Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.
Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.
Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.
Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.
33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22
NACHTRAG:
Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.
Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.
Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.
D
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