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OLG Frankfurt verbietet regelmäßig das Mitschreiben bei Gerichtsverhandlungen

Immer wieder kommt es vor, dass unsere Schwarzkittel bei Gerichten den Prozessbeobachtern das Mitschreiben bei Verhandlungen verbieten wollen. Das ist erstaunlich, denn diesbezüglich hat der BGH bereits 1982 (Urt. v. 13.05.1982, Az. 3 StR 142/82) festgestellt, dass das Mitschreiben im Regelfall zulässig ist. Dennoch verbietet sogar das OLG Frankfurt regelmäßig das Mitschreiben bei Gerichtsverhandlungen.

Gründe für das Verbot werden in dem Verbot nicht ausdrücklich mitgeteilt. Allerdings wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass man befürchten würde, dass man dadurch Zeugenaussagen an andere Zeugen weitergeben könnte, und damit deren Zeugenaussage beeinflussen könnte.

Natürlich wäre dies möglich, aber sicherlich werden nur wenige deshalb Notizen machen wollen. Viel schlimmer ist, dass man damit Prozessbeobachter behindert, die Rechtsfehler aufdecken wollen.

Die Angst, dass man eine Mitschrift an ungehörte Zeugen weitergeben könnte, kann kein generelles Mitschreibeverbot nicht begründen, denn immerhin ist es durchaus möglich, dass bei den letzten Sitzungstagen keine Zeugen mehr vernommen werden.

LTO hat das Mitschreibeverbot auch schon thematisiert.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-mitschreibeverbot-alaa-m-koller-oeffentlichkeitsgrundsatz-staatschutzsenat/

Unser Ehrenopa hat mal wieder gewonnen.

Der alte Mann, Ehrenvorsitzende und Gründungsmitglied des BdF hat mal wieder gewonnen.

  1. Der Direktor des AG Gelsenkirchen hat Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt, weil der angeblich das Amtsgericht beleidigt hätte.
  2. Die Staatsanwaltschaft hat natürlich wieder sofort Anklage wegen Beleidigung gestellt.
  3. Das Amtsgericht Essen hat dann Opi zu 80 Tagen a 10 € verurteilt.
  4. Das Landgericht Essen hat in der Berufung das Urteil des AG übernommen.
  5. Die Revision gegen das Urteil war dann beim OLG Hamm erfolgreich, weil
    5.1 Es keinen gültigen Strafantrag gab, da der Direktor des AG nicht berechtigt war überhaupt Strafantrag für das AG Gelsenkirchen zu stellen.
    5.2 Es gab keine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen.
    5.3 Es gab generell keine Beleidigung, weil es sich bei dem betreffenden Beitrag um Satire handelte, wie Herr Schreiber das schon immer behauptet hatte.
    5.4 Es keinen Beweis für die Täterschaft von Herrn Schreiber gab. Immerhin hätte auch ich den Beitrag geschrieben haben können, oder jedes andere Vereinsmitglied.

    Der BdF und seine Mitglieder gratulieren.

    Hier gibt es Beiträge zu diesem Verfahren und den Beschluss des OLG

Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.

hier auch

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.

und hier auch noch.

Postert, wer hat bloß diese Frau zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht gemacht?