WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN: Freispruch nach 13 Jahren für Manfred Genditzki

Gratulation. 13 Jahre lang war Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Verurteilt hatte man ihn wegen Mord.

Rechtsanwältin Dagmar Schön hat den Fall hier beschrieben

Ein Mord-Urteil für einen Unschuldigen!

Das Wiederaufnahmeverfahren und der jetzige Freispruch wurde aber noch nicht thematisiert.

Die BILD titelt jetzt:

Auf diesen Moment hat seine Frau 13 Jahre gewartet

Normalerweise ist die BILD für gute Überschriften bekannt, aber hier trifft das wohl nicht zu. Es ist anzumerken, dass nicht nur die Frau 13 Jahre auf diesen Moment gewartet hat, sondern besonders auch das Justizopfer selbst, und auch die Tochter, die jahrelang für ihren Vater und das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft hat.

Der BADEWANNENMORD hat sich jetzt als Unfall herausgestellt, an dem Manfred Genditzki  überhaupt nicht beteiligt war. Am Ende hatte sogar der Staatsanwalt einen Freispruch gefordert.

Es bleiben aber einige entscheidende Fragen offen.

    1. War die erste Verurteilung nicht verhinderbar, war sie vielleicht sogar fahrlässig oder schlimmer?
    2. Ist der BGH seinen Aufgaben gerecht geworden, wieso wurde die zweite Verurteilung vom BGH nicht wieder aufgehoben, wie das erste Urteil?
    3. Wieso hat man solange ein Wiederaufnahmeverfahren verhindert?

 

Rechtsanwalt war Klaus Wittmann aus Ingolstadt.

 

 

 

Wir sollten an dieser Stelle noch daran erinnern, dass es noch andere Inhaftierte gibt, die unschuldig in Haft sind.

Z. B.

Steffen Brunner in der JVA Weiterstadt

Andreas Darsow in der JVA Weiterstadt

 

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten