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Fall Xavier Naidoo zeigt: Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit sind in Gefahr

Bereits am 22.5.2019 schrieb die WELT:

Deutsche sehen Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit eingeschränkt

Mehrheit der Deutschen äußert sich in der Öffentlichkeit nur vorsichtig

Nur rund jeder fünfte Deutsche fühlt sich in der Öffentlichkeit frei, seine Meinung zu äußern.
  • Als Grund für diesen niedrigen Wert werden die rüden Formen der Auseinandersetzung angegeben.
  • Als Tabuthemen gelten die Flüchtlinge und der Islam.

Werden Sprechverbote und gesellschaftliche Tabus präsenter? Eine Mehrheit der Deutschen ist der Auffassung, dass sie sich unter Freunden frei äußern kann, nicht aber in der Öffentlichkeit. Denn es gebe viele ungeschriebene Gesetze dazu, welche Meinungen akzeptabel sind und welche tabu. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) vom Donnerstag erscheint. Die Meinungsforscher hatten dazu eine ganze Reihe von Fragestellungen an die Teilnehmer gerichtet.

59 Prozent der 1283 Befragten ab 16 Jahren gaben an, sie könnten sich unter Freunden frei äußern, nur 18 Prozent sehen aber im öffentlichen Raum eine vergleichbare Freiheit. Sie waren gefragt worden: „Würden Sie sagen, man kann seine Meinung in der Öffentlichkeit frei äußern oder muss man bei einigen oder vielen Themen vorsichtig sein?“ Danach wurde dieselbe Frage zur Meinungsäußerung im Freundeskreis gestellt.

Das Ergebnis: Unter Freunden äußern sich lediglich 34 Prozent vorsichtig, in der Öffentlichkeit jedoch 58 Prozent. Nur 17 Prozent geben an, dass sie sich im Internet frei äußern. Als Grund für diesen niedrigen Wert werden die rüden Formen der Auseinandersetzung angegeben. Hingegen sagen 36 Prozent, und damit mehr als in den beiden anderen Feldern, sie seien im Internet vorsichtig. Die Befragung fand im Zeitraum vom 3. bis 16. Mai statt.

Als Tabuthemen gelten die Flüchtlinge und der Islam. Zudem kritisieren 41 Prozent, dass die Political Correctness übertrieben werde. 35 Prozent ziehen für sich sogar den Schluss, dass freie Meinungsäußerung nur noch im privaten Kreis möglich sei.

Zu dem Eindruck, dass die Freiheitsspielräume im öffentlichen Raum kleiner werden, trägt auch die Rigorosität bei, mit der bestimmte Sprachregelungen eingefordert werden. So finden es zwei Drittel der Bevölkerung übertrieben, wenn statt der Begriffe Ausländer oder Ausländischstämmige umständlich von Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen werden soll.

Völlig verständnislos reagieren die Bürger auf nachträgliche Korrekturvorschläge zu Texten, die sicherstellen sollen, dass sie heutigen Sensibilitäten und Normen entsprechen. Dass beispielsweise Astrid Lindgrens „Negerkönig“ in „Pippi Langstrumpf“ zum „Südseekönig“ mutieren müsste, um nach heutigen Maßstäben politisch korrekt zu sein, löst Kopfschütteln aus.

75 Prozent plädieren für die Beibehaltung der Originalversion, nur 14 Prozent votieren dafür, Begriffe, die heute als nicht mehr zeitgemäß oder beleidigend empfunden werden, auszutauschen. …

https://www.welt.de/politik/article193977845/Deutsche-sehen-Meinungsfreiheit-in-der-Oeffentlichkeit-eingeschraenkt.html

Wenn die Mehrheit der befragten Deutschen mitteilt, man äußert sich in der Öffentlichkeit nur vorsichtig zu bestimmten Themen, dann bedeutet das wohl auch, dass diese Menschen evtl. etwas anderes von sich geben, wenn sie zu den Problemthemen befragt werden. Besonders bei den Künstlern ist es mehr als verwunderlich, dass fast alle eine Meinung in die selbe Richtung haben sollen. Normal ist das sicherlich nicht. Kein Wunder ist es aber, wenn jeder aussortiert und mundtot gemacht wird, der es wagt sich zu bestimmte Themen kritisch zu äußern.

Wie sehr die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit schon eingeschränkt ist bestätigt mal wieder der aktuelle Fall um ein Lied von Xavier Naidoo. Das Lied ist keineswegs rassistisch, aber nicht jedem gefällt es, weil der Sänger es gewagt hat hier seine eigene kritische Meinung zu verbreiten, die halt nicht Mainstream ist. Pech, was nicht Mainstream ist, ist in unserem Land ein Zeichen für Antisemit, Rechtsradikal, Verschwörungstheoretiker, etc. So natürlich auch bei dem Sänger.

Das sagt der Sänger selbst dazu:

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Medienskandal: RTL missachtet Kunst- und Meinungsfreiheit bei Xavier Naidoo

Da war doch mal was. Da gab es doch vor kurzem einen Medienskandal um den WDR. Im wieder her wurde ein Kinderchor instrumentalisiert, der aus dem Lied: „meiner Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ einen Medienskandal gemacht hatte, indem man die Omas zunächst zur Umweltsau erklärt hatte, und ein WDR-Mitarbeiter hatte dann den Vogel noch abgeschossen, indem er verbreitete, unsere Omas seien zwar keine Umweltsau gewesen, dafür aber eine Nazisau.

Beim WDR handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Sender. Heute zeigt uns RTL, dass auch die privaten Sender durchaus in der Lage sind einen Medienskandal zu produzieren.

Zu den beliebtesten Sendung bei RTL gehört Deutschland sucht den Superstar (DSDS). In dieser Sendung bewerten Dieter Bohlen und andere Experten die Gesangsleistungen von Nachwuchsstars. Auch Xavier Naidoo gehört dieser Jury an. Xavier Naidoo gehört zu den erfolgreichsten Sängern dieses Landes, und besitzt sogar einen Migrationshintergrund. Ein erfolgreicher Sänger mit Migrationshintergrund, das müsste doch eigentlich bei unseren Politikern, und auch in den Medien besonders gut ankommen, aber dummerweise hat der Sänger auch noch eine eigene Meinung, die nicht gerade Mainstream tauglich ist. Hartnäckig weigert sich Xavier Naidoo ein Loblied auf Merkels Einwanderungspolitik zu singen. Er wagt es sogar diese Politik, und das Verhalten mancher Zuwanderer zu kritisieren.

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Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Tim Kellner schreibt auf seinem Internetblog über sich:
Ich heisse Tim Kellner, bin 46 Jahre alt, Deutscher, und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich bin weder links, noch bin ich rechts. Ich habe allerdings eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist. Ich lasse mir dennoch von Niemandem vorschreiben, wie ich zu leben oder was ich zu unterlassen habe. Deshalb schreibe ich Bücher und setze mich für die Meinungsfreiheit ein. Ich bin Member im Motorradclub Brothers MC Salt City, der aus Mitgliedern besteht, die eine gleichgelagerte Einstellung besitzen, die guten Werte leben wollen und sich für Schwächere einsetzen.
Klarer Fall, so ein Mensch wird heute automatisch in die rechte Ecke gesteckt. Dazu muss man heute nicht mehr
AUSLÄNDER RAUS
rufen.  Um in die rechte Ecke gesteckt zu werden reicht es völlig aus wenn man nicht regelmäßig
DEUTSCHLAND VERRECKE
oder
NAZIS VERPISST EUCH
auf der Straße brüllt.
Tim Kellner war also mal Polizist. War mal, also ist er keiner mehr. Das ist natürlich Pech für ihn. Wäre er noch Polizist, dann dürfte er wahrscheinlich sogar Kinder treten, ohne dass er mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen müsste.
Erst aber kein Polizist mehr, und deshalb sollte er sich besser nicht darauf verlassen, dass das Grundgesetz für ihn tatsächlich noch eine Gültigkeit besitzt. Z.B. kann es äußerst gefährlich werden, wenn er glaubt, dass er als ehemaliger Polizist noch straffrei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch machen könnte.
Tim Kellner hatte sich in einem seiner Videos kritisch mit einer Staatssekretärin auseinandergesetzt.
Der 46-Jährige hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
bezeichnet. Während
DEUTSCHLAND VERRECKE
üblicherweise zu keiner Strafverfolgung führt, gab es für
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl gegen den Tim Kellner erlassen und eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Strafbefehle sind ein interessantes Thema und juristisch bedenklich, denn hier wird dem Beschuldigten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren verweigert, und es gibt auch kein rechtliches Gehör.
Wenn ein Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er mit so einem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, dann kann man sicherlich über die Zulässigkeit eines Strafbefehls nachdenken, aber ohne diese ausdrückliche Zustimmung gehört ein Strafbefehl in die Tonne. Das gilt ganz besonders für die automatische Rechtskraft. Ohne ausdrückliche Zustimmung hat ein Strafbefehl keine Rechtskraft zu erlangen.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Meinung vertritt, der Beschuldigte hätte tatsächlich eine Straftat begangen. Das muss also die Staatsanwaltschaft zunächst prüfen. Dann wird der Strafbefehl einem Richter, hoffentlich sogar dem gesetzlichen Richter zur Unterschrift vorgelegt. Tatsächlich sollte der Richter den Strafbefehl nochmals prüfen. Das sollte man eigentlich erwarten dürfen, aber häufig werden solche Strafbefehle „blind“ unterschrieben, weil es für einen Richter wesentlich weniger Arbeit bedeutet, wenn er den Strafbefehl unterzeichnet anstatt diesen wirklich zu prüfen und abzulehnen.
In der schönen Theorie ist es also so, dass sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter der Meinung sein müssten, dass der Beschuldigte wirklich eine Straftat begangen hat.
Hier war das also so. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter müssten mal (zumindest theoretisch) der Meinung gewesen sein, dass der ehemalige Polizist mit den Aussagen:
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
die Staatssekretärin beleidigt hätte, denn sonst hätte man den Strafbefehl (theoretisch) nicht ausstellen dürfen.
Leider ist nicht bekannt, wie oft gegen Strafbefehle Rechtsmittel eingelegt werden, und wie häufig dann das Rechtsmittel zu einer Einstellung oder sogar zu einem Freispruch führt.
In diesem Fall kann gesagt werden, dass Juristen klar sein dürfte, dass es sich bei
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
keineswegs um eine Beleidigung handelt, sondern dass dies entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung des BVerfG von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Heute (27.2.2020) hat das nun auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten so erkannt, und den Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Richter meint:
Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar.
Da bleibt dann noch die Frage unbeantwortet, weshalb das Gericht zuvor den Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizisten überhaupt unterzeichnet hatte.

Weiterlesen „Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden“

KÖRPERVERLETZUNG IM AMT: Zwangsoperation im Evangelischen Krankenhaus Johannesstift in Münster