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Richterin Huthmacher, zum 2. Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS

Richterin Huthmacher ist Richterin beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Im August 2021 bekam diese Richterin den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS.

Da Herr Schreiber im Oktober 2021 einen Unfall hatte, von dem er sich noch immer nicht vollständig erholt hat, und in der REHA auch noch mit Corona verseucht wurde, hat er uns erst heute den geschwärzten Beschluss der Richter zugeschickt. Man muss schon sagen, da hat sich einer den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS aber wirklich redlich verdient. Der Beschluss hat einige Anmerkungen, auf die wir hier näher eingehen wollen.

(Hier sollte eigentlich der Beschluss des AG abrufbar sein. Leider ist es bisher nicht gelungen den bereits hochgeladenen Beschluss auch abrufbar zu machen. Deshalb hier ein Sicherheitshinweis an die Betreiber eines alten WORDPRESS-Blogs. Ändert bloß nicht das Thema eures alten Blogs, denn mit der Änderung bekommt ihr ein neues WORDPRESS. Der Classic-Editor verschwindet damit, und ihr seid gezwungen auf einen neuen Editor umzusteigen. Auch wenn ich bereits seit Monaten mit dem neuen Editor arbeiten (muss), muss ich feststellen, dass das der größte Schrott ist, und keineswegs empfohlen werden kann. Es wird natürlich weiter versucht, die Datei abrufbar zu machen, zur Not wird hier jede Seite als Grafik hochgeladen. Bitte noch etwas Geduld!

Hier gibt es übrigens eine Anleitung wie es funktionieren soll, aber, zumindest hier, nicht funktioniert, weil beim Öffnen immer eine Fehlermeldung erfolgt, auch wenn das PDF inzwischen schon mehrfach hochgeladen wurde.

https://www.oliverpfeil.de/wordpress/wordpress-pdf-einbinden#PDF-Datei_in_WordPress_einbinden_Gutenberg_Editor

(So, jetzt hat es also doch noch halbwegs geklappt. Eigentlich sollte das PDF nicht nur zum Herunterladen, bzw. zum Öffnen in einem neuen TAB verlinkt werden, sondern hier in den Beitrag eingebunden werden, aber das macht er bisher nur im Editor. Im veröffentlichten Beitrag scheint das Einbinden bisher nicht zu funktionieren.) )

Zu dem Beschluss gibt es auch noch das Video. Das musste natürlich aus Datenschutzgründen verpixelt werden, deshalb ist leider nicht alles erkenntlich, was man auf dem Originalvideo sieht.

  1. Balken auf Seite 2
    Man kann im Originalvideo zwischen der 38. und 40. Sekunden zwei Bewegungen des 18.-Jährigen sehen, der mit seinem rechten Gipsarm in Richtung des Rollstuhlfahrers schlug. Welche Bewegung den Rollstuhlfahrer traf, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wahrscheinlich war es die erste Bewegung.
  2. Balken auf Seite 2
    Da der Rollstuhlfahrer am Telefonieren war, als der Täter mit seinen Kollegen kam, gab es eine Zeugin von dem Vorfall.
  3. Balken auf Seite 2
    Das Video zeigt eindeutig, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und seine Aussage damit falsch war.
  4. Balken auf Seite 2
    Wie kommt der Typ auf die Idee, er könne die Herausgabe des Handys verlangen. Natürlich wurde auch seine Schwester nicht gefilmt, denn der Rollstuhlfahrer war ja am Telefonieren.
  5. Balken auf Seite 2
    Bezüglich der präsenten Zeugin bekam die Richterin noch einen weiteren Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS, weil sie mitteilte, dass einer präsenten Zeugin angeblich kein Zeugengeld zustehen würde, auch dann nicht, wenn diese im Verfahren gehört wurden.
  6. Balken auf Seite 3, dort ist es der 1. Balken
    Der Rollstuhlfahrer wurde auch noch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Im Strafverfahren sah die Richterin dies aber ganz anders, und der Rollstuhlfahrer bekam einen Freispruch, weil er in Notwehr handelte.
  7. Balken auf Seite 3, dort ist es der 2. Balken
    Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass der Rollstuhlfahrer in Notwehr handelte, und nicht der 18-jährige Angreifer.
  8. Balken auf Seite 3, dort ist es der 3. Balken.
    Nein, die Videoaufnahme zeigt deutlich was anderes.
  9. Balken auf Seite 3, dort ist es der 4. Balken.
    Wir konnten kein aggressives Verhalten oder Drohgebärden von dem Rollstuhlfahrer erkennen.
  10. Balken auf Seite 3, dort ist es der 5. Balken.
    Bei Richterin Huthmacher schlug oder boxte der Angreifer nicht, sondern sie verniedlichte dies als STUPSEN. Außerdem behauptete, sie, dass der Antragsteller, also der Rollstuhlfahrer, dem Antragsgegner, also dem 18-Jährigen, sehr nahe gekommen wäre. Auch das sieht in dem Video ganz anders aus. Der Rollstuhlfahrer bewegte sich gar nicht, in Richtung des Angreifers. Nur der 18-Jährige ging immer wieder auf den Rollstuhlfahrer zu.
  11. Balken auf Seite 3, dort ist es der 6. Balken.
    Anders als die Richterin behauptet, zeigt das Video doch, dass der 18-Jährige zwischen der 38. und 40. Sekunden zweimal mit dem linken Arm auf den Rollstuhlfahrer zuschlug.
  12. Balken auf Seite 3, dort ist es der 7. Balken.
    Die Richterin Huthmacher behauptete, dass es keine Körperverletzung durch den 18-jährigen Angreifer gab. Das sah Richterin Klumpe im Strafverfahren aber wieder ganz anders. Auch die anwesende Staatsanwältin sah es wie Richterin Klumpe.
  13. Balken auf Seite 4, dort ist es der 1. Balken.
    Für Richterin Hutmacher handelte es sich nicht um eine Körperverletzung, sondern nur um eine Aufregung.
  14. Balken auf Seite 4, dort ist es der 2. Balken.
    Wieder so ein totaler Blödsinn. Der Rollstuhlfahrer hatte eine leichte Verletzung an der linken Brust, und blaue Flecken am Knie. Ob die leichte Verletzung der Brust von dem Schlag mit dem Gipsarm kam, oder von dem Schlag mit seinem rechten Arm, ist dabei unerheblich. Beide Schläge fanden statt, bevor der Rollstuhlfahrer mit dem Gehstock zurückschlug.
  15. Balken auf Seite 5, dort ist es der 1. Balken.
    Natürlich konnte die Zeugin, mit der der Rollstuhlfahrer zu dem Zeitpunkt der zweiten Auseinandersetzung telefoniert hatte, nicht aussagen, dass es der 18-Jährige war, der von dem Rollstuhlfahrer die Herausgabe des Handys forderte, aber sie konnte belegen, dass es gesagt wurde. Außerdem gab es ja mit keiner anderen Person eine Auseinandersetzung. Wer also 1 und 1 addieren kann, kommt schon zum richtigen Ergebnis, wenn man nur will.
  16. Balken auf Seite 5, dort ist es der 2. Balken.
    Auch wenn die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde, bedeutet das ja nicht, dass der 18-Jährige nicht gegen diese Verstoßen hat, als die noch galt. Er hatte also damals den Beschluss einhalten müssen.

    Vielleicht braucht man viel Dummheit, und wenig Verstand, umso einen Beschluss zu verhunzen.

    Hier noch die Links zu den beiden Titeln.
    https://vollpfosten.home.blog/2020/09/01/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-september-2020-richterin-huthmacher/

    https://vollpfosten.home.blog/2021/06/17/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-juni-2021-richterin-huthmacher/

    Hier noch ein Link zu dem gewonnenen Strafverfahren.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/

    Staatsanwaltschaft Essen stellt auch Strafverfahren wegen Verstoß gegen den damals geltenden Gewaltschutzbeschluss ein. Obwohl der (rot eingezeichnete) Weg direkt an der (gelb eingezeichneten) Wohnung vorbeiführte, behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Angeklagte einen Mindestabstand von 25 Meter eingehalten hätte.
    https://beamtendumm.home.blog/2021/06/09/bernd-schreiber-zur-unfahigkeit-der-staatsanwaltschaft-essen/