiden Angeklagten verurteilt. Angeblich sollten sie die damals 15-jährige Jennifer brutal vergewaltigt haben.

Damals wurde Ralf Witte zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. 5 Jahre saß Witte in Haft bis das Verfahren neu aufgenommen wurde, und dann zu einem Freispruch der beiden Männer führte.

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ARD: PANORAMA: Vergewaltigung: Fünf Jahre unschuldig im Knast