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Über Maskenpflicht, Nötigung und Rechtsmittel (Berufung) beim AG

Wie ihr wisst, hatte ich am Freitag, dem 29.4.2022, eine Gerichtsverhandlung beim AG Gelsenkirchen. Ich kann hier im Moment nicht viel über die Verhandlung berichten, solange mir das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt.

Soviel sei schon mal gesagt, die Richterin hat sich mal wieder von ihrer unfähigsten Seite gezeigt.

Wie ihr wisst, habe ich schon am Anfang der Corona-Pandemie bezweifelt, dass Corona wirklich eine Lungenkrankheit ist. Für mich war früh klar, dass Corona eine Hirnkrankheit sein muss, denn Behörden, Justiz und Politik haben sich seit Beginn der Pandemie eine Frechheit nach der anderen herausgenommen, und einen Schwachsinn nach dem anderen erlaubt.

Auch jetzt ist das noch nicht vorbei, wie das AG Gelsenkirchen mal wieder gezeigt hat.

Zur Erinnerung, im April 2022 wurde endlich die dumme Maskenpflicht aufgehoben. Es gibt also keine gesetzliche Pflicht mehr, mit einem Lappen vor dem Gesicht durch die Welt zu laufen. Zumindest schreibt dies der Gesetzgeber nicht mehr vor.

Hat man das beim Amtsgericht Gelsenkirchen etwas noch nicht mitbekommen, oder glaubt der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen etwa, dass die Gesetze in Gelsenkirchen, zumindest beim Amtsgericht, nicht gelten?

Ich bekomme eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung. Beim Betreten des Gerichts erfahre ich, dass der Direktor für das Amtsgericht weiterhin eine Maskenpflicht angeordnet habe. Ich habe dem Wachmann dann erklärt, dass die Maskentragepflicht vom Gesetzgeber aufgehoben wurde, und ich zur Verhandlung geladen wurde, und nicht zu Maskenball.

Der Wachmann meinte dann, dass der Direktor von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hätte. Das mag ja sein, und unbestritten hat der Direktor eines Gerichts auch ein Hausrecht, aber genauso unbestritten ist, dass das nicht sein Haus ist, und das noch immer ein öffentliches Gebäude ist. Es darf also bestritten werden, dass sein Hausrecht so weit geht, dass er dem Bürger vorschreiben darf, dass dieser das öffentliche Gebäude nur mit einem Lappen vor Mund und Nase das Gebäude betreten darf, selbst wenn es keine gesetzliche Maskentragepflicht gibt, sondern diese sogar ausdrücklich aufgehoben wurde. Für mich sieht das nach Nötigung aus.

Es gibt sowieso schon ein beschwertes Verhältnis zwischen Dr. Kirsten und meiner Person, denn der Direktor gilt, wie bereits auch sein Vorgänger, als befangen, was meine Person anbetrifft. Also die letzten beiden Direktoren des Gerichts dürfen in keinem Verfahren mehr tätig werden, was mich betrifft. Es gibt aber einen Unterschied zwischen den beiden.

Den ersten Direktor hatte ich noch selbst abgelehnt. Dr. Kirsten dagegen hatte ich nur nahegelegt, sich selbst abzulehnen, weil ich es sonst gemacht hätte. Daraufhin erfolgte die Selbstablehnung. Beide Befangenheitsanträge wurden vom Gericht natürlich bestätigt.

Ich habe mir dann einen Mailkorb, sprich Maske, verpassen lassen, denn sonst hätte ich an meiner eigenen Verhandlung nicht teilnehmen können.

Über die Gerichtsverhandlung könnte man auch noch einiges berichten, aber da ich noch auf das schriftliche Urteil warte, scheint das im Moment noch nicht angebracht zu sein.

Doch auch noch nach der Verhandlung ging der Geisteswahn weiter. Corona sei Dank. Ich wollte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Dafür hat man normalerweise 7 Tage Zeit. Wenn man schon am Amtsgericht ist, dann macht das normalerweise Sinn, das sofort bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu machen. Besonders viel Sinn ergibt das, wenn man auch noch mobilitätseingeschränkt ist.

Ich war also am 29.4.2022 wegen meiner Verhandlung beim Amtsgericht, und wollte nach der Verhandlung Rechtsmittel bei der Rechtsantragsstelle einlegen, aber auch daran wurde ich wieder gehindert.

Bei anderen Gerichten, z. B. dem AG Essen oder dem LG Essen, ist das trotz Corona Wahnsinn noch immer möglich, aber beim AG Gelsenkirchen wird das verhindert. Man erklärte mir, dass ich nicht einfach nach einer Verhandlung zur Rechtsantragsstelle könnte, um dort Rechtsmittel einzulegen, was normalerweise durchaus mein Recht ist. Vielmehr gab man mir einen Zettel mit Telefonnummern mit, und meinte, dass ich nachhause könnte, und dann unter einer der angegebenen Telefonnummern  einen Termin vereinbaren soll, um mein Rechtsmittel einzulegen.

Echt jetzt? Vor Corona-Zeiten konnte man auch beim AG Gelsenkirchen sofort nach einer Verhandlung Rechtsmittel einlegen, aber dank Corona kann man ja den Bürger durchaus schikanieren.

Zur Erinnerung, ich bin Rollstuhlfahrer. Es bedeutet einen erheblichen Aufwand, um zum Gericht zu gelangen. Eine Fahrt zum Gericht mit dem Rollstuhltransport kostet pauschal 45 Euro, und der zusätzliche Zeitaufwand kommt auch noch dazu. Das soll ich also machen, nur weil man beim AG Gelsenkirchen sich weigert Rechtsmittel unmittelbar nach einer Verhandlung auszunehmen.

Was ist das, deutet das auf eine Lungenkrankheit hin, oder doch eher auf eine Hirnkrankheit?

Ich habe also den Zettel bekommen, und habe dann sofort vor dem Gericht versucht, die angegebene Rufnummer anzurufen. Bei der Rufnummer mit den Endziffern 209 meldete sich ein Anrufbeantworter mit dem Hinweis, dass er nur im Sprachmodus wäre, und deshalb keine Gespräche aufzeichnen könnte. So kann man natürlich keine Termine vereinbaren.

Bei der Nummer mit den Endziffern 210 meldete auch niemand, auch kein Band.

Ich weiß natürlich, dass es keine Pflicht gibt, das Rechtsmittel bei der Rechtsantragsstelle auszugeben, aber immerhin habe ich offiziell das Recht, das dort so zu machen.

Jetzt muss ich den Mist natürlich so machen. Ich lege jetzt hiermit offiziell Rechtsmittel (Berufung/Einspruch) gegen das bescheuerte Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen vom 29.4.2022 unter dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 – 17/22 ein, und werfe das Schreiben beim AG Gelsenkirchen in den Briefkasten ein. Zusätzlich werde ich wieder versuchen, das Rechtsmittel per Fax an das AG zu senden. Ob es klappt? Ein Sachbearbeiter des AG  hat mir ja telefonisch mitgeteilt, dass das AG zurzeit Probleme mit dem Fax hat.

In den letzten Wochen hatte ich bereits zwei Faxe an das AG gesendet, die jedoch beide nicht komplett beim AG angekommen waren. Da macht es natürlich besonders viel Sinn, den Bürger bei der Ausübung seiner gesetzlich zustehenden Rechts zu behindern.

Überhaupt ist es erstaunlich, wie viele Schreiben angeblich bei Behörden nicht ankommen sollen, egal auf welche Weise diese übermittelt wurden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich persönlich auf der Wache in GE-Buer abgegeben hatte, hat man dort nicht wieder gefunden.

Eine Demo-Anmeldung per Fax kam angeblich auch nicht an, und musste nochmal per E-Mail übermittelt werden, und auf dem Postweg soll das auch nicht immer geklappt haben.

Das Rechtsmittel richtet sich sowohl gegen die Zurückweisung meines Befangenheitsantrages, den die abgelehnte Richterin selbst zurückgewiesen hat, als auch gegen das eigentliche Urteil, sowie auch gegen die schwachsinnige Ordnungsstrafe.

DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium

 

Letzte Woche Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Natürlich hat niemand vom Justizministerium offiziell mitgehört, aber in der Folge gab es dann reichlich Zugriffe vom Provider INFORMATION UND TECHNIK, über den die Landesbehörden NRW ins Internet gehen.

Hier zunächst noch ein Foto von Herrn Schreiber. Er hat mich gebeten, dies hier zu veröffentlichen. Dazu wird er noch selbst etwas kommentieren. Bitte Kommentare lesen.

Vor diesem Besuch in Düsseldorf war Herr Schreiber schon vor dem AG Gelsenkirchen aktiv, was dazuführte, dass man dort einen Strafbefehl gegen Herrn Schreiber zurückziehen musste, und einen Verhandlungstermin am 11.3.2022 absagen musste. (Allerdings hat man jetzt den Strafbefehl jetzt erneut erlassen, und zwar unter genau demselben Aktenzeichen wie den ersten, also wieder aus 2019, obwohl die behauptete Straftat doch im März 2021 begangen worden sein sollte.)

Nach Düsseldorf sah man Herrn Schreiber noch vor dem Landgericht Essen, und ganz wichtig, vor der Staatsanwaltschaft Essen. Auch Gelsenkirchen war nochmal fällig.

Heute war dann wieder das Justizministerium in Düsseldorf dran.

Hier das Video vom Justizministerium, in Düsseldorf.

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Wir haben gute Nachrichten, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

Richterin Huthmacher, zum 2. Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS

Richterin Huthmacher ist Richterin beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Im August 2021 bekam diese Richterin den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS.

Da Herr Schreiber im Oktober 2021 einen Unfall hatte, von dem er sich noch immer nicht vollständig erholt hat, und in der REHA auch noch mit Corona verseucht wurde, hat er uns erst heute den geschwärzten Beschluss der Richter zugeschickt. Man muss schon sagen, da hat sich einer den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS aber wirklich redlich verdient. Der Beschluss hat einige Anmerkungen, auf die wir hier näher eingehen wollen.

(Hier sollte eigentlich der Beschluss des AG abrufbar sein. Leider ist es bisher nicht gelungen den bereits hochgeladenen Beschluss auch abrufbar zu machen. Deshalb hier ein Sicherheitshinweis an die Betreiber eines alten WORDPRESS-Blogs. Ändert bloß nicht das Thema eures alten Blogs, denn mit der Änderung bekommt ihr ein neues WORDPRESS. Der Classic-Editor verschwindet damit, und ihr seid gezwungen auf einen neuen Editor umzusteigen. Auch wenn ich bereits seit Monaten mit dem neuen Editor arbeiten (muss), muss ich feststellen, dass das der größte Schrott ist, und keineswegs empfohlen werden kann. Es wird natürlich weiter versucht, die Datei abrufbar zu machen, zur Not wird hier jede Seite als Grafik hochgeladen. Bitte noch etwas Geduld!

Hier gibt es übrigens eine Anleitung wie es funktionieren soll, aber, zumindest hier, nicht funktioniert, weil beim Öffnen immer eine Fehlermeldung erfolgt, auch wenn das PDF inzwischen schon mehrfach hochgeladen wurde.

https://www.oliverpfeil.de/wordpress/wordpress-pdf-einbinden#PDF-Datei_in_WordPress_einbinden_Gutenberg_Editor

(So, jetzt hat es also doch noch halbwegs geklappt. Eigentlich sollte das PDF nicht nur zum Herunterladen, bzw. zum Öffnen in einem neuen TAB verlinkt werden, sondern hier in den Beitrag eingebunden werden, aber das macht er bisher nur im Editor. Im veröffentlichten Beitrag scheint das Einbinden bisher nicht zu funktionieren.) )

Zu dem Beschluss gibt es auch noch das Video. Das musste natürlich aus Datenschutzgründen verpixelt werden, deshalb ist leider nicht alles erkenntlich, was man auf dem Originalvideo sieht.

  1. Balken auf Seite 2
    Man kann im Originalvideo zwischen der 38. und 40. Sekunden zwei Bewegungen des 18.-Jährigen sehen, der mit seinem rechten Gipsarm in Richtung des Rollstuhlfahrers schlug. Welche Bewegung den Rollstuhlfahrer traf, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wahrscheinlich war es die erste Bewegung.
  2. Balken auf Seite 2
    Da der Rollstuhlfahrer am Telefonieren war, als der Täter mit seinen Kollegen kam, gab es eine Zeugin von dem Vorfall.
  3. Balken auf Seite 2
    Das Video zeigt eindeutig, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und seine Aussage damit falsch war.
  4. Balken auf Seite 2
    Wie kommt der Typ auf die Idee, er könne die Herausgabe des Handys verlangen. Natürlich wurde auch seine Schwester nicht gefilmt, denn der Rollstuhlfahrer war ja am Telefonieren.
  5. Balken auf Seite 2
    Bezüglich der präsenten Zeugin bekam die Richterin noch einen weiteren Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS, weil sie mitteilte, dass einer präsenten Zeugin angeblich kein Zeugengeld zustehen würde, auch dann nicht, wenn diese im Verfahren gehört wurden.
  6. Balken auf Seite 3, dort ist es der 1. Balken
    Der Rollstuhlfahrer wurde auch noch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Im Strafverfahren sah die Richterin dies aber ganz anders, und der Rollstuhlfahrer bekam einen Freispruch, weil er in Notwehr handelte.
  7. Balken auf Seite 3, dort ist es der 2. Balken
    Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass der Rollstuhlfahrer in Notwehr handelte, und nicht der 18-jährige Angreifer.
  8. Balken auf Seite 3, dort ist es der 3. Balken.
    Nein, die Videoaufnahme zeigt deutlich was anderes.
  9. Balken auf Seite 3, dort ist es der 4. Balken.
    Wir konnten kein aggressives Verhalten oder Drohgebärden von dem Rollstuhlfahrer erkennen.
  10. Balken auf Seite 3, dort ist es der 5. Balken.
    Bei Richterin Huthmacher schlug oder boxte der Angreifer nicht, sondern sie verniedlichte dies als STUPSEN. Außerdem behauptete, sie, dass der Antragsteller, also der Rollstuhlfahrer, dem Antragsgegner, also dem 18-Jährigen, sehr nahe gekommen wäre. Auch das sieht in dem Video ganz anders aus. Der Rollstuhlfahrer bewegte sich gar nicht, in Richtung des Angreifers. Nur der 18-Jährige ging immer wieder auf den Rollstuhlfahrer zu.
  11. Balken auf Seite 3, dort ist es der 6. Balken.
    Anders als die Richterin behauptet, zeigt das Video doch, dass der 18-Jährige zwischen der 38. und 40. Sekunden zweimal mit dem linken Arm auf den Rollstuhlfahrer zuschlug.
  12. Balken auf Seite 3, dort ist es der 7. Balken.
    Die Richterin Huthmacher behauptete, dass es keine Körperverletzung durch den 18-jährigen Angreifer gab. Das sah Richterin Klumpe im Strafverfahren aber wieder ganz anders. Auch die anwesende Staatsanwältin sah es wie Richterin Klumpe.
  13. Balken auf Seite 4, dort ist es der 1. Balken.
    Für Richterin Hutmacher handelte es sich nicht um eine Körperverletzung, sondern nur um eine Aufregung.
  14. Balken auf Seite 4, dort ist es der 2. Balken.
    Wieder so ein totaler Blödsinn. Der Rollstuhlfahrer hatte eine leichte Verletzung an der linken Brust, und blaue Flecken am Knie. Ob die leichte Verletzung der Brust von dem Schlag mit dem Gipsarm kam, oder von dem Schlag mit seinem rechten Arm, ist dabei unerheblich. Beide Schläge fanden statt, bevor der Rollstuhlfahrer mit dem Gehstock zurückschlug.
  15. Balken auf Seite 5, dort ist es der 1. Balken.
    Natürlich konnte die Zeugin, mit der der Rollstuhlfahrer zu dem Zeitpunkt der zweiten Auseinandersetzung telefoniert hatte, nicht aussagen, dass es der 18-Jährige war, der von dem Rollstuhlfahrer die Herausgabe des Handys forderte, aber sie konnte belegen, dass es gesagt wurde. Außerdem gab es ja mit keiner anderen Person eine Auseinandersetzung. Wer also 1 und 1 addieren kann, kommt schon zum richtigen Ergebnis, wenn man nur will.
  16. Balken auf Seite 5, dort ist es der 2. Balken.
    Auch wenn die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde, bedeutet das ja nicht, dass der 18-Jährige nicht gegen diese Verstoßen hat, als die noch galt. Er hatte also damals den Beschluss einhalten müssen.

    Vielleicht braucht man viel Dummheit, und wenig Verstand, umso einen Beschluss zu verhunzen.

    Hier noch die Links zu den beiden Titeln.
    https://vollpfosten.home.blog/2020/09/01/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-september-2020-richterin-huthmacher/

    https://vollpfosten.home.blog/2021/06/17/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-juni-2021-richterin-huthmacher/

    Hier noch ein Link zu dem gewonnenen Strafverfahren.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/

    Staatsanwaltschaft Essen stellt auch Strafverfahren wegen Verstoß gegen den damals geltenden Gewaltschutzbeschluss ein. Obwohl der (rot eingezeichnete) Weg direkt an der (gelb eingezeichneten) Wohnung vorbeiführte, behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Angeklagte einen Mindestabstand von 25 Meter eingehalten hätte.
    https://beamtendumm.home.blog/2021/06/09/bernd-schreiber-zur-unfahigkeit-der-staatsanwaltschaft-essen/








Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung

Er kann es noch immer. Unser ehemalige Vorsitzende war heute angeklagt wegen schwerer Körperverletzung. Von dem Vorfall hatte die Gegenseite sogar ein Video gemacht.

Und, wie ging das Strafverfahren wohl aus?

Bereits seit ca. 1996 versucht die Staatsanwaltschaft Essen Herrn Schreiber immer, und immer wieder ans Bein zu pinkeln. Kein Vorwurf konnte blöd genug sein, um nicht als Anklagevorwand gegen Herrn Schreiber genutzt zu werden. Auch das Amtsgericht Gelsenkirchen beteiligt sich offenbar ganz gerne an diesem perversen Spiel.

Z. B. ein Polizist tritt bei einer völlig ungerechtfertigten Inobhutnahme das damals 12-jährige Kind. Von dem Vorfall gibt es sogar ein Video. Ein Spezialist für videoforensische Gutachten bestätigt auch das Vorliegen des eindeutig erkennbaren Trittes.

Und, wird der Polizist für diese gefährliche Körperverletzung angeklagt und verurteilt? Natürlich nicht, die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren schneller ein, als ein Windhund seine Rennstrecke bewerkstelligt. Aber das ist natürlich kein Grund, nicht andere Bürger anzuklagen.

Z. B. wurde ANGELA MASCH und auch BERND SCHREIBER, vom BEAMTENDUMM-Förderverein wegen Beleidigung angeklagt. Angela, weil sie das Video der widerlichen Tat veröffentlicht hatte, und der damalige Vorsitzende des BdF, weil er den Polizisten und seine Tat, natürlich ohne seinen Namen zu veröffentlichen, kritisiert hatte.

Weiterlesen „Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung“

WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

Weiterlesen „WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz“

Kann Richter Albracht manchmal sogar Rechtsprechung?

Wir erinnern uns, der ehemalige Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN hatte 2019 mal ein Verfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Klägerin war eine ziemlich gestörte Person, und Richter war Richter Albracht. Über Richter Albracht berichtete bereits Herr Baum aus Bielefeld auf diesem Blog

https://leak6.wordpress.com/2019/07/19/%C2%A7-310-satz-1-zpo-laesst-albracht-gruessen/

Und wir berichteten hier über den merkwürdigen Herrn hier.

Urteil zur Demo beim Flughafen Frankfurt

 

Aus diesem Beitrag stammt auch

… Ein weiteres Gewaltschutzverfahren hat Herr Schreiber gewonnen, und aus zwei Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung ging Herr Schreiber ebenfalls als Sieger hervor. Allerdings gab es da noch ein Verfahren bei einem Richter Albracht. Erst gab es ein Eilverfahren und dann ein Hauptsacheverfahren. Obwohl der Vorsitzende des BdF zum Eilverfahren nicht kommen konnte, hat die Klägerin das Eilverfahren nicht gewonnen, sondern hatte das Eilverfahren zurücknehmen müssen.

Nach diesem Termin verbreitete die Klägerin interessantes über den Richter. Sie teilte mit, dass es ein paar Merkwürdigkeiten gab. So teilte die Dame ihren „Freunden“ mit, dass Richter Albracht ihr in dem Eilverfahren schon mitgeteilt habe, dass sie zwar das Eilverfahren zurücknehmen müsse, aber das Hauptsacheverfahren bei ihm auf jeden Fall gewinnen würde. Außerdem teilte die Dame mit, dass Richter Albracht ihr geraten habe ihre Anträge zu überarbeiten. Er soll der Dame auch gesagt haben, wie sie dies machen soll. Dies zumindest hat die Dame so verbreitet.

Weiter ließ die Dame wissen, dass Richter Albracht ihr zugesagt habe ihre Klage besonders eilig zu bearbeiten, und die Akten nicht zum Landgericht zu schicken, auch wenn es eine Beschwerde von Herrn Schreiber bzw. seinem Anwalt geben würde.

Eine eilige Bearbeitung des Hauptsacheverfahren gab es dann jedoch nicht, was daran lag, dass Herr Schreiber einen Befangenheitsantrag gegen Richter Albracht stellte. Zwar hat das LG den abgelehnt, aber immerhin war damit über Monate keine Bearbeitung durch Richter Albracht mehr möglich. …

Lt. Aussage der Klägerin hatte Richter Albracht ihr also zugesagt, dass sie das Verfahren bei ihr gewinnen würde. Und tatsächlich gewann die kranke Person das Verfahren bei diesem Richter zu 100 %, während die Gegenklage von unserem ehemaligen Vorsitzenden von Richter Albracht vollständig abgelehnt wurde.

Sämtliche andere Klagen dieser Person hat die Frau vollständig verloren. Und auch aus diesem Verfahren ging sie am Ende nicht als Gewinnerin aus dem Rennen, denn das Landgericht hat das Urteil von Albracht kassiert.

Offenbar kann Richter Albracht aber zumindest manchmal sogar Recht sprechen. In dem Verfahren einer anderen gestörten Frau entschied Richter Albracht sogar gegen diese Person, ohne dass man dafür zum Landgericht gehen musste.

Auch diese Frau ist dem BdF bekannt.

Rechtsanwalt Möbius hat das Urteil von Richter Albracht hier veröffentlicht.

Klicke, um auf ag-gelsenkirchen_405-c-78-20_turboquerulantin.pdf zuzugreifen

Auch in Gelsenkirchen konnte ein Kinderklau beendet werden.

Erstaunlich was sich in den letzten 7 Jahren im Bereich Kinderklau alles getan hat. Erinnern wir uns zurück an 2013. Vor ziemlich genau 7 Jahren wurde in Worpswede die wirklich hübsche MISS MEYERHOFER von dem Jugendamt und einer Richterin gewaltsam aus der Schule geholt, und in ein Kinderheim gesteckt.

MEYERHOFFER ist ein Möbelhaus in Niedersachsen, und das Mädchen hatte bei einer Kinder-Miss-Wahl mitgemacht, und auch gleich gewonnen. MISS MEYERHOFER, das war unsere hübsche Antonya. Am Rande bemerkt, wer die heute 19-Jährige kennt, weiß, dass die junge Frau heute ein richtiger Leckerbissen geworden ist. (Das muss ja mal gesagt werden)

Als Antonya im Sommer 2013 aus dem Kinderheim flüchtete bekam sie viel Unterstützung von vielen Aktivisten, aber sowohl Antonya, ihre Eltern und die Aktivisten bekamen auch viel Hass zu spüren. Hass gab es besonders auf ALLMYSTERY, und  beim SONNENSTAATLAND. Besonders eine RENTINA, die inzwischen als EMZ bei ALLMYSTERY und auch beim SONNENSTAATLAND unterwegs ist versprühte dort ihren Hass und ihre Hetze gegen Antonya, ihre Eltern und die Unterstützer. Als EMZ konnte eine Eva (Maria) Zückert enttarnt werden.

Doch Frau Zückert viel nicht nur durch ihren Hass und Hetze im Internet auf, sondern bedrohte in Wittmund nach einer Gerichtsverhandlung sogar einen Rollstuhlfahrer der zum Unterstützerkreis der Familie gehörte. Sie teilte ihm dort mit, dass sie ihn zusammenschlagen wollte.

Doch nicht nur Frau Zückert war bei ALLMYSTERY unterwegs. Auch die Heimleiterin des Kinderheims äußerte sich dort, und war zusammen mit EMZ auch bei der Gerichtsverhandlung in Wittmund.

Trotz der Hetze und den Lügen von Frau Zückert und Co bekamen die Eltern das Sorgerecht für Antonya zurück.

Trotz der Hetze und den Lügen auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND hat sich viel getan beim Thema KINDERKLAU durch Jugendämter. Es vergeht kaum eine Woche ohne dass ein neuer Fall in der Presse thematisiert wird. Auch die Politik hat inzwischen teilweise erkannt, dass Jugendämter zu häufig unfähig sind, dass man dort überzogen und willkürlich agiert.

Ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und Heimleiter haben die Seiten gewechselt,  und unterstützen betroffenen Familien. Und auch Richter sind nicht mehr gleich bereit den Jugendämtern alles zu glauben und den Kinderklau immer zu unterstützen.

In Gelsenkirchen wurde jetzt auch ein Fall von Kinderklau bekannt. Hier soll nicht im Detail auf den Fall eingegangen werden. Fakt ist, dass das Familiengericht jetzt entschieden hat, dass die Kinder wieder nach Hause können. Es gibt zwar Auflagen, aber das ist völlig ok. Hier hat also mal wieder das Gericht das Jugendamt gestoppt, und die Arbeit gemacht, die eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen. Der Kinderklau jedenfalls war mal wieder völlig überzogen.

Dass man beim Amtsgericht Gelsenkirchen dem Jugendamt durchaus kritisch gegenübersteht ist durchaus bekannt. Auf dem gelöschten Blog vom BdF hatte Herr Schreiber mal einen Beitrag veröffentlicht, nachdem er ein Gespräch von Mitarbeitern des Amtsgericht mitbekommen hatte. Auch dort äußerte man sich äußerst kritisch über die Arbeit der Jugendämter.

Es hat sich also insgesamt viel getan in den letzten Jahren.

NACHTRAG:

Die Kinder kamen mit Krätze aus dem Kinderheim zurück. Die Verhandlung lief völlig anders ab, als wir uns das bisher gedacht haben.

Der Anwalt der Eltern kam aus dem Landgerichtsbezirk Essen, sogar aus dem Bezirk des Amtsgericht Gelsenkirchen. Wir empfehlen ja immer, dass man keinen Anwalt aus dem LG-Bezirk nehmen sollte, aber hier hat es trotzdem geklappt.

Natürlich hatten die Kinder auch einen Verfahrensbeistand vom Gericht beigeordnet bekommen. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Einen eigenen Anwalt können sich Kinder erst ab 14 Jahren nehmen. Das Problem dabei ist, dass ein Verfahrensbeistand nur Geld verdient, wenn die Kinder nicht bei den Eltern sind. Normalerweise bedeutet dies, dass die meistens mehr an ihren Geldbeutel denken, als an das Kindeswohl. Auch das war hier anders. Der beigeordnete Verfahrensbeistand war nicht auf der Seite des Jugendamtes, wie wir das sonst kennen, sondern war eindeutig für die sofortige Rückführung der Kinder.

In solchen Fällen hat dann das Jugendamt auch kaum eine Chance. So war das auch hier. Mit „Bauschmerzen“ knickte dann auch das Jugendamt ein.

Doch zumindest eine Sache war hier wie üblich. Auch hier konnte das Jugendamt es nicht lassen beim Gericht Lügen zu verbreiten. Erfolgreich war man damit aber nicht.

Hier noch eine FACEBOOK-Seite zum Thema Jugendamt.

https://www.facebook.com/Jugendamtspresse/

Dort werden Pressebeiträge über Jugendämter geteilt.