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Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Wie die meisten Leser wahrscheinlich wissen, bin ich nicht nur Gründungsmitglied des BdF, sondern war auch langjähriger Vorsitzender des Vereins. Auch der alte Blog, beamtendumm.wordpress.com, mit über 5000 Beiträgen, entstand damals unter meiner Federführung. 2021 gab es eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Essen. Zu diesem Termin war als Zeuge auch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft geladen worden, der aussagte, der (alte) Blog habe bei der Justiz durchaus Gewicht gehabt. Ein Zeichen dafür, dass unsere Arbeit nicht völlig vergeblich war.

Wenn das Thema Justiz zur Sprache kam, dann ging es nicht selten um die beiden Amtsgerichte in Gelsenkirchen, sowie um die Staatsanwaltschaft Essen und auch um das Sozialgericht Gelsenkirchen. War ich zunächst ein Bürger wie jeder andere, also einer, von dem die Justiz anfangs geglaubt hatte, man könne mich verarschen, wie viele andere auch, so änderte sich dies mit der Zeit, als ich immer bekannter wurde.

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Richterin Huthmacher, zum 2. Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS

Richterin Huthmacher ist Richterin beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Im August 2021 bekam diese Richterin den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS.

Da Herr Schreiber im Oktober 2021 einen Unfall hatte, von dem er sich noch immer nicht vollständig erholt hat, und in der REHA auch noch mit Corona verseucht wurde, hat er uns erst heute den geschwärzten Beschluss der Richter zugeschickt. Man muss schon sagen, da hat sich einer den Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS aber wirklich redlich verdient. Der Beschluss hat einige Anmerkungen, auf die wir hier näher eingehen wollen.

(Hier sollte eigentlich der Beschluss des AG abrufbar sein. Leider ist es bisher nicht gelungen den bereits hochgeladenen Beschluss auch abrufbar zu machen. Deshalb hier ein Sicherheitshinweis an die Betreiber eines alten WORDPRESS-Blogs. Ändert bloß nicht das Thema eures alten Blogs, denn mit der Änderung bekommt ihr ein neues WORDPRESS. Der Classic-Editor verschwindet damit, und ihr seid gezwungen auf einen neuen Editor umzusteigen. Auch wenn ich bereits seit Monaten mit dem neuen Editor arbeiten (muss), muss ich feststellen, dass das der größte Schrott ist, und keineswegs empfohlen werden kann. Es wird natürlich weiter versucht, die Datei abrufbar zu machen, zur Not wird hier jede Seite als Grafik hochgeladen. Bitte noch etwas Geduld!

Hier gibt es übrigens eine Anleitung wie es funktionieren soll, aber, zumindest hier, nicht funktioniert, weil beim Öffnen immer eine Fehlermeldung erfolgt, auch wenn das PDF inzwischen schon mehrfach hochgeladen wurde.

https://www.oliverpfeil.de/wordpress/wordpress-pdf-einbinden#PDF-Datei_in_WordPress_einbinden_Gutenberg_Editor

(So, jetzt hat es also doch noch halbwegs geklappt. Eigentlich sollte das PDF nicht nur zum Herunterladen, bzw. zum Öffnen in einem neuen TAB verlinkt werden, sondern hier in den Beitrag eingebunden werden, aber das macht er bisher nur im Editor. Im veröffentlichten Beitrag scheint das Einbinden bisher nicht zu funktionieren.) )

Zu dem Beschluss gibt es auch noch das Video. Das musste natürlich aus Datenschutzgründen verpixelt werden, deshalb ist leider nicht alles erkenntlich, was man auf dem Originalvideo sieht.

  1. Balken auf Seite 2
    Man kann im Originalvideo zwischen der 38. und 40. Sekunden zwei Bewegungen des 18.-Jährigen sehen, der mit seinem rechten Gipsarm in Richtung des Rollstuhlfahrers schlug. Welche Bewegung den Rollstuhlfahrer traf, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wahrscheinlich war es die erste Bewegung.
  2. Balken auf Seite 2
    Da der Rollstuhlfahrer am Telefonieren war, als der Täter mit seinen Kollegen kam, gab es eine Zeugin von dem Vorfall.
  3. Balken auf Seite 2
    Das Video zeigt eindeutig, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und seine Aussage damit falsch war.
  4. Balken auf Seite 2
    Wie kommt der Typ auf die Idee, er könne die Herausgabe des Handys verlangen. Natürlich wurde auch seine Schwester nicht gefilmt, denn der Rollstuhlfahrer war ja am Telefonieren.
  5. Balken auf Seite 2
    Bezüglich der präsenten Zeugin bekam die Richterin noch einen weiteren Titel VOLLPFOSTEN DES MONATS, weil sie mitteilte, dass einer präsenten Zeugin angeblich kein Zeugengeld zustehen würde, auch dann nicht, wenn diese im Verfahren gehört wurden.
  6. Balken auf Seite 3, dort ist es der 1. Balken
    Der Rollstuhlfahrer wurde auch noch wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Im Strafverfahren sah die Richterin dies aber ganz anders, und der Rollstuhlfahrer bekam einen Freispruch, weil er in Notwehr handelte.
  7. Balken auf Seite 3, dort ist es der 2. Balken
    Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass der Rollstuhlfahrer in Notwehr handelte, und nicht der 18-jährige Angreifer.
  8. Balken auf Seite 3, dort ist es der 3. Balken.
    Nein, die Videoaufnahme zeigt deutlich was anderes.
  9. Balken auf Seite 3, dort ist es der 4. Balken.
    Wir konnten kein aggressives Verhalten oder Drohgebärden von dem Rollstuhlfahrer erkennen.
  10. Balken auf Seite 3, dort ist es der 5. Balken.
    Bei Richterin Huthmacher schlug oder boxte der Angreifer nicht, sondern sie verniedlichte dies als STUPSEN. Außerdem behauptete, sie, dass der Antragsteller, also der Rollstuhlfahrer, dem Antragsgegner, also dem 18-Jährigen, sehr nahe gekommen wäre. Auch das sieht in dem Video ganz anders aus. Der Rollstuhlfahrer bewegte sich gar nicht, in Richtung des Angreifers. Nur der 18-Jährige ging immer wieder auf den Rollstuhlfahrer zu.
  11. Balken auf Seite 3, dort ist es der 6. Balken.
    Anders als die Richterin behauptet, zeigt das Video doch, dass der 18-Jährige zwischen der 38. und 40. Sekunden zweimal mit dem linken Arm auf den Rollstuhlfahrer zuschlug.
  12. Balken auf Seite 3, dort ist es der 7. Balken.
    Die Richterin Huthmacher behauptete, dass es keine Körperverletzung durch den 18-jährigen Angreifer gab. Das sah Richterin Klumpe im Strafverfahren aber wieder ganz anders. Auch die anwesende Staatsanwältin sah es wie Richterin Klumpe.
  13. Balken auf Seite 4, dort ist es der 1. Balken.
    Für Richterin Hutmacher handelte es sich nicht um eine Körperverletzung, sondern nur um eine Aufregung.
  14. Balken auf Seite 4, dort ist es der 2. Balken.
    Wieder so ein totaler Blödsinn. Der Rollstuhlfahrer hatte eine leichte Verletzung an der linken Brust, und blaue Flecken am Knie. Ob die leichte Verletzung der Brust von dem Schlag mit dem Gipsarm kam, oder von dem Schlag mit seinem rechten Arm, ist dabei unerheblich. Beide Schläge fanden statt, bevor der Rollstuhlfahrer mit dem Gehstock zurückschlug.
  15. Balken auf Seite 5, dort ist es der 1. Balken.
    Natürlich konnte die Zeugin, mit der der Rollstuhlfahrer zu dem Zeitpunkt der zweiten Auseinandersetzung telefoniert hatte, nicht aussagen, dass es der 18-Jährige war, der von dem Rollstuhlfahrer die Herausgabe des Handys forderte, aber sie konnte belegen, dass es gesagt wurde. Außerdem gab es ja mit keiner anderen Person eine Auseinandersetzung. Wer also 1 und 1 addieren kann, kommt schon zum richtigen Ergebnis, wenn man nur will.
  16. Balken auf Seite 5, dort ist es der 2. Balken.
    Auch wenn die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde, bedeutet das ja nicht, dass der 18-Jährige nicht gegen diese Verstoßen hat, als die noch galt. Er hatte also damals den Beschluss einhalten müssen.

    Vielleicht braucht man viel Dummheit, und wenig Verstand, umso einen Beschluss zu verhunzen.

    Hier noch die Links zu den beiden Titeln.
    https://vollpfosten.home.blog/2020/09/01/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-september-2020-richterin-huthmacher/

    https://vollpfosten.home.blog/2021/06/17/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-juni-2021-richterin-huthmacher/

    Hier noch ein Link zu dem gewonnenen Strafverfahren.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/

    Staatsanwaltschaft Essen stellt auch Strafverfahren wegen Verstoß gegen den damals geltenden Gewaltschutzbeschluss ein. Obwohl der (rot eingezeichnete) Weg direkt an der (gelb eingezeichneten) Wohnung vorbeiführte, behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Angeklagte einen Mindestabstand von 25 Meter eingehalten hätte.
    https://beamtendumm.home.blog/2021/06/09/bernd-schreiber-zur-unfahigkeit-der-staatsanwaltschaft-essen/








WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

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