Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

Besuch bei der Schöffin T. Kaschel in Sprockhövel.

Ich lasse mich weder von Dr. Kirsten, Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen, mit Richterin Postert und den Schöffen T. Kaschel, und J. Radtke, verarschen.

Sie alle waren an meiner Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung beteiligt. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig und vom Oberlandesgericht Hamm wieder aufgehoben.

Die Richter am OLG haben gleich 4 Rechtsfehler festgestellt.

  1. Der Direktor des AG, Dr. Kirsten, war nicht berechtigt Strafantrag wegen Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen, von daher hätte es nie ein Verfahren gegen mich geben dürfen.
  2. Es gab niemals eine Beleidigung. Bei dem Betrag im Internet handelte es sich um einen hypothetischen Beitrag, also somit um Satire, und nicht um Beleidigung.
  3. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beitrag überhaupt von mir stammte.
  4. Selbst wenn man den Beitrag nicht als Satire bezeichnen würde, sondern doch um eine Beleidigung, dann würde es sich nicht um eine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen handeln. Eine Beleidigung sämtlicher Juristen oder Richter in Deutschland ist aber keine Straftat.

ESSEN: Messerattacke auf SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT

Heute gab es wieder eine Infoveranstaltung von SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT in Essen. Ich war auch mal wieder dabei.

Zwischendurch war ich kurz weg, um mir einen Kaffee zu holen. Als ich gerade zurückkam, sah ich so einen aggressiven Antifa-Alki, der sowohl die Infoleine angriff, als auch die Teilnehmer. Er schubste nicht nur einen Teilnehmer, der dadurch stürzte, sondern versuchte auch die Leine zu zerstören. Der Typ war nicht alleine. Der Spinner versuchte mehrmals Karatekick Teilnehmer zu verletzen. Dabei stürzte der Penner selbst, stand wieder auf, und versuchte es erneut.

Ein älterer Ausländer, der nicht zu der Veranstaltung gehörte, aber in der Nähe saß, unterstütze die Teilnehmer. Als der Alkityp bemerkte, dass er schlechte Karten hat, zog er und seine Begleiter wieder davon.

Da ich zu Beginn der Auseinandersetzung noch einige Meter von der Veranstaltung entfernt war, bemerkte ich nicht, dass der Spinner ein Klappmesser dabei hatte, aber zwei Teilnehmer, die aktiv dabei waren, bestätigten übereinstimmend, dass der Typ ein verbotenes Messer dabei hatte, und das auch gezogen hatte.

Polizei war leider nicht in der Nähe, und so konnte der dumme Assi ungehindert wieder verschwinden. Ich denke aber, dass sich einige das Gesucht gemerkt haben.

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen.

Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen. (Verfügbar wahrscheinlich ab 19 Uhr)

Ein Tipp. Achtet bei diesem Video mal auf den Zeitraum zwischen 10:30 und 10:35.

 

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

Beiträge von Kritischen Polizisten

Zur „Corona-Demo“ am 29.8.2020 in Berlin – Beitrag vom 30.8.2020

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –

Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

P R E S S E MI TTE I LU N G

Was war los?

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots

Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs.

Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?

(…weiterlesen…)

Todesfall bei Corona-Demo in Berlin?

Wir sind hier gleichermaßen gegen unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Polizisten gegen jeden Bürger, egal ob links oder rechts, egal ob betrunken, psychisch auffällig oder straffällig. Egal auch, ob Ausländer oder Deutscher. Wir sind hier aber auch gegen jede unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Bürgern gegen die Polizei.

Jetzt wurde im Internet ein Video veröffentlicht, das massive Gewalt von Polizisten gegen eine am Boden liegende Frau zeigt. Es wird behauptet, dass das Video in Berlin während der Demo gegen die Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen im Zusammenhang gegen COVID19 entstanden wäre.

Es wird behauptet, dass die Polizei der auf dem Boden liegenden Frau die Schulter ausgerenkt hätte. Dies wird als durchaus glaubwürdig angesehen.

Weiterhin wird behauptet, dass die gezeigte Frau später auf dem Weg zur Wache verstorben wäre. Das konnte bisher aber noch nicht bestätigt oder überprüft werden. Auch in der Presse konnte diesbezüglich bisher nichts gefunden werden. Wir werden den Sachverhalt aber verfolgen.

Fakt könnte aber schon jetzt sein, dass man der Frau die Schulter ausgerenkt hat, und ihr dann auch noch mit ausgerenkter Schulter  die Arme auf den Rücken verdreht hat.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sollte die Frau tatsächlich verstorben sein, dann erwarten wir, dass in Berlin mindestens 16.000 Menschen auf die Straße gehen, denn eine tote deutsche Frau ist bestimmt nicht weniger wert, als ein schwarzer Amerikaner, der von der Polizei in Amerika getötet wurde.

NACHTRAG:

Inzwischen findet man auch Beiträge in der Systempresse über diesen Vorfall und einen anderen Vorfall mit einer Schwangeren.

Lt. Systempresse gab es also keinen Todesfall. Es entspricht damit auch unserer Vermutung. So ärgerlich solche unnötige Polizeigewalt gegen Bürger sind, so ärgerlich sind auch solche Falschmeldungen. Wenn man etwas nicht genau weiß, dann darf man so etwas auch nicht behaupten. Deswegen haben wir dies hier ganz bewusst als Frage eingestellt.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/08/berlin-tiergarten-siegessaeule-polizei-gewalt-boxschlaege-corona-demo-video.html

Anti-Corona-Demo: Streit über die Teilnehmerzahl

Nicht jeder hat sich dafür entschieden heute zur Demo nach Berlin zu fahren. Dafür gab es sicherlich ganz verschiedene Gründe.

Angefangen damit, dass es natürlich auch Menschen gibt, die die Meinung der Demoteilnehmer nicht teilen, oder dass es Menschen gibt, die die Meinung zwar teilen, aber nicht nach Berlin kommen konnten, weil sie arbeiten mussten, krank waren, oder einfach zu wenig Geld hatten.

Außerdem gab es auch noch an anderen Orten Veranstaltungen, die für manche wichtig waren.

Z. B. gab es in Münster mindestens zwei Veranstaltungen gegen Kindesmissbrauch. Für mich gab es Gründe, die gegen Berlin sprachen, und es gab Gründe, die für Münster sprachen.

Die Teilnehmerzahlen in Münster waren schnell zu klären. Bei der ersten Veranstaltung waren ca. 20 Teilnehmer, und bei der zweiten Veranstaltung maximal 50. Das mag sich wenig anhören, aber für das Thema ist doch nicht wenig. Bei der größeren Demo kamen Teilnehmer sowohl aus dem entfernten Lübeck, als auch aus dem noch weiteren München angereist.

Da ich bei der Veranstaltung in Münster viele kurze Redebeiträge hielt, bekam ich natürlich nicht viel von Berlin mit. Erst als ich die Veranstaltung verließ, und um Zug nachhause saß, hatte ich mal Zeit mich um Berlin zu kümmern.

Ich fragte natürlich nach der Teilnehmerzahl. Genannt wurde mir die angeblich offizielle Zahl von 800.000 Teilnehmer. Wenn die offizielle Zahl schon bei 800.000 liegen soll, dann war mir klar, dass die tatsächliche Zahl sicherlich bei einer, bis 1,5 Millionen Menschen gelegen haben dürfte.

Ich war über die gewaltige Zahl schon überrascht, und informierte mich weiter. Von einer anderen Person wurde mir mitgeteilt, dass es 1,3 Millionen Menschen gewesen sein dürften.

Ich fuhr nachhause, und dort las ich dann:

(t)rotz steigender Infektionszahlen haben am Samstag Tausende Menschen mit einem Demonstrationszug durch Berlin gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die Polizei ging von bis zu 17.000 Teilnehmern beim Demonstrationszug und 20.000 bei einer anschließenden Kundgebung aus. Die Demonstranten forderten ein Ende aller Auflagen. Bereits während der Demonstration waren notwendige Hygienemaßnahmen nicht eingehalten worden. Die anschließende Kundgebung beendete die Polizei dann wegen zu wenig Abstands und fehlender Masken.

Das war im Teletext von SAT1 auf Seite 114 zu finden, später war der Text auf 111 zu finden.

Ehrlich, das war jetzt noch schlimmer, als schon befürchtet. 20.000 Teilnehmer statt 800.000 bis 1.500.000. Es mussten weitere Quellen her.

Lt. twitter soll die Polizei mitgeteilt haben, dass zwischen 500.000 und 1.000.000 Teilnehmer auf der Straße gewesen sein sollen.

Merkwürdig.

… Polizei spricht von 20.000 Teilnehmern

Zehntausende Menschen – darunter Corona-Leugner, Verschwörungsideologen, rechte Esoteriker und Rechtsextremisten aus dem ganzen Bundesgebiet – waren am Mittag durch die Berliner Innenstadt gezogen. An dem Aufzug beteiligten sich nach Angaben der Polizei in Spitzenzeiten bis zu 20.000 Teilnehmer. Die Veranstalter selbst sprachen von 1,3 Millionen Menschen. Das Motto lautete „Das Ende der Pandemie – Tag der Freiheit“. Der Zug ging vom Brandenburger Tor über die Straße Unter den Linden und Leipziger Straße zur Straße des 17. Juni, wo eine weitere Kundgebung stattfand.

https://www.tagesschau.de/inland/corona-demo-polizei-101.html

Also auch TAGESSCHAU.de verbreitet die Zahl von 20.000. Immerhin wird aber auch mal die Zahl von 1.300.000 Teilnehmern wenigstens erwähnt.

In Berlin haben am Samstag etwa 20.000 Menschen gegen die Corona-Auflagen demonstriert. Die Argumentation: Die Regierung nutze das Virus, um die Bevölkerung ihrer Freiheit zu berauben.

https://www.faz.net/2.1652/es-gibt-keine-pandemie-so-verlief-die-anti-corona-demo-in-berlin-16886349.html

Auch die FAZ verbreitet die angeblich offiziellen Zahlen der Polizei.

Es gibt weitere Seiten die gebetsmühlenartig die Zahl von 20.000 Teilnehmern verbreiten. Merkwürdig, dass beinahe sämtliche Mainstreammedien sich auf die „offiziellen“ Zahlen der Polizei berufen. Eigene Wahrnehmungen scheinen die Medien nicht gemacht zu haben.

Etwas deutlicher wird die BILD.

MEHR ALS 20 000 BEI CORONA-DEMO IN BERLIN

https://www.bild.de/news/inland/news-inland/corona-demo-in-berlin-polizei-loest-kundgebung-auf-buehne-geraeumt-72174032.bild.html

Immerhin, lt. BILD waren es also MEHR als 20.000 Teilnehmer.

BILD veröffentlichte dann noch folgendes Foto.

 

Lt BZ waren es dann in der Spitze 20.000.

Tausende Menschen haben sich am Samstag in Berlin am Protest gegen die Corona-Regeln beteiligt. Auf einer Demonstration und Kundgebung versammelten sich Corona-Leugner, Verschwörungsideologen, rechte Esoteriker, Impfgegner und Rechtsextremisten – in der Spitze wird von 20.000 Demonstranten gesprochen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-loest-berliner-corona-gegner-demo-auf-aber-kaum-einer-geht

Auch beim ZDF geistert die Einheitszahl von 20.000 Teilnehmern herum.

Trotz steigender Infektionszahlen haben am Samstag Tausende Menschen mit einem Demonstrationszug durch Berlin gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die Polizei ging von bis zu 17.000 Teilnehmern beim Demonstrationszug und 20.000 bei einer anschließenden Kundgebung aus. Die Demonstranten forderten ein Ende aller Auflagen.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-demonstrationen-berlin-100.html

Da stellt sich schon die Frage, ob es hier noch wirklich eine freie Presse haben, oder längst schon eine Einheitspresse?

Auch das Internet, ist längst nicht mehr das, was es ursprünglich mal war. Sicherlich findet man dort noch immer alternative Meinungen, aber bei GOOGLE werden diese Meinungen immer mehr vernachlässigt.

Gibt man bei GOOGLE die Begriffe „BERLIN“ und „DEMO“ ein, dann findet am dort, Stand 2.8.2020 – 07:17 Uhr Beiträge von

1. https://www.tagesschau.de/inland/nach-corona-demo-101.html 
2. https://www.welt.de/vermischtes/article212680885/Berlin-Zehntausende-demonstrieren-gegen-Corona-Massnahmen-Polizei-holt-Veranstalter-von-der-Buehne.html
3. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-reggae-gegen-rechts-und-pegidaflagge-bei-corona-protest-a-64f85b16-df9c-494f-bf13-212b1d36388c
4. https://www.tagesschau.de/inland/corona-demo-polizei-101.html

Das sind also die Links von der ersten Seite auf GOOGLE.
Auch auf den ersten 3 Seiten findet man nur Link zu Mainstreammedien.
So etwas war früher mal anders. Inzwischen wurden die Algorithmen so angepasst, dass auf den ersten Seiten der Suchmaschinen immer wieder nur Mainstreammedien  zu finden sind.
Unabhängig vom Streit über die angebliche Teilnehmerzahl gab es natürlich auch noch Kritik an der Demo. Die Teilnehmer demonstrierten gegen die politischen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen wurden. Natürlich besteht die große Gefahr, dass die Zahlen der Coronaerkrankungen durch die Demo wieder steigen werden, egal ob nur 20.000 Menschen an der Demo teilnahmen, oder sogar 1 Million. Man darf also gespannt sein, wie sich die Zahlen in den nächsten Tagen verändern.

LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.

In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?

Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.

Weiterlesen „LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.“

Frag die Polizei und bekomme keine Auskunft

Bislang wurden unter Flyer immer ein V.i.S.d.P.-Vermerk gesetzt. Allerdings gibt es inzwischen in diesem Land so viele Idioten, dass man tatsächlich überlegen sollte, ob man die Bekanntgabe von Namen und Adresse überhaupt noch verantworten kann.

Bei WIKIPEDIA gab es zu dem Thema einen interessanten Text.

Presserechtliche Verantwortlichkeit

Die Presserechtliche Verantwortlichkeit einer Person für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder Ähnlichem wird mit der Angabe Verantwortlich im Sinne des Presserechts (meist mit V. i. S. d. P. abgekürzt) gekennzeichnet.

Die Angabe steht üblicherweise im Impressum oder leitet dieses ein. Sie ist – je nach landesrechtlicher Regelung der Pressegesetze – im Allgemeinen nicht notwendig bei Werbeschriften, einmaligen Infoschriften, Einladungen und Ähnlichem. Weiteres regeln die auf Landesebene erlassenen Pressegesetze. So muss zum Beispiel in Bayern auch auf Flyern und Plakaten, die zu einer Demonstration aufrufen oder auf einer Demonstration verteilt werden, ein V. i. S. d. P. vermerkt sein,[1] während dies in anderen Bundesländern nicht nötig ist.

Oft ist diese Angabe auch auf Webseiten zu finden. Es ist umstritten, ob diese dem Presserecht unterliegen.

Analog wurde der Verantwortliche im Sinne des (2007 außer Kraft getretenen) Mediendienste-Staatsvertrags als V.i.S.d.M. bezeichnet.

 

Demnach dürfte man in NRW während einer Demo Flyer verteilen und dabei auf den V.i.S.d.P.-Hinweis verzichten. Vorsorglich wurde auch noch die Polizei angerufen.

Weiterlesen „Frag die Polizei und bekomme keine Auskunft“

Petition

Bürger aus Essen-Steele haben eine Petition gestartet, die erreichen soll, dass die Demos der ANTIFA, und linker Gutmenschen verboten werden sollen, weil deren Krawalle gegen die regelmäßigen Spaziergänge der ortsansässigen STEELER-JUNGS dem Stadtteil und dem Geschäftsleuten schaden.

Das ist schon erstaunlich, denn die importierten Krawallbrüder und Krawallschwestern hatten ihre Krawalldemos auch damit begründen wollen, dass die regelmäßig ruhig verlaufenden Spaziergänge der STEELER-JUNGS dem Stadtteil schaden würden.

Von Anfang an war es aber so, dass die Mehrheit der Steeler hinter den STEELER-JUNGS standen, und gegen das Geschrei den Linksextremen waren.

Auch heute machten die Linken wieder mit ihrem hirnlosen Geschrei auf sich aufmerksam. Was haben die 5, oder waren es doch sogar 6, die da was ähnliches riefen wir:

 Alerta, Alerta, hier brüllt die dumme Bertha.

So was ähnliches haben die heute wieder hysterisch von sich gegeben.

Wer die Petition ebenfalls zeichnen möchte, kann dies gerne hier machen.

https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/steeler_jungs_und_gute_freunde__fuer_ein_sofortiges_verbot_der_woechentlichen_demos_am_donnerstag_von_steele_bleibt_bunt_/?lleavpb&fbclid=IwAR0VGKXyb9jciUR9niwt3hURpRqMBN5OK9cpvDVDg5rNK86y2QLIzmh3vXk

Hate the Hater, hate ANTIFA

Die wöchentlichen Spaziergänge der STEELER-JUNGS sind bekanntlich einigen GUTMENSCHEN, Spinnern und der menschenverachtenden ANTIFA ein massives Dorn im Auge.

Jetzt hat sich eine Gruppe der JUNGEN PATRIOTEN ESSEN dem Thema beschäftigt, und ein Banner in Essen-Steele aufgehängt.

Haze the Hater, hat ANTIFA, hier ist das Video dazu

Urteil zur Demo beim Flughafen Frankfurt

Ende 2017 beantragte eine Frau beim Amtsgericht Gelsenkirchen ein Gewaltschutzverfahren gegen den Vorsitzenden des BdF. Der Vorsitzende des BdF war damals Herr Schreiber aus Gelsenkirchen. Die Klage der Frau muss so unlogisch gewesen sein, dass es niemals zu einem Beschluss oder gar einem Verfahren kam. 2018 gab es dann noch mehrere Verfahren dieser Frau gegen Herrn Schreiber.

Ein weiteres Gewaltschutzverfahren hat Herr Schreiber gewonnen, und aus zwei Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung ging Herr Schreiber ebenfalls als Sieger hervor. Allerdings gab es da noch ein Verfahren bei einem Richter Albracht. Erst gab es ein Eilverfahren und dann ein Hauptsacheverfahren. Obwohl der Vorsitzende des BdF zum Eilverfahren nicht kommen konnte, hat die Klägerin das Eilverfahren nicht gewonnen, sondern hatte das Eilverfahren zurücknehmen müssen.

Nach diesem Termin verbreitete die Klägerin interessantes über den Richter. Sie teilte mit, dass es ein paar Merkwürdigkeiten gab. So teilte die Dame ihren „Freunden“ mit, dass Richter Albracht ihr in dem Eilverfahren schon mitgeteilt habe, dass sie zwar das Eilverfahren  zurücknehmen müsse, aber das Hauptsacheverfahren bei ihm auf jeden Fall gewinnen würde. Außerdem teilte die Dame mit, dass Richter Albracht ihr geraten habe ihre Anträge zu überarbeiten. Er soll der Dame auch gesagt haben, wie sie dies machen soll. Dies zumindest hat die Dame so verbreitet.

Weiter ließ die Dame wissen, dass Richter Albracht ihr zugesagt habe ihre Klage besonders eilig zu bearbeiten, und die Akten nicht zum Landgericht zu schicken, auch wenn es eine Beschwerde von Herrn Schreiber bzw. seinem Anwalt geben würde.

Eine eilige Bearbeitung des Hauptsacheverfahren gab es dann jedoch nicht, was daran lag, dass Herr Schreiber einen Befangenheitsantrag gegen Richter Albracht stellte. Zwar hat das LG den abgelehnt, aber immerhin war damit über Monate keine Bearbeitung durch Richter Albracht mehr möglich.

Weiterlesen „Urteil zur Demo beim Flughafen Frankfurt“

Wir pissen auf Mc Donalds

Am 3. Oktober 2019 gab es in Berlin mehrere Demonstrationen. Angeblich pöse Rechte hatten zu einer Demo aufgerufen. Unter den Demoteilnehmern waren auch schwangere Frauen. Eine davon wollte die Toilette bei Mc Donalds benutzen. Im Video erklärt die Frau was ihr dort passiert ist.

Die Schwangere berichtet nach dem Besuch, dass man ihr dort den Besuch der Toilette verweigerte, und erklärt hätte, dass sie bei Mc Donalds nicht erwünscht wäre. Der wahrscheinlich einzig denkbare Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass die Frau an der Demo teilgenommen hat.

Die Frau hat ziemlich passend reagiert. Sie hat dann vor dem Mc Donalds-Lokal vor die Tür gepinkelt. Das bringt uns auf eine Idee.

Zunächst soll es ein Gespräch mit Mc Donalds geben. Danach wird überlegt, ob hier zu einer Solidaritätsaktion unter dem Motto:

WIR PISSEN AUF MC DONALDS

aufgerufen wird. Dieser Politrassismus der inzwischen in diesem Land überhand nimmt, erinnert doch stark an alte, braune Zeiten.

Weiterlesen „Wir pissen auf Mc Donalds“

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