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Verbrühtes Kind im SOS-Kinderdorf Sulzburg

2019 behauptete das SOS-Kinderdorf Worpswede, dass Herr Schreiber angeblich in mindestens zwei SOS-Kinderdörfern Hausverbot hätte. Herr Schreiber, das ist der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN, und in dieser Funktion unterstützt er auch erfolgreich Eltern den man unrechtmäßig die Kinder weggenommen hat.

Ein Hausverbot in, bzw. von einem SOS-Kinderdorf hat Herr Schreiber aber niemals erhalten. Das SOS-Kinderdorf Worpswede musste zwar in der Sache inzwischen zurückrudern, aber eine Entschuldigung für so eine Falschbehauptung gab es von den Verantwortlichen bisher nicht.

Überhaupt muss man feststellen, dass man bei den SOS-Kinderdörfern zwar gerne monatlich 6.000 €, oder auch mal mehr, für ein Kind kassiert, was weder im SOS-Kinderdorf leben möchte, noch leben müsste, weil dieses Kind absolut unrechtmäßig aus dem Elternhaus genommen wurde, aber wenn es darum geht Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, dann lässt das Verhalten der SOS-Kinderdörfer doch häufig zu wünschen übrig.

Es fehlt nicht nur die Entschuldigung aus Worpswede, sondern es wurde jetzt ein Fall bekannt, wo das Verhalten des verantwortlichen SOS-Kinderdorf überhaupt nicht geht.

Im SOS-Kinderdorf Sulzburg gab es im Oktober 2019 einen Unfall. Unfälle sind bei Kinder nicht grundsätzlich ungewöhnlich, Unfälle können bei Kindern passieren. Allerdings muss man bei Kindern in der Fremdunterbringung grundsätzlich etwas genauer hinsehen.

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ANTONYA: Post vom OLG

Das Ende von Rumpelstilzchen lautet,

Da könnt ihr denke, wie die Königin froh war, als sie den Namen hörte, und als bald hernach das Männlein hereintrat und fragte:  „Nun, Frau Königin, wie heiß ich?“ Da fragte sie erst: „Heißt du Kunz?“ „Nein.“ „Heißt du Heinz?“ „Nein.“ „Heißt du etwa Rumpelstilzchen?“

„Das hat dir der Teufel gesagt, das hat dir der Teufel gesagt“, schrie das Männlein und stieß mit dem rechten Fuß vor Zorn so tief in die Erde, dass es bis an den Leib hineinfuhr, dann packte es in seiner Wut den linken Fuß mit beiden Händen und riss sich selbst mitten entzwei.

Es kann schon sein, dass sich heute manche vor Wut zerreißen und endgültig zur Hölle fahren. Ich denke da an einen Misthaufal-Forum besonders an rentina, und natürlich . Anne H., die geborene Verliererin.

Ich denke an das Jugendamt OHZ und Richterin Ziemer. Sie alle hätten heute genug Grund, wie Rumpelstilzchen zur Hölle zu fahren.
Das was ihnen das OLG heute angetan hat, das muss die doch maßlos ärgern. Und dabei war doch klar, am Ende gewinn. immer der Beamtendumm-Förderverein.

Rentina mird nun sicherlich den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Hatte sie doch noch groß gepost., dass das OLG gar nicht anders könnte, dass dos OLG gesetzlich dazu verpflichtet wäre, die Familie persönlich vorzuladen und anzuhören. Wenn man den Blödsinn von ihr ließt, dann hätte sie am Liebsten die Bundeswehr in Polen einmarschieren lassen, um die Familie zur Verhandlung vorzuführen. Und nun hat das OLG entschieden, ohne auf rentina zu hören, ohne die Familie, nie von renthu gefordert, vorzuführen.

Da wird manch einer viel Jägermeister schlucken müssen, um das zu verkraften. Liebe retina und co. schickt mir mal ein Bild von euch. Möchte gerne eine Galerie erstellen unter dem Motto: _So sehen Loser aus..

Das OLG hat der Familie heute mitgeteilt, dass sämtliche Maßnahmen des AG Osterholz-Scharmbeck aufgehoben wurden Zwar hat man bei der Formulierung einen Handstand gemacht, und sich dabei auch noch fast beide Beine gebrochen, aber das Ergebnis ist eindeutig.

Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts Osterholz-Seharinbeek vom 16.September abgeändert und von der Anordnung fandhengerichtlicher Maßnahmen abgesehen.

Mehr braucht man von dem Beschluss nicht veröffentlichen. Der meiste Rest ist juristisch, Schwachsinn. Es dient anscheinend dazu die Familie von ihren berechtigten Schadensersatzforderungen abzuhalten.

Ich möchte dies wie folgt umschreiben.

1.). Das Jugendamt hat alles richtig gemacht.

2.). Das Amtsgericht hat alles richtig gemacht.

3.). Antonya gehört in ein Heim.

4.). Die Eltern sind ganz böse.

Dennoch ist es richtig, dass Antonya bei ihren Eltern bleibt.

Erwähnenswert ist auch, dass mal wieder der Grund für die ursprüngliche Maßnahme geändert wurde. Das Jugendamt hatte zunächst was von angeblich, häuslicher Gewalt geschwätzt.

Als man damit kräftig auf die Schnauze gefallen war, behauptete man dann dass Antonya zu wenig soziale Kontakte außerhalb der Schule gehabt hätte, und dies der Grund für die Heimunterbringung gewesen wäre.

Hier wurde belegt, dass dies eine Erfindung war. Anonya hatte mehr als genügend soziale Kontakte außerhalb der Schule.

Beim OLG wird nun mangelnder Schulbesuch als Grund angeführt Auch das Jugendamt hatte zwar mal behauptet, da, Anton, angeblich 200 Fehltage gehabt hätte, aber vergessen zu erwähnen, in welchem Zeitraum dies gewesen sein soll.

Auch hatte das Jugendamt schon lange zugegeben, dass Antonya nicht ein Tag unentschuldigt gefehlt hatte. Wenn aber ein Kind wegen Krankheit tatsächlich Fehltage hat, kann dies kein berechtigter Grund für ein Kinderraub sein. Es sollte auch noch erwähnt werden, dass Antonya während der Zeit bei den Eltern das Gymnasium in Lilienthal besucht hatte, und dort gut mitkam. Schulschwänzerin war Antonya niemals, dazu ist sie gar nicht der Typ, Antonya lernt gerne..

Antonya und ihre Eltern haben nicht nur gewonnen, sondern die Geschichte zeigt sehr deutlich, dass Jugendämter tatsächlich unbegründet und willkürlich Kinder entziehen.

Wir gratulieren Antonya und ihren Eltern zu dem Sieg. Wir danken gleichzeitig allen Spendern und sonstigen Unterstützern. Und wir danken besonders Jo Conrad, der mit bewusst.tv die Geschichte ins Rollen brachte.

Wir sind stolz, dass wir mit unserer Arbeit mal wieder zu einem Erfolg über das Beantendumm und der Justizmafia beitragen konnten.