Vorwürfe gegen Jobcenter Kreis Pinneberg: Bürger sieht Existenz und medizinische Versorgung gefährdet

 

Pinneberg, 4. August 2026 – Ein Bürger aus dem Kreis Pinneberg erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jobcenter Kreis Pinneberg. Nach seiner Darstellung befindet er sich trotz vollständiger Erfüllung aller geforderten Mitwirkungspflichten in einer existenzbedrohenden Situation. Er berichtet, dass ihm bislang keine Leistungen ausgezahlt wurden und er dadurch weder seinen Lebensunterhalt noch seine laufenden Verpflichtungen bestreiten kann.

Nach Angaben des Betroffenen wurde der vom Jobcenter angeforderte Gesundheitsfragebogen bereits vor längerer Zeit vollständig ausgefüllt und unmittelbar an den Ärztlichen Dienst in Elmshorn übersandt. Nach seiner Auffassung sind damit sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt. Dennoch sei bis heute keine Leistungsbewilligung beziehungsweise Auszahlung erfolgt.

Die Folgen seien inzwischen gravierend. Der Betroffene erklärt, dass er keine Lebensmittel mehr einkaufen könne und aufgrund fehlender finanzieller Mittel auch dringend benötigte Medikamente nicht erhalte. Darüber hinaus seien Miete, Strom sowie weitere laufende Kosten bislang unbezahlt geblieben. Er befürchtet erhebliche Folgen bis hin zum Verlust seiner Wohnung und einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes.

Der Betroffene kritisiert insbesondere, dass trotz vollständiger Mitwirkung existenzsichernde Leistungen weiterhin ausblieben. Aus seiner Sicht steht dieses Vorgehen im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag der Grundsicherung, den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen und Hilfebedürftige vor existenziellen Notlagen zu schützen.

Inzwischen hat sich der Betroffene an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein gewandt und um Unterstützung gebeten. Er hofft auf eine kurzfristige Klärung des Sachverhalts und eine umgehende Auszahlung der Leistungen, um seine Existenz und seine medizinische Versorgung wieder sicherzustellen.

Der Fall wirft über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Fragen auf: Wie kann sichergestellt werden, dass Leistungsberechtigte während laufender Prüfverfahren nicht ohne finanzielle Mittel, ohne medizinische Versorgung und ohne die Möglichkeit bleiben, ihre Miete oder andere lebensnotwendige Ausgaben zu bezahlen? Sozialverbände weisen seit Jahren darauf hin, dass verzögerte Leistungsentscheidungen für Betroffene schwerwiegende soziale und gesundheitliche Folgen haben können.

Der Betroffene fordert eine unverzügliche Überprüfung seines Falls sowie eine transparente Aufarbeitung der Abläufe. Zugleich appelliert er an Politik und Behörden, Verfahren so auszugestalten, dass das verfassungsrechtlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum jederzeit gewährleistet bleibt und niemand durch Verzögerungen in existenzielle Not gerät.

Alles Lüge, oder einfach nur irre?

Über das RTL-Video des Richtig-Tollen-Lügensenders haben wir ja hier schon berichtet. Da wurde ja gelogen, dass man die die Sendung PUNKT12 jetzt in MÄRCHENSTUNDE AM MITTAG umrennen sollte.

Doch nun ergeben sich neue Fragen.

In der Sendung sieht man eine Frau, die nicht nur gelogen hat, sondern auch noch nicht den psychisch stabilsten Eindruck hinterlässt. RTL behauptet, dass diese Frau den Reporter angerufen hätte, und diesen um Hilfe gebeten hätte.

HILFE BEI MIR VERSTECKT SICH EIN GESUCHTER REICHSBÜRGER

Gegen diese Frau gibt es mehrere Strafanzeigen von verschiedenen Bürgern aus der halben Republik. Diese Frau hat also Frank Engelen verraten, dass erwähnt sogar Frank in dem RTL-Video.

Ist das alles Quatsch? Ist das alles ein Lüge? Hat RTL das ganze Video nur erfunden, und mit der KI generiert?

Kaum zu glauben, aber Diane N. wie RTL den Namen angibt, behauptet doch glatt, dass sie Frank Engelen, den sie doch Wochen zuvor noch angeblich heiraten wollte, überhaupt nicht verraten hätte?

WAS IST DENN DA LOS?

Wenn Diane N. Frank tatsächlich nicht verraten haben sollte, wer ist dann diese merkwürdige Person in dem Video?

Hat RTL hier etwa mit der KI nachgeholfen, und die merkwürdige Person nur in das Video geschauffelt?

Ist das ganze Video nur ein Fake, oder leidet Diane N. nun unter totalem Realitätsverlust?

Diese Fragen muss der Leser leider für sich selbst entscheiden, wer aber die Person kennt, hat da schon einen eindeutigen Verdacht, oder?

Wieder Schikane gegen Frank in der JVA Suhl

Im alten Blog war das Thema JVA ein größeres Thema. Obwohl die Zustände in den meisten Knästen gesetzwidrig sind, berichten nur wenige Gefangene nach der Entlassung über ihre Knasterlebnisse.

Bernd Vogt hatte darüber berichtet, und aktuell befindet sich Frank im Knast. Auch er berichtet wieder über Schikanen und gesetzwidrigen Zuständen in der JVA Suhl Goldlauter.

Es gibt Zustände die sich in vielen Knästen wiederholen. Fangen wir mal hanz am Anfang an.

Bei der Inhaftierung sind den Gefangenen die Hausordnung auszuhändigen. Als ich verhaftet wurde, weil ich bei einer Gerichtsverhandlung ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER trug, transportierte man mich in die JVA Krawehle (Essen). Als der aufnehmende Beamte mein Haftbefehl sah, meinte er gleich: „Oh Gott, der dürfte gar nicht hier sein.“ Recht hatte er, denn bei den 3 Tage Haft handelte es sich nicht um eine Strafhaft oder Untersuchungshaft, sondern um Ordnungshaft, für die die JVA überhaupt nicht zugelassen war.

Obwohl also bekannt war, dass ich in der JVA nicht sein durfte, hat man mich die kompletten 3 Tage dort behalten. Eine Haft, in einer nicht für die Haft zugelassenen JVA, da kann man auch mal über Freiheitsberaubung nachdenken.

Eine Woche nach der ersten Verhaftung mochte der Richter noch immer keine PROZESSBEOBACHTER, und das … ließ mich wieder verhaften. Jetzt schaffte man es sogar mich in den zuständigen Knast zu bringen.

Weder in Essen, noch in dem neuen Knast in Gelsenkirchen wurde mir eine Hausordnung ausgehändigt. In der neuen JVA Gelsenkirchen wurde mir diese sogar trotz Aufforderung nicht ausgehändigt, weil es dort in den ersten 2 Jahren überhaupt keine Hausordnung gab. Wie kann man einen Knast überhaupt betreiben, wenn es noch nicht einmal eine Hausordnung gibt?

Ich meine, die sperren doch auch niemand im Knast ein, wenn die Fenstergitter oder die Zellentüren noch nicht eingebaut wurden, oder?

Die JVA SUhl Goldauer existiert schon seit 1991. Eigentlich genügend Zeit um mal eine Hausordnung zu drucken, aber Frank berichtet, dass er auch dort bei der Aufnahme keine Hausordnung erhalten hat. Das Gesetz sieht das zwar ausdrücklich vor, aber Gesetze sind für JVA-Beamte vielleicht eher Empfehlungen als gesetzliche Verpflichtungen.

Das Telefonieren ist auch so ein Thema. In Thüringen ist das möglich, in der JVA gibt es ein Telefon auf der Zelle, von der ein Gefangener zu bestimmten genehmigten Telefonnummern anrufen kann. Den Gefangenen kann man jedoch nicht von außen anrufen. Doch auch das Telefonieren aus der Zelle ist regelmäßig mit Problemen behaftet. Ständig bricht die Verbindung ab, und man hat den Eindruck, dass das evtl. von den Mitarbeitern der JVA unterbrochen wird.

Bei der Aufnahme kann man die Kost wählen. Man hat die Wahl zwischen Normalkost, Mohakost und Vegan oder Vegetarisch. Frank wollte weniger Schweinefleisch, deshalb entschied er sich für die Mohakost.

Am Samstag gibt es im Knast häufig Eintopf bzw Suppe. Am Samstag hat sich Frank noch einen Nachschlag geholt, und zwar aus dem „falschen“ Suppentopf. Er hat doch glatt eine Kehle aus dem Topf mit der Normalkost geholt, was der Knast-Stasi nicht entging. Die Knast-Stasi hat nun entschieden, dass Frank zukünftig nur noch Normalkost bekommt.

Da muss man sich schon die Frage stellen, wie kleinkariert man sein muss, um solche albernen Spielchen zu spielen. Glauben die ernsthaft, dass man damit das Vollzugsziel erreichen kann?

Das wäre ja mal wieder ein Grund die Strafvollstreckungskammer einzuschalten, um das Spielchen der JVA ganz schnell zu beenden.

ÜBRIGENS GELOGEN WIRD IN DER JVA AUCH NOH.

Die Staatsanwaltschaft überlegt bei Frank von der Halbstrafenregelung gebrauch zu machen. Dazu muss die JVA eine Bewertung abgeben.

Frank teilt mit, dass die JVA, zumindest zunächst, behauptet hatte, Frank hätte draußen keine soziale Bindung. Begründet wird das mit der absurden Behauptung es gäbe nur eine Person, die Frank 5 Euro für sein Telefonkonto überwiesen hätte.

Ich weiß nicht, ob die JVA überhaupt Zugriff auf das Telefonkonto hat, da das von einer externen Firma verwaltet wird, aber tatsächlich kenne ich alleine 10 Personen, die Frank Geld auf das Telefonkonto überwiesen haben, teilweise sogar 100 Euro.

Für mich ist klar, viele JVA-Beamte gehören einfach in den Knast.

Tödliche Attacken: Islamistische Anschläge in Deutschland: eine Chronik

Im März 2011 kam es in Deutschland erstmals zu einem islamistisch motiviertem Anschlag mit Todesopfern. Damals erschoss der aus dem Kosovo stammende Arid Uka zwei US-Soldaten am Frankfurter Flughafen, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter soll sich über das Internet radikalisiert haben. 2012 wird er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Seit 2016 listet das Bundesamt für Verfassungsschutz 16 islamistisch motivierte Anschläge auf:

26. Februar 2016, Hannover: Die 15 Jahre alte Safia S. sticht am Hauptbahnhof einem Bundespolizisten mit einem Gemüsemesser in den Hals. Der Beamte überlebt schwer verletzt. Das Oberlandesgericht Celle verurteilt sie zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren. Die Tat diente aus Sicht des Gerichts der Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Ermittler werten den Angriff als die erste vom IS in Deutschland in Auftrag gegebene Tat.

16. April 2016, Essen: Vor einem Sikh-Gebetshaus explodiert ein selbst gebauter Sprengsatz. Durch die Explosion werden ein Priester schwer und zwei weitere Gemeindemitglieder leicht verletzt. Das Landgericht Essen stellt einen islamistisch geprägten Hintergrund der drei angeklagten 17 Jahre alten Jugendlichen fest. Sie werden zu sieben Jahren sowie zu sechs Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt.

18. Juli 2016, Würzburg: Der 17 Jahre alte Riaz Khan A. greift in einer Regionalbahn nahe Würzburg Fahrgäste mit einer Axt und einem Messer an. Fünf Menschen werden verletzt. Die Polizei erschießt den Täter auf der Flucht. Der IS reklamiert die Tat in einem Bekennervideo für sich.

24. Juli 2016, Ansbach: Der 27 Jahre alte syrische Asylbewerber Mohammed D. zündet in der Altstadt einen selbst gebauten Sprengsatz in einem Rucksack. 16 Menschen werden verletzt. Der Täter kommt bei dem Anschlag ums Leben. Auf seinem Mobiltelefon wird ein Video gefunden, in dem er sich zum IS bekennt. Zudem veröffentlicht eine IS-nahe Nachrichtenagentur ein Video und bezeichnet ihn als IS-Kämpfer. Die Tat gilt als erster islamistisch motivierter Selbstmordanschlag in Deutschland.

19. Dezember 2016, Berlin: Gegen 20 Uhr steuert der Tunesier Anis Amri einen zuvor gestohlenen Sattelzug in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche. Zuvor hatte der Dreiundzwanzigjährige den polnischen Lastwagenfahrer erschossen. Bei dem Anschlag kommen zwölf Menschen ums Leben, mindestens 60 Menschen werden verletzt; ein Mann erliegt 2021 den Spätfolgen. Der Täter wird auf seiner Flucht in Italien von der Polizei erschossen. Der IS reklamiert die Tat für sich. Als gesichert gilt ein enger Kontakt Amris zu IS-Anhängern.

28. Juli 2017, Hamburg: Er wollte möglichst viele Christen töten, begründet das Oberlandesgericht Hamburg im März 2018 das Urteil gegen Ahmad A. Der Sechsundzwanzigjährige greift in einer Edeka-Filiale Kunden mit einem aus dem Regal genommenen Küchenmesser an. Dabei tötet er einen Mann und verletzt einen weiteren Kunden. Auf der Flucht verletzt er vier weitere Menschen. Passanten verfolgen und überwältigen den Täter, bevor ihn Zivilfahnder festnehmen. Das Gericht wertet die Tat als islamistisch motivierten Mord, stellt die besondere Schwere der Schuld fest und verurteilt den Palästinenser zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

April und Mai 2020, Waldkraiburg: Der 25 Jahre alte Muharrem D. verübt in Oberbayern mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Einrichtungen türkischstämmiger Inhaber. Es gibt einen Toten und fünf Verletzte. Der Täter bezeichnet sich als IS-Anhänger und gibt als Motiv Hass auf Menschen türkischer Herkunft an. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

4. Oktober 2020, Dresden: Der 20 Jahre alte Syrer Abdullah A.H.H. greift in der Dresdner Altstadt ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen von hinten mit Messern an. Einer der Männer erliegt seinen Verletzungen, sein Partner überlebt schwer verletzt. Das Oberlandesgericht Dresden stellt ein islamistisches und homophobes Motiv fest. Der Täter wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

6. November 2021, Landkreis Neumarkt: In einem ICE auf der Strecke von Passau nach Nürnberg greift der 27 Jahre alte Abdalrahman A. mehrere Reisende mit einem Messer an. Drei Menschen werden verletzt. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

April 2023, Duisburg: In der Altstadt ersticht der 26 Jahre alte Maan D. einen Mann mit mindestens 28 Messerstichen. Neun Tage später greift er in einem Fitnessstudio vier Männer mit demselben Messer an, alle überleben. Der Täter wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelte der Täter aus einer islamistischen, vom IS beeinflussten Motivation und wollte vermeintliche „Ungläubige“ töten. Eine direkte Anbindung an den IS oder eine andere Terrororganisation stellte das Gericht nicht fest.

31. Mai 2024, Mannheim: Der Afghane Sulaiman A. greift auf dem Marktplatz Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer an. Er verletzt dabei den einschreitenden Polizeibeamten, der später im Krankenhaus stirbt. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt Sulaiman A. im September 2025 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sah ein dschihadistisches Motiv und den Vorsatz, möglichst viele Menschen zu töten.

23. August 2024, Solingen: Auf einem Stadtfest greift der Syrer Issa al Hasan wahllos Besucher mit einem Messer an. Er tötet drei Menschen und verletzt acht weitere. Der IS reklamiert die Tat für sich. Der Täter hatte zudem vor dem Anschlag Bekennervideos aufgenommen und einen Treueschwur auf den IS abgelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt ihn im September 2025 zu lebenslanger Freiheitsstrafe und ordnet anschließende Sicherungsverwahrung an. Nach den Feststellungen des Gerichts stach er gezielt von hinten in den Halsbereich der Opfer.

13. Februar 2025, München: Ein Auto rast in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi. Dabei werden eine Mutter und ihre zwei Jahre alte Tochter getötet, 57 Menschen werden verletzt. Am Steuer sitzt Farhad N. aus Afghanistan, der noch am Tatort festgenommen wird und nach der Tat „Allahu Akbar“ gerufen sowie gebetet haben soll. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht München begann im Januar.

21. Februar 2025, Berlin: Der 19 Jahre alte Syrer Wassim Al M. sticht am Holocaustmahnmal auf einen spanischen Touristen ein. Nach den Feststellungen des Kammergerichts wollte er dort im Namen des IS eine nicht muslimische Person – vorzugsweise einen israelischen Staatsbürger oder eine Person jüdischen Glaubens – angreifen. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

18. Mai 2025, Bielefeld: Vor einer Bar verletzt der Syrer Mahmoud Mhemed fünf Menschen mit einem Messer. Der Täter gilt als Anhänger des IS. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und ordnet anschließend Sicherungsverwahrung an.

5. September 2025, Essen: Der 17 Jahre alte Erjon S. soll auf eine Lehrerin seines Berufskollegs eingestochen sowie einen ihm bekannten Hausmeister an einer Grundschule und einen fremden Mann auf der Straße angegriffen haben. Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft handelte er mutmaßlich aus einer islamistischen Motivation heraus.

Hinzu kommt noch der neuste Anschlag am 25.7.2026 auf die CSD-Veranstaltung in Berlin mit einem Todesopfer. Der Täter wurde am nächsten Tag von der Polizei gefunden, und erschossen.

Bezeichnend ist auch ein Bild aus Gelsenkirchen, wo ebenfalls am 25.7.2026 wieder eine Info-Veranstaltung von PAX-Europa statt. Zeitgleich gab es ca. 500 Meter weiter eine Info-Veranstaltung von Moslems zum Thema Islam. Dort gab es auch Palästina Fahnen.

Während diese Veranstaltung völlig problemlos, unbehelligt und ohne Polizeischutz stattfinden konnte, mussten die Veranstalter der PAX-Europa Veranstaltung von der Polizei und doppelten Reihen von Absperrgitter geschützt werden. Auch ein Rettungswagen stand in unmittelbarer Nähe bereit.

Man muss also in diesem Land Deutsche vor Angriffen von aggressiven zugewanderten Moslems schützen, während zugewanderte Moslems in diesem Land von Deutschen nichts zu befürchten haben.

Schwere Vorwürfe gegen Jobcenter des Kreis Pinneberg


Schwere Vorwürfe gegen Jobcenter: Bürgergeld-Empfänger sieht seine Existenz gefährdet

Ein Fall aus dem Kreis Pinneberg sorgt für erhebliche Fragen hinsichtlich des Umgangs einer Behörde mit einem langjährig erkrankten Leistungsberechtigten. Ein Bürger erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jobcenter Kreis Pinneberg und einen dort tätigen Sachbearbeiter. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe der Schikane, unangemessener Druckausübung, Missachtung des ausdrücklich gewünschten Schriftverkehrs sowie die vollständige Versagung existenzsichernder Leistungen.

Nach den vorliegenden Unterlagen leidet der Betroffene seit Jahren an mehreren chronischen Erkrankungen und war nach seinen Angaben bereits vor rund zehn Jahren amtsärztlich als dauerhaft nicht arbeitsfähig eingestuft worden. Dennoch sei es in den vergangenen Monaten zu erheblichen Auseinandersetzungen mit dem zuständigen Sachbearbeiter gekommen.

Bereits Anfang Juni reichte der Betroffene bei der Geschäftsführung des Jobcenters eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ein. Darin wird dem Sachbearbeiter unter anderem vorgeworfen, trotz mehrfacher Aufforderung weiterhin telefonisch Kontakt aufgenommen zu haben, obwohl der Behörde ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass ausschließlich schriftliche Kommunikation gewünscht wird. Zudem habe der Sachbearbeiter versucht, eine gegen ihn gerichtete Beschwerde telefonisch zu erörtern.

Darüber hinaus wird in der Beschwerde behauptet, der Mitarbeiter habe frühere Gesprächsinhalte bestritten und trotz Kenntnis der gesundheitlichen Situation weiterhin auf Unterlagen bestanden, deren Erforderlichkeit aus Sicht des Betroffenen nicht nachvollziehbar gewesen sei. Das Vertrauensverhältnis sei dadurch vollständig zerstört worden.

Am 13. Juli 2026 erließ das Jobcenter einen Bescheid, mit dem das Bürgergeld ab dem 1. August 2026 vollständig versagt wird. Zur Begründung führte die Behörde aus, dass angeforderte Unterlagen – insbesondere eine Vermögensanlage (Anlage VM) – nicht vollständig vorgelegt worden seien und deshalb der Leistungsanspruch nicht geprüft werden könne.

Besonders weitreichend sind nach den Unterlagen die Folgen dieser Entscheidung. Mit dem Wegfall des Bürgergeldes entfällt zugleich die Kranken- und Pflegeversicherung über das Jobcenter. Hierauf weist die Behörde in ihrem Bescheid ausdrücklich hin.

Gegen den Bescheid wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt. Darin wird geltend gemacht, dass sämtliche gesetzlichen Mitwirkungspflichten erfüllt worden seien und erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vollständigen Leistungsversagung bestünden. Zudem wird geschildert, der zuständige Sachbearbeiter habe in einem Telefonat sinngemäß angekündigt, dafür zu sorgen, dass der Betroffene keine Leistungen mehr erhalte, sofern dieser seinen Forderungen nicht nachkomme. Diese Schilderung gibt die Sicht des Widerspruchsführers wieder und ist bislang nicht gerichtlich festgestellt.

Nach den Unterlagen wurden neben der Dienstaufsichtsbeschwerde weitere rechtliche Schritte geprüft. Außerdem sei der Sachverhalt dem Bürgermeisterbüro geschildert worden. Nach Darstellung des Betroffenen sei ihm dort empfohlen worden, mögliche strafrechtliche Schritte prüfen zu lassen und aufgrund des öffentlichen Interesses auch die Medien über den Vorgang zu informieren.

Der Betroffene gibt außerdem an, dass die Ereignisse der vergangenen Wochen zu einer erheblichen psychischen Belastung geführt hätten und sich deshalb in weiterer ärztlicher Behandlung befinde. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, werde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht vorbereitet, da die vollständige Einstellung der Leistungen seine Existenz unmittelbar gefährde.

Zur Dokumentation der Korrespondenz liegt darüber hinaus ein Zustellnachweis vor, wonach ergänzende Unterlagen am 4. Juni 2026 um 20:00 Uhr per Kurier mit dokumentiertem Einwurf übermittelt wurden.

Öffentliches Interesse

Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Verwaltungshandeln von Sozialbehörden auf. Insbesondere geht es um die Verhältnismäßigkeit einer vollständigen Leistungsversagung, den Umgang mit chronisch erkrankten Leistungsberechtigten, die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze sowie den Schutz des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums.

Bislang handelt es sich bei den gegen den Sachbearbeiter erhobenen Vorwürfen um die Darstellung des Betroffenen. Eine gerichtliche oder behördliche Feststellung zu den Vorwürfen liegt derzeit nicht vor. Ebenso ist bislang keine öffentliche Stellungnahme des Jobcenters Kreis Pinneberg zu den konkreten Vorwürfen bekannt.

Allerdings ist der Redaktion bekannt, dass es weitere Bürger gibt, die genau mit diesem Sachbearbeiter massive Probleme hatten.

Inzwischen wurde auch bekannt, dass der Fall inzwischen auch schon dem Ministerium bekannt wurde.

Joachim sendet strafbewährte Unterlassungserklärung an RTL

Hier wurde bereits erwähnt, dass der Richtig Tolle Lügensender eine Menge Unsinn über die Verhaftung von Frank Engelen berichtet hat. Sowohl in der Sendung EXPLOSIV, als auch in PUNKT12.

Nachdem ich jetzt eine Woche wegen Krankenhausaufenthalt ausgefallen war, hat nun Joachim eine strafbewährte Unterlassungserklärung an RTL gesendet. Natürlich hat er eine entsprechende Vollmacht von Frank.

Ich hatte noch vor dem Krankenhausaufenthalt Strafantrag/Strafanzeige wegen des Verdachts der Verleumdung gegen RTL bzw. RTL-Mitarbeiter gestellt. Natürlich werden auch meine Infoveranstaltungen mit meiner Lautsprecheranlage in Essen und Köln weitergehen.

Man kennt mich noch immer

Am 1. Mai war ich bei einer Kundgebung in Essen. Zu der Demo aufgerufen hatte die Partei DIE HEIMAT. Die Deutschlandfahne ist für die nicht schwarz-rot-gold. Wer mich kennt, der weiß, dass nicht auf alten Deutschland stehe. Da stellt sich evtl. die Frage, warum ich und meine Mitstreiter überhaupt dort waren.

Zunächst muss ich sagen, dass ich von dieser Demo von den Linken erfahre habe, die diese Demo verhindern wollten, und das war der eigentliche Grund überhaupt an der Demo in Essen teilzunehmen.

Es ist doch erstaunlich, wie immer wieder versucht wird, von angeblichen Demokraten, die Demokratie, und das Demonstrationsrecht anzuschaffen.

Man muss sich nur mal den Ablauf der Demo ansehen, und die Behinderungen durch den Staat betrachten. 4 Personen aus meinem Umfeld wollten an der Demo teilnehmen. Zwei Teilnehmer kamen ohne Probleme zur Demo. Eine hatte es auch versucht, wurde aber nicht durchgelassen. Auch mich wollte die Polizei kurz vor dem offiziellen Demo-Start nicht mehr zur Demo lassen. Um doch noch hinzukommen, musste ich einer Polizistin erst meinen Personalausweis zur Überprüfung geben.

Wo bitte steht das im Grundgesetz? Natürlich nirgends, und deshalb wurden auch niemand von den linken Gegendemonstranten daran gehindert am der Gegendemos teilzunehmen. . Die eigentliche Demo konnte erst mit 2 Stunden Verspätung beginnen, weil die Teilnehmer aus Dortmund am Bahnhof Altenessen von der Staatsmacht aufgehalten wurde.

Natürlich teile ich nicht alle Ziele der Partei, aber einer meiner Negleiter brachte es auf den Punkt. Eine Änderung des Systems kann es nur von ganz links oder ganz rechts geben, und mit den Rechten gibt es einfach mehr Schnittmengen.

Wir wollten noch Essen gehen. Als wir die Demo verließen fuhr ich mit meinem Rollstuhl an einem Polizisten vorbei, der meinte:

„Da fährt der Herr Schreiber wieder“.

Die Staatsmacht kennt mich also noch.

Heute fuhr ich zum Flohmarkt an der Trabbrennbahn. Auf dem Weg dorthin kam ich am Pfingstjugendtreffen vorbei. Veranstaltet wir dies immer von der MLPD. Eine marxistisch-leninistische Partei, also ultralinks. Ich weiß, für einige von denen bezeichnen mich als Nazi, besonders eine Frau, die bei mir in der Nähe wohnt, bzw. gewohnt hat. Ehrlicherweise habe ich die schon lange nicht mehr gesehen, auch heute nicht beim Pfingstjugendtreffen.

Auf dem Weg vom Pfingstjugendtreffen zum Flohmarkt kam mir eine Demo der MLPD entgegen.  Voran ging eine Polizistin. Die Beamtin grüßte mich namentlich. Man kennt mich halt.

Diese Polizistin kenne ich seit ca. 2000. Bei Beamten bin ich nachtragend. Diese Frau war die erste Polizistin die mir dumm kam. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft hatte sie mich als Betrüger bezeichnet. Ich hatte damals mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geantwortet, und natürlich auch das Strafverfahren gewonnen.

Ein paar Meter weiter begegnete ich Lisa Gärtner, von der MLPD, die an der Demo teilnahm. Sie begrüßte mich mit Handschlag. Ich bin also noch immer bekannt.

Auf dem Flohmarkt habe ich dann ein belegtes Brötchen und einen Kaffee bestellt.

Zur Zeit ist an meinem Rollstuhl ein Plakat über den

Richtig Tollen Lügensender

angebracht. Die Verkäuferin kam extra, um zu lesen, was da auf dem Plakat stand. Dann meinte sie, dass ich so cool wäre. Als ich ihr noch mitteilte, dass ich auch regelmäßig zu RTL fahre, und dort mit meinem Lautsprecher dort demonstrierte war sie völlig begeistert. Ich wette, diese Frau wird mich auch nicht mehr vergessen.

 

Ich war heute wieder bei RTL-West

RTL hatte am 15.4.2026 einen Beitrag über die Verhaftung von Frank gesendet. Es ist schon erstaunlich, wieviel Schwachsinn man in diesen Beitrag gepackt hatte.

Ich war deshalb bereits mehrfach in Essen, dort gibt es eine Produktionsfirma von RTL. Leider konnte ich bisher meinen Lautsprecher nicht mitnehmen, weil der Akku kaputt war. Dieser wurde inzwischen ersetzt, und so konnte ich heute erstmalig meinen Lautsprecher mitnehmen und natürlich auch einsetzen.  Offenbar gefiel das dem dortigen Unternehmen überhaupt nicht.

Mehrfach kamen Mitarbeiter von RTL zu mir, und versuchten mich zu stören. Profis sucht man da wahrscheinlich vergeblich. Die platzen doch in eine laufende Aufnahme rein, wenn man das bei denen machen würde…

Die Auszeichnung RICHTIG-TOLLER-LÜGENSENDER des Monats April hat denen offenbar gar nicht gefallen, und man wollte mich wohl unbedingt loswerden.

Der erste Mitarbeiter wollte mich loswerden, indem er mir erzählte, dass ich vor RTL-West verkehrt wäre. Ich wüsste nun wirklich nicht, warum ich vor einer Produktionsfirma von RTL falsch sein sollte, wenn es um Lügengeschichten von RTL geht. Auch wüsste ich nicht, warum ich für so einen RICHTIG TOLLEN LÜGENDER bis nach Köln fahren sollte. Essen reichte mir.

Später kam wieder einer von RTL und filmte mich. Wollte der mich provozieren? Das hat jedenfalls nicht geklappt. Wenn ich mich mit einem Lautsprecher in der Öffentlichkeit präsentiere, dann rechne ich natürlich auch damit, dass ich dabei auch gefilmt werde.

Komisch, kurz danach kam eine Mitarbeiterin aus dem Gebäude, und wollte meinen Vortrag stören. Sie forderte mich doch glatt auf, dass ich meine Kamera ausschalten soll. Geht`s noch? Glauben die wirklich, die können mich filmen, aber ich würde meine Kamera ausschalten, wenn mich einer von denen stören will?

Ich trug eine Kopfbedeckung mit der Aufschrift BITCOIN-BARON. Da hat mich doch glatt einer gefragt, wer denn der BITCOIN-BARON wäre. Merken die noch was? Ich war da, um über den RICHTIG TOLLEN LÜGENSENDER zu reden, weil die lauter Lügen über Frank berichtet haben, und die glauben, dass es um das Thema BITCOIN-BARON geht?

Übrigens, wegen der Lügen über Frank wurde gegen RTL und einige Mitarbeiter eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft geschickt.

In Kürze wird hier auch noch das Video veröffentlicht.

100 € für Frank auf das Telefonkonto überwiesen.

Die ersten Überweisungen für das Telefonkonto von Frank wurden an die JVA Suhl gesendet. Später wurde uns dann mitgeteilt, dass Überweisungen an die JVA Suhl nicht dem Telefonkonto des Inhaftierten gutgeschrieben werden.

Inzwischen ist aber bekannt, wohin Geld tatsächlich überwiesen werden muss.

https://mytel.io/de/Home

Die Telio-Kontonummer lautet:

8153920

Bezahlen kann man mit Kreditkarte, KLARNA oder PAYPAL.

Ich habe 100 € überwiesen. Gerne darf man meinem Beispiel folgen.

RTL: Lügenpresse des Monats April

Im April 2026 hat sich diese Auszeichnung ein

Richtig
Toller
Lügensender

redlich verdient. Am 15.4.26 wurden in der Sendung PUNKT12 massive Lügen über die Verhaftung von Frank Engelen verbreitet. Auch in der Sendung EXPLOSIV wurden die Lügen weiter verbreitet. Allerdings ist der genaue Ausstrahlungstermin nicht bekannt, vermutet wird, dass das ebenfalls am 15.4.26 ausgestrahlt wurde.

An der Verbreitung der Lügen beteiligt waren:

Katja Burkard (Punkt12)

Linda Mürtz (EXPLOSIV)

Frank Vacik

Julia Arndt

 

Hier findet man eine Transkriptionen der Sendung, sowie eine Aufarbeitung der Lügen.

Richtig Toller Lügensender lügt über Frank E.

Unter anderem hat RTL behauptet:

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt.

Der Fall Dave … kann damit weiterverhandelt werden.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt.

NICHTS DAVON STIMMT, ALLES LÜGEN!

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt.

Der damals 16-jährige Dave lebte zwar tatsächlich in mehreren Einrichtungen von WILDFANG, zum Schluss tatsächlich auf Rügen, aber Dave wurde niemals aus der Einrichtung auf Rügen entführt.

Tatsächlich flüchtete Dave bei seiner 2. Flucht, ohne jegliche Fremdeinwirkung, als mehrere Erzieher von Wildfang und die Kinder in Hamburg waren. Er wusste, dass in Hamburg Verwandte von ihm wohnten. Von dort wurde Dave sofort in Sicherheit gebracht, denn am selben Tag tauchte auch noch die Polizei auf, die Dave wieder einkassieren wollte. Dave konnte also nicht in Hamburg bleiben. Am nächsten Tag kümmerte ich mich darum, dass Dave bei Frank in Sachsen untertauchen konnte. Frank versuchte dann mit den örtlichen Behörden eine Lösung im Sinne von Dave zu finden, aber die Behörden mauerten, und wollten Dave nur wieder einkassieren.

Der Fall Dave … kann damit weiterverhandelt werden.

Da hat RTL offenbar überhaupt keine Ahnung. Im Dezember 2025, evtl. auch schon früher, wurde Frank ganz offiziell freigesprochen. Einen größeren Freispruch kann man wohl kaum erhalten, denn sogar die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Freispruch für Frank beantragt.

RTL sollte eigentlich wissen, dass ein Fall nach einem rechtskräftigem Freispruch gerade nicht mehr weiterverhandelt werden kann.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt.

Träumt weiter. Zwar hatte das Amtsgericht Frank tatsächlich zu mehr als einem Jahr auf Bewährung verurteilt, aber dieses Urteil wurde niemals rechtskräftig. Tatsächlich endete das Verfahren mit einem Freispruch für Frank. Für die erlittene Untersuchungshaft ist Frank zu entschädigen.

Noch mehr Lügen von RTL wurden im ersten Beitrag behandelt.

Wann gibt es den 17. Freispruch?

Bereits 16 x hat die Staatsanwaltschaft Essen schon versucht eine Verurteilung meiner Person zu erreichen. 16 x probiert, 16 x mal ist nichts passiert. Kein Wunder, wenn man mit schöner Regelmäßigkeit Anzeigen gegen Straftäter einstellt, und dann im Gegenzug die Opfer von Straftaten anklagt, dann darf man sich nicht wundern, wenn  die Staatsanwaltschaft am Ende das Gericht regelmäßig als Loser verlässt.

Mir soll es recht sein, ich verlasse das Gericht gerne als Sieger.  Ich kann es kaum erwarten den 17. Sieg nachhause zu tragen. Das Gericht hat mir jetzt das Datum meines nächsten Sieg mitgeteilt. Den nächsten Sieg gibt es also am Freitag den 25.9.2026. Beginn ist 10 Uhr, die genaue Uhrzeit des endgültigen Freispruchs konnte aber noch nicht genau mitgeteilt werden.

Richtig Toller Lügensender lügt über Frank E.

RTL-Punkt 12 – Sendung vom 15.4.2026

Bei der Sprecherin handelt es sich wahrscheinlich um Julia Arndt.

Bei dem Reporter handelt es sich um Frank Vacik

Die Moderatorin war Katja Burkard.

VORSPANN

00:05

Hilferuf an unseren Reporter: Eine Frau merkt, dass der Mann, der bei ihr wohnt, der gesuchte Verbrecher mit den skurrilen Gasmasken auftreten ist.

Frank als Verbrecher zu bezeichnen, ist nicht nur unwahr, sondern dürfte auch den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.

Ein Verbrecher ist man laut deutschem Strafrecht (§ 12 StGB) nach der Begehung einer schwerwiegenden Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist. Dazu zählen Delikte wie Mord, Raub oder schwere Körperverletzung, während leichtere Delikte (unter 1 Jahr Mindeststrafe) als „Vergehen“ gelten. 

Wichtige Fakten zum Begriff:

  • Strafrechtliche Definition: Verbrechen sind Taten, die das Gesetz explizit als solche einstuft (Mindeststrafe 1 Jahr).
  • Beispiele: Mord, Totschlag, Raub, schwere Brandstiftung.
  • Versuch ist strafbar: Bei Verbrechen ist bereits der Versuch strafbar, während er bei Vergehen nur in speziellen Fällen geahndet wird.
  • Rechtliche Bezeichnung: Juristisch wird der Begriff oft erst nach einer Verurteilung verwendet.

Abschrift von Festnahme Frank E.

Katja Burkard (00:23)

Unser Reporter Frank Vacik bekommt vor wenigen Tagen einen Anruf von einer verzweifelten Frau aus Thüringen. Bei ihr lebe ein Mann, der ein gesuchter Straftäter sei, das wisse sie aber erst seit Kurzem. Unser Reporter ruft sofort die Polizei, denn der Mann ist auch für ihn kein Unbekannter; er war unter anderem wegen seiner skurrilen Auftritte mit Gasmaske vor Gericht in den Schlagzeilen.

Es ist unwahr, dass Diana N. Erst seit Kurzem weiß, dass Frank ein gesuchter Straftäter ist. Richtig ist, dass ihr dies schon seit fast einem Jahr bekannt ist. Als ich vor fast einem Jahr mit Diana N. Ein Video im Stadtgarten Gelsenkirchen gemacht hatte, hatten wir uns auch über Frank unterhalten. Auch mit Carola K., hatte sich Diana N., über Frank unterhalten, und wusste daher sehr genau über Frank Bescheid. Sie hatte Frank Ende 2025 sogar persönlich abgeholt, und wusste ganz genau, dass er sich vor der Justiz versteckt hatte.

Speaker A (00:49)

Es ist 2022 und Höhepunkt der Corona-Pandemie, als wir Frank Peter E. vor Gericht in Chemnitz treffen, mit Atemschutzmaske und Sauerstoffflasche.

Frank E. (00:59)

Das ist die Gesichtsmaske, also hier steht: „Gesichtsmaske tragen“. Das ist eine Gesichtsmaske.

Speaker A (01:05)

In diesem Aufzug tritt der 56-Jährige damals seinen Prozess an. Schon 2019 ist er wegen Kindesentzug verurteilt worden. Frank Peter E. entführt den damals 16-jährigen Dave aus dem Kinderheim und verschleppt ihn ins Ausland. Laut ihm allerdings alles Quatsch.

Wieder unwahr. Franjk wurde zwar tatsächlich zwischenzeitlich mal vom Amtsgericht verurteilt, aber in der Behauptung von RTL fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass das Urteil niemals rechtskräftig wurde. Es ist auch RTL bekannt, dass es kein rechtskräftiges Urteil wegen einer angeblichen Entführung von Dave aus einem Kinderheim gab, denn am Ende des Beitrags wird behauptet:

Der Fall Dave und seine Entziehung kann damit weiterverhandelt werden.“

Damit ist also klar, dass es bisher keine rechtskräftige Verurteilung von Frank, wegen der angeblichen Entziehung von Davw gab.

Übrigens ist auch diese Behauptung von RTL schon wieder falsch, denn das Fall kann, wird, und muss nicht weiterverhandelt werden, weil Frank diesbezüglich längst einen Freispruch erzielen konnte.

Frank E. (01:22)

Ich hab dem Dave das Leben gerettet.

Speaker A (01:24)

2015 sorgt dieses Video des damals 12-jährigen Daves für Aufregung.

Dave (01:30)

Ihr bringt mich eh wieder ins Heim, obwohl ihr wisst, dass es mir im Heim schlecht ging. Also hört auf, mich zu suchen.

Dieses Video, und die Aussage bezogen sich auf die erste Flucht von Dave. Damals war Frank überhaupt nicht in den Fall involviert.

Speaker A (01:41)

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Wieder mal lauter Unwahrheiten. Dave wurde niemals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt. Weder von Frank. Noch von mir, oder sonst wem. Und damit auch nicht von irgendwelchen Reichsbürgern, oder Leuten mit einer Nähe zu Reichsbürgern.

Richtig ist, dass Dave bereits vor seiner ersten Flucht aus dem Heim, mehrfach beim Amtsgericht in Wittmund war, und sich über die Zustände im Heim beschwerte. Der Familienrichter hatte zwar Dave und seine Schwester ins Heim gesteckt, aber wenn es den Kindern dann im Heim schlecht geht, schlechter sogar, als im Elternhaus, dann interessiert das plötzlich kein Richter mehr.

Nach der ersten Flucht gab es dann in Wittmund und Umgebung eine große Suchaktion, die ich aber beendete, weil ich auf meinem Blog einen Beitrag veröffentlichte unter der Überschrift:

DAVE IS SAVE“

Nachdem Dave bei Angela Masch gefunden wurde, brachte man ihn zurück in eine Einrichtung. Er lebte in verschiedenen Einrichtungen von WILDFANG. Zum Schluss in einer Einrichtung auf Rügen.

Von dort nahm Dave wieder Kontakt zu einem ehemaligen Jugendamtsopfer auf, über das nicht nur RTL, sondern auch andere Medien und Sender berichtet hatten. Ein RTL-Reporter bezeichnete diesen Fall mal als den bekanntesten Fall von Jugendamtswillkür.

Die Einrichtung auf Rügen machte mit den Kindern Herbstferien im Harz. Weil eine Erzieherin einen Arzttermin in Hamburg hatte, fuhr die ganze Gruppe an einem Tag vom Harz nach Hamburg. Dave berichtete, dass man sich in Hamburg nicht um ihn gekümmert hatte, daher nutzte er dies zur Flucht zu einer Verwandten. Natürlich dauerte es nicht lange, bis die Polizei auftauchte, aber Dave hatte man bereits in Sicherheit gebracht. Es war aber klar, dass Dave dort nicht dauerhaft bleiben konnte, deshalb wurde ich wieder kontaktiert. Ich hatte dann dafür gesorgt, dass Dave beim Verein FAMILIENWOHL-LCIHTBLICK e.V. unterkommen konnte. Die vom Richtig Tollem Lügensender behauptete Entführung aus Rügen ist ein Märchen, und eine Erfindung von RTL.

Speaker A (01:41)

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Nicht Frank behauptete das, sondern diese Behauptung stammte in Wirklichkeit von Dave, und natürlich konnte auch nur Dave so eine Behauptung aufstellen, denn er ist nunmal die Person, die das persönlich erlebt hatte.

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Natürlich gab es nie Beweise, weil auch niemals versucht wurde dies zu beweisen, keine Behörde hat ein Interesse so etwas zu beweisen. Das ist doch gang und gäbe.

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Das Gericht sieht das überhaupt nicht anders, denn immerhin wurde Frank am Ende freigesprochen.

Dave wird damals aus einem Kinderheim auf Rügen entführt, von ominösen Anti-Jugendamtsaktivisten, vermutlich mit einer Nähe zur Reichsbürgerszene. Angeblich, so behauptet es Frank E., sei Dave im Kinderheim misshandelt worden, Vorwürfe, für die es nie Beweise gab. Frank E.s wirre Theorie: Er habe ihn befreit. Das Gericht sieht das anders; stattdessen soll er den Jungen massiv unter Druck gesetzt haben.

Marika Lang AG Chemnitz (02:04)

Außerdem stand im Raum, dass er dem Minderjährigen angedroht hat, falls er sich rührt und meldet, dass er dann seine Organe verkaufen wollte.

Wer weiß schon, was diese Sprecherin des Gerichts an dem Tag geschluckt hatte. Tatsächlich hatte Frank dem Jungen niemals gedroht, dass er die Organe von Dave verkaufen wolle. Richtig ist vielmehr, dass Dave über einige Merkwürdigkeiten in seiner Zeit im Kinderheim berichtete, und er deshalb davon ausging, dass man im Heim vorgehabt hätte seine Organe zu verkaufen. Dass muss man vielleicht nicht unbedingt ganz ernst nehmen, Fakt ist aber, dass es nicht Frank war, der Dave gedroht hatte seine Organe zu verkaufen. Hier hätte die Sprecherin des Gerichts wohl ihre Hausaufgaben besser machen sollen, bevor sie so einen Unsinn in die Welt posaunt.

Speaker A (02:17)

Das letzte Lebenszeichen von Dave erscheint 2018 auf YouTube, angeblich eine Familienzusammenführung mit seinem Vater in Polen. Zu einem erneuten Prozess in Chemnitz 2022 taucht Frank E. vor Gericht nicht auf, gilt als verschollen. Seine Strafakte ist lang: Drei Haftbefehle liegen gegen ihn vor, neun Staatsanwaltschaften suchen nach ihm, unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung.

Das letzte Lebenszeichen von Dave stammt nicht aus 2018. Tatsächlich war Dave im Alter von 18 Jahren wieder in Deutschland, und hatte damals ganz offiziell einen Pass bei den Behörden beantragt.

Das letzte Lebenszeichen von Dave erscheint 2018 auf YouTube, angeblich eine Familienzusammenführung mit seinem Vater in Polen. Zu einem erneuten Prozess in Chemnitz 2022 taucht Frank E. vor Gericht nicht auf, gilt als verschollen. Seine Strafakte ist lang: Drei Haftbefehle liegen gegen ihn vor, neun Staatsanwaltschaften suchen nach ihm, unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung.

Tatsächlich wurde Frank sowohl vom Amtsgericht, als auch vom Landgericht verurteilt. Diese Urteile wurden jedoch niemals rechtskräftig. Frank legte Rechtsmittel ein, und am Ende beantragte sogar die Generalstaatsanwaltschaft einen Freispruch für Frank, weil die Urteile des AG und des LG falsch waren. Im Dezember 2025 wurde Frank dann endgültig freigesprochen.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt, doch er bleibt verschwunden. Bis sich jetzt Diana N. aus Lucka bei uns meldet, denn Frank E. ist aufgetaucht, lebt jetzt bei ihr. Allerdings leidet Diana unter ihm; sie recherchiert und findet den Namen unseres Reporters.

RTL sollte die Sendung PUNKT 12, in MÄRCHEN AM MITTAG umbenennen. Frank wurde eben gerade nicht rechtskräftig wegen Kindesentzug zu über einem Jahr Haft verurteilt, sondern im Dezember 2025 vom Vorwurf freigesprochen. Alles andere ist eine Lüge.

Im Fall Dave ist er wegen Kindesentzug sogar zu über einem Jahr Haft verurteilt, doch er bleibt verschwunden. Bis sich jetzt Diana N. aus Lucka bei uns meldet, denn Frank E. ist aufgetaucht, lebt jetzt bei ihr. Allerdings leidet Diana unter ihm; sie recherchiert und findet den Namen unseres Reporters.

Jetzt wird es auch noch komisch. Wenn man ein wenig über Diana N., recherchiert, dann erfährt man, dass das Jugendamt sich ganz gerne mal nicht an die Gesetze hält. Sie erzählt, dass man ihr in der Türkei zunächst die Ausreise verweigerte, weil sie ohne Genehmigung länger dort war, als das zulässig war. Ihr Kind war dann mehrere Tage alleine, und hatte seine Halbbrüder in Deutschland um Hilfe gebeten, die den Jungen aus der Türkei geholt haben, um ihn zu retten. Diana N., behauptet, dass ein Halbbruder den Jungen aus der Türkei nach Deutschland entführt hätte. Ich glaube, das wird nicht jeder so sehen.

Wenn man den Eindruck gewinnt, dass bei dieser Frau ein erhebliches psychisches Problem vorliegt, dann ist man damit keineswegs alleine. Auch Behördenmitarbeiter haben das schon behauptet. In Marl gab es auch mal einen Polizeieinsatz, weil sie gewalttätig gegen Mitarbeiter einer Einrichtung oder Pädagogen geworden sein sollte. Widersprüchliche Aussagen gibt es bezüglich einer angeblichen Unterbringung in der Psychiatrie. Während Diana berichtet, dass sie nach dem Polizeieinsatz nur einige Stunden in der Psychiatrie verbrachte, gibt es auch Meldungen, dass sie bereits mehrere Tage nach PsychKG untergebracht gewesen sein sollte.

Diana litt garantiert nicht unter Frank E. Allerdings litten ihre Mitbewohner, einschließlich des Hausbesitzers unter Diana N. Diana N., wohnt bereits seit 2 Jahren in dem Haus, ohne Miete zu bezahlen. Sie hat erklärt, dass es ihr Ziel ist das Haus 3 Jahre zu besetzen, weil man dann auch Hausbesetzer nicht mehr aus dem Haus klagen kann.
2025 wohnte auch noch der Hausbesitzer in dem Haus. Der litt unter Diana N., dermaßen, dass er in einer Nacht und Nebelaktion aus dem Haus flüchtete.

Das sind natürlich Tatsachen, die RTL den Zuschauern verschweigt.

Diana N. (02:58)

Ich hab gedacht, das muss gestoppt werden. Es ist so eine unfassbare Manipulation, und das war eben das Schlimme, das mit der Gewalttätigkeit, Übergriffigkeit.

Für Manipulationen ist Diana bekannt. Auch der Reporter und RTL ist darauf reingefallen.

Ich hab gedacht, das muss gestoppt werden. Es ist so eine unfassbare Manipulation, und das war eben das Schlimme, das mit der Gewalttätigkeit, Übergriffigkeit.

Wir waren nicht 24 Stunden vor Ort, von daher können wir das weder bestreiten noch bezeugen. Tatsächlich jedoch bezweifeln Leute, die Frank kennen, dass das stimmt. Allerdings gibt es verschiedene Situationen, die nahelegen, dass Diana N mehrfach Übergriffig wurde. Frau K telefonierte mit Frank. Dabei ging es nicht um Diana. Diana kam in das Zimmer von Frank, und entries das Handy, dann schrie sie Frau K an, weil diese Diana im Internet blockiert hatte. Ich bin der Meinung, dass eine Frau, die tatsächlich regelmäßig Prügel von einem Mann erhält, sich so etwas nicht erlauben würde.

Hier wäre natürlich auch mal die Aussage von Mark A, dem geflüchtetem Hausbesitzer, sehr aufschlussreich. Ich habe am Telefon mitgekommen, wie sie mit dem Mann umgegangen ist.

Übrigens, als sie Frank Ende 2025 abgeholt hatte, da wollte sie ihn ja noch unbedingt heiraten, damit sie einen billigen Arbeitssklaven hat.

Speaker A (03:11)

Angeblich, so sagt Diana, habe er immer wieder bei verschiedenen Frauen gelebt und diese misshandelt. Wir rufen vor Ort sofort die Polizei. Ohne Widerstand lässt sich Frank E. vor dem Haus tatsächlich festnehmen, doch vor unserer Kamera spielt er das Unschuldslamm.

Als Diana ihn abgeholt hatte, hatte Frank bei keiner Frau gelebt, sondern alleine. Die angebliche Gewalt entspringt also alleine der Phantasie der Frau. Ich habe einer der angeblich misshandelten Frauen angerufen. Die sagte aus, dass Frank sie mal angeschrien hätte. Also Gewalt oder Misshandlung wurde nicht bestätigt.Dass es aber Gewalt von Diana gab wurde bereits erwähnt, und wahrscheinlich wird das auch ihr Vermieter bestätigen.

Frank Peter E. (03:25)

Ich bin kein Reichsbürger. Ich arbeite gegen den amtlich organisierten Kinderhandel, und deswegen nimmt man mich heute fest. Und weil die PEEP, die hat mich ans Messer geliefert.

Tatsächlich ist Frank ein sehr aktiver, bekannter und erfolgreicher Aktivist im Kampf gegen die staatliche Jugendamtswillkür.

Speaker A (03:36)

Dank des Hinweises von Diana N. konnte Frank E. endlich gefunden werden. Er befindet sich aktuell in Haft.

Speaker A (03:42) (Julia Arndt?)

Der Fall Dave und seine Entziehung kann damit weiterverhandelt werden. Bis heute ist allerdings unklar, wo sich der inzwischen 22-jährige Dave aufhält.

Und wovon träumt RTL in der Nacht? Ein Fall, der mit einem Freispruch endete, kann nicht weiterverhandelt werden. Es ist auch völlig unerheblich, wo sich Dave aktuell aufhält. Er war zwischenzeitlich wieder in Deutschland, und hatte damals auch einen Personalausweis und Reisepass beantragt. Ob er sich überhaupt noch in Deutscdhland aufhält.

Viel interessanter ist der Verbleib von Daves Schwester Pia. Die ist nämlich verschwunden, seitdem sie 18 wurde.

Katja Burkard (03:54)

Hier hoffen wir, dass es dem Jungen gut geht und dass er gefunden wird.

Und wir hoffen, dass RTL die Sendung PUNKT 12 endlich in MÄRCHENSTUNDE AM MITTAG umbenennt. RTL, ein Richtig Toller Lügensender.

NACHTRAG:

Diana N. hatte bereits Anfang 2025 gegenüber Frau K. erklärt, dass sie schon wüsste, wie sie die Kerle in den Knast bekommt. Als sie Frank E. Ende 2025 zu sich holte, sprach sie noch groß von Hochzeit, weil sie einen billigen Arbeitssklaven wollte, der für sie den Dreck aus dem Feuer holt, den sie verursacht hat.

In der Woche vom 6. April hatte Frank der Frau mitgeteilt, dass er am 18.4.26 ausziehen werde. Die E-Mail liegt vor. Nach dem Motto, wenn ich den nicht bekommen, dann soll auch keine andere Frau ihn haben, hat Diana sich dann entschlossen, die Verhaftung von Frank zu organisieren.

Frank E

Vor laufender Kamera

Untergetauchter Reichsbürger in Lucka festgenommen

Seit 2024 versteckte sich ein 60-jähriger Reichbürger, um mehrere Haftstrafen zu vermeiden. Zuletzt kam er bei einer Bekannten in Lucka unter. Als diese ihn vor die Tür setzen wollte, klickten die Handschellen.

Lucka. Gleich drei Haftbefehle lagen einen zuletzt im Erzgebirgskreis gemeldeten 60-Jährigen vor, als er am Dienstag von Beamten der Polizeiinspektion Altenburg verhaftet wurde. Weil der laut Polizei selbsternannte Reichsbürger die Haftstrafen nicht antreten wollte, tauchte er unter. Seit mindestens August 2024 war er für die Behörden nicht mehr auffindbar. Bis am Dienstag kurz nach 16 Uhr die Handschellen klickten.

Eigentlich wollte eine 59-Jährige nur, dass ihr Bekannter ihre Wohnung in Lucka verlässt, wo er zuletzt eine unbekannte Zeit lang Unterschlupf gefunden hatte. Nach Darstellung der Frau weigerte sich dieser allerdings, der Aufforderung nachzukommen. Deshalb verständigte die Luckaerin die Polizei sowie einen RTL-Reporter. Der Gesuchte ließ sich daraufhin widerstandslos festnehmen. „Der Mann kam wegen der offenen Haftbefehle umgehend in die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben“, sagt Polizeisprecher Daniel Lenk.

Fast anderthalb Jahre Haft stehen an

Bei dem 60-jährigen mutmaßlichen Reichsbürger handelt es sich laut RTL um Frank E., über den bereits mehrfach berichtet wurde. So sorgte er etwa im Mai 2022 am Landgericht Chemnitz für großes Aufsehen, weil er sich weigerte, eine FFP2-Maske zu tragen. Stattdessen versuchte er, mit einer Gasmaske und Sauerstoff-Flasche in den Gerichtssaal zu kommen, was ihm jedoch nicht gestattet wurde.

Seitdem wurde E. an drei verschiedenen Amtsgerichten rechtskräftig verurteilt, weshalb die Vollstreckungshaftbefehle nun Geltung erlangen. Noch offen sind für Frank E. ein Jahr Haft wegen Verleumdung (Amtsgericht Hechingen), 113 Tage wegen Betrugs (Amtsgericht Chemnitz) und 60 Tage Ordnungshaft (Amtsgericht Heilbronn), weil er sich in einem Gerichtsprozess daneben benommen haben soll.

https://www.lvz.de/lokales/altenburger-land/altenburger-land-tv-bekannter-reichsbuerger-frank-e-in-lucka-verhaftet-I2NKY3U545F53IM4YX3WUZMV6Q.html?outputType=valid_amp

RESPEKT ist für viele Moslems ein Fremdwort

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit unserem Gründungsmitglied, ehemaligen Vorsitzenden, und Ehrenvorsitzender des Vereins.

Im Jahr 2014 befand sich ein Moslem unschuldig in der JVA-Essen. Das Amtsgericht Essen spielte damals ein ganz mieses Spiel. Angehörige und Freunde des Angeklagten wandten sich an unseren damaligen Vorsitzenden. Daraufhin meldete unser Vorsitzender mehrere Demonstrationen vor dem Amtsgericht/Landgericht, so wie der JVA an. Die letztendlich zur Freilassung des Moslems führten.

Bei diesen Demonstrationen sollte auch eine Seifenblasenpistole verwendet werden. Ja die Essener Polizei hatte dies aber zweimal verboten, weshalb der Vereinsvorsitzende den Polizeipräsidenten von Essen verklagte. Ohne Gerichtsverhandlung hat die Essener Polizei danach den Einsatz der Seifenblasenpistole genehmigt.

Im Jahr 2022 hatte die Gruppe SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT regelmäßig eine Infoveranstaltung, mit einem Infostand, in der Essener Innenstadt angemeldet. Pünktlich zum ersten Advent hatte die Polizei die Anmeldung in der Innenstadt verweigert, und der Gruppe einen Platz außerhalb der City zugewiesen. Als Grund wurde angegeben, dass die Infoveranstaltung in der Innenstadt nicht möglich wäre, weil dort die Marketing Gesellschaft die ganze Einkaufsstraße für Verkaufsstände gepachtet hätte.

Auch hier hatte unser Vereinsvorsitzender dann die Polizei wieder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verklagt. Auch in diesem Verfahren kam es wieder nicht zu einer Verhandlung, sondern nach Eingang der Klage, wurde der Gruppe die angemeldete Infoveranstaltung wieder genehmigt.

Im November 2024 kam es in Syrien zu einem Umsturz. Dieser Umsturz war möglich, weil Rebellen Gruppen von den Amerikanern unterstützt wurden. Normalerweise halten Moslems nicht viel von Amerika, und nach Israel dürfte Amerika der größte Feind der Moslems sein. Von daher ist es schon etwas verwunderlich, dass Syrer auf der ganzen Welt den Sturz der bisherigen Regierung feiern. Ob Sie wirklich Grund dazu haben, wird sich erst noch zeigen. Es ist nicht zu vermuten, das ist jetzt in Syrien zu einer neuen, stabilen Regierung, kommen wird. Eher kann man davon ausgehen, dass jetzt in Syrien das Chaos ausbricht, wie dies in anderen Ländern geschehen ist, wo mit amerikanischer Hilfe die Regierung gestürzt wurde. Verschiedene Gruppen dürften sich jetzt erstmal gegenseitig bekämpfen. Wo kommt noch, dass jetzt die Türkei die Kurden im Norden von Syrien bekämpft und bombardiert. Und auch Israel hat den Sturz der Regierung in Syrien gleich dazu genutzt, das Land anzugreifen. Die Syrer auf der ganzen Welt dürften also keinen wirklichen Grund haben den Regierungsumsturz so feiern.

Vermutlich haben einige die ganze Tragweite der Ereignisse noch nicht erkannt. Auch in Deutschland feierten Syrer den Umsturz in ihrem Land. Erstaunlich ist dabei mit welcher Respektlosigkeit die dabei vorgehen. Und noch erstaunlicher ist es, dass unsere Staatsmacht dies alles zugelassen hat.

Ein Blick in unser Grundgesetz reicht aus, um zu erkennen, dass jeder Deutsche ein Demonstrationsrecht hat. Die meisten Syrer dürften aber gar keinen deutschen Pass haben, und können sich damit nicht auf unser Grundgesetz beziehen, wenn sie in unserem Land demonstrieren.

Auch haben nicht alle Deutschen Verständnis dafür, wenn Ausländer in Deutschland gegen die Zustände in ihren Heimatländern demonstrieren.

Doch es gibt noch einen Punkt, der hier überhaupt nicht akzeptiert werden kann. Das ist die Respektlosigkeit, mit der die Moslems hier vorgehen. Es ist eine absolute Respektlosigkeit, wenn hunderte Moslems brüllend über unsere Weihnachtsmärkte laufen, und die Besucher damit einschüchtern. Weihnachtsmärkte gehören zu Weihnachten dazu, und Weihnachten ist ein christlich religiöses fest.

Man stelle sich mal vor, Christin würden sich erlauben, ein hohes religiöses Fest von Moslems dermaßen zu stören. Das Geschrei von allen Seiten möchte man sich gar nicht vorstellen.

Sowohl Moslems, als auch unsere Deutschen Schandpolitiker, würden glatt vergessen, das das Grundgesetz jedem Deutschen ein Demonstrationsrecht einräumt, und man würde natürlich gleich wieder die Nazi Keule schwingen.

Hat man von diesen Politikern etwa Kritik vernommen, wenn hunderte Moslems über die Weihnachtsmärkte ziehen? Hat man etwa die Frage nach Anstand und Respekt vernommen?

Und wieso verbietet ein Polizeipräsident bei einer Demo eine Seifenblasenpistole, wieso verbietet man einen Infostand in der Essener Innenstadt, lässt aber zu, dass Moslems in Kompaniestärke über den Essener Weihnachtsmarkt ziehen, und die vorweihnachtliche Stimmung dort zerstören?

Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, wiederholt sich dies auch noch in Hannover. Zunächst kam es zu einem Anschlag von einem Moslem in Magdeburg, der dort auf dem Weihnachtsmarkt 5 Menschen tötete, darunter ein neugieriges Kind, und circa 200 Menschen verletzte, und nur Stunden später marschieren wieder hunderte Moslems grölend über einen Weihnachtsmarkt in Deutschland. Für Anstand und Respekt, sprich das nun wirklich nicht.

 

Macht es noch Sinn bei Straftaten die Polizei anzurufen?

Vielen Lesern dürfte bekannt sein, dass ich Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender des Beamtendumm-Fördervereins war. Von daher habe ich schon einige Erfahrungen mit Behörden und Justiz.

Heute hatte ich wieder ein Erlebnis mit der Polizei, über das ich hier berichten sollte. Zuvor einige Hinweise die Vergangenheit betreffen.

Zunächst hatte ich heute wieder Krankengymnastik, und war danach bei meinem Zahnarzt. Anschließend fuhr ich mit dem Behindertentransport zurück in die Siedlung. In der Siedlung gibt es eine kleine Polizeiwache, und die Beamtin Nieland hatte mir vor ein paar Wochen zugesagt, dass Sie mir die Adresse besorgt, von einer Person, die bereits im August üble Nachrede und Verleumdung begangen hatte. Um gegen diese Person strafrechtlich vorgehen zu können benötige ich den Namen und die Meldeanschrift der Person, die sich zwar regelmäßig in der Siedlung aufhält, hier aber nicht gemeldet ist.

Leider wurde die Zusage der Polizistin bisher nicht eingehalten, deshalb besuchte ich noch einmal die kleine Polizeiwache. Die Beamtin war anwesend und teilte mir mit, dass sie die Person noch nicht aufsuchen konnte, weil sie einige Tage krank war. Sie versprach mir aber, dass Sie mir die Adresse noch besorgen wird.

Danach kümmerte ich mich um die französische Bulldogge einer Nachbarin. Die Frau ist stark gehbehindert, und der Hund hört nicht besonders gut auf die Frau. Sowohl Buddy, als auch sein Frauchen, sind immer froh, wenn ich den Hund begleite, weil der Hund an meinem Rollstuhl mal so richtig Gas geben kann.

Heute gab es dabei einen merkwürdigen Vorfall, weswegen ich mich veranlasst sah, die Polizei anzurufen. Dabei muss man wissen, dass ich, als der ehemalige Vorsitzende des Beamtendumm-Fördervereins, durchaus ein kritisches Verhältnis zur Polizei habe.

Mein erster negativer Kontakt zur Polizei Gelsenkirchen hatte ich vor über 25 Jahren genau mit der Beamtin Nieland. Damals wurde behauptet, ich hätte unrechtmäßig versucht Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe zu beziehen, weil ich angeblich falsche Angaben in dem Antrag gemacht haben sollte. Es wurde behauptet, dass ich in dem Antrag eine Firma angegeben hätte, die es in Wirklichkeit nicht gab.

Dieser Vorwurf war leicht zu entkräften, denn ich habe bei der Beamtin Nieland eine Aussage gemacht, und dabei Unterlagen, wie Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Kontoauszüge vorgelegt. Später erfuhr ich, dass die Beamtin, trotz dieser Beweise, mich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als Betrüger bezeichnet hatte. Das kam bei mir natürlich nicht gut an.

Die Staatsanwaltschaft Essen erhob, trotz dieser Beweise, Anklage gegen mich. Allerdings kam es nie zu einer Verhandlung, weil die Gemeinde Oberlungwitz, in Sachsen, schriftlich bestätigen musste, dass diese Firma doch existiert hatte. Tatsächlich gab es diese Firma in Sachsen nicht nur einmal, sondern sogar 5 mal, und viele Gemeinden, darunter auch Oberlungwitz, waren Kunden von BUNTSPECHT-FOTO.

Trotz meine negativen Erfahrungen mit der Polizei Gelsenkirchen, bin ich im Präventionsrat von Gelsenkirchen-Hessler aktiv. Doch leider muss ich auch dabei feststellen, dass die Polizei im Präventionsrat dem Bürger mitteilen, was er in bestimmten Situationen machen soll, aber wenn es dann zu so einer Situation kommt, reagiert die Polizei häufig ganz anders, als man das erwarten sollte. Die Tipps des Präventionsrates sind also nicht viel wert.

So rät die Polizei im Präventionsrat, dass man beim Vorliegen einer Straftat die Polizei rufen soll, und auch Anzeige erstatten soll, aber wenn man dann in so eine Situation gerät, dann ist der Tipp nicht mehr viel wert.

So gab es zum Beispiel im Jahr 2020 eine Straftat gegen mich, als ein 18-Jähriger mich vor meiner Wohnung angegriffen hatte und ich mich dann wehren musste. Von dem Vorfall gab es sogar ein Video. Dieses Video bekam auch die Polizei zu sehen, und PK Pfeiers behauptete, das nicht der 18 jährige mich angegriffen hätte, sondern ich ihn. Ich wusste, dass das nicht stimmte, und verlangte deshalb von den Beamten, dass er das Video als Beweis sichert. PK Pfeifers lehnte dies aber ab mit dem Hinweis, dass seine Aussage bei Gericht ausreichen würde.

Wegen der Falschaussage des Polizisten wurde das Strafverfahren gegen den 18 jährigen eingestellt, und ich landete auf der Anklagebank. Schlechte Karten, denn das Beweisvideo lag weder dem Gericht, noch mir vor. Doch zum Glück hatte das Gericht 2 Zeugen geladen, wovon einer das Video hatte. Die Richterin und die Staatsanwältin sahen sich also das Video an, und stellten fest, dass 18 jährige mich angegriffen hatte, und die schriftliche Aussage des PK Pfeifers falsch war.

Dann gab es am 14.6.2024 einen Vorfall mit mehreren Freeway Riders in der Siedlung. Auch hier habe ich die Polizei gerufen und wollte Strafantrag gegen mehrere Personen stellen. Das Verhalten der beiden Polizisten war jedoch absolut konträr zudem, was die Polizei im Präventionsrat dem Bürger rät. Der Beamte hatte massiv versucht mich davon abzuhalten einen Strafantrag zu stellen, weil die Staatsanwaltschaft die ist sowieso einstellen würde. Das war mir natürlich durchaus bekannt, und so ist es auch tatsächlich gekommen, aber im Präventionsrat rät die Polizei trotzdem, dass man Strafantrag stellen solle.

Als ich mit dem Hund heute durch die Siedlung fuhr/ging rannte ein Jugendlicher an mir vorbei. Einige Meter hinter ihm rannte ein weiter Jugendlicher an mir vorbei. Dies war zunächst noch nicht unbedingt ungewöhnlich. Es stellte sich aber heraus, dass hier nicht einfach 2 Jugendliche rannten, weil sie es eilig hatten, sondern der eine Jugendliche rannte von dem zweiten Jugendlichen davon, und wurde von diesem verfolgt.

Bei dem ersten Jugendlichen, in der grünen Jacke, handelte es sich um einen Deutschen, und bei dem zweiten Jugendlichen erkennbar um einen Ausländer, der vermutlich aus einem muslimischen Land stammte. Als der deutsche Jugendliche mich überholte rief er kurz „ Hilfe“. Allerdings rief er das nur einmal, und relativ leise. Da ich von den beiden Jugendlichen in einer Kurve auf der Höge RGH 38 überholt wurde sah ich nicht, wie der ausländische Verfolger den deutschen Flüchtigen einholte. Als ich die beiden wieder sah, hatte der Verfolger den Flüchtlingen bereits mit einem Arm „umarmt“, so dass nicht ganz klar war, was da gerade los war. Theoretisch hätten es auch Freunde sein können, aber das war höchstwahrscheinlich nicht der Fall. Der Deutsche jammerte, dass er doch überhaupt nichts getan hätte, während sein Verfolger behauptete, dass er seine Schwester angefasst hätte. Von einer Schwester war aber weit und breit nichts zu sehen.

Der Verfolger „führte“ dann den Deutschen ab. Auf dem Foto sieht das vielleicht anders aus, aber es war klar, dass der Deutsche nicht freiwillig mit dem Verfolger weg ging. Die beiden kamen mir also wieder entgegen, und ich drehte mich mit meinem Rollstuhl um, und folgte den beiden. Der Verfolger war bemüht, dass ich ihm mit meinem Rollstuhl nicht dauerhaft folgen kann, und ging deshalb den Berg hinauf, wo einige Treppenstufen mir eine weitere Verfolgung zunächst unmöglich machte.

Dort entstand dann auch das Foto. Auf dem Foto ist sicherlich nicht eindeutig zu sehen, dass der Deutsche nicht freiwillig mitging, aber durch die vorherigen Aussagen war klar, dass das keine Bekannten waren, die freundschaftlich den Berg hinauf gingen. Auf dem Foto sieht man eine weitere Personen, die schwarz eingefärbt wurde, um sie unkenntlich zu machen. Auch diese Person hatte ein Teil des Gespräches mitbekommen, was ich nicht mehr mitbekommen hatte, und mir dies später mitgeteilt.

Nachdem der Deutsche und sein Verfolger, den man inzwischen durchaus auch als Entführer bezeichnen könnte, oben auf dem Berg angekommen waren bogen sie Links ab. Wenn man diesen Fußweg bis zum Ende weiter geht, endet er an der Küppersbuschstraße. Ich fuhr nun mit Buddy zur Küppersbuschstraße, dann bis zur Fürstinenstraße, und bog dort, am Kindergarten, rechts auf den Fußweg ab. Fuhr dann den Berg hinauf und sah dann den Deutschen und seinen „Entführer“/Verfolger auf einer Bank sitzen. Der Deutsche war ganz offensichtlich eingeschüchtert, und sprach mit mir kein Wort, während der Verfolger gleich aggressiv wurde, und behauptete, dass der Deutsche angeblich sein Freund wäre. Als ich ihm erklärte, dass dies kaum sein könnte, weil ich ja das Gespräch mitbekommen hatte, behauptete er, dass der Deutsche in angeblich nicht gekannt hatte, ihn aber jetzt kennen würde. Das was er sagte Klang nicht so ganz logisch, das kann aber auch daran gelegen haben, dass sein Deutsch nicht das Beste war.

Auf jeden Fall war klar, dass er unbedingt wollte, dass ich verschwinde, und ihn mit dem Deutschen alleine lasse. Da er dabei weiter aggressiv zu mir war, entschloss ich mich den Notruf der Polizei zu wählen.

Wenn man mit dem Handy eine Nummer wählt mit dieser Anruf normalerweise mit dem Zeitpunkt des Anrufs, und der Anrufdauer in der Anrufliste gespeichert. Das gilt leider nicht, wenn man den Notruf der Polizei wählt. Von daher ist im Handy nicht erkennbar, wann der Anruf genau getätigt wurde, und wie lange das Gespräch gedauert hatte. Da ich jedoch die Halterin des Hundes um 16:57 Uhr angerufen hatte, kann ich ungefähr sagen, dass der Anruf bei der Polizei um circa 17:15 Uhr erfolgt sein dürfte. Das Gespräch müsste von der Polizei aufgezeichnet worden sein. Ziel des Anrufs war natürlich, dass die Polizei einen Streifenwagen vorbei schickt, um aufzuklären, was da los ist, und um eine eventuelle Straftaten zu beenden oder zu verhindern. Ich erklärte also zunächst was ich beobachtet hatte, und die Polizei wollte dann mit dem möglichen Straftäter sprechen. Dies gestaltete sich jedoch ziemlich schwierig, da die Polizei den Mann ziemlich schlecht verstand, da er nicht das beste Deutsch sprach. Ich habe den Wunsch des Polizisten sowieso nicht ganz verstanden, den anstatt mit dem möglichen Straftäter zu sprechen, wäre es aus meiner Sicht wesentlich sinnvoller gewesen mit dem vermeintlichen Opfer der Straftat zu sprechen. Dieser Wunsch wurde aber von der Polizei nicht geäußert. Überhaupt verhielt sich das mögliche Opfer aus meiner Sicht sehr merkwürdig, denn er hätte sich ja auch von sich aus Mal äußern können. Er wirkte auf mich stark eingeschüchtert und hat weder mit mir, noch der Polizei ein Wort gesprochen.

Nachdem die Polizei mit der möglichen Straftäter telefoniert hatte, wollte man mit mir wieder sprechen. Mir wurde dann erzählt, dass ich mich nicht um die Sache kümmern sollte da der Polizist der Meinung war, dass es im Moment einen Trend bei den Jugendlichen gibt sich zum „Spaßkloppen“ zu verabreden.

Also nochmal zur Erinnerung, auf mich machte dies nicht so einen Eindruck. Mir wäre es lieber gewesen, wenn die Polizei einen Streifenwagen vorbei geschickt hätte um die Sache aufzuklären oder zu beenden.

Es ist schon manchmal sehr komisch, dass man auf der einen Seite immer wieder beklagt, es gebe zu wenig Zivilcourage, und die Leute würden zu oft wegsehen, und dann auf der anderen Seite mach die Polizei nichts, wo ist höchstwahrscheinlich angebracht gewesen wäre. Ich habe dann den Polizisten am Telefon noch mitgeteilt, dass ich nicht schuld sein will, wenn hier eine Straftat vorliegen sollte, denn ich meine, dass ich meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin. Der Polizist vertröstete mich, und meinte, dass ich mich nicht weiter darum kümmern sollte. Da sich auch der Deutsche die ganze Zeit über überhaupt nicht zu Wort gemeldet hatte, habe ich die beiden dann wieder alleine gelassen, und bin zurück in die Siedlung gefahren. Dort traf ich dann die Person, die ich auf dem Foto schwarz eingefärbt habe, um sie unkenntlich zu machen. Diese Person teilte mir dann noch mit, was Sie von dem Gespräch zwischen den beiden mitbekommen hatte. Auch das hörte sich nicht so an, als wären die beiden Bekannte oder Freunde gewesen, sondern auch hier ging es um eindeutig um eine Bedrohung. So hatte der vermeintliche Entführer dem Deutschen mitgeteilt, dass er ihn zusammenwichsen werde, wenn es sich herausstellt, dass er seine Schwester angefasst hätte. Der Deutsche jammerte, dass er dies nicht getan hätte.

Also noch einmal, das Verhalten der beiden Jugendlichen war schon ziemlich komisch, aber noch schlimmer fand ich das Verhalten der Polizei, beziehungsweise dass Polizisten.

 

ALLES SCHALL UND RAUCH Stammtisch Ruhrgebiet

Ich habe mal versucht festzustellen seit wann es unseren Stammtisch gibt. Der Stammtisch wurde als ALLES SCHALL UND RAUCH gegründet, und der Ursprung war in der Schweiz.

Im Internet wurden Beiträge gefunden, die aus dem Jahr 2009 stammten.

Besuch des ASR-Stammtisch Köln

Am Dienstag den 15. September 2009 war es endlich wieder soweit. In der „Alten Liebe“ Köln/Rodenkirchen fand ein weiterer ASR-Stammtisch statt und diesmal durften wir einen besonderen Gast begrüßen: Freeman.

Der Stammtisch sollte natürlich wieder eine Gelegenheit sein, um sich gegenseitig auszutauschen. Aber an diesem Tag hatten wir natürlich auch viele Fragen, an Freeman. Deshalb stand dieser Stammtisch ganz unter dem Motto: Wir fragen und Freeman antwortet. …

Der Beitrag ist vom 21. September 2009. Bei uns war FREEMANN zwar nie, aber unser Stammtisch dürfte der letzte ALLES SCHALL UND RAUCH Stammtisch in Deutschland sein. Die meisten Stammtische in Deutschland  waren nach 1 bis 2 Jahren schon wieder Geschichte.

Soweit bekannt hatte nur der Stammtisch in Nürnberg und unser Stammtisch mehrere Jahre überlebt. Heute dürfte unser Stammtisch in Ruhrgebiet der letzte Stammtisch von ALLES SCHALL UND RAUCH in Deutschland sein.

Anfangs fand das Treffen alle 14 Tage statt. Später wurde er auf einmal monatlich reduziert. Das hat sich inzwischen wieder geändert. Jetzt trifft man sich 2x im Monat. Im Wechsel einmal am Montag, und einmal am Dienstag, damit auch die uns besuchen können, die an einem der Wochentage nicht kommen können.

Heute hat der Stammtisch  im Ruhrgebiet Besucher aus Köln, und Duisburg und auch aus dem Sauerland und Dortmund. Auch aus dem Münsterland kommen Besucher. Das Einzugsgebiet ist also enorm.

Bei Interesse kann der Ort und Termine erfragt werden.

16. Strafverfahren nach 2 Minuten gewonnen

Am Freitag habe ich mit unserem Ehrenvorsitzendem telefoniert. Herr Schreiber geht es gesundheitlich noch immer einigerma0en gut, nur sein linker Arm macht seit Wochen Probleme, was ihm das Aufstehen noch weiter erschwert.

Hinzu kommt noch, dass sein Elektrorollstuhl nicht mehr repariert wird, weil er als Totalschaden gilt. Ein Elektrorollstuhl für ca. 31.000 €, der nach 2 Jahren schon wieder ersetzt werden muss, das wird die Krankenkasse nicht freuen. Herr Schreiber rechnet hier mit der nächsten Klage.

Und Klage soll auch das Stichwort sein. Am Freitag (20.9.2024) hatte unser WiBöRoFAZ (WIRKLICH BÖSESTER ROLLSTUHLFAHRER ALLER ZEITEN) mal wieder ein Strafverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. (Den Titel WiBöRaFAZ hat er natürlich nicht von mir. So bezeichnet er sich spöttisch manchmal selbst.)

Herr Schreiber soll einen Türken, und weil der Türke auch einen deutschen Pass hat, nennt Herr Schreiber den als Teutschen, beleidigt haben.

Wer sich erinnert, vor ca. 2 Monaten gab es ein Strafverfahren gegen den Teutschen. Ob der wegen 3,4,5 oder mehr Strafverfahren angeklagt wurde, ist nicht bekannt. Fakt ist, dass er wegen mehreren Straftaten verurteilt wurde. Die Straftaten gegen Herrn Schreiber war der letzte Verhandlungspunkt der verhandelt werden sollte, aber die wurde nicht mehr verhandelt. Die hat man dem Teutschen quasi als Mengenrabatt geschenkt. Wie lauteten die Vorwürfe?

  1. Beleidigung
  2. Körperverletzung
  3. Sachbeschädigung

Prima durch die Einstellung, konnte jetzt die Staatsanwaltschaft wenigstens wieder Herrn Schreiber anklagen. Es gibt einen Videobeweis, wie Herr Schreiber von dem Teutschen angegriffen wurde, und sein Handy kaputt gemacht wurde, und ein weiteres Video, wo der Teutsche Herrn Schreiber als HURENSOHN bezeichnet, und meint DU KANNST MIR EINEN BLASEN.

Der Türke bestritt die Vorwürfe. Er behauptete, dass sich das Herr Schreiber alles eingebildet hätte, weil er Drogen genommen hätte. Hat das Handy eigentlich auch Drogen genommen?

Der Teutsche behauptete, dass Herr Schreiber ihn als „DRECKSMOSLEM“ bezeichnet hätte.

Tatsächlich erklärte Herr Schreiber, dass er sich überhaupt nicht mit dem Teutschen unterhalten hat, sondern direkt nach der ersten Beleidigung die Polizei anrief.

Zu dem Strafverfahren gegen den Teutschen kam er natürlich nicht. Es gab 2 Termine. Zum 3. Termin wurde er dann von der Polizei zur Verhandlung vorgeführt.

Zur Verhandlung am 20.9.2024 wurde er natürlich auch als Zeuge vorgeladen Auch seine Mutter wurde als Zeugin vorgeladen, die bei der angeblichen Beleidigung überhaupt nicht am Tatort gewesen sein soll.

Egal, beide waren natürlich auch zu diesem Termin nicht gekommen. Die Verhandlung dauerte mal gerade 2 Minuten. Richterin Klumpe hat das Verfahren nicht nur eingestellt, sondern auch noch mitgeteilt, dass sie das Verfahren bereits im Vorfeld einstellen wollte, aber die Staatsanwaltschaft Essen mal wieder mit einer Einstellung nicht einverstanden war.

Diese komische Staatsanwaltschaft hatte bereits 15 Strafverfahren gegen Herrn Schreiber initiiert, und scheiterte jedes mal, da war doch wohl klar, wie dieses Verfahren ausgehen würde.

Der BdF gratuliert Herrn Schreiber zu dem neuerlichen Sieg. 16 Freisprüche in 16 Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen, ist sicherlich nicht alltäglich.

Welche Rolle spielt eigentlich die Polizei?

Zunächst mal eine Frage, wer braucht eigentlich die Polizei?

Braucht man in einer Demokratie die Polizei?
Die Antwortet lautet: JA.

Braucht man in einer Diktatur die Polizei?
Auch hier lautet die Antwort: JA.

Und braucht man im Faschismus die Polizei?
Die Antwortet lautet ohne Zweifel: JA.

Wie sieht es in einem Kaiserreich/Königreich aus?
Auch hier lautet die Antwort eindeutig. JA.

Von daher bin ich auch nicht grundsätzlich gegen die Polizei, ich verlange einfach nur, dass die ihre Arbeit bürgerfreundlich, gut und neutral rechtsstaatlich machen. Ist das zu viel verlangt? Ich meine nicht.

Auf die Frage, ob och mit der Polizei zufrieden bin, da lautet die Antwort: NEIN. Das ist eindeutig und ich meine, ich habe berechtigte Gründe dafür.

Seit über 25 Jahren wohne ich wieder in Gelsenkirchen, und fast solange habe ich Gründe mit der Polizei, bzw. einigen Beamten unzufrieden zu sein.

N.
Die erste Beamtin war die Beamtin N. Vor ungefähr 25 Jahren gab es mal eine Anzeige gegen mich, wegen des Verdachts des SOZIALLEISTUNGSBETRUG. Kann ich verstehen, ein krimineller Staat, der dir gleich 2x deine Geschäfte kaputt macht, hat hinterher wahrscheinlich auch keine Lust, wenn du dann deine Person dem Sozialamt zur Verfügung stellst.

Ich hatte beim Jobcenter ARBEITSLOSENHILFE beantragt, und die wollten natürlich nicht bezahlen. Also behaupteten sie, dass ich falsche Angaben gemacht hatte, weil es eine Firma niemals gegeben hätte, bei der ich gearbeitet hatte. Diese Firma gab es aber nicht nur einmal, sondern sogar 5x in Sachsen. In HOHENSTEIN-ERNSTTHAL, OBERLUNGWITZ, LICHTENSTEIN, CHEMNITZ und BURGSTÄDT. Dennoch behauptete die Gemeinde Oberlungwitz zunächst, dass es dort BUNTSPECHT-FOTO niemals gegeben hätte. Daraufhin stellte das Arbeitsamt Strafantrag gegen mich, wegen angeblichem Sozialleistungsbetrug.

Ich bekam Post von der Beamtin N. Dort machte ich meine Aussage, und brachte als Beweis,

  1. Eingangsrechnungen,
  2. Ausgangsrechnungen,
  3. Kontoauszüge, und
  4. eine Kassenabrechnung über die täglichen Bareinnahmen.

Das sollte doch wohl reichen, um zu belegen, dass die Firma tatsächlich doch existierte und ich keinen Sozialleistungsbetrug begangen hatte, oder?

Natürlich gilt ja auch noch die Unschuldsvermutung, bis mich eine Gericht diesbezüglich verurteilt hätte. Die Polizistin interessierte dies nicht, und die Beweise waren ich auch egal. Im Schreiben an die Staatsanwaltschaft bezeichnete sie mich als Betrüger.

Natürlich gab es daraufhin eine Anklage, aber es kam niemals zur Verhandlung, weil nämlich die Gemeinde Oberlungwitz in einem weiteren Schreiben zugeben musste, dass es das Fotogeschäft doch gab, und man sogar Kunde von BUNTSPECHT-FOTO war. Das galt nicht nur für Oberlungwitz, sondern auch für weitere Gemeinden, wie Hohenstein-Ernstthal, St. Egidien, Wüstenbrand etc.

Das die Beamtin N mich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als BETRÜGER bezeichnet hat, spricht nicht unbedingt für die Kompetenz der Frau.

B.
Sich mit mir anzulegen, das ist nicht unbedingt karrierefördernd. Der Beamte B- kann ein Lied davon singen. Inzwischen ist er aber im Ruhestand.
Der Beamte kassierte von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die für ihn Konsequenzen hatte. 6 Monate Fußstreife war für ihn in der Folge angesagt, Danach durfte er wieder mit dem Rad durch GE-Hessler fahren. Es folgte ein Kleinkraftrad, und später ein Motorrad. Es dürften 2 Jahre vergangen sein, bis der Beamte wieder mit dem Polizeiauto fahren durfte.
War der Beamte nachtragend? Ich weiß nicht, aber in der Folge bedrohte er mich mit einer Schusswaffe, wegen eines nicht bezahlten Knöllchen. Ist das nachtragend? Vielleicht könnte man das so sehen.

UNBEKANNT
Ich wollte bei der Polizei an der Feuerwache eine Anzeige aufgeben. Der Beamte, der die Anzeige aufnehmen sollte, weigerte sich, und begründete das damit, dass er mich kennen würde. OK, kann man machen, ist aber keine gute Idee.
Ich habe dann eine einstweilige Verfügung gegen der damaligen Polizeipräsidenten beantragt und erwirkt. Mit Gerichtsbeschluss ging ich erneut zur Wache, und nun konnte ich meine Anzeige aufgeben.

O.
Es gibt oder gab 3 Beamte mit diesem oder ähnlichem Namen. Bei einer Demo gegen Polizeigewalt (in Frankfurt) vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte ich erkennbar meinen Rollstuhl und dort angebrachte Plakate. Ein Polizist lief in die Videoaufnahme und behauptete, an meinem Rollstuhl würde ACAB stehen, und das wäre eine Beleidigung.
Das stand da nicht, zumindest wenn man, wie in Deutschland üblich, von links nach rechts liest.
Wenn man dagegen von rechts nach links liest, dann stand da:
ACAB, IST DAS EINE BELEIDIGUNG?
Dieser Satz ist natürlich keine Beleidigung, egal, ob man den Satz von links oder rechts liest.
Der Beamte meinte, dass ich damit beim AG Gelsenkirchen nicht durchkommen würde, und stellte Strafantrag. wegen Beleidigung, und Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Worts.
Es kam nie zum Strafverfahren.
Der Satz mit ACAB bzw. BACA war natürlich keine Beleidigung, und die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts war auch nicht verletzt, denn ich habe den Polizisten ja nicht gezwungen in eine erkennbar laufende Videoaufnahme zu laufen.

PK P.
Am 27.4.2020 wurde ich von Robin O. angegriffen. Zunächst boxte mich der damals 18-jährige mit seinem rechten Arm gegen die Brust. Danach versuchte er einen Kopfstoß, der aber nicht traf, vielleicht auch nicht treffen sollte. Und dann boxte er mit mit seiner linken Hand in den Bauch, und versuchte danach zu flüchten.
Er war nicht nur zu dumm, sondern auch zu langsam, und so konnte ich ihm danach mit meinem Gehstock einen Schlag versetzen. Durch den Fluchtversuch traf ich ihn am Rücken.
Robin O. kam wieder zurück und trat nach mir, worauf ich den Angriff durch Pfefferspray beendete.
Sowohl der Angreifer, als auch ich riefen die Polizei. Was ich nicht wusste, ein Freund von Robin O. hatte den Angriff mit seinem Handy aufgenommen.
Als die Polizei kam, zeigte der Freund von Robin O. der Polizei das Video.
PK P. sah also das Video und behauptete frech, dass ich Robin O. angegriffen hätte. Ich habe dann verlangt, dass PK P- das Video als Beweismittel sichert, was er aber verweigerte.
Weil PK P. gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptete, dass ich Robin O. angegriffen hätte, wurde das Strafverfahren gegen den Angreifer eingestellt. Dafür wurde ich angeklagt.
Schlechte Karten, wenn man keinen Zeugen hat, und der Polizist eine Falschaussage macht.
Ich habe das Verfahren trotzdem gewonnen, denn Robin O. war zum Glück dumm genug, während seiner Zeugenaussage zu erwähnen, dass er sogar ein Video von dem Vorfall habe.
Als die Richterin und die Staatsanwältin das Video sahen, blieb ihnen nichts anderes übrig, als mich freizusprechen. Ich hatte aber den Eindruck, dass die Richterin auch so nicht geglaubt hatte, dass ich den 18-jährigen angegriffen hatte.
Die Zeugenaussage des lügenden Beamten wurde nicht mehr gebraucht.

https://feldmark.news.blog/2020/12/01/luegt-pk-pfeifers/

2 unbekannte Polizisten.
Am 14.6.2024 hatte ich die Polizei gerufen, weil mich 4 Typen von den FREEWAY-RIDERS beleidigt und bedroht hatten. Zunächst war die Polizistin durchaus auf meiner Seite, aber der Polizist wollte unbedingt verhindern, dass ich Strafantrag gegen die Typen stelle. Ich musste erst lautstark werden, bis der Beamte doch die Strafanzeige aufnahm.
Später unterhielten sich beide Polizisten ohne mich, mit Personen, die inzwischen ebenfalls eine Anzeige bekamen.
Der Sachverhalt ist etwas kompliziert und umfangreich, deswegen wird hier nicht näher drauf eingegangen. Evtl. gibt es dazu noch einen extra Beitrag.
Es existiert aber ein Video, das mich bestätigt, aber hier nicht veröffentlicht werden kann, wegen Persönlichkeitsrechten.
Nach dem Gespräch zwischen den beiden Polizisten und den 2 Personen, kamen die Polizisten nochmal zu mir, und die Frau wurde direkt unverschämt. Eigentlich müsste ich gegen diese Polizistin ebenfalls Strafantrag stellen, oder zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Am 19.8.2024 gab es bisher den letzten Polizeieinsatz, und auch von diesem Tag gibt es ein Video.
Ich kam gegen 21:20 Uhr vom Stammtisch zurück in die Siedlung. Kevin, ein Mann, der nicht in der Nähe bzw. Siedlung wohnt, hat mich gleich angemacht, und beleidigt. Dabei behauptete er, dass er seine Informationen von dem Polizisten und der Polizistin hatte, die ich am 14.6.2024 gerufen hatte, wegen den FREEWAY-RIDERN.

Am 29.8.2024 wurde eine Bekannte von mir von einem Mann angesprochen, der ebenfalls regelmäßig mit Kevin abhängt. Auch dem passt es nicht, dass ich durch einen Bereich der Siedlung fahre, den die offenbar für sich beanspruchen. Es handelt sich um eine öffentliche Fläche, die diese 3 Familien erst seit weniger als einem Monat nutzen, der denen aber deswegen nicht gehört. Vielen Anwohnern passt das gar nicht, dass die sich da regelmäßig rumtreiben. Eine Abmahnung eines Vermieters hat zumindest eine Familie bereits bekommen. Andere Anwohner filmen die regelmäßig und haben Unterschriften gesammelt. Manche bezeichnen die Familien schlichtweg als Assis.
Der Mann wollte nicht nur erreichen, dass ich den Bereich nicht mehr benutze, sondern er teilte der Bekannten auch mit, dass man mich zusammenschlagen würde, und er dann vor einer Kamera sitzen würde, und belegen könnte, dass er nicht der Angreifer gewesen sein könnte.
Dieser Mann teilte meiner Bekannten auch mit, dass ich vorbestraft wäre. Diese Information hätte ihm die Polizei am 19.8.2024 mitgeteilt.
Die Bekannte weiß aber, dass ich NICHT vorbestraft bin. Mein Zentralregisterauszug enthält absolut keine Einträge. Die Frau teilte dem Mann mit, dass ich MISTER FREISPRUCH bin, und sämtliche Strafverfahren bisher gewonnen habe.

Natürlich muss es nicht absolut stimmen, wenn hier behauptet wird, man habe die Informationen von der Polizei erhalten, aber auszuschließen ist es sicherlich nicht.

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