Für heute hatten wir einen anderen Beitrag geplant. Dieser war auch schon fertig, aber wir haben gemeinsam entschieden, den geplanten Beitrag doch nicht zu veröffentlichen.
Kategorie: Jugendamt
Erfolgreich gegen Kinderklau
Seit 2013 beschäftigt sich der BdF auch um das Thema FAMILIENGERICHT, JUGENDAMT, JUGENDÄMTER, KINDERKLAU etc. und unterstützt Eltern und ihre Kinder bei der Rückführung zu den Eltern.
Hier mal Städte, wo der BdF gegen den staatlichen Kinderklau aktiv war.
Aurich, Bochum, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Kleve, Osterholz-Scharmbeck (Worpswede), Stade (Bremervörde).
Nicht in allen Fällen gab es eine gemeinsame Zusammenarbeit mit den Eltern bis zum Ende, aber in allen Fällen haben die Kinder am Ende Erfolg gehabt. In manchen Fällen dauerte es nur maximal 6 Monate bis die Kinder wieder zurückkonnten, in anderen Fällen auch mal 2 Jahre, oder sogar 7 Jahre, aber in allen Fällen waren die Eltern und Kinder am Ende erfolgreich, obwohl es viele dumme Neider gab, die nicht wahrhaben wollten, dass Jugendämter Kinder auch unnötig und aus Geldgier, willkürlich aus den Familien nehmen. Die Familien, Kinder und der Verein wurden von solchen dummen Leute auch gerne mal massiv beleidigt. Erstaunlich dabei, dass solche dumme Person sich dann auch noch gerne als Gutmenschen ansehen.
7 Eltern konnten geholfen werden, 11 Kinder aus den Fängen der Jugendämter befreit werden. Die meisten von uns behandelten Fälle spielten sich erstaunlicherweise in Niedersachen und dem benachbarten Bundesland Bremen statt.
TILMAN: Senstationsanruf um 4:45 Uhr
Dafür lässt man sich doch gerne wecken, sogar um 4:45 Uhr in der Frühe.
Wie hier berichtet, war, der 10-jährige Tilman aus den Fängen des Jugendamtes Bremerhaven geflüchtet. Im Dezember 2020 hatte das Jugendamt Bremerhaven den damals 8-jährigen Jungen mit einem großen Aufgebot aus der Wohnung der Mutter geholt, und in die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord gebracht. Danach brachte man das Kind in eine türkische Pflegefamilie, wo Tilman plötzlich nicht mehr Tilman genannt wurde, sondern Murat.
Lange hat Tilman das miese Spiel gegen seine Person mitgemacht und ertragen, obwohl sogar die türkische Pflegefamilie erklärte, dass sie mit dem Jungen überfordert sind, und Murat/Tilman am besten bei seiner Mutter aufgehoben wäre.
Natürlich hatte das Oberlandesgericht Bremen sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das Gutachten war sogar positiv für die Mutter ausgegangen. So etwas kommt selten genug vor. Das Gutachten machte klar, dass das Jugendamt hier Fehler gemacht hatte.
Zuvor gab es bereits ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen, was bundesweite Beachtung fand. Auch das war deutlich für Tilmans-Mutter ausgegangen.
Das Jugendamt Bremerhaven und weitere Behörden in Bremerhaven sowie die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord, sowie das OLG haben hier ein Totalversagen hingelegt.
Trotz des positiven Gutachtens für die Mutter, haben sämtliche Beteiligte, außer der Gutachter, zusammengehalten, das Jugendamt unterstützt, die Familie zerstört, und dem Kindeswohl über Jahre massiv geschadet, und das nicht zum ersten Mal.
Die Mutter und Tilman wurden zum Spielball der Behörden, rechtsbeugender Richter bzw. des Staates, und genauso wurde Tilman über weitere 2 Jahre, wie ein Spielball von einer türkischen Pflegefamilie zur anderen, und von der Kinderpsychiatrie in die Kinderhilfsindustrie weitergereicht. Tilman erklärte auch, dass er bei einer türkischen Pflegefamilie auch regelmäßig misshandelt wurde, was aber niemand interessierte, weil die Pflegefamilie ja von der Stadt Bremerhaven bezahlt wurde, und daher unter dem Schutz des Jugendamtes stand.
Unser Gründer des Vereins, und heutiger Ehrenvorsitzender, kannte die Familie und Tilman persönlich. Jahrelang betreute er die Familie, von daher kannte er diese sehr gut. Andere jugendamtsgeschädigte Eltern bestätigten, dass er mit Tilman sehr gut umgehen konnte. Tilman hat ein Problem mit Frauen, die er nicht so ernst nimmt, aber mit unserem Vereinsmitglied klappte es wesentlich besser. Man kannte Tilman manchmal nicht wieder.
Der Mutter wurde bereits vor Jahren geraten, die Stadt Bremerhaven, mit den völlig unfähigen Behörden zu verlassen, so wie man das in anderen erfolgreichen Fällen schon gemacht hatte.
Das war lange bevor die Probleme mit dem Schulbesuch von Tilman losging, er durfte nach der Einschulung die Schule nur ungefähr einen Monat besuchen, dann hat die Schule Tilman trotz gesetzlicher Schulpflicht, den weiteren Schulbesuch untersagt.
Weiterhin wurde hier geraten, dass nach einer unberechtigten Inobhutnahme die Kinder regelmäßig aus den Einrichtungen und Pflegefamilien abhauen sollen.
Seit Jahren steigen die Zahlen der Kinder, die aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sowie Pflegefamilien flüchten, ohne dass das die Öffentlichkeit das mitbekommt. Wenn die Polizei nach einem entlaufenen Kind sucht, dann schreiben sie selten, dass das Kind aus z. B. einer Pflegefamilie geflüchtet ist.
Kinder, die regelmäßig das perverse, aber finanziell lukrative Spiel der Jugendämter und der Kinderhilfsindustrie nicht mehr mitmachen, sind ein Problem für die Jugendämter.
Bereits Antonya war mit ihrer Flucht letztendlich erfolgreich, und auch Eddy und Taylor und auch Dave. Auch Frank Engelen, der ebenfalls jugendamtsgeschädigte Eltern und Kinder unterstützt, kennt viele Fälle, wo die (evtl. mehrfache) Flucht der Kinder zum Erfolg führte. Auch der ehemalige Rechtsanwalt Michael Langhans kennt solche Fälle.
Als Tilman am 17.11.2022 verschwand, wurde er leider schon wenige Tage, mit erneutem Polizeieinsatz aus einer Wohnung geholt, und erneut zum Jugendamt gebracht. Tilman ist kein einfaches Kind, aber ein sehr schlaues. Kaum hatte das Jugendamt den 10 Jährigen wieder, da hatte er sich schon wieder verabschiedet. . Wieder sollte die Polizei den Jungen holen. Es wird berichtet, dass sich die Polizei jetzt aber weigerte, die Familie erneut zu traumatisieren, und das Kind gewaltsam aus dem Haus zu holen.
Frage, wenn es einem Kind im Elternhaus so schlecht geht, und in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie so viel besser geht, würde es dann immer wieder von dort abhauen und zu der eigenen Familie flüchten?
Das ist eher nicht anzunehmen. Anzunehmen ist aber, dass es dem Kind dort wesentlich schlechter gegangen ist, und deshalb zurück zu den Eltern flüchtet. Jetzt wurde kurzfristig eine alternative Lösung gefunden.
Murat darf jetzt wieder Tilman heißen, und muss nicht zurück zu einer türkischen Pflegefamilie. Er darf jetzt zunächst bei seinem Halbbruder wohnen. Eine sofortige Rückkehr zur Mutter und seinem jüngeren Bruder wollte das Jugendamt nicht sofort. Wahrscheinlich wollten sie nicht wie die Volltrottel aussehen, und haben deshalb eine sofortige Rückkehr zur Mutter nicht zugestimmt.
Ein Tipp an den Halbbruder. Für die Betreuung von Tilman steht ihm jetzt ein Betreuungsgeld zu, was von Bundesland zu Bundesland zwar unterschiedlich ist, aber nicht ganz wenig ist. Außerdem kommt noch das Pflegegeld für Tilman dazu, was monatlich bei über 500 € liegen dürfte.
Sicherlich wird Tilman auch einen Schulbegleiter haben, den die Mutter schon seit über 4 Jahren beantragt hatte, den Tilman aber erst vom Jugendamt bekam, nach dem er aus dem Elternhaus geraubt wurde. Auch diese Kosten trägt natürlich das Jugendamt bzw. die Stadt Bremerhaven bzw. letztendlich wir Steuerzahler. Zumindest die Kosten für die Betreuung könnten natürlich entfallen, wenn Tilman nicht beim Halbbruder wohnen müsste, sondern direkt bei der Mutter.
Flucht von Tilman hat auch hier für deutlich erhöhte Zugriffe gesorgt. Etwa 3000 Zugriffe gab es in 2 Tagen nach der Flucht auf die Beiträge über Tilman.
Wir gratulieren Tilman zu diesem Sieg, auch wenn der Fall noch nicht völlig überstanden ist.
Wir müssen wohl auch der Mutter gratulieren, besonders weil die in den letzten 10 Jahren schon drei Mal erfolgreich gegen ein unberechtigte Inobhutnahme vorgegangen ist, und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen unfähige Jugendämter gewonnen hat. Besonders das Gerichtsverfahren beim OVG Bremen hatte sogar bundesweit für Beachtung gefunden.
Natürlich gratulieren wir nicht nur, sondern wünschen der Familie jetzt endlich alles Gute für die Zukunft. Unser Ehrenvorsitzender hatte bereits mehrfach erwähnt, dass die Familie Bremerhaven verlassen sollte. Den Tipp kann man nur wiederholen.
TILMAN: Jetzt sucht auch die Polizei nach Tillie
Straftat wegen Kinderklau kein Einzelfall
In Freiburg gab es einen Brandanschlag aus Verzweiflung, auf das Amtsgericht, weil das örtliche Jugendamt einer Mutter drei Kinder weggenommen hatte. Was die Eltern häufig als Kinderklau bezeichnen, wird von den Jugendämtern meist Inobhutnahme bezeichnet.
Sicherlich ist so eine Bezeichnung richtig, wo Behörden eingreifen müssen, wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber auch die Bezeichnung KINDERKLAU ist berechtigt, denn häufig erfolgen solche angebliche Inobhutnahmen eben nicht rechtmäßig. auch dann nicht, wenn Familiengerichte die angebliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen.
Hier liegt schlichtweg ein Systemversagen vor. Wenn Jugendämter zuschlagen, dann machen sie dies nicht nur häufig vorschnell, weil das für die Behörde meist der einfachste Weg ist. Und das System funktioniert dann so, dass die Eltern dann kaum eine wirklich Chance haben.
Wir haben auf der einen Seite die Eltern, oder sogar nur einen Elternteil, auf der anderen Seite stehen dann eine gante Armee von Profiteuren des angeblichen Hilfesystems, denen es nicht hauptsächlich um das Kindeswohl oder die Wahrheit geht-
Wenn das Jugendamt im Kindergarten oder der Schule auftaucht, und eine Kindeswohlgefährdung behauptet, dann fällt den Kindergärtnerinnen und den Lehrern bestimmt was ein, was die Eltern mal verkehrt gemacht haben sollen, selbst wenn sie bisher keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatten.
Dann werden sogenannte Gutachter beauftragt, die aber genau wissen, dass es nicht um die Feststellung der Wahrheit geht, sondern sie nur dann weitere Aufträge erhalten werden, wenn sie eine angebliche Kindeswohlgefährdung diagnostizieren.
Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gutachter festgestellt haben, dass die Eltern nichts verkehrt gemacht haben, und denen dann das Gericht sogar den Auftrag wieder entzogen haben.
Auch kommt es vor, dass Gerichte einen Gutachter erst beauftragt haben, und dann das Ergebnis des Gutachters übergangen haben, wenn das positiv für die Eltern, bzw. ein Elternteil ausgegangen ist.
Und wenn dann der Fall beim Gericht anhängig ist, dann ist für das Gericht wesentlich einfacher eine Inobhutnahme zu bestätigen und eine Kindeswohlgefährdung zu unterstellen, als sich gegen die Behörde zu stellen, denn Freunde macht sich das Gericht damit nicht bei den Behörden.
Vermutlich glauben sogar viele Richter, dass ihre Entscheidung richtig war, und es bisher nur selten gelungen Richtern im Nachhinein davon zu überzeugen, dass nicht sämtliche Maßnahmen der Jugendämter richtig sind. Das ist eigentlich erstaunlich, denn immer wieder gelangen doch Jugendamtsskandale in die Öffentlichkeit.
Bei den zahlreichen Willkürmaßnahmen der Jugendämter ist es eigentlich schon erstaunlich, dass sich nur wenige Eltern mit Straftaten gegen die Behörden wehren. Immerhin ist es eine schwere Straftat. die die Familiengerichte und die Jugendämter sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Kinder begehen. Sowohl Eltern, als auch Kinder werden durch solche Aktionen häufig schwer traumatisiert, und zwar nicht selten ein ganzes Leben lang.
Die meisten Straftaten betroffener Eltern bestehen nur aus einer Flucht mit ihren Kindern. Noch seltener sind Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Sachen, aber sie kommen vor.
Bei diesen Gewaltmaßnahmen geht es aber häufig nicht darum, wirklich eine Person oder eine Sache zu beschädigen, sondern es geht häufig nur um Aufmerksamkeit- Es handelt sich also nur um einen Hilfeschrei betroffener Eltern, die sich sonst nicht mehr zu wehren wissen-
Auch einer Mutter aus Freiburg ging es um einen Hilferuf, als sie im Amtsgericht Freiburg Benzin ausschüttete, und versuchte ein Feuer anzuzünden-
Kein Einzelfall.
Behörde nimmt drei Geschwister in Obhut – 15 Monate später werden die Eltern gewalttätig
LEMGO: Brandanschlag aufs Jugendamt?
Detmold (WB)
Versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung – seit Montag steht ein nigerianisches Ehepaar in Detmold vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im August im Jugendamt Lemgo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen haben.
Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe Benzin im Treppenhaus der Behörde verteilt. „Wir wollten niemanden verletzen. Wir wollten nur, dass uns endlich jemand zuhört und wir unsere Kinder sehen können!“, sagte Itogo S. (35).
Selbst im Strafverfahren gegen die Eltern konnte nicht geklärt werden, weshalb das Jugendamt die 3 Kinder in Obhut genommen hatte.
TRIER: Brand im Jugendamt
Löscharbeiten am Freitagmorgen im dritten Stockwerk des Verwaltungsgebäudes II am Augustinerhof.In fünf Büroräumen des Jugendamts im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof hat es in den frühen Morgenstunden von Donnerstag auf Freitag gebrannt. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, derzeit ist die Spurensicherung vor Ort.
Den Brand in den Büros des Jugendamts entdeckte eine Mitarbeiterin am Freitagmorgen, als sie in ihr Büro wollte. Sie habe sofort die Feuerwehr alarmiert, erläuterte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Andreas Kirchartz, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus. Die Meldung bei der Feuerwehr ging um 7:18 Uhr ein. Bereits vier Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. „Papierstapel haben noch leicht gebrannt, größere Flammen gab es jedoch nicht mehr. Allerdings stellten wir in Aktenstapeln immer noch Glutnester fest“, informierte Kirchartz. Schnell hatten die 15 Feuerwehrleute, die mit sechs Fahrzeugen anrückten, den Brand unter Kontrolle und verhinderten dessen Ausbreitung.
Laut einer Pressemitteilung der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor, welche die Kriminalpolizei noch genau untersuchen und prüfen muss. In mehreren Büros entdeckten die Ermittler Farbschmierereien, auch wurden Bestandteile von Computern in den Büros geklaut, auf denen sich jedoch keine Daten befinden. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich um Brandstiftung handelt“, sagte auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Möglich sei, dass die Brandstifter über ein Baugerüst an der Rückseite des Gebäudes in die Büros eingedrungen seien, sagte der OB.
Es macht wohl wenig Sinn, wenn man nur die Straftaten der Eltern verfolgt. Sinn würde es machen, wenn man mal gegen das Treiben der Jugendämter vorgehen würde. denn dort liegt ja die eigentliche Ursache für die späteren Straftaten der Eltern.
Der BdF hat heute mit dem Strafverteidiger der Mutter aus Freiburg telefoniert. Er bestätigt, dass er erneut zu Versagen im familiengerichtlichen Verfahren gab.
Wir bleiben dran, und werden den Fall weiter verfolgen.
…
Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg
Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.
Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.
Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen, sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.
Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.
Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.
Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.
Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.
Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.
Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.
In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.
Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.
Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.
Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.
Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.
Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.
Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.
Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.
In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.
Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.
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Mach hoch die Tür, das Tor mach weit …
Es ist (zum Glück) ruhig geworden um Shalomah
Am 18. und 19. Oktober 2021 war die Presselandschaft voll mit Berichterstattung über die verschwundene Shalomah. Dabei war die Berichterstattung tendenziös einseitig. Das „arme“ Kind wurde von den „bösen“ Eltern den „liebenden“ Pflegeeltern entführt.
Wetten, so war es nie.
Die WELT titelte am 18.10.2021:
Shalomah könnte in den Fängen einer Sekte sein
Die BILD schrieb am 20.10.2021
Europaweite Fahndung nach Sekten-Eltern
Pflegevater: „Wir vermissen sie wirklich sehr“
Wenn der Pflegevater Shalomah so sehr vermisst, dann wird ihm sicherlich klar sein, wie zuvor wohl die Eltern von Shalomah ihr leibliches Kind jahrelang vermisst haben, und wie sehr Shalomah ihre Eltern und ihren Bruder vermisst hat.
Bezahlte Pflegeeltern können die leiblichen Eltern nur selten wirklich ersetzen.
Aber der FOCUS schoss am 20.10.2021 den Videl ab.
Shalomah wohl in Fängen der Sekte „Zwölf Stämme“: Kinder werden hier brutal gezüchtigt
…Auch arbeiten mussten die Kinder, Freizeit habe es für sie nicht gegeben. So hätten sie etwa am Sonntag Schraubensätze für die gemeindeeigene Solarfirma zusammenfügen müssen. „Sobald sie dazu fähig waren, wurden sie voll eingesetzt“, sagte Pleyer FOCUS. „Wenn wichtige Ernten anstanden, fiel sogar die Schule aus.“ Er resümiert: „Kinderspiele sind bei den „Zwölf Stämmen“ verboten, Kinderarbeit ist es nicht.“…
In Deutschland wurden die Eltern von einer Pädagogin aufgefordert ihre 17-jährige Tochter mal richtig abzufüllen, denn die Jugendliche müsse es ja mal lernen, wie es ist, wenn man richtig besoffen ist, wenn man kotzen muss, und nicht mehr weiß, wo man gerade ist, und was abgeht.
Die Internetseite der 12-Stämme schreibt über ihre untypische und undeutsche Pädagogik:
Die Erziehung unserer Kinder
Wir lieben unsere Kinder und verbringen viel Zeit mit ihnen. Ihr Unterricht findet bei uns zuhause statt (Homeschooling) nach einem eigens entwickelten Lehrplan. Sie lernen neben Rechnen, Lesen, Schreiben und anderen Schulfächern freimütig zu sprechen, in Frieden zusammenzuleben und ein gottgefälliges Leben zu führen. Die Ausbildung unserer Kinder geht weit über die Schulstunden Klassenzimmer hinaus, denn sie nehmen aktiv allen Bereichen unseres reichhaltigen Gemeinschaftslebens teil. So lernen sie, als Team zusammenzuarbeiten beim Kochen, Nähen, Handwerkern, in der Tierhaltung und ebenso beim Singen, Tanzen und Musizieren. Darüber hinaus lernen sie den unzähligen Gästen, die von unserem Leben der Liebe angezogen werden, Gastfreundschaft zu zeigen.
Gemeinsam erfahren und demonstrieren wir die Wiederherstellung aller Dinge – die Restauration, von der alten Propheten4 und unser Erretter Jahschua sprachen5, dessen Leben, Tod und Wiederauferstehung dieses Leben möglich machen.
Klingt das nach einer miesen Kindheit?
Immerhin hat am 20.10.2021 der Blog
EchteMamas.de geschrieben:
Verschleppte Shalomah: Ging sie freiwillig in die Sekte?
Es stellt sich natürlich die Frage, ob es richtig ist zu behaupten, dass das Kind verschleppt wurde, wenn sie doch freiwillig mitging.
Weiter ist dort zu lesen:
…
Nun gibt die Vermutungen, dass das Mädchen ganz freiwillig zu ihren leiblichen Eltern gegangen ist.
Das berichtet zumindest RTL, deren Reporterin den Fall derzeit in der Nähe des Sekten-Standortes in Tschechien recherchiert. Wie die Journalistin herausgefunden haben will, halten sich dort allerdings die vermisste Elfjährige noch ihre leiblichen Eltern auf.
Shalomahs Pflegevater soll erzählt haben, dass das Verhältnis des Mädchens zu den leiblichen Eltern stets gut gewesen sei. Sie hätten sich alle sechs Wochen regelmäßig getroffen.
In der letzten Zeit hatte Shalomah nun vermehrt erwähnt, dass sie ihre leiblichen Eltern vermissen würde.
…
Keine Entführung also, kein Verschleppen. Hier hat einfach ein Kind klargemacht, dass es nicht bei den bezahlten Pflegeeltern leben will, sondern bei ihren echten Eltern. Und auch wenn die Eltern nicht perfekt sein werden, ist das doch der Wille des Mädchens den man akzeptieren sollte.
Der letzte Beitrag zu dem Thema wurde am 25.10.2021 gefunden. Allerdings liegt der Beitrag hinter einer Bezahlschranke.
Am 21.10.2021
Vermisste Shalomah (11) wohl bei Sekte: Bruder des Mädchens bereits 2016 verschwunden
…
Vermisste Elfjährige aus Bayern: Bruder des Mädchens bereits 2016 von Eltern mitgenommen
Bereits im November 2016 ist nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) der Bruder des Mädchens aus einem Heim verschwunden. Polizei und Behörden hatten „alles versucht, um ihn zu finden“, so das zuständige Jugendamt gegenüber dem BR. Er sei dann bei seinen leiblichen Eltern, die der besagten Sekte angehören, wieder aufgetaucht. Er hätte glaubhaft versichert, freiwillig mitgegangen zu sein. Sein Wunsch bei ihnen zukünftig leben zu können, wurde ihm anschließend erfüllt.
…
Der Bruder von Shalomah ist also schon vor 5 Jahren aus dem Kinderheim abgehauen, und hat erklärt, dass er bei seinen Eltern leben will. Das wurde ihm dann gewährt.
So sollte man das auch bei Shalomah halten. Auch sie hat das Recht bei ihren leiblichen Kindern zu leben, und der deutsche Staat sollte sowohl das Kind, als auch die Eltern zufrieden lassen.
FREMDBEITRAG: LICHTBLICK
Auch, wenn der Verantwortliche für diesen Blog schon lange nicht mehr in Deutschland wohnt, wird darauf geachtet, dass hier nicht unnötig deutsche Gesetze missachtet werden. Aus diesem Grund wurde folgender FREMDBETRAG vor der Veröffentlichung hier von uns bearbeitet.
So. Ich habe heute mit dem gehen mich ermittelnden Staatsanwalt T…… gesprochen. Dem Gespräch war zu entnehmen, dass sein Kollege A….. W……… immer noch Geheim Ermittlungen gegen mich führt und sich offensichtlich mit einen Spitzel Account in diverse Telegram Gruppen und soziale Netzwerke eingeschlichen hat, in denen ich mich auch befinde.
Der leitende Oberstaatsanwalt H……. bittet über seine Sekretärin darum, das schriftlich zu melden, damit er eine Handhabe hat.
Auch dem Staatsanwalt T…… war es völlig egal, dass minderjährige Mädchen in dem Mädchen Wohnheim HAUS E… des N……….. E……………. e.V. dem Prostitutionsgewerbe nachgehen sollen und sich von den Freiern, also den Kinder Fickern mit Zigaretten und Schokolade bezahlen lassen.
Gemäß eigener in 2014 angestellter Ermittlungen ist das einem Teil der Bevölkerung in und um N………-V…. bekannt. Sowohl S…. L…. als auch seinen potentiellen Komplizen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft D……. scheint das Leid der Kinder, die oftmals ihren Eltern gem. Par. 235 StGB entzogen und zum Zweck des Kinderhandels gem. Par. 236 StGB gegen ihren Willen in dem mutmaßlichen Privatgefängnis HAUS E… gefangen gehalten werden, völlig egal zu sein. Tatzeugin, die in 2014 vor laufender Kamera ausgesagt hat, ist u.a. die heute ca. 20 Jährige S…. T…..
Weitere Zeugen sind die Filme Macher Sebastian W…… und Beata P………….vom YouTube Kanal The Studebaker.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Beratungsstelle FAMILIENWOHL entgegen. 037327859939,
familienwohl@yahoo.com.
Gruß F…. E…..
Das sind natürlich gleich mehrere Themen. Auch, wenn der betreffende Verein, bzw. Frank, nicht Mitglied im Verein sind, haben wir uns entschlossen den Beitrag hier zu veröffentlichen.
Übrigens kennen wir das hier auch im Fall unseres ehemaligen Vorsitzenden. Auch hier haben erhebt, dass ein Staatsanwalt persönlich motiviert handelt.
So hat z. B. die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen kindertretenden Polizisten eingestellt, aber z.B. Strafverfahren gegen Bürger, wegen angeblicher Beleidigung geführt, die den Kindertreter kritisiert haben.
So stellt z. B. die Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten gegen Bernd Schreiber ein, und verklagt im Gegenzug den unschuldigen Bürger. Zuletzt wurde Bernd Schreiber angeklagt, weil der Rollstuhlfahrer angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben sollte. Bei dem Strafverfahren bestätigte ein Beweisvideo, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und der Rollstuhlfahrer sich deshalb in Notwehr gewehrt hatte.
Natürlich hat man gegen den tatsächlichen Angreifer bisher keine Anklage erhoben, auch nicht, nachdem der Freispruch von Herrn Schreiber eindeutig die tatsächliche Täterschaft bestätigt hatte.
Aktuell versucht so ein Staatsanwalt vom SonnenStaatLand erneut mit zahlreichen Tricksereien ein Verfahren, ein illegales Verfahren durchzuboxen.
Man sieht also, es ist kein Einzelfall, dass die Staatsmacht, die ja in Wirklichkeit unsere Büttel sind, willkürlich oder persönlich, manchmal auch politisch motiviert gegen unschuldige Bürger vorzugehen.
FREMDBEITRAG: Nochmals 75 € gespendet
Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN (BdF) hat nochmals 75 € gespendet.
Damit hat der BdF bzw. das Umfeld vom BdF insgesamt 175 € gespendet. Das sind geringfügig mehr als 100% der benötigten 174 €. Damit hat der BdF theoretisch die Kampagne schon alleine finanziert. 174 € wurden für eine Amtshaftungsklage benötigt
Insgesamt sind sogar schon über 400 € eingegangen. Damit wurde jetzt schon eine weitere Amtshaftungsklage finanziert. Ich danke den Spendern und Unterstützern, die mich mit ihren Spendern so sehr unterstützen, und meine mögliche Rückkehr fördern.
Auch wenn der BdF schon alleine die benötigte Summe aufgebracht hat, war der Verein nicht der einzige Spender. Insgesamt gab es bisher 12 Spenden. Bei mindestens zwei Spenden handelte es sich dabei um Sammelspenden.
(…weiterlesen…)
Geil, explosiver Kahn kommt nach Bremerhaven
oder,
wie man das Jugendamtsproblem auch lösen könnte.
In Hamburg muss ein Frachter den Hafen wieder verlassen, weil er etwas zu viel Ammoniumnitrat geladen hat. Es ist nur etwa doppelt soviel, wie dies erlaubt ist. Wenn´s mehr nicht ist.
Ammoniumnitrat benötigt man für die Herstellung von Düngemittel und zur Sprengstoffherstellung.
Ammoniumnitrat ist hochgefährlich und soll Auslöser der Explosionskatastrophe im vergangenen Jahr im Hafen von Beirut gewesen sein. Weite Teile der libanesischen Hauptstadt wurden damals verwüstet.
„Beirut ist neh schöne Stadt …“
1000 Tonnen hat das Schiff geladen, das heute Hamburg wieder verlassen soll. Aber wohin mit dem Zeug?
Ein Sprengstoff, der so gefährlich ist, dass er eine ganz Stadt vernichten kann, dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung, nur ein Hafen, wo man hinbringen kann.
In Bremerhaven singt man schon ein Lied.
„Ein Schiff wird kommen …“
Ja, genau, das Schiff, mit der für Hamburg zu gefährliche Fracht, soll nun nach Bremerhaven weiter schippern. Warum Bremerhaven?
Da fallen mir zwei mögliche Antworten ein.
Antwort1
Das Zeug ist in Bremerhaven weniger explosiv.
Antwort2
Um Bremerhaven ist es nicht so schade.
Antwort1 erscheint mir wenig logisch. Wieso sollte das Zeug in Bremerhaven weniger explosiv sein, als in Hamburg? Dazu fällt mir gerade keine Antwort ein.
Da bliebe noch Antwort2. Also ehrlich, wieso sollte man Hamburg in die Luft sprengen, wenn es mit Bremerhaven eine Alternative gibt?
Hamburg oder Bremerhaven, da fällt die Antwort nicht schwer. Schon gar nicht, wenn man Bremerhaven kennt. Vielleicht heißt ja der Empfänger Koch. Vielleicht will die ja damit das Jugendamt in die Luft sprengen. Vielleicht hat sie heute noch keine gute Tat vollbracht.
Waren sie in letzter Zeit mal in Bremerhaven? Haben sie dort in letzter Zeit mal die Einkaufsstraße, also die Fußgängerzone gesehen? Haben sie die Leerstände dort gesehen, nachdem Karstadt die Pforten geschlossen hat?
Mancher Bürger dieser ehemals schönen Stadt könnte sich mit so einer Sanierung durchaus anfreunden.
Und mancher Mitarbeiter der Stadtverwaltung hofft vielleicht insgeheim, dass bei der Entladung des Kahns der Stadtteil Leherheide nicht verschont bleibt. Zwar finden die es schade um den Erikasee, aber vielleicht kann man damit den Tsunami zum Schweigen bringen, den Frau Koch wegen Tilman ausgelöst hat.
Wir dagegen würden meinen, dass Richter Dr. Köster, die Senatorin Frau Schilling, und einige Jugendamtsmitarbeiter unbedingt einen Platz in der ersten Reihe verdient haben, wenn das Schiff ankommt und entladen wird.
Wer noch Vorschläge für die erste Reihe hat, darf diese gerne mit der Kommentarfunktion mitteilen.
Übrigens, es gibt in diesem Land theoretisch noch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Auch wenn das nur noch theoretisch gilt, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Beitrag um eine straffreie und zulässige Satire handelt. Dies für den Fall, dass der Kahn nicht in die Luft fliegen sollte.
FREMDBEITRAG: Richter Köster, schlimmer als …?
Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.
Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.
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https://tilman.news.blog/2021/03/12/richter-koester-schlimmer-als/
Was sagt ein Polizist dazu?
Was sagt ein Polizist, wenn du ihm erklärst:
„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“
Im Februar 2021 bekamen von uns unterstütze Eltern zwei ihrer Kinder zurück, die vor Jahren aus dem Elternhaus geholt wurden.
Die gemachte Aussage ist nicht ganz richtig, denn das ältere Kind befindet sich schon seit Juli 2020 wieder im Elternhaus, und im Februar 2021 bekamen die Eltern dann offiziell auch das Sorgerecht für dieses Kind zurück.
Beim zweiten Kind ist es umgekehrt. Dieses Kind durfte im Februar 2021 wieder zu den Eltern zurück, aber das Sorgerecht wird erst in den nächsten Wochen übertragen werden.
Dennoch erklärte Herr Schreiber, heute bei der Polizei, dass er dem Jugendamt zwei Kinder „geklaut“ hätte.
Aber der Reihe nach.
Am 27.2.2021 kam das Kind dauerhaft zurück zu den Eltern. Aus diesem Anlass bestellte Herr Schreiber bei EBAY für die Heimkehr eine Girlande mit dem Text:
HERZLICH WILLKOMMEN ZU HAUSE
Wie bei EBAY üblich, wurde die Ware im Voraus bezahlt. Die Girlande kam auch rechtzeitig bei der Familie an, den als Lieferadresse wurde die Adresse der Familie angegeben, weil dort die Girlande aufgehängt wurde.
Tage später bekam Herr Schreiber eine E-Mail von AMAZON. Angeblich konnte AMAZON einen Betrag nicht vom Bankkonto abbuchen. Doch nicht nur Herr Schreiber bekam so eine merkwürdige E-Mail, sondern auch der Empfänger der Ware, also die Familie, bekam von AMAZON einen entsprechenden Brief.
Merkwürdig, da kauft man was bei EBAY, bezahlt die Ware im Voraus, und bekommt dann eine Mahnung von AMAZON. Nachvollziehbar war das nicht.
Herr Schreiber rief bei AMAZON an, und erfuhr Folgendes. Es gibt Verkäufer, die verkaufen auf EBAY Waren, die sie nicht besitzen. Mit dem Kauf dieser Ware erfahren sie dann einige Daten vom Käufer. Mit diesen Daten eröffnen sie bei AMAZON ein Konto, und sie geben noch ein erfundenes Bankkonto ein. Natürlich merkt AMAZON dann nach einigen Tagen, dass man von dem Konto kein Geld abbuchen kann, und versendet dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse, und an die hinterlegte Adresse eine Mahnung.
Mit AMAZON konnte das Problem schnell geklärt werden, aber dennoch wurde bei der Polizei Strafantrag gegen Unbekannt gestellt.
In diesem Zusammenhang wurde dem Polizisten erklärt:
„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“
Seine Antwort darauf lautete:
ZOE: Herzlich Willkommen zu Hause
Heute ist wieder Samstag. Samstag, den 27.2.2021. Ein ganz besonderer Tag. Ein Zoe-Samstag. Der Samstag also, wo Zoe aus dem SOS-Kinderdorf Worpswede zu ihren Eltern und den beiden Geschwistern ins nahegelegene Bremervörde darf. Jeden Besuch bei den Eltern und Geschwistern genießt Zoe. Und so wie sie die Besuche genießt, so schwerfällt ihr der Abschied am Sonntagabend. Ohne heulen, klammern und schreien, geht sie nicht zurück ins SOS-Kinderdorf.
Doch an diesem Wochenende ist etwas anders. Zoe wird höchstens noch vor Glück heulen. Klammern und schreien, das brauch sie nicht mehr, denn sie kommt zum letzten Mal als Besucher ins Elternhaus. Zoe kommt heute um zu bleiben.
Kein Abschied mehr am Sonntagabend, kein SOS-Kinderdorf mehr und auch keine Ute mehr. Dafür hat sie es täglich mit Eddy und Tayler und zwei Hunden zu tun.
NIEDERSACHSEN: Erneute Erfolgsgeschichte.
Wie bereits im Vorfeld berichtet, gab es in der letzten Woche (10.2.2021) u. a. eine Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Bremerhaven. Da noch kein Ergebnis vorliegt, wurde über das Verfahren bisher noch nichts wieder berichtet.
Hier konnte aber über ein anderes Sorgerechtsverfahren berichtet werden. Nach jahrelangem Kampf bekam eine bekannte Familie das Sorgerecht für eines ihrer Kinder zurück. Für ein anderes Kind hatte die Familie das Sorgerecht bereits zurück erkämpft. Damit sind seit Sommer 2020 zwei Kinder wieder bei den Eltern, und seit letzter Woche haben die Eltern auch wieder das Sorgerecht für beide Kinder zurück.
Ein weiteres Kind wartet aber noch auf die dauerhafte Rückführung. Zwar darf sie schon seit 2020 am Wochenende zu den Eltern und Geschwistern, aber dennoch endete die Rückkehr ins Heim immer wieder in einem Drama. Das Kind hat enorm bei ihrer Rückkehr ins Heim gelitten, und sie zeigte es auch deutlich.
Das Kind hat nur noch selten im Heim gegessen, viel geweint und schlecht geschlafen. Sogar das Heim hat sich Sorgen gemacht.
Bereits 2020 hatte ich Richterin Ziemer über die geplante Rückführung informiert. Jetzt wird die Richterin nicht mehr gebraucht. Heute wurde entschieden, dass das Kind Ende Februar endgültig zu den Eltern und Geschwister zurückkommt. Mit der Rückkehr in den elterlichen Haushalt wechselt dann auch die Zuständigkeit des Gerichts, und Richterin Ziemer wird über die Rückübertragung des Sorgerechts nicht mehr zuständig sein.
Schade eigentlich, denn nach der falschen Entscheidung bei A. hat sie offenbar umgedacht, und hätte es in diesem Fall verdient gehabt den damaligen Fehler durch eine positive Entscheidung wieder gut zu machen.
Jetzt wird das Sorgerecht durch die Richterin rückübertragen, die bereits bei den anderen zwei Geschwistern für die Rückübertragung des Sorgerechts zuständig war.
Wir gratulieren den Eltern, den Geschwistern und natürlich besonders dem betroffenem Kind, das durch ihren persönlichen Einsatz und Kampf die jetzt schnelle Rückführung ermöglicht hat.
Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass das inzwischen zuständige Jugendamt, ganz klar erklärt, dass man diese Familie von Anfang an unrechtsmäßig zerstört hat.
Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.
ACHTUNG, am Mittwoch gab es beim Familiengericht Bremerhaven ein Sorgerechtsverfahren, wo es darum ging, dass man einer Mutter Teilbereiche des Sorgerechts entzogen hatte, und auf das Jugendamt übertragen hatte.
Im Vorfeld des Verfahrens wurde im Internet über den Fall berichtet. Da es bisher in diesem Verfahren noch kein Ergebnis gibt, konnte über den Ausgang hier auch noch nichts berichtet werden.
Allerdings gab es in der Woche vorher noch ein anderes Verfahren bei einem Familiengericht. Über dieses andere Verfahren wurde hier aus taktischen Gründen nichts berichtet. Der Ausgang war zwar bekannt, aber da der schriftliche Beschluss noch nicht vorlag, wurde hier das Ergebnis noch nicht kommuniziert.
Heute ist der Beschluss endlich eingegangen. Das Kind, das bereits 2020 aus der ersten Kindereinrichtung flüchtete, und seit Sommer wieder bei seinen Eltern wohnt, und bei seiner Schwester, hat jetzt auch das erreicht, was erreichen wollte. Das Sorgerecht wurde wieder an die Eltern übertragen.
Weiterlesen „Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.“
Rechtsprechung zum Thema Vormundschaft
…
Berücksichtigt wurden nur Entscheidungen ab 2011.
Ein paar nette Redebeiträge beim Besuch der KJP-Psychiatrie Bremen-Ost
Zwischen dem Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost (KJP) und der Mutter von Tilman gab es ein paar nette Redebeiträge. Leider kann ich natürlich nicht den ganz genauen Wortlaut wiedergeben, weil man dazu das Gespräch hätte aufnehmen müssen.
Aber so ähnlich waren die Redebeiträge.
Polizist1 – Dienstnummer 1903
Polizist2 – Dienstnummer 2071
Chefarzt. Dr. med. Marc Dupont
Mutter von Tilman
Rollstuhlfahrer
V3 – 1145-1220
CHEFARZT: Frau Koch hat darauf bestanden, dass immer jemand bei ihr bleibt, dass man sie nicht alleine draußen lassen kann.
MUTTER: Ja, ja, wegen der Gefahr und so.
CHEFARZT: Ich seh keine Gefahr.
MUTTER: Ach so, aber begleiteten Umgang, und jetzt haben sie gerade gesagt keine Gefahr, und jetzt soll ich einen begleiteten Umgang durchführen. Meine Güte, jetzt weiß ich warum der Psychiater ist, wie lange ist der schon hier?
16:33 V4 – 0908
Übrigens, im Anschluss ließ man dann die Mutter von Tilman mehr als 10 Minuten alleine vor der Tür stehen, wie auch schon zuvor.
V4 – 1943-
Der Chefarzt teilte uns mit, dass Frau Mahlstedt der Vormund, bzw. die Amtsvormündin von Tilman wäre. Er teilte uns weiter mit, dass das Jugendamt aus diesem Grund keinen Gerichtsbeschluss bräuchte, um die Klinik anzuweisen Umgänge zwischen der Mutter und Tilman nur begleitet zuzulassen.
Diese Behauptung ist gleich im doppelten Sinne falsch. Das Jugendamt ist nämlich kein Vormund bzw. Amtsvormund, sondern nur Ergänzungspfleger. Auch hat das Gericht in seinem Beschluss den Ergänzungspfleger nicht ermächtigt irgendwelche Regelungen bezüglich des Umgangs zutreffen.
Der ROLLSTUHLFAHRER erlaubte sich deshalb folgende Frage.
Weiterlesen „Ein paar nette Redebeiträge beim Besuch der KJP-Psychiatrie Bremen-Ost“
FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.
Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.
Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.
Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?
Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.
Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.
Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.
Tom* wieder zuhause.
Tom* (Name geändert) war ein Heimkind. Jetzt lebt er wieder zu Hause. Er ist zurück bei seiner Familie. Bei Tom gibt es gleich mehrere Zeitpunkte zum Feiern.
Zunächst flüchtete Tom* aus einer privaten Kindereinrichtung. Man kann sich vielleicht gar nicht vorstellen, wieso ein Kind/Jugendlicher aus so einem „tollen“ Kinderheim wegwill, immerhin trugen dort die Kinder sogar manchmal Markenklamotten. Ein echtes Statussymbol also, für echte Kinderheimkinder, das gibt es nun wirklich nicht alle Tage.
Also genaugenommen gab es das auch nicht für Tom`alle Tage, denn die Kleiderspende aus der Kleiderkammer des nächsten SOS-Kinderdorfes war natürlich nicht nur für Tom da. Wenn Tom* den Adidas-Pullover am Montag trug, dann durfte er ihn natürlich nicht mehr am Dienstag tragen.
Das lag aber nicht unbedingt daran, dass Tom* das Markenprodukt verschmutzt hatte, und das Kinderheim so sehr auf Sauberkeit geachtet hätte, sondern es lag daran, dass natürlich auch ein anderes Kind der Einrichtung sich mit der ADIDAS-Aufschrift mal schmücken sollte.
Vielleicht werden wir mal nachfragen, wie viele Kinder/Jugendliche in der Einrichtung so ein ADIDAS, GUCCI oder PUMA-Produkt so durchschnittlich tragen müssen.
Wir wollen uns hier aber nicht über die Einrichtung beklagen. Immerhin ist das ja ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung mit den erhaltenen Steuermitteln sehr sparsam umgeht. Für Tom* bekam man monatlich 9.000 Euro. Das macht dann bei sechs Kindern vielleicht bescheidene 45.000 Euro im Monat. Da ist natürlich nicht für jedes Kind ein eigener Pullover drin, denn immerhin hatte jedes Kind schon drei Paar Socken in ihrem Eigentum. Und wenn man vor der Frage steht, ob man den Kindern einen Pullover kauft, oder dem Heimleiter lieber einen neuen SUV, dann ist die Frage natürlich leicht zu beantworten.
Trotz Markenklamotten, Tom* gefiel es offenbar nicht in dem Heim. Bereits im Dezember 2019 war er aus der Einrichtung geflüchtet. Anschließend wurde Tom* mit Polizeigewalt, und ohne Gerichtsbeschluss wieder aus dem Elternhaus geholt, und ins Heim zurückgebracht. Jetzt nutzte Tom* Corona für seine Flucht. Gerade erst wurde der große Lockdown ausgerufen wegen Corona, da flüchtete Tom* erneut aus dem Heim zu seinen Eltern.
Wegen der immensen Ansteckungsgefahr wollte das Heim Tom* mit der Markenklamotte nicht mehr zurück. Das Jugendamt wollte Tom* aber nicht bei seinen Eltern und seiner Schwester lassen. Man wollte schon noch etwas Geld mit dem Jugendlichen verdienen. Dann sollten halt die monatlich 9.000 € eine andere Einrichtung bekommen. Gesucht wurde eine Einrichtung am Wohnort der Familie. Fünf Minuten brauchte Tom* von der neuen Einrichtung zu seinen Eltern und seiner Schwester.
Das war ein erster Erfolg für Tom*. Ein erster Grund zur Freude. Von nun an war er offiziell jeden Dienstag bei seinen Eltern. Und damit er diesen äußerst wichtigen Termin nicht verpasst, ging er einfach täglich zu den Eltern. Hauptsächlich zum Schlafen war er nur noch in der Einrichtung.
Dann durfte Tom* auch noch von Samstag bis Sonntag bei seiner Familie bleiben. Angeblich sollte Tom* in den Herbstferien zu seiner Familie zurückkehren dürfen, aber kann man Jugendämter wirklich alles glauben?
Die Erfahrung zeigt, dass man eher gut beraten ist, wenn man denen nicht immer alles glaubt.
Tom* war der angeblich geplante Rückführungstermin auch nicht bekannt, und nach fortgesetztem Ärger in der Einrichtung entschied sich Tom* einfach bei seiner Familie zu bleiben.
Das gefiel nicht jedem. Tom*, seinen Eltern, und auch seiner Schwester gefiel das sehr gut, der Einrichtung, der Familienhilfe, dem Jugendamt, und dem Vormund gefiel das deutlich weniger. Mit reichlich Druck versuchte man Tom* zur Rückkehr ins Heim zu bewegen, denn immerhin ging es um 9.000 € im Monat, und drei Paar Socken, die Tom* gehörten.
Tom* blieb standhaft, und seine Familie auch. Tom* hat damit also den Kindeswillen deutlich zum Ausdruck gebracht. Zunächst duldete man die Rückkehr zu den Eltern bis zum 29.7.2020, was ein erneuter Erfolg für Tom*`war. Ein weiterer Grund zum Feiern.
Inzwischen haben wir August, und nun ist klar, dass alle relevanten Stellen damit einverstanden sind, dass Tom* auch weiterhin im Elternhaus bleibt. Ein Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts wurde bereits gestellt, und wird von sämtlichen Parteien unterstützt. Noch ein Grund zur Freude.
Ein weiterer Grund zur Freude wird sein, wenn auch das Sorgerecht für den 14-jährigen Tom* endgültig rückübertragen wird.
Wir haben Tom* und seine Familie natürlich in ihrem Kampf unterstützt, und gratulieren zu den Erfolgen. Natürlich wünschen wir auch für den letzten verbleibenden Schritt alles Gute.
Leider muss Tom* im Moment auf ADIDAS, GUCCI oder PUMA verzichten. Am Montag trägt nun sein Pullover ein anderes Kind. Das macht Tom* aber nicht wirklich was aus. Wer dennoch Tom* und seine Familie finanziell unterstützen kann und möchte, kann sich gerne mit einer Spende beteiligen.
Dafür wird hier in Kürze ein Spendenkonto veröffentlicht. Kommen Sie einfach nochmal in ein paar Stunden auf diesen Beitrag zurück.
NACHTRAG:
Spendenkonto
Tom Hilfe
IBAN
NL40 BUNQ 2040 8872 02
NL40BUNQ2040887202
BUNQ/SWIFT
BUNQNL2Axxx
Tom´s Luxusleben im Kinderheim
Tom* (*Name geändert) ist/war ein Heimkind. Die Vorgeschichte können wir uns hier ersparen. Es gibt genug unfähige Jugendamtsmitarbeiter, und es gibt von daher auch genügend unberechtigte Inobhutnahmen. Wir müssen den zahlreichen Berichten über unfähige Jugendämter, und unberechtigte Inobhutnahmen keine weitere Geschichte hinzufügen.
Wenn sie wollen, dann glauben sie, dass auch in diesem Fall die Inobhutnahme unberechtigt war, wenn nicht, dann glauben sie das Gegenteil. Es soll uns in diesem Beitrag nicht darum gehen.
Angeblich soll Tom*ein besonders schwieriges Kind, bzw. ein besonders schwieriger Jugendlicher sein. Wir kennen ihn, und wer ihn kennt, kann das eigentlich nicht bestätigen. Für ein Kinderheim oder Jugendeinrichtung lohnen sich natürlich angeblich schwierige Kinder. Es gibt einfach mehr Geld für die Betreuung von schwierigen Kindern, auch wenn die in Wirklichkeit gar nicht besonders schwierig sind.
Für Tom* erhält das Kinderheim 9.000 Euro im Monat. Monat für Monat natürlich. Der normale Satz beträgt zwischen 4.000 und 5.000 Euro. Für Tom* gibt es also nur das Doppelte, und das ist für angeblich schwierige Fälle noch nicht mal übermäßig viel. In richtig schwierigen Fällen gibt es auch schonmal bis zu 25.000 Euro im Monat. Aber Tom* ist ja nicht angeblich besonders schwierig, sondern angeblich einfach nur schwierig.
Für Tom* gibt es also keine 25.000 Euro im Monat, sondern „nur“ 9.000 Euro jeden Monat. Was kann man dafür erwarten?
Der „schwierige“ Tom* will ja gar nicht im Heim leben, sondern lieber bei seiner Familie, und die findet Tom* nicht besonders schwierig. Der „schwierige“ Tom* und seine Familie konnten nun das Jugendamt überzeugen, dass Tom* zunächst bei der Familie bleibt. Leider hat der „schwierige“ Tom* noch ein paar Sachen in dem Heim, das monatlich 9.000 Euro kassiert. Und die bekommen die schlappen 9.000 Euro auch jetzt noch, wo der „schwierige“ Tom* bei der Familie lebt.
Die Familie ist jetzt ins Heim gefahren, um die Sachen des „schwierigen“ Tom* abzuholen. Was hat wohl so ein Kind für persönliche Dinge, für die der Steuerzahler Monat für Monat 9.000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung überweist? Um es gleich zusagen, er hat soviel persönliche Dinge angehäuft, dass die Mutter beinahe in Tränen ausgebrochen ist.
Fangen wir mal mit den Socken an. Wie viel Socken hat ein nicht besonders schwieriges Kind, das zu Hause bei seinen Eltern lebt die vielleicht von Hartz4 leben müssen?
Vater, Mutter und zwei Kinder leben dann vielleicht von 2.000 Euro monatlich incl. Miete. Ob die sich vielleicht 6 oder 10 Paar Socken leisten können für ein Kind? Immerhin kosten 6 Paar Socken mindestens 5 Euro. Ein Dutzend Socken also kosten ungefähr 10 Euro.
Wenn Hartz4-Empfänger 10 Euro für Socken ausgeben können, wie viele Socken wird dann wohl so ein 9. 000 Euro teures Heimkind besitzen?
Es waren 3 paar Socken. Und es waren 3x Unterwäsche. Das klingt nun nicht unbedingt nach Luxus pur. Im Gegenteil. Die Mutter brach fast in Tränen aus, und wir fragen uns, ob vielleicht doch nicht Tom* der „Schwierige“ ist, sondern vielleicht doch eher die Jugendhilfeeinrichtung, die vielleicht nicht wissen, was sie mit der ganzen Kohle machen sollen, die sie von uns Steuerzahlern monatlich dafür bekommen, dass sie Kinder und Jugendliche betreuen. Eigentlich sollte man Kinder und Jugendliche für 9.000 Euro im Monat nicht nur betreuen, sondern vernünftig betreuen. Am fehlenden Geld kann es doch wohl nicht liegen, oder?
Übrigens, solche Berichte liegen uns nicht nur von Tom* vor, sondern auch von zahlreichen anderen Kindern die ein Luxusleben im Kinderheim fristen.
Kaputte Schuhe und Socken, Löcher in Pullovern, Winterkleidung im Sommer, aber für 4.000 bis 5.000 Euro im Monat, oder für bescheidene 9.000 Euro pro Monat, oder schäbige 25.000 Euro, da kann man doch nicht erwarten, dass die Kinder auch noch vernünftige Kleidung erhalten, oder etwa doch?
Spendenaufruf für Missbrauchsopfer aus Lügde
Der gemeinnützige Verein LICHTBLICK e.V. sucht zur Zeit Spenden für eine Mutter, die mit ihren 3 Kindern im Ausland auf der Flucht ist vor dem unfähigen deutschen Jugendamt.
Wie bekannt ist, kam es in Lügde jahrelang zu sexuellem Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz. Obwohl es schon lange Hinweise auf den sexuellen Missbrauch gab, reagierten die Behörden nicht. Der Täter hatte sogar ein Pflegekind vom Jugendamt, das mit dem Pädophilen auf einem Campingplatz leben musste.
Inzwischen ist der Missbrauchsskandal öffentlich geworden, und die Täter wurden 2019 zu 13 Jahren und 12 Jahren Haft verurteilt. Das Jugendamt hielt es zwar nicht unbedingt für nötig den Täter zu verfolgen, und die Kinder zu schützen, aber dafür verfolgt man nun die Opfer des sexuellen Missbrauchst. Die Kinder die schon Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden, sollen nun auch noch Opfer des staatlichen Kinderklaus werden. Eine tolle Leistung.
Michelle ist so ein Kind. Sie wurde auf dem Campingplatz von dem staatlich geförderten Pflegevater missbraucht, und soll nun weiter vom Jugendamt geschädigt werden. Das Jugendamt will das Mädchen der Mutter wegnehmen. Aus diesem Grund gibt es mal wieder eine Familie, die vor dem deutschen Jugendamt ins Ausland flüchten musste.
Wer kann, der wird gebeten die Familie finanziell zu unterstützen, damit die Kinder nicht doch noch in einem Kinderheim etc. landen, wo sie dann auch noch Opfer der deutschen Hilfsindustrie werden.
Der Verein LICHTBLICK e.V. stellt sein Konto für die Spendenaktion zur Verfügung.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Sie können den Verein mit
Ihren Spenden unterstützen.
Bankverbindung:
IBAN: DE69 7002 2200 0020 1782 99
BIC: FDDODEMMXXX
Fidor Bank
Als Betreff bitte VICTORIA KUNST eingeben.
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https://www.facebook.com/viktoria.kunst
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Sind Homosexuelle überdurchschnittlich pädophil?
Aktuell gibt es ein Strafverfahren am Amtsgericht Kassel. Weil er Homosexuellen eine Neigung zur Pädophilie unterstellte, steht der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera vor Gericht. Dort bekräftigt er seine Ansichten.
Das Verfahren soll im August fortgesetzt werden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung wird hier nicht als erfüllt angesehen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Aussagen des Professors sowohl von der Meinungsfreiheit, als auch von der Forschungsfreiheit gedeckt ist.
Die Forschungsfreiheit zählt im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit und der Lehrfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) als Grundrecht geschützt, …
Auch auf dem (alten) Blog von BEAMTENDUMM wurde der Zusammenhang von Homosexualität und Pädophilie bereits thematisiert. Zur Erinnerung, es gab in der Vergangenheit zahlreichen Kindesmissbrauch durch pädophile Pfaffen. In der Mehrheit wurden von den Pfaffen Jungs sexuell missbraucht. Natürlich sind nicht alle Homosexuellen pädophil veranlagt, das hat der Professor auch niemals behauptet, aber die Ansicht, dass Pädophilie unter den homosexuellen Männern überdurchschnittlich vorhanden ist, und ausgelebt wird, wird hier durchaus auch so gesehen.
Im Internet findet man ein Video von Natasscha Ochsenkencht, die über Kindesmissbrauch berichtet.
Kindesmissbrauch: Natascha Ochsenknecht überführte den Peiniger ihres Sohnes ….
Leider wurde in dem Titel auch der Name des Kindes veröffentlicht. Weil das hier nicht als gut angesehen wird, wurde der Titel hier nur gekürzt wiedergegeben.
Ab 1:50 Minute berichtet sie, dass der Täter der Lebensgefährte des Filmproduzenten war. Also auch hier war der Täter wieder ein Homosexueller, und das Opfer ein Junge oder männlicher Jugendlicher.
Es mag in Deutschland nicht besonders gern gesehen werden, wenn man Beiträge gegen den Mainstream veröffentlicht, aber die Wahrheit ist nun mal die Wahrheit.
Zu dieser Wahrheit gehört auch, dass in der Vergangenheit
Dunkles Kapitel Berliner Jugendhilfe
Kentler-Experiment: Pflegekinder wurden jahrzehntelang an Pädophile vermittelt
Ein anerkannter Experte glaubte, dass sich pädophile Männer als Pflegeväter besser um ihre Schützlinge kümmern würden als andere Pflegeeltern. Auch nach Jahrzehnten scheint die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels Berliner Jugendhilfe nicht abgeschlossen. …
… Die gezielte Vermittlung von Kindern und Jugendlichen zur Pflege bei Pädophilen ab Ende der 1960er Jahre hat offenbar eine größere Dimension als bisher bekannt. Neben zwei schon länger bekannten Fällen in Berlin habe sich auch ein Betroffener gemeldet, der in einer von Berlin geführten Pflegestelle in Westdeutschland untergebracht war, berichteten Wissenschaftler der Universität Hildesheim am Montag in Berlin. …
… Das Kentler-Experiment: Pflegekinder und Jugendliche an vorbestrafte Pädophile vermittelt …
… Kentler glaubte, dass sich diese Männer als Pflegeväter besser um ihre Schützlinge kümmern würden als andere Pflegeeltern. Dass sie dafür Sex wollen könnten, war für den Psychologen und Sexualforscher kein Hinderungsgrund. Medienberichten zufolge erhielten die Pädophilen sogar Pflegegeld. …
… Es sei deutlich geworden, dass Kentler Kindesmissbrauch angestrebt habe. Sie nannte das Vorgehen „menschenverachtend“. Berlin übernehme die Verantwortung. Die Betroffenen bat Scheeres um Verzeihung. …
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Leider wird in dem Beitrag nicht deutlich erwähnt, ob es sich bei den Opfern um Jungs oder Mädchen gehandelt hatte. Nur einmal spricht man von
Betroffener
Neben zwei schon länger bekannten Fällen in Berlin habe sich auch ein Betroffener gemeldet, …
Hier wird die Prognose gewagt, dass es vermutlich mehrheitlich, oder sogar ausschließlich, um Jungs gehandelt hatte, und die wurden lt. Bericht ja nicht an Frauen vermittelt, sondern an wegen Missbrauch von Kindern vorbestrafte Männer.
Die Verhandlung gegen den Biologie-Professor Ulrich Kutschera werden wir beobachten, und weiter darüber berichten.
Der gemeinnützige Verein LICHTBLICK e.V. sucht zur Zeit Spenden für eine Mutter, die mit ihren 3 Kindern im Ausland auf der Flucht ist vor dem unfähigen deutschen Jugendamt.
Wie bekannt ist, kam es in Lügde jahrelang zu sexuellem Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz. Obwohl es schon lange Hinweise auf den sexuellen Missbrauch gab, reagierten die Behörden nicht. Der Täter hatte sogar ein Pflegekind vom Jugendamt, das mit dem Pädophilen auf einem Campingplatz leben musste.
Inzwischen ist der Missbrauchsskandal öffentlich geworden, und die Täter wurden 2019 zu 13 Jahren und 12 Jahren Haft verurteilt. Das Jugendamt hielt es zwar nicht unbedingt für nötig den Täter zu verfolgen, und die Kinder zu schützen, aber dafür verfolgt man nun die Opfer des sexuellen Missbrauchst. Die Kinder die schon Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden, sollen nun auch noch Opfer des staatlichen Kinderklaus werden. Eine tolle Leistung.
Michelle ist so ein Kind. Sie wurde auf dem Campingplatz von dem staatlich geförderten Pflegevater missbraucht, und soll nun weiter vom Jugendamt geschädigt werden. Das Jugendamt will das Mädchen der Mutter wegnehmen. Aus diesem Grund gibt es mal wieder eine Familie, die vor dem deutschen Jugendamt ins Ausland flüchten musste.
Wer kann, der wird gebeten die Familie finanziell zu unterstützen, damit die Kinder nicht doch noch in einem Kinderheim etc. landen, wo sie dann auch noch Opfer der deutschen Hilfsindustrie werden.
Der Verein LICHTBLICK e.V. stellt sein Konto für die Spendenaktion zur Verfügung.
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SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.
Bei Fußballfans bekannt ist der Schmähgesang:
WAS IST GRÜN UND STINKT NACH FISCH? WERDER BREMEN
Wir wollen das hier nicht bewerten, sondern lieber unsere Aufmerksamkeit von Bremen nach Bremerhaven lenken, denn da stinkt es auch ganz gewaltig, und zwar mehr nach Korruption, Unfähigkeit und Willkür, als nach leckerem Fisch.
Dieser Mief von Beamtendumm, Behördenschwachsinn und Parteienfilz überdeckt in dieser Stadt jeden Fischgeruch, selbst wenn der Fisch schon drei Wochen alt ist, und man den an keinen Hund mehr verfüttern würde.
2018 wurde Tillmann in Bremerhaven in die KARL-MARX-SCHULE eingeschult. Der bärtige, alte Mann würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was die Direktorin und ihre Kollegen sich an dieser Schule mit einem Erstklässler erlaubt haben. Tillmann hat nämlich die Schule nur ca. 10 Tage besuchen dürfen, weil nämlich die Lehrerin, die Schulpsychologin und die Sozialarbeiterin mit einem kleinen Jungen nicht klarkamen. Klar, der Junge ist etwas schwieriger, er ist seelisch behindert, und an dieser seelischen Behinderung ist ziemlich eindeutig das Jugendamt als Verursacher zu benennen. Zugegeben, nicht hauptsächlich das Jugendamt Bremerhaven, sondern hauptsächlich das Jugendamt Vechta aber das ist kein Grund, dass die Karl-Marx-Schule und das Jugendamt Bremerhaven so mit einem Kind und seiner Mutter umspringen.
Die Mutter suchte für Tillmann einen erfahrenen Schulbegleiter, aber den akzeptierte die Schule nicht. Die Mutter berichtet, dass sie und der Schulbegleiter sogar Hausverbot bekamen, weil sie immer wieder verlangt hatten, dass Tillmann beschult wird, was man ja wohl bei einer gesetzlich bestehenden Schulpflicht auch erwarten dürfte. Ein Grundrecht auf Bildung hat das Kind jedenfalls, so steh es im Grundgesetz.
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SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.