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Sie lernen es einfach nie.

Ich habe mal wieder Post bekommen. Post vom Sozialgericht Gelsenkirchen. Das Sozialgericht teilt mir mit, dass ein Verfahren von mir ein neues Aktenzeichen hat. Das SG teilt mir dazu mit:

Sehr geehrter Herr Schreiber,

es wird mitgeteilt, dass das Verfahren nunmehr unter o . g. Aktenzeichen geführt wird. Um Beachtung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Welches Aktenzeichen betrifft das Schreiben?

Das SG teilt mir unter Aktenzeichen mit, dass es um

S 17 KR 67/22

geht.

Und als neues Aktenzeichen wird

S 17 KR 67/22

mitgeteilt. 

Also das alte Aktenzeichen und das neue Aktenzeichen sind identisch. Das macht zwar keinen Sinn, ist aber besonders beim Sozialgericht durchaus üblich. Ich habe ähnliche Schreiben schon mehrfach erhalten.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass es entweder kein Wechsel eines Aktenzeichens gibt, und das Schreiben deshalb völlig sinnlos ist.

Oder es bedeutet, dass es tatsächlich ein Verfahren gibt, und das Aktenzeichen auch tatsächlich geändert wurde, aber man beim Sozialgericht regelmäßig zu dumm ist, sowohl das alte Aktenzeichen also auch das neue Aktenzeichen mitzuteilen. Das würde sicherlich Sinn ergeben,  aber so ist es natürlich völlig sinnlos.

Warum die das seit Jahren nicht kapieren, dass man in so einem Schreiben sowohl das alte Aktenzeichen, als auch das neue Aktenzeichen angeben muss, damit das Sinn macht, werde ich wohl nie verstehen.