Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten

Gibt es eine Lösung für den Fachkräftemangel, den Klima- und Umweltschutz, sowie die Wohnungsnot etc.

In diesem Land ist es nicht besonders gern gesehen, wenn man die Einwanderungspolitik kritisiert, zumindest wenn man dagegen ist, dass zügellos immer mehr Zuwanderer das Land fluten.

Dennoch gibt es noch einige Menschen, und zwar sowohl Deutsche als auch zugewanderte Ausländer, die schon länger hier wohnen, die sich wagen die Zuwanderungspolitik zu kritisieren. Es könnte sogar sein, dass die Kritiker immer lauter und auch mehr werden, was natürlich nicht verwundern kann, wenn gleichzeitig die Zuwanderung immer größer wird.

Aber es gibt auch die durchweg Systemtreuen, die jegliche Zuwanderung bedingungslos unterstützen. Als Grund hört man regelmäßig, dass wir einen Fachkräftemangel haben, und die Frauen in diesem Land durchschnittlich nur 1,58 Kinder zur Welt bringen, deswegen glaubt die Politik und die Systemtreuen, dass wir Zuwanderung brauchen.

In der Tat, normalerweise müssten die Frauen in diesem Land durchschnittlich 2 Kinder zur Welt bringen, um die Bevölkerungszahlen in diesem Land konstant hoch zu halten. Da aber auch einige Kinder wieder sterben, und es auch Auswanderung gibt, müssten die Frauen sogar etwas mehr als nur 2 Kinder zur Welt bringen. Man geht von 2,1 Kinder aus, was aber evtl. noch zu gering sein könnte, denn immerhin muss man leider feststellen, dass die Zahl der Totgeburten je 1 000 Geborenen seit 2007 um 24 % gestiegen sind, von 3,5 Kinder auf 4,3 Kinder.

Auch die Zahl von 1,58 Kinder pro Frau ist kritisch zu sehen. Zwar stieg diese Zahl von 1,53 Kinder im Jahr 2020 auf 1,58 Kinder im Jahr 2022, aber beide Zahlen wären noch niedriger, wenn man für die Statistik nur deutsche Frauen berücksichtigen würde. Es ist bekannt, dass die Geburtenrate bei Frauen mit Migrationshintergrund deutlich höher ist, als bei den deutschen Frauen.

Weiterlesen „Gibt es eine Lösung für den Fachkräftemangel, den Klima- und Umweltschutz, sowie die Wohnungsnot etc.“

FREMDBEITRAG: Die SPD hat ne Umfrage gemacht, was uns Bürgern auf der Seele brennt!

Ich denke das wir alle gesehen haben, was Flüchtlinge sind und wie Deutschland bzw. die Bevölkerung, echte Flüchtlinge willkommen heißt. Es geht durch alle Bevölkerungsschichten.

Was wir aber nun vergleichen können, sind Flüchtlinge in 2022 aus der Ukraine und Flüchtlinge 2015 aus dem arabischen bis afrikanischem Raum.

Aus der Ukraine flüchten fast ausschließlich Frauen und Kinder. 2015 sind nur Männer und Jugendliche zu uns gekommen. Wo ist der Fehler?

Die einen kämpfen für Ihr Land, die anderen lassen Ihre Frauen zurück, damit diese für sie kämpfen?

Deutschland hat unendlich viele Syrer, Afghanen, Eritreär, Somalis und was weiß ich aufgenommen. Kriegsflüchtlinge? Nein, das sind Menschen, die unser Sozialsystem belasten und das dauerhaft! Und es geht weiter mit Sinthi, Roma, Kroaten, Albaner. Wer diese Menschen so gut kennt wie ich, weiss, dass dieser Typus niemals bei uns arbeiten wird. Zumindest nicht Lohnsteuerabgabepflichtig. Betrügen und Rauben ist auch eine Arbeit, nur bringt diese dem Allgemeinwohl nichts.

Gerade die letztgenannten Ethien bewohnen Wohnraum, der zu knapp ist, belasten unser Sozialsystem, was bereits überlastet ist und sie verbrauchen wertvolle Ressourcen.

Die Innenstädte in Gelsenkirchen (Bahnhofstraße) und Horst (Markenstraße) gehören mittlerweile nicht mehr zu Deutschland.
Was also will die Stadt, das Land und der Bund dagegen tun, dass Deutschland in ein paar Jahren pleite ist, da es zu viele Fremde im Land finanziert.

Warum nehmen wir so viele Faulpelze, ich will noch nicht einmal sagen „kriminelle“, auf.

Würden wir uns heute auf den Tag, von 90% dieser Parasiten verabschieden, hatten wir auf den Schlag, genügend Wohnraum, weniger Kriminalität, ausreichend Gas, eine saubere Stadt, 50% weniger Müll, weniger Polizeieinsätze wegen irgendwelchen Schlägereien und wir hatten weniger Terroristische Gewalttaten.

Aber nennen wir Mal die Vorteile dieser Zuzüge!

?????? Mir fällt kein Vorteil ein.

Und bevor jemand die Nazikarte aufspielt! Ich habe mehr Kontakte zu Menschen im Ausland ( weltweit) als jeder andere, zumindest in NRW. Aber meine Bekannten und Freunde sind nette, fleißige und ehrliche Menschen, die niemals aus Ihren Ländern aussiedeln möchten.
Vielen und liebe Grüße an alle!
….

Dieser Beitrag erreichte uns heute, und wurde nur sehr geringfügig geändert. Auch wenn der Beitrag nicht zu 100 % von uns geteilt wird, wird er von uns veröffentlicht. Gerne würden wir auch veröffentlichen, was denn die SPD zu den Fragen antwortet. Mehr als Nazi-Beschimpfung darf man dort wahrscheinlich nicht erwarten.

GELSENKIRCHEN: Einwohner 259.105 Wahlberechtigte: nur noch 168.496

Bei der Bundestagswahl 2017 gab es in Gelsenkirchen

Wahlberechtigte: 175.210
Die Wahlbeteiligung betrug damals
Wahlbeteiligung:  68,15%
Abgegebene Stimmen gab es 119.414. Davon
Gültige Stimmen: 118.066
und
Ungültige Stimmen: 1.348
Die Zahl der Wahlberechtigten sank in den 4 Jahren auf 168.496.
Das waren also 6.714 Wahlberechtigte weniger.
Ende 2020 hatte Gelsenkirchen 259,105 Einwohner. Vier Jahre zuvor waren es noch 262 528. Damit ist die Einwohnerzahl von Gelsenkirchen um
3.423 gesunken.
Das bedeutet, dass 6.714 Deutsche, plus deren nicht wahlberechtigten Kinder aus Gelsenkirchen wegzogen. Da aber die Einwohnerzahl von Gelsenkirchen nur um 3.423 sank, bedeutet, dass mal wieder mehr Ausländer nach Gelsenkirchen zogen.
Aktuell sind in Gelsenkirchen nur noch 65 % der Einwohner wahlberechtigt.

Gelsenkirchen: Entwicklung der Einwohnerzahl und Wahlberechtigten

Europawahl 2004 – Wahlberechtigte: 195.849 – Einwohner* 270.109
Kommunalwahl 2004 – Wahlberechtigte: 204.238 – Einwohner* 270.109
Landtagswahl 2005 – Wahlberechtigte: 193.891 – Einwohner* 268.102
Bundestagswahl 2005 – Wahlberechtigte: 193.519 – Einwohner* 268.102
Europawahl 2009 – Wahlberechtigte: 187.853 – Einwohner* 259.744
Bundestagswahl 2009 – Wahlberechtigte: 187.486 – Einwohner* 259.744
Kommunalwahl 2009 – Wahlberechtigte: 198.087 – Einwohner* 259.744
Landtagswahl 2010 – Wahlberechtigte: 186.354 – Einwohner* 257.981
Landtagswahl 2012 – Wahlberechtigte: 183.455 – Einwohner* 257.607
Bundestagswahl 2013 – Wahlberechtigte: 181.476 – Einwohner* 257.850
Europawahl  2014 – Wahlberechtigte: 180.811 – Einwohner* 257.651
Kommunalwahl 2014 – Wahlberechtigte: 195.313 – Einwohner* 257.651
Landtagswahl 2017 – Wahlberechtigte: 176.670 – Einwohner* 260.305
Bundestagswahl 2017  – Wahlberechtigte: 175.210 – Einwohner* 260.305
Europawahl 2019 – Wahlberechtigte: 172.667 – Einwohner* 259.645
Kommunalwahl 2020 – Wahlberechtigte: 188.716 – Einwohner* ???
* Die Einwohnerzahl bezieht sich immer auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Dagegen bezieht sich die Zahl der Wahlberechtigten jeweils auf den Tag der Wahl, deswegen existieren für einige Jahre auch unterschiedliche Angaben über die Wahlberechtigten.
Man sieht, dass die Zahl der Wahlberechtigten von Wahl zu Wahl niedriger wird, auch in den Jahren, in denen die Einwohnerzahlen von Gelsenkirchen angestiegen war. Also auch 2013, 2014 und 2017 sank die Zahl der Wahlberechtigten.
Zwischen 2012/2013 stieg die Einwohnerzahl von Gelsenkirchen um 243, während die Zahl der Wahlberechtigten zwischen 2012/2013 um 1979 sank.
Zwischen 2014/2017 stieg die Bevölkerung sogar um 2654, trotzdem sank die Zahl der Wahlberechtigten um 5601. Damit ist klar, dass der Ausländeranteil in dieser Stadt ständig ansteigt, und zwar nicht nur durch Zuwanderung von Ausländern, sondern besonders auch durch Flucht der einheimischen Bevölkerung.
Zwischen 2004 und 2017 sank die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 20.000, während die Bevölkerung nur um etwas weniger als 10.000 zurückging. Also wenn 20.000 wahlberechtigte Deutsche die Stadt verlassen haben, sind mindestens 10.000 Ausländer nach Gelsenkirchen gezogen.
Im Rat der Stadt Gelsenkirchen hat die SPD noch immer die absolute Mehrheit.  Das liegt vielleicht daran, dass die Wähler vieler anderen Parteien die Hoffnung längst aufgegeben haben, und die Stadt lieber verlassen haben. Trotzdem wird hier mal vorhergesagt, dass die SPD in Gelsenkirchen ein echtes Wahldebakel bei der Kommunalwahl im September 2020 erleben werden. Minus 20 % wird hier nicht nur erwartet, sondern sogar erhofft.
Ein Besucher aus Hamburg, der sogar Wahlkampf für Gerhard Schröder gemacht hatte, meinte, nachdem Besuch von Gelsenkirchen, dass er sich wundert, weshalb Gelsenkirchen noch keinen AfD-Oberbürgermeister hat.
#Gelsenkirchen
#Einwohner
#Einwohnerentwicklung
#Einwohnerzahl
#Wahlberechtigte
NACHTRAG 13.9.2020
Die Kommunalwahlen wurden hier rot markiert, weil man bei Kommunalwahlen bereits mit 16 Jahren wählen darf, und deshalb die Zahl der Wahlberechtigten nicht mit den anderen Wahlen vergleichbar ist.
Wie bereits vermutet hat bei der Wahl zum Oberbürgermeister die SPD-Kandidatin 20 % verloren. Die Partei selbst hat noch immer 15 % verloren. . 

KOMMUNALWAHL BAYERN: Stichwahl verfassungswidrig?

PRESSEMITTEILUNG:

Die Stichwahlen zur bayerischen Kommunalwahl in knapp zwei Wochen finden wegen der Corona-Krise ausschließlich als Briefwahl statt. Dies kündigten Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) am Montag in München an. Herrmann sagte, die betroffenen Kommunen würden nun aufgefordert, entsprechend Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten vorzubereiten und zu versenden.

Diese Pressemitteilung gab es heute. Wie seht ihr das, ist so eine ausschließliche Briefwahl noch mit dem Grundgesetz vereinbar?

DORTMUND: Will Hans Peter Balzer (SPD) den Stadtverordneten Michael Brück (DIE RECHTE) töten?

Michael Brück ist ein deutscher Politiker der dem Stadtrat von Dortmund abgehört. Gleichzeitig ist er stellvertretender NRW-Landesvorsitzender der Kleinpartei DIE RECHTE.

Hans Peter Balzer ist auch ein deutscher Politiker, und auch er gehört dem Stadtrat Dortmund an. Er gehört der SPD an, aber bis zum Landesvorsitzenden hat er es bisher nicht geschafft.

Die SPD beklagte unlängst, dass Politiker immer häufiger bedroht werden. Das ist sicherlich richtig, aber verschwiegen wird, dass besonders Politiker der AfD, also der rechten Ecke die Opfer von Angriffen und Drohungen wurden. Jetzt wurde offenbar Michael Brück das Opfer solch einer Drohung.

Der Wortlaut kann natürlich nicht wortwörtlich wiedergeben werden.

Herr Brück nähert sich einem runden Tisch, an dem auch der SPD-Mann Balzer sitzt. Herr Brück begrüßt die Runde mit:

Hallo zusammen

Anschließend wendet er sich an den SPD-Abgeordneten

Herr Balzer wie geht´s Ihnen?

Herr Balzer erzählt etwas wie:

… wir beide spielen in einer anderen Liga. Ich spiel Champions League  und sie spielen nur Kreisklasse. 

Herr Brück meint darauf:

Ja?

Worauf Balzer fortfährt.

Lassen sie mich einfach in Ruhe, sonst vergesse ich meine gute Erziehung, und dann brauchen sie die Mütze nicht mehr abnehmen. 

Herr Brück fragt:

Warum sind sie denn so unhöflich? 

Herr Balzer wird immer lauter:

Lassen sie mich einfach in Ruhe Herr Brücks …

Herr Brück wirft ein:

Sie schreien hier rum.

Während Herr Balzer weiter schreit:

Lassen sie mich in Ruhe.

Herr Brück versucht zu beruhigen:

Ich setz mich doch nur hier hin.

Herr Balzer schreit weiter:

Sie brauchen mich auch nicht zu begrüßen. 

Herr Brück meint:

Nicht?

Und Herr Balzer antwortet:

Nein, lassen sie es einfach. 

Herr Brück versucht es mit einer weiteren Frage:

Meinen sie (die Wähler werden es honorieren mit der Westbad-Schließung)

Herr Brück kommt nur bis zum „Meinen sie„, da schreit Herr Balzer schon wieder:

Das ist Provokant, irgendwann geht die rote Lampe an.  

Herr Brück versucht es wieder nett:

Das ist aber nicht nett.

Ab jetzt wird es gefährlich. Will Herr Balzer jetzt drohen?

Und dann zeige ich ihnen was ich gelernt habe. 

Was hat er denn gelernt? Herr Brück fragt ihn:

Was haben sie denn gelernt?

Was wird Herr Balzer von der SPD nun antworten?

Vier Jahre lang hat mich der Staat ausgebildet um zu töten. Vier Jahre lang.

Eigentlich kann man das Gespräch nun beenden, denn das ist nun wohl eindeutig genug. Muss die SPD nun vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Steht eine Partei, die sich von so einem Person nicht trennt, und die politisch Andersdenkende dermaßen massiv bedroht, noch auf dem Boden des Grundgesetzes?

Mit solchen Politikern wird sich die SPD bestimmt weiter in Richtung 5%-Partei bewegen.

 

Kauft nicht beim ….

Am 24. März 1933 titelte die Londoner Zeitung „Daily Express“ „Judea declares war on Germany“. Übersetzt heißt das ungefähr „Das Judentum erklärt Deutschland den Krieg.“

In dem Beitrag ging es um den Aufruf britischer Händler, wegen der antisemitischen Ausschreitungen in Deutschland keine deutschen Waren mehr zu kaufen.

Umgehend machte sich Goebbels ans Werk, und schrieb den Aufruf zum Boykott aller jüdischen Geschäfte in Deutschland ab dem 1. April 1933. Das war also kein Aprilscherz. Heute wird das ziemlich verschrien, aber dass es für den Aufruf einen Grund gab, nämlich den Aufruf in England, dass man keine deutschen Waren mehr kaufen solle, wird dabei regelmäßig verschwiegen.

Auch heute findet dieser Aufruf noch Nachahmer, die keineswegs schlauer sind wie damals. Allerdings kommen die heute eher aus der linken Ecke, was die Sache aber nicht besser macht.

Weiterlesen „Kauft nicht beim ….“

JUGENDÄMTER: Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

In diesem Jahrtausend war die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter im Jahr 2005 am Niedrigsten.

2005: Inobhutnahmen fast unverändert

https://www.presseportal.de/pm/32102/866816

Nur 25.400 Kinder wurden damals durch Jugendämter in Obhut genommen. Bis zum Jahr 2016 stiegen die Inobhutnahmen jährlich an. 84.200 Kinder wurden dann 2016 durch die Jugendämter in Obhut genommen.

2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_290_225.html

84.200 Inobhutnahmen, das waren noch einmal 8,5 % mehr, als im Vorjahr. Schon bis 2015 waren die Inobhutnahme jährlich gestiegen, und der erneute Anstieg in 2016 wurde dann mit der Flüchtlingskrise 2015 begründet. Es ist schon erstaunlich, dass 2016 die Inobhutnahmen um 8,5 % angestiegen sind, weil 2015 angeblich so viel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Wenn 2015 viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen, dann könnte dies zwar den Anstieg der Inobhutnahme 2015 begründen, nicht aber den Anstieg 2016. Tatsächlich kamen 2016 deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland als 2015.

In 2017 und 2018 sollen dann die Zahlen der Inobhutnahmen erstmalig wieder rückläufig gewesen sein.

61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_311_225.html

Anzahl der Inobhutnahmen* Minderjähriger durch Jugendämter in Deutschland von 1995 bis 2018

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

2018 sollen es dann noch 52.590 Inobhutnahmen gegeben haben. Auf der Statistik Seite ist zu lesen:

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

Diese Aussage mehr als bedenklich, denn dadurch stellt sich die Frage, ob die genannten Zahlen überhaupt richtig sein können. Tatsächlich gibt es Inobhutnahmen, die etliche Jahre andauern können. Wenn die genannten Zahlen jedoch sich nur auf eine kurzfristige Maßnahme beziehen, dann müssten die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen.

Im Januar 2019 gab es einen Beitrag in der Zeitung WELT. Die Überschrift lautete:

Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

Diese Überschrift muss natürlich verwundern, wenn doch die offiziellen Zahlen bezüglich der Inobhutnahmen seit zwei Jahren rückläufig waren. Die WELT schreibt in dem Beitrag:

Es ist der drastischste Eingriff des Staates in eine Familie: die Inobhutnahme eines Kindes. Wie lange das geschieht, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland das Kind lebt. Die FDP fordert einen einheitlichen Qualitätskodex für Jugendämter.

Nun kennt das Grundgesetz den „Schutz der Familie“ (Art. 6 des GG). Da das Grundgesetz für die ganze Bundesrepublik gilt ist natürlich nicht zu erklären, weshalb die durchschnittliche Dauer einer Inobhutnahme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollte. Dies deutet wohl eher darauf hin, dass sie ihr das Grundgesetz nicht besonders ernst genommen wird. Die WELT schreibt weiter:

Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, wenn es Beziehungsprobleme gibt oder die Eltern wegen Krankheit oder einer psychischen Störung mit der Erziehung überfordert sind, dann treten in Deutschland die Jugendämter auf den Plan. Immer häufiger greifen sie dabei zur Ultima Ratio – und nehmen das Kind vorübergehend aus der Familie heraus. Kontinuierlich sind die Inobhutnahmen in den vergangenen Jahren gestiegen.

Auch dies deutet mal wieder darauf hin, dass die offizielle Statistik bezüglich der Inobhutnahme nicht so ganz stimmen kann. Auch in diesem Beitrag ist wieder von einer vorübergehenden Maßnahme die Rede. Es gibt aber nachweislich zahlreiche Fälle, wo die Inobhutnahmen Jahre dauern. Verwunderlich ist auch das die Zeitung schreibt, die Inobhutnahme seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, obwohl laut veröffentlichter Statistik Zahlen der angeblichen Inobhutnahme in den letzten beiden Jahren gesunken sein soll.

Zweifel bestehen auch bezüglich der genannten Gründe für eine Inobhutnahme. Vielleicht hat die Zeitung noch gar nicht mitbekommen, dass es zahlreiche Fälle gibt, wo sowohl die Eltern als auch die Kinder berichten, dass die Inobhutnahmen unbegründet sind und willkürlich erfolgt sein sollen. Zahlreiche Fälle solcher unberechtigten Inobhutnahme haben in der Vergangenheit den Weg in die Presse gefunden. So gibt es mehrere Eltern die nach einer Inobhutnahme nicht nur erfolgreich vor Gericht gegen das Jugendamt geklagt haben, sondern später auch Gutachter und/oder Jugendämter erfolgreich auf Schadensersatz verklagt haben.

Ein großer Teil davon entfällt zwar auf die Gruppe der alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen. Doch selbst wenn man diese Gruppe herausrechnet, stieg die Zahl der Inobhutnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2017 von 33.521 auf 38.891 Kinder.

Also auch wenn die offiziellen Zahlen der Inobhutnahme in den Jahren 2017 und 2018 sank, stieg die Zahl von ca. 33.500 auf ca. 38.900 in den Jahren 2010 bis 2017, bei den Kindern die nicht der Gruppe der Flüchtlinge angehören.

Wie lange diese Kinder in Heimen oder Pflegefamilien leben und ob sie überhaupt zu ihren Eltern zurückkehren können, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem sie leben. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die WELT exklusiv vorliegt.

Hier widerspricht sich die Zeitung schon. War zu Beginn des Beitrags noch von einer „vorübergehenden“ Maßnahme die Rede, so wird hier eingestanden, dass es sich dabei eben nicht immer um eine kurze, bzw. „vorübergehenden“ Maßnahme handelt.
Im Gegenteil. Die WELT berichtet noch:

Im Bundesdurchschnitt konnten 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach einer vorübergehenden Inobhutnahme wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren. Diese Quote variiert jedoch erheblich: Während in den Stadtstaaten Hamburg (27 Prozent) und Berlin (30 Prozent) nicht einmal ein Drittel der Kinder innerhalb desselben Jahres wieder in ihre Familie zurückkehren konnte, waren es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 46 Prozent.

Wenn im Bundesdurchschnitt nur 41 % der Kinder und Jugendlichen nach einer „vorübergehenden“ Inobhutnahme wieder zu den Eltern zurückkehren, kann man natürlich nicht davon sprechen, dass eine Inobhutnahme eine „vorübergehende“ Maßnahme wäre.

Auch hinsichtlich der Dauer der Fremdbetreuung würden „erhebliche regionale Unterschiede“ beobachtet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Dauer von Inobhutnahmen ohne die Fälle aufgrund einer unbegleiteten Einreise sei zwischen den Jahren 2010 und 2016 bundesweit von durchschnittlich 24,8 Tagen auf durchschnittlich 35,7 Tage gestiegen. Dabei werde der Durchschnittswert allerdings „stark durch Einzelfälle mit besonders langer Dauer beeinflusst“.

Leider geht die Zeitung auf die regionalen Unterschiede nicht näher ein. Wenn jedoch in den Jahren 2010-2016 die durchschnittliche Dauer von 24,8 Tage auf 35,7 Tage gestiegen ist, bedeutet dies einen Anstieg um fast 50 %.
Zudem hänge die Dauer der Inobhutnahme mit dem Alter der betroffenen Minderjährigen zusammen:

„Je jünger, desto länger dauern im Durchschnitt die Inobhutnahmen.“ Zur Erklärung der gestiegenen Dauer lägen allerdings „keine ausreichenden Forschungserkenntnisse vor“.

Eigentlich sollte man ja denken, dass ältere Minderjährige länger wegbleiben würden, weil die Probleme im Elternhaus durch die Pubertät zunehmen. Tatsächlich jedoch ist es genau umgekehrt, kleine Kinder, die ihre Eltern noch viel dringender brauchen, als pubertierende Jugendliche, werden von den Jugendämtern länger weggenommen, als ältere Jugendliche.

Eltern denen man die Kinder anscheinend bzw. auch offensichtlich willkürlich weggenommen hatte, haben eine Erklärung dafür warum das so ist.

Ältere Jugendliche können sich besser gegen Willkürmaßnahmen von Jugendämtern wehren, und sind gleichzeitig für die Kinder-und Jugendhilfeindustrie weniger wert, weil man diese nicht so lange in Obhut lassen kann, wie kleine Kinder, die sich zudem noch weniger gegen die Maßnahmen von Jugendämtern und der Kinder-und Jugendhilfeindustrie zur Wehr setzen können. Mit kleinen Kindern kann man einfach viel mehr und problemloser Kasse machen.

„In der Kinder- und Jugendhilfe fehlt es an einer übergeordneten Instanz, die Jugendämter berät und ihnen zur Seite steht“, kritisierte der bayerische FDP-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Daniel Föst. „Jugendämter machen in der Regel einen sehr guten Job, aber die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich.“ Zudem gebe es keine flächendeckende wissenschaftliche Erhebung zu Inobhutnahmen in Deutschland.

Es ist wohl als politische Floskel zu bezeichnen, wenn ein Bundestagsabgeordneter meint, Jugendämter würden in der Regel einen sehr guten Job machen, aber gleichzeitig feststellt, dass die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das muss doch wohl als Widerspruch angesehen werden. Wenn die Rückkehr von Kindern zu den Erziehungsberechtigten zwischen 27 % und 46 % liegt, und dies nicht an den Eltern oder den Kindern liegt, sondern daran liegt in welchem Bundesland man lebt, kann man wohl kaum davon ausgehen, dass Jugendämter in der Regel einen sehr guten Job machen würden.

Die FDP fordere deshalb ein „zentrales, unabhängiges Kompetenzzentrum, das Richtlinien definiert und als Kooperationspartner der Jugendämter zur Verfügung steht“. Bund und Länder hätten derzeit kaum Einblick in die Strukturen und Prozesse vor Ort. „Wir brauchen hier dringend mehr Transparenz und einheitliche Berichtswege“, so Föst. „Die Politik darf nicht immer erst dann handeln, wenn erneut ein tragischer Fall öffentlich bekannt wird.“

Erstaunlich, dass ein Politiker zugibt, dass weder Bund noch Länder einen Einblick in die Strukturen und Prozesse bei den Jugendämtern haben, aber dann gleichzeitig die Floskel verbreitet, dass Jugendämtern in der Regel angeblich einen sehr guten Job machen würden. Das passt wohl kaum zusammen.

Die Inobhutnahmen sollen in den Jahren 2017 und 2018 rückläufig gewesen sein. Rechnet man unbegleitete minderjährige Flüchtlinge raus, dann sollen die Inobhutnahmen bei deutschen Kindern in den Jahren 2010 bis 2017 dennoch gestiegen sein.

Für 2018 zeigt die Statistik einen Rückgang auf 52.590 Inobhutnahmen. Die Statistik für Kindeswohlgefährdung zeigt aber ein anderes Bild.

2017 sollen weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt worden sein, obwohl mehr Fälle geprüft wurden.

PresseJugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt

Demnach soll der Rückgang 0,1 % betragen, obwohl es 4,6 % mehr geprüfte Fälle gab.

Pressemitteilung Nr. 344 vom 13. September 2018

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle. …

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/09/PD18_344_225.html

Wenn es 143 300 geprüfte Fälle gab, dann dürfte es auch mindestens so viele Meldungen über angebliche Kindeswohlgefährdungen gegeben haben. Das ist natürlich bedenklich,  wenn mehr als 2/3 der gemeldeten Fälle unzutreffend waren.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 23,4 % der Verfahren. Bei 13,5 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Nicht genannt wurden hier die Jobcenter. Besonders Jobcenter und Polizei sind dafür bekannt, dass sie durch ihr Handeln erst für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sorgen. So gibt es z. B. Meldungen, dass Jobcenter erst Leistungen streichen, und dann das Jugendamt informieren, weil durch die Streichung der Leistung nun eine Kindeswohlgefährdung eingetreten sein könnte.

Ähnlich treibt das die Polizei. Es gibt mehrere Meldungen, dass die Polizei bei Hausdurchsuchungen die ganze Wohnung auf den Kopf stellen. Danach wird das von der Polizei angerichtete Chaos fotografiert, und dann  die Fotos an das Jugendamt geschickt und eine Kindeswohlgefährdung behauptet. Das ist schon ziemlich pervers.

Völlig anders sieht das für 2018 aus. Während es 2017 noch einen leichten Rückgang von 0,1 % gegeben haben soll, sollen die Zahlen dann 2018 wieder drastisch angestiegen sein.

Pressemitteilung Nr. 337 vom 6. September 2019

Kindeswohlgefährdungen

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157.300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.

Die Meldungen bzw. Verdachtsfälle stiegen von 143.300 auf 157.300. Wieder waren über 2/3 der Fälle unbegründet. Unbegreiflich bleibt aber, warum es nach einem Rückgang von 0,1 % in 2017 im Jahr 2018 einen so deutlichen Anstieg von 10% gab.

Möglicherweise hat das weniger mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu tun, sondern mehr mit freigewordenen Plätzen in den Kindereinrichtungen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.

Wie jetzt? Es gab 7.800 Fälle von Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung, warum hat man dann die anderen Kinder in Heime und Pflegefamilien gesteckt?

Zur Erinnerung, 2018 gab es insgesamt 52.590 Inobhutnahmen. Zieht man davon die 7.800 Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung ab, dann bleibt eine ungeklärte Differenz von 44.790 übrig die es zu erklären gäbe.

E-Mail an die Polizei Bochum

Diese E-Mail von Herrn Schreiber ging am 20.1.2017 an die Polizei Bochum, weil es zuvor einen Einsatz in Bochum wegen Herrn Schreiber gab. Eine Mitarbeiterin einer Firma aus dem Lichtenberger-Clan hatte die Polizei gerufen, weil Herr Schreiber mit seiner Lautsprecheranlage in Bochum Aufklärung über den SPD-Stadtrat Lichtenberger betrieb.

Sehr geehrter Herr Berger,

mir liegt inzwischen der Einsatzbericht vor.

Ich darf daran erinnern, dass damals am Einsatzort durch die Polizei fälschlicherweise behauptet wurde, es sei verboten Polizisten zu filmen/fotografieren.

Nun wundere ich mich, dass in dem Bericht auch noch fälschlicherweise behauptet wird, ich hätte angeblich gegen die Einstweilige Verfügung des LG Essen verstoßen. So einen Unsinn kann doch nur behaupten, wer die EV des LG Essen nicht kennt. Bei der EV, die zwischenzeitlich im Eilverfahren und Hauptsacheverfahren, wieder aufgehoben wurde, auch wenn
Lichtenberger hier noch immer rumzappelt, und sein „Glück“ beim OLG erneut versucht, ging es nie darum, dass ich mich über den SPD-Stadtrat LICHTENBERGER nicht mehr äußern, oder negativ äußern
dürfte, sondern ausschließlich um die Verbreitung eines „Wahlplakats“.

Diese Mail, und das Schreiben dient also zu ihrer Reflexion der
damaligen Begegnung, und der Reflexion ihres Berichts. Immerhin geht der gegnerische Anwalt hin, und verdreht die Aussage im Polizeibericht dahingehend, dass die Polizistin Duhme in dem gesehen Video angeblich gesehen/gehört haben will, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte.

Das habe ich nicht, zu keiner Zeit, diese falsche Behauptung kann von Frau Duhme nur getätigt worden sein, weil ihr die EV des LG-Essen nicht bekannt war.

In dem Bericht wird behauptet, dass der LG-Beschluss und das Handy-Video nachgereicht werden sollte. Hierzu gibt es einige Fragen.

1. Liegt die EV des LG-Essen inzwischen vor?

2. Liegt das Video inzwischen vor?

3. Wird auch noch jetzt die falsche Behauptung aufrecht erhalten, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte, und womit wird das begründet?

Mit freundlichem Gruß