Zwischen dem Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost (KJP) und der Mutter von Tilman gab es ein paar nette Redebeiträge. Leider kann ich natürlich nicht den ganz genauen Wortlaut wiedergeben, weil man dazu das Gespräch hätte aufnehmen müssen.
Aber so ähnlich waren die Redebeiträge.
Polizist1 – Dienstnummer 1903
Polizist2 – Dienstnummer 2071
Chefarzt. Dr. med. Marc Dupont
Mutter von Tilman
Rollstuhlfahrer
V3 – 1145-1220
CHEFARZT: Frau Koch hat darauf bestanden, dass immer jemand bei ihr bleibt, dass man sie nicht alleine draußen lassen kann.
MUTTER: Ja, ja, wegen der Gefahr und so.
CHEFARZT: Ich seh keine Gefahr.
MUTTER: Ach so, aber begleiteten Umgang, und jetzt haben sie gerade gesagt keine Gefahr, und jetzt soll ich einen begleiteten Umgang durchführen. Meine Güte, jetzt weiß ich warum der Psychiater ist, wie lange ist der schon hier?
16:33 V4 – 0908
Übrigens, im Anschluss ließ man dann die Mutter von Tilman mehr als 10 Minuten alleine vor der Tür stehen, wie auch schon zuvor.
V4 – 1943-
Der Chefarzt teilte uns mit, dass Frau Mahlstedt der Vormund, bzw. die Amtsvormündin von Tilman wäre. Er teilte uns weiter mit, dass das Jugendamt aus diesem Grund keinen Gerichtsbeschluss bräuchte, um die Klinik anzuweisen Umgänge zwischen der Mutter und Tilman nur begleitet zuzulassen.
Diese Behauptung ist gleich im doppelten Sinne falsch. Das Jugendamt ist nämlich kein Vormund bzw. Amtsvormund, sondern nur Ergänzungspfleger. Auch hat das Gericht in seinem Beschluss den Ergänzungspfleger nicht ermächtigt irgendwelche Regelungen bezüglich des Umgangs zutreffen.
Der ROLLSTUHLFAHRER erlaubte sich deshalb folgende Frage.
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