100 € für Frank auf das Telefonkonto überwiesen.

Die ersten Überweisungen für das Telefonkonto von Frank wurden an die JVA Suhl gesendet. Später wurde uns dann mitgeteilt, dass Überweisungen an die JVA Suhl nicht dem Telefonkonto des Inhaftierten gutgeschrieben werden.

Inzwischen ist aber bekannt, wohin Geld tatsächlich überwiesen werden muss.

https://mytel.io/de/Home

Die Telio-Kontonummer lautet:

8153920

Bezahlen kann man mit Kreditkarte, KLARNA oder PAYPAL.

Ich habe 100 € überwiesen. Gerne darf man meinem Beispiel folgen.

RTL: Lügenpresse des Monats April

Im April 2026 hat sich diese Auszeichnung ein

Richtig
Toller
Lügensender

redlich verdient. Am 15.4.26 wurden in der Sendung PUNKT12 massive Lügen über die Verhaftung von Frank Engelen verbreitet. Auch in der Sendung EXPLOSIV wurden die Lügen weiter verbreitet. Allerdings ist der genaue Ausstrahlungstermin nicht bekannt, vermutet wird, dass das ebenfalls am 15.4.26 ausgestrahlt wurde.

An der Verbreitung der Lügen beteiligt waren:

Katja Burkard (Punkt12)

Linda Mürtz (EXPLOSIV)

Frank Vacik

Julia Arndt

 

Hier findet man eine Transkriptionen der Sendung, sowie eine Aufarbeitung der Lügen.

Richtig Toller Lügensender lügt über Frank E.

Unter Anderem hat RTL behauptet:

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt.

Der Fall Dave … kann damit weiterverhandelt werden.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt.

NICHTS DAVON STIMMT, ALLES LÜGEN!

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt.

Der damals 16-jährige Dave lebte zwar tatsächlich in mehreren Einrichtungen von WILDFANG, zum Schluss tatsächlich auf Rügen, aber Dave wurde niemals aus der Einrichtung auf Rügen entführt.

Tatsächlich flüchtete Dave bei seiner 2. Flucht, ohne jegliche Fremdeinwirkung, als mehrere Erzieher von Wildfang und die Kinder in Hamburg waren. Er wusste, dass in Hamburg Verwandte von ihm wohnten. Von dort wurde Dave sofort in Sicherheit gebracht, denn am selben Tag tauchte auch noch die Polizei auf, die Dave wieder einkassieren wollte. Dave konnte also nicht in Hamburg bleiben. Am nächsten Tag kümmerte ich mich darum, dass Dave bei Frank in Sachsen untertauchen konnte. Frank versuchte dann mit den örtlichen Behörden eine Lösung im Sinne von Dave zu finden, aber die Behörden mauerten, und wollten Dave nur wieder einkassieren.

Der Fall Dave … kann damit weiterverhandelt werden.

Da hat RTL offenbar überhaupt keine Ahnung. Im Dezember 2025, evtl. auch schon früher, wurde Frank ganz offiziell freigesprochen. Einen größeren Freispruch kann man wohl kaum erhalten, denn sogar die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Freispruch für Frank beantragt.

RTL sollte eigentlich wissen, dass ein Fall nach einem rechtskräftigem Freispruch gerade nicht mehr weiterverhandelt werden kann.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt.

Träumt weiter. Zwar hatte das Amtsgericht Frank tatsächlich zu mehr als einem Jahr auf Bewährung verurteilt, aber dieses Urteil wurde niemals rechtskräftig. Tatsächlich endete das Verfahren mit einem Freispruch für Frank. Für die erlittene Untersuchungshaft ist Frank zu entschädigen.

Noch mehr Lügen von RTL wurden im ersten Beitrag behandelt.

Wann gibt es den 17. Freispruch?

Bereits 16 x hat die Staatsanwaltschaft Essen schon versucht eine Verurteilung meiner Person zu erreichen. 16 x probiert, 16 x mal ist nichts passiert. Kein Wunder, wenn man mit schöner Regelmäßigkeit Anzeigen gegen Straftäter einstellt, und dann im Gegenzug die Opfer von Straftaten anklagt, dann darf man sich nicht wundern, wenn  die Staatsanwaltschaft am Ende das Gericht regelmäßig als Loser verlässt.

Mir soll es recht sein, ich verlasse das Gericht gerne als Sieger.  Ich kann es kaum erwarten den 17. Sieg nachhause zu tragen. Das Gericht hat mir jetzt das Datum meines nächsten Sieg mitgeteilt. Den nächsten Sieg gibt es also am Freitag den 25.9.2026. Beginn ist 10 Uhr, die genaue Uhrzeit des endgültigen Freispruchs konnte aber noch nicht genau mitgeteilt werden.

Richtig Toller Lügensender lügt über Frank E.

RTL-Punkt 12 – Sendung vom 15.4.2026

Bei der Sprecherin handelt es sich wahrscheinlich um Julia Arndt.

Bei dem Reporter handelt es sich um Frank Vacik

Die Moderatorin war Katja Burkard.

VORSPANN

00:05

Hilferuf an unseren Reporter: Eine Frau merkt, dass der Mann, der bei ihr wohnt, der gesuchte Verbrecher mit den skurrilen Gasmasken auftreten ist.

Frank als Verbrecher zu bezeichnen, ist nicht nur unwahr, sondern dürfte auch den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.

Ein Verbrecher ist man laut deutschem Strafrecht (§ 12 StGB) nach der Begehung einer schwerwiegenden Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist. Dazu zählen Delikte wie Mord, Raub oder schwere Körperverletzung, während leichtere Delikte (unter 1 Jahr Mindeststrafe) als „Vergehen“ gelten. 

Wichtige Fakten zum Begriff:

  • Strafrechtliche Definition: Verbrechen sind Taten, die das Gesetz explizit als solche einstuft (Mindeststrafe 1 Jahr).
  • Beispiele: Mord, Totschlag, Raub, schwere Brandstiftung.
  • Versuch ist strafbar: Bei Verbrechen ist bereits der Versuch strafbar, während er bei Vergehen nur in speziellen Fällen geahndet wird.
  • Rechtliche Bezeichnung: Juristisch wird der Begriff oft erst nach einer Verurteilung verwendet.

Abschrift von Festnahme Frank E.

Katja Burkard (00:23)

Unser Reporter Frank Vacik bekommt vor wenigen Tagen einen Anruf von einer verzweifelten Frau aus Thüringen. Bei ihr lebe ein Mann, der ein gesuchter Straftäter sei, das wisse sie aber erst seit Kurzem. Unser Reporter ruft sofort die Polizei, denn der Mann ist auch für ihn kein Unbekannter; er war unter anderem wegen seiner skurrilen Auftritte mit Gasmaske vor Gericht in den Schlagzeilen.

Es ist unwahr, dass Diana N. Erst seit Kurzem weiß, dass Frank ein gesuchter Straftäter ist. Richtig ist, dass ihr dies schon seit fast einem Jahr bekannt ist. Als ich vor fast einem Jahr mit Diana N. Ein Video im Stadtgarten Gelsenkirchen gemacht hatte, hatten wir uns auch über Frank unterhalten. Auch mit Carola K., hatte sich Diana N., über Frank unterhalten, und wusste daher sehr genau über Frank Bescheid. Sie hatte Frank Ende 2025 sogar persönlich abgeholt, und wusste ganz genau, dass er sich vor der Justiz versteckt hatte.

Speaker A (00:49)

Es ist 2022 und Höhepunkt der Corona-Pandemie, als wir Frank Peter E. vor Gericht in Chemnitz treffen, mit Atemschutzmaske und Sauerstoffflasche.

Frank E. (00:59)

Das ist die Gesichtsmaske, also hier steht: „Gesichtsmaske tragen“. Das ist eine Gesichtsmaske.

Speaker A (01:05)

In diesem Aufzug tritt der 56-Jährige damals seinen Prozess an. Schon 2019 ist er wegen Kindesentzug verurteilt worden. Frank Peter E. entführt den damals 16-jährigen Dave aus dem Kinderheim und verschleppt ihn ins Ausland. Laut ihm allerdings alles Quatsch.

Wieder unwahr. Franjk wurde zwar tatsächlich zwischenzeitlich mal vom Amtsgericht verurteilt, aber in der Behauptung von RTL fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass das Urteil niemals rechtskräftig wurde. Es ist auch RTL bekannt, dass es kein rechtskräftiges Urteil wegen einer angeblichen Entführung von Dave aus einem Kinderheim gab, denn am Ende des Beitrags wird behauptet:

Der Fall Dave und seine Entziehung kann damit weiterverhandelt werden.“

Damit ist also klar, dass es bisher keine rechtskräftige Verurteilung von Frank, wegen der angeblichen Entziehung von Davw gab.

Übrigens ist auch diese Behauptung von RTL schon wieder falsch, denn das Fall kann, wird, und muss nicht weiterverhandelt werden, weil Frank diesbezüglich längst einen Freispruch erzielen konnte.

Frank E. (01:22)

Ich hab dem Dave das Leben gerettet.

Speaker A (01:24)

2015 sorgt dieses Video des damals 12-jährigen Daves für Aufregung.

Dave (01:30)

Ihr bringt mich eh wieder ins Heim, obwohl ihr wisst, dass es mir im Heim schlecht ging. Also hört auf, mich zu suchen.

Dieses Video, und die Aussage bezogen sich auf die erste Flucht von Dave. Damals war Frank überhaupt nicht in den Fall involviert.

Speaker A (01:41)

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Wieder mal lauter Unwahrheiten. Dave wurde niemals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt. Weder von Frank. Noch von mir, oder sonst wem. Und damit auch nicht von irgendwelchen Reichsbürgern, oder Leuten mit einer Nähe zu Reichsbürgern.

Richtig ist, dass Dave bereits vor seiner ersten Flucht aus dem Heim, mehrfach beim Amtsgericht in Wittmund war, und sich über die Zustände im Heim beschwerte. Der Familienrichter hatte zwar Dave und seine Schwester ins Heim gesteckt, aber wenn es den Kindern dann im Heim schlecht geht, schlechter sogar, als im Elternhaus, dann interessiert das plötzlich kein Richter mehr.

Nach der ersten Flucht gab es dann in Wittmund und Umgebung eine große Suchaktion, die ich aber beendete, weil ich auf meinem Blog einen Beitrag veröffentlichte unter der Überschrift:

DAVE IS SAVE“

Nachdem Dave bei Angela Masch gefunden wurde, brachte man ihn zurück in eine Einrichtung. Er lebte in verschiedenen Einrichtungen von WILDFANG. Zum Schluss in einer Einrichtung auf Rügen.

Von dort nahm Dave wieder Kontakt zu einem ehemaligen Jugendamtsopfer auf, über das nicht nur RTL, sondern auch andere Medien und Sender berichtet hatten. Ein RTL-Reporter bezeichnete diesen Fall mal als den bekanntesten Fall von Jugendamtswillkür.

Die Einrichtung auf Rügen machte mit den Kindern Herbstferien im Harz. Weil eine Erzieherin einen Arzttermin in Hamburg hatte, fuhr die ganze Gruppe an einem Tag vom Harz nach Hamburg. Dave berichtete, dass man sich in Hamburg nicht um ihn gekümmert hatte, daher nutzte er dies zur Flucht zu einer Verwandten. Natürlich dauerte es nicht lange, bis die Polizei auftauchte, aber Dave hatte man bereits in Sicherheit gebracht. Es war aber klar, dass Dave dort nicht dauerhaft bleiben konnte, deshalb wurde ich wieder kontaktiert. Ich hatte dann dafür gesorgt, dass Dave beim Verein FAMILIENWOHL-LCIHTBLICK e.V. unterkommen konnte. Die vom Richtig Tollem Lügensender behauptete Entführung aus Rügen ist ein Märchen, und eine Erfindung von RTL.

Speaker A (01:41)

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Nicht Frank behauptete das, sondern diese Behauptung stammte in Wirklichkeit von Dave, und natürlich konnte auch nur Dave so eine Behauptung aufstellen, denn er ist nunmal die Person, die das persönlich erlebt hatte.

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Natürlich gab es nie Beweise, weil auch niemals versucht wurde dies zu beweisen, keine Behörde hat ein Interesse so etwas zu beweisen. Das ist doch gang und gäbe.

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Das Gericht sieht das überhaupt nicht anders, denn immerhin wurde Frank am Ende freigesprochen.

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Marika Lang AG Chemnitz (02:04)

Außerdem stand im Raum, dass er dem Minderjährigen angedroht hat, falls er sich rührt und meldet, dass er dann seine Organe verkaufen wollte.

Wer weiß schon, was diese Sprecherin des Gerichts an dem Tag geschluckt hatte. Tatsächlich hatte Frank dem Jungen niemals gedroht, dass er die Organe von Dave verkaufen wolle. Richtig ist vielmehr, dass Dave über einige Merkwürdigkeiten in seiner Zeit im Kinderheim berichtete, und er deshalb davon ausging, dass man im Heim vorgehabt hätte seine Organe zu verkaufen. Dass muss man vielleicht nicht unbedingt ganz ernst nehmen, Fakt ist aber, dass es nicht Frank war, der Dave gedroht hatte seine Organe zu verkaufen. Hier hätte die Sprecherin des Gerichts wohl ihre Hausaufgaben besser machen sollen, bevor sie so einen Unsinn in die Welt posaunt.

Speaker A (02:17)

Das letzte Lebenszeichen von Dave erscheint 2018 auf YouTube, angeblich eine Familienzusammenführung mit seinem Vater in Polen. Zu einem erneuten Prozess in Chemnitz 2022 taucht Frank E. vor Gericht nicht auf, gilt als verschollen. Seine Strafakte ist lang: Drei Haftbefehle liegen gegen ihn vor, neun Staatsanwaltschaften suchen nach ihm, unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung.

Das letzte Lebenszeichen von Dave stammt nicht aus 2018. Tatsächlich war Dave im Alter von 18 Jahren wieder in Deutschland, und hatte damals ganz offiziell einen Pass bei den Behörden beantragt.

Das letzte Lebenszeichen von Dave erscheint 2018 auf YouTube, angeblich eine Familienzusammenführung mit seinem Vater in Polen. Zu einem erneuten Prozess in Chemnitz 2022 taucht Frank E. vor Gericht nicht auf, gilt als verschollen. Seine Strafakte ist lang: Drei Haftbefehle liegen gegen ihn vor, neun Staatsanwaltschaften suchen nach ihm, unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung.

Tatsächlich wurde Frank sowohl vom Amtsgericht, als auch vom Landgericht verurteilt. Diese Urteile wurden jedoch niemals rechtskräftig. Frank legte Rechtsmittel ein, und am Ende beantragte sogar die Generalstaatsanwaltschaft einen Freispruch für Frank, weil die Urteile des AG und des LG falsch waren. Im Dezember 2025 wurde Frank dann endgültig freigesprochen.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt, doch er bleibt verschwunden. Bis sich jetzt Diana N. aus Lucka bei uns meldet, denn Frank E. ist aufgetaucht, lebt jetzt bei ihr. Allerdings leidet Diana unter ihm; sie recherchiert und findet den Namen unseres Reporters.

RTL sollte die Sendung PUNKT 12, in MÄRCHEN AM MITTAG umbenennen. Frank wurde eben gerade nicht rechtskräftig wegen Kindesentzug zu über einem Jahr Haft verurteilt, sondern im Dezember 2025 vom Vorwurf freigesprochen. Alles andere ist eine Lüge.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt, doch er bleibt verschwunden. Bis sich jetzt Diana N. aus Lucka bei uns meldet, denn Frank E. ist aufgetaucht, lebt jetzt bei ihr. Allerdings leidet Diana unter ihm; sie recherchiert und findet den Namen unseres Reporters.

Jetzt wird es auch noch komisch. Wenn man ein wenig über Diana N., recherchiert, dann erfährt man, dass das Jugendamt sich ganz gerne mal nicht an die Gesetze hält. Sie erzählt, dass man ihr in der Türkei zunächst die Ausreise verweigerte, weil sie ohne Genehmigung länger dort war, als das zulässig war. Ihr Kind war dann mehrere Tage alleine, und hatte seine Halbbrüder in Deutschland um Hilfe gebeten, die den Jungen aus der Türkei geholt haben, um ihn zu retten. Diana N., behauptet, dass ein Halbbruder den Jungen aus der Türkei nach Deutschland entführt hätte. Ich glaube, das wird nicht jeder so sehen.

Wenn man den Eindruck gewinnt, dass bei dieser Frau ein erhebliches psychisches Problem vorliegt, dann ist man damit keineswegs alleine. Auch Behördenmitarbeiter haben das schon behauptet. In Marl gab es auch mal einen Polizeieinsatz, weil sie gewalttätig gegen Mitarbeiter einer Einrichtung oder Pädagogen geworden sein sollte. Widersprüchliche Aussagen gibt es bezüglich einer angeblichen Unterbringung in der Psychiatrie. Während Diana berichtet, dass sie nach dem Polizeieinsatz nur einige Stunden in der Psychiatrie verbrachte, gibt es auch Meldungen, dass sie bereits mehrere Tage nach PsychKG untergebracht gewesen sein sollte.

Diana litt garantiert nicht unter Frank E. Allerdings litten ihre Mitbewohner, einschließlich des Hausbesitzers unter Diana N. Diana N., wohnt bereits seit 2 Jahren in dem Haus, ohne Miete zu bezahlen. Sie hat erklärt, dass es ihr Ziel ist das Haus 3 Jahre zu besetzen, weil man dann auch Hausbesetzer nicht mehr aus dem Haus klagen kann.
2025 wohnte auch noch der Hausbesitzer in dem Haus. Der litt unter Diana N., dermaßen, dass er in einer Nacht und Nebelaktion aus dem Haus flüchtete.

Das sind natürlich Tatsachen, die RTL den Zuschauern verschweigt.

Diana N. (02:58)

Ich hab gedacht, das muss gestoppt werden. Es ist so eine unfassbare Manipulation, und das war eben das Schlimme, das mit der Gewalttätigkeit, Übergriffigkeit.

Für Manipulationen ist Diana bekannt. Auch der Reporter und RTL ist darauf reingefallen.

Ich hab gedacht, das muss gestoppt werden. Es ist so eine unfassbare Manipulation, und das war eben das Schlimme, das mit der Gewalttätigkeit, Übergriffigkeit.

Wir waren nicht 24 Stunden vor Ort, von daher können wir das weder bestreiten noch bezeugen. Tatsächlich jedoch bezweifeln Leute, die Frank kennen, dass das stimmt. Allerdings gibt es verschiedene Situationen, die nahelegen, dass Diana N mehrfach Übergriffig wurde. Frau K telefonierte mit Frank. Dabei ging es nicht um Diana. Diana kam in das Zimmer von Frank, und entries das Handy, dann schrie sie Frau K an, weil diese Diana im Internet blockiert hatte. Ich bin der Meinung, dass eine Frau, die tatsächlich regelmäßig Prügel von einem Mann erhält, sich so etwas nicht erlauben würde.

Hier wäre natürlich auch mal die Aussage von Mark A, dem geflüchtetem Hausbesitzer, sehr aufschlussreich. Ich habe am Telefon mitgekommen, wie sie mit dem Mann umgegangen ist.

Übrigens, als sie Frank Ende 2025 abgeholt hatte, da wollte sie ihn ja noch unbedingt heiraten, damit sie einen billigen Arbeitssklaven hat.

Speaker A (03:11)

Angeblich, so sagt Diana, habe er immer wieder bei verschiedenen Frauen gelebt und diese misshandelt. Wir rufen vor Ort sofort die Polizei. Ohne Widerstand lässt sich Frank E. vor dem Haus tatsächlich festnehmen, doch vor unserer Kamera spielt er das Unschuldslamm.

Als Diana ihn abgeholt hatte, hatte Frank bei keiner Frau gelebt, sondern alleine. Die angebliche Gewalt entspringt also alleine der Phantasie der Frau. Ich habe einer der angeblich misshandelten Frauen angerufen. Die sagte aus, dass Frank sie mal angeschrien hätte. Also Gewalt oder Misshandlung wurde nicht bestätigt.Dass es aber Gewalt von Diana gab wurde bereits erwähnt, und wahrscheinlich wird das auch ihr Vermieter bestätigen.

Frank Peter E. (03:25)

Ich bin kein Reichsbürger. Ich arbeite gegen den amtlich organisierten Kinderhandel, und deswegen nimmt man mich heute fest. Und weil die PEEP, die hat mich ans Messer geliefert.

Tatsächlich ist Frank ein sehr aktiver, bekannter und erfolgreicher Aktivist im Kampf gegen die staatliche Jugendamtswillkür.

Speaker A (03:36)

Dank des Hinweises von Diana N. konnte Frank E. endlich gefunden werden. Er befindet sich aktuell in Haft.

Speaker A (03:42) (Julia Arndt?)

Der Fall Dave und seine Entziehung kann damit weiterverhandelt werden. Bis heute ist allerdings unklar, wo sich der inzwischen 22-jährige Dave aufhält.

Und wovon träumt RTL in der Nacht? Ein Fall, der mit einem Freispruch endete, kann nicht weiterverhandelt werden. Es ist auch völlig unerheblich, wo sich Dave aktuell aufhält. Er war zwischenzeitlich wieder in Deutschland, und hatte damals auch einen Personalausweis und Reisepass beantragt. Ob er sich überhaupt noch in Deutscdhland aufhält.

Viel interessanter ist der Verbleib von Daves Schwester Pia. Die ist nämlich verschwunden, seitdem sie 18 wurde.

Katja Burkard (03:54)

Hier hoffen wir, dass es dem Jungen gut geht und dass er gefunden wird.

Und wir hoffen, dass RTL die Sendung PUNKT 12 endlich in MÄRCHENSTUNDE AM MITTAG umbenennt. RTL, ein Richtig Toller Lügensender.

NACHTRAG:

Diana N. hatte bereits Anfang 2025 gegenüber Frau K. erklärt, dass sie schon wüsste, wie sie die Kerle in den Knast bekommt. Als sie Frank E. Ende 2025 zu sich holte, sprach sie noch groß von Hochzeit, weil sie einen billigen Arbeitssklaven wollte, der für sie den Dreck aus dem Feuer holt, den sie verursacht hat.

In der Woche vom 6. April hatte Frank der Frau mitgeteilt, dass er am 18.4.26 ausziehen werde. Die E-Mail liegt vor. Nach dem Motto, wenn ich den nicht bekommen, dann soll auch keine andere Frau ihn haben, hat Diana sich dann entschlossen, die Verhaftung von Frank zu organisieren.

Frank E

Vor laufender Kamera

Untergetauchter Reichsbürger in Lucka festgenommen

Seit 2024 versteckte sich ein 60-jähriger Reichbürger, um mehrere Haftstrafen zu vermeiden. Zuletzt kam er bei einer Bekannten in Lucka unter. Als diese ihn vor die Tür setzen wollte, klickten die Handschellen.

Lucka. Gleich drei Haftbefehle lagen einen zuletzt im Erzgebirgskreis gemeldeten 60-Jährigen vor, als er am Dienstag von Beamten der Polizeiinspektion Altenburg verhaftet wurde. Weil der laut Polizei selbsternannte Reichsbürger die Haftstrafen nicht antreten wollte, tauchte er unter. Seit mindestens August 2024 war er für die Behörden nicht mehr auffindbar. Bis am Dienstag kurz nach 16 Uhr die Handschellen klickten.

Eigentlich wollte eine 59-Jährige nur, dass ihr Bekannter ihre Wohnung in Lucka verlässt, wo er zuletzt eine unbekannte Zeit lang Unterschlupf gefunden hatte. Nach Darstellung der Frau weigerte sich dieser allerdings, der Aufforderung nachzukommen. Deshalb verständigte die Luckaerin die Polizei sowie einen RTL-Reporter. Der Gesuchte ließ sich daraufhin widerstandslos festnehmen. „Der Mann kam wegen der offenen Haftbefehle umgehend in die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben“, sagt Polizeisprecher Daniel Lenk.

Fast anderthalb Jahre Haft stehen an

Bei dem 60-jährigen mutmaßlichen Reichsbürger handelt es sich laut RTL um Frank E., über den bereits mehrfach berichtet wurde. So sorgte er etwa im Mai 2022 am Landgericht Chemnitz für großes Aufsehen, weil er sich weigerte, eine FFP2-Maske zu tragen. Stattdessen versuchte er, mit einer Gasmaske und Sauerstoff-Flasche in den Gerichtssaal zu kommen, was ihm jedoch nicht gestattet wurde.

Seitdem wurde E. an drei verschiedenen Amtsgerichten rechtskräftig verurteilt, weshalb die Vollstreckungshaftbefehle nun Geltung erlangen. Noch offen sind für Frank E. ein Jahr Haft wegen Verleumdung (Amtsgericht Hechingen), 113 Tage wegen Betrugs (Amtsgericht Chemnitz) und 60 Tage Ordnungshaft (Amtsgericht Heilbronn), weil er sich in einem Gerichtsprozess daneben benommen haben soll.

https://www.lvz.de/lokales/altenburger-land/altenburger-land-tv-bekannter-reichsbuerger-frank-e-in-lucka-verhaftet-I2NKY3U545F53IM4YX3WUZMV6Q.html?outputType=valid_amp

RESPEKT ist für viele Moslems ein Fremdwort

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit unserem Gründungsmitglied, ehemaligen Vorsitzenden, und Ehrenvorsitzender des Vereins.

Im Jahr 2014 befand sich ein Moslem unschuldig in der JVA-Essen. Das Amtsgericht Essen spielte damals ein ganz mieses Spiel. Angehörige und Freunde des Angeklagten wandten sich an unseren damaligen Vorsitzenden. Daraufhin meldete unser Vorsitzender mehrere Demonstrationen vor dem Amtsgericht/Landgericht, so wie der JVA an. Die letztendlich zur Freilassung des Moslems führten.

Bei diesen Demonstrationen sollte auch eine Seifenblasenpistole verwendet werden. Ja die Essener Polizei hatte dies aber zweimal verboten, weshalb der Vereinsvorsitzende den Polizeipräsidenten von Essen verklagte. Ohne Gerichtsverhandlung hat die Essener Polizei danach den Einsatz der Seifenblasenpistole genehmigt.

Im Jahr 2022 hatte die Gruppe SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT regelmäßig eine Infoveranstaltung, mit einem Infostand, in der Essener Innenstadt angemeldet. Pünktlich zum ersten Advent hatte die Polizei die Anmeldung in der Innenstadt verweigert, und der Gruppe einen Platz außerhalb der City zugewiesen. Als Grund wurde angegeben, dass die Infoveranstaltung in der Innenstadt nicht möglich wäre, weil dort die Marketing Gesellschaft die ganze Einkaufsstraße für Verkaufsstände gepachtet hätte.

Auch hier hatte unser Vereinsvorsitzender dann die Polizei wieder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verklagt. Auch in diesem Verfahren kam es wieder nicht zu einer Verhandlung, sondern nach Eingang der Klage, wurde der Gruppe die angemeldete Infoveranstaltung wieder genehmigt.

Im November 2024 kam es in Syrien zu einem Umsturz. Dieser Umsturz war möglich, weil Rebellen Gruppen von den Amerikanern unterstützt wurden. Normalerweise halten Moslems nicht viel von Amerika, und nach Israel dürfte Amerika der größte Feind der Moslems sein. Von daher ist es schon etwas verwunderlich, dass Syrer auf der ganzen Welt den Sturz der bisherigen Regierung feiern. Ob Sie wirklich Grund dazu haben, wird sich erst noch zeigen. Es ist nicht zu vermuten, das ist jetzt in Syrien zu einer neuen, stabilen Regierung, kommen wird. Eher kann man davon ausgehen, dass jetzt in Syrien das Chaos ausbricht, wie dies in anderen Ländern geschehen ist, wo mit amerikanischer Hilfe die Regierung gestürzt wurde. Verschiedene Gruppen dürften sich jetzt erstmal gegenseitig bekämpfen. Wo kommt noch, dass jetzt die Türkei die Kurden im Norden von Syrien bekämpft und bombardiert. Und auch Israel hat den Sturz der Regierung in Syrien gleich dazu genutzt, das Land anzugreifen. Die Syrer auf der ganzen Welt dürften also keinen wirklichen Grund haben den Regierungsumsturz so feiern.

Vermutlich haben einige die ganze Tragweite der Ereignisse noch nicht erkannt. Auch in Deutschland feierten Syrer den Umsturz in ihrem Land. Erstaunlich ist dabei mit welcher Respektlosigkeit die dabei vorgehen. Und noch erstaunlicher ist es, dass unsere Staatsmacht dies alles zugelassen hat.

Ein Blick in unser Grundgesetz reicht aus, um zu erkennen, dass jeder Deutsche ein Demonstrationsrecht hat. Die meisten Syrer dürften aber gar keinen deutschen Pass haben, und können sich damit nicht auf unser Grundgesetz beziehen, wenn sie in unserem Land demonstrieren.

Auch haben nicht alle Deutschen Verständnis dafür, wenn Ausländer in Deutschland gegen die Zustände in ihren Heimatländern demonstrieren.

Doch es gibt noch einen Punkt, der hier überhaupt nicht akzeptiert werden kann. Das ist die Respektlosigkeit, mit der die Moslems hier vorgehen. Es ist eine absolute Respektlosigkeit, wenn hunderte Moslems brüllend über unsere Weihnachtsmärkte laufen, und die Besucher damit einschüchtern. Weihnachtsmärkte gehören zu Weihnachten dazu, und Weihnachten ist ein christlich religiöses fest.

Man stelle sich mal vor, Christin würden sich erlauben, ein hohes religiöses Fest von Moslems dermaßen zu stören. Das Geschrei von allen Seiten möchte man sich gar nicht vorstellen.

Sowohl Moslems, als auch unsere Deutschen Schandpolitiker, würden glatt vergessen, das das Grundgesetz jedem Deutschen ein Demonstrationsrecht einräumt, und man würde natürlich gleich wieder die Nazi Keule schwingen.

Hat man von diesen Politikern etwa Kritik vernommen, wenn hunderte Moslems über die Weihnachtsmärkte ziehen? Hat man etwa die Frage nach Anstand und Respekt vernommen?

Und wieso verbietet ein Polizeipräsident bei einer Demo eine Seifenblasenpistole, wieso verbietet man einen Infostand in der Essener Innenstadt, lässt aber zu, dass Moslems in Kompaniestärke über den Essener Weihnachtsmarkt ziehen, und die vorweihnachtliche Stimmung dort zerstören?

Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, wiederholt sich dies auch noch in Hannover. Zunächst kam es zu einem Anschlag von einem Moslem in Magdeburg, der dort auf dem Weihnachtsmarkt 5 Menschen tötete, darunter ein neugieriges Kind, und circa 200 Menschen verletzte, und nur Stunden später marschieren wieder hunderte Moslems grölend über einen Weihnachtsmarkt in Deutschland. Für Anstand und Respekt, sprich das nun wirklich nicht.

 

Macht es noch Sinn bei Straftaten die Polizei anzurufen?

Vielen Lesern dürfte bekannt sein, dass ich Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender des Beamtendumm-Fördervereins war. Von daher habe ich schon einige Erfahrungen mit Behörden und Justiz.

Heute hatte ich wieder ein Erlebnis mit der Polizei, über das ich hier berichten sollte. Zuvor einige Hinweise die Vergangenheit betreffen.

Zunächst hatte ich heute wieder Krankengymnastik, und war danach bei meinem Zahnarzt. Anschließend fuhr ich mit dem Behindertentransport zurück in die Siedlung. In der Siedlung gibt es eine kleine Polizeiwache, und die Beamtin Nieland hatte mir vor ein paar Wochen zugesagt, dass Sie mir die Adresse besorgt, von einer Person, die bereits im August üble Nachrede und Verleumdung begangen hatte. Um gegen diese Person strafrechtlich vorgehen zu können benötige ich den Namen und die Meldeanschrift der Person, die sich zwar regelmäßig in der Siedlung aufhält, hier aber nicht gemeldet ist.

Leider wurde die Zusage der Polizistin bisher nicht eingehalten, deshalb besuchte ich noch einmal die kleine Polizeiwache. Die Beamtin war anwesend und teilte mir mit, dass sie die Person noch nicht aufsuchen konnte, weil sie einige Tage krank war. Sie versprach mir aber, dass Sie mir die Adresse noch besorgen wird.

Danach kümmerte ich mich um die französische Bulldogge einer Nachbarin. Die Frau ist stark gehbehindert, und der Hund hört nicht besonders gut auf die Frau. Sowohl Buddy, als auch sein Frauchen, sind immer froh, wenn ich den Hund begleite, weil der Hund an meinem Rollstuhl mal so richtig Gas geben kann.

Heute gab es dabei einen merkwürdigen Vorfall, weswegen ich mich veranlasst sah, die Polizei anzurufen. Dabei muss man wissen, dass ich, als der ehemalige Vorsitzende des Beamtendumm-Fördervereins, durchaus ein kritisches Verhältnis zur Polizei habe.

Mein erster negativer Kontakt zur Polizei Gelsenkirchen hatte ich vor über 25 Jahren genau mit der Beamtin Nieland. Damals wurde behauptet, ich hätte unrechtmäßig versucht Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe zu beziehen, weil ich angeblich falsche Angaben in dem Antrag gemacht haben sollte. Es wurde behauptet, dass ich in dem Antrag eine Firma angegeben hätte, die es in Wirklichkeit nicht gab.

Dieser Vorwurf war leicht zu entkräften, denn ich habe bei der Beamtin Nieland eine Aussage gemacht, und dabei Unterlagen, wie Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Kontoauszüge vorgelegt. Später erfuhr ich, dass die Beamtin, trotz dieser Beweise, mich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als Betrüger bezeichnet hatte. Das kam bei mir natürlich nicht gut an.

Die Staatsanwaltschaft Essen erhob, trotz dieser Beweise, Anklage gegen mich. Allerdings kam es nie zu einer Verhandlung, weil die Gemeinde Oberlungwitz, in Sachsen, schriftlich bestätigen musste, dass diese Firma doch existiert hatte. Tatsächlich gab es diese Firma in Sachsen nicht nur einmal, sondern sogar 5 mal, und viele Gemeinden, darunter auch Oberlungwitz, waren Kunden von BUNTSPECHT-FOTO.

Trotz meine negativen Erfahrungen mit der Polizei Gelsenkirchen, bin ich im Präventionsrat von Gelsenkirchen-Hessler aktiv. Doch leider muss ich auch dabei feststellen, dass die Polizei im Präventionsrat dem Bürger mitteilen, was er in bestimmten Situationen machen soll, aber wenn es dann zu so einer Situation kommt, reagiert die Polizei häufig ganz anders, als man das erwarten sollte. Die Tipps des Präventionsrates sind also nicht viel wert.

So rät die Polizei im Präventionsrat, dass man beim Vorliegen einer Straftat die Polizei rufen soll, und auch Anzeige erstatten soll, aber wenn man dann in so eine Situation gerät, dann ist der Tipp nicht mehr viel wert.

So gab es zum Beispiel im Jahr 2020 eine Straftat gegen mich, als ein 18-Jähriger mich vor meiner Wohnung angegriffen hatte und ich mich dann wehren musste. Von dem Vorfall gab es sogar ein Video. Dieses Video bekam auch die Polizei zu sehen, und PK Pfeiers behauptete, das nicht der 18 jährige mich angegriffen hätte, sondern ich ihn. Ich wusste, dass das nicht stimmte, und verlangte deshalb von den Beamten, dass er das Video als Beweis sichert. PK Pfeifers lehnte dies aber ab mit dem Hinweis, dass seine Aussage bei Gericht ausreichen würde.

Wegen der Falschaussage des Polizisten wurde das Strafverfahren gegen den 18 jährigen eingestellt, und ich landete auf der Anklagebank. Schlechte Karten, denn das Beweisvideo lag weder dem Gericht, noch mir vor. Doch zum Glück hatte das Gericht 2 Zeugen geladen, wovon einer das Video hatte. Die Richterin und die Staatsanwältin sahen sich also das Video an, und stellten fest, dass 18 jährige mich angegriffen hatte, und die schriftliche Aussage des PK Pfeifers falsch war.

Dann gab es am 14.6.2024 einen Vorfall mit mehreren Freeway Riders in der Siedlung. Auch hier habe ich die Polizei gerufen und wollte Strafantrag gegen mehrere Personen stellen. Das Verhalten der beiden Polizisten war jedoch absolut konträr zudem, was die Polizei im Präventionsrat dem Bürger rät. Der Beamte hatte massiv versucht mich davon abzuhalten einen Strafantrag zu stellen, weil die Staatsanwaltschaft die ist sowieso einstellen würde. Das war mir natürlich durchaus bekannt, und so ist es auch tatsächlich gekommen, aber im Präventionsrat rät die Polizei trotzdem, dass man Strafantrag stellen solle.

Als ich mit dem Hund heute durch die Siedlung fuhr/ging rannte ein Jugendlicher an mir vorbei. Einige Meter hinter ihm rannte ein weiter Jugendlicher an mir vorbei. Dies war zunächst noch nicht unbedingt ungewöhnlich. Es stellte sich aber heraus, dass hier nicht einfach 2 Jugendliche rannten, weil sie es eilig hatten, sondern der eine Jugendliche rannte von dem zweiten Jugendlichen davon, und wurde von diesem verfolgt.

Bei dem ersten Jugendlichen, in der grünen Jacke, handelte es sich um einen Deutschen, und bei dem zweiten Jugendlichen erkennbar um einen Ausländer, der vermutlich aus einem muslimischen Land stammte. Als der deutsche Jugendliche mich überholte rief er kurz „ Hilfe“. Allerdings rief er das nur einmal, und relativ leise. Da ich von den beiden Jugendlichen in einer Kurve auf der Höge RGH 38 überholt wurde sah ich nicht, wie der ausländische Verfolger den deutschen Flüchtigen einholte. Als ich die beiden wieder sah, hatte der Verfolger den Flüchtlingen bereits mit einem Arm „umarmt“, so dass nicht ganz klar war, was da gerade los war. Theoretisch hätten es auch Freunde sein können, aber das war höchstwahrscheinlich nicht der Fall. Der Deutsche jammerte, dass er doch überhaupt nichts getan hätte, während sein Verfolger behauptete, dass er seine Schwester angefasst hätte. Von einer Schwester war aber weit und breit nichts zu sehen.

Der Verfolger „führte“ dann den Deutschen ab. Auf dem Foto sieht das vielleicht anders aus, aber es war klar, dass der Deutsche nicht freiwillig mit dem Verfolger weg ging. Die beiden kamen mir also wieder entgegen, und ich drehte mich mit meinem Rollstuhl um, und folgte den beiden. Der Verfolger war bemüht, dass ich ihm mit meinem Rollstuhl nicht dauerhaft folgen kann, und ging deshalb den Berg hinauf, wo einige Treppenstufen mir eine weitere Verfolgung zunächst unmöglich machte.

Dort entstand dann auch das Foto. Auf dem Foto ist sicherlich nicht eindeutig zu sehen, dass der Deutsche nicht freiwillig mitging, aber durch die vorherigen Aussagen war klar, dass das keine Bekannten waren, die freundschaftlich den Berg hinauf gingen. Auf dem Foto sieht man eine weitere Personen, die schwarz eingefärbt wurde, um sie unkenntlich zu machen. Auch diese Person hatte ein Teil des Gespräches mitbekommen, was ich nicht mehr mitbekommen hatte, und mir dies später mitgeteilt.

Nachdem der Deutsche und sein Verfolger, den man inzwischen durchaus auch als Entführer bezeichnen könnte, oben auf dem Berg angekommen waren bogen sie Links ab. Wenn man diesen Fußweg bis zum Ende weiter geht, endet er an der Küppersbuschstraße. Ich fuhr nun mit Buddy zur Küppersbuschstraße, dann bis zur Fürstinenstraße, und bog dort, am Kindergarten, rechts auf den Fußweg ab. Fuhr dann den Berg hinauf und sah dann den Deutschen und seinen „Entführer“/Verfolger auf einer Bank sitzen. Der Deutsche war ganz offensichtlich eingeschüchtert, und sprach mit mir kein Wort, während der Verfolger gleich aggressiv wurde, und behauptete, dass der Deutsche angeblich sein Freund wäre. Als ich ihm erklärte, dass dies kaum sein könnte, weil ich ja das Gespräch mitbekommen hatte, behauptete er, dass der Deutsche in angeblich nicht gekannt hatte, ihn aber jetzt kennen würde. Das was er sagte Klang nicht so ganz logisch, das kann aber auch daran gelegen haben, dass sein Deutsch nicht das Beste war.

Auf jeden Fall war klar, dass er unbedingt wollte, dass ich verschwinde, und ihn mit dem Deutschen alleine lasse. Da er dabei weiter aggressiv zu mir war, entschloss ich mich den Notruf der Polizei zu wählen.

Wenn man mit dem Handy eine Nummer wählt mit dieser Anruf normalerweise mit dem Zeitpunkt des Anrufs, und der Anrufdauer in der Anrufliste gespeichert. Das gilt leider nicht, wenn man den Notruf der Polizei wählt. Von daher ist im Handy nicht erkennbar, wann der Anruf genau getätigt wurde, und wie lange das Gespräch gedauert hatte. Da ich jedoch die Halterin des Hundes um 16:57 Uhr angerufen hatte, kann ich ungefähr sagen, dass der Anruf bei der Polizei um circa 17:15 Uhr erfolgt sein dürfte. Das Gespräch müsste von der Polizei aufgezeichnet worden sein. Ziel des Anrufs war natürlich, dass die Polizei einen Streifenwagen vorbei schickt, um aufzuklären, was da los ist, und um eine eventuelle Straftaten zu beenden oder zu verhindern. Ich erklärte also zunächst was ich beobachtet hatte, und die Polizei wollte dann mit dem möglichen Straftäter sprechen. Dies gestaltete sich jedoch ziemlich schwierig, da die Polizei den Mann ziemlich schlecht verstand, da er nicht das beste Deutsch sprach. Ich habe den Wunsch des Polizisten sowieso nicht ganz verstanden, den anstatt mit dem möglichen Straftäter zu sprechen, wäre es aus meiner Sicht wesentlich sinnvoller gewesen mit dem vermeintlichen Opfer der Straftat zu sprechen. Dieser Wunsch wurde aber von der Polizei nicht geäußert. Überhaupt verhielt sich das mögliche Opfer aus meiner Sicht sehr merkwürdig, denn er hätte sich ja auch von sich aus Mal äußern können. Er wirkte auf mich stark eingeschüchtert und hat weder mit mir, noch der Polizei ein Wort gesprochen.

Nachdem die Polizei mit der möglichen Straftäter telefoniert hatte, wollte man mit mir wieder sprechen. Mir wurde dann erzählt, dass ich mich nicht um die Sache kümmern sollte da der Polizist der Meinung war, dass es im Moment einen Trend bei den Jugendlichen gibt sich zum „Spaßkloppen“ zu verabreden.

Also nochmal zur Erinnerung, auf mich machte dies nicht so einen Eindruck. Mir wäre es lieber gewesen, wenn die Polizei einen Streifenwagen vorbei geschickt hätte um die Sache aufzuklären oder zu beenden.

Es ist schon manchmal sehr komisch, dass man auf der einen Seite immer wieder beklagt, es gebe zu wenig Zivilcourage, und die Leute würden zu oft wegsehen, und dann auf der anderen Seite mach die Polizei nichts, wo ist höchstwahrscheinlich angebracht gewesen wäre. Ich habe dann den Polizisten am Telefon noch mitgeteilt, dass ich nicht schuld sein will, wenn hier eine Straftat vorliegen sollte, denn ich meine, dass ich meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin. Der Polizist vertröstete mich, und meinte, dass ich mich nicht weiter darum kümmern sollte. Da sich auch der Deutsche die ganze Zeit über überhaupt nicht zu Wort gemeldet hatte, habe ich die beiden dann wieder alleine gelassen, und bin zurück in die Siedlung gefahren. Dort traf ich dann die Person, die ich auf dem Foto schwarz eingefärbt habe, um sie unkenntlich zu machen. Diese Person teilte mir dann noch mit, was Sie von dem Gespräch zwischen den beiden mitbekommen hatte. Auch das hörte sich nicht so an, als wären die beiden Bekannte oder Freunde gewesen, sondern auch hier ging es um eindeutig um eine Bedrohung. So hatte der vermeintliche Entführer dem Deutschen mitgeteilt, dass er ihn zusammenwichsen werde, wenn es sich herausstellt, dass er seine Schwester angefasst hätte. Der Deutsche jammerte, dass er dies nicht getan hätte.

Also noch einmal, das Verhalten der beiden Jugendlichen war schon ziemlich komisch, aber noch schlimmer fand ich das Verhalten der Polizei, beziehungsweise dass Polizisten.

 

ALLES SCHALL UND RAUCH Stammtisch Ruhrgebiet

Ich habe mal versucht festzustellen seit wann es unseren Stammtisch gibt. Der Stammtisch wurde als ALLES SCHALL UND RAUCH gegründet, und der Ursprung war in der Schweiz.

Im Internet wurden Beiträge gefunden, die aus dem Jahr 2009 stammten.

Besuch des ASR-Stammtisch Köln

Am Dienstag den 15. September 2009 war es endlich wieder soweit. In der „Alten Liebe“ Köln/Rodenkirchen fand ein weiterer ASR-Stammtisch statt und diesmal durften wir einen besonderen Gast begrüßen: Freeman.

Der Stammtisch sollte natürlich wieder eine Gelegenheit sein, um sich gegenseitig auszutauschen. Aber an diesem Tag hatten wir natürlich auch viele Fragen, an Freeman. Deshalb stand dieser Stammtisch ganz unter dem Motto: Wir fragen und Freeman antwortet. …

Der Beitrag ist vom 21. September 2009. Bei uns war FREEMANN zwar nie, aber unser Stammtisch dürfte der letzte ALLES SCHALL UND RAUCH Stammtisch in Deutschland sein. Die meisten Stammtische in Deutschland  waren nach 1 bis 2 Jahren schon wieder Geschichte.

Soweit bekannt hatte nur der Stammtisch in Nürnberg und unser Stammtisch mehrere Jahre überlebt. Heute dürfte unser Stammtisch in Ruhrgebiet der letzte Stammtisch von ALLES SCHALL UND RAUCH in Deutschland sein.

Anfangs fand das Treffen alle 14 Tage statt. Später wurde er auf einmal monatlich reduziert. Das hat sich inzwischen wieder geändert. Jetzt trifft man sich 2x im Monat. Im Wechsel einmal am Montag, und einmal am Dienstag, damit auch die uns besuchen können, die an einem der Wochentage nicht kommen können.

Heute hat der Stammtisch  im Ruhrgebiet Besucher aus Köln, und Duisburg und auch aus dem Sauerland und Dortmund. Auch aus dem Münsterland kommen Besucher. Das Einzugsgebiet ist also enorm.

Bei Interesse kann der Ort und Termine erfragt werden.

16. Strafverfahren nach 2 Minuten gewonnen

Am Freitag habe ich mit unserem Ehrenvorsitzendem telefoniert. Herr Schreiber geht es gesundheitlich noch immer einigerma0en gut, nur sein linker Arm macht seit Wochen Probleme, was ihm das Aufstehen noch weiter erschwert.

Hinzu kommt noch, dass sein Elektrorollstuhl nicht mehr repariert wird, weil er als Totalschaden gilt. Ein Elektrorollstuhl für ca. 31.000 €, der nach 2 Jahren schon wieder ersetzt werden muss, das wird die Krankenkasse nicht freuen. Herr Schreiber rechnet hier mit der nächsten Klage.

Und Klage soll auch das Stichwort sein. Am Freitag (20.9.2024) hatte unser WiBöRoFAZ (WIRKLICH BÖSESTER ROLLSTUHLFAHRER ALLER ZEITEN) mal wieder ein Strafverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. (Den Titel WiBöRaFAZ hat er natürlich nicht von mir. So bezeichnet er sich spöttisch manchmal selbst.)

Herr Schreiber soll einen Türken, und weil der Türke auch einen deutschen Pass hat, nennt Herr Schreiber den als Teutschen, beleidigt haben.

Wer sich erinnert, vor ca. 2 Monaten gab es ein Strafverfahren gegen den Teutschen. Ob der wegen 3,4,5 oder mehr Strafverfahren angeklagt wurde, ist nicht bekannt. Fakt ist, dass er wegen mehreren Straftaten verurteilt wurde. Die Straftaten gegen Herrn Schreiber war der letzte Verhandlungspunkt der verhandelt werden sollte, aber die wurde nicht mehr verhandelt. Die hat man dem Teutschen quasi als Mengenrabatt geschenkt. Wie lauteten die Vorwürfe?

  1. Beleidigung
  2. Körperverletzung
  3. Sachbeschädigung

Prima durch die Einstellung, konnte jetzt die Staatsanwaltschaft wenigstens wieder Herrn Schreiber anklagen. Es gibt einen Videobeweis, wie Herr Schreiber von dem Teutschen angegriffen wurde, und sein Handy kaputt gemacht wurde, und ein weiteres Video, wo der Teutsche Herrn Schreiber als HURENSOHN bezeichnet, und meint DU KANNST MIR EINEN BLASEN.

Der Türke bestritt die Vorwürfe. Er behauptete, dass sich das Herr Schreiber alles eingebildet hätte, weil er Drogen genommen hätte. Hat das Handy eigentlich auch Drogen genommen?

Der Teutsche behauptete, dass Herr Schreiber ihn als „DRECKSMOSLEM“ bezeichnet hätte.

Tatsächlich erklärte Herr Schreiber, dass er sich überhaupt nicht mit dem Teutschen unterhalten hat, sondern direkt nach der ersten Beleidigung die Polizei anrief.

Zu dem Strafverfahren gegen den Teutschen kam er natürlich nicht. Es gab 2 Termine. Zum 3. Termin wurde er dann von der Polizei zur Verhandlung vorgeführt.

Zur Verhandlung am 20.9.2024 wurde er natürlich auch als Zeuge vorgeladen Auch seine Mutter wurde als Zeugin vorgeladen, die bei der angeblichen Beleidigung überhaupt nicht am Tatort gewesen sein soll.

Egal, beide waren natürlich auch zu diesem Termin nicht gekommen. Die Verhandlung dauerte mal gerade 2 Minuten. Richterin Klumpe hat das Verfahren nicht nur eingestellt, sondern auch noch mitgeteilt, dass sie das Verfahren bereits im Vorfeld einstellen wollte, aber die Staatsanwaltschaft Essen mal wieder mit einer Einstellung nicht einverstanden war.

Diese komische Staatsanwaltschaft hatte bereits 15 Strafverfahren gegen Herrn Schreiber initiiert, und scheiterte jedes mal, da war doch wohl klar, wie dieses Verfahren ausgehen würde.

Der BdF gratuliert Herrn Schreiber zu dem neuerlichen Sieg. 16 Freisprüche in 16 Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen, ist sicherlich nicht alltäglich.

Welche Rolle spielt eigentlich die Polizei?

Zunächst mal eine Frage, wer braucht eigentlich die Polizei?

Braucht man in einer Demokratie die Polizei?
Die Antwortet lautet: JA.

Braucht man in einer Diktatur die Polizei?
Auch hier lautet die Antwort: JA.

Und braucht man im Faschismus die Polizei?
Die Antwortet lautet ohne Zweifel: JA.

Wie sieht es in einem Kaiserreich/Königreich aus?
Auch hier lautet die Antwort eindeutig. JA.

Von daher bin ich auch nicht grundsätzlich gegen die Polizei, ich verlange einfach nur, dass die ihre Arbeit bürgerfreundlich, gut und neutral rechtsstaatlich machen. Ist das zu viel verlangt? Ich meine nicht.

Auf die Frage, ob och mit der Polizei zufrieden bin, da lautet die Antwort: NEIN. Das ist eindeutig und ich meine, ich habe berechtigte Gründe dafür.

Seit über 25 Jahren wohne ich wieder in Gelsenkirchen, und fast solange habe ich Gründe mit der Polizei, bzw. einigen Beamten unzufrieden zu sein.

N.
Die erste Beamtin war die Beamtin N. Vor ungefähr 25 Jahren gab es mal eine Anzeige gegen mich, wegen des Verdachts des SOZIALLEISTUNGSBETRUG. Kann ich verstehen, ein krimineller Staat, der dir gleich 2x deine Geschäfte kaputt macht, hat hinterher wahrscheinlich auch keine Lust, wenn du dann deine Person dem Sozialamt zur Verfügung stellst.

Ich hatte beim Jobcenter ARBEITSLOSENHILFE beantragt, und die wollten natürlich nicht bezahlen. Also behaupteten sie, dass ich falsche Angaben gemacht hatte, weil es eine Firma niemals gegeben hätte, bei der ich gearbeitet hatte. Diese Firma gab es aber nicht nur einmal, sondern sogar 5x in Sachsen. In HOHENSTEIN-ERNSTTHAL, OBERLUNGWITZ, LICHTENSTEIN, CHEMNITZ und BURGSTÄDT. Dennoch behauptete die Gemeinde Oberlungwitz zunächst, dass es dort BUNTSPECHT-FOTO niemals gegeben hätte. Daraufhin stellte das Arbeitsamt Strafantrag gegen mich, wegen angeblichem Sozialleistungsbetrug.

Ich bekam Post von der Beamtin N. Dort machte ich meine Aussage, und brachte als Beweis,

  1. Eingangsrechnungen,
  2. Ausgangsrechnungen,
  3. Kontoauszüge, und
  4. eine Kassenabrechnung über die täglichen Bareinnahmen.

Das sollte doch wohl reichen, um zu belegen, dass die Firma tatsächlich doch existierte und ich keinen Sozialleistungsbetrug begangen hatte, oder?

Natürlich gilt ja auch noch die Unschuldsvermutung, bis mich eine Gericht diesbezüglich verurteilt hätte. Die Polizistin interessierte dies nicht, und die Beweise waren ich auch egal. Im Schreiben an die Staatsanwaltschaft bezeichnete sie mich als Betrüger.

Natürlich gab es daraufhin eine Anklage, aber es kam niemals zur Verhandlung, weil nämlich die Gemeinde Oberlungwitz in einem weiteren Schreiben zugeben musste, dass es das Fotogeschäft doch gab, und man sogar Kunde von BUNTSPECHT-FOTO war. Das galt nicht nur für Oberlungwitz, sondern auch für weitere Gemeinden, wie Hohenstein-Ernstthal, St. Egidien, Wüstenbrand etc.

Das die Beamtin N mich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als BETRÜGER bezeichnet hat, spricht nicht unbedingt für die Kompetenz der Frau.

B.
Sich mit mir anzulegen, das ist nicht unbedingt karrierefördernd. Der Beamte B- kann ein Lied davon singen. Inzwischen ist er aber im Ruhestand.
Der Beamte kassierte von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die für ihn Konsequenzen hatte. 6 Monate Fußstreife war für ihn in der Folge angesagt, Danach durfte er wieder mit dem Rad durch GE-Hessler fahren. Es folgte ein Kleinkraftrad, und später ein Motorrad. Es dürften 2 Jahre vergangen sein, bis der Beamte wieder mit dem Polizeiauto fahren durfte.
War der Beamte nachtragend? Ich weiß nicht, aber in der Folge bedrohte er mich mit einer Schusswaffe, wegen eines nicht bezahlten Knöllchen. Ist das nachtragend? Vielleicht könnte man das so sehen.

UNBEKANNT
Ich wollte bei der Polizei an der Feuerwache eine Anzeige aufgeben. Der Beamte, der die Anzeige aufnehmen sollte, weigerte sich, und begründete das damit, dass er mich kennen würde. OK, kann man machen, ist aber keine gute Idee.
Ich habe dann eine einstweilige Verfügung gegen der damaligen Polizeipräsidenten beantragt und erwirkt. Mit Gerichtsbeschluss ging ich erneut zur Wache, und nun konnte ich meine Anzeige aufgeben.

O.
Es gibt oder gab 3 Beamte mit diesem oder ähnlichem Namen. Bei einer Demo gegen Polizeigewalt (in Frankfurt) vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte ich erkennbar meinen Rollstuhl und dort angebrachte Plakate. Ein Polizist lief in die Videoaufnahme und behauptete, an meinem Rollstuhl würde ACAB stehen, und das wäre eine Beleidigung.
Das stand da nicht, zumindest wenn man, wie in Deutschland üblich, von links nach rechts liest.
Wenn man dagegen von rechts nach links liest, dann stand da:
ACAB, IST DAS EINE BELEIDIGUNG?
Dieser Satz ist natürlich keine Beleidigung, egal, ob man den Satz von links oder rechts liest.
Der Beamte meinte, dass ich damit beim AG Gelsenkirchen nicht durchkommen würde, und stellte Strafantrag. wegen Beleidigung, und Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Worts.
Es kam nie zum Strafverfahren.
Der Satz mit ACAB bzw. BACA war natürlich keine Beleidigung, und die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts war auch nicht verletzt, denn ich habe den Polizisten ja nicht gezwungen in eine erkennbar laufende Videoaufnahme zu laufen.

PK P.
Am 27.4.2020 wurde ich von Robin O. angegriffen. Zunächst boxte mich der damals 18-jährige mit seinem rechten Arm gegen die Brust. Danach versuchte er einen Kopfstoß, der aber nicht traf, vielleicht auch nicht treffen sollte. Und dann boxte er mit mit seiner linken Hand in den Bauch, und versuchte danach zu flüchten.
Er war nicht nur zu dumm, sondern auch zu langsam, und so konnte ich ihm danach mit meinem Gehstock einen Schlag versetzen. Durch den Fluchtversuch traf ich ihn am Rücken.
Robin O. kam wieder zurück und trat nach mir, worauf ich den Angriff durch Pfefferspray beendete.
Sowohl der Angreifer, als auch ich riefen die Polizei. Was ich nicht wusste, ein Freund von Robin O. hatte den Angriff mit seinem Handy aufgenommen.
Als die Polizei kam, zeigte der Freund von Robin O. der Polizei das Video.
PK P. sah also das Video und behauptete frech, dass ich Robin O. angegriffen hätte. Ich habe dann verlangt, dass PK P- das Video als Beweismittel sichert, was er aber verweigerte.
Weil PK P. gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptete, dass ich Robin O. angegriffen hätte, wurde das Strafverfahren gegen den Angreifer eingestellt. Dafür wurde ich angeklagt.
Schlechte Karten, wenn man keinen Zeugen hat, und der Polizist eine Falschaussage macht.
Ich habe das Verfahren trotzdem gewonnen, denn Robin O. war zum Glück dumm genug, während seiner Zeugenaussage zu erwähnen, dass er sogar ein Video von dem Vorfall habe.
Als die Richterin und die Staatsanwältin das Video sahen, blieb ihnen nichts anderes übrig, als mich freizusprechen. Ich hatte aber den Eindruck, dass die Richterin auch so nicht geglaubt hatte, dass ich den 18-jährigen angegriffen hatte.
Die Zeugenaussage des lügenden Beamten wurde nicht mehr gebraucht.

https://feldmark.news.blog/2020/12/01/luegt-pk-pfeifers/

2 unbekannte Polizisten.
Am 14.6.2024 hatte ich die Polizei gerufen, weil mich 4 Typen von den FREEWAY-RIDERS beleidigt und bedroht hatten. Zunächst war die Polizistin durchaus auf meiner Seite, aber der Polizist wollte unbedingt verhindern, dass ich Strafantrag gegen die Typen stelle. Ich musste erst lautstark werden, bis der Beamte doch die Strafanzeige aufnahm.
Später unterhielten sich beide Polizisten ohne mich, mit Personen, die inzwischen ebenfalls eine Anzeige bekamen.
Der Sachverhalt ist etwas kompliziert und umfangreich, deswegen wird hier nicht näher drauf eingegangen. Evtl. gibt es dazu noch einen extra Beitrag.
Es existiert aber ein Video, das mich bestätigt, aber hier nicht veröffentlicht werden kann, wegen Persönlichkeitsrechten.
Nach dem Gespräch zwischen den beiden Polizisten und den 2 Personen, kamen die Polizisten nochmal zu mir, und die Frau wurde direkt unverschämt. Eigentlich müsste ich gegen diese Polizistin ebenfalls Strafantrag stellen, oder zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Am 19.8.2024 gab es bisher den letzten Polizeieinsatz, und auch von diesem Tag gibt es ein Video.
Ich kam gegen 21:20 Uhr vom Stammtisch zurück in die Siedlung. Kevin, ein Mann, der nicht in der Nähe bzw. Siedlung wohnt, hat mich gleich angemacht, und beleidigt. Dabei behauptete er, dass er seine Informationen von dem Polizisten und der Polizistin hatte, die ich am 14.6.2024 gerufen hatte, wegen den FREEWAY-RIDERN.

Am 29.8.2024 wurde eine Bekannte von mir von einem Mann angesprochen, der ebenfalls regelmäßig mit Kevin abhängt. Auch dem passt es nicht, dass ich durch einen Bereich der Siedlung fahre, den die offenbar für sich beanspruchen. Es handelt sich um eine öffentliche Fläche, die diese 3 Familien erst seit weniger als einem Monat nutzen, der denen aber deswegen nicht gehört. Vielen Anwohnern passt das gar nicht, dass die sich da regelmäßig rumtreiben. Eine Abmahnung eines Vermieters hat zumindest eine Familie bereits bekommen. Andere Anwohner filmen die regelmäßig und haben Unterschriften gesammelt. Manche bezeichnen die Familien schlichtweg als Assis.
Der Mann wollte nicht nur erreichen, dass ich den Bereich nicht mehr benutze, sondern er teilte der Bekannten auch mit, dass man mich zusammenschlagen würde, und er dann vor einer Kamera sitzen würde, und belegen könnte, dass er nicht der Angreifer gewesen sein könnte.
Dieser Mann teilte meiner Bekannten auch mit, dass ich vorbestraft wäre. Diese Information hätte ihm die Polizei am 19.8.2024 mitgeteilt.
Die Bekannte weiß aber, dass ich NICHT vorbestraft bin. Mein Zentralregisterauszug enthält absolut keine Einträge. Die Frau teilte dem Mann mit, dass ich MISTER FREISPRUCH bin, und sämtliche Strafverfahren bisher gewonnen habe.

Natürlich muss es nicht absolut stimmen, wenn hier behauptet wird, man habe die Informationen von der Polizei erhalten, aber auszuschließen ist es sicherlich nicht.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.04.2024, Az. 5 Ws 64/24

Tenor

Der Antrag, die Hauptjugendschöffin T. ihres Amtes zu entheben, wird abgelehnt.

Gründe

1

I.

2

Der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses des Amtsgerichts Dortmund hat am 09.02.2024 beantragt, die für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählte Hauptjugendschöffin T. gem. § 51 Abs. 1 GVG ihres Amtes zu entheben. Die Schöffin habe erklärt, aus Bekenntnisgründen ein Kopftuch zu tragen und hierauf auch in der gerichtlichen Verhandlung nicht verzichten zu können. Dies verstoße gegen § 2 Abs. 1 Justizneutralitätsgesetz NRW (im Folgenden: JNeutG NRW) und stelle eine gröbliche Amtspflichtverletzung dar.

3

Die Schöffin hat im Rahmen ihrer Anhörung erklärt, dass sie mit dem Kopftuch keine religiöse oder weltanschauliche Auffassung zum Ausdruck bringen wolle, sondern das Tragen des Kopftuchs als religiöse Pflicht verstehe. Auch ohne Kopftuch sei sie sehr schnell als Muslimin wahrzunehmen. Durch eine kopftuchtragende Schöffin werde die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gerichtsurteilen erhöht.

4

Die Generalstaatsanwaltschaft ist dem Antrag auf Amtsenthebung der Schöffin beigetreten.

5

II.

6

Der Antrag auf Amtsenthebung der Schöffin war abzulehnen, da ihre Weigerung, das Kopftuch während der Gerichtsverhandlung abzunehmen, keine gröbliche Amtspflichtverletzung im Sinne von § 51 Abs. 1 GVG darstellt.

7

1)

8

Im Ansatz zutreffend ist der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses davon ausgegangen, dass die Weigerung der Schöffin, während der Gerichtsverhandlung auf das Tragen des Kopftuches zu verzichten, gegen § 2 Abs. 1 JNeutG NRW verstößt, wonach ehrenamtliche Richter in der gerichtlichen Verhandlung keine wahrnehmbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse Auffassung zum Ausdruck bringen.

9

2)

10

Ferner bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 1 JNeutG NRW. Der Senat nimmt insofern Bezug auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschluss vom 9. Mai 2022 – 2 L 102/22 –, Rn. 27 – 32, juris; ebenso: Beaucamp/Thrun, ZJS 2020, 373 ff.) und teilt insbesondere dessen Auffassung, dass das Verbot des Tragens religiöser Symbole während der Gerichtsverhandlung sich im Hinblick auf den hohen Rang des staatlichen Neutralitätsgebots und die geringe Eingriffsintensität als verhältnismäßig darstellt.

11

3)

12

Nach Auffassung des Senats stellt die Weigerung der Schöffin, das Kopftuch während der Gerichtsverhandlung abzunehmen, indes keine gröbliche Amtspflichtverletzung im Sinne von § 51 Abs. 1 GVG, sondern eine (sonstige) Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes im Sinne von § 52 Nr. 1 GVG dar.

13

a)

14

Amtsenthebungsverfahren nach § 51 Abs. 1 GVG und Streichung von der Schöffenliste nach § 52 Abs. 1 GVG stehen in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander, so dass die Entscheidung, ob ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten oder eine Streichung von der Schöffenliste vorzunehmen ist, nur entweder in die eine oder in die andere Richtung getroffen werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 23. September 2014 – 2 ARs 13/14 –, Rn. 3, juris)

15

b)

16

Ob die Nichtausübbarkeit des Schöffenamtes wegen des Tragens religiöser Kleidung unter § 51 GVG oder § 52 GVG zu fassen ist, wird uneinheitlich beantwortet und ist seit Einführung von § 2 JNeutG NRW – soweit ersichtlich – bislang nicht entschieden.

17

aa)

18

Teilweise wird eine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes verneint (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 –  441 AR 31/18 –, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2012 – (3) 121 Ss 166/12 (120/12) –, juris). Begründet wird dies damit, dass § 52 GVG Bezug auf die §§ 32 bis 34 GVG nehme, in welchem das Tragen eines Kopftuchs nicht genannt werde. Wegen des hohen Grades an demokratischer Legitimation sei eine enge Auslegung von § 52 GVG geboten. Zudem bestehe für die Schöffin jeweils die Möglichkeit, gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GVG ihre Entbindung von Dienstleistungen an bestimmten Sitzungstagen zu beantragen, solange sie sich aus religiösen Gründen nicht in der Lage sehe, in der Öffentlichkeit ihr Kopftuch abzulegen (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 – 441 AR 31/18 –, juris).

19

bb)

20

Die Gegenauffassung geht hingegen davon aus, dass eine Streichung nach § 52 Abs. 1 GVG von der Schöffenliste geboten sei (Goers, in: Beck´scherOK, Stand: 15.02.2024, § 51 GVG Rn. 17a; Schmidt/Schiemann in: Gercke/Temming/Zöller, 7. Auflage 2023, § 51 GVG, Rn. 3; AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 28. Dezember 2018 – ID 847 –, juris; in diese Richtung wohl auch: Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 31 GVG, Rn. 19c), da die Erklärung, während der Hauptverhandlung ein Kopftuch tragen zu wollen, keine gröbliche Amtspflichtverletzung darstelle.

21

c)

22

Der Senat folgt der letztgenannten Auffassung.

23

aa)

24

Die gröbliche Verletzung der Amtspflichten im Sinne von § 51 GVG wird nach dessen Sinn und Zweck allgemein als Verhalten definiert, welches den Schöffen aus objektiver Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten ungeeignet für die Schöffenamtsausübung macht, weil er nicht mehr die Gewähr bietet, unparteiisch und nur nach Recht und Gesetz zu entscheiden. (Goers, in: Beck´scherOK, a.a.O., § 51 GVG Rn. 9). Vorliegend geht es indes nicht um ein Fehlverhalten der Schöffin – diese praktiziert vielmehr lediglich ihre durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Religionsausübungsfreiheit – sondern um eine Kollision der grundrechtlich geschützten Religionsausübung mit den staatlichen Neutralitätsvorgaben bei Ausübung des Schöffenamtes.

25

bb)

26

Ferner ist ersichtlich gesetzgeberisch nicht intendiert, dass Personen als Schöffen berufen werden, die nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft an der Ausübung des Schöffenamtes gehindert sind. Dies wäre indes die Folge, wenn man das religiöse Kopftuchtragen nicht als fehlende Eignung zur Ausübung des Schöffenamtes, sondern als gröbliche Amtspflichtverletzung verstehen würde. Bei dem letztgenannten Verständnis wäre eine Schöffin auch in Kenntnis des vorgenannten Umstandes zunächst zu berufen.

27

Soweit das Amtsgericht Fürth in diesem Zusammenhang die Auffassung vertritt, dass Schöffinnen nach ihrer Berufung jeweils ihre Entbindung gem. § 54 Abs. 1 GVG von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen beantragen müssten, wenn sie sich aus religiösen Gründen zum Ablegen des Kopftuches in der Öffentlichkeit nicht in der Lage sehen würden, und die unterlassene Stellung des Entbindungsantrags eine gröbliche Amtspflichtverletzung darstellen kann (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 – 441 AR 31/18 –, juris Rn. 14, 16), vermag dies nicht zu überzeugen. Denn die ständige Beantragung der Entbindung nach § 54 GVG stellt nicht nur einen mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbundenen Formalismus dar, sondern führt bei einer gefestigten religiösen Überzeugung der Schöffin – wie hier – auch zum gleichen Ergebnis wie deren Streichung von der Schöffenliste.

28

Anerkannt ist zudem, dass über den Wortlaut von § 52 GVG hinaus auch sonstige Gründe die Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes begründen können (Schmitt, in: Meyer-Goßner, 66. Aufl. 2023, § 52 GVG Rn. 1; Barthe, in: Karlsruher Kommentar, 9. Aufl. 2023, § 52 GVG Rn. 4; Duttge/Kangarani, in: HK-GS, 5. Aufl. 2022, § 52 Rn. 2 GVG).

29

d)

30

Der Senat ist aus den vorgenannten Gründen gehindert, die Schöffin nach § 51 Abs. 1 GVG ihres Amtes zu entheben. Der Senat vermag zudem die Schöffin nicht aus der Schöffenliste zu streichen. Denn zuständig für die Streichung aus der Schöffenliste nach § 52 GVG ist nicht der Senat, sondern der geschäftsplanmäßig für die Schöffenangelegenheiten im Sinn der §§ 31 ff. GVG i.V.m. § 34 Abs. 1 JGG bestimmte Jugendrichter (Schuster, in: MünchKomm, 1. Aufl. 2018, § 52 GVG Rn. 11), vorliegend somit der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses. Dessen Entscheidung ist gem. § 52 Abs. 4 GVG unanfechtbar.

Warum Menschen aus der Kirche austreten.

Juli 2019
Meine Antwort auf den Brief des Gemeindepfarrers nach meinem Austritt aus
der evangelischen Kirche mit der Frage nach dem Grund meines Austrittes.
Der Pfarrer fragte ob mein Austritt am Glauben oder an der finanziellen Belastung liegt.
Er bot mir auch an mit mir darüber zu sprechen.
Nach meiner Antwort hatte ich allerdings nichts mehr von Ihm oder der Gemeinde gehört!
Die Antwort schickte ich dem Gemeindepfarrer

Sehr geehrter Herr Pfarrer xxxxx,
im Juli haben Sie mir wegen meinem Austritt aus der evangelischen Kirche
geschrieben. Bitte entschuldigen Sie, daß ich mich erst jetzt melde. Ich
hatte einen längeren Krankenhausaufenthalt und es ist in den Wochen
einiges im Sinne des Wortes liegen geblieben!
Nach einem Erholungsurlaub und einer geplanten Reha bin ich im Dezember
wieder in einer Klinik, so daß ich erst einmal schlecht erreichbar
bleibe.

Vorausschicken möchte ich, daß ich auf meinem Weg durch unsere Welt
immer wieder mal den einen oder anderen Menschen kennen lernte, der
allein bei der Kirche den Halt fand sich im Leben zurecht zu finden
und/oder sich aus einem Sumpf zu befreien.
Aus diesem Grunde ist die Kirche an sich für mich nicht nur die
Manifestation einer über 1500 Jahre alten Kultur in Europa, die jeden
positiv determiniert der in unserem Kulturkreis lebt. Selbst Atheisten,
ob sie wollen oder nicht! Darum bedeutet Kirche nicht nur den
christlichen Glauben mit seinen Dogmen, sondern ganz besonders die
christlich-kulturelle Sozialisierung der Menschen seit mehr als 1500
Jahren.

Wie seit vielen Jahren war ich auch in diesem Juni zu einem jährlichen
Kongress in Österreich und sah im deutschen Fernsehen Teile des
Kirchentages in Dortmund.
Ich war entsetzt, daß in Zeiten der Säkularität vom EKD eine
demokratische Partei, die im Moment auch noch die einzige
Oppositionspartei ist dezidiert ausgeschlossen wurde.
Ich erinnere mich an den Anfang von 2016, wo alle Parteien versprachen
sich sachlich mit den Argumenten der Opposition zu reiben und die neue
Partei auf diese Weise zu zerlegen. Es hörte sich spannend an, aber es
fand nie statt. Ich warte bis heute auf den Austausch von Sachargumenten
der in meinen Augen immer das Kennzeichen von Demokratie war. Das gibt
es aber, gesellschaftsübergreifend und ÖRR/Printmedien-induziert nicht
mehr. Es gibt einen regelrecht gleichgeschalteten Block, der streng vom
ÖRR auf Kurs gehalten wird, und jede demokratische und sachliche
Auseinandersetzug unmöglich macht.

Als evangelisch erzogener Christ frage ich mich, was Luther wohl zu
dieser ganz sicher nicht freidenkerischen Blockade anderer
demokratischer Ideen gesagt hätte, die vor 20 Jahren noch einen breiten
Konsens hatten, damals noch weit weg von jeder Verleumdung ins
Rechtsradikale, Hätte Martin Luther so gedacht, wie der EKD heute
handelt, hätte es nie eine Reformation gegeben!

In einer Zeit, wo unzählige Verwüstungsanschläge, Angriffe auf Leib und
Leben und sogar Mordanschläge gegen Oppositionsprotagonisten und
Sympathisanten üblich sind, Menschen Repressionen am Arbeitsplatz
erleiden oder gar ihre Position verlieren, weil sie legitim eine andere
Vorstellung der Lebensumstände haben, als der Mainstream sie 24 Stunden
am Tag publiziert und wo Unternehmer, Wirte und Hotelbesitzer massiv
bedroht und sogar in die Pleite geschickt werden, wenn sie der
Opposition Räume vermieten, fühle ich mich in die sehr dunkle Zeit
zurück versetzt, von der meine Eltern und Großeltern mir ausführlich
berichteten und die es unter allen Umständen zu verhindern gilt! Meine
Großmutter wurde photographiert, wie sie aus dem Laden eines Juden trat,
auf dessen Schaufensterscheibe geschrieben stand „Kauf nicht beim
Juden“. Das Bild wurde in der Buerschen Zeitung veröffentlicht, mit dem
Namen meine Großmutter! So funktionierte bei den alten Nazis
Gleichschaltung. Wie heute schon wieder allein durch Prangerwirkung!
Heute haben wir wieder genau diese Verhältnisse. Nur heisst es heute
„Kaufe nicht bei einem AfD-Sympathisanten.
Und der öffentliche Ausschluss dieser demokratischen Partei durch den
EKD ist eine freiwillige Gleichschaltung. Mit allen erwartbaren Folgen.
Für die Gesellschaft, das Land und auch für die Kirche/n. Ich frage
mich dabei: „Wo ist der freidenkerische, in Frage stellende Geist
Luthers?“

Weil ich sicher bin, daß das was z.Zt. die Kirche/n prägt, im langen
Fluss der Zeit unerheblich sein wird, bin ich gelassen.

Mein Austritt aus der Kirche hat darum weder Gründe im Glauben, noch in
der finanziellen Tragbarkeit. Der Grund ist die Erkenntnis, daß ich als
lutherisch aufgewachsener und zum kritischen selbstdenken erzogener
Mensch undemokratisches und auch unreflektiertes Handeln nie
unterstützen kann!

Ich habe Ihnen offen über meine Gründe geschrieben. Nicht zuletzt, auch
um auf zu zeigen, daß offenbar leider ein Tsunamie rollt. Weg von den
Kirchen!

Ich hoffe, daß der Einblick, den ich Ihnen gab nicht nur interessant,
sondern auch nützlich für eigene Hinterfragungen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lück

Ist Frank E. wieder in Haft?

NACHTRAG:

Der Beitrag hat sich zwischenzeitlich erledigt, da ich heute Kontakt mit Frank hatte. Frank ist also nicht in Haft. 

 

Eigentlich bin ich beim Thema JUGENDAMT und KINDERKLAU oder INOBHUTNAHME inzwischen außen vor. Ich glaube, ich habe in der Vergangenheit genügend Eltern und deren Kindern geholfen.

Immerhin gibt es ja noch Frank E. der in diesem Bereich noch immer aktiv unterwegs ist. Frank ist eigentlich der Eltern- und Kinderrechts-Aktivist.

In der Vergangenheit haben Frank und ich in einigen Fällen auch schon zusammengearbeitet.

Jetzt brachte mich jemand in einem Fall aus Bremen/Berlin wieder ins Gespräch. Man möchte, dass ich mich an einer Demo beteilige. Auch Frank war in diesem Fall schon aktiv. Was liegt also näher mal wieder mit Frank zu telefonieren?

Mein Telefonnummern von Frank funktionieren nicht mehr, also die Kontakte abgeklappert. Aber auch unter den neuen Nummern war Frank nicht erreichbar. Auch sein Notfallkontakt ist telefonisch nicht erreichbar.

Am 22.4.2024 war er zuletzt im Internet. Einige Tage zuvor hatte er noch mit der Mutter Kontakt, für die ich aktiv werden soll.

Wo also steckt Frank E., was ist passiert?

Eine 100% Auskunft habe ich bisher nicht. Bekannt ist aber, dass er einen Stellungshaftbefehl bekommen hatte. Keine Ahnung worum es dabei geht. Leider ist Frank ein Mensch, der sich lieber anderen Menschen, besonders Eltern und Kindern hilft, als sich um die eigenen Probleme zu kümmern. Da kann es dann schnell mal zu einem Urteil gegen ihn kommen, weil er einen Gerichtstermin verpasst hat. Da Frank sich bestimmt nicht selbst gestellt hat, ist es natürlich möglich, dass die Polizei ihn gefunden und verhaftet hat. Bisher ist aber nichts über seinen Verbleib bekannt.

Sollte jemand etwas über den Verbleib von Frank E. wissen, dann bitten wir um entsprechende Nachricht. Nutzen sie dafür hier bitte die Kommentarfunktion, oder die Mail-Adresse des Vereins.

BEAMTENDUMM at live.de

Leider überhaupt kein Aprilscherz

Morgen kommt das Sanitätshaus vorbei, um ein orthopädisches Hilfsmittel abzuholen, das ich nicht mehr brauche. Aus diesem Grund musste ich heute meine Wohnung teilweise umräumen, um das Hilfsmittel für morgen parat zu haben.

Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass das für mich überhaupt nicht leicht war, und ich wesentlich länger gebraucht habe, als ein gesunder Mensch. Ich habe  es aber geschafft.

Danach war mir klar, dass ich mir nichts mehr zu Essen mache, sondern Essen gehe. Ich fuhr in die Stadt, weil in der Umgebung alle Pizza- und Pommesbuden dicht hatten.

Am Südausgang vom Bahnhof findet man etliche türkische und andere moslemische Pommesbuden. U.a. in dem Gebäude wo mal Meuser und Hoppe waren.

Vor einigen Jahren entstand dort ein neuer türkischer Imbiss, der ursprünglich ging der über 2 Etagen, war offenbar aber zum 2 Mal pleite, bevor der Laden überhaupt eröffnete. Ich denke, in den letzten 4 Jahren war der Laden mehr zu, als auf.

Im Moment hat er mal wieder auf, aber nur noch im Erdgeschoss. Trotzdem ist der noch groß. Ich denke, dort gibt es mindestens 15 Tische.

Ich war heute gegen 21 Uhr dort, und bis 22 Uhr soll der Dönerladen geöffnet sein. Im Moment hat der Laden ein Angebot vom 1. April bis zum 7. April. Wenn man draußen einen Döner zum Mitnehmen bestellt, zahlt man nur 1 € für den Döner. Allerdings erzählten mir Wartende, dass das über 20 Minuten gedauert hätte, bis man dran gekommen wäre, weil die erst wieder das Fladenbrot backen mussten.

Ich wollte den Döner nicht, sondern wollte was im Restaurant bestellen. Ich fuhr also in den Laden, und von den mindestens 15 Tischen waren eine Stunde vor Ladenschluss nur 4 Tische besetzt.

Kaum war ich drin, da kam auch eine moslemische Bedienung, vielleicht sogar der Chef. Er ging zur Eingangstür, und schickte mich wieder raus, mit der Behauptung, dass alle Tische schon besetzt wären. Wie gesagt es waren vielleicht 4 Tische wirklich besetzt, und bestimmt 10 waren noch frei, und das 1 Stunde vor Feierabend.

Der Typ meinte, dass ich mir draußen einen Döner bestellen könnte, was ich aber gar nicht wollte. Dafür sahen mich Türken oder andere Moslems wieder rauskommen, die mir vorher die Tür aufgemacht hatten, damit ich reinfahren kann.

Die teilten mir mit, dass es mindestens 20 Minuten dauern würde, bis ich draußen einen Döner bekommen würde. Ich teilte ihnen mit, dass ch keine Döner wollte, aber mich ein Mitarbeiter des Dönerladen wieder rausgeschickt hat, weil angeblich alle Tische besetzt wären. Natürlich haben die auch gesehen, dass die meisten Tische noch frei waren, und meinten, dass das ein Missverständnis sein müsste, aber ich hatte keinen Bock mehr auf den Laden. 3 Dönerläden weiter wurde ich dann fündig, und bestellte eine Dönertasche mit Pommes und einer Cola für 9,50 €

Von dem unmöglichen Dönerladen, der sich wahrscheinlich auch nicht länger hält, als seine Vorhänger, werde ich in den nächsten Tagen noch ein Foto reinstellen.

Ob der Typ behindertenfeindlich ist, oder einfach deutschfeindlich, ist mir natürlich nicht bekannt. Ich hoffe natürlich, dass der Laden schon bald wieder Geschichte ist.

Fahr zum Teufel

Heute wollte ich zum NIEDERRHEINER fahren, habe also in meinen NAVI die Adresse eingeben, aber irgendwie wollte mich das Teil nicht nach Xantten bringen. Ich habe das dreimal versucht, aber das Teil funktionierte einfach nicht.

Nach 3 Versuchen war ich so wütend, dass ich losbrüllte, DANN FAHR DOCH ZUM TEUFEL.

Zu meiner Verwunderung antwortete das Navi mit

ROUTE WIRD BERECHNET:

Ehrlich, damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet.

Nach der Berechnung wurde angezeigt, dass das Ziel 517 km von mir entfernt ist, und die Fahrzeit fast 5 Stunden dauern würde.

Normalerweise höre ich ja nicht auf Frauen, aber natürlich interessierte es mich, wo denn das Ziel sein sollte, und Zeit hatte ich auch genug. Ich entschied mich also, der Frauenstimme meines NAVIS zu folgen. Nach 5 Stunden war klar, wo diese Adresse liegt. Ich stand plötzlich vor dem DEUTSCHEN BUNDESTAG, und konnte persönlich erleben, wie Frau Baerbock gerade ihre berühmte 360-Grad-Drehung durchführte.

Endlich weiß ich, wo mich das NAVI hinführt, wenn man sagt:

FAHR DOCH ZUM TEUFEL.

Dass man dann vor dem Bundestag landet, das hätte man sich eigentlich auch denken können.

 

NACHTRAG:

Natürlich handelt es sich bei dem Beitrag um einen Aprilscherz. Wie unsere Leser wissen, wird man am 1. April, und natürlich am Wahltag regelmäßig verarscht.

 

„Ich habe nichts gegen …“

Da gibt es aktuell ein Video von einer „echten Demokratien“, die hysterisch in dem Video brüllt:

Ich habe nichts gegen Ausländer, aber ….

Den Spruch hat man schon mal gehört. Also mal suchen.

https://www.lit-verlag.de/isbn/978-3-643-12087-8

„Ich habe nichts gegen Ausländer, aber…“

Alltagsrassismus in Deutschland

Mal sehen, was man noch so findet.

Bei der LINKSHUGEND findet man ein Plakat.

Plakat „Ich hab ja nichts gegen Ausländer, aber…“

Nach diesem Plakat ist jemand Rassist, der so einen Satz von sich gibt.

Und auch der DEUTSCHLANDFUNK hat was dazu.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/xenophobie-nichts-gegen-auslaender-aber-100.html

Xenophobie „Nichts gegen Ausländer! Aber…“

Auch der DEUTSCHLANDFUNK nennt das ALLTAGSRASSISMUS.

Das Video der hysterischen Frau geht natürlich noch weiter, mal sehen was nach dem ABER kommt.

ICH HABE NIX GEGEN AUSLÄNDER,
ABER WENN LEUTE HIERHIN KOMMEN,
DIE AUS ANDEREN LÄNDERN KOMMEN,
DIE DANN AFD WÄHLEN,
DAS GEHT GAR NICHT!

Da hat man aber schnell den Eindruck, dass diese Person ziemlich dumm ist, und keineswegs eine Link ist. Bei der ist nicht nur das ABER rassistisch, sondern auch noch alles, was nach dem ABER kommt.

Die Frau beschwert sich über einen (ehemaligen) Kollegen aus Kasachstan. Vermutlich mit deutschem Pass, ein Deutscher also. Vielleicht sogar ein Spätaussiedler, also sogar ein echter Deutscher und kein eingebürgerter Deutscher. Und diese möchtegern Linke, beschwert sich über den (ehemaligen) Kollegen, weil der es wagt eine andere Partei zu wählen, als sie selbst. Ist das nicht Faschismus pur?

Wer noch nicht völlig überzeugt ist, der kann sich gerne das ganze Video ansehen, denn das was die Person schon vor dem

ICH HABE NICHTS GEGEN AUSLÄNDER, ABER

sagt, scheint doch auch sehr dumm und rassistisch zu sein.

Innenministerium und systemtreue Presse bezeichnen Schlag ins Wasser als Schlag gegen Rechts.

Wenn es nach dem Innenmister von NRW geht, und nach der treuen Systempresse, war das anscheinend ein großartiger Erfolg gegen Rechts, was sich da am Wochenende in einer Kleingartenanlage in Gelsenkirchen abgespielt hat.

Die WAZ titelt:

POLIZEI STOPPT NAZI-KONZERT

In der BILD liest man:

Neonazi-Razzia bei „Sturmwehr“-Konzert!

Und ähnlich geht es auch bei der restlichen Systempresse weiter.

WIKIPEDIA schreibt über den Begriff KONUERT

Konzert(über ital. concerto von lat. concertare „wetteifern“, später und seltener auch ital. conserto, von lat. conserere „zusammenfügen“[1]) im Sinne einer Musikveranstaltung nennt man den Vortrag von Musik vor einem eigens zu diesem Zweck versammelten Publikum („Hörerschaft“), meist auf einer dafür geeigneten oder eigens errichteten Bühne. Dies kann öffentlich oder privat sein. Der Begriff grenzt sich ab von Veranstaltungen, bei denen die Musik nicht die Hauptsache ist.

Schon bei dem verwendeten Begriff KONZERT gibt es also Zweifel. Ging es bei dem Zusammentreffen tatsächlich in der Hauptsache um Musik, oder handelte es sich bloß um ein privates Treffen oder eine private Veranstaltung, bei der auch Musik gespeilt wurde, die Musik aber nicht der Hauptgrund für das Zusammentreffen war?

Und wenn es sich um ein NAZI-Konzert handelte, welche böse, rechtsradikale Musik wurde denn dort gespielt? Weder der Innenminister, das Innenministerium, oder die systemtreue Presse lassen den Leser das wissen.

Nach unseren Erkenntnissen waren gerade mal 2 Lieder gespielt, und keines davon soll wirklich verbotenes rechtsradikales Liedmaterial gewesen sein. Selbst ein früher mal völlig harmloses Kinderlied von den

10 KLEINEN NEGERLEIN,

was heute sicherlich als politisch inkorrekt bezeichnet wird, wurde dort nicht gespielt.

Wie könnte es zu so einem Polizeieinsatz mit einer Hundertschaft an Polizisten und Staatsschutz etc. wohl gekommen sein? Da lassen wir mal unser Hirn ein wenig spielen.

Da treffen sich 80 böse Nazis, um verbotene Lieder zu singen oder Musik zu spielen. Wieso eigentlich verboten, bei uns wird doch sowohl die Kunstfreiheit, als auch die Meinungsfreiheit (angeblich) garantiert.

Selbst eine Band wie die linksradikale Punkband

Feine Sahne Fischfilet

dürfen ihre krankhaften Gewaltphantasien von sich geben, und werden von der Bundesregierung sogar noch gefördert.

Die bösen Nazis haben für ihr Treffen auch eine Band organisiert. Die Musik ist natürlich laut, so dass auch die Nachbarn den Gesang hören. Ein anständiger Sozialdemokrat, von denen es in Gelsenkirchen tatsächlich noch immer einige gibt, oder einer von der ANTIFA, meint in dem dritten oder vierten Lied etwas verbotenes gehört zu haben. Vielleicht lautete der Titel des Liedes

ICH BRATE GERNE 4 HÄHNCHENSCHENKEL IN DER PFANNE,

oder so ähnlich. So etwas geht natürlich gar nicht, da bekommt man ja Bilder im Kopf, die uns an braune Zeiten erinnern. Also griff die ANTIFA, oder der letzte Sozialdemokrat sofort zum Telefon und informierte das Innenministerium über den unglaublichen Vorfall.

Der Innenminister, der bekannt dafür ist, dass er mit aller Härte gegen Clan-Kriminalität vorgeht, und gegen linke Brandstifter, sowie gegen angebliche Rechte, setzte sofort eine Hundertschaft, bestehend aus Polizei, Staatsschutz und Verfassungsschutz in Bewegung, denn die haben ja nichts besseres zu tun, und warten den ganzen Tag nur auf einen Anruf des Ministers. Und von z. B. Düsseldorf zu der Kleingartenanlage nach Gelsenkirchen-Ückendorf ist es jetzt auch nicht so weit, dass die Hundertschaft schon nach dem 2. Lied der Band halb Ückendorf abgeriegelt hat. Sind halt schnell unsere Uniformierten. In 20 Minuten schaffen die das locker, oder?

(Gut nicht immer sind die so schnell. Als in Gelsenkirchen-Hessler versucht wurde ein Geldautomat zu sprengen, da war die Polizei nicht unbedingt schnell.
https://feldmark.news.blog/2023/10/26/versuchter-geldautomatensprengung-in-gelsenkirchen-hessler/)

Etwas unerklärlich ist allerdings, wieso zeitgleich mit Polizei und Staatsschutz auch etliche Pressevertreter vor Ort waren. Wie kann das sein?

Hier kommt der Verdacht auf, dass sich das Ganze völlig anders abgespielt haben dürfte.

War es vielleicht so, oder so ähnlich?

In der Kleingartenanlage hat jemand einen Schrebergarten. Der Eigentümer plant eine private Party, und mietet dafür das Vereinsheim an. Bei der geplanten Veranstaltung will er, oder eine Bande, auch ein paar Lieder spielen. Die Veranstaltung wurde schon vor Wochen geplant, und weil der Mann ein böser Mann ist, der sich hartnäckig weigert die CDU, oder die SPD zu wählen, und schon gar nicht DIE GRÜNEN, hat der Staatsschutz auch schon vor Wochen von dieser geplanten Veranstaltung Wind bekommen, und sofort einen SCHLAG GEGEN RECHTS GEPLANT.

Ok, es gab also keinen konkreten strafbaren Grund für diese Aktion, sondern man ging gegen die Leute vor, ohne dass es eine konkrete strafbare Handlung gab. Das erklärt natürlich, warum auch die Presse zeitgleich mit Polizei und Staatsschutz vor Ort war, denn die informierte Systempresse soll natürlich über den Einsatz berichten. Da bleibt natürlich noch eine Frage offen. Wurde die Presse nur im Vorfeld über die Aktion informiert, oder zahlt das Land oder der Bund für die systemtreue Berichterstattung? Schließlich muss die Presse ja auch leben.

Eins kann ich bestätigen, bei uns hat sich niemand gemeldet, um uns für die Berichterstattung zu bezahlen. Was machen wir bloß falsch.

Und wie geht es jetzt wohl weiter?

Zur Erinnerung, im Juni 2023 gab es in Essen eine Massenschlägerei zwischen moslemischen Zuwanderern. Hier gab es also konkrete Straftaten, und 169 Strafanzeigen, die alle eingestellt wurden.

In Ückendorf berichtet die Presse über keine konkrete Straftat. Vielleicht versucht man es mal wieder mit dem Vorwurf der Volksverhetzung, aber die beiden Lieder waren sicherlich keine Volksverhetzung.

Manchmal hat man den Eindruck, dass es von Vorteil ist, wenn man kein Deutscher ist.

Der STERN schreibt übrigens u.a.

Die Polizei hat ein illegales Konzert der rechten Szene in Gelsenkirchen beendet und zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. In einem Vereinsheim einer Kleingartenanlage waren am Samstagabend 78 Personen zu der Veranstaltung zusammengekommen, teilte die Polizei in der Nacht zu Sonntag mit. Die Polizei leitete nach einer ersten Bilanz ihres Einsatzes sieben Strafverfahren, darunter in zwei Fällen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Sie stellten CDs mit mutmaßlich rechtsradikalen Inhalten sicher. Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Verstöße dauerten an.

Was heißt hier eigentlich ILLEGALES KONZERT? Es handelte sich zunächst um eine gewöhnliche Party, die man natürlich nicht genehmigen lassen muss. Was war also daran illegal?

Der STERN schreibt selbst, dass 78 Personen zu der VERANSTALTUNG kamen. Veranstaltung, also kein Konzert?

Die Polizei leitete demnach 7 Strafverfahren ein. Woher wussten die denn von diesen angeblichen Straftaten? Zur Erinnerung, die Polizeiaktion muss bereits vor der Veranstaltung geplant worden sein, woher wollen Innenminister/Innenministerium und Polizei schon im Vorfeld gewusst haben, dass in der Kleingartenanlage angeblich eine Straftat vorliegt?

Man spricht z. B. von Volksverhetzung. Diese angebliche Volksverhetzung während der Veranstaltung kann aber doch nicht wirklich der Grund für die schon vorher geplante Polizeiaktion gewesen sein.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) meint

„Denn was da gesungen wird, ist reiner Hass, Hetze und Menschenverachtung“.

So weit bekannt, wurden gerade 2 Musikstücke gespielt. Es wird bezweifelt, dass der Innenminister bei Planung der Polizeiaktion den Inhalt der beiden Lieder überhaupt kannte. Dumm für ihn, wenn diese beiden Lieder keine Volksverhetzung enthielten.

Und nochmal stellt sich die Frage, warum man einigen Leuten bereits im Vorfeld unterstellt, sie würden Lieder singen mit volksverhetzenden Inhalt, während dieser Staat anderseits gewaltverherrlichende linke Musiker fördert.

Seit Monaten gibt es z. B. immer wieder kriminelle Aktionen von Klimaklebern. Noch nie hat man gehört, dass die Polizei bzw. der Staat diese Leute im Vorfeld daran gehindert hätte ihre kriminellen Aktionen durchzuführen. Im Gegenteil, Bürger die Klimakleber an ihren Aktion hindern wollten, wurden von der Polizei daran gehindert, und damit die kriminellen Aktionen der Klimakleber unterstützt.

Bei der Party im Schrebergarten hat man aber nicht gewartet, bis es tatsächlich zu Straftaten kommt, sondern man hat schon im Vorfeld geplant die Veranstaltung abzubrechen.

Auch weitere angebliche Straftaten während der Polizeiaktion waren kein berechtigter Grund die Party zu stören.

Dazu gehören ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Zu diesen angeblichen Straftaten wäre es ja nicht gekommen, wenn die Polizei die Party nicht beendet hätte. Und damit können diese angebliche Straftaten kein berechtigter Grund für den Polizeieinsatz gewesen sein.

 

 

 

EGON BAHR: »wir leben in einer Vorkriegszeit«, und 10 Jahre danach

Wenn man den Medien glaubt, dann sind AfD-Anhänger angeblich die großen Antisemiten. Komisch, dass man das dem Leser erzählen will, wo es doch sogar eine Gruppe von Juden in der AfD gibt.

Was ich wohl glaube ist, dass AfD-Anhänger die Problematik zwischen Israel und Palästina vielschichtiger sehen, als dies unsere Bundesregierung macht, aber das ist ja auch kein Wunder. Selbst die Basis der anderen Parteien sehen den Konflikt vielfältiger, als die Parteispitze, die regelmäßig einseitig agieren.

Ich habe einen AfD nahen Bekannten, der eine eindeutige Meinung zu den beiden Konflikten zwischen Israel und Palästina, sowie zwischen Russland und der Ukraine hat.

In dem jahrealten Konflikt zwischen Israel und Palästina ist er auf der Seite von Israel.

Und in dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, ist er auf der Seite von Russland.

Zugegeben, man kann dieser Meinung sein, aber man kann durchaus auch anderer Meinung sein.

Die Frage ist aber, ist es überhaupt logisch auf der einen Seite Israel zu unterstützen, und auf der anderen Seite Russland?

Mal ganz ehrlich, das ist logisch.

Israel besetzt schon seit Jahren die Gebiete der Palästinenser, und Russland besetzt seit 20 Monaten Gebiete der Ukraine. Der Kollege ist also in beiden Fällen auf der Seite der Besatzer. Man kann anderer Meinung sein, aber zumindest logisch ist dieses Verhalten.

Unlogisch ist dagegen, wie sich unsere Bundesregierung verhält.

Im Konflikt zwischen Israel und Palästina unterstützt die Bundesregierung die Besatzer, während man im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine gegen die Besatzer hetzt, und meint, dass die Ukraine das Recht hat die besetzten Gebiete zurückzuerobern. Warum die Palästinenser dieses Recht nicht haben sollen, ist unklar.

Man kann doch nicht auf der einen Seite die Besatzer unterstützen, und auf der anderen Seite gegen die Besatzer sein. Logisch ist das nicht.

Aber vielleicht geht es auch gar nicht darum. Egon Bahr meinte mal während eines Vortrags.

»In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte…«

Wie jetzt, es geht nie um Demokratie oder Menschenrechte, um was geht es denn dann?

Nicht noble Werte wie Demokratie oder Menschenrechte seien ursächliche Motive für außenpolitisches Handeln. Vielmehr seien es stets konkrete, gewichtige und divergierende Interessen von Staaten. Davon war zumindest der vor einigen Jahren verstorbene Altmeister der deutschen Friedens- und Entspannungspolitik, Egon Bahr, zutiefst überzeugt. Bahrs These mag sich zwar ziemlich absolut formuliert anhören. Doch sie macht nachdenklich und schärft den Blick bei der Analyse von unzähligen Interventionen und Sanktionen, Bündnissen und Wirtschaftsbeziehungen.

Über das Verhältnis zwischen »Ost« und »West« sprach Bahr auch am 3. Dezember 2013 mit 45 Schülern in der »Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte« in Heidelberg. Die 90-minütige Veranstaltung analysierte Bahr tagesaktuell die wachsenden machtpolitischen Spannungen zwischen den Weltmächten USA und Russland. Seine Ausführungen kulminierten in der Bemerkung,

»dass wir in einer Vorkriegszeit leben«

und ein großer »Cyber War« nicht ausgeschlossen werden könne. Daneben blieb insbesondere der folgende realpolitische Lehrsatz des stets um Frieden bemühten Bahr in Erinnerung:

In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.

Egon Bahr (2013)

Als ausgewiesener Zeitzeuge mit vielfältigen außenpolitischen Praxiserfahrungen sprach Bahr mit wissbegierigen Schülern. Sein Merksatz regt jedoch zum kritischen Selbstdenken an. Jedenfalls hilft er, den Blick auf außenpolitische Phänomene und Handlungsmotive zu schärfen. Seien es nun Interventionen und Sanktionen zur Durchsetzung politischer, ökonomischer oder militärischer Ziele oder seien es Bündnisse und Wirtschaftsbeziehungen.

Folgende Fallbeispiele aus der jüngeren Vergangenheit sollen als Anregung dienen, den Merksatz von Egon Bahr selbstständig zu prüfen. Inwieweit geht es dort um Demokratie, Menschenrechte und/oder Interessen?

  • die als »humanitär« verkaufte völkerrechtswidrige Militärintervention der NATO in Jugoslawien 1999 (»Kosovokrieg«) mit später weitestgehender Unterstützung einer Abspaltung des Kosovo
  • der völkerrechtswidrige Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak 2003 mit anschließender Besetzung und Neuordnung des Staatsgebietes
  • die umstrittene internationale Militärintervention beim Bürgerkrieg in Libyen 2011

Und wie sieht das 2023, also 10 Jahre nach der Rede von Egon Bahr aus?

Erklärt die Rede vielleicht, warum man mit Israel die Besatzer unterstützt, und mit Russland die Besatzer bekämpft?

Dass die Bundesregierung lieber Israel unterstützt, als die Palästinenser, verwundert nach der Rede von Egon Bahr nicht, denn wenn es nicht um Demokratie und Menschenrechte geht, dann geht es vielleicht um Handel und Wirtschaft, und da ist Israel einfach wesentlich stärker, als Palästina. Es ist also ein besseres Geschäft auf der Seite von Israel zu sein, als auf der Seite der Palästinenser.

Zurück zur AfD. Während die AfD, wie die Bundesregierung auch, einseitig auf der Seite von Israel steht, behauptet die Systempresse dennoch, dass die AfD antisemitisch wäre, weil man die Hoffnung hat, dass man damit der AfD schaden kann.

Es gibt aber Israel kritische Bürger, die sich an der einseitigen Positionierung der AfD stören. Die AfD ist also weit, weit weg von einer antisemitischen Partei, wie man uns gerne weismachen will.

Dass die AfD NICHT antisemitisch ist, ist natürlich gut, aber etwas kritischer und objektiver dürfte man durchaus das Problem angehen.

Fakt ist, dass Israel seit Jahren nicht beweist, dass man an Frieden in der Region nicht wirklich interessiert ist.

 

Ist im Himmel bald die Hölle los?

Wer ein bisschen was über meine Familiengeschichte weiß, der weiß auch, dass ich weder eine gute Kindheit hatte, noch eine gute Meinung über meine Mutter. Das geht meinen Geschwistern nicht anders. 4 Kinder hatte meine Mutter.

Bruder 1 ist der Älteste, also meine Wenigkeit, und von Vater #1.

Bruder 2 ist ca. 11 Monate jünger als ich, und von Vater #2.

Schwester war 2 Jahre jünger, lebt aber schon einige Jahre nicht mehr, und stammte auch von Vater #2.

Bruder 3 ist ein Nachkömmling und stammt von Vater #3.

Keine Ahnung, warum der so eine schlechte Meinung über seine Mutter hat, denn er hatte sicherlich auch ncht die beste Kindheit, aber doch eine deutlich bessere, als die anderen drei.

 

1974 hatte ich mal für meine Mutter den Rettungswagen gerufen, und am Telefon gesagt, dass sie sich nicht beeilen brauchen, weil ich dachte, dass sie schon tot wäre. Ich habe mich damals geirrt. Sie überlebte nicht nur 1974, sondern auch 2022.

Sie wollte immer 100 Jahre alt werden, aber daraus ist dann doch nichts geworden. Mit 84,5 Jahren starb sie 2023.

Das war schon etwas merkwürdig. Immerhin kam sie Wochen vorher ins Krankenhaus mit einer angeblich schmerzhaften Muskelverhärtung. Das wurde auch behandelt. Dann hatte sie sich an der Zimmernachbarin mit Corona angesteckt, obwohl sie natürlich mehrfach geimpft war.

Als sie dann das Krankenhaus nach 5 Wochen wieder verlassen konnte, verstarb sie dann nur 2 Tage später. Wer hätte das bloß gedacht.

Mein letzter Kontakt zu der Frau fand 2020 statt. Ende 2020 hatte ich einen Oberschenkelhalsbruch überstanden, und auch noch eine schwere Corona-Infektion mit Krankenhausaufenthalt. Damals teilte sie mir mit, dass sie keinen Kontakt mehr mit mir möchte. Da war mir ihr Wunsch natürlich Befehl, und ihr Tod berührte mich auch nicht mehr. Allerdings stellte sich jetzt langsam die Frage, wer würde wohl wann der Nächste sein?

 

Normalerweise könnte man davon ausgehen, dass theoretisch der älteste Sohn mal der Nächste sein könnte, aber bei einem Altersunterschied von 20 Jahren könnte das Ende noch etwas warten.

Der Altersunterschied zwischen Bruder #1 und Bruder #2 beträgt nur 11 Monate, da muss man nicht unbedingt davon ausgehen, dass Bruder #1 vor Bruder #2 sterben würde, aber anderseits ist der ältere Bruder schon seit dem 2 Lebensjahr chronisch krank, was erwarten lässt, dass das zu einer Lebenszeitverkürzung führen wird.  Also, erwischt es mich doch als nächsten?

Bruder #2 ist ein erfolgreicher Geschäftsmann, mit einer besseren Krankenversicherung. Er bekommt also die bessere Krankenbehandlung, als der chronisch kranke Bruder #1. Auch das spricht also dafür, dass Bruder #2 den älteren Bruder überleben sollte.

Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Privatversicherung tatsächlich der Gesundheit immer förderlich ist, oder ob die Geldgier der Krankenhäuser gerade bei Privatpatienten genau zum Gegenteil führen kann.

Bruder #2 hatte vor Monaten Probleme mit seinen Bronchen. Er konnte auch nur schlecht sprechen. Als er mit der ärztlichen Behandlung nicht weiterkam, wurde er ins Krankenhaus eingeliefert. Es handelte sich um das örtliche Dorfkrankenhaus in der Eifel.

Dort wurde sein Problem angeblich auch gefunden, und er wurde entsprechend behandelt. Zugegeben, mit einem gewissen Erfolg. Natürlich wurde das auch gut bezahlt, denn er war ja Privatpatient.

Nach der Entlassung war er noch schwach, aber es ging ihm langsam besser. Im September musste er wieder ins Krankenhaus. Bruder #2 hat Anfang 2023 eine Patientenverfügung gemacht. Bruder #3 soll sich im Falle des Falles um seine gesundheitlichen Belange  kümmern, denn der ist im Gesundheitsbereich tätig.

Das Krankenhaus rief also Bruder #3 an, und hatte zwei Behandlungsvorschläge. Bruder #3 meinte, dass es noch eine Alternative gibt. Das Dorfkrankenhaus war aber über diese Alternative nicht begeistert.

Bruder #3 hatte eine Verlegung in eine Fachklinik vorgeschlagen, aber das Geld für einen Privatpatienten wollte sich das Dorfkrankenhaus nicht entgehen lassen. Es waren mal wieder einige Anrufe nötig, u. a. von einem Krankenhaus aus Gelsenkirchen, bis man einer Verlegung zustimmte. Mit dem Hubschrauber wurde Bruder #2 in die UNI-Klinik Köln geflogen. Dortige Untersuchungen ergaben, dass die im Dorfkrankenhaus diagnostizierte Krankenhaus wahrscheinlich falsch waren. Dass Bruder #2 tatsächlich Lungenkrebs hat, hatte das Dorfkrankenhaus leider nicht festgestellt. Bruder #2 liegt im Koma, mit schlechten Aussichten, und man hat entschlossen, dass man in der nächsten Woche die Maschinen abstellen wird.

Das Wort GESUNDHEIT kann man im Gesundheitswesen getrost streichen. Es geht, wie in allen Fällen, mehr um das Geld, als um Gesundheit. Wäre Bruder #2 kein Privatpatient, dann hätte man ihn wahrscheinlich bereits vor Monaten in eine Lungenfachklinik weitergereicht, aber das Geld für einen Privatpatienten wollte man lieber selber kassieren.

Bruder #2 ist durchaus ein guter Bruder. Ich hätte ihm wirklich ein längeres Leben gewünscht, er hätte es verdient, aber das Sterben gehört grundsätzlich zum Leben dazu. 64 Jahre ist ein Alter, in dem man sterben kann, aber bestimmt noch nicht unbedingt sterben muss.

Egal, sterben werden wir alle, und ihm wird es auch egal sein.

Allerdings wird es lustig, wenn er in den selben Himmel kommen sollte, wie seine Mutter. Mit einem friedlichen Harfenspiel wird es dann wahrscheinlich vorbei sein. Ich befürchte, im Himmel ist dann die Hölle los.

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