Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlendem Freispruch

Im April 2023 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung. Angeklagt hatte mich  die Staatsanwaltschaft. Verurteilt hatte mich das Amtsgericht Gelsenkirchen, und beim Landgericht Essen habe ich dann das Berufungsverfahren dann gewonnen. Allerdings habe ich den schriftlichen Freispruch bis zum heutigen Tag nicht erhalten.

Anfang Juni rief ich deshalb das Landgericht Essen an, und erfuhr von der Geschäftsstelle, dass der schriftliche Freispruch zwar schon seit Mitte Mai fertig sei, man mir diesen aber nicht mehr schicken kann, weil sich die Akte nicht mehr beim Landgericht befand.

Daraufhin rief ich das Amtsgericht Gelsenkirchen an. Die Geschäftsstelle teilte mir mit, dass Richterin Klumpe die Akte hätte. Aber von der bekam ich meinen schriftlichen Freispruch nicht.

Bei meinem nächsten Besuch des Amtsgericht besuchte ich dann die Geschäftsstelle. Jetzt erfuhr ich, dass die Akte inzwischen auch nicht mehr beim Amtsgericht sei.

Aus diesem Grund versuchte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an meinen schriftlichen Freispruch zu bekommen.

Am 6.7.2023 schickte ich meine erste Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft Essen, und verlangte die Übersendung des Freispruchs.

Am  10.7.2023 schickte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Präsidentin des Landgerichts Esse, und verlangte erneut die Übersendung meines Freispruchs.

Am 12.7.2023 wurde eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde an das Justizministerium NRW gesendet, und die Übersendung meines Freispruchs verlangt.

Als Termin wurde jeweils der 20.7.2023 erwähnt. Bis heute liegt mir noch immer kein schriftlicher Freispruch vor.
Hier der Text des Schreibens.

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

ICH WILL MEINEN FREISPRUCH UND ZWAR ETWAS ZACKIG.

Ich gebe ihnen noch ein TIPP, wenn sie mir keine Freisprüche schicken wollen, dann unterlassen sie es doch zukünftig einfach mich anzuklagen!!!

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

NACHTRAG:

Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.

Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.

Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.

https://beamtendumm.home.blog/2023/05/30/freispruch-anruf-beim-landgericht/

 

MIT LINKS: Effektive Strafverfolgung?

Bisher wurde hier ungefähr die Hälfte der Strafverfahren gegen mich thematisiert. Die Verfahren endeten zu 100 % mit einem Freispruch. Leben wir also wirklich in einem echten Rechtsstaat?

Das könnte man vielleicht meinen, wenn ein Unschuldiger immer einen Freispruch erreicht. Aber man kann durchaus Zweifel am Rechtsstaat anmelden, wenn man ständig wegen Pillepalle und noch weniger angeklagt wird. Wenn die Justiz regelmäßig versucht Opfer von Straftaten zu Tätern zu machen, auch dann sind Zweifel an einem funktionierenden Rechtsstaat mehr als angebracht. Darum wird hier in einem Beitrag mal beleuchtet, was passiert, wenn ich Strafantrag stelle.

  1. Am 26.12.2014 gab es eine erste Demo vor der JVA Essen für den inhaftierten Mostafa    Bayyoud. Diese Demo gefiel natürlich nicht jedem. Ein Mitarbeiter der JVA meinte im Internet zu der Demo

1945 hätte man euch alle erschossen, schade dass wir 2014 haben.

Daraufhin stellte ich Strafantrag gegen den Mann. Ausnahmsweise hat die STA mal einen Täter ermittelt, aber das Strafverfahren dennoch eingestellt, weil der Täter angeblich durch die Ermittlungen stark eingeschüchtert wurde.

  1. Am 2. April 2020 stellte ich Strafantrag gegen Robin O. wegen gefährlicher Körperverletzung.  Das Strafverfahren gegen Robin wurde eingestellt, dafür wurde ich angeklagt. Das Strafverfahren gegen mich wurde zwar gewonnen, weil es ein Video gab, das eindeutig belegte, dass ich angegriffen wurde. Auch nach dem gewonnen Strafverfahren ging man nicht mehr gegen den tatsächlichen Täter vor.
    https://feldmark.news.blog/2021/03/19/rgh-18-gewinnt-gegen-robin-o/
  2. Es gab auch ein Annäherungsverbot gegen Robin O. Das hat ihn aber nicht interessiert. Wegen Verstoß gegen das Annäherungsverbot wurde ebenfalls Strafantrag gestellt. Auch das hat die Staatsanwaltschaft Essen aber eingestellt.
    Der Weg (ROT) von Robin O. führte direkt an meiner Wohnung (GELB) vorbei. Die Staatsanwaltschaft Essen behauptete jedoch, dass das mehr als 25 Meter gewesen wären.
  3. Im Februar 2021 hatte ich etwas bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft, und natürlich auch bezahlt. Die Ware habe ich auch heute noch nicht erhalten. Ca. einen Monat nach dem Kauf hatte ich Strafantrag wegen des Verdachts des Betrugs gegen den Verkäufer gestellt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft auch dieses Strafverfahren eingestellt. Tatsächlich handelte es sich nicht um Betrug, aber dafür um Unterschlagung oder Untreue, aber auch diesbezüglich stellte die Staatsanwaltschaft keine Ermittlung an. Lieber versuchte man mal wieder mich danach strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Pech gehabt. im April 2023 habe ich das Strafverfahren wieder gewonnen.
    https://beamtendumm.home.blog/2023/05/30/freispruch-anruf-beim-landgericht/
  4. Am 16. März 2022 wurde mir ein Fahrradanhänger geklaut. Am nächsten Tag sah ich den ausländischen Dieb auf der Wilhelminenstr. und rief die Polizei. Ich stellte Strafantrag. Seit fast 1,5 Jahren habe ich nichts mehr von dem Fall gehört.
    https://feldmark.news.blog/2022/03/17/fahrradanhaenger-verdammt-schneller-erfolg/
  5. Zwischen der Hausnummer 4 und der Hausnummer 18 sitzen am Abend und in der Nacht häufig Jugendliche. Häufig auch mit Migrationshintergrund. Ich fuhr mit meinem Rollstuhl an der Gruppe vorbei, als mich so ein respektloser Ausländer zu mir meinte, dass er etwas „Junges für mich hätte“. Ich reagierte auf diesen Schwachsinn nicht. Er meinte dann weiter, dass er eine Elfjährige hätte, und er würde schwören, dass die es für 50 € „mit mir machen würde“. Ich fuhr am nächsten Tag zur Polizeiwache und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein, weil kein Täter ermittelt werden konnte. DAS IST IN DIESEM FALL NACHVOLLZIEHBAR
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  6. Am 21. August 2022 habe ich einen Moslem aus unserer Siedlung angezeigt, weil der mich angespuckt hat. Eine Nachbarin hatte den Vorfall mitbekommen. Ich stellte Strafantrag, und die Zeugin war ebenfalls anwesend. Allerdings hat die Polizei noch nicht einmal die Personalien der Zeugin aufgenommen.
    Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren eingestellt, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Der Name des Täters ist mir zwar nicht bekannt, aber die Adresse wurde der Polizei mitgeteilt. Der Täter lebt auch heute noch in der Siedlung. Man hätte also den Täter durchaus ermitteln können.
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  7. Am 24. August wiederholte sich der Vorfall. Wieder stellte ich Strafantrag gegen den spuckenden Moslem. Auch hier kam es nicht zu einem Strafverfahren, obwohl die Adresse des Täters bekannt ist, und ich dem Täter regelmäßig begegne.
  8. Einige Tage später gab es eine Demo mit Michael Stürzenberger. Ich nahm an der Demo teil. Auch während dieser Demo wurde ich wieder von einem Moslem angespuckt. Ich stellte natürlich wieder Strafantrag. Die Polizei vor Ort war nicht besonders bemüht den Täter zu fassen, um seine Identität festzustellen. Kein Wunder also, dass die Staatsanwaltschaft später auch diesen Strafantrag einstellte, mit der Begründung, dass kein Täter ermittelt werden konnte.
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  9. Am 23. Dezember 2022 verlor ich mein Portemonnaie, mit ca. 140 € Bargeld. Das Portemonnaie wurde gefunden, und zurückgebracht. Ohne das Geld steckte man die Geldbörse in meinen Briefkasten. Da das gefilmt wurde, fuhr ich noch am selben Tag zur Polizei und stellte Strafantrag. Ein Foto lag vor. Am 27.12.2022, also nur 4 Tage nach der Anzeige, hat die Staatsanwaltschaft Essen auch das Strafverfahren eingestellt, und das obwohl zwischen dem 23.12. und dem 27.12. noch die Weihnachtsgeiertage lagen, an denen nicht gearbeitet wurde.
    https://feldmark.news.blog/2022/11/11/strafantrag-gegen-spuckenden-moslem/
  10. Am 1. Januar 2023 stellte ich Strafantrag gegen einen Mann und seine Freundin aus der Siedlung. Der besoffene Typ kam plötzlich auf mich zu, und boxte mich. Das wurde gefilmt, weil ich gerade das Feuerwerk gefilmt habe. Später begegnete mir nochmal seine Freundin. Die forderte mich auf abzuhauen, sonst wollte sich mich alle machen und aus dem Stuhl (Rollstuhl) hauen.
    Der Name des Angreifers, seine Adresse, und sogar die Autokennzeichen der beiden Personen sind bekannt, trotzdem hat die STA, auch dieses Verfahren gegen die Täter wieder eingestellt, weil angeblich keine Täter ermitteln werden konnten.
    https://feldmark.news.blog/2023/01/01/silvester-in-den-rgh-2/

Ich habe also 11 Straftaten angezeigt. 10 Davon wurden eingestellt, 9 davon hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil angeblich keine Täter ermitteln werden konnten. Dabei sind von mehreren Tätern die Wohnadresse und teilweise sogar die Namen und Autokennzeichen bekannt. Im 11 Fall hat sich die Staatsanwaltschaft bisher nicht mehr gemeldet.

Wie nennt man diese Behörde?

  1. Strafverfolgungsbehörde
  2. Strafvereitelungsbehörde
  3. Kriminelle Vereinigung

Diese Frage kann natürlich jeder für sich alleine beantworten.

https://misterfreispruch.wordpress.com/2023/06/23/mit-links-effektive-strafverfolgung/

 

Ich erwarte nun den Eingang des Freispruchs bis zum 20.7.2023.

Bernd Schreiber

 

WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN: Freispruch nach 13 Jahren für Manfred Genditzki

Gratulation. 13 Jahre lang war Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Verurteilt hatte man ihn wegen Mord.

Rechtsanwältin Dagmar Schön hat den Fall hier beschrieben

Ein Mord-Urteil für einen Unschuldigen!

Das Wiederaufnahmeverfahren und der jetzige Freispruch wurde aber noch nicht thematisiert.

Die BILD titelt jetzt:

Auf diesen Moment hat seine Frau 13 Jahre gewartet

Normalerweise ist die BILD für gute Überschriften bekannt, aber hier trifft das wohl nicht zu. Es ist anzumerken, dass nicht nur die Frau 13 Jahre auf diesen Moment gewartet hat, sondern besonders auch das Justizopfer selbst, und auch die Tochter, die jahrelang für ihren Vater und das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft hat.

Der BADEWANNENMORD hat sich jetzt als Unfall herausgestellt, an dem Manfred Genditzki  überhaupt nicht beteiligt war. Am Ende hatte sogar der Staatsanwalt einen Freispruch gefordert.

Es bleiben aber einige entscheidende Fragen offen.

    1. War die erste Verurteilung nicht verhinderbar, war sie vielleicht sogar fahrlässig oder schlimmer?
    2. Ist der BGH seinen Aufgaben gerecht geworden, wieso wurde die zweite Verurteilung vom BGH nicht wieder aufgehoben, wie das erste Urteil?
    3. Wieso hat man solange ein Wiederaufnahmeverfahren verhindert?

 

Rechtsanwalt war Klaus Wittmann aus Ingolstadt.

 

 

 

Wir sollten an dieser Stelle noch daran erinnern, dass es noch andere Inhaftierte gibt, die unschuldig in Haft sind.

Z. B.

Steffen Brunner in der JVA Weiterstadt

Andreas Darsow in der JVA Weiterstadt

 

Landgericht Essen: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Wir recherchieren gerade zum Thema:

Was macht die Justiz bei einem flächendeckenden, langfristigen Stromausfall.

Hier gibt es einen Beitrag über das Thema und dem Amtsgericht Castrop-Rauxel. Anscheinend ist das eines der wenigen Gerichte, vielleicht sogar das einzige Gericht, das so eine Regelung bereits getroffen hat, UND DIES AUCH IN IHREM GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN veröffentlicht hat.

Wer weiß, wie lange noch.

Andere Gerichte haben auch schon eine entsprechende Regelungen, verschweigen dies aber. Der Bürger soll auf dieses problematische Thema nicht aufmerksam gemacht werden.

Natürlich hätte man sich schon lange über so ein Thema Gedanken machen können, aber die entsprechende Regelungsanweisung kam erst im März 2023 von der Bundesregierung, als DIE GRÜNEN entschieden haben, dass die restlichen Atomkraftwerke alle zur selben Zeit abgeschaltet werden sollen.

Ist das ein Hinweis, dass die Bundesregierung die Abschaltung der Kraftwerke beschlossen hat, obwohl man damit rechnete, dass das zu Stromausfällen führen würde?

Auch der Geschäftsverteilungsplan vom Landgericht Essen wurde auf eine entsprechende Regelung überprüft. Gefunden wurde nichts. Also hat der BdF das Landgericht angerufen.

Zunächst meldete sich die Zentrale. Die hat das Gespräch weiter verbunden. Es meldete sich eine Frau, die schnell merkte, dass sie die Fragen nicht beantworten konnte. Es folgte nochmal eine Weiterleitung, und bei dem Herrn wurde es dann ziemlich zickig.

Er wusste offenbar, dass es eine entsprechende Anweisung der Bundesregierung, bzw. dem Justizministerium gibt, aber er meinte, dass das Landgericht Essen noch keine Regelung getroffen hätte.

Er wurde komisch, und wollte wissen, warum wir das wissen wollen, denn eine Notfallregelung gibt es noch nicht, weil es den Notfall noch nicht gibt.

Das ist mal wieder richtig schlau. Man will also erst eine Regelung treffen, wenn es zu spät ist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Man will angeblich erst eine Regelung treffen und veröffentlichen, wenn das nicht mehr möglich ist. Wie will das LG einen geänderten Geschäftsverteilungsplan veröffentlichen, wenn es flächendeckend einen langfristigen Stromausfall gibt? Und wie soll der Bürger von so einen Geschäftsverteilungsplan erfahren, selbst wenn der veröffentlicht werden konnte, wenn es keinen Strom mehr gibt?

Natürlich konnte er diese Fragen nicht beantworten, Er war aber überhaupt nicht begeistert, dass man ihm solche Fragen  gestellt hatte. Offensichtlich ist man stark bemüht, dass dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit gelangt.

Ein Hinweis noch an den Mitarbeiter. Ich kenne heute die Telefonnummer der Feuerwehr und der Polizei, obwohl ich diese gerade überhaupt nicht benötige. Es scheint mit einfach vernünftig zu sein die 110 und die 112 schon jetzt zu kennen, auch wenn meine Wohnung gerade noch nicht brennt.

Die Nummern erst bei einem Brand rauszusuchen wäre schon ziemlich dumm und evtl. unmöglich, aber jedenfalls zu spät.

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

NACHTRAG:

Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.

Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.

Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.

MISTER FREISPRUCH über die Gerichtsverhandlung am 26.4.2023

Danke für den Beitrag von gestern. Ich war nicht mehr in der Lage selber was zu veröffentlichen. Das was gestern wieder anstrengend, eigentlich ist das schon Körperverletzung im Amt.

Um 8:30 Uhr musste ich aufstehen, Normalerweise stehe ich frühestens um 9:45 Uhr auf. Gestern saß ich ab 8:15 Uhr bereits im Behindertentransport zum Landgericht nach Essen. Ich war sogar sehr früh vor Ort.

Zunächst fuhr ich durch den Haupteingang und wurde dort normal kontrolliert. Als ich durch die Sicherheitsschleuse ging schlug die Anlage an. Vielleicht weil ich eine Metallplatte im Oberschenkel habe. Bisher gab es dieses Problem jedoch nicht, obwohl die Metallplatte bereits seit Oktober 2021 dort ist.

Im Anschluss der Sicherheitsüberprüfung musste ich das LG wieder verlassen, und zu einem Nebeneingang fahren, weil der Aufzug im Eingangsbereich viel zu klein für meinen Rollstuhl ist.

Wir nutzten alternativ den Eingang  bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings gab es auch hier wieder Probleme. Am Dienstag bekam dieser Eingang eine neue elektronische Schließanlage. Das Teil ließ sich von dem Justizwachmann einfach nicht öffnen. Es dauerte ca. 20 Minuten bis ein weiterer Justizwachmann kam, und die Tür von innen öffnete.

Ich hatte zwischenzeitlich schon die Geschäftsstelle angerufen, und mitgeteilt, dass ich evtl. nicht pünktlich zur Verhandlung kommen kann, weil die Schließanlage spinnt. Ich habe es dennoch pünktlich geschafft.

Die Verhandlung sollte im Saal 244 stattfinden. Das ist eigentlich schon eine Frechheit. Man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde, und der Saal 244 ist dafür garantiert nicht besonders geeignet.

Um zum Saal zu kommen muss man einige Treppenstufen bewältigen. Das geht natürlich nicht, und deshalb hat man aus einem Teil der Treppe eine Rampe gemacht, indem man einfach ein Brett über die Treppe gelegt hat. Ich weiß nicht, wer so einen Müll geplant hat. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man das so nicht machen kann. Wenn man ein Brett über die Treppe legt, dann ist der Winkel viel zu steil für einen Elektrorollstuhl.

Es ist ja nicht so, dass es im Landgericht nur solche Sitzungssäle wie diesen gibt. Es gibt inzwischen neben dem Altbau noch zwei weitere Anbauten. Einer davon war noch keine 10 Jahre alt, und auch da gibt es bekanntlich Sitzungssäle, aber man war sogar in diesem Neubau nicht in der Lage einen behindertengerechte Zugang zu schaffen. Bereits im Februar musste der Termin verschoben werden, weil ich mit dem damaligen Leihrollstuhl in keinen Rollstuhl passte.

Ich musste also mit dem Rollstuhl die zu steile Rampe benutze. Der Rollstuhl mühte sich die Rampe hoch und kam dabei auch ins Rutschen. Als ich oben war hörten die Probleme aber nicht auf. Im Sitzungssaal gab es eine lange Anklagebank. Allerdings war das dort alles so eng, dass man dort mit dem Rollstuhl nicht hinkam.

Wie gesagt, man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde. Die Justizwachmeister wurden wieder gerufen. Der erste Justizwachmeister brauchte noch Verstärkung, und als die da war, fing man an die Anklagebank in Richtung Richterpult zu verschieben. Ich nutzte das für einen Kommentar und meinte, dass ich jetzt dem Freispruch gerade 10 cm näher gekommen wäre.

Immerhin jetzt passte ich mit dem Rollstuhl auch hinter die Anklagebank, die natürlich in diesem Fall keine wirkliche Anklagebank war, sondern eine Freispruchbank, was sonst?

Meine Verhandlung war die einzige Verhandlung an diesem Tag bei diesem Richter, zumindest in diesem Sitzungssaal. Die Verhandlung sollte um 10:30 Uhr anfangen und begann aber mit 15 Minuten Verspätung.

Der komische Verkäufer aus Köln war als Zeuge geladen, und wurde auch vernommen, obwohl von Anfang an klar war, dass es weder eine falsche Verdächtigung meinerseits gab, und das auch nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Zum Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen konnte der Zeuge überhaupt nichts beitragen, das war allen Beteiligten von Anfang an klar. Fakt ist, dass der Richter dem Zeugen klar machte, dass er seine Rechtsauffassung nicht teilte.

Zur Erinnerung, ich hatte bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Atemmaske für ein Schlafapnoegerät gekauft. Diese Maske habe ich zwar am 28.2.2021 bezahlt, aber bis heute nicht erhalten.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und mit vereinbart war, dass der Kaufpreis die Versandkosten beinhaltet, will der Verkäufer zusätzliche Portokosten von mir, bevor er mir die Maske wieder zusenden wollte. Diese zusätzlichen Portokosten wollte er von mir, obwohl überhaupt keine zusätzlichen Portokosten angefallen wären, das bestätigte sogar der Richter ausdrücklich.

Ich glaube nicht, dass der Zeuge einen guten Eindruck beim Landgericht hinterlassen hatte. Zum Vorwurf der angeblichen Unterlassung konnte der Zeuge  natürlich keine Aussagen machen.

Meine Fax und Telefonliste aus der Fritz.Box war da aber hilfreich. Richterin Klumpe vom AG Gelsenkirchen hatte noch behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre, beim LG wurde jetzt das Gegenteil bewie0en. Das führte dazu, dass sogar der anwesende Oberstaatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte. Das Gericht folgte unseren Anträgen, wobei ich nicht ganz glücklich bin. Der Richter folgte in der Begründung dem Antrag des Staatsanwalts, ging aber auf meine weiteren Begründungen nicht ein.

Das Gericht sprach auch ständig von Zivilrecht. Für mich handelt es sich jedoch um eine Straftat, wenn der Verkäufer sich weigert mir meine bezahlte Ware nochmal zuzusenden, oder mir das bezahlte Geld zu erstatten, wenn DHL die Ware nicht zugestellt hat, und an den Verkäufer zurückgeschickt hat.

Ebenso halte ich es für strafrechtlich relevant, wenn der Verkäufer zusätzliches Porto verlangt, das aber in Wirklichkeit nicht anfällt. Immerhin hätte DHL die Ware kostenlos erneut an die selbe Adresse geliefert, weil der Fehler ja bei DHL lag. Dazu ist DHL nicht nur bereit, sondern auch verpflichtet, denn die haben ja eine gesetzliche Nachbesserungspflicht.

Egal, am Ende gab es für mich mal wieder einen Freispruch, aber die Probleme gingen auch nach der Verhandlung weiter.

Nach der Verhandlung wollte ich zunächst, dass der Richter die Justizwachmeisterei anruft, damit ich das Gericht wieder verlassen kann. Ich verzichtete aber darauf, weil wir noch in die Kantine wollten, um dort einen Kaffee zu trinken. Danach wollte ich das Gericht verlassen, was eigentlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

Es wäre möglich gewesen die Kantine direkt zu verlassen. Allerdings handelte es sich bei dieser Tür um eine Tür die alarmgesichert war. Dadurch durfte man durch diese Tür das Gebäude nicht verlassen. Ich sprach deshalb eine Mitarbeiterin der Kantine an. Diese hat angeblich die Justizwachmeisterei angerufen. In den nächsten 20 Minuten kam aber kein Wachmann. Als uns dann einer entgegenkam sprach ich diesen natürlich an. Er kam aber nicht meinetwegen, und meinte, dass wir warten sollen, es würde bestimmt gleich jemand kommen.

Es kam niemand. Nach weiteren 10-15 Minuten suchten wir ein Büro auf, und teilten dem Mitarbeiter mit, dass wir jemand von der Justizwachmeisterei brauchen, der mich aus dem Gebäude lässt. Der Mitarbeiter rief die Justizwachmeisterei an, und meinte dann, dass wir zum Zimmer 80 gehen/fahren sollen. Zimmer 80 war nicht ganz einfach zu finden, aber irgendwann waren wir dort. Eine Mitarbeiterin meinte dann, dass wir hier nicht richtig seien. Wir waren bei der Justizwachmeisterei des Amtsgerichts, und man meinte, dass ich die Justizwachmeisterei des Landgerichts brauchen würde.

Ehrlich gesagt, ob AG oder LG, das ist mir eigentlich völlig egal, denn ich wollte ja nur das Gebäude verlassen. Dass man dafür Mitarbeiter mit einer höheren Ausbildung braucht war mir nicht bekannt.

Die Justizwachmeisterei des AG rief jetzt die Justizwachmeisterei des LG an. Wir warteten jetzt weiter auf einen Mitarbeiter der mich aus dem Gebäude lässt. Uns kamen weitere Justizwachmeister des LG entgegen. Wieder sprach ich die an. Meine Begleitung wunderte sich dann, denn der Justizwachmann meinte dann:

Herr Schreiber der Kollege kommt gleich vorbei.

Frau L. wollte dann wissen, wieso die mich denn hier alle namentlich kennen. Das ist eigentlich ganz einfach. Das macht meine jahrelange Arbeit. Immerhin hatte ja auch der Richter zugegeben dass er auf diesem Blog gelesen hat, was hier geschrieben wird. Und die Justizwachleute beim AG Gelsenkirchen erklären auch ganz offiziell, dass ich jedes Verfahren gewinnen würde.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Das ist zwar nicht ganz richtig, richtig ist eher, dass ich am Ende gewinne, aber zwischendurch habe ich durchaus auch schon Verfahren verloren. Immerhin kommt es aber nicht darauf an, ob man mal „eine Schlacht“ verliert, sondern man muss am Ende „den Krieg“ gewinnen. Das ist mir im Fall der Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 mindestens 13x gelungen.

Irgendwann kam ein Justizwachmann mit dem Auftrag uns aus dem Gebäude zu lassen. Inzwischen waren wir schon lange nicht mehr in der Nähe der Kantine, sondern näher am Hauptausgang. Also versuchte man mich wieder dort rauszulassen, wo man mich schon reingelassen hatte.

Wieder gab es die gleichen Probleme. Auch dieser Justizwachmann schaffte es wieder nicht die Tür zu öffnen. Wieder musste der Mitarbeiter gerufen werden, dem es schon Stunden vorher gelungen war das Schließsystem zu überwinden. Insgesamt hat es eine glatte Stunde gedauert, bis ich das LG verlassen konnte.

Eigentlich wollte ich am Mittwoch noch einen Stammtisch ansetzen, aber dann habe ich mich entschieden, das nicht am Monatsende zu machen. Der Stammtisch soll jetzt nächsten Mittwoch stattfinden. Eine gute Entscheidung, denn ich war viel zu kaputt, und hätte keinen Stammtische mehr überlebt. Auch den heutigen Tag brauchte ich noch um mich wieder zu erholen.

Man muss deutlich sagen, dass solche unsinnigen Gerichtsverhandlungen und das Drum und Dran eigentlich eine Körperverletzung darstellen.

Ich möchte mich noch bei den zwei Personen bedanken, die mich gestern durch ihre Anwesenheit unterstützt haben. Es hätten sicherlich noch ein paar mehr sein können, aber zumindest auf die zwei war Verlass.

Landgericht Essen: Einer wird gewinnen!

Noch was schickes zum Wochenende.
Am Mittwoch hat unser Herr SCHREIBER sein 78. oder 134. oder vielleicht sein 258. Strafverfahren. So genau weiß das keiner. Sicher ist aber, dass es alleine zwischen 2013 und 2021 mindestens 37 Aktenzeichen gab, wo die Staatsanwaltschaft versucht hatte unserem Rollstuhlfahrer wegen einer angeblichen Straftat verurteilen zu lassen. Inzwischen sind weitere Aktenzeichen und Strafverfahren hinzugekommen.

Bisher gab es am Ende aber immer nur einen Sieger, und das soll sich auch am Mittwoch nicht ändern. Die Berufungsverhandlung beginnt am

26.4.2023

um 10:30 Uhr

im Saal 244

beim Landgericht Essen.

Wie immer freuen wir uns auf Besucher.

Und worum geht es in der Sache?

Herr Schreiber hatte im Februar 2021 eine Atemmaske bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft. Diese Maske hat er zwar bezahlt, aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Wie schon fast üblich hat man nicht den Täter, also den Verkäufer angeklagt, der die bezahle Maske behalten hat, sondern mal wieder den Käufer, der die Ware bisher nicht bezahlt hat. Jetzt geht es um das Berufungsverfahren. Mal sehen, ob das LG mal wieder schlauer ist, als das AG.

Übrigens, der Stammtisch ALLES SCHALL UND RAUCH findet am Mittwoch 3.5.2023 statt, also eine Woche nach dem Verhandlungstermin.

 

REMEMBER: Recklinghausen feiert Hitlers-Gebutstag

Am 20.4.2009 hatte der Solarkritiker RAINER HOFFMANN aus Recklinghausen ein Berufungsverfahren beim Landgericht Bochum. Die Verhandlung sollte in der Außenstelle des Landgerichts stattfinden, also im Gebäude des Amtsgericht Recklinghausen.

Rainer Hoffmann ist ein bekanntes Justizopfer, dass man arbeitslos gemacht hat, und zwei Häuser gepfändet hat, um Justizverbrechen zu vertuschen.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Rainer Hoffmann in der Berufungsverhandlung Recht bekommen hätte, geht gegen Null.

Rainer Hoffmann wusste das, und rechnete sogar damit, dass man ihn lieber in die Psychiatrie stecken würde, als zu bestätigen, dass man ihm Unrecht getan hat, und er wusste auch, dass er bei diesem Termin sicherlich wieder mal kein Recht bekommen würde. Das war der Grund, warum Rainer lieber nicht zu diesem Termin erschien, besonders da man die Verhandlung auch noch auf den 20.4. gelegt hatte, also auf den Tag, wo Adolf Hitler Geburtstag hatte.

Obwohl Rainer Hoffmann also nicht zum Termin erschien, waren dennoch viele Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Vom BEAMTENDUMM-FÖDERVEREIN war Herr Schreiber, der damalige Vorsitzende, anwesend. In den ersten Minuten fiel Herrn Schreiber ein, dass er sein Handy nicht ausgeschaltet hatte. Als er dies aus seiner Weste nahm, um es auszuschalten, wurde er sofort von einem aggressiven Justizwachmann an geblökt. Herr Schreiber erklärte dem Justizwachmann, dass er nur das Handy ausschalten wolle, dies nahm aber der Richter zum Anlass Herrn Schreiber aufzufordernden Sitzungssaal zu verlassen. Einen berechtigten Grund dafür gab es aber nicht. Das Ausschalten eines Handys, ist kein zulässiger Grund jemand aus dem Saal zu verweisen. Zumal der Ausschluss der Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund ist. Das gilt auch dann, wenn nur eine einzelne Person unrechtmäßig die Verhandlung verlassen muss.

Der stark körperbehinderte Herr Schreiber weigerte sich also, freiwillig den Sitzungssaal zu verlassen. worauf er von zwei Justizwachleiten gewaltsam aus dem Sitzungssaal gezerrt wurde. Das war aber für einen Justizwachmann an Hitlers Geburtstag offenbar noch nicht genug. Vor dem Sitzungssaal saß der Vorsitzende des BEAMTENDUMMM-FÖRDERVEREIN ganz ruhig auf einem Stuhl. Obwohl die Justizwachleute nur den Auftrag hatten Herrn Schreiber aus dem Sitzungssaal zu entfernen, drehte nun einer der Justizwachleute nun völlig durch. Er verlangte von Herrn Schreiber die Herausgabe seiner beiden Gehhilfen, was Herr Schreiber jedoch verweigerte. Er teilte dem Typen mit, dass die beiden Gehhilfen von seiner Krankenkasse wären, und wenn der Justizwachmann Gehhilfen haben will, dann solle er dich zu seiner eigenen Krankenkasse gehen. Daraufhin griff der Justizwachmann Herrn Schreiber an, und versuchte ihm die Gehstöcke zu entreißen. Diese waren aus Metall, und der Justizwachmann zerrte so lange an der Gehhilfe, bis diese verbogen war. Als er nicht in den Besitz der Gehilfen kam, warf er Herr Schreiber, mit dem Stuhl einfach um. Herr Schreiber konnte dann nicht mehr aufstehen. Er wurde damals mit dem Rettungswagen ins nächste Krankenhaus gebracht.

Heute ist wieder Hitlers-Geburtstag, und inzwischen sind 14 Jahre vergangen, deshalb wollen wir mal wieder an den Vorfall erinnern.

Hier gibt es 3 Videos von diesem Tag.

1 Video im Krankenhaus

  1. Video beim Hausarzt

  1. Video vor der Haustür

Telefonat mit Richter XXX (a. D.)

Am 30.1.2023 hatte ich Akteneinsicht beim Landgericht Essen genommen. Bei der Akteneinsicht hatte ich einen braunen Briefumschlag gefunden. Normalerweise findet man dort den Bundeszentralregisterauszug. Wie üblich steht in meinen BZR,

keine Einträge.

Das bedeutet also, dass es keine Vorstrafen gibt.

Zur Erinnerung, es handelt sich um den Auszug für die Justiz, also da wären alle Einträge zu sehen, auch die, die z. B. ein Arbeitgeber nicht zu sehen bekommen würde.

In diesem Briefumschlag waren aber noch 4 weitere DIN-A4 Seiten, und das ist ungewöhnlich. Drei DIN-A4 Seiten waren voll gedruckt, die vierte Seite war nur halb voll. Auf diesen 3,5 Seiten standen 37 Aktenzeichen, mit allen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren zwischen 2013 und 2021.

Insgesamt gab es da 37 Einträge. 37 Aktenzeichen. 37 Versuche mich zu verurteilen.

Zunächst war ich irritiert. Was soll das? Normalerweise  findet man dort nur den Zentralregisterauszug und nicht mehr. Genau genommen geht der Rest das Gericht auch nicht an. Ich bin nicht vorbestraft, und nur das geht das Gericht was an.

Ich war also zunächst irritiert, habe mich gefragt, was das soll. Ich habe mich dann dafür entschieden, dass das nicht unbedingt schlimm sein muss, denn immerhin bestätigen die 37 Aktenzeichen genau das, was ich ja schon die ganze Zeit sage. Die Justiz agiert rein willkürlich, zumindest in meinem speziellen Fall, und die 4 Seiten und 37 Aktenzeichen in nur 8 Jahren bestätigen das deutlich.

Allerdings sieht das nicht jeder so.

Nach der Akteneinsicht habe ich einem Richter eine SMS geschickt, weil ich ihn zu dieser Zeit nicht unbedingt stören wollte. Es konnte ja sein, dass der ältere Herr gerade ein Mittagschläfchen hält.

Entweder hat der Richter die SNS nicht erhalten, oder nicht gelesen, und deshalb auch nicht bei mir gemeldet. Ich habe mit Sorgen gemacht, deshalb habe ich heute den Richter angerufen.

Zunächst dachte er, dass ich wieder ein neues Problem mit der Justiz hätte, aber ich musste ihm erklären, dass ich mir Sorgen gemacht habe, weil er auf meine SMS nicht reagiert hat.

Ein neues Problem mit der Justiz habe ich zur Zeit nicht, aber ein altes Problem. Ich erzählte ihm dann von meinem Fund bei der Akteneisicht.

Nun hat der Richter eine andere Sicht auf die Dinge, als ein Angeklagter. Er denkt halt wie ein Richter, nicht wie ein Angeklagter. Während ich die 4 Seiten mit den 37 Aktenzeichen nicht so schlecht ansehe, weil dies meine Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft  untermauert, sah dies der ehemalige Richter anders.

Der Richter meinte, dass das Gericht nur zu interessieren hätte, ob ich vorbestraft bin oder nicht. Die 4 zusätzlichen Seiten würden nur der Stimmungsmache gegen mich dienen, und ich solle mich darüber beschweren.

Vielleicht hat der Richter recht. Vielleicht soll das wirklich nur der Stimmungsmache dienen. Über dieses Vorgehen beschwere ich mich also hiermit, und werde dies während der Verhandlung wiederholen. Ich gehe davon aus, dass der Richter sich zu diesem Vorgang äußert.

Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist Freiheitsberaubung oder Rechtsbeugung vermutlich keine Straftat

BECK-COMMUNITY berichtet am 28.7.2009

BGH: Verurteilung eines Betreuungsrichter rechtskräftig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg,

Der Autor meint in dem Beitrag:

Zum Glück kommt es selten vor, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB verurteilt  wird, aber es kommt vor und zeigt, dass die Justiz funktioniert.

Diese Aussage ist natürlich völlig falsch. Es ist keineswegs Glück, dass Richter nur selten wegen Rechtsbeugung verurteilt werden. Glück wäre es nur, wenn es selten vorkommen würde, wenn Richter das Recht beugen würden.

Das rechtsbeugende Richter nur selten verurteilt werden, das ist in der Tat alles andere als Glück, es ist höchstens eine Schande.  Hier sollte also der Professor seinen Text nochmals überdenken.

Das Urteil des LG Stuttgart, nach dem sich ein Richter am Amtsgericht Nürtingen wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, ist nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Richter habe systematisch auf vorgeschriebene Anhörungen verzichtet, um seine Freizeit zu optimieren. Um dies zu vertuschen, habe er Anhörungsprotokolle fingiert, so der BGH (Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 1 StR 201/09).

https://community.beck.de/2009/07/28/bgh-verurteilung-eines-betreuungsrichter-rechtskaeftig

Und das Landgericht Wuppertal urteilte am 19.4.2018 zur Rechtsbeugung durch Richter bei Betreuerbestellung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen

Der Angeklagte ist der Rechtsbeugung in zehn Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

– Angewandte Vorschriften: §§ 3392153 Abs. 1 StGB –

https://xn--rabro-mva.de/zur-rechtsbeugung-durch-richter-bei-betreuerbestellung-ohne-vorherige-anhoerung-des-betroffenen/

Und das Landgericht Wuppertal hatte 2020 eine Entscheidung getroffen, dass Richter auch während der Corona-Pandemie Betroffene vom Richter aufgesucht werden müssen, bevor sie zwangsuntergebracht werden.

Aktuell gibt es wieder einen Fall. Beim Landgericht Stade ist eine Richterin vom Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme)angeklagt wegen Rechtsbeugung.

Anklage gegen Rotenburger Richterin

Rotenburg/Stade – Seit Montag muss sich eine Richterin des Rotenburger Amtsgerichts wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung vor dem Landgericht Stade verantworten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betreuungsrichterin soll sie in 15 Fällen eine geschlossene Unterbringung angeordnet haben, ohne die Betroffenen zuvor persönlich anzuhören. …

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/richterin-landgericht-stade-anklage-gegen-rotenburger-92017532.html

Stade, Stuttgart, Wuppertal, überall erfüllt es also den Straftatbestand der Rechtsbeugung, wenn Richter Unterbringungen anordnen, ohne den betroffenen vorher persönlich angehört und gesehen haben, außer natürlich beim Amtsgericht Gelsenkirchen und der Staatsanwaltschaft Essen.

Das Jahr 2020 war gesundheitlich nicht das beste Jahr für mich. Bekanntlich hatte mich der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen 2018 wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts angezeigt. 2022 hat das OLG Hamm die Sache endgültig eingestellt, weil es keine Beleidigung gab, und der Direktor des AG überhaupt nicht berechtigt war, überhaupt den Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Das war aber 2022. Am 2. Oktober sollte die Verhandlung beim Amtsgericht Essen sein, allerdings kam mir am 1. Oktober einen Sturz im Badezimmer. Die Folge, ein Oberschenkelhalsbruch.  Am 2. Oktober gab es also eine OP, anstatt einer Gerichtsverhandlung.

Ohne den Strafantrag und die bevorstehende Gerichtsverhandlung hätte es auch den Sturz und den Oberschenkelhalsbruch nicht gegeben.

Normalerweise liegt man mit einem Oberschenkelhalsbruch ca. 10 Tage im Krankenhaus, dann geht es in die REHA. Wegen Corona fand man nicht so schnell eine REHA, deswegen lag ich volle 5 Wochen im Krankenhaus.

Danach ging es doch noch in die REHA. 5 Wochen war ich da. Bei der Verlegung ins Pflegeheim konnte kein Corona Test durchgeführt werden, weil der  Oberarzt beim Corona-Test meine Nase zerstochen hatte.

Fakt ist aber, dass die REJA ein Corona-Hotspot war, als ich ins Pflegeheim verlegt wurde.

Bochum: Corona-Ausbrüche in 2 Bochumer Krankenhäusern

In jetzt zwei Bochumer Krankenhäusern gibt es größere Corona-Ausbrüche. Im Marienhospital in Wattenscheid haben sich mittlerweile 60 Patienten und mehr als 30 Mitarbeiter mit dem Virus infiziert. 

https://www.lokalkompass.de/wattenscheid/c-ratgeber/bochum-corona-ausbrueche-in-zwei-bochumer-krankenhaeusern_a1489890

Ohne positiven Test, aber mit Corona wurde ich dann in das Pflegeheim gefahren. Dort hatte ich den üblichen Geschmacksverlust, und in der ersten Nacht 1 bis 2 Stunden Schüttelfrost. Ich blieb nur 3 Tage dort, und fuhr dann nach Bremerhaven. Dass ich Corona hatte, wusste ich nicht, denn es gab ja keinen positiven Test, weil der Oberarzt mein Nase kaputt gemacht hatte.

Wegen der Nase suchte ich in Bremerhaven ein Krankenhaus auf. Auch dort wurde ich nicht auf Corona getestet. Die Untersuchung war schnell erledigt, aber da man mich ohne Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht hatte, musste ich auf den Rücktransport 4 Stunden und 15 Minuten warten. Dumm, dass in dem Krankenhaus nur die Behandlungsräume warm waren, aber der Flur saukalt. Deshalb ging es mir dort von Stunde zu Stunde schlechter.

3 Tage hielt ich noch durch, dann landete ich mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus. Jetzt versuchte man es nicht mehr mit einem Schnelltest, jetzt wurde ein PCR-Test gemacht, und der war natürlich positiv.

Bis zum 24.12.2020 war ich im Krankenhaus. Zum Glück hatte man mir meinen Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht. Damit bin ich dann am 24.12.2020 abgehauen.

Sogar an Heilig Abend haben die ungefähr zwei Hundertschaften der Polizei auf mich gehetzt. Bei meiner Pflegeperson haben die mich gesucht, und gegen Mitternacht hat man mich auch in Gelsenkirchen gesucht, und leider auch gefunden. Man brachte mich jetzt in Gelsenkirchen in Krankenhaus. Dort gab es zwei Corona-Tests. Der Schnelltest war schon wieder negativ, also kein Corona mehr, aber der PCR-Test war wieder positiv. Allerdings werden die PCR-Test in Deutschland meistens mit einem deutlich zu hohem CT-Wert durchgeführt. Falsche positive Ergebnisse sind damit vorprogrammiert. Man kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass ich damals nicht mehr ansteckend war.

Auch die Ärztin im Krankenhaus bestätigte, dass es medizinisch nicht mehr notwendig war wegen Corona im Krankenhaus zu bleiben, aber man weigerte sich mich wieder nach Hause zu lassen. Bei der Ärztin handelte es sich nämlich nicht um eine einfache Ärztin, sondern um eine Psychiaterin, denn in diesem Krankenhaus hatte man die Psychiatrie zur Corona-Station gemacht. Um mich daran zu hindern, das Krankenhaus wieder zu verlassen, behauptete die Ärztin, dass ich für sie selbstmordgefährdet wäre.

Offenbar war diese Irrenärztin ganz schön irre. So fragte sie mich z.B. woher ich die beiden Gehstützen her hätte. Ich dachte noch, was ist das für eine blöde Frage. Dann erzählte ich ihr, dass die meine Krankenkasse bezahlt hat, und ich die vom Sanitätshaus habe. Sie teilte mir dann mit, dass ich die vom Krankenhaus geklaut habe, und damit aus dem Krankenhaus flüchten wollte. Ganz schön dämlich. Übrigens hätte ich das auch niemals geschafft.

Am 25.12.2020 zwischen 5 und 6 Uhr brachte man mich nach Stunden dann auf die Station. Da hat mir diese irre Ärztin dann meine beiden Gehhilfen genommen und versteckt, weil sie wieder Angst hatte, dass ich aus dem Krankenhaus flüchten könnte. Jetzt konnte ich also noch nicht einmal auf die Toilette.

Am Nachmittag kam dann der leitende Oberarzt. Mit dem habe ich mich unterhalten, und er meinte, dass ich eine Nacht dableiben sollte, und am nächsten Tag nach Hause könnte.

Am nächsten Tag kam erst ein Pfleger und bereitete die Entlassung vor. Stunden später kam dann wieder diese irre Ärztin, die mich aufgenommen hatte, und erzählte mir, dass sie mich nicht entlassen würde, weil sie der Meinung war, dass ich selbstmordgefährdet wäre. Außerdem teilte sie mir mit, dass sie einen Gerichtsbeschluss beantragt hat.

Am Nachmittag kam wieder der leitende Oberarzt. Trotz Zusage vom Vortag wollte er mich nun doch nicht mehr entlassen.

Lt. PsychKG hätte sich nun eine Richterin auf dem Weg machen müssen, und mit mir sprechen müssen. Das passierte aber nicht. Die Richterin für Betreuungsrecht hatte frei, und es stand nur die Bereitschaftsrichterin zur Verfügung. Diese unterschrieb den Antrag der Ärztin blind, ohne mich gesehen oder gesprochen zu haben. Man teilte mir zwar einen Pflichtverteidiger zu, aber den habe ich bis zum heutigen Tag weder gesprochen oder gesehen.

Ich brauchte übrigens keinen Pflichtverteidiger, weil ich einen eigenen Anwalt gehabt hätte.

Lt. Beschluss hätte ich 7 Tage im Krankenhaus verbringen sollen, aber es kam mal wieder ganz anders.

Es ist bekannt, dass ich im Internet nicht ganz unbekannt bin, und dass es auch Richter gibt, die mich schon seit Jahren unterstützt haben. So hatte z. B. schon vor Jahren der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer am Landgericht, Herr Esders, mir schon vor Jahren mitgeteilt, dass ich ihn anrufen solle, wenn man mal versuchen würde, mich in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Natürlich habe ich Herrn Esders angerufen, und auch im Internet wurde man aktiv. So klappte es nicht mit der geplanten Unterbringung von 7 Tagen. Am 1. Werktag nach Weihnachten war wieder die Betreuungsrichterin zuständig, die einige Anrufe bekam, und auch der leitende Oberarzt beschwerte sich bei mit, dass es wegen meiner Person etliche Anrufe in der Klinik gab.

Am Abend des 1. Werktags kam dann kein Psychiater zu mir, sondern es kam von einer anderen Station ein normaler Arzt, der meine Meinung teilte, dass ich keineswegs selbstmordgefährdet bin, und ich wurde aus dem Krankenhaus umgehend entlassen. Eine Stunde nach der Entlassung, hob dann die Betreuungsrichterin den Unterbringungsbeschluss auch auf, mit der Begründung, dass ich ja nicht mehr im Krankenhaus bin.

Nur zur Erinnerung, nach der Krankenhausentlassung gab es von meiner Seite genauso viele Selbstmordversuche wie in den Jahren vor der Unterbringung. Es steht also 0:0

Während also das Verhalten der Bereitschaftsrichterin in Stuttgart, Wuppertal oder jetzt in Stade eine Straftat ist, hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich das Verfahren gegen die Richterin eingestellt. Man versucht halt lieber mich ständig anzuklagen, auch wenn man immer, und immer wieder verliert.

 

Schöffen beim Landgericht Essen.

Im Verfahren xxxxxx sollte der Termin ursprünglich am 3.2.2023 stattfinden. Der Termin musste aber verschoben werden. Für den ursprünglichen Termin waren die Schöffen

  1. B.
  2. G.

vorgesehen. Beide Schöffen sind mir nicht bekannt, und es gibt deshalb im Moment auch keine Bedenken gegen die Schöffen.

Sollte es durch die Terminverschiebung zu einer Veränderung bei den Schöffen kommen, möchte ich dem Gericht vorsorglich mitteilen, dass ich die Schöffen

  1. Tanja Kaschel
  2. Jessica Radtke

nicht akzeptieren werde.

Schöffen habe in einem Gerichtsverfahren ein wichtige Aufgabe, zumindest ist die so vorgesehen. Die beiden Schöffinnen hatte ich bereits 2022 in einem Verfahren beim Landgericht, wo Richterin Postert mich verarscht hat. Die beiden Schöffinnen haben damals das miese Spiel auch noch mitgemacht.

https://beamtendumm.home.blog/2022/10/07/sind-tanja-kaschel-und-jessica-radtke-die-ja-sager-der-deutschen-justiz/

Sind Tanja Kaschel und Jessica Radtke die „Ja“-Sager der deutschen Justiz?

Erst das OLG har das peinliche Verfahren beendet, und das Verfahren endgültig beendet. Dabei hat das OLG gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Schöffen, die eine Richterin bei gleich 4 Rechtsfehlern unterstützen, sind weder für das Gericht, noch mich akzeptabel. Diese Schöffen würden also von mir abgelehnt werden. Bitte beachten sie dies bei der Auswahl der Schöffen, wenn die beiden ursprünglich vorgesehenen Schöffen nicht zur Verfügung stehen sollten. Natürlich gehe ich davon aus, dass auch keine Schöffen eingeplant werden, die ein besonderes Naheverhältnis zu den beiden Frauen haben.

Erfolgreich misslungener Versuch eine Akteneinsicht zu verhindern.

Da hat doch eine heute jemand beim Landgericht Essen angerufen und mitgeteilt, dass er in seinem Zivilverfahren Akteneinsicht nehmen will. Die Geschäftsstelle hat dann versucht diese geplante Akteneinsicht, auf die jede Prozesspartei, sowohl im Strafrecht, als auch im Zivilrecht, einen Rechtsanspruch hat, zu verweigern.

Die Mitarbeiterin des Landgerichts Essen hat doch tatsächlich behauptet, dass eine Akteneinsicht nicht mehr möglich sei, da die Akten nur noch elektronisch zur Verfügung stehen würden, und der Bürger natürlich nicht an den Computer in der Geschäftsstelle des Landgerichts dürfte.

Natürlich ist es nachvollziehbar, dass nicht jeder den Computer der Geschäftsstelle nutzen darf, aber dennoch ist eine elektronische Akte noch kein hinreichender Grund die Rechte der Bürger einzuschränken. Immerhin bedeutet ja die Verweigerung der Akteneinsicht auch gleich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs.

Wie könnte man also eine Akteneinsicht durchführen, wenn die Akte beim Gericht nur noch elektronisch geführt wird?

Da fallen mir doch auf die Schnelle gleich 3 Möglichkeiten ein.

Man könnte beim Gericht z. B. eine zentrale Stelle einführen, wo ein PC, Laptop oder Tablet steht, und der Bürger seine Akte vor Ort einsehen kann. Natürlich muss dann jede Akte mit mindestens einem Passwort versehen sein, welches man dem Bürger vor der Akteneinsicht zur Verfügung stellt.

Eine andere Möglichkeit besteht natürlich durch Zusendung der elektronischen Akte als ZIP-Datei über das Internet. Der Bürger kann dann diese Datei am heimischen PC entpacken und sich ansehen.

Und natürlich ist es auch möglich, dem Bürger die elektronische Dabei auszudrucken, und ihm diese dann zur Verfügung zu stellen. Das mag ja vielleicht nicht der Sinn einer elektronischen Akte sein, aber darauf kommt es nicht an, denn der Bürger hat ein Recht seine Akte einzusehen, und das ist ihm auch zu ermöglichen.

Der Anrufer hat sich von der negativen Aussage der Mitarbeiterin nicht einschüchtern lassen, und hat letzteres verlangt. Daraufhin hat die Sachbearbeiterin die Richterin angerufen, und jetzt wird es genau so gemacht.

Aber das Beste ist natürlich, dass es sich bei dem hartnäckigen Bürger ausnahmsweise mal nicht im unseren ehemaligen Vorsitzenden gehandelt hat.

Unser Ehrenopa hat mal wieder gewonnen.

Der alte Mann, Ehrenvorsitzende und Gründungsmitglied des BdF hat mal wieder gewonnen.

  1. Der Direktor des AG Gelsenkirchen hat Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt, weil der angeblich das Amtsgericht beleidigt hätte.
  2. Die Staatsanwaltschaft hat natürlich wieder sofort Anklage wegen Beleidigung gestellt.
  3. Das Amtsgericht Essen hat dann Opi zu 80 Tagen a 10 € verurteilt.
  4. Das Landgericht Essen hat in der Berufung das Urteil des AG übernommen.
  5. Die Revision gegen das Urteil war dann beim OLG Hamm erfolgreich, weil
    5.1 Es keinen gültigen Strafantrag gab, da der Direktor des AG nicht berechtigt war überhaupt Strafantrag für das AG Gelsenkirchen zu stellen.
    5.2 Es gab keine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen.
    5.3 Es gab generell keine Beleidigung, weil es sich bei dem betreffenden Beitrag um Satire handelte, wie Herr Schreiber das schon immer behauptet hatte.
    5.4 Es keinen Beweis für die Täterschaft von Herrn Schreiber gab. Immerhin hätte auch ich den Beitrag geschrieben haben können, oder jedes andere Vereinsmitglied.

    Der BdF und seine Mitglieder gratulieren.

    Hier gibt es Beiträge zu diesem Verfahren und den Beschluss des OLG

Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.

hier auch

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.

und hier auch noch.

Postert, wer hat bloß diese Frau zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht gemacht?

Zur Berufungsverhandlung beim Landgericht

Ich hatte bereits erwähnt, dass ich mich zur Berufungsverhandlung beim Landgericht Essen noch persönlich äußern werde. Das Urteil liegt mir jetzt vor. Ich will hier nicht auf das komplette Verfahren bzw. Urteil eingehen, sondern im Moment nur auf eine Textpassage eingehen.

Seite2

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

Seite 6

… Auch hat er eingeräumt, dass er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Blog-Beitrags von zumindest zwei Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen war. Bei einem dieser Verfahren habe es sich um ein Zivilverfahren vor dem Richter Albracht gehandelt. Dessen Urteil sei jedoch in der Berufungsinstanz durch Richterin Pohlmann aufgehoben worden.

Bei dem zweiten Verfahren habe es sich um ein Strafverfahren gehandelt, in dem er in der ersten Instanz durch Richterin Hutmacher zu 120 Tagessätzen verurteilt worden sei. In der zweiten Instanz seien dann daraus 90 Tagessätze geworden.

Die Urteile des Amtsgericht Gelsenkirchen seien immer in der zweiten Instanz „um 180 Grad gedreht“ worden. Aus seiner Sicht habe deshalb Anlass bestanden, Kritik an dem Amtsgericht Gelsenkirchen zu üben. Auch hat der Angeklagte in diesem Zusammenhang in der Berufungsverhandlung sehr deutlich gemacht, dass er die Justiz nach wie vor für kriminell hält und das vorliegende Verfahren an seiner Sichtweise nichts ändert. …

Was für ein Dummgeschwätz. Ich hatte niemals behauptet, dass ich von der Richterin Huthmacher zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden wäre, und ich habe auch nie behauptet, dass ich in der zweiten Instanz zu 90 Tagessätzen verurteilt worden wäre. Dagegen spricht ja schon die Aussage, von Seite 2, dass ich nicht vorbestraft bin. Wiederholt wird das nochmals auf Seite 12, dort steht dann noch:

… Strafmildernd hat die Kammer dabei berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und jetzt erstmals im fortgeschrittenen Alter von 63 Jahren straffällig geworden ist. …

Vielleicht sollte man der Proberichterin erklären, dass jemand ohne Vorstrafen nicht rechtskräftig zu 90 Tagessätzen verurteilt worden sein konnte, denn dann wäre er ja vorbestraft.

Weiterlesen „Zur Berufungsverhandlung beim Landgericht“

Es ist doch immer das Selbe.

Zunächst nochmal zur Erinnerung.

Aktuell gibt es wieder ein Strafverfahren gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden des Vereins. Im inzwischen geänderten Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Essen, und auch das Amtsgericht Essen behauptet, dass Herr Schreiber im August 2019 eine Straftat begangen hätte.

Was genau man Herrn Schreiber vorwirft, ist natürlich interessant, aber nicht so einfach.

Es wird behauptet, dass Herr Schreiber im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft hätte.

Rätselhaft wie ein Kauf im Februar 2021 eine Straftat im August 2019 gewesen sein sollte.

Herr Schreiber hatte tatsächlich keine Atemschutzmaske und auch nichts bei Ebay gekauft. Tatsächlich wurde eine Maske (Schlafmaske) für ein Schlafabhörgerät gekauft, und das bei Ebay-Kleinanzeigen.

Aber der Kauf soll auch keine Straftat gewesen sein. Auch nicht die Tatsache, dass Herr Schreiber die Maske bezahlt hat. Die Tatsache, dass der Verkäufer die bezahlte Ware bis heute nicht geliefert hat, und auch das Geld  nicht erstattet hat, ist für die Staatsanwaltschaft Essen auch keine Straftat.

Eine Straftat soll es jedoch sein, dass Herr Schreiber im März 2021 Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt hat, weil der Käufer weder die Ware geliefert bekam, noch das bezahlte Geld erstattet wurde. Man hält das für (vorsätzlich) falsche Verdächtigung.

Also, die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen sind der Überzeugung, dass eine (berechtigte) Strafanzeige gegen den Verkäufer im März 2021 eine Straftat im August 2019 gewesen sein soll.

Geile Nummer.

Was das Amtsgericht kann, das kann das Landgericht schon lange.

Am 10.3.2022 gab es ein Berufungsverfahren beim Landgericht Essen.

In dem Urteil schreibt das Landgericht Essen:

Der Angeklagte veröffebtlichte am 25.8.2018 auf dem Internet-Blog „beamtendumm.wordpress.com einen Beitrag mit der Überschrift „Freisler-Stuben“, der dort jedenfalls noch am 16.5.2018 zu lesen war.

Geil, einfach nur geil, oder?

 

Am Ende doch noch gewonnen

Heute fand ja die Berufungsverhandlung von Herrn Schreiber beim Landgericht Essen statt. Ich habe natürlich mit ihm heute schon telefoniert, aber kann hier vorläufig nur einen kurzen Beitrag über den Termin veröffentlichen.

Es war durchaus mal zu erwarten, dass Herr Schreiber auch beim Landgericht Essen mal ein Strafverfahren verlieren wird, aber vielleicht nicht unbedingt dieses Verfahren. Tatsächlich wurde die Berufung nach ca. 3 Stunden verworfen. Dagegen wurde auch schon erneut Rechtsmittel eingelegt.

Herr Schreiber war nicht allein. Drei weitere Justizkritiker/Justizopfer waren dabei. Nach der Verhandlung entschloss man sich noch ein Video für YOUTUBE zu drehen. Dies wird sicherlich in den nächsten auch hier veröffentlicht werden. Eine Frage bleibt aber noch ungeklärt.

Die Berufung wurde verloren, wie passt dann die Überschrift zu diesem Beitrag?

Ganz einfach, Herr Schreiber hat sich am Nachmittag nochmal gemeldet, als er wieder zu Hause war. In seinem Briefkasten gab es einen Brief vom Amtsgericht.  In dem Schreiben wurde Herrn Schreiber mitgeteilt, dass ein anderes Verfahren gegen Herrn Schreiber aus dem Jahr 2020 eingestellt wurde. Damit hat er am Ende doch noch gewonnen.

FREMDBEITRAG: Erguss der Volljuristen

(zum Strafprozess gegen Bernd Schreiber am 10.03.2022 vor dem LG-Essen)

Seit der Fußball-WM 2006 hisste der Australien-Fan Erich Dierolfs vor seinem Haus in Crailsheim die satirisch inspirierte Fahne der Bananenrepublik Deutschland:
Quelle: https://www.welt.de/politik/article2991680/Bananenrepublik-Variante-deutscher-Flagge-erlaubt.html
Herr Dierolfs wurde angezeigt, aber schließlich wurde das Strafverfahren eingestellt, mit der Begründung,

„Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar. Durch den Aufdruck der Banane werde nicht die Flagge selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als ‚Bananenrepublik‘ bezeichnet.“

 

Zur rechtlichen Überprüfung kam somit das Schutzziel Flagge, jedoch nicht als Persönlichkeitsrecht nach dem § 185 StGB (Beleidigung), sondern nach § 90a StGB.

 

 

 

Ein Herr Schreiber aus Gelsenkirchen hatte, als Vorsitzender des BEAMTENDUMM_FÖRDERVEREIN, auf dem alten, von WordPress gelöschten Blog schon öfters Roland Freisler zum Thema und dies gilt auch für den neuen Blog: Die Suche nach „Freisler“ ergibt derzeit 7 Fundstellen.

Wohl im Jahre 2020 veröffentlichte Joanna Niedobecka ein Kochrezept: „Hähnchenschenkel mit Kartoffeln aus dem Backofen“ (Quelle: https://www.kochen-mit-spass.de/rezepte/hauptspeisen/362-haehnchenschenkel-kartoffeln-aus-dem-backofen) und wurde dafür (wahrscheinlich) nicht verklagt.

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: Erguss der Volljuristen“

DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium

 

Letzte Woche Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Natürlich hat niemand vom Justizministerium offiziell mitgehört, aber in der Folge gab es dann reichlich Zugriffe vom Provider INFORMATION UND TECHNIK, über den die Landesbehörden NRW ins Internet gehen.

Hier zunächst noch ein Foto von Herrn Schreiber. Er hat mich gebeten, dies hier zu veröffentlichen. Dazu wird er noch selbst etwas kommentieren. Bitte Kommentare lesen.

Vor diesem Besuch in Düsseldorf war Herr Schreiber schon vor dem AG Gelsenkirchen aktiv, was dazuführte, dass man dort einen Strafbefehl gegen Herrn Schreiber zurückziehen musste, und einen Verhandlungstermin am 11.3.2022 absagen musste. (Allerdings hat man jetzt den Strafbefehl jetzt erneut erlassen, und zwar unter genau demselben Aktenzeichen wie den ersten, also wieder aus 2019, obwohl die behauptete Straftat doch im März 2021 begangen worden sein sollte.)

Nach Düsseldorf sah man Herrn Schreiber noch vor dem Landgericht Essen, und ganz wichtig, vor der Staatsanwaltschaft Essen. Auch Gelsenkirchen war nochmal fällig.

Heute war dann wieder das Justizministerium in Düsseldorf dran.

Hier das Video vom Justizministerium, in Düsseldorf.

Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen. (Verfügbar wahrscheinlich ab 19 Uhr)

Ein Tipp. Achtet bei diesem Video mal auf den Zeitraum zwischen 10:30 und 10:35.

 

Wieder aktiv

Am Dienstag wurde Herr Schreiber vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen laut. Davon gibt es ein Video.

Am Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Das Video laden wir zurzeit hoch. Herr Schreiber hat mitgeteilt, dass er heute auch wieder laut werden will. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Essen soll heute sein Ziel sein. Auch dieses Video werden wir hier wieder hochladen.

Hier zunächst das Video vom Justizministerium Düsseldorf.

Satire, ein Hinweis an eine humorlose, sowie unfähige Justiz

WIKIPEDIA hat natürlich auch was zum Thema SATIRE veröffentlicht. Hier der entsprechende Beitrag.

Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden. Typische Stilmittel der Satire sind die Übertreibung als Überhöhung oder die Untertreibung als bewusste Bagatellisierung bis ins Lächerliche oder Absurde. Üblicherweise ist Satire eine Kritik von unten (Bürgerempfinden) gegen oben (Repräsentanz der Macht) vorzugsweise in den Feldern Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur.

Dass die Justiz im Allgemeinen ziemlich humorlos ist, und gerade dann weder Kritik noch Humor versteht, wenn es um die Justiz selber geht, ist bekannt. Leider kommt zum fehlenden Humor häufig auch noch Dummheit und Unfähigkeit dazu. Besonders bei den Amtsgerichten und auch beim Sozialgericht ist das zu bemerken.

Zum Glück scheint das bei den Landgerichten und beim Landessozialgericht deutlich besser zu sein. Trotzdem scheint es angebracht zu sein, das Thema Satire hier mal genauer zu thematisieren.

Grundsätzlich ist Satire erlaubt, und keine Straftat. WIKIPEDIA meint dazu:

Satire und Justiz

Kopfzeile der Satirezeitschrift Simplicissimus von 1906

Die Geschichte der rechtlichen Einschränkung von Satire ist bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Geschichte der Zensur.

Seit 1854 existiert in Deutschland ein Presserecht, das im Prinzip die Pressefreiheit garantiert. Immer wieder wurde es durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt, zum Beispiel

  • durch das Sozialistengesetz von 1878 bis 1890,
  • durch die Lex Heinze ab 1900
  • und durch willkürliche konservative Rechtsprechung (siehe auch Richterrecht)

Diese betraf vor allem die Satirezeitschriften, die ab der Einführung des Presserechts wie Pilze aus dem Boden schossen. Jede ihrer Ausgaben wurde von der Staatsanwaltschaft auf Rechtsverstöße überprüft; Prozesse waren an der Tagesordnung. Üblich war bei den Zeitschriften deshalb ein Sitzredakteur, der im Falle einer Anklage ins Gefängnis ging, damit die Redaktion weiterhin arbeitsfähig war.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die kritische politische Satire ganz aus der Öffentlichkeit verbannt (siehe auch Presse im Nationalsozialismus). Mittel dazu waren unter anderem das Schriftleitergesetz (verabschiedet am 4. Oktober 1933, in Kraft getreten am 1. Januar 1934), „Schwarze Listen“; außerdem wurden politisch Andersdenkende verfolgt, unter Druck gesetzt (Drohungen, z. B. Androhung von Gewalt), verfolgt, kriminalisiert und ihrer Freiheit beraubt (durch Gefängnisstrafen oder indem sie außerhalb des normalen Rechtssystems in „Schutzhaft“ genommen wurden – siehe auch Konzentrationslager#1933 bis 1935). Nicht wenige wurden auch ermordet. Ein bekanntes Beispiel: Erich Mühsam (1878–1934), er veröffentlichte 1931 bis 1933 unter dem Pseudonym „Tobias“ politisch-satirische Beiträge für den Ulk (die Wochenbeilage des Berliner Tageblatts), wurde kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 von der SA verhaftet und am 10. Juli 1934 im KZ Oranienburg nach über 16-monatiger „Schutzhaft“ von SS-Männern ermordet.

 

Situation in Westdeutschland 1949–1990 und im wiedervereinigten Deutschland

Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Satire kann Kunst sein, ist es aber nicht notwendigerweise. Um durch die Kunstfreiheit geschützt zu sein, muss sie – rein rechtlich gesehen – eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Ist diese nicht gegeben – oder wird sie vom Gericht nicht anerkannt –, greift das Persönlichkeitsrecht.

Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen darauf hin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte 2005 fest, dass auch satirische Fotomontagen dem Schutz der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit unterliegen – allerdings nur dann, wenn sie als fiktive oder karikaturhafte Darstellungen erkennbar sind.

Sowohl gegen Eulenspiegel, pardon wie gegen Titanic und den Nebelspalter wurden in der Vergangenheit zahlreiche Prozesse angestrengt. Besonders Titanic ist dafür bekannt, mit ihrer Satire rechtliche Spielräume auszureizen. Von 1979 bis 2001 wurden insgesamt 40 Gerichtsverfahren gegen Titanic angestrengt und 28 Ausgaben verboten; Schadenersatz­zahlungen und Gerichtskosten brachten das Heft teilweise an den Rand des Konkurses. Auch die taz und ihr prominentester satirischer Autor Wiglaf Droste mussten sich häufig vor Gericht verteidigen.

Bei dem bis 2006 erschienenen Online-Satiremagazin ZYN! beschränkten sich die rechtlichen Schwierigkeiten auf marken- und namensrechtliche Probleme. Firmen wie Opel beispielsweise verwahrten sich gegen eine Nennung ihrer Marke in einer Parodie des Nachrichtenmagazins SPIEGEL (SPIGGL). Eine Parodie der Bild-Zeitung durch ein anderes Online-Satiremagazin führte hingegen zu einer Abmahnung.

Aber welcher Amtsrichter kennt schon WIKIPEDIA.

Dieses Thema wird hier weiter thematisiert werden.

Endlich geklärt, Video von einem Poli­zei­ein­satz ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte schon vor Jahren entschieden, dass Bilder von Fotos erlaubt sind. Das BVerfG hatte dies mit der Waffengleichheit begründet. Allerdings ging es dabei speziell um Fotografien und nicht um Videos.

Durch die Begründung war aber naheliegend, dass das auch für Videos gelten würde.

Die Polizei stellte dies häufig anders da. Manchmal wurde behauptet, dass Videos von Polizisten nicht erlaubt wären, weil dabei auch Tonaufnahmen gemacht würden. Hier wurde das schon immer anders gesehen. Es stimmt einfach nicht, dass man bei jedem Polizeieinsatz auch die Sprache der Polizisten hörbar aufnehmen würde. Abhängig von der Entfernung und der Größe der aufgenommen Gruppe, sowie evtl. Windgeräusche, gibt es keine verwertbare Tonaufnahme. Aus diesen Gründen zieht der behauptete Grund der Polizei nicht, zumindest nicht bei jeder Videoaufnahme.

Da das BVerfG Fotoaufnahmen für zulässig erklärte, und dies mit der Waffengleichheit zwischen Bürger und Polizei begründete, war zu erwarten, dass das aus dem gleichen Grund auch für Videoaufnahmen gelten würde.

Jetzt landete so ein Fall vor Gericht. Am 24.9.2021 hatte das Landgericht (LG) Osnabrück zu darüber zu entscheiden, ob die Polizei berechtigt war das Handy eines Bürgers zu beschlagnahmen, der mit dem Handy einen Polizeieinsatz gefilmt hatte. (Qs 49/21)

Das LG hatte sich mit einem Ereignis während eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt beschäftigt. Dort kam es unter anderem zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden. Währenddessen seien die Einsatzkräfte wiederholt von umstehenden Personen gestört worden, unter anderem vom Beschwerdeführer. Die Polizei versuchte, die Situation zu beruhigen, und sprach Platzverweise aus. Währenddessen fertigte der Beschwerdeführer mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen von der Situation an.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Derartige Tonaufnahmen seien strafbar. In der Folge wurde das Handy des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.

Das Amtsgericht (AG) hatte die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt. Das LG sah das anders.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind nicht strafbar. Die Beschlagnahme des dazu benutzten Handys ist daher rechtswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden (Beschl. v. 24.09.2021, Az. Qs 49/21).

Tonaufnahmen nicht strenger als Bildaufnahmen geschützt

Dem LG zufolge lag nämlich kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, welche die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, erfasse keine Äußerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Außerdem schütze die Norm die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Die Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, welches rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, aber nicht berührt.

Letztlich führt das LG* aus, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich straffrei sei. Warum das Anfertigen von Tonaufnahmen in demselben Raum strenger geahndet werden sollte, sei nicht ersichtlich.

Unser frühere Vorsitzende hatte auch bereits zwei ähnliche Vorfälle.

  1. Bei einer Demo gegen die Machenschaften des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger nutzte Herr Schreiber auch eine Videokamera, um sich selbst aufzunehmen. Eine Mitarbeiterin von Lichtenberger rief dann die Polizei. Die beiden Uniformierten liefen mehrfach in das Kamerabild, und beschwerten sich dann anschließend, dass sie aufgenommen wurden.
  2. Bei einer Demo vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte unser damalige Vorsitzende erkennbar die Veranstaltung. Zwei Polizisten kamen aus dem Gebäude und störten die erkennbare Aufnahme. Sie forderten unseren damaligen Vorsitzenden auf ein Plakat an seinem Rollstuhl zu entfernen, und drohten mit einer Anzeige. Die Anzeige wegen dem Plakat wurde dann noch ergänzt wegen angeblicher Verletzung der Vertraulichkeit des (nicht öffentlich) gesprochenen Wortes. Der Quatsch wurde aber eingestellt.

Jetzt wurde aber entschieden, dass auch Videos von Polizisten im Einsatz gemacht werden dürfen, und dabei auch die Tonaufnahmen kein Hindernis sind.

In dem Verfahren ging es zwar um ein Handyvideo, aber es macht rechtlich wohl keinen Unterschied, ob man mit einer normalen Kamera, oder einer Handykamera die Aufnahmen fertigt.

NACHTRAG mit Video

PANORAMA: POLIZEIGEWALT FILMEN VERBOTEN

 

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