Das Urteil ist da

Herr Schreiber hat uns mitgeteilt, dass er sein Urteil endlich erhalten hat. Unklar ist, wann er es bekommen hat. Herr Schreiber hat es am 9.6.2022 im Briefkasten gefunden, aber als Zustelldatum ist der 8.6.2022 angegeben.

Wir hatten ja über die eigentliche Verhandlung hier noch nichts geschrieben, obwohl wir natürlich Informationen von Herrn Schreiber erhalten hatten. Herr Schreiber und wir hatten uns entschlossen über die Verhandlung erst zu berichten, wenn das Urteil vorliegt, weil wir wissen, dass die Damen und Herren vom Amtsgericht Gelsenkirchen, die hier natürlich niemals mitlesen, wie uns berichtet wurde, komischerweise äußerst informiert sind, über das, was hier geschrieben wird.

Gegen die Richterin, Herr Schreiber nennt sie gerne Richterin Lump, eine Kurzform ihres Namens, gab es einen Befangenheitsantrag, den sie selbst abgelehnt hat, was in Deutschland wohl möglich sein soll. Das Urteil zeigt dann nochmal, dass der Befangenheitsantrag wohl berechtigt war.

In der mündlichen Verhandlung soll die Richterin behauptet haben, dass Herr Schreiber lt. Bundeszentralregisterauszug vom Amtsgericht Essen wegen Beleidigung verurteilt worden wäre.

Von so einem Eintrag war und ist Herrn Schreiber aber nichts bekannt. Es gibt bisher keine rechtskräftige Verurteilung durch irgendein Amtsgericht, auch nicht vom Amtsgericht Essen. Das war der Richterin anscheinend auch bekannt, denn dann hätte sie das in ihrer mündlichen Urteilsverkündung, als strafverschärfend erwähnen müssen. Lt. Herrn Schreiber hat sie dies aber nicht getan.

Außerdem steht in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas ganz anderes, wie wir uns überzeugen konnten. Haben wir es also hier mit einer bewusst lügenden Richterin zu tun, die dann tatsächlich wegen Befangenheit abgelehnt gehört?

Herr Schreiber wird dazu hier heute noch etwas persönlich veröffentlichen, schließlich war er ja bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

Wieder Dienstag, wieder Ärger mit dummen Linksfaschisten

Bereits 2019 wurde hier berichtet, dass ein Linksfaschist in einem Bus erst einen Rollstuhlfahrer beleidigt hatte, und ihn dann in dem Bus auch noch geschlagen hat. Strafantrag wurde dann auch gegen den Kerl gestellt.

Später berichtete er dann auch noch auf FACEBOOK über seine Tat. Allerdings hat er das natürlich kräftig verdreht. Dennoch hat er sich auf seinen Beitrag kräftig Kritik eingefangen, und dann den Beitrag schnell wieder gelöscht.

Der Vorfall fand an einem Dienstag statt, als der Rollstuhlfahrer eigentlich auf dem Weg nach Herne war.

Auch am Dienstag den 28.1.2020 gab es wieder einen Zwischenfall mit dem Linksfaschisten. Der Linksfaschist und der Rollstuhlfahrer begegneten sich kurz nach  17:33 Uhr am Aufzug vom Busbahnhof Gelsenkirchen. Der Rollstuhlfahrer telefonierte mit einer Person, weil er diesen zum Stammtisch am folgenden Montag einladen wollte. Wegen diesem Telefonat bekam er wahrscheinlich nicht mit, wer dort stand und auf dem Aufzug wartete. Als sich die Aufzugstür öffnete drehte sich der Linksfaschist nochmals um, und erkannte den Rollstuhlfahrer der hinter ihm stand. Der Gesprächspartner des Rollstuhlfahrers teilt mit, dass er gehört hat, wie der Linksfaschist zu dem Rollstuhlfahrer meinte:

Ach das ist ja der Wichser!

Der Rollstuhlfahrer erklärte dann, dass er nun wieder die Polizei rufen würde. Das hat er dann auch mit seinem zweiten Handy gemacht, während der Gesprächspartner am ersten Handy wartete.

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Pflegekind (1) aus Gelsenkirchen getötet! 12 Jahre Haft für Pflegevater

Hagen/Plettenberg – Nach dem Tod des Pflegekind Ayden (1) in Plettenberg hat das Hagener Schwurgericht den Pflegevater wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht zeigten sich überzeugt, dass der Heizungsbauer Sven S. (30) das Kind am 2. Januar 2019 heftig geschüttelt und mit einem Staubsaugerrohr geschlagen hatte.

Sven S. hatte im Prozess das Schütteln seines Pflegesohns eingeräumt. An weitere Übergriffe könne er sich nicht erinnern.

Ayden kam als Frühgeburt auf die Welt, und hatte eine Fehlstellung der Luftröhre. Schon früh waren Operationen nötig. Der Kleine war deshalb entwicklungsverzögert, bedurfte besonderer Pflege und Zuwendung.  Wegen der Entwicklungsverzögerung hatte das Jugendamt Gelsenkirchen den Eltern das Kind weggenommen, und in eine Pflegefamilie nach Plettenberg gesteckt.

Am 24. August 2018 kam Ayden dann in die Familie des Heizungsbauers nach Plettenberg. Allerdings konnte Sven S. sich nicht lange um den Jungen kümmern, weil er am 6. September 2018 einen Herzinfarkt erlitt, als der gerade das Kind versorgte.

„Mit Sicherheit hat der Angeklagte morgens nicht im Traum daran gedacht, wie dieser Tag zu Ende gehen wird.“ So begann Marcus Teich, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen, seine Urteilsverkündung. Teich: „Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte der Angeklagte Urlaub. Allerdings war die Heizung kaputt und die Reparatur kostete viel Zeit. Er war nach dem Herzinfarkt aber nicht mehr so stark körperlich belastbar, musste sich laut Erzählungen aber nach der Arbeit noch um Kind und Haushalt kümmern, weil seine Frau schwanger war und Angst vor einer weiteren Fehlgeburt hatte.“

Richter Teich schildert zum Tattag am 2. Januar unter anderem, dass Sven S. wieder hätte arbeiten müssen, obwohl er Urlaub eingetragen hätte. Der Arbeitstag sei stressig gewesen. Ayden hätte sich abends nicht füttern lassen wollen. „Dann hat er das Kind mit nach oben genommen und in sein Zimmer gelegt. So war es auch mit der Lebenshilfe abgesprochen. Er sollte dann wieder eintreten, wenn sich der Junge beruhigt.“ Er habe dann einen Ofen gereinigt. In dieser Situation verstopfte der Staubsauger. Was dann passierte, ließe sich nicht genau aufklären. Teich: „Der Junge schrie weiter, nach Auffassung der Kammer war der Angeklagte Stress ausgesetzt und hat die Nerven verloren. Er hat dann die Wut, den Frust über die ganze Situation an dem Kind ausgelassen. Er hat das Kind massiv geschüttelt. Über das Schütteln hinaus gab es massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf des Kindes. Mindestens fünf Mal mit zwei schweren Verletzungen, an den der Junge auch gestorben ist. In einem Fall hat er den Jungen mit dem Endstück des Staubsaugerrohres geschlagen. Der Angeklagte hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.“

Sven S. sei dann mit dem Kind wieder runter zu seiner Frau gegangen, habe ihr nicht gesagt, was passiert war.

Arndt Kempgens (50) vertrat die leiblichen Eltern im Prozess in Hagen. Kempgens nach dem Urteil: „Das harte Urteil mit 12 Jahren grenzt ja schon fast an eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das wird den Eltern das Kind nicht zurückbringen. Jetzt kann aber die Aufarbeitungsphase beginnen. Der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass auch das Nachtatverhalten ausschlaggebend für das Urteil war, weil er danach nichts dafür getan hat, die Schmerzen und das Leid des Kindes zu lindern.“

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